Prozess "Gruppe Freital": Plädoyer der GBA (17.01.2018)

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  • Опубликовано: 19 янв 2018
  • Seit März 2017 stehen die acht Mitglieder der so genannten "Gruppe Freital“ vor Gericht. Nach zehn Monaten verhandlung plädierte am 66. Verhandlungstag am 17.01.2018 die Generalbundesanwaltschaft (GBA).
    Dabei hat der Vertreter der GBA, Jörn Hauschild, lange Haftstrafen gefordert. Unter anderem wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes sollen die als Rädelsführer angeklagten Patrick F. und Timo S. für elf Jahre beziehungsweise zehn Jahre und neun Monate hinter Gitter. Für die übrigen sechs Angeklagten im Alter zwischen 20 und 40 Jahren polemisierte Hilfsstaatsanwalt Jörn Hauschild am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Dresden Strafen zwischen neuneinhalb und fünf Jahren - wobei es sich bei den fünf Jahren für den jüngsten Angeklagten Justin S. um eine Jugendstrafe handele.
    Den Vorwurf des versuchten Mordes sah Hauschild bei allen Gruppenmitgliedern bis auf Maria K. und Mike S. erfüllt. Allerdings hätten sich beide der Beihilfe schuldig gemacht. Für Maria K. forderte der Ankläger sechs Jahre, für Mike S. sieben Jahre Haft.

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