Rücktritt nach § 323 I BGB - Schuldrecht AT 24
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- Опубликовано: 7 сен 2024
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Vielen Dank für deine ganzen Videos!
Noch nicht geschaut aber Danke für die ganzen Videos
ich küss dein herz
danke
Es gibt doch schon eine Schuldrecht AT Reihe. Ist das eine Aktualisierung?
Und sind die Kurse die man kaufen kann noch aktuell vom Stand her?
Wäre das dann bei Minute 12:12 (nach gefahrübergang) eine eigene Anspruchsgrundlage? Im Schuldrecht AT sind wir ja bei der AGL § 433, die gibts aber nach Gefahrübergang nicht mehr
wild
Könntest du bitte auch die Staatsorga reihe vervollständigen bitte
Nein. Es wird immer alles durcheinander hochgeladen, mal kommt 3 Monate gar nichts, mal 2 Videos pro Woche. Ist halt so.
@@Querulant1 ist ja kein Problem. Wir sind ihm dankbar dass er es überhaupt macht. Ich bräuchte halt nur noch die anderen Teile von staatsorga
@@Querulant1 du kannst ja auch einfach dafür bezahlen