Die Urteilsfindung wirft bei mir Fragen auf. Die Anwendung des Jugendstrafrechts zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr ist doch eigentlich die Ausnahme oder sollte es zumindest sein. Wir haben gehört, daß der Täter sehr früh sexuelles Interesse zeigte und überdurchschnittlich intelligent ist. Das deutet in dieser Kombination doch eher auf eine Frühentwicklung hin und nicht auf eine Reifeverzögerung, die die Anwendung des Jugendstrafrechts begründet hätte. Ein Mensch mit überdurchschnittlicher Intelligenz ist in aller Regel sehr früh im Leben in der Lage zur Selbstreflexion und kann somit die Verwerflichkeit seines Tuns einschätzen. Bei allem Verständnis: Dieser Täter hat gewußt, was er dort gemacht hat, worauf auch sein spätes Geständnis hindeutet, das er offenbar ausschließlich aus Gewissensqualen abgelegt hat.
Todesursache war 'unbekannt' bzw. 'nicht ermittelbar'. Etwas Anderes da reinzuschreiben ist sehr unprofessionell. Keine Einbruchsspuren, aber die Freunde waren durch's Kellerfenster rein.
„da stand ja kein Mann sondern ein Jugendlicher, er war ja erst 19.“ Mein Sohn ist 19, 207 cm 150 kg. Kein Mann.. besonders im Angriff wie hier.. ..da bedenke ich bei der Bedrohlichkeit, nicht das Alter des betreffenden, sondern da würde ich eher die körperlichen Attribute bedenken bzw. sehen ggf.
Ich möchte nicht wissen wie viele Morde nicht entdeckt werden
Tolle Unterhaltung danke
Was mich wundert ,dass man keine Würgespuren gefunden hat.
War ja schon fast verwehst
Hiert hoert auch ein moerder hat ein gewissen
Zumindest manche
In usa sind die strafen
Auch die gefaengnisse haerter als bei uns
Die Urteilsfindung wirft bei mir Fragen auf. Die Anwendung des Jugendstrafrechts zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr ist doch eigentlich die Ausnahme oder sollte es zumindest sein. Wir haben gehört, daß der Täter sehr früh sexuelles Interesse zeigte und überdurchschnittlich intelligent ist. Das deutet in dieser Kombination doch eher auf eine Frühentwicklung hin und nicht auf eine Reifeverzögerung, die die Anwendung des Jugendstrafrechts begründet hätte. Ein Mensch mit überdurchschnittlicher Intelligenz ist in aller Regel sehr früh im Leben in der Lage zur Selbstreflexion und kann somit die Verwerflichkeit seines Tuns einschätzen.
Bei allem Verständnis: Dieser Täter hat gewußt, was er dort gemacht hat, worauf auch sein spätes Geständnis hindeutet, das er offenbar ausschließlich aus Gewissensqualen abgelegt hat.
Er war ja 18 zu der tatzeit also wird nach Jugenstrafrecht geurteilt egal ob er sehr intelligent ist
Das hat doch mit der Intelligenz nichts zu tun.
Intelligenz hat mit emotionaler Reife überhaupt nichts zu tun.
Todesursache war 'unbekannt' bzw. 'nicht ermittelbar'. Etwas Anderes da reinzuschreiben ist sehr unprofessionell. Keine Einbruchsspuren, aber die Freunde waren durch's Kellerfenster rein.
Etwas zu viel Werbung GEZ reicht nicht
Weniger Werbung gibt es, wenn du den Podcast über Spotify oder eine andere Podcast-App anhörst.
„da stand ja kein Mann sondern ein Jugendlicher, er war ja erst 19.“
Mein Sohn ist 19,
207 cm 150 kg.
Kein Mann.. besonders im Angriff wie hier..
..da bedenke ich bei der Bedrohlichkeit, nicht das Alter des betreffenden, sondern da würde ich eher die körperlichen Attribute bedenken bzw. sehen ggf.
Wenn mitten im Podcast so eine scheiß Werbung vorgelesen wird, bin ich raus.