Dieses Video kommt wie gerufen. Zu genau diesem Ergebnis bin ich nach Recherche auch gekommen. Fühl dich gleich besser an wenn ein Experte es nochmal bestätigt. Besten Dank!
Danke für das tolle Video!! Was ist denn aber wenn ich Content Creator bin und Geld von RUclips, Amazon etc. erhalte aber zusätzlich noch Partnerschaften mit deutschen Unternehmen eingehe an die ich Rechnungen schreibe?
Tolles Video, gilt das auch, wenn man neben einer nebenberuflichen Twitch-Selbstständigkeit noch kreative Arbeiten verkaufen will? Sticker/Postkarten/usw.
Moin :) Wir haben noch keinen Gewerbeschein und wollen das demnächst angehen. Wie lange kann ich im nachhinein Umsatzsteuer auf angeschaffte Produkte (Monitore, Kameras etc), die bereits vor der Anmeldung des Gewerbes beschafft wurden, aber für den gewerblichen Prozess benötigt werden, geltend machen? Liebe Grüße
Wenn ich ständig Kosten absetze, aber jahrelang keine oder nicht nennenswerte Umsätze mache, besteht dann nicht die Gefahr, dass das Finanzamt das Ganze als "Liebhaberei" einstuft und ich im Nachhinein sogar die zuvor abgesetzte Umsatzsteuer zurück zahlen muss? Das würde für mich eher FÜR die Kleinunternehmer Regelung sprechen, wenn ich nicht weiß, ob ich irgendwann damit nenneneswerte Gewinne erziele.
Liebhaberei kann dir genauso gut als Kleinunternehmer vorgeworfen werden. Hier gibt's mehr Infos dazu: ruclips.net/video/UJEXrDI4Wjc/видео.htmlsi=cWYiLnfscGimEcoO
Kurze Frage.. Wenn ich ein Nebengewerbe anmelde. Kann ich dann nur auf einer Plattform famit Geld verdienen? RUclips/Twitch. Oder geht beides? Übrigens super erklärt 👍🏻
Jetzt bin ich ganz durcheinander 🙈 Also wen ich nur ein bisschen bilder auf onlyfans verkaufen möchte gelte ich auch als content creator hab quasi keine Ausgaben weil iPhone kamera regelt. Da kann ich doch klein unternehmer sein. Ich bin mir nämlich sicher als normaler Unternehmer ist es schwierig mit meinem Arbeitgeber laut Tarifvertrag
Die Kleinunternehmerregelung hat absolut nichts mit dem Arbeitgeber oder dem Tarifvertrag zu tun. Auch als Kleinunternehmer ist man „richtiger“ Unternehmer mit allen Verpflichtungen. Der einzige Unterschied ist, dass man keine Umsatzsteuer zahlt. Und OF ist ein super Beispiel: Die Auszahlungen sind sowieso umsatzsteuerfrei, dafür braucht man keine Kleinunternehmerregelung. Aber mit Kleinunternehmerregelung wird das iPhone, die Bildbearbeitungsprogramme usw teurer, weil man die Umsatzsteuer nicht geltend machen kann.
was ist denn die Alternative zur Kleinunternehmerregelung? Ich bin unwissend und frage mich: Kann man Kleinunternehmer sein und auf die Kleinunternehmerregelung verzichten oder geht das Anmelden eines Kleinunternehmens mit der Kleinunternehmerregelung einher? LG
Ich mache etwas Geld von RUclips so um die 50-100€ im Monat. Wo muss ich das jz melden? Was muss ich machen? Und wie mach ich das mit der steuerinformation Irlands die ich ausfüllen muss? Ich bin so verwirrt
Hey, ich verdiene seit kurzem auch ein paar Cent mit RUclips. Wie sieht es denn jetzt mit der Kleinunternehmerregelung aus? Immerhin gibt es ja seit diesem Jahr das Wachstumschancengesetz. Sollte ich trotzdem von der Kleinunternehmerregelung absehen? Momentan kann ich mir einen Steuerberater leider nicht leisten, aber es wäre super, einfach nur einmal die Grundlagen zu verstehen. Danke für das Video!
hat er doch alles in diesem Video erklärt? RUclips (google adsense) ist eh im Ausland, sprich keine Umsatzsteuer. Dafür kannst du dir aber bei allem was du kaufst die Umsatzsteuer vom Finanzamt einfordern. Beispiel: Kauf dir einen Laptop für 800€, bekommst du davon 19% mehrwersteuer (heisst vorsteuer) wieder. Aber nicht, wenn du dich als Kleinunternehmer meldest. Und man meldet sich als Kleinunternehmer, damit man keine Umsatzsteuer abführen muss, aber siehe erster Satz... wenn du als RUclipsr Geld von Google Adsense bekommst, führst du eh keine Umsatzsteuer ab. Also verzichte auf die Kleinunternehmerregelung. Steuern musst du eh zahlen, egal ob Kleinunternehmer oder nicht, das hat nichts mit der Umsatzsteuer zutun und Kleinunternehmer bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer, nicht auf Steuern generell. Logisch musst du alle einnahmen versteuern, wie in nem normalen Job auch, nur heisst es dort eben Lohnsteuer und nicht Einkommenssteuer.
Naja wenn ich ein Laptop und eine Kamera für insgesamt 5000€ gekauft habe, dann würde ich ungefähr 1000€ von Finanzamt zurückerstattet bekommen. Aber dafür muss ich jeden Monat die Steuererklärung machen bzw. den Steuerberater für 100-200€/monat zahlen, also 1200€-2400€ jährlich. Ich würde auch nicht jedes Jahr eine neue Kamera und ein neues Laptop kaufen.. Ist kein Vorteil für mich wenn ich das nur als Nebentätigkeit mache.
Bei so geringen Umsatzsteuer-Beträgen wird man sehr schnell von der Pflicht befreit, monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben zu müssen. Wenn deine Umsatzsteuer unter 1000 Euro pro Jahr liegt, reicht eine jährliche Umsatzsteuer-Meldung. Und dann kann man das auch gut selbst machen.
Hi tolles Video, mein Kompliment, dann können andere noch von dr lernen. Habe eine kurze Frage dazu: Meine Tochter ist 18, geht in die 11. FOS und macht wahrscheinlich auch die 13. und studiert dann. Sie soll für einen Verlag auf TikTok posten, Kleingewerbeanmeldung werde ich nach deinem Video nicht machen, der Verlag will sie aber aufgrund der Bürokratie auch nicht als Minijobber einstellen, wie soll sie das nun machen, als Freelancer? In welcher Weise kannst du mir da Auskunft geben, kurze Beratung?
Wie sieht es mit der Buchführung aus? Kann man beim Kleinunternehmerverzicht noch eine einfache EÜR abliefern oder braucht es dann einen Steuerberater?
Auf jeden Fall! Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Du kannst immer eine EÜR erstellen, wenn du Freiberufler bist oder Gewerbetreibender mit unter 60k Gewinn/Jahr bzw. 600k Umsatz im Jahr. Und eine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen gibt es sowieso nicht.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Als Freiberufler gibt es die Gewinngrenze nicht, da kann IMMER eine EÜR durchgeführt werden. Eine Bilanzierung ist für Freiberufler NICHT vorgesehen, das ist bei Gewerbetreibenden schon möglich, dass irgendwann eine Bilanzierung gefordert werden kann.
Yes, habe ich ja so geschrieben :) War vielleicht etwas missverständlich formuliert. Option 1: Freiberufler (sind nie bilanzierungspflichtig) Option 2: Gewerbetreibende (werden ab 60k Gewinn bzw. 600k Umsatz bilanzierungspflichtig)
Ich frage mich ob es Sinn macht bei 15.000€ Einnahmen (Projekt basierte Aufträge innerhalb UND außerhalb von DE) und 1000-2000€ Ausgaben. Ausgaben sind in den allermeisten Fällen Software wie Videospiele, oder auch sowas wie Twitch gifted subs.
Hey, tolles und informatives Video! Eine Frage hätte ich: In diesen Videos erwähnt irgendwo nie jemand spezifisch TikTok, sondern meist RUclips und Twitch. Ich verstehe einfach nicht ob for TikTok Reverse Charge gilt, da TikTok selbst in den FAQs schreibt, der streamer sei komplett selbst für die gesamte Versteuerung (inkl. VAT) der Donations zuständig. Aber TikTok ist ja ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land? Sind da jetzt echt die einzelnen Spender meine Vertragspartner? Total verwirrend.. 🧐
Das bezieht sich auf alles außerhalb Deutschlands, > RUclips ist Irland und das gehört auch zur EU. Entsprechend gilt wie du selber schon geschrieben hast das Reverse Charge System. DU als Creator bist wie bei yt und twitch usw selber dafür zuständig.
@@lebenskünstlerin13 genau deswegen ist es ja eben nicht so. Das ist bei yt und Twitch ja genau das gleiche. Du bist zuständig für die Steuern und die zahlen dir das 1:1 aus.
@@PedatorOhneR beim Reverse Charge verfahren ist der leisungsempfänger der Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig, das ist ja der Streaming Dienst :) erklärt Melchior für twitch ja auch in diversen anderen Videos
@@lebenskünstlerin13 ach stimmt, mein Fehler. Ich bin von einer anderen Steuer ausgegangen. Das Thema ist so unglaublich verwirrend. Trotzdem ist es ja am Ende gleich zu den anderen Plattformen. Egal ob sie sich RUclips oder tiktok oder Hanswurst nennt.
Ist das im Jahr 2024 noch aktuell? Wie ist das wenn ich einen computer kaufe als contest creeator, muss der Händler eine spezielle Rechnung schicken oder genügt die normale an meine Person wie als Privatkunden? Was muss ich in der gewerbeanmeldung angeben?
Das Video ist immer noch aktuell. Hier erfährst du mehr zum Thema Gewerbe anmelden als Content Creator: ruclips.net/video/ZcI1SIVYAKU/видео.htmlsi=cXTxSEUY0wmhwK1f Mehr zum Thema selbstständig machen: ruclips.net/video/5LznsgvEaTs/видео.htmlsi=oeiq3Ih6iTMh0KAk Hier mehr zum Thema Computer: ruclips.net/video/u84YXbDbCSU/видео.html
Angenommen ich verdiene mit Patron und nutze den Trick einfach immer 19% zu zahlen aufgrund von Paypal Rechnungen während es dann nicht besser auf kleinunternehmerregelung zu bestehen? Um ggf ca 2k am Ende des Jahres mehr zu haben?
Ja, wenn du dein Geld in erster Linie von Patreon, PayPal usw. bekommst, dann ist die Kleinunternehmerregelung tatsächlich meist besser. Dann bist du mit der Umsatzsteuer immer auf der sicheren Seite.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Patreon aber gerade nicht, da diese ja bereits die 19% für die Creators abführen, ganz unabhängig davon, ob man die Kleinunternehmerregelung nutzt oder nicht. Man hat dort gar nicht die Möglichkeit anzugeben, dass man davon befreit ist. Daher habe ich dann auch schlussendlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, aus den von dir im Video genannten Gründen. Wobei ich gerade überlege, das künftig über Ko-Fi zu machen (und da dann über PayPal), wodurch es am Ende vielleicht sogar nachteilig war, da ich dort die 19% ja nun zwingend abführen muss.
Eine Plattform kann gar nicht die Umsatzsteuer für die Creator abführen. Das sind super ätzende Vertragsbeziehungen, die rechtlich nicht ganz klar sind. Mit irgendwem hast du immer eine Vertragsbeziehung. Entweder mit der Plattform oder mit dem Zuschauer/Endverbraucher. Und in dieser Geschäftsbeziehung muss auch geschaut werden, ob Umsatzsteuer anfällt. Ich gehe davon aus, dass sich @milord5820 auf dieses Webinar von mir bezieht: ruclips.net/video/peynPHqv5ic/видео.html
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Patreon zieht von den Endusern die Donation +19% USt. ein, ganz egal, ob der Creator die Kleinunternehmerregelung nutzt oder nicht. Als Creator hat man allerdings ja keine Möglichkeit in irgendeiner Form aus der Kleinunternehmerregelung zu profitieren, da Patreon in den USA sitzt und es somit eh Drittland ist. Ich sehe also als Patreon-Creator keinen Vorteil in der Kleinunternehmerregelung :) Und selbst bei PayPal ja nicht, wenn ich mir euer Video hier anschaue, wo ihr empfehlt bei PayPal generell die 19% USt. abzuführen :) (oder wäre hier das Vorgehen als Kleinunternehmer dann anders?) Ergo: Kleinunternehmer als Creator ergibt in der Tat wenig Sinn. Edit: Ah ok, als Kleinunternehmer bräuchte ich die 19% nicht pauschal abführen. OK, dann wäre hier die Kleinunternehmerregelung tatsächlich wohl besser, wenn das Geld zu größtem Teil über PayPal reinkommt. Bei Patreon bleibe ich aber bei meiner Meinung ;)
@@HinterdemAugeDSA Bei Patreon will ich dir auch gar nicht so vehement widersprechen 😉 Ich habe bei Patreon schon verschiedene Abrechnungen gesehen. Wenn es so ist, wie du beschreibst, gebe ich dir absolut Recht.
Wie ist das denn,wenn man noch im Gründungsjahr ist und bisher als Kleinunternehmer lief,d.h.auch die Vorsteuer dementsprechend angab und die Anschaffungen,die gemacht wurden nicht angerechnet wurden. Wenn ich jetzt zur Regelsteuerung wechsel, wechsel,können diese dann trotzdem beim Jahresabschluss angegeben werden?
Ja, du kannst auch noch rückwirkend auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Das würde ich aber nur machen, wenn du noch nicht zu viele Rechnungen verschickt hast, da du alle deine Rechnungen seit der Gründung korrigieren müsstest. Wie du genau vorgehen solltest, habe ich schon einmal in diesem Video erklärt: ruclips.net/video/8OppD6z7bL4/видео.html
@@STEUERFIT.Selbststaendige Bei 100€ sind wir aber wieder bei nem Punkt wo man sich fragt ob es das wirklich Wert ist. Also ins Besondere z. B.die Kosten und der Aufwand der mit der doppelten Buchführung. Zeit ist halt auch Geld
Wer das ganze wirklich erst als Nebentätigkeit beginnt sollte als Kleingewerbe starten. Den ganzen Aufwand für ein paar Umsatzsteuer Rückzahlungen ist der ganz spass nicht wert am Anfang. Ist zwar cool das du dir neue Kunden aufbauen möchtest, hör aber bitte auf das Kleingewerbe so runter zu reden.
Der Aufwand für eine Umsatzsteuervoranmeldung hält sich bei wenigen Umsätzen in Grenzen. Vor allem mit einer vernünftigen Software sind das nur wenige Klicks.
Absolut richtig 👍 Theoretisch stimmt das. Aber in der Praxis ist das unglaublich unpraktisch, weil man dann ständig Rückfragen vom Finanzamt bekommt. Es ist tatsächlich viel einfacher, einfach eine ZM zu übermitteln.
Ein Blödsinn. Dafür muss ich ohne die Regelung ne umfangreichere Buchhaltung machen und/oder mehr für einen Steuerberater ausgeben. So viel spart der Kleinunternehmer nicht mit UstSt-Abzug... Da musste erstmal entsprechende Ausgaben haben, die du als Kleinunternehmer gar nicht hast...genau, Eigenwerbung ist das.
Die Buchhaltung wird durch die Umsatzsteuerpflicht nicht umfangreicher und einen Steuerberater braucht man auch nicht. Und die Erfahrung zeigt, dass Content Creator am Anfang schon einige Ausgaben haben für Kamera, Licht, Mikrofon, Software usw. Aber es steht dir natürlich vollkommen frei, trotzdem die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Übrigens habe ich meine Kanzlei verkauft und habe nichts mehr, wofür ich Eigenwerbung machen könnte. Hinter den Aussagen aus dem Video stehe ich trotzdem noch zu 100%.
Lässt sich zum nächsten Jahr immer ändern. Unter dem Jahr geht das nicht mehr. Du kannst dann einfach im nächsten Jahr anfangen Rechnungen mit Steuern auszuweisen und Ust-Voranmeldungen beim Finanzamt abzugeben. Damit registrieren diese, dass du nun nicht mehr Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machst.
Richtig. Der Wechsel ist immer nur zum 1. Januar möglich. Aber wenn du in diesem Jahr noch nicht so viele Rechnungen geschrieben hast, könntest du auch noch rückwirkend zum 1. Januar 2023 wechseln. Die Schritte wären dann: 1. Du schreibst Umsatzsteuer auf deine Rechnungen 2. Du informierst das Finanzamt, dass du nun ab die Kleinunternehmerregelung verzichtest 3. Du gibst einmal pro Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab Ich habe zum Wechsel übrigens auch schon einmal ein Video aufgenommen: ruclips.net/video/8OppD6z7bL4/видео.html
► Mein Steuer-Buch für Gründer & Selbstständige: steuerfit.tv/40RkiQb
► Mein Gründer-Seminar (10% Rabatt mit dem Code STEUERFIT): steuerfit.tv/gruenderseminar
Dieses Video kommt wie gerufen. Zu genau diesem Ergebnis bin ich nach Recherche auch gekommen. Fühl dich gleich besser an wenn ein Experte es nochmal bestätigt. Besten Dank!
Thanks for having great English subtitles, this is really useful in the bureaucratic maze that is the Deutschland!
Wow. Sehr gut erklärt. Das habe ich nie gehört. Danke vielmals!
Gute Besserung :o hörtest dich gut Krank an. Gutes Video aber wie immer :)
Danke 💜 Die Stimme ist inzwischen wieder da.
Vielen vielen Dank für die Aufklärung 🙏🏻
Danke für das tolle Video!! Was ist denn aber wenn ich Content Creator bin und Geld von RUclips, Amazon etc. erhalte aber zusätzlich noch Partnerschaften mit deutschen Unternehmen eingehe an die ich Rechnungen schreibe?
Top Video, Melchior 🥳 PS: Wir brauchen diesen Pulli im Shop
Ich frag jetzt mal intern nach, was ich dafür tun muss, damit das passiert.
Ich bekomme die Anfrage fast wöchentlich :D
@@STEUERFIT.Selbststaendige 💯
Tolles Video, gilt das auch, wenn man neben einer nebenberuflichen Twitch-Selbstständigkeit noch kreative Arbeiten verkaufen will? Sticker/Postkarten/usw.
.Kannst du ein Video für Spiel Entwickler (indie devs) machen ??
sehr starkes video, hab ich genau jetzt gebraucht!
Moin :) Wir haben noch keinen Gewerbeschein und wollen das demnächst angehen. Wie lange kann ich im nachhinein Umsatzsteuer auf angeschaffte Produkte (Monitore, Kameras etc), die bereits vor der Anmeldung des Gewerbes beschafft wurden, aber für den gewerblichen Prozess benötigt werden, geltend machen? Liebe Grüße
Vielen Dank für den wichtigen Hinweis 🙏
Wenn ich ständig Kosten absetze, aber jahrelang keine oder nicht nennenswerte Umsätze mache, besteht dann nicht die Gefahr, dass das Finanzamt das Ganze als "Liebhaberei" einstuft und ich im Nachhinein sogar die zuvor abgesetzte Umsatzsteuer zurück zahlen muss? Das würde für mich eher FÜR die Kleinunternehmer Regelung sprechen, wenn ich nicht weiß, ob ich irgendwann damit nenneneswerte Gewinne erziele.
Liebhaberei kann dir genauso gut als Kleinunternehmer vorgeworfen werden. Hier gibt's mehr Infos dazu: ruclips.net/video/UJEXrDI4Wjc/видео.htmlsi=cWYiLnfscGimEcoO
Kurze Frage.. Wenn ich ein Nebengewerbe anmelde. Kann ich dann nur auf einer Plattform famit Geld verdienen? RUclips/Twitch. Oder geht beides? Übrigens super erklärt 👍🏻
Bin zwar weder Steuerfachmann noch Content Creator, aber du kannst mit einem Gewerbe selbstverständlich mehrere Kunden haben.
Jetzt bin ich ganz durcheinander 🙈
Also wen ich nur ein bisschen bilder auf onlyfans verkaufen möchte gelte ich auch als content creator hab quasi keine Ausgaben weil iPhone kamera regelt. Da kann ich doch klein unternehmer sein.
Ich bin mir nämlich sicher als normaler Unternehmer ist es schwierig mit meinem Arbeitgeber laut Tarifvertrag
Die Kleinunternehmerregelung hat absolut nichts mit dem Arbeitgeber oder dem Tarifvertrag zu tun. Auch als Kleinunternehmer ist man „richtiger“ Unternehmer mit allen Verpflichtungen. Der einzige Unterschied ist, dass man keine Umsatzsteuer zahlt.
Und OF ist ein super Beispiel: Die Auszahlungen sind sowieso umsatzsteuerfrei, dafür braucht man keine Kleinunternehmerregelung. Aber mit Kleinunternehmerregelung wird das iPhone, die Bildbearbeitungsprogramme usw teurer, weil man die Umsatzsteuer nicht geltend machen kann.
@@STEUERFIT.Selbststaendige❤❤
was ist denn die Alternative zur Kleinunternehmerregelung? Ich bin unwissend und frage mich: Kann man Kleinunternehmer sein und auf die Kleinunternehmerregelung verzichten oder geht das Anmelden eines Kleinunternehmens mit der Kleinunternehmerregelung einher?
LG
Ich mache etwas Geld von RUclips so um die 50-100€ im Monat.
Wo muss ich das jz melden? Was muss ich machen?
Und wie mach ich das mit der steuerinformation Irlands die ich ausfüllen muss?
Ich bin so verwirrt
Schau mal hier rein: ruclips.net/video/ZcI1SIVYAKU/видео.html
Da erkläre ich dir, was du als RUclipsr beachten musst. :)
Hey, ich verdiene seit kurzem auch ein paar Cent mit RUclips. Wie sieht es denn jetzt mit der Kleinunternehmerregelung aus? Immerhin gibt es ja seit diesem Jahr das Wachstumschancengesetz. Sollte ich trotzdem von der Kleinunternehmerregelung absehen? Momentan kann ich mir einen Steuerberater leider nicht leisten, aber es wäre super, einfach nur einmal die Grundlagen zu verstehen.
Danke für das Video!
hat er doch alles in diesem Video erklärt? RUclips (google adsense) ist eh im Ausland, sprich keine Umsatzsteuer. Dafür kannst du dir aber bei allem was du kaufst die Umsatzsteuer vom Finanzamt einfordern. Beispiel: Kauf dir einen Laptop für 800€, bekommst du davon 19% mehrwersteuer (heisst vorsteuer) wieder. Aber nicht, wenn du dich als Kleinunternehmer meldest. Und man meldet sich als Kleinunternehmer, damit man keine Umsatzsteuer abführen muss, aber siehe erster Satz... wenn du als RUclipsr Geld von Google Adsense bekommst, führst du eh keine Umsatzsteuer ab. Also verzichte auf die Kleinunternehmerregelung. Steuern musst du eh zahlen, egal ob Kleinunternehmer oder nicht, das hat nichts mit der Umsatzsteuer zutun und Kleinunternehmer bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer, nicht auf Steuern generell. Logisch musst du alle einnahmen versteuern, wie in nem normalen Job auch, nur heisst es dort eben Lohnsteuer und nicht Einkommenssteuer.
Naja wenn ich ein Laptop und eine Kamera für insgesamt 5000€ gekauft habe, dann würde ich ungefähr 1000€ von Finanzamt zurückerstattet bekommen. Aber dafür muss ich jeden Monat die Steuererklärung machen bzw. den Steuerberater für 100-200€/monat zahlen, also 1200€-2400€ jährlich. Ich würde auch nicht jedes Jahr eine neue Kamera und ein neues Laptop kaufen.. Ist kein Vorteil für mich wenn ich das nur als Nebentätigkeit mache.
Bei so geringen Umsatzsteuer-Beträgen wird man sehr schnell von der Pflicht befreit, monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben zu müssen. Wenn deine Umsatzsteuer unter 1000 Euro pro Jahr liegt, reicht eine jährliche Umsatzsteuer-Meldung.
Und dann kann man das auch gut selbst machen.
Kann ich bestätigen. Es kam recht schnell das Schreiben, dass ich nur die Jahresmeldung machen muss.
Hi tolles Video, mein Kompliment, dann können andere noch von dr lernen. Habe eine kurze Frage dazu: Meine Tochter ist 18, geht in die 11. FOS und macht wahrscheinlich auch die 13. und studiert dann. Sie soll für einen Verlag auf TikTok posten, Kleingewerbeanmeldung werde ich nach deinem Video nicht machen, der Verlag will sie aber aufgrund der Bürokratie auch nicht als Minijobber einstellen, wie soll sie das nun machen, als Freelancer? In welcher Weise kannst du mir da Auskunft geben, kurze Beratung?
Wie sieht es mit der Buchführung aus? Kann man beim Kleinunternehmerverzicht noch eine einfache EÜR abliefern oder braucht es dann einen Steuerberater?
Auf jeden Fall! Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Du kannst immer eine EÜR erstellen, wenn du Freiberufler bist oder Gewerbetreibender mit unter 60k Gewinn/Jahr bzw. 600k Umsatz im Jahr.
Und eine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen gibt es sowieso nicht.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Als Freiberufler gibt es die Gewinngrenze nicht, da kann IMMER eine EÜR durchgeführt werden. Eine Bilanzierung ist für Freiberufler NICHT vorgesehen, das ist bei Gewerbetreibenden schon möglich, dass irgendwann eine Bilanzierung gefordert werden kann.
Yes, habe ich ja so geschrieben :) War vielleicht etwas missverständlich formuliert.
Option 1: Freiberufler (sind nie bilanzierungspflichtig)
Option 2: Gewerbetreibende (werden ab 60k Gewinn bzw. 600k Umsatz bilanzierungspflichtig)
@@STEUERFIT.Selbststaendige Ja stimmt, das UND hatte mich etwas verwirrt. Vielen Dank für die Klarstellung :)
Ich frage mich ob es Sinn macht bei 15.000€ Einnahmen (Projekt basierte Aufträge innerhalb UND außerhalb von DE) und 1000-2000€ Ausgaben. Ausgaben sind in den allermeisten Fällen Software wie Videospiele, oder auch sowas wie Twitch gifted subs.
Hey, tolles und informatives Video! Eine Frage hätte ich: In diesen Videos erwähnt irgendwo nie jemand spezifisch TikTok, sondern meist RUclips und Twitch. Ich verstehe einfach nicht ob for TikTok Reverse Charge gilt, da TikTok selbst in den FAQs schreibt, der streamer sei komplett selbst für die gesamte Versteuerung (inkl. VAT) der Donations zuständig. Aber TikTok ist ja ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land? Sind da jetzt echt die einzelnen Spender meine Vertragspartner? Total verwirrend.. 🧐
Das bezieht sich auf alles außerhalb Deutschlands, > RUclips ist Irland und das gehört auch zur EU. Entsprechend gilt wie du selber schon geschrieben hast das Reverse Charge System. DU als Creator bist wie bei yt und twitch usw selber dafür zuständig.
@@PedatorOhneR aber wenn tiktok mich bezahlt wäre ja tiktok zuständig nicht ich nach Reverse charge 😅
@@lebenskünstlerin13 genau deswegen ist es ja eben nicht so. Das ist bei yt und Twitch ja genau das gleiche. Du bist zuständig für die Steuern und die zahlen dir das 1:1 aus.
@@PedatorOhneR beim Reverse Charge verfahren ist der leisungsempfänger der Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig, das ist ja der Streaming Dienst :) erklärt Melchior für twitch ja auch in diversen anderen Videos
@@lebenskünstlerin13 ach stimmt, mein Fehler. Ich bin von einer anderen Steuer ausgegangen. Das Thema ist so unglaublich verwirrend. Trotzdem ist es ja am Ende gleich zu den anderen Plattformen. Egal ob sie sich RUclips oder tiktok oder Hanswurst nennt.
Ist das im Jahr 2024 noch aktuell? Wie ist das wenn ich einen computer kaufe als contest creeator, muss der Händler eine spezielle Rechnung schicken oder genügt die normale an meine Person wie als Privatkunden? Was muss ich in der gewerbeanmeldung angeben?
Das Video ist immer noch aktuell. Hier erfährst du mehr zum Thema Gewerbe anmelden als Content Creator: ruclips.net/video/ZcI1SIVYAKU/видео.htmlsi=cXTxSEUY0wmhwK1f
Mehr zum Thema selbstständig machen: ruclips.net/video/5LznsgvEaTs/видео.htmlsi=oeiq3Ih6iTMh0KAk
Hier mehr zum Thema Computer: ruclips.net/video/u84YXbDbCSU/видео.html
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke dir.
Angenommen ich verdiene mit Patron und nutze den Trick einfach immer 19% zu zahlen aufgrund von Paypal Rechnungen während es dann nicht besser auf kleinunternehmerregelung zu bestehen? Um ggf ca 2k am Ende des Jahres mehr zu haben?
Ja, wenn du dein Geld in erster Linie von Patreon, PayPal usw. bekommst, dann ist die Kleinunternehmerregelung tatsächlich meist besser. Dann bist du mit der Umsatzsteuer immer auf der sicheren Seite.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Patreon aber gerade nicht, da diese ja bereits die 19% für die Creators abführen, ganz unabhängig davon, ob man die Kleinunternehmerregelung nutzt oder nicht. Man hat dort gar nicht die Möglichkeit anzugeben, dass man davon befreit ist. Daher habe ich dann auch schlussendlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, aus den von dir im Video genannten Gründen.
Wobei ich gerade überlege, das künftig über Ko-Fi zu machen (und da dann über PayPal), wodurch es am Ende vielleicht sogar nachteilig war, da ich dort die 19% ja nun zwingend abführen muss.
Eine Plattform kann gar nicht die Umsatzsteuer für die Creator abführen. Das sind super ätzende Vertragsbeziehungen, die rechtlich nicht ganz klar sind. Mit irgendwem hast du immer eine Vertragsbeziehung. Entweder mit der Plattform oder mit dem Zuschauer/Endverbraucher. Und in dieser Geschäftsbeziehung muss auch geschaut werden, ob Umsatzsteuer anfällt.
Ich gehe davon aus, dass sich @milord5820 auf dieses Webinar von mir bezieht: ruclips.net/video/peynPHqv5ic/видео.html
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Patreon zieht von den Endusern die Donation +19% USt. ein, ganz egal, ob der Creator die Kleinunternehmerregelung nutzt oder nicht. Als Creator hat man allerdings ja keine Möglichkeit in irgendeiner Form aus der Kleinunternehmerregelung zu profitieren, da Patreon in den USA sitzt und es somit eh Drittland ist. Ich sehe also als Patreon-Creator keinen Vorteil in der Kleinunternehmerregelung :)
Und selbst bei PayPal ja nicht, wenn ich mir euer Video hier anschaue, wo ihr empfehlt bei PayPal generell die 19% USt. abzuführen :)
(oder wäre hier das Vorgehen als Kleinunternehmer dann anders?)
Ergo: Kleinunternehmer als Creator ergibt in der Tat wenig Sinn.
Edit: Ah ok, als Kleinunternehmer bräuchte ich die 19% nicht pauschal abführen. OK, dann wäre hier die Kleinunternehmerregelung tatsächlich wohl besser, wenn das Geld zu größtem Teil über PayPal reinkommt. Bei Patreon bleibe ich aber bei meiner Meinung ;)
@@HinterdemAugeDSA Bei Patreon will ich dir auch gar nicht so vehement widersprechen 😉
Ich habe bei Patreon schon verschiedene Abrechnungen gesehen. Wenn es so ist, wie du beschreibst, gebe ich dir absolut Recht.
Wie ist das denn,wenn man noch im Gründungsjahr ist und bisher als Kleinunternehmer lief,d.h.auch die Vorsteuer dementsprechend angab und die Anschaffungen,die gemacht wurden nicht angerechnet wurden. Wenn ich jetzt zur Regelsteuerung wechsel, wechsel,können diese dann trotzdem beim Jahresabschluss angegeben werden?
Ja, du kannst auch noch rückwirkend auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Das würde ich aber nur machen, wenn du noch nicht zu viele Rechnungen verschickt hast, da du alle deine Rechnungen seit der Gründung korrigieren müsstest.
Wie du genau vorgehen solltest, habe ich schon einmal in diesem Video erklärt: ruclips.net/video/8OppD6z7bL4/видео.html
Aber Freiberufler als Creator ist möglich mit ein paar Affiliate Links ?
Nur in absoluten Ausnahmefällen.
Ich hab das Thema in diesem Video schon einmal näher betrachtet: ruclips.net/video/jBIGBhxzE_w/видео.html
Also wenn man mal ebend so Werbung für 1000€ schaltet ist man wohl eh schon lange kein Kleinunternehmer mehr xD
Das gleiche gilt natürlich auch für 100 € 🙂
@@STEUERFIT.Selbststaendige Bei 100€ sind wir aber wieder bei nem Punkt wo man sich fragt ob es das wirklich Wert ist. Also ins Besondere z. B.die Kosten und der Aufwand der mit der doppelten Buchführung. Zeit ist halt auch Geld
Als Kleinunternehmer muss man keine doppelte Buchführung machen
Wer das ganze wirklich erst als Nebentätigkeit beginnt sollte als Kleingewerbe starten. Den ganzen Aufwand für ein paar Umsatzsteuer Rückzahlungen ist der ganz spass nicht wert am Anfang. Ist zwar cool das du dir neue Kunden aufbauen möchtest, hör aber bitte auf das Kleingewerbe so runter zu reden.
Der Aufwand für eine Umsatzsteuervoranmeldung hält sich bei wenigen Umsätzen in Grenzen. Vor allem mit einer vernünftigen Software sind das nur wenige Klicks.
Laut § 18a Abs. 4 UStG muss ich mit KU aber keine ZM machen?
Absolut richtig 👍 Theoretisch stimmt das.
Aber in der Praxis ist das unglaublich unpraktisch, weil man dann ständig Rückfragen vom Finanzamt bekommt. Es ist tatsächlich viel einfacher, einfach eine ZM zu übermitteln.
Ein Blödsinn. Dafür muss ich ohne die Regelung ne umfangreichere Buchhaltung machen und/oder mehr für einen Steuerberater ausgeben. So viel spart der Kleinunternehmer nicht mit UstSt-Abzug... Da musste erstmal entsprechende Ausgaben haben, die du als Kleinunternehmer gar nicht hast...genau, Eigenwerbung ist das.
Die Buchhaltung wird durch die Umsatzsteuerpflicht nicht umfangreicher und einen Steuerberater braucht man auch nicht. Und die Erfahrung zeigt, dass Content Creator am Anfang schon einige Ausgaben haben für Kamera, Licht, Mikrofon, Software usw.
Aber es steht dir natürlich vollkommen frei, trotzdem die Kleinunternehmerregelung zu wählen.
Übrigens habe ich meine Kanzlei verkauft und habe nichts mehr, wofür ich Eigenwerbung machen könnte. Hinter den Aussagen aus dem Video stehe ich trotzdem noch zu 100%.
wie geht man vor, wenn man die Kleinunternehmerregelung ablegen möchte?
Lässt sich zum nächsten Jahr immer ändern. Unter dem Jahr geht das nicht mehr. Du kannst dann einfach im nächsten Jahr anfangen Rechnungen mit Steuern auszuweisen und Ust-Voranmeldungen beim Finanzamt abzugeben. Damit registrieren diese, dass du nun nicht mehr Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machst.
Richtig. Der Wechsel ist immer nur zum 1. Januar möglich. Aber wenn du in diesem Jahr noch nicht so viele Rechnungen geschrieben hast, könntest du auch noch rückwirkend zum 1. Januar 2023 wechseln.
Die Schritte wären dann:
1. Du schreibst Umsatzsteuer auf deine Rechnungen
2. Du informierst das Finanzamt, dass du nun ab die Kleinunternehmerregelung verzichtest
3. Du gibst einmal pro Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab
Ich habe zum Wechsel übrigens auch schon einmal ein Video aufgenommen: ruclips.net/video/8OppD6z7bL4/видео.html
@@STEUERFIT.Selbststaendige Danke für deine Rückmeldung. Das Video schaue ich mir gerne an.