Fehlende Angaben das es sich um Werbung handelt : Für Videoangebote gelten die Trennungs- und Kennzeichnungsbestimmungen der §§ 7 und 8 RStV hier auch zu berücksichtigen (LG Berlin, Urteil v. 24.05.2018, Az.: 52 O 101/18) zutreffende Gesetzte Telemediengesetz (§ 5 TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 RStV) daher sind diese Beiträge alle samt nicht gekennzeichnet und somit liegt ein Rechtsverstoß vor
Das Fehlen der von Ihnen angesprochenen Angaben ist - für mich persönlich jedenfalls - erträglicher, als Ihre mangelhafte Rechtschreibung und Zeichensetzung...
Madre mía...quita las ganas de comprarse un kayak o salir con él
Fehlende Angaben
das es sich um Werbung handelt :
Für Videoangebote gelten die Trennungs- und Kennzeichnungsbestimmungen der §§ 7 und
8 RStV hier auch zu berücksichtigen (LG Berlin, Urteil v. 24.05.2018, Az.: 52 O
101/18) zutreffende Gesetzte Telemediengesetz (§ 5 TMG) und der
Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 RStV) daher sind diese Beiträge alle samt nicht
gekennzeichnet und somit liegt ein Rechtsverstoß vor
Das Fehlen der von Ihnen angesprochenen Angaben ist - für mich persönlich jedenfalls - erträglicher, als Ihre mangelhafte Rechtschreibung und Zeichensetzung...