Das bedeutet einfach, dass die Willenserklärung erst in Wirkung treten kann, wenn diese der anderen Person zugänglich gemacht wird. Beispiel wäre halt bei der Kündigung, dass die Kündigung erst beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, damit man dann quasi endgültig kündigt.
Perfekt, schreibe genau morgen eine Klausur zu dem Thema :D
Viel Erfolg!
ich danke dir für dieses Video! Hat mir mehr Einblick in das Thema verschafft als mein Wirtschaftslehrer!😁
Sehr schön!
Es hat mir geholfen
Danke
Das freut mich!
hat mir sehr geholfen danke
Das freut mich!
Ich verstehe nicht was enpfangsbedürftig bddeutet? :(
Das bedeutet einfach, dass die Willenserklärung erst in Wirkung treten kann, wenn diese der anderen Person zugänglich gemacht wird. Beispiel wäre halt bei der Kündigung, dass die Kündigung erst beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, damit man dann quasi endgültig kündigt.