Sehr stark! Das versuche ich direkt so umzusetzen! Oft geht es mir in Klausuren so, dass ich bei problematischen Punkten „vogelfrei“ in den Raum hinein argumentiert habe...da macht solch ein roter Faden deutlich mehr Sinn (und bestimmt mehr Punkte 🤓!) Gerne mehr davon 🙏 Beste Grüße
Die Argumentation könnte systematisch noch (erheblich) verbessert werden, indem aus Art. 94 Abs. 2 S. 2 GG gefolgert wird, dass die Konkretisierungsermächtigung aus S. 1 einen Beschränkungsvorbehalt nur für Verfassungsbeschwerden enthält und kein vergleichbarer Vorbehalt für die abstrakte Normenkontrolle gilt. 😄✌🏼
Vielen Dank für die Formulierungshilfen. Würdest du auch empfehlen dann Sätze wie ,,Nach einer Ansicht ..." ,,Hingegen argumentiert die Gegenansicht" weglassen?
Hi Gamila 😊 Genau. Besser ist es, dies nicht als "Ansichten" darzustellen, sondern als Auslegungsmöglichkeiten. Schließlich sollen wir in der Klausur keine auswendig gelernten Ansichten darstellen, sondern ein Auslegungsproblem argumentativ am Gesetz lösen (Auch wenn wir natürlich in Wahrheit Argumente auswendig lernen). Viele Grüße!
@@juramasterclass Das haben die WiMis uns auch immer gesagt. Man soll immer so tun als hätte man es genau in der Klausur selbst „erfunden“. In der Hausarbeit wäre das ein schönes Plagiat 😅
Das klingt gut. Das ist dann aber für die Stellungnahme/den Entscheid oder? Also würdest du trotzdem/könnte man trotzdem die einzelnen Meinungen zuvor vorstellen und die kurz in den Fall subsumieren, also was die jeweils konkret für den Fall bedeuten würden?
Das kannst du natürlich machen. Mir hat es nicht geschadet, das nicht zu tun - was im Zweifel Zeit spart. Aber wenn du es jedem recht machen willst, mach eine Zwischensubsumtion.
@@juramasterclass krass. Klar ich glaube dir natürlich. Denke ich werde schauen dass ich einfach mal beides mach nächstes mal dann die Korrektur einfordern um zu sehen ob da was notiert worden ist kann ich mir eigentlich aber net vorstellen :) deshalb sehr nice 👍🏼 deine Videos sind der Hammer… sie bestätigen sehr viel und geben vielen neuen guten input!
EDIT: Natürlich würde ich es mittlerweile auch nicht mehr als Meinung A und Meinung B framen im Gutachten sondern als Auslegungsmöglichkeiten, habe sie aber der Einfachheit halber in meinen Fragen unten als Meinung betitelt, damit klar ist, worum es in der Frage geht Für mich ergeben sich hier dann aber doch zwei Fragen :) Und zwar: 1.) Dass die Subsumption vor dem Streitentscheid nur optional bzw eine Geschmacksfrage ist, ist mir allerdings neu. Mir wurde von diversen Profs früher beigebracht, dass man immer zunächst subsumieren muss um aufzuzeigen, dass die Ansichten zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Denn nur dann hat man ja überhaupt die Notwendigkeit bewiesen, auf die argumentative Metaebene zu wechseln und den Streit zu entscheiden. Sonst (Zitat Strafrechtsprof) "hängt die Argumentation in der Luft" und ist somit überflüssig und gibt am Ende sogar Abzüge mangels vorheriger Subsumption. Hast du da andere Erfahrungen gemacht? 2.) Oft liest man in Fallösungen juristischer Ausbildungszeischriften im Rahmen der einzeln vorgestellten Meinung noch vor der Subsumption bereits die ersten Argumente dafür. Also: Meinung A. Erstes Argument. Subsumption Meinung B. Erstes Argument. Subsumption -> bei Gegenteiligem Ergebnis der Subsumptionen: Streitentscheid mit allen Argumenten. Ich habe nun aber auch oft gelesen dass dieses "Erste Argument" da fehl am Platz sei, weil es nicht fallösungsorientiert wäre (man hat ja noch nicht bewiesen, dass man überhaupt argumentieren muss) sondern lediglich Wissen demonstriert, insofern also wertlos. Würdest du dem zustimmen? LG
Hi! Auf deinen Edit hin: Wenn du es so lernst und so machen willst, dann stell es gerne so dar. M.E. geht auch aus einem abweichenden Problemaufbau mit den dargestellten Formulierungen klar hervor, wenn Ansichten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen oder nicht. Ich persönlich finde, dass man so viel Mündigkeit dem juristisch geschulten Leser zutrauen darf und halte es (auch sonst oft) für überflüssig, sich an zu starre Regeln zu halten. Das ist aber natürlich in den ersten Semestern anders, wo man noch ganz schulhaftes Vorgehen erwartet.
Aber entscheidet man damit nicht jeden Streit? Normalerweise soll man ja immer erst die Meinung darstellen, dann subsumieren und nur dann den Streit entscheiden/argumentieren, wenn die Ansichten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Das finde ich persönlich eher anfängerhaft. Auch wenn das Ergebnis gleich ist, sowieso nicht als "Meinungsstreit" darstellen. Sondern immer als Auslegungsproblem. Ergebnis: "Die Auslegungsfrage bedarf daher keiner endgültigen Entscheidung. Das [TBM] liegt jedenfalls vor."
Sehr stark! Das versuche ich direkt so umzusetzen!
Oft geht es mir in Klausuren so, dass ich bei problematischen Punkten „vogelfrei“ in den Raum hinein argumentiert habe...da macht solch ein roter Faden deutlich mehr Sinn (und bestimmt mehr Punkte 🤓!)
Gerne mehr davon 🙏
Beste Grüße
Hi! Super! 💪 Danke für deinen Kommentar 👍 Und viel Erfolg damit!
Vielen Dank, das Video ist sehr hilfreich! :)
Hi Helin, danke für deinen Kommentar :)
Die Argumentation könnte systematisch noch (erheblich) verbessert werden, indem aus Art. 94 Abs. 2 S. 2 GG gefolgert wird, dass die Konkretisierungsermächtigung aus S. 1 einen Beschränkungsvorbehalt nur für Verfassungsbeschwerden enthält und kein vergleichbarer Vorbehalt für die abstrakte Normenkontrolle gilt. 😄✌🏼
Da ist ein 18 Punkte Examen im Anflug! 🛩
Vielen Dank für die Formulierungshilfen. Würdest du auch empfehlen dann Sätze wie ,,Nach einer Ansicht ..." ,,Hingegen argumentiert die Gegenansicht" weglassen?
Hi Gamila 😊 Genau. Besser ist es, dies nicht als "Ansichten" darzustellen, sondern als Auslegungsmöglichkeiten. Schließlich sollen wir in der Klausur keine auswendig gelernten Ansichten darstellen, sondern ein Auslegungsproblem argumentativ am Gesetz lösen (Auch wenn wir natürlich in Wahrheit Argumente auswendig lernen).
Viele Grüße!
@@juramasterclass
Das haben die WiMis uns auch immer gesagt. Man soll immer so tun als hätte man es genau in der Klausur selbst „erfunden“. In der Hausarbeit wäre das ein schönes Plagiat 😅
Das klingt gut. Das ist dann aber für die Stellungnahme/den Entscheid oder? Also würdest du trotzdem/könnte man trotzdem die einzelnen Meinungen zuvor vorstellen und die kurz in den Fall subsumieren, also was die jeweils konkret für den Fall bedeuten würden?
Das kannst du natürlich machen. Mir hat es nicht geschadet, das nicht zu tun - was im Zweifel Zeit spart. Aber wenn du es jedem recht machen willst, mach eine Zwischensubsumtion.
@@juramasterclass krass. Klar ich glaube dir natürlich. Denke ich werde schauen dass ich einfach mal beides mach nächstes mal dann die Korrektur einfordern um zu sehen ob da was notiert worden ist kann ich mir eigentlich aber net vorstellen :) deshalb sehr nice 👍🏼 deine Videos sind der Hammer… sie bestätigen sehr viel und geben vielen neuen guten input!
Nice! Dein Feedback freut mich. Das echte Gold steckt im Jura Masterplan. Herzlicher Gruß und viel Erfolg!
EDIT: Natürlich würde ich es mittlerweile auch nicht mehr als Meinung A und Meinung B framen im Gutachten sondern als Auslegungsmöglichkeiten, habe sie aber der Einfachheit halber in meinen Fragen unten als Meinung betitelt, damit klar ist, worum es in der Frage geht
Für mich ergeben sich hier dann aber doch zwei Fragen :) Und zwar:
1.)
Dass die Subsumption vor dem Streitentscheid nur optional bzw eine Geschmacksfrage ist, ist mir allerdings neu. Mir wurde von diversen Profs früher beigebracht, dass man immer zunächst subsumieren muss um aufzuzeigen, dass die Ansichten zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Denn nur dann hat man ja überhaupt die Notwendigkeit bewiesen, auf die argumentative Metaebene zu wechseln und den Streit zu entscheiden. Sonst (Zitat Strafrechtsprof) "hängt die Argumentation in der Luft" und ist somit überflüssig und gibt am Ende sogar Abzüge mangels vorheriger Subsumption. Hast du da andere Erfahrungen gemacht?
2.)
Oft liest man in Fallösungen juristischer Ausbildungszeischriften im Rahmen der einzeln vorgestellten Meinung noch vor der Subsumption bereits die ersten Argumente dafür.
Also:
Meinung A. Erstes Argument. Subsumption
Meinung B. Erstes Argument. Subsumption
-> bei Gegenteiligem Ergebnis der Subsumptionen: Streitentscheid mit allen Argumenten.
Ich habe nun aber auch oft gelesen dass dieses "Erste Argument" da fehl am Platz sei, weil es nicht fallösungsorientiert wäre (man hat ja noch nicht bewiesen, dass man überhaupt argumentieren muss) sondern lediglich Wissen demonstriert, insofern also wertlos. Würdest du dem zustimmen?
LG
Hi! Auf deinen Edit hin: Wenn du es so lernst und so machen willst, dann stell es gerne so dar. M.E. geht auch aus einem abweichenden Problemaufbau mit den dargestellten Formulierungen klar hervor, wenn Ansichten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen oder nicht. Ich persönlich finde, dass man so viel Mündigkeit dem juristisch geschulten Leser zutrauen darf und halte es (auch sonst oft) für überflüssig, sich an zu starre Regeln zu halten.
Das ist aber natürlich in den ersten Semestern anders, wo man noch ganz schulhaftes Vorgehen erwartet.
Aber entscheidet man damit nicht jeden Streit? Normalerweise soll man ja immer erst die Meinung darstellen, dann subsumieren und nur dann den Streit entscheiden/argumentieren, wenn die Ansichten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Das finde ich persönlich eher anfängerhaft. Auch wenn das Ergebnis gleich ist, sowieso nicht als "Meinungsstreit" darstellen. Sondern immer als Auslegungsproblem. Ergebnis: "Die Auslegungsfrage bedarf daher keiner endgültigen Entscheidung. Das [TBM] liegt jedenfalls vor."
@@juramasterclass Aber in Hausarbeiten nicht oder? Weil da hat man ja Zugriff auf sämtliche Literatur.
@@MaxMustermann-ym3wb Genau
@@juramasterclass Danke dir 🤝
Ich kommentiere immer fleißig für den Algorithmus. Dein Kanal hier ist echt gut 💪🏻
Hattest du bisher eine feste Struktur, um Probleme darzustellen? Welche Erfahrungen und Tipps kannst du teilen? 👇👇👇
was hier völlig fehlt ist die subsumtion unter die meinungen. ein reines streiten des streites wegen wird auch noch so schön aufgebaut nicht punkten
Brauchst du nicht. LG