Bonns vergessener Serienmörder Teil 2 | General-Anzeiger Bonn
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- Опубликовано: 7 сен 2024
- True-Crime-Geschichten aus Bonn & Umgebung
In der zweiten Episode zum Fall Hans-Dieter S. beleuchten wir genauer die Persönlichkeitsstruktur des Bonner Serienmörders, der zwischen 1975 und 1985 mindestens vier Frauen und Mädchen tötete. Kriminalpsychologin Lydia Benecke analysiert das Verhalten des gefährlichen sexuellen Sadisten Hans-Dieter S. Außerdem betrachten wir gemeinsam mit GA-Gerichtsreporterin Rita Klein den Prozess gegen den Mörder in Bonn.
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Schrecklich. Solche Leute sollte man nie mehr raus lassen .unfassbar das er nach dem 1 Mord wieder raus ließ
Tolle Recherche, herzlichen Dank.
Vielen Dank :)
Ihr verarbeitet die Themen recht spannend. Auch die Kommentare von Lydia finde ich prima. Eine interessante Mischung, die richtig Spaß macht (Spaß mit gesunder Einschränkung natürlich). Toll! Vielen Dank für eure Mühe!! LG aus Berlin
Sehr interessant!Ich bedanke mich für Ihre Mühe.
Freut uns, dass dir der Podcast gefällt 😊
Bin auch dafür, als Nicht-Profi (Psychiater etc.), nicht mit derartig
schwer gestörten Individuen zu sprechen.
Da wurde die Gerichtsrepoterin Rita Klein, gut beraten.
Denn diese Leute sind in der
Lage, einem Menschen schreckliche Ängste einzuflößen,
die einen nie mehr loslassen.
Was ihnen Freude bereitet, aber ihrem Gegenüber nur schadet.
Super podcast!
Danke! 💙
Tolle Sendung. Unverständlich das der Gesetzgeber bis heute nicht fähig ist auch Jugendliche straftäter lebenslang hinter gitter zu bringen. Gerade die gefährlichste Gruppe wird zu milde bestraft. Wehret den Anfängen. In der heutigen Zeit hätte er seine Taten wohl noch gefilmt.
Kann ich auch nicht nachvollziehen...alleine schon der erste Mord an einer 12 jährigen ...nach 5 Jahren rauszulassen...
Wirklich spannend.
Danke!
Danke 🤞
16:03 Das "Aua" hat mich gekillt...
Die Idee sich die Tatwaffe zu kürzen ist eine gute Idee für solche Täter.
Schade, dass es nicht geklappt hat
Sind neue Podcast-Folgen geplant?
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Was ich überhaupt nicht verstehe ist, dass die Namen aller Serienmörder bekannt sind, man kann auch alles googeln und Fotos gibt es auch von diesem nicht.....Schutz der Persönlichkeitsrechte wieso werden dann nicht die der anderen auch geschützt??
Würde man eine solche Type - außerhalb seiner Taten - an irgendetwas erkennen können, wenn man aufmerksam ist?
Ein (in meinen Augen sehr guter und differenzierter) Psychologe hat mir einmal gesagt: hören Sie auf Ihr Bauchgefühl/ Ihre Intuition. Wenn Ihnen jemand unheimlich ist/ wenn Sie sich seiner Gegenwart nicht wohlfühlen - hauen sie ab. Tun sie das nicht als Unhöflichkeit ab. Unsere Gefühle sind unser aggregierter Sachverstand; sie sagen uns, was richtig ist. - Das ist hängen geblieben.
Ich glaube Sie würden ihn nicht erkennen, jedenfalls nicht rechtzeitig.😂😂😂
…derartige Täter haben den Genuss des Persönlichkeitsrechtes nicht verdient! Die Gesellschaft sollte diese Menschen kennen!
Verdient ist nicht das richtige Verb. Ein Persönlichkeitsrecht muss man sich nicht verdienen. Das hat man einfach.
Andererseits erscheint es angemessen, das Persönlichkeitsrecht des Täter hier stark einzuschränken und seine Identität öffentlich zu machen, weil das ein probater Schutz der Öffentlichkeit vor solchen Tätern ist.
Wobei man dann natürlich die Kosten berücksichtigen muss, die es mit sich bringt, den Täter vor eventuellen Lynch-Meuten zu schützen.
Viel zu langer Vorspann
Nicht schon wieder die Benecke, die überall ihren Senf dazu geben muss und das Offensichtliche "erklärt"!
Sie gibt ja nur dort ihren senf dazu wenn sie gebucht/ engagiert wird.
@@eloflix Offensichtlich!
Sie gibt nicht einfach ‚ihren Senf’ dazu, sie steuert Erkenntnisse aus der Kriminalpsychologie bei.
Sie ist schließlich Kriminalpsychologin und zum Glück nicht eine von diesen ganzen schrecklichen selbsternannten ‚Profilern‘, die aus ein wenig angelesenem Möchtegernwissen eine große, aufgeblähte Show abziehen.
Bin deiner meinung, sie sagt der himmel ist blau und die wiese ist grün. Und dafür wird sie gefeiert.
Leider können sie Psychologen täuschen,die wissen was die hören wollen...☹️ Es tut mir sooo leid,ich würde alles tun um sie wieder lebendig zu machen,ich habe jetzt zu Gott und Jesus gefunden ua usw 🙄
Das ist ein relativer Blödsinn. Wenn jemand schuldunfähig ist wird er nicht freigesprochen, sondern wird das Verfahren aus diesem Grunde für diese Person eingestellt. Dadurch dass er nicht schuldfähig ist, kann / darf gegen ihn (in dieser Causa) kein Strafverfahren geführt werden. Auch ist er dann nicht als "Straftäter" zu bezeichnen.