Sehe ich das richtig, dass dies dann auch für Dienste wie Google Drive, Dropbox und Zoom gilt? Als Kleinunternehmer habe ich aktuell einfach keine UmsatzsteuerID angegeben und beziehe die Brutto Rechnung. Scheint nicht ausreichend zu sein. Vielen Dank Melchior für deine Videos. Die waren für mich in den letzten Wochen Gold Wert. 🙏
Nur eine Frage: ab 7:05 erwähnst du dass Umsätze im Ausland nicht mit in die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung zählen. Wo steht das? Ich konnte es nirgendwo finden und es ist das einzige Video, dass ich kenne, dass es erwähnt. Vielen Dank für die fantastischen Videos!!!!
Erstmal vielen Dank für das Video. Also wenn ich das richtig verstanden habe, dh.wenn ich ein Shop bei Etsy als Kleinunternehmer eröffnen will, und deren Sitz befindet sich in Irland, dann muss Umsatzsteuernummer beantragen? Habe ich das richtig verstanden? Bg
Könntest du deine Tutorial Playlist nochmal anpassen und explizit für Kleinunternehmer ein Tutorial machen hinsichtlich der Gewerbesteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung (inklusive Reverse Charge Verfahren)? Das wäre mega! Danke dir 🙂
Super gemacht das Video und wirklich lebendig erklärt, nicht so wie die meisten Videos zu dem Thema. Ich wusste es schon, aber die Sache mit der Umsatzgrenze bei der die Reverse Charge Umsätze nicht reinzählen war mir neu, in welchem Paragraphen des UStG kann ich das genauer nachlesen? Bezüglich der Umsatzsteuererklärung: Wenn man beispielsweise RUclipsr ist und mit Google AdSense Werbeeinnahmen erzielt - ohne selbst Werbung auf Facebook und Co zu schalten - muss man auch eine USt-Erklärung abgeben. Da kommt zwar Null raus, aber deklarieren muss man es trotzdem.
Hallo Melchior, danke für dein Video :) Ich hab noch Fragen, vielleicht kannst du diese noch beantworten bzw. Evtl. Sogar ein Video machen. 1. wie oft muss ich die UST Voranmeldung machen im Reverse Charge für Kleinunternehmer? Ich kaufe gelegentlich Ware im EU Ausland bzw. beziehe jeden Monat z.B. Dienstleistungen von Meta, Google, Shopify usw. - aktuell zahle ich 1/4 Jährlich, mit dem Amt ist da aber nichts irgendwie extra abgestimmt. 2. unter welchem Punkt trage ich das bei Elster in der Voranmeldung genau ein ? 3. bei der UST Erklärung zum Ende des Geschäftsjahres, wenn ich da wirklich nur die Reverse Charge Ausgaben habe, gebe ich diese dort dann nochmal komplett an oder schicke ich wie schon öfter gehört einfach „eine leere“ Erklärung weil ich keine hatte? Vielen Dank für deine Antworten 😊
ja, die Videos sind echt super, das hier war das beste, vorallem die Info dass das Reverse Charge verfahren greift, selbst wenn man eine Bruttorechnung erhält.
Wenn ich von einem Unternehmen mit Sitz in den USA (in diesem Fall OpenAI) eine ordnungsgemäße B2C Rechnung bekomme, auf der deutsche USt ausgewiesen ist und auch eine EU USt-IdNr angegeben ist, kann ich also keine Vorsteuer geltend machen, bin aber trotzdem gezwungen Reverse Charge anzuwenden?
Nonplusunltra wäre für mich und viele deiner anderen Zuschauer, wenn du extra für Kleinunternehmer Tutorials machen würdest wie man Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung (mit Reverse Charge Verfahren ), EÜR,... macht. Ansonsten 👍
Wie ist es denn wenn man einnahmen aus tiktok/youtube durch die creator programme bekommt? Die zahlung kriegt man ja ohne die 19% ausgewiesen, als Kleinunternehmer weist man ja aber keine mwst aus. Kriegt man dann 100% von der auszahlunt?
Warum den Umsatzsteuer-Voranmeldung? Meinst du nicht eher die Umsatzsteuer-Erklärung? Ich bin verwirrt wo und wann genau ich die reverse-charge Umsatzsteuer an das Finanzamt übermittel und bezahle😶
Was ist, wenn der Rechnungsbetrag bereits Umsatzsteuer ausweist. Muss ich dann den kompletten Betrag bei der Voranmeldung angeben oder muss ich vorher die Umsatzsteuer abziehen?
Habe auch diesen fehler gemacht, auch bei 3 ecks Gechäft bei Bezug von waren aus Spanien. 😢 😂 Dachte ich muss keine 19% zahlen 😂 Hast auch ein video zum Bezug von Waren aus dem EU ausland für Dropshipper und Importeure ins eigene Lager ? Mit verkauf der ware an deutsche und EU Kunden
Also nur mal so für mich es macht an sich direkt mehr Sinn ein normales Unternehmen anzumelden weil ich die 19% zahlen muss als Kleinunternehmer wenn mein Lieferer in denn Niederlanden sitzt oder nicht
Steuerrecht: "Wie unnötig kompliziert wollen Sie denn die Steuerregelungen für Startups in Deutschland machen?" Deutschland: "Ja." Hat natürlich auch Vorteile mit der Kleinunternehmer Regelung aber ich hab das Gefühl, dass es ruhig etwas mehr Hervorgehoben werden sollte beim Finanzamt, da das Beispiel mit Google Cloud Services, Microsoft etc. heutzutage ja quasi fast immer zutrifft. Hatte damals auch Stunden recherchiert deswegen. Auf jeden Fall gut darauf ausdrücklich hinzuweisen Melchior!
Was macht man, wenn man bislang die Rechnung immer inkl. Steuer erhalten hat, da keine UstID angegeben wurde da man keine hatte und auch keine UstVA gemacht hat? Geht um sehr geringe monatliche Beiträge (ca. 12€ Rechnungsbetrag im Monat)
Hallo! Vielen Dank Für Video! Gilt es auch mit Russland, Weißrussland, Kasachstan und anderen Drittländern, wenn man dort ein online Kurse kauft aber selber ein Kleinunternehmer in Deutschland ist?
Besten Dank für dein informatives Video. Meine Frage wäre noch: Wenn ich Amazon Partner bin (Affiliate Marketing), dann bin ich der Dienstleister und Amazon mein Kunde. Dann muss ich ja keine umsatzsteuervoranmeldung machen ?
Ich habe eine Frage bezüglich des Reverse-Charge-Verfahrens und der Kleinunternehmerregelung, die Sie im Abschnitt "Der umgekehrte Fall ab 6:42 Min" erwähnt haben. Sie haben erklärt, dass Umsätze, die durch das Reverse-Charge-Verfahren im Ausland erzielt werden, nicht in die Berechnung der Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro einfließen und somit die Kleinunternehmerregelung weiterhin gilt. Verstehe ich richtig, dass dieser Mechanismus bedeutet, dass, wenn ich ausschließlich mit FTMO arbeite und mein Umsatz nie die 22.000-Euro-Grenze überschreitet, ich unabhängig von den Umsätzen, die ich durch das Reverse-Charge-Verfahren im Ausland erziele, weiterhin als Kleinunternehmer gelte? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und weitere Erklärungen.
2 Fragen - wo trägt man die Reverse Charge Einkunft in Elster bei der Umsatzsteuererklärung ein? Ich habe eine Rechnung an die Schweiz ausgestellt. Und macht es im Nachgang mehr Sinn die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren oder es nun in er Umsatzsteuererklärung aufzuführen?
Kurze Nachfrage: Deine Videos vom Kanal Steuerfit zur ELSTA Steuererklärung, kann ich die auch im Jahr 2023 problemlos als Tutorial verwenden oder hat sich da etwas Grundlegend geändert / sollte ich vorsichtig sein? LG, Paul
Ich finde leider nirgendwo eine Antwort dazu, dein Video zum Thema habe ich gesehen, aber eine Frage bleibt offen: Muss ich meine Patreon-Einnahmen in der Zusammenfassenden Meldung angeben (Und vorher als nicht steuerbare sonstige Leistungen) ? In deinem Video dazu sagst du als Beispiel bei Only Fans, dass man seit dem neuen Urteil "nichts mehr machen muss". Gilt das auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung Angabe? Vielen Dank!
Erstmal vielen lieben Dank für deine Videos. Ich habe folgende Fragen: Ich bin Kleinunternehmer und habe Einnahmen über Amazon kdp und über Udemy ( Online Kurse) . Trage ich in der Umsatzsteuer Erklärung nun eine 0 ein? Die zweite Frage: Als Kleinunternehmer soll ich ja dann noch eine EÜR und eine Gewerbesteuer Erklärung abgeben. Wenn ich das in Elster mache mache ich meine Einkommenssteuer Erklärung und nehme zusätzlich die Anlagen EÜR und Anlage G dazu, richtig ? Würde mich über eine Antwort freuen
Wenn man aufgrund der Reverse-Charge-Thematik keine Lust mehr hat auf die Kleinunternehmerregelung: Was wäre denn ein guter Zeitpunkt, um zur Regelbesteuerung zu wechseln?
Wird da wirklich nochmal unterschieden zwischen EU-Ausland und Drittland? Wenn ich jetzt eine Dienstleistung aus den USA beziehe (bspw. Ein ChatGPT-Abo), reicht es dann aus in Lexoffice als „Fremdleistung §13b Drittland 19%“ zu kategorisieren? Oder muss ich noch etwas zusätzlich beachten?
#steuerfrage Hallihallo. 😊 erstmal vielen vielen lieben Dank an alle deine hilfreichen und tollen Videos. 🤩 Meine Frage: Ich schreibe keine Rechnungen.. sondern erhalte Provision. Wie versteuere ich die und ist die Kleinunternehmerregelung da sinnvoll? Ich arbeite von zu Hause aus und möchte gern ein Arbeitszimmer einrichten was ich aber auch absetzen möchte
Wenn ich diese Ausgaben aber garnicht geltend machen möchte sondern sozusagen einfach privat bezahlt habe, muss ich auch nicht unsatzsteuer abführen, richtig?
@@STEUERFIT.Selbststaendige achsooo, wenn ich also meine ebay & etsay gebühren nicht als ausgaben deklariere, dann brauche ich keine Umsatzsteuervoranmeldung und kein Reverse charge verfahren etc?
Wie kann ich als Kleinunternehmer in SevDesk eine Google Rechnung buchen, bei der die Umsatzsteuer noch abgeführt werden muss? Wäre über jeden Tipp dankbar!
Was mache ich dann, wenn ich schon eine Brutto-Rechnung in der Hand habe, weil ich die UStID nicht angegeben habe? Kann ich dann "einfach" den Brutto-Betrag nehmen und davon 19% als Reverse-Charge bei der Umsatzsteuer abführen, oder muss man da noch mehr machen?
@@adriann8299 Eine Umsatzsteuerjahreserklärung gemacht, wo ich in Zeile 65 den Bruttobetrag als Bemessungsgrundlage und 19% davon als fällige Steuer eingetragen habe. Edit: ich habe gerade das Video hier gesehen: ruclips.net/video/nfbyKRbWbWU/видео.html und bin jetzt etwas verwirrt, weil da gesagt wird, dass ich als Kleinunternehmer einfach die Brutto-Rechnung nehmen und das Ganze nicht in der Umsatzsteuererklärung/-voranmeldung angeben sollte. An anderen Stellen habe ich gesehen/gehört, dass das falsch wäre. Was macht man da jetzt am besten, was blüht mir, wenn ich die "zweite" Umsatzsteuerzahlung unterlasse? Vllt kann da @STEUERFIT.Selbststaendige da nochmal klären?
Das Reverse-Charge-Verfahren ist insbesondere bei den Ausgaben relevant und nicht bei den Einnahmen. Bei KDP ist Amazon ja dein Kunde und nicht dein Dienstleister.
Wie viel kostet denn etwa ein Steuerberater für Kleinunternehmer? Ich habe einen nebenberuflichen geringen umsatz von rund 10.000€/Jahr - ich habe Angst, etwas falsch anzugeben - gleichzeitig denke ich, dass ein Steuerberater einen großen Teil meines Gewinnes auffrisst, sodass sich das Business noch wenjger lohnt...
Realistisch betrachtet musst du schon mit 1500-2000 € pro Jahr für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen rechnen. Ist für Kleinunternehmen also wirklich teuer 😕
Kleiner Tipp: Nimm dir nen Tag Zeit, versuch mit ChatGPT so viel wie möglich herauszufinden (klappt echt gut für steuerliche Einzelfälle). Schreib dir Unklarheiten und Fragen auf, die du dann noch hast und buch dir eine Stunde Beratung bei einem Steuerberater in deiner Nähe. Hab ich genauso gemacht und mir letztlich für einmalig 50€ alles bestätigen lassen, dass ich das richtig mache.
#steuerfrage Was muss ich denn beachten, wenn ich Software kaufe (Monatsabo) die in USD ($) abgerechnet werden? (Firmensitz des Verkäufers/Anbieters somit in den USA) Macht es hier Sinn auch auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten? Und wenn ich eine USt-Voranmeldung machen muss, wie gehe ich denn dabei vor bzw. damit um?
Wenn ich als Kleinunternehmer eine Rechnung für ein Unternehmen im EU Ausland ausstelle muss dann der Leistungsempfämger eigentlich in seinem Land Steuern abführen obwohl er Rechnung ohne Steuern von mir bekommt?
Zahlt man dann doppelt Umsatzsteuer wenn man zb bei google Werbung schaltet und die Umsatzsteuer ID nicht angegeben hat und dadurch den Brutto Preis bezahlt hat?
Ich schaue mir gerade deine videos erneut an weil die so viel Mehrwert bieten. Bei amazon affiliate marketing bin ich ja der Dienstleister und nicht der Kunde. Muss trotzdem auf meinen erstellten Rechnungen " umgekehrte Steuerschuldnerschaft " stehen ? Wird das Finanzamt nicht denken das ich der Kunde von amazon bin und umsatzsteuer abführen muss ? Ich hoffe das ist verständlich formuliert.
WIe verhält sich das mit Einnahmen aus dem EU Ausland. Z.B. Musik Streaming Erlöse von Spotify? Fallen dort auch weitere Steuern an, abseits der Einkommenssteuer, als Kleinunternehmer?
Wenn ich mit Kleinunternehmer Regelung eine Rechnung an Google Irland schreibe muss ich dann auch auf die Kleinunternehmer Regelung hinweisen? Oder genügt hier der Hinweis auf das Reverse Charge verfahren? Das würde mich sehr interessieren.
Wie wäre es andersrum? Ich biete IT Leistungen an einer Firma in der Schweiz. Ich habe reverse charge in rechnung genannt. Ich bin kein klein Unternehmer da ich jährlichen 70k Euro von dennen bekomme.
Bei sevdesk steht folgendes: " Bestimmte Erwerbsschwellen sind wichtig, wenn es um den Einkauf im EU-Ausland geht. Bis zu einer Erwerbsschwelle von 12.500 Euro können deutsche Kleinunternehmerin und Kleinunternehmerinnen im EU-Ausland Waren wie Verbraucher bzw. Verbraucherinnen einkaufen. Sie zahlen dann die enthaltene Umsatzsteuer, können aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen - dafür ist die Bürokratie geringer." so wie ich es im Video verstanden habe, wäre das dann ja falsch? also kann man als Kleinunternehmen nie wie eine Privatperson für sein Unternehmen in anderen EU-Ländern Waren einkaufen?
Gilt das auch für Einnahmen (also nicht Ausgaben) die ich durch amazon und Google ausbezahlt bekomme? Das würde ja dann bedeuten, dass ich Lohnsteuer UND 19% Umsatzsteuer auf meine Einnahmen zahlen muss?!
Ich hab jetzt die erste etsy Abrechnung als Kleinunternehmer und krieg sie nicht in lexoffice verbucht, da er als Kleinunternehmer kein RC Verfahren verbuchen lässt. Der Support meint nun ich kann das dann nur vom Steuerberater machen lassen. Jetzt steh ich ehrlich gesagt da wie ein Trottel, hab mir extra lexoffice angeschafft, meine komplette Gründungsphase eingepflegt und darf jetzt Programm wechseln (laut Support sevdesk geht es wohl hier als KU schon das zu verbuchen). Hast du hier ein Idee für mich? Muss ich wirklich meine Buchungssoftware wechseln?
interessante Frage, bin auch gerade am überlegen ob Sevdesk oder Lexoffice mehr sinn für mich (wegen etsy und ebay) macht... bist du schon weiter gekommen?
@@lars-hendrikdaus3089 ja, bin jetzt bei Sevdesk. Auch nicht das gelbe Ei, aber grade hab ich keinen Nerv alles zum dritten Mal umzuziehen. Reverse Charge geht da aber unkompliziert ohne Umwege.
Du hast mir wahrscheinlich grad den arsch gerettet. Ich habe zwar nur ca 200 euro für instagram Werbung ausgegeben aber Steuerhinterziehung möchte ich nicht machen hahahah
Wenn ich einen Musikvetrieb aus den USA nutze, muss ich dann für Gebühren Umsatzsteuer abführen? Ich habe noch nie auf einer Rechnung aus der USA für digitale Dienstleistung noch nke eine ausgeschrieben Steuer wie Taxes gesehen, aber auch noch nie einen Hinweis aus Reversed Charge oder sonstiges. Was mach damit. Wären jetzt alle meine Ausgaben in drittl Ländern meinerseits Umsatzsteuer pflichtig gewesen?
Beispiel: Ich mit Kleinunternehmerregelung, der eine B2B Dienstleistung im Wert von 10k bei einer US LLC (Florida) kaufe und eine Netto-Rechnung erhalte. Muss ich eine Steuer abführen oder ist das hinfällig, da Drittland USA?
Im § 13b Abs. 1 UStG steht: Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Da die USA zum Drittland gehört und nicht zum Gemeinschaftsgebiet, würde ich sagen, dass da keine Steuer abgeführt werden muss
Mal eine Frage meine Freundin ist content creator für Katzen sie hat bei uns in der 3,5 Zimmer Wohnung einmal das Arbeitszimmer was sie 50% ansetzen kann und das komplette „halbe Zimmer“ (ca. 4-5qm) was sie für die Katzen eingerichtet hat (Katzenklos, futter, Spielzeuge, Lager, und Klamotten fürs Pferd was auch eine Rolle auf ihrem Kanal spielt) kann sie dieses auch absetzen und wenn ja wie und wo? Vllt noch interessant es läuft alles noch als Kleinunternehmerregelung Achsoo und zählt das Futter als voll absetzbares Arbeitsmittel oder fällt das eher unter Rohmaterial-/ Hilfsstoffe?
Hey, habe bezüglich der Thematik eine Frage, nämlich werden mir bei zwei Rechnungen von Unternehmen aus EU-Ausland (Niederlande und Litauen). Umsatzsteuer von 19% ausgewiesen. Ist dies überhaupt möglich bzw. greift in diesen Fall auch das Reverse-Charge-Verfahren oder kann ich diese Rechnungen als Kleinunternehmer so ,,behandeln" wie Rechnungen von Unternehmen mit Sitz in DE. Vielen Dank im Voraus! LG
Hey kurzes Update, Fehler lag an mir. Folgefrage, die ich mir jedoch gestellt habe ist, ob es reicht wenn ich die Reverse-Charge ,,Kosten“ in der einmalig Jährlichen Umsatzsteuererklärung angebe, da ich Kleinunternehmer bin, sowie weil meine Umsatzsteuer im vorherigen Jahr unter 1.000 lag (bzw. Habe ich dieses Jahr erst Gegründet, somit war ja keine sprich 0 Euro Umsatzsteuer vorhanden).
Gibt es hier nicht noch das Problem um welche Leistungen es sich konkret handelt? Also wenn ich eine B2C von Microsoft über Office bekomme mit MwST. liegt ja aufgrund des digitalen Produktes der Leistungsort in Deutschland. Hier führt Microsoft die MwST. in Deutschland ab. (Auch wenn Microsoft in Ireland z.B. sitzt) Dann brauche ich doch nicht nochmal die MwST. hier abzuführen. Oder?
Das ganze Problem gibt es bei B2C-Umsätzen nicht, richtig. Aber wenn du als Kleinunternehmen eine Office-Lizenz für deine Selbstständigkeit buchst, ist es ja faktisch kein B2C-Umsatz und dann wäre eine B2C-Rechnung auch falsch.
@@STEUERFIT.Selbststaendige und wie ist das, wenn ich das vor der Gründung in anspruch genommen habe als "noch privat Person". (In meinem Fall: Google workspace, wix für Internet Seite bauen ect). habe die mwst zwar bezahlt, hatte aber noch keine ustnr und würde die Kosten gerne absetzen und vorsteuer ziehen. Geht das nicht?
Ich habe eine Dienstleistung über Fiverr wahrgenommen. In der Rechnung steht nur ein Nettobetrag und gleichzeitig nichts von einem Reverse Charge Verfahren. Wie geh ich damit um?
Jemand anderes hat also DIR eine Rechnung gestellt. Nun musst du herausfinden, aus welchem Land die Person bzw. das Unternehmen kommt, das dir die Rechnung stellt, da automatisch dort auch die Leistung erbracht wurde. Ist es ein EU-Land, musst du die Rechnung nach Reverse Charge Verfahren versteuern. Ist es ein Drittland außerhalb der EU brauchst du nichts weiter machen.
Leider kann man mit Lexoffice keine Fremdleistung §13 buchen und nicht die Umsatzsteuervoranmeldung damit machen. Das sollen die mal schnellstens beheben.
Ich bin noch Kleinunternehmer und das geht leider tatsächlich nicht. Ich bekomme dann folgende Meldung: "Ihre Firma ist Umsatzssteuerbefreit. Die gewählte Buchungskategorie kann nicht verwendet werden." @@STEUERFIT.Selbststaendige
@@STEUERFIT.Selbststaendige Als Kleinunternehmer bekommt man eine Fehlermeldung und den Hinweis, dass man dies nicht auswählen kann. Leider lassen sich weder Proformarechnungen (Einnahmen durch Adsense und Patreon z.B.) noch die Ausgaben, wie im Video beschrieben, korrekt buchen. Lexoffice ist in dem Zustand für Content Creator als Kleinunternehmer damit leider nicht brauchbar. Habe gestern mal dem Support geschrieben und hoffe auf schnelle Lösungen.
In § 19 Abs. 3 UStG steht: Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1. Und der § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezieht sich nur auf Inlandsumsätze.
@@STEUERFIT.Selbststaendige also ich stehe jetzt erst kurz vor meiner ersten Voranmeldung als Kleinunternehmer wegen Reverse charge / Etsy. Was nehme ich dann als Beleg ? Kontoauszug und Voranmeldung oder was bekommt man da ? Danke schonmal für die Antwort. P.s. Ich glaube ein Video zu Etsy/buchung/kleinunternehmer/voranmeldung/Erklärung wäre der Renner (ist wie ein großes Puzzle die Infos rein zu holen) Vielen Dank für deine tolle Unterstützung ❤
Du meinst in deinem Buchhaltungsprogramm für die Buchung deiner Zahlung der Umsatzsteuer? Da kannst du das Übertragungsprotokoll nehmen, was du bekommst.
Wenn ich privat das Microsoft Tool Word kaufe, gebe Ich doch auch keine Umsatzsteuervoranmeldung an, ist der einzige Unterschied, dass Ich ein Unternehmen bin?
wie ist das wenn man waren aus einem anderen EU Land bezieht ich arbeite mit einem Unternehmen aus Spanien wo ich Waren beziehe die ich verkaufe bei mir bucht Lexoffice den Umsatz als innergemeinschaflichen Erwerb mit 19 % da kommt gar nichts mit reverse Charge Verfahren
Hi, diesen Punkt umschiffst du in den Videos zum Thema Reserve Charge immer. Bitte geh dort nochmal gezielt in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung ein. Da gibt es doch auch Grenzen und Wahlmöglichkeiten. Danke.
Bedeutet das, das ich generell als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss oder immer nur im Einzelfall also in Bezug auf die Google Rechnung? Und kann ich das ganze auch Rückwirkend machen? Habe in meinem Fall den Google Workspace gekauft mit monatlicher Rechnung, hier greift das Reverse Charge Verfahren leider
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die Antwort! Ich habe tatsächlich wegen dem Google Workspace so eine Rechnung ausgestellt bekommen. Ich habe jetzt aber gelesen, dass man bei einer Umsatzsteuerzahllast von unter 1000€ pro Jahr davon befreit werden kann? Liebe Grüße
Wenn man also sowieso eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, ist die Kleinunternehmerreglung in diesem Fall eigentlich völlig sinnlos und bringt nur Nachteile, oder?
@@STEUERFIT.Selbststaendige Macht Sinn. Ich habe auch vor ein Einzelunternehmen zu gründen. Umsatztechnisch wäre ich locker noch Kleinunternehmer, aber meine Kunden sind österreichische GmbHs für die ich Dienstleitungen anbiete. Daher werde ich wohl auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Wie sieht es aus bei Sach-Gegenständen z.B. Laptop, welche ich privat in der Niederlande gekauft habe und dann ein paar Monate später als private Einlage in mein Geschäftsvermögen aufgenommen habe? Muss ich dann trotzdem nochmal zusätzlich Mehrwertsteuer doppelt bezahlen? (Bin Kleinunternehmer)
Wenn ich als Creator also 30.000€ Einnahmen über z.B. RUclips einnehme, (also innerhalb Deutschlands quasi keine Einnahmen habe) kann ich immer noch Kleinunternehmer sein?
6:44 gilt das auch für Drittländer wie die USA? Dann wäre das tatsächlich bei mir der Fall! Meine meisten Umsätze mache ich in solche Drittländer und für mich wäre die Kleinunternehmerregelung dann viel entspanner.
Also bei der Rechnung von Midjourney (Sitz in San Francisco, CA USA) steht nichts von Reverse Charge verfahren. dort steht extra "VAT - Germany (19% on $30.00)" und die bezahle ich direkt mit.
Das stimmt. Das Reverse-Charge-Verfahren gibt es vor allem innerhalb der EU. Aber bei B2B-Dienstleistungen mit Kunden in den USA ist der Ort der Leistung ebenfalls nicht in Deutschland und damit zählt dieser Umsatz nicht in die Berechnung der Kleinunternehmergrenzen. Falls du das meinst?
@@STEUERFIT.Selbststaendige Also wenn ich im Jahr ca. 8k Umsatz in Deutschland mache und um die 40k im Ausland (mit verschicken von Waren in Drittländer und EU) Bin ich immer noch Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer in Deutschland abführen? Diese Umsätze muss ich dann wahrscheinlich in der EÜR entsprechend kategorisieren und das Finanzamt weiß Bescheid, dass ich noch Kleinunternehmer bleibe? Danke auf jeden Fall!
Bei mir kategorisiert Lexoffice automatisch alle meine Rechnungen (Einnahmen) als Einnahmen als Kleinunternehmer. Ich kann das leider nicht anders kategorisieren wie zb. innergemeinschaftliche Lieferung oder so :( Weiß jemand wie man das ändern kann?
Ich habe das gleiche Problem und mal dem Support von Lexoffice gestern geschrieben. Bin gespannt auf die Antwort. Für mich als Content Creator ist damit Lexoffice dann unbrauchbar, weil ich die Proforma-Rechnungen an Google und Patreon nicht richtig kategorisieren kann.
Hallo Melchior (@STEUERFIT.Selbststaendige), deine Aussage bei 5:32 sorgt bei mir leider für sehr viel Verwirrung. In welchen konkreten Fällen muss ich trotz erhaltener Brutto-Rechnung die Umsatzsteuer (so zu sagen ein zweites Mal) an das Finanzamt abführen?
Du musst immer dann Umsatzsteuer abführen, wenn eigentlich eine Reverse-Charge-Rechnung (Nettorechnung) richtig gewesen wäre. Dann musst du 19 % ans Finanzamt abführen. Egal ob auf der Rechnung bereits Umsatzsteuer ausgewiesen wurde oder nicht.
@@STEUERFIT.SelbststaendigeVielen Dank für deine schnelle Antwort! Woran wird denn festgemacht ob eine Nettorechnung richtig gewesen wäre? Wenn ich als Privatperson Leistungen von einem Unternehmen aus dem EU-Ausland beziehe, muss ich diese nicht selbst versteuern oder? Wie ist es mit Services die ich sowohl Privat als auch für mein Einzelunternehmen nutze?
Genau das ist der Unterschied: Für Privatpersonen ist eine Bruttorechnung richtig. Für Unternehmen eine Nettorechnung. Wenn du die Kosten in der Buchhaltung berücksichtigen möchtest, solltest du als Unternehmen einkaufen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Wirklich tausend Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, individuell auf meine Frage einzugehen! Generell sind deine Videos eine riesige Hilfe für mich.🙏🏼
@@STEUERFIT.Selbststaendige vielen Dank, ich glaube jetzt habe ich es verstanden. D.h. ich kann es mir aussuchen, ob ich die Rechnung / Ausgaben "privat" oder "betrieblich" zahlen möchte? Auch wenn ich schon eine Umsatzsteuer-ID erhalten habe?
► Mein Steuer-Buch für Gründer & Selbstständige: steuerfit.tv/40RkiQb
► Mein Gründer-Seminar (10% Rabatt mit dem Code STEUERFIT): steuerfit.tv/gruenderseminar
Video sollte umbenannt werden in "warum du keine Kleinunternehmerregelung verwenden solltest" xD
Kommt aufs Gewerbe an.
Mit deinen Videos als Hilfe zum Ausfüllen der Steuererklärungen kann eigentlich gar nix schiefgehen 👌🔥 da hattest du es auch angeführt gehabt
Danke! 🙏 Richtig, ich hab es in ein paar Videos schon einmal beiläufig erwähnt.
@@paul.schumacher wenn es auf dich zutreffen würde, wärst du ihnen schon begegnet
Sehe ich das richtig, dass dies dann auch für Dienste wie Google Drive, Dropbox und Zoom gilt? Als Kleinunternehmer habe ich aktuell einfach keine UmsatzsteuerID angegeben und beziehe die Brutto Rechnung. Scheint nicht ausreichend zu sein.
Vielen Dank Melchior für deine Videos. Die waren für mich in den letzten Wochen Gold Wert. 🙏
Nur eine Frage: ab 7:05 erwähnst du dass Umsätze im Ausland nicht mit in die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung zählen.
Wo steht das? Ich konnte es nirgendwo finden und es ist das einzige Video, dass ich kenne, dass es erwähnt.
Vielen Dank für die fantastischen Videos!!!!
mit deinem Video habe ich das endlich verstanden!! TAUSEND DANK für dieses tolle Video!!!
Vielen Dank für dieses sehr hilfreiche Video!!! Ich bin seit 2015 nebenberuflich selbstständig und wusste das nicht.
Erstmal vielen Dank für das Video. Also wenn ich das richtig verstanden habe, dh.wenn ich ein Shop bei Etsy als Kleinunternehmer eröffnen will, und deren Sitz befindet sich in Irland, dann muss Umsatzsteuernummer beantragen? Habe ich das richtig verstanden? Bg
@@vio5017 gute Frage, wahrscheinlich schon? Bei ebay jedenfalls ist es so.
Könntest du deine Tutorial Playlist nochmal anpassen und explizit für Kleinunternehmer ein Tutorial machen hinsichtlich der Gewerbesteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung (inklusive Reverse Charge Verfahren)? Das wäre mega! Danke dir 🙂
ja bitte
Super gemacht das Video und wirklich lebendig erklärt, nicht so wie die meisten Videos zu dem Thema. Ich wusste es schon, aber die Sache mit der Umsatzgrenze bei der die Reverse Charge Umsätze nicht reinzählen war mir neu, in welchem Paragraphen des UStG kann ich das genauer nachlesen? Bezüglich der Umsatzsteuererklärung: Wenn man beispielsweise RUclipsr ist und mit Google AdSense Werbeeinnahmen erzielt - ohne selbst Werbung auf Facebook und Co zu schalten - muss man auch eine USt-Erklärung abgeben. Da kommt zwar Null raus, aber deklarieren muss man es trotzdem.
Hallo Melchior,
danke für dein Video :)
Ich hab noch Fragen, vielleicht kannst du diese noch beantworten bzw. Evtl. Sogar ein Video machen.
1. wie oft muss ich die UST Voranmeldung machen im Reverse Charge für Kleinunternehmer? Ich kaufe gelegentlich Ware im EU Ausland bzw. beziehe jeden Monat z.B. Dienstleistungen von Meta, Google, Shopify usw. - aktuell zahle ich 1/4 Jährlich, mit dem Amt ist da aber nichts irgendwie extra abgestimmt.
2. unter welchem Punkt trage ich das bei Elster in der Voranmeldung genau ein ?
3. bei der UST Erklärung zum Ende des Geschäftsjahres, wenn ich da wirklich nur die Reverse Charge Ausgaben habe, gebe ich diese dort dann nochmal komplett an oder schicke ich wie schon öfter gehört einfach „eine leere“ Erklärung weil ich keine hatte?
Vielen Dank für deine Antworten 😊
Meeeega vielen vielen Dank für das Video. Echt hilfreich und top:)
ja, die Videos sind echt super, das hier war das beste, vorallem die Info dass das Reverse Charge verfahren greift, selbst wenn man eine Bruttorechnung erhält.
Ich bin froh wenn ich in der Regel Besteuerung bin! Ich hab genau den Fall 😢 richtig mies aber hey die Umsatzsteuer Nummer kam echt flott!
Hi, zählt dazu auch innergemeinschaftlicher Erwerb? Also ist das im Prinzip das gleiche?
Wenn ich von einem Unternehmen mit Sitz in den USA (in diesem Fall OpenAI) eine ordnungsgemäße B2C Rechnung bekomme, auf der deutsche USt ausgewiesen ist und auch eine EU USt-IdNr angegeben ist, kann ich also keine Vorsteuer geltend machen, bin aber trotzdem gezwungen Reverse Charge anzuwenden?
Nonplusunltra wäre für mich und viele deiner anderen Zuschauer, wenn du extra für Kleinunternehmer Tutorials machen würdest wie man Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung (mit Reverse Charge Verfahren ), EÜR,... macht. Ansonsten 👍
Werde ich auf meine Liste mit aufnehmen. 👍
Wie ist es denn wenn man einnahmen aus tiktok/youtube durch die creator programme bekommt? Die zahlung kriegt man ja ohne die 19% ausgewiesen, als Kleinunternehmer weist man ja aber keine mwst aus. Kriegt man dann 100% von der auszahlunt?
Warum den Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Meinst du nicht eher die Umsatzsteuer-Erklärung?
Ich bin verwirrt wo und wann genau ich die reverse-charge Umsatzsteuer an das Finanzamt übermittel und bezahle😶
Was ist, wenn der Rechnungsbetrag bereits Umsatzsteuer ausweist. Muss ich dann den kompletten Betrag bei der Voranmeldung angeben oder muss ich vorher die Umsatzsteuer abziehen?
Habe auch diesen fehler gemacht, auch bei 3 ecks Gechäft bei Bezug von waren aus Spanien. 😢 😂 Dachte ich muss keine 19% zahlen 😂 Hast auch ein video zum Bezug von Waren aus dem EU ausland für Dropshipper und Importeure ins eigene Lager ? Mit verkauf der ware an deutsche und EU Kunden
Also nur mal so für mich es macht an sich direkt mehr Sinn ein normales Unternehmen anzumelden weil ich die 19% zahlen muss als Kleinunternehmer wenn mein Lieferer in denn Niederlanden sitzt oder nicht
Ich bin so froh deine Kanal gefunden zu haben. Gleich mal ein Abo! Danke!
Steuerrecht: "Wie unnötig kompliziert wollen Sie denn die Steuerregelungen für Startups in Deutschland machen?"
Deutschland: "Ja."
Hat natürlich auch Vorteile mit der Kleinunternehmer Regelung aber ich hab das Gefühl, dass es ruhig etwas mehr Hervorgehoben werden sollte beim Finanzamt, da das Beispiel mit Google Cloud Services, Microsoft etc. heutzutage ja quasi fast immer zutrifft. Hatte damals auch Stunden recherchiert deswegen.
Auf jeden Fall gut darauf ausdrücklich hinzuweisen Melchior!
Absolut 💯🙈
Was macht man, wenn man bislang die Rechnung immer inkl. Steuer erhalten hat, da keine UstID angegeben wurde da man keine hatte und auch keine UstVA gemacht hat? Geht um sehr geringe monatliche Beiträge (ca. 12€ Rechnungsbetrag im Monat)
Gute Frage, würde mich auch mal interessieren 😊
Man kann doch als Privatperson einkaufen und in sein Unternehmen einlegen, oder nicht 😀
Man nimmt den Bruttobetrag als Grundlage fürs Reverse Charge oder? Bin in derselben Position.
Das würde mich auch brennend interessieren. Muss man dann die Umsatzsteuer doppelt zahlen, und wer bekommt dann den doppelt gezahlten Betrag?
Hallo! Vielen Dank Für Video! Gilt es auch mit Russland, Weißrussland, Kasachstan und anderen Drittländern, wenn man dort ein online Kurse kauft aber selber ein Kleinunternehmer in Deutschland ist?
Hilfe !!!! Kann ich für das Jahr 2023 noch die regelbesteuerung aktivieren? 🤣
Besten Dank für dein informatives Video. Meine Frage wäre noch: Wenn ich Amazon Partner bin (Affiliate Marketing), dann bin ich der Dienstleister und Amazon mein Kunde. Dann muss ich ja keine umsatzsteuervoranmeldung machen ?
Richtig 👍
Ich habe eine Frage bezüglich des Reverse-Charge-Verfahrens und der Kleinunternehmerregelung, die Sie im Abschnitt "Der umgekehrte Fall ab 6:42 Min" erwähnt haben.
Sie haben erklärt, dass Umsätze, die durch das Reverse-Charge-Verfahren im Ausland erzielt werden, nicht in die Berechnung der Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro einfließen und somit die Kleinunternehmerregelung weiterhin gilt. Verstehe ich richtig, dass dieser Mechanismus bedeutet, dass, wenn ich ausschließlich mit FTMO arbeite und mein Umsatz nie die 22.000-Euro-Grenze überschreitet, ich unabhängig von den Umsätzen, die ich durch das Reverse-Charge-Verfahren im Ausland erziele, weiterhin als Kleinunternehmer gelte?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und weitere Erklärungen.
2 Fragen - wo trägt man die Reverse Charge Einkunft in Elster bei der Umsatzsteuererklärung ein? Ich habe eine Rechnung an die Schweiz ausgestellt. Und macht es im Nachgang mehr Sinn die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren oder es nun in er Umsatzsteuererklärung aufzuführen?
da die Schweiz nicht in der EU ist, sollte die Schweiz eigentlich nicht von dieser Regelng betroffen sein...
Kurze Nachfrage: Deine Videos vom Kanal Steuerfit zur ELSTA Steuererklärung, kann ich die auch im Jahr 2023 problemlos als Tutorial verwenden oder hat sich da etwas Grundlegend geändert / sollte ich vorsichtig sein? LG, Paul
Ist zu 99% gleich geblieben. Du kannst die Videos problemlos als Vorlage nehmen.
Ich finde leider nirgendwo eine Antwort dazu, dein Video zum Thema habe ich gesehen, aber eine Frage bleibt offen:
Muss ich meine Patreon-Einnahmen in der Zusammenfassenden Meldung angeben (Und vorher als nicht steuerbare sonstige Leistungen) ?
In deinem Video dazu sagst du als Beispiel bei Only Fans, dass man seit dem neuen Urteil "nichts mehr machen muss". Gilt das auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung Angabe?
Vielen Dank!
Erstmal vielen lieben Dank für deine Videos. Ich habe folgende Fragen: Ich bin Kleinunternehmer und habe Einnahmen über Amazon kdp und über Udemy ( Online Kurse) . Trage ich in der Umsatzsteuer Erklärung nun eine 0 ein? Die zweite Frage: Als Kleinunternehmer soll ich ja dann noch eine EÜR und eine Gewerbesteuer Erklärung abgeben. Wenn ich das in Elster mache mache ich meine Einkommenssteuer Erklärung und nehme zusätzlich die Anlagen EÜR und Anlage G dazu, richtig ? Würde mich über eine Antwort freuen
Gilt das auch für Paragraph 4 UStG Unternehmen die nur steuerfreie Einnahmen haben
Wenn man aufgrund der Reverse-Charge-Thematik keine Lust mehr hat auf die Kleinunternehmerregelung:
Was wäre denn ein guter Zeitpunkt, um zur Regelbesteuerung zu wechseln?
Der Wechsel ist immer nur zum Jahreswechsel möglich. Also entweder rückwirkend ab dem 1.1.24, ansonsten zum 1.1.25.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielen Dank!
Wird da wirklich nochmal unterschieden zwischen EU-Ausland und Drittland? Wenn ich jetzt eine Dienstleistung aus den USA beziehe (bspw. Ein ChatGPT-Abo), reicht es dann aus in Lexoffice als „Fremdleistung §13b Drittland 19%“ zu kategorisieren? Oder muss ich noch etwas zusätzlich beachten?
ich finde keinen Steuerberater.. Wo kann ich welche finden..
Steuerberatersuchdienst der Bundessteuerberaterkammer
Gilt das bei Etsy auch trotz dass der Hauptsitz zwar in der Usa aber ein nebengelass in DE ist?
da blick ich gerade auch nicht durch. hast du schon was dazu gefunden?
#steuerfrage
Hallihallo. 😊 erstmal vielen vielen lieben Dank an alle deine hilfreichen und tollen Videos. 🤩
Meine Frage: Ich schreibe keine Rechnungen.. sondern erhalte Provision. Wie versteuere ich die und ist die Kleinunternehmerregelung da sinnvoll? Ich arbeite von zu Hause aus und möchte gern ein Arbeitszimmer einrichten was ich aber auch absetzen möchte
Wenn ich diese Ausgaben aber garnicht geltend machen möchte sondern sozusagen einfach privat bezahlt habe, muss ich auch nicht unsatzsteuer abführen, richtig?
Richtig 👍
@@STEUERFIT.Selbststaendige achsooo, wenn ich also meine ebay & etsay gebühren nicht als ausgaben deklariere, dann brauche ich keine Umsatzsteuervoranmeldung und kein Reverse charge verfahren etc?
@@lars-hendrikdaus3089 Genau
Wie kann ich als Kleinunternehmer in SevDesk eine Google Rechnung buchen, bei der die Umsatzsteuer noch abgeführt werden muss? Wäre über jeden Tipp dankbar!
Was mache ich dann, wenn ich schon eine Brutto-Rechnung in der Hand habe, weil ich die UStID nicht angegeben habe? Kann ich dann "einfach" den Brutto-Betrag nehmen und davon 19% als Reverse-Charge bei der Umsatzsteuer abführen, oder muss man da noch mehr machen?
Bin in derselben Position. Wie hast du es gelöst? Ich glaube es ist genau so wie du beschrieben hast.
@@adriann8299 Eine Umsatzsteuerjahreserklärung gemacht, wo ich in Zeile 65 den Bruttobetrag als Bemessungsgrundlage und 19% davon als fällige Steuer eingetragen habe. Edit: ich habe gerade das Video hier gesehen: ruclips.net/video/nfbyKRbWbWU/видео.html und bin jetzt etwas verwirrt, weil da gesagt wird, dass ich als Kleinunternehmer einfach die Brutto-Rechnung nehmen und das Ganze nicht in der Umsatzsteuererklärung/-voranmeldung angeben sollte. An anderen Stellen habe ich gesehen/gehört, dass das falsch wäre. Was macht man da jetzt am besten, was blüht mir, wenn ich die "zweite" Umsatzsteuerzahlung unterlasse? Vllt kann da @STEUERFIT.Selbststaendige da nochmal klären?
Ich habe seit August 2023 mein KDP Business mit Kleinunternehmer Regelung, aber bisher keine Umsatzsteuer ausgeführt.. hat das folgen für mich ?
Das Reverse-Charge-Verfahren ist insbesondere bei den Ausgaben relevant und nicht bei den Einnahmen.
Bei KDP ist Amazon ja dein Kunde und nicht dein Dienstleister.
Wie viel kostet denn etwa ein Steuerberater für Kleinunternehmer? Ich habe einen nebenberuflichen geringen umsatz von rund 10.000€/Jahr - ich habe Angst, etwas falsch anzugeben - gleichzeitig denke ich, dass ein Steuerberater einen großen Teil meines Gewinnes auffrisst, sodass sich das Business noch wenjger lohnt...
Realistisch betrachtet musst du schon mit 1500-2000 € pro Jahr für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen rechnen.
Ist für Kleinunternehmen also wirklich teuer 😕
Ein freund Zahlt 120€ /M Jahresabschluss Rechnung ist dabei.
Kleiner Tipp: Nimm dir nen Tag Zeit, versuch mit ChatGPT so viel wie möglich herauszufinden (klappt echt gut für steuerliche Einzelfälle). Schreib dir Unklarheiten und Fragen auf, die du dann noch hast und buch dir eine Stunde Beratung bei einem Steuerberater in deiner Nähe. Hab ich genauso gemacht und mir letztlich für einmalig 50€ alles bestätigen lassen, dass ich das richtig mache.
#steuerfrage
Was muss ich denn beachten, wenn ich Software kaufe (Monatsabo) die in USD ($) abgerechnet werden?
(Firmensitz des Verkäufers/Anbieters somit in den USA)
Macht es hier Sinn auch auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten?
Und wenn ich eine USt-Voranmeldung machen muss, wie gehe ich denn dabei vor bzw. damit um?
TOP Video, echt. must-have-subscription.
Wenn ich als Kleinunternehmer eine Rechnung für ein Unternehmen im EU Ausland ausstelle muss dann der Leistungsempfämger eigentlich in seinem Land Steuern abführen obwohl er Rechnung ohne Steuern von mir bekommt?
Zahlt man dann doppelt Umsatzsteuer wenn man zb bei google Werbung schaltet und die Umsatzsteuer ID nicht angegeben hat und dadurch den Brutto Preis bezahlt hat?
so habe ich das verstanden :S
@@lars-hendrikdaus3089 ergibt ja eig. keinen Sinn
Ich schaue mir gerade deine videos erneut an weil die so viel Mehrwert bieten. Bei amazon affiliate marketing bin ich ja der Dienstleister und nicht der Kunde. Muss trotzdem auf meinen erstellten Rechnungen " umgekehrte Steuerschuldnerschaft " stehen ? Wird das Finanzamt nicht denken das ich der Kunde von amazon bin und umsatzsteuer abführen muss ? Ich hoffe das ist verständlich formuliert.
WIe verhält sich das mit Einnahmen aus dem EU Ausland. Z.B. Musik Streaming Erlöse von Spotify? Fallen dort auch weitere Steuern an, abseits der Einkommenssteuer, als Kleinunternehmer?
Wenn ich mit Kleinunternehmer Regelung eine Rechnung an Google Irland schreibe muss ich dann auch auf die Kleinunternehmer Regelung hinweisen? Oder genügt hier der Hinweis auf das Reverse Charge verfahren? Das würde mich sehr interessieren.
Was ist bei Einnahmen von Google (RUclips Werbung), da wird die USt auch nicht ausgewiesen, muss ich da als Kleinunternehmer was beachten?
Mehr Infos dazu findest du hier: ruclips.net/video/BDI8aURW3dc/видео.html&lc=UgzpO6D5CViM-E1jB9x4AaABAg
Wie wäre es andersrum? Ich biete IT Leistungen an einer Firma in der Schweiz. Ich habe reverse charge in rechnung genannt. Ich bin kein klein Unternehmer da ich jährlichen 70k Euro von dennen bekomme.
Bei sevdesk steht folgendes: " Bestimmte Erwerbsschwellen sind wichtig, wenn es um den Einkauf im EU-Ausland geht. Bis zu einer Erwerbsschwelle von 12.500 Euro können deutsche Kleinunternehmerin und Kleinunternehmerinnen im EU-Ausland Waren wie Verbraucher bzw. Verbraucherinnen einkaufen. Sie zahlen dann die enthaltene Umsatzsteuer, können aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen - dafür ist die Bürokratie geringer."
so wie ich es im Video verstanden habe, wäre das dann ja falsch? also kann man als Kleinunternehmen nie wie eine Privatperson für sein Unternehmen in anderen EU-Ländern Waren einkaufen?
Im Video spreche ich über Services/Dienstleistungen. Wareneinkäufe werden steuerlich anders behandelt. Die 12.500 Euro gelten nur für Waren.
Gilt das auch für Einnahmen (also nicht Ausgaben) die ich durch amazon und Google ausbezahlt bekomme?
Das würde ja dann bedeuten, dass ich Lohnsteuer UND 19% Umsatzsteuer auf meine Einnahmen zahlen muss?!
Nein, das gilt nur für für die Ausgaben und nicht die Einnahmen.
Ich hab jetzt die erste etsy Abrechnung als Kleinunternehmer und krieg sie nicht in lexoffice verbucht, da er als Kleinunternehmer kein RC Verfahren verbuchen lässt. Der Support meint nun ich kann das dann nur vom Steuerberater machen lassen. Jetzt steh ich ehrlich gesagt da wie ein Trottel, hab mir extra lexoffice angeschafft, meine komplette Gründungsphase eingepflegt und darf jetzt Programm wechseln (laut Support sevdesk geht es wohl hier als KU schon das zu verbuchen). Hast du hier ein Idee für mich? Muss ich wirklich meine Buchungssoftware wechseln?
interessante Frage, bin auch gerade am überlegen ob Sevdesk oder Lexoffice mehr sinn für mich (wegen etsy und ebay) macht... bist du schon weiter gekommen?
@@lars-hendrikdaus3089 ja, bin jetzt bei Sevdesk. Auch nicht das gelbe Ei, aber grade hab ich keinen Nerv alles zum dritten Mal umzuziehen.
Reverse Charge geht da aber unkompliziert ohne Umwege.
5:31 Nicht klar, nicht logisch - dann zahlt man doppelt die Umsatzsteuer? ?
Du hast mir wahrscheinlich grad den arsch gerettet. Ich habe zwar nur ca 200 euro für instagram Werbung ausgegeben aber Steuerhinterziehung möchte ich nicht machen hahahah
Ist auch nicht zu empfehlen. 😅
Wenn ich einen Musikvetrieb aus den USA nutze, muss ich dann für Gebühren Umsatzsteuer abführen?
Ich habe noch nie auf einer Rechnung aus der USA für digitale Dienstleistung noch nke eine ausgeschrieben Steuer wie Taxes gesehen, aber auch noch nie einen Hinweis aus Reversed Charge oder sonstiges. Was mach damit. Wären jetzt alle meine Ausgaben in drittl Ländern meinerseits Umsatzsteuer pflichtig gewesen?
Beispiel: Ich mit Kleinunternehmerregelung, der eine B2B Dienstleistung im Wert von 10k bei einer US LLC (Florida) kaufe und eine Netto-Rechnung erhalte. Muss ich eine Steuer abführen oder ist das hinfällig, da Drittland USA?
USA ist ein Drittland, daher musst du da nichts abführen, soweit ich das verstehe
Im § 13b Abs. 1 UStG steht: Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.
Da die USA zum Drittland gehört und nicht zum Gemeinschaftsgebiet, würde ich sagen, dass da keine Steuer abgeführt werden muss
@@konrad3 Ja, sag ich doch
@@letsplayeddedd Ich kann hier keine Antwort von dir sehen. Aber super, wenn du das auch so siehst 👍
Mal eine Frage meine Freundin ist content creator für Katzen sie hat bei uns in der 3,5 Zimmer Wohnung einmal das Arbeitszimmer was sie 50% ansetzen kann und das komplette „halbe Zimmer“ (ca. 4-5qm) was sie für die Katzen eingerichtet hat (Katzenklos, futter, Spielzeuge, Lager, und Klamotten fürs Pferd was auch eine Rolle auf ihrem Kanal spielt) kann sie dieses auch absetzen und wenn ja wie und wo? Vllt noch interessant es läuft alles noch als Kleinunternehmerregelung
Achsoo und zählt das Futter als voll absetzbares Arbeitsmittel oder fällt das eher unter Rohmaterial-/ Hilfsstoffe?
Hey,
habe bezüglich der Thematik eine Frage, nämlich werden mir bei zwei Rechnungen von Unternehmen aus EU-Ausland (Niederlande und Litauen). Umsatzsteuer von 19% ausgewiesen. Ist dies überhaupt möglich bzw. greift in diesen Fall auch das Reverse-Charge-Verfahren oder kann ich diese Rechnungen als Kleinunternehmer so ,,behandeln" wie Rechnungen von Unternehmen mit Sitz in DE.
Vielen Dank im Voraus!
LG
Hey kurzes Update, Fehler lag an mir. Folgefrage, die ich mir jedoch gestellt habe ist, ob es reicht wenn ich die Reverse-Charge ,,Kosten“ in der einmalig Jährlichen Umsatzsteuererklärung angebe, da ich Kleinunternehmer bin, sowie weil meine Umsatzsteuer im vorherigen Jahr unter 1.000 lag (bzw. Habe ich dieses Jahr erst Gegründet, somit war ja keine sprich 0 Euro Umsatzsteuer vorhanden).
Gibt es hier nicht noch das Problem um welche Leistungen es sich konkret handelt? Also wenn ich eine B2C von Microsoft über Office bekomme mit MwST. liegt ja aufgrund des digitalen Produktes der Leistungsort in Deutschland. Hier führt Microsoft die MwST. in Deutschland ab. (Auch wenn Microsoft in Ireland z.B. sitzt) Dann brauche ich doch nicht nochmal die MwST. hier abzuführen. Oder?
Das ganze Problem gibt es bei B2C-Umsätzen nicht, richtig. Aber wenn du als Kleinunternehmen eine Office-Lizenz für deine Selbstständigkeit buchst, ist es ja faktisch kein B2C-Umsatz und dann wäre eine B2C-Rechnung auch falsch.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Das stimmt natürlich :D
@@STEUERFIT.Selbststaendige und wie ist das, wenn ich das vor der Gründung in anspruch genommen habe als "noch privat Person". (In meinem Fall: Google workspace, wix für Internet Seite bauen ect). habe die mwst zwar bezahlt, hatte aber noch keine ustnr und würde die Kosten gerne absetzen und vorsteuer ziehen. Geht das nicht?
6:44 gilt das nur für Dienstleistungen oder auch für Warenversand?
Dienstleistungen
@@STEUERFIT.Selbststaendige Also wenn ich die 30 tausend nach Österreich verschicke bin ich kein Kleinunternehmer mehr?
Richtig 👍
Ich habe eine Dienstleistung über Fiverr wahrgenommen. In der Rechnung steht nur ein Nettobetrag und gleichzeitig nichts von einem Reverse Charge Verfahren. Wie geh ich damit um?
Jemand anderes hat also DIR eine Rechnung gestellt. Nun musst du herausfinden, aus welchem Land die Person bzw. das Unternehmen kommt, das dir die Rechnung stellt, da automatisch dort auch die Leistung erbracht wurde. Ist es ein EU-Land, musst du die Rechnung nach Reverse Charge Verfahren versteuern. Ist es ein Drittland außerhalb der EU brauchst du nichts weiter machen.
Leider kann man mit Lexoffice keine Fremdleistung §13 buchen und nicht die Umsatzsteuervoranmeldung damit machen. Das sollen die mal schnellstens beheben.
Sicher? Ich buche damit immer 13b-Leistungen. Allerdings nicht als Kleinunternehmer.
Ich bin noch Kleinunternehmer und das geht leider tatsächlich nicht. Ich bekomme dann folgende Meldung: "Ihre Firma ist Umsatzssteuerbefreit. Die gewählte Buchungskategorie kann nicht verwendet werden." @@STEUERFIT.Selbststaendige
@@STEUERFIT.SelbststaendigeAls Kleinunternehmer leider nicht.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Als Kleinunternehmer bekommt man eine Fehlermeldung und den Hinweis, dass man dies nicht auswählen kann. Leider lassen sich weder Proformarechnungen (Einnahmen durch Adsense und Patreon z.B.) noch die Ausgaben, wie im Video beschrieben, korrekt buchen. Lexoffice ist in dem Zustand für Content Creator als Kleinunternehmer damit leider nicht brauchbar. Habe gestern mal dem Support geschrieben und hoffe auf schnelle Lösungen.
@@BetterBoardGames Könntest du dann mal berichten, was der Support dir geantwortet hat? 😊
Wo haste das her, dass ausländische Einnahmen nicht zur Obergrenze addiert werden? Finde da nichts zu.
In § 19 Abs. 3 UStG steht: Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1.
Und der § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezieht sich nur auf Inlandsumsätze.
@@STEUERFIT.Selbststaendige jap perfekt, du hast absolut recht 👍👍👍, Abo dazubekommen
Kann ich als Kleinunternehmer meine Umsatzsteuer die ich abgeführt habe dann zumindest als betriebsausgabe absetzen ?
Ja 👍
@@STEUERFIT.Selbststaendige also ich stehe jetzt erst kurz vor meiner ersten Voranmeldung als Kleinunternehmer wegen Reverse charge / Etsy. Was nehme ich dann als Beleg ? Kontoauszug und Voranmeldung oder was bekommt man da ?
Danke schonmal für die Antwort.
P.s. Ich glaube ein Video zu Etsy/buchung/kleinunternehmer/voranmeldung/Erklärung wäre der Renner (ist wie ein großes Puzzle die Infos rein zu holen)
Vielen Dank für deine tolle Unterstützung ❤
Du meinst in deinem Buchhaltungsprogramm für die Buchung deiner Zahlung der Umsatzsteuer? Da kannst du das Übertragungsprotokoll nehmen, was du bekommst.
@@krypto_kong5623 ja, so ein video wäre echt klasse 🙂
Ich hab nicht mal ne Ust-ID...
Na dann solltest du das ändern 😉
@@STEUERFIT.Selbststaendige
Ja da hast du wahrscheinlich recht...
Wenn ich privat das Microsoft Tool Word kaufe, gebe Ich doch auch keine Umsatzsteuervoranmeldung an, ist der einzige Unterschied, dass Ich ein Unternehmen bin?
Ja, das ist der Unterschied 👍
Dankesehr 🙏🏽
wie ist das wenn man waren aus einem anderen EU Land bezieht ich arbeite mit einem Unternehmen aus Spanien wo ich Waren beziehe die ich verkaufe bei mir bucht Lexoffice den Umsatz als innergemeinschaflichen Erwerb mit 19 % da kommt gar nichts mit reverse Charge Verfahren
Beim Wareneinkauf innerhalb der EU ist innergemeinschaftlicher Erwerb richtig 👍
Hi, diesen Punkt umschiffst du in den Videos zum Thema Reserve Charge immer. Bitte geh dort nochmal gezielt in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung ein. Da gibt es doch auch Grenzen und Wahlmöglichkeiten. Danke.
Bedeutet das, das ich generell als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss oder immer nur im Einzelfall also in Bezug auf die Google Rechnung? Und kann ich das ganze auch Rückwirkend machen? Habe in meinem Fall den Google Workspace gekauft mit monatlicher Rechnung, hier greift das Reverse Charge Verfahren leider
Als Kleinunternehmer musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung nur machen, wenn du solche Ausgaben hast. Rückwirkend ist das auch noch möglich.
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die Antwort! Ich habe tatsächlich wegen dem Google Workspace so eine Rechnung ausgestellt bekommen. Ich habe jetzt aber gelesen, dass man bei einer Umsatzsteuerzahllast von unter 1000€ pro Jahr davon befreit werden kann? Liebe Grüße
Danke für das Video, ohne dieses Video, hätte ich never ever davon erfahren!
Wenn man also sowieso eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, ist die Kleinunternehmerreglung in diesem Fall eigentlich völlig sinnlos und bringt nur Nachteile, oder?
Ja, ist tatsächlich recht häufig der Fall. Ich rate unseren Mandanten sehr häufig davon ab.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Macht Sinn. Ich habe auch vor ein Einzelunternehmen zu gründen. Umsatztechnisch wäre ich locker noch Kleinunternehmer, aber meine Kunden sind österreichische GmbHs für die ich Dienstleitungen anbiete. Daher werde ich wohl auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Wie sieht es aus bei Sach-Gegenständen z.B. Laptop, welche ich privat in der Niederlande gekauft habe und dann ein paar Monate später als private Einlage in mein Geschäftsvermögen aufgenommen habe? Muss ich dann trotzdem nochmal zusätzlich Mehrwertsteuer doppelt bezahlen? (Bin Kleinunternehmer)
Ah oder betrifft das nur Dienstleistungen? Bei einem Kauf von einem Laptop ist der Geschäftsort ja die Niederlande daher nicht nötig?
Nein, bei der Privateinlage brauchst du keine Umsatzsteuer zahlen.
Wenn ich als Creator also 30.000€ Einnahmen über z.B. RUclips einnehme, (also innerhalb Deutschlands quasi keine Einnahmen habe) kann ich immer noch Kleinunternehmer sein?
eig. nicht. sind doch trotzdem deine Einnahmen?
6:44 gilt das auch für Drittländer wie die USA? Dann wäre das tatsächlich bei mir der Fall! Meine meisten Umsätze mache ich in solche Drittländer und für mich wäre die Kleinunternehmerregelung dann viel entspanner.
Also bei der Rechnung von Midjourney (Sitz in San Francisco, CA USA) steht nichts von Reverse Charge verfahren. dort steht extra "VAT - Germany (19% on $30.00)" und die bezahle ich direkt mit.
@sumart8783 Soweit ich weiß, gilt das Reverse-Charge-Verfahren nur innerhalb der EU.
Das stimmt. Das Reverse-Charge-Verfahren gibt es vor allem innerhalb der EU.
Aber bei B2B-Dienstleistungen mit Kunden in den USA ist der Ort der Leistung ebenfalls nicht in Deutschland und damit zählt dieser Umsatz nicht in die Berechnung der Kleinunternehmergrenzen.
Falls du das meinst?
@@STEUERFIT.Selbststaendige Also wenn ich im Jahr ca. 8k Umsatz in Deutschland mache und um die 40k im Ausland (mit verschicken von Waren in Drittländer und EU) Bin ich immer noch Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer in Deutschland abführen? Diese Umsätze muss ich dann wahrscheinlich in der EÜR entsprechend kategorisieren und das Finanzamt weiß Bescheid, dass ich noch Kleinunternehmer bleibe? Danke auf jeden Fall!
Bei Lieferungen ist das Ganze etwas anders. Das Beschriebene gilt für Dienstleistungen (im UStG wird von sonstigen Leistungen gesprochen).
Bei mir kategorisiert Lexoffice automatisch alle meine Rechnungen (Einnahmen) als Einnahmen als Kleinunternehmer. Ich kann das leider nicht anders kategorisieren wie zb. innergemeinschaftliche Lieferung oder so :( Weiß jemand wie man das ändern kann?
Relevant wird das Ganze ja bei den Ausgaben, weil du da Leistungsempfänger bist
Ich habe das gleiche Problem und mal dem Support von Lexoffice gestern geschrieben. Bin gespannt auf die Antwort.
Für mich als Content Creator ist damit Lexoffice dann unbrauchbar, weil ich die Proforma-Rechnungen an Google und Patreon nicht richtig kategorisieren kann.
Veraltet, gelle ?
Nein, ist noch topaktuell
Veraltet ?!
Nein, das ist noch topaktuell
🤡
Hallo Melchior (@STEUERFIT.Selbststaendige), deine Aussage bei 5:32 sorgt bei mir leider für sehr viel Verwirrung. In welchen konkreten Fällen muss ich trotz erhaltener Brutto-Rechnung die Umsatzsteuer (so zu sagen ein zweites Mal) an das Finanzamt abführen?
Du musst immer dann Umsatzsteuer abführen, wenn eigentlich eine Reverse-Charge-Rechnung (Nettorechnung) richtig gewesen wäre. Dann musst du 19 % ans Finanzamt abführen. Egal ob auf der Rechnung bereits Umsatzsteuer ausgewiesen wurde oder nicht.
@@STEUERFIT.SelbststaendigeVielen Dank für deine schnelle Antwort! Woran wird denn festgemacht ob eine Nettorechnung richtig gewesen wäre? Wenn ich als Privatperson Leistungen von einem Unternehmen aus dem EU-Ausland beziehe, muss ich diese nicht selbst versteuern oder? Wie ist es mit Services die ich sowohl Privat als auch für mein Einzelunternehmen nutze?
Genau das ist der Unterschied: Für Privatpersonen ist eine Bruttorechnung richtig. Für Unternehmen eine Nettorechnung. Wenn du die Kosten in der Buchhaltung berücksichtigen möchtest, solltest du als Unternehmen einkaufen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Wirklich tausend Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, individuell auf meine Frage einzugehen! Generell sind deine Videos eine riesige Hilfe für mich.🙏🏼
@@STEUERFIT.Selbststaendige vielen Dank, ich glaube jetzt habe ich es verstanden. D.h. ich kann es mir aussuchen, ob ich die Rechnung / Ausgaben "privat" oder "betrieblich" zahlen möchte? Auch wenn ich schon eine Umsatzsteuer-ID erhalten habe?