Roadrage am Kreisverkehr und mehrfache Unwissenheit | Fahrradalltag Ostfriesland Carolinensiel
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- Опубликовано: 8 июн 2024
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01:20 Also ich bin Auto- und Radfahrer. Ich muss sagen, die Art und Weise, wie in Deutschland Radwege im Kreisverkehr auf die Straße gemalt werden, ist wirklich schlecht. Man vergleiche das mit Radwegen in Niederlande. Dort wird der Radweg viel deutlicher parallel zum Kreis geführt und die abgehenden Wege sind auch tatsächlich optisch als solche gestaltet. Außerdem ist dort der Raum zwischen Auto-Kreisausfahrt und Rad/Fußgängerweg viel deutlicher gekennzeichnet. Unter anderem mit den in den NL üblichen weißen Dreiecken, welche noch einmal versinnbildlichen, dass an dieser Stelle Vorfahrt zu beachten ist. Ich will nicht behaupten, dass die deutsche Straßenmalerei in diesem Fall leicht missverständlich wäre, aber für eine "richtig gute" Kennzeichnung und Verkehrsführung wäre ein Tagesausflug nach Holland für das Straßenbauamt eine sehr sinnvolle Fortbildungsveranstaltung. Wer einmal in den Niederlanden war, egal ob als Rad- oder Autofahrer, kann über so manche deutsche Nachlässigkeiten und Wirrungen speziell bei der Fahrrad-Verkehrswegeplanung nur den Kopf schütteln.
Häufig können die Planer keine anderen Malerien anordnen, weil die Regelwerke nicht immer viel Spielraum lassen. Ich muss aber sagen, dass die Subjektive Sicherheit sicherlich erhöht werden kann und nicht darunter leiden sollte, wenn unkreativ mit den Regelwerken umgegangen wird, was nicht immer der Fall ist.
1:18 die Schramme war bestimmt fremdverschuldet. ;D
PS: Meine Meinung: Die müssten noch mal zur Fahrschule. Wie fast alle Verkehrsteilnehmer könnten auch sie mal eine professionelle Unterrichtung über die StVO verkraften.
Es wird Zeit den Kreisel umzubauen. Die Radfahrenden müssen in den Kreisverkehr integriert werden.
Das wird leider niemals passieren
Leider ist das echt ein Problem und führt dazu, dass Radfahrer beim Verlassen des Kreisels faktisch geradeaus fahren und dabei rechts "blinken" müssen. Beim Verbleiben im Kreisel dagegen biegen sie faktisch links ab und dürfen dabei kein Handzeichen geben. Infrastruktur zum Gruseln!
Es wird eher Zeit, dass dort eine Massenhafte Entwertung von Fünrerscheinen vollzogen wird.
Einen fetten, grell roten Streifen überfährt man nicht einfach, als wäre nichts gewesen.
@@unsichtbarer_christian Eine eigene Radinfrastruktur ist auch bei vielen Kreisverkehren sinnvoll. Oder würdest du hier dein 10jähriges Kind alleine auf der Hauptfahrbahn fahren lassen?
Man müsste halt für Gestalt des Kreisverkehrs an das niederländische Design anpassen:
- sichtbar kreisförmiger Verlauf des Radweges
- kleinere Abbiegeradien für den MIV
- Radwegfurt und Zebrastreifen als Aufpflasterung
1:45 alleinn wie das auto der frau aussieht, unten links sah man einen gelben streifen der ganz ordentlich ist, also die hat es vmtl nicht immer so mit den regeln, vor allem hupt sie bevor er da überhaupt rüber fährt also...
Das wäre dann auch ganz klar eine Nötigung
1:43 alter falter.. Nötigung vom feinsten nur weil die im Auto keine Ahnung haben.
Aber meine Knochen!!!!
@@unsichtbarer_christian auf jeden Fall grenzwertig von denen. Ich hätte mal wieder nicht so ruhig reagiert können wie du . Ist echt super wie du es machst. Allein das du die Paragraphen nicht vermischt wenn das Adrenalin reinhaut.
Dass man dann auch noch diskutieren muss. Manche Leute sind nicht mehr zu retten!
Sehr gutes Video! Hab schon wieder Puls! Pass auf dich auf😖
1:20 Schon ein sichtbarer Unfallschaden am Auto (Kratzer plus Farbanhaftungen unten rechts), dann keine Ahnung von der StVO und noch ne große Klappe.
Da passt ja alles zusammen.
Im Nachhinein ärgere ich mich, dass ich den Schaden so gar nicht realisiert habe.
Hätte man noch gut mit unterbringen können
Kann man in diese Situation nicht auch Geradeausfahren? Ich würde hier ein Handzeichen geben, damit die Autofahrer wissen, dass ich nach links möchte. Wie sieht ihr das?
@@rolfrawyler8948 Das "Geraeausfahren" wäre tatsächlich ein Verlassen des Kreisverkehrs und damit ein Abbiegen. Das muss natürlich angezeigt werden. Radfahrer, die weiter im Kreisverkehr bleiben, fahren geradeaus und müssen damit auch nichts anzeigen.
@@rolfrawyler8948 Sieh es einfach wie ein Auto im Kreisverkehr, denn rechtlich ist es nichts anderes.
Als Autofahrer blinkst du ja auch beim Verlassen rechts und nicht durchgehend links.
@@unsichtbarer_christian Habe ich das richtig verstanden ?
Du "musst die aber durchlassen" ?
Wie kommen solche Leute bloß auf solche Ideen ?
Sind die das erste Mal in einem Kreisverkehr unterwegs ?
4:30 & 4:42 ... beide Male der selbe Mini?
Ja :)
3:41 Der Blinker muss kaputt sein. Zuerst unterlässt er es, als er den Kreisverkehr verlässt und dann direkt nochmal.
Ich habe jetzt nicht mitgezählt, wie viele Anzeigen das sind. Hoffentlich waren die jeweiligen Personen am Lenkrad gut zu erkennen.
_4. Autofahrer bekommen einen Schreck, wenn sie sich an die StVO halten müssen_
Ich glaub damit ist alles erklärt...
1:30 Perfekter Platz für eine kleine Pause
0:45 Das Auto sollte man konfiszieren. Die Urlauber können die Heimreise dann zu Fuß antreten. Ein bisschen Zeit zum Nachdenken täte denen garantiert gut!
Man hat keine Lust mehr sich das anzusehen. Mich hat heute einer fast vom Rad geholt, Überholzwang trotz Gegenverkehr...leider kein Video weil ich bin nur 400 m Strecke gefahren....tja ich bleib dabei kein radfahren in der Stadt mehr, nun schon seit Nov 23
Find ich schade, aber ich versteh Deine Beweggründe. Mich graust auch jedes mal wenn ich hier in Wien auf der Straße oder gemischter Infrastruktur fahren muss.
@@oidadesgibtsned es ist auch mein Protest, dann verstopfe ich eben die Strassen. Wenigstens muß kein Radfahrer vor mir Angst ahben, im Gegenteil ich ziehe ne Schlage hinter mir her...
Hier in Düsseldorf tut sich einfach überhaupt nichts ausser so ein paar millionenteure Projekte, die nur für Pensionäre und Ihre Bikes etwas bringen, Sie können dann bequem durch den Wld auf ner 5 m breiten Geteerten Piste fahren....mit STreudienst naürlich.Aber far mal zur Arbeit....
Gutes Video Christian ! 👍
Danke dir
@@unsichtbarer_christian Bitte Christian ! 👍
Fahrradsheriff, besser noch als "Anzeigenhauptmeister"
Wird da eigentlich mal kontrolliert? Hier sind doch fast immer die selben Stellen zu sehen. Da könnte man mit einer Verkehrskontrolle vllt. etwas erreichen?
GGilt bei 8:13 RvL oder fährst du über einen abgesenkten Bordstein? Ich kann das leider nicht genau erkennen.
8:13 Bordstein wird um die Ecke geführt. Ist nur eine gepflasterte Straße, kein abgesenkter Bordstein.
Nur der Belag ändert sich. Der Bordstein geht um die Kreuzung, also Rvl
Da gilt dann RvL - eine gute Infrastruktur würde das aber deutlicher zeigen.
5:20 Gilt der nicht auch bei Fahrradstreifen, d.h. durchgezogener Linie?
Dann müsste es so wie bei 5:30 sein
Jo. Steht zwar nicht in der StVO direkt, weil der Radfahrstreifen ein Sonderweg ist und somit kein Überholen vorliegt.
Aber es gibt Gutachten dazu, die besagen, dass der nötige Überholabstand trotzdem gleich bleibt.
Bei durchgezogener Linie (vz 295) reden wir juristisch nicht mehr von Überholen, weil die durchgezogene Linie einen eigenen Fahrstreifen hat bzw. eben nicht mehr zur eigentlichen Spur gehört. Überholen, wie es im Gesetz steht kann in der eigenen Fahrspur geschehen. Siehe gestrichelte Linie (Schutzstreifen=Überholen) vs durchgezogene Linie (Radfahrstreifen=Vorbeifahren)
@@einhengst2525 Also überholen sich Fahrzeuge gar nicht,
wenn jedes eine eigene Spur nutzt ?
Genial.
Bloß leider Blödsinn.
Denn der vorgeschriebene Mindestabstand entfällt nur dann,
wenn die Fahrradstruktur BAULICH von der Fahrbahn getrennt ist.
Dazu muß es mindestens einen Bordstein geben,
oder der Radweg ist durch Poller von der Fahrbahn getrennt.
@@heretic2032 Physikalisch ist die Sache ja eindeutig, ich frage aber speziell juristisch. Gibt es schon Urteile o.ä., welche das entschieden haben?
Ich finde ja die "Fahrrad-Hupe" ziemlich beeindruckend...
Dazu hätte ich allerdings eine Frage: Wie oft hat dir das hupen damit was gebracht (außer nich mehr Stress mit dem "Angehupten")??
Und in der StVO sind solche Arten von Signalen auch nicht "erlaubt"!!
Die StVO regelt keine Hupen. Das steht wenn dann in der StVZO.
Ich grätsche da mal rein, denn ich habe auch eine Hupe am Rad. Am häufigsten hilft sie bei mir um unaufmerksame Rechtsabbieger aufzuwecken und darauf aufmerksam zu machen, dass der Schulterblick vielleicht doch keine blöde Idee ist. Die realisieren zwar nicht immer direkt woher die Hupe kommt - aber zumindest halten 90% der Leute dann an und schauen doch erstmal. :)
Und ja... theoretisch laut StVZO nicht erlaubt. Rein praktisch war ich damit schon in einer Verkehrskontrolle der Polizei, die es eher spannend fanden und nicht bemängelt haben - Klingel für Fußgänger ist natürlich zusätzlich am Rad.
Ist ein Punkt wo die StVZO wieder einmal dem realen Leben hinterher ist, ähnlich wie lange Jahre bei Akku- und Batterieleuchten. Und die wurden genauso von der Polizei toleriert, obwohl sie eigentlich nicht erlaubt waren. :)
Ich habe keine Hupe am Rad, ich nutze dafür meine Stimme. Und die hilft mir regelmäßig:
Es gibt genügend Autofahrer, die eigentlich keinen Radfahrer übern Haufen fahren wollen, aber zu faul sind zu gucken. Die hören mich dann wenigstens.
Hat schon zahlreiche Situationen gerettet. Geht mit Hupe sicherlich genauso.
Hupen am Fahrrad sind laut StVZO tatsächlich nicht vorgesehen. Aber über Hupen am Arm, Körper oder Rucksack sagt die StVZO nichts...
4:34 Zweimal der Nordsee-Flitzer?
1:06 bist da zu Fuß rüber?
Man sieht, wie er vorher absteigt und danach wieder auf sein Fahrrad steigt
0:41: Diese Situation verstehe ich nicht. Du stehst GANZ LINKS am Straßenrand, deshalb musst Du den Weg des ebenfalls abbiegenden Autos natürlich anschließend kreuzen. Dass das Auto brav hinter Dir und nicht neben Dir wartet, kannst Du doch nicht einfach voraussetzen. Ich habe mal gelernt, dass Fahrradfahrer sich auf der RECHTEN Seite der Spur einzuordnen haben, der sie folgen möchten. Eben gerade, weil sie sonst den Weg des Autos kreuzen MÜSSEN, sobald es wieder weitergeht.
Ich soll mich beim Linksabbiegen ganz rechts einordnen???
@@unsichtbarer_christian Nö, aber eben rechts auf der Linksabbiegerspur. Ist die - wie hier - nicht als eigene Fahrspur vorhanden, dann halt zumindest ungefähr mittig. Damit könntest Du warscheinlich sogar dafür sorgen, dass der*die Autofahrer*in HINTER Dir anhält und sich nicht irgendwie an Dir vorbeizuquetschen versucht.
1:30 du hast zwar Recht nicht links anzeigen zu müssen, für deine Gesundheit würde ich es aber dringend empfehlen. Über die Autofahrerin brauchen wir nicht zu diskutieren, unterirdisch xD
Würde ich nicht. Bei Autofahrern mit derartigen Wissenslücken ist man besser beraten, beide Hände am Lenker und somit auch an der Bremse zu haben.
wieso soll er falsches tun?
Und wo ist der Roadrage ?
1:11
Ob hier in Oberbayern oder am Nordseestrand. Überall der gleiche Wahnsinn. Allerdings müssen wir Radler hier im Kreisel immer Vorfahrt gegenüber ein- und ausfahrenden Autos gewähren.
Wenn eine dementsprechende Beschilderung vorhanden ist
Ausfahrende Autos müssen aber selbst dann Vorrang gewähren, wenn der Radfahrer selbst ein Vorfahrt Achten Schild das stehen hat. Also ist das eine Pattsituation, aus der ihr nur durch Kommunikation herauskommt.
@@clemensmuller2543 da liegst du falsch. In dem Fall muss der radfahrer warten.
@@clemensmuller2543 nein, das ist nicht so. Sonst wären ja alle Kreuzungen von a, wo rechtsabbieger den linksabbiegern vorrang gewähren müssen, wenn sie das Schild 205 vor Augen haben
@@christianneumann9585 Es würde helfen, wenn du meinen Kommentar lesen würdest. - Ich habe mit keinem Wort geschrieben, dass der Radfahrer in der im Ausgangskommentar beschriebenen Situation nicht warten muss.
Gleichzeitig muss jedoch auch der aus dem Kreisverkehr ausfahrende Autofahrer warten.
6:01 da du dort vom Fahrbahnrand anfährst, hättest du eigentlich § 10 StVO beachten müssen und daher das Auto vorbeifahren lassen müssen.
Überholen bei unklarer Verkehrslage am FGÜ?
@@tenguayaqa7116 Da Christian gerade beim Aufsteigen war und anfahren wollte, hat das Auto eigentlich nicht zum Überholen angesetzt. Überholen ist per Definition der Vorgang, bei dem man an einem langsameren Fahrzeug, das auf der selben Fahrbahn in die gleiche Richtung fährt und nicht hält (freiwillige Fahrtunterbrechung) vorbeifährt. Als das Auto angesetzt hat, ist Christian halt eben noch nicht gefahren.
@@sinform9714 Das ändert aber nichts an der unklaren Verkehrslage.
@@sinform9714Wie wird dieser Vorgang denn dann bezeichnet, wenn es kein überholen ist?
@@testaxd5153 Einfaches Vorbeifahren. Das was jeder an einem Parken Auto oder sonstigen Hindernissen macht.
1:05 Tatsächlich haben Radfahrer auf Zebrastreifen keine Vorfahrt. Absteugen müssen sie allerdings nicht.
Da hat unlängst der Solmecke ein Video drüber gemacht.
Ansonsten wie immer ein gutes Video, dass auf die Gefahren des Radfahrens hinweist.
Er ist abgestiegen. Am Ende der Szene (bei 1:09) sieht man, wie sein Bein beim Aufsteigen über den Sattel schwingt.
Bei 0:58 hört man die Bremse und wie das Tretlager aufhört zu drehen; gleichzeitig verlangsamt sich die Geschwindigkeit sehr und man hört das leichte Rascheln von der Hose (Kopfhörer aufsetzen und laut drehen), was auf das Gehen hinweist. Kurz gesagt, ab 0:58 steigt er ab und schiebt das Rad ca. 2m vor dem Fußgängerübergang
@@ToteKopie2 Ja aber hat er auch den Arm rausgehalten? So von wegen "erkennbar nutzen wollen" ;-)
@@NochEinKamel Leuchtraketen schießen, mindestens.
🙋♂️auch wenn er hier vielleicht im Recht ist
Mit der Geschwindigkeit einfach über den weg wollen ist nicht richtig
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme schadet hier nicht
FALSCH
der "unangenehme" Christian, habe ich bei Sascha schon geschrieben. Vieles sieht konstruiert aus. Wie viele Versuche (5 oder gar 10) muss er unternehmen bis er die richtige Szene im Kasten hat?
Wer muss warten Kreisverkehr Fahrrad?
Danach ist ein Radfahrer, der der auf einem neben dem eigentlichen Kreisverkehr geführten Radweg das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ beachten muss, wenn er eine Zufahrtsstraße zum Kreisverkehr queren möchte, gegenüber den Autos, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, wartepflichtig. Das auch schon mal gehört?
Ja hab das schon so oft von inkompetenten Menschen wie dir gehört, weil ihr keine Ahnung habt.
Ich habe gerade ein Bericht gelesen von den Automobilclubs zum Thema Kreisverkehr, denn da gibt es bei vielen erhebliche wissenslücken und siehe da Zu fast 70% sind es die Radfahrer, weil z.b. das Handzeichen fehlt, denn das ist tatsächlich Pflicht. Wollte ich nur mal so anmerken, weil der Radler hier ja immer behauptet...man muss es nicht, wie man aber gelesen hat in den Bericht weisst man jetzt zu 100 % das Christian diesbezüglich leider keine Ahnung hat und die Pkw Fahrerin somit im Recht ist. Natürlich wollen das einige hier nicht wahrhaben aber wenn ihr umgenietet wird und es wird bewiesen das ihr kein Handzeichen gegeben habt, dann bleibt ihr die alleinige Schuld, nur mal so nebenbei.
Dann zeig doch mal deinen ausgedachten Bericht, der behauptet, Radfahrer müssen beim Folgen des Kreisverkehrs, also beim Geradeausfahren, ein Handzeichen geben.
Wie sieht das überhaupt aus?
@@unsichtbarer_christian Internet hilft dir bei der Suche. Dieser Bericht ist leicht zu finden. Wie ich aber am Ende auch geschrieben habe wollte ich es nur anmerken und lasse diesbezüglich keine Diskussion mehr zu. Die Sachlage bei einem Unfall ist ja dann nun eindeutig.
@@Fallschirmspringer Du hast Unrecht.
Gibt's bei Euch eigentlich keine Sozialversicherungspflichtjgen Jobs?
Also ich weiß ja nicht. Die Aktion mit dem Zebrastreifen ist komisch. Erst Absteigen um als Fußgänger Vorfahrt zu erhalten und dann aber mitten auf der Straße wieder zum Fahrrad werden und vor den Wartenden Autos weiter zu fahren...
Ja wie denn sonst? Ich will ja nicht als Fußgänger weiter aufm Gehweg laufen.
Genau dafür ist ja der FGÜ dort, weil der Radweg dort endet, sodass Radfahrende relativ komfortabel weiter auf die Fahrbahn kommen
@@unsichtbarer_christian Meiner Meinung nach müsste man die Fahrbahn gem. § 26 Abs. 1 StVO vollständig zu Fuß überqueren und dann von der anderen Fahrbahnseite wieder anfahren (unter Berücksichtigung des § 10 StVO). Durch das Aufsteigen auf halber Strecke wird man wieder zum Radfahrer und hat dann gegenüber den Fahrzeugen keinen Vorrang mehr. Ein Urteil für genau diese Situation, also das Aufsteigen auf das Fahrrad auf halbem Fußgängerüberweg, ist mir allerdings nicht bekannt. Vllt. hat ja jemand eine Quelle.
Ja, ungewöhnlich ist es. Anmerkung/Ergänzung: "Mitten auf der Straße" - Du meinst Fahrbahn. (Straße ist ein Sammelbegriff, der Rad-- und Gehwege, Parkflächen uvm.) mit einbezieht. Deshalb heißt das auch alles Straßenverkehr.
@@rudge5205 Christian verhält sich an diesem FGÜ immer so. Das ist in vielen Videos zu sehen. Ich habe den Punkt, den du hier anführst (kein Vorrang beim Anfahren vom Fahrbahnrand) bereits mehrfach in den Kommentaren erwähnt. Leider gibt es darauf von Christian keine Antwort.
Grundsätzlich finde ich es gut, dass Christian das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern insbesondere gegenüber Radfahrern hier dokumentiert. Allerdings ist seine Fähigkeit zur Selbstreflektion stark eingeschränkt. Nach seiner Meinung macht er grundsätzlich immer alles richtig und versucht eigene Fehler durch teils absurde Argumente zu widerlegen. Letztendlich führt auch das zu dem Shitstorm vieler Kommentatoren, die sich vor allem in den Shorts tummeln. Schade, andere Fahrradkanäle sind in dieser Hinsicht besser.
@@unsichtbarer_christian Ich glaube nicht, dass der FGÜ an dieser Stelle hierfür erstellt wurde.
Deiner Argumentation folgend hattest du auch Vorrang, wenn du vom FGÜ nach rechts auf die Fahrbahn wechseln würdest, also vom Rand als Fußgänger losliefest, dann direkt aufstiegest und nach rechts losführest. Merkste selbst, oder?
PS. Warum wurde mein anderer Beitrag zu diesem Kommentar gelöscht, der zunächst hier sichtbar war? Eventuell weil ich Christian unzureichende Selbstreflexion unterstellt habe?
1:02 Musste hier das WoMo annehmen, dass Du die Straße überqueren möchtest oder hast Du dich dem Überweg noch genähert also nicht deutlich erkennbar eine Querungsabsicht angezeigt? Erwartest Du wirklich, dass der WoMo Fahrer jetzt den Anker wirft, weil Du aus seiner Sicht gerade einen Hasenhaken schlägst? Manchmal übertreibt Ihr Fahrradfahrer es maßlos.
@@tenguayaqa7116 Das ist ein Fußgängerüberweg, einfach mal die Scheuklappen entfernen und hingucken.
Völlig unabhängig von jedwedem Kreisverkehr. Sonst wäre der von Christian eingeblendete Text auch völliger Blödsinn.
@@Gastritis2000 Und was ändert das daran, dass Christian hier sein Fahrrad schiebt und damit als Fußgänger unterwegs ist, der den Vorrang des FGÜ in Anspruch nehmen darf?
@@tenguayaqa7116 Er und das WoMo treffen etwa zeitgleich am Zebrastreifen ein, so dass das WoMo zu dem Zeitpunkt noch nicht die eindeutige Absicht Christians erkannt haben kann, dass dieser den FGÜ in Anspruch nehmen will.
@@Gastritis2000wer hat denn am Zebrastreifen Vorrang, wenn beide Verkehrsteilnehmer zeitgleich dort eintreffen? Der Womo-Fahrer hat den Zebrastreifen und den sich darauf zubewegenden Fußgänger ja nicht erst vor sich, wenn er den Zebrastreifen erreicht. Tatsächlich sehen wir den Fahrer für mindestens 4 Sekunden, er muss den Fußgänger also ebenso lange sehen. Willst du ernsthaft mitteilen, dass diese Zeitspanne nicht ausreicht, um ein Kfz abzubremsen? Denn dann müssen die Gelbphasen innerorts reiflich überdacht werden. Die sind nur drei Sekunden lang. Danach kostet der Rotlichtverstoss.
Den Moment, wo ein Radler absteigt und in Richtung Zebrastreifen zu gehen beginnt, ist die Annahme, dass der da rüber will, gültig. Heisst: Bremse betätigen, stehen bleiben, dem Fußgänger das gefahrlose Queren ermöglichen. Der Unsichtbare bleibt übrigens ned in der Mittn stehen, sondern am Rand, wo das Trottoir beginnt, und da steigt er wieder auf, um die Fahrt fortzusetzen. Was der depperte Cager für ein Problem damit hat, die paar oaschlochsekunden zu warten, bis der Unsichtbare sein Radl stabil im Tritt hat, versteh i ned. Versteh die ganze Ungeduld ned. Ich fahr auch Auto, nur so nebenbei, und ich bin derart auf Fußgänger, Radler, Rehe und anderes getrimmt, dass ich schon beim kleinsten Anzeichen, dass da wer die Straße querenwill, oder Rehe auf der Straße rumstaksen könnten, anhalte. Habe meistens recht damit. Unfälle will keiner. diese ganzen ungeduldler forderns geradezu heraus.
Der WoMo fahrer hat gfälligst die Straße zu beobachten und das Geschehen zu lesen. Und ned ggfs mit dem gschissenen Cellphone herumzudaddln. hab heut eine Fußgängerin, die sich mittn aufm Radweg aufgebaut und rumgedaddelt hat, aufgefordert, des depperte Ding wegzustecken und die Umgebung im Auge zu behalten. hab ihre antwort nicht verstanden, bin so terrisch, daß ich als Taub durch gehe. Ohne HGs.
Ich fahre grundsätzlich im Kreisverkehr!
Diese Radwegführung ist was für Lebensmüde!
3:21 min warum fährst du erst auf dem Fahrbahn und dann auf dem geh-Radweg? Und dann beschwerst du dich weil der Autofahrer dir die vorfahrt genommen hat.
Bis zum Kreisverkehr ist der Weg ein reiner Gehweg, der noch nicht mal für den Fahrradverkehr freigegeben ist, hinter dem Kreisverkehr steht ein Schild, dass der Weg ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg ist, zu sehen bei 3:34. Er hat sich zu 100% an die StVO gehalten und wurde sowohl vor als auch nach dem Kreisverkehr gefährdet, und Du gibst ihm ernsthaft eine Teilschuld?
Weil er hier an einer geeigneten Stelle auf den Radweg auffährt, um der Benutzungspflicht nachzukommen. Kommt der Radfahrer der Benutzungspflicht nicht unmittelbar ab Standort VZ nach, weil er sich nicht auf den Radweg beamen kann, verstößt er gegen die Benutzungspflicht. Benutzt der Radfahrer den Radweg bereits vor dem Schild, das die Benutzungspflicht anordnet, weil dort eine geeignete Möglichkeit vorhanden ist, auf den Radweg zu fahren, ist es aber auch wieder nicht richtig.
Weil dort die Benutzungspflicht beginnt
@@unsichtbarer_christian Ja, aber doch erst da, wo das Schild steht. Und da musst du dich dann sofort auf den Radweg beamen.
Gute Idee
3:55 min wie oft willst du das noch zeigen das du ein Geisterfahrer bist?
Schau' dir mal google Streetview-Bilder aus Carolinensiel an, es ist klar zu sehen, dass in der Gerhard-Tjarks-Straße ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg ist und er somit kein Geisterfahrer ist.
@@eyeq1451Ja, aber eine Benutzungspflicht bedeutet doch nicht automatisch ein Benutzungsrecht. Dazu muss da irgendein Zusatzschild sein, damit man da nicht nur links drauf fahren muss, sondern das gleichzeitig auch darf. /s
@@tenguayaqa7116 - ich muss zwar, aber darf nicht?! 🤔 Das ist ein Fall für "extra 3 - der reale Irrsinn"!
@@LigH_de Genau deswegen.
@@tenguayaqa7116 Hä ?
was genau hast Du an dem Begriff "Pflicht" nicht verstanden ?
Fahrradfahrer fordern von den Autos 1,5m Abstand, aber selber an Fußgängern mit Hund/Kinderwagen ganz nahe mit vollem Tempo vorbeifahren. Wenn sich Radfahrer von hinten nähern wird auch nicht geklingelt damit der Hund und Härchen sich ja auch schön erschrecken. Radfahrer sollten sich nicht immer als Opfer hinstellen.
Fahrradfahrer fordern das nicht, das ist einfach die Vorschrift aus der StVO. Wenn Du die geändert haben willst, mach eine Petition auf.
Das ist eine unzulässige Verallgemeinerung. Schon alleine dafür gibts einen Daumen runter, du Herzerl. Mir sind Hund und Herrl nicht direkt egal, solang sie nicht direkt aufm Radweg herumtrippeln, weil die Fellnase halt in der Wiese rumschnofeln möcht - schlimm sind halt die, die die Laufleine quer übern Radweg spannen und sich dann wundern, wenn ein Radfahrer (ich) anhält und sie mit deutlich vernehmbarem Grant und mit Nachdruck auffordert, den Radweg frei zu machen. Hund und Herrl/Frauerl sollten sich halt nicht immer als Opfer hinstellen. Die Dummen sind am Ende immer die, die sich bemühen, mit Freundlichkeit und Vorsicht das Verkehrsgewirr zu bewältigen, nicht die paar Oaschlecha, die uns allen das Leben vermiesen, egal auf welcher Seite, Fußgänger, Radfahrer, Hundeführer, Eltern mit Kindern, Autofahrer, whatever ... Viele sind achtsam unterwegs und wissen freundlichen Umgang zu schätzen; einige wenige ... eh scho wissn. zum speim.
Und wo im Clip sehen wir die Gefährdung von Hund und Herrchen durch den Radfahrer?
ah ein idiot
0:57 min Geisterfahrer hey, Geisterfahrer hey und er kapiert es immer noch nicht.
Gerhard-Tjarks-Straße, Ecke Bahnhofstraße in Carolinensiel. VZ 241-31, linksseitig benutzungspflichtiger getrennter Geh- und Radweg auf der Gerhard-Tjarks-Straße. Der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Bahnhofstraße darf nur rechtsseitig befahren werden. Der Radverkehr in Gegenrichtung muss also auf der Fahrbahn fahren.
@@tenguayaqa7116da ist kein Zusatzschild was besagt das du auf der linken Seite fahren darfst.
Da endet ein Zweirichtungsradweg und dann steigt er 2m vor dem Fußgängerübergang ab...
@@ToteKopie2 Echt? Brille Fielmann 🤣
@@nerodante4943 Welches Verkehrszeichen [= Nummer !] soll dieses "Zusatzschild" sein, das angeblich zusätzlich zu einem linksseitigen VZ 237, 240 oder 241 erforderlich ist, um eine linksseitige Nutzungspflicht anzuordnen? Wo steht das in der StVO?
5:54 min und das 3 mal Geisterfahrer 😂
@@Singa91 So oft, bis er sein ominöses Zusatzschild hat, das dafür angeblich erforderlich ist. Nur konnte er bisher nie sagen, welches VZ das sein soll oder wo die Grundlage dafür in der StVO steht. Vermutlich meint er Zwischenwegweiser für das Radroutennetz.
Schade, dass du nicht ganz denkst, dass das ein beidseitig benutzungspflichtiger getrennter Geh und Radweg ist
Schau' dir mal google Streetview-Bilder aus Carolinensiel an, es ist klar zu sehen, dass in der Gerhard-Tjarks-Straße in Carolinensiel ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg ist und er somit kein Geisterfahrer ist.
@@unsichtbarer_christian Mach ihm doch bitte einmal die Freude und filme den Weg von dort an, wo das Schild steht..
Anders ist dieses Palaver nicht abzustellen...
@@unsichtbarer_christian schade das die möwenweg eine Kreuzung ist und alle Schilder aufhebt. Aso stimmt ja keine wird ja nur das Zeichen 241 wiederholt da.
7:41 min du beschwerst dich Weil Geisterfahrer dir entgegenkommen sind? Bist selber einer 😂
Schau' dir mal google Streetview-Bilder aus Carolinensiel an, es ist klar zu sehen, dass in der Gerhard-Tjarks-Straße in Carolinensiel ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg ist und er somit (in den anderen Situationen, auf die Du anspielst) kein Geisterfahrer ist.
In der Situation ab 7:41 ist wohl eher zu sehen, dass der entgegenkommende Radverkehr die komplette Breite des Radwegs einnimmt, nicht dass es grundsätzlich Geisterradler wären.
1. beschwere ich mich nicht, dass dort Geisterfahrer entgegen kommen, weil diese gar keine sind.
2. Bin auch ich kein Geisterfahrer
@@eyeq1451 nope da ist nur das Zeichen 241 und kein Zusatzschild. Ich hab schon die Straße längst gefunden
@@unsichtbarer_christian sicher bist du einer
nö, du hast leider keine Ahnung von der StVO und denkst, du würdet richtig liegen.