Hallo :) danke für diesen Input. Könnten Sie mir sagen, wie das mit dem Antrag bzw. dem Mutterschaftsgeld aussieht, wenn man viel vorher schon im Beschäftigungverbot ist? Läuft die Beantragung genauso ab? Zahl dann ebenso AG und KK? Bin da gerade etwas planlos und werde aus dem Internet nicht schlau.... danke :).
Nein, das sollte alles automatisch laufen. In der Regel ist dein Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt bereits über Schwangerschaft und Entbindungstermin informiert. Das reicht aus.
Mutterschaftsgeld wird bereits 6 Wochen vor der Geburt gezahlt. Den gelben Zettel für den Antrag bekommt man aber erst 7 Wochen vor der Geburt vom Arzt. 1 Woche Zeitdifferenz zwischen Antragstellung und Zahlung empfinde ich an dieser Stelle aber schon extrem knapp ?!
Das ist in der Tat knapp bemessen, aber es besteht kein Anspruch darauf, dass die Zahlung mit dem ersten Tag beginnt. Das Mutterschaftsgeld wird aber nachgezahlt, wenn nicht pünktlich gezahlt werden kann.
Es kommt darauf an: Wer z.B. ALG II bezieht erhält anstelle des Mutterschaftsgeldes einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf und dadurch mehr Geld. Wer ALG I bezieht kann auch ganz normal Mutterschaftsgeld erhalten.
Sehr gut geklärt mit dem Bilder.
vielen Dank für das Video.
Hallo :) danke für diesen Input. Könnten Sie mir sagen, wie das mit dem Antrag bzw. dem Mutterschaftsgeld aussieht, wenn man viel vorher schon im Beschäftigungverbot ist? Läuft die Beantragung genauso ab? Zahl dann ebenso AG und KK? Bin da gerade etwas planlos und werde aus dem Internet nicht schlau.... danke :).
Weder der Anspruch noch die Beantragung sollte sich ändern. Das Mutterschaftsgeld ist nicht an das Beschäftigungsverbot gebunden.
Muss man beim Arbeitgeber auch einen schriftlichen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen?
Nein, das sollte alles automatisch laufen. In der Regel ist dein Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt bereits über Schwangerschaft und Entbindungstermin informiert. Das reicht aus.
@@wohngeldwissen vielen lieben Dank 🌸
Mutterschaftsgeld wird bereits 6 Wochen vor der Geburt gezahlt. Den gelben Zettel für den Antrag bekommt man aber erst 7 Wochen vor der Geburt vom Arzt.
1 Woche Zeitdifferenz zwischen Antragstellung und Zahlung empfinde ich an dieser Stelle aber schon extrem knapp ?!
Das ist in der Tat knapp bemessen, aber es besteht kein Anspruch darauf, dass die Zahlung mit dem ersten Tag beginnt.
Das Mutterschaftsgeld wird aber nachgezahlt, wenn nicht pünktlich gezahlt werden kann.
👍👍👍👍
Wenn man nicht berufstätig ist gibt's also nix ?
Es kommt darauf an:
Wer z.B. ALG II bezieht erhält anstelle des Mutterschaftsgeldes einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf und dadurch mehr Geld.
Wer ALG I bezieht kann auch ganz normal Mutterschaftsgeld erhalten.