Amtsniederlegung durch Geschäftsführer - sicher aussteigen (Fachanwälte ROSE & PARTNER)

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 14 дек 2024

Комментарии • 8

  • @michaeldemuth8323
    @michaeldemuth8323 3 года назад +2

    Interssanter Beitrag, praxisorientiert und auf den Punkt gebracht. Wegen der wenig bekannten Unterscheidung zwischen Organ- und Anstellungsverhältnis beim Geschäftsführer kann hier viel schiefgehen bei der einseitigen Mandatsaufgabe.

    • @KanzleiRosePartner
      @KanzleiRosePartner  3 года назад +1

      Volle Zustimmung! Zum einen ist beim Exit der Gleichlauf zwischen Kündigung und Amtsniederlegung wichtig. Zum anderen ist aber auch der korrekte Umgang mit dem Handelsregister für eine Haftungsreduzierung entscheidend.

  • @ulrichmodersohn116
    @ulrichmodersohn116 2 года назад

    Sehr kompetent und informativ!

  • @gregfloh7732
    @gregfloh7732 2 года назад

    Vielen, vielen Dank für die Informationne. Sehr hilfreich!!

  • @akshu.y6226
    @akshu.y6226 Год назад +1

    Super Beitrag. Kann es Schwierigkeiten geben für die Amtsniederlegung, wenn kein geeigneter Nachfolger als Geschäftsführer gefunden wird?

    • @KanzleiRosePartner
      @KanzleiRosePartner  Год назад +1

      In der Tat verweigern die Registergerichte eine Austragung einer Amtsniederlegung des Öfteren, wenn es keinen zweiten (nachfolgenden) Geschäftsführer gibt und die GmbH sich in Insolvenznähe befindet. Hintergrund ist folgender: Ein Geschäftsführer soll sich nicht durch eine Amtsniederlegung seiner Verantwortung in finanziell schwierigen Zeiten entziehen und die Gesellschaft führungslos zurücklassen.