Meine Erfahrung zeigt, dass weder Dachaufsetzer noch Schilder an der Sonnenblende wahrgenommen werden. Und wenn, dann denkt man an Pizzataxi. Schnelles fahren zum Gerätehaus bringt(zumindest nach meiner Erfahrung) weniger als wenn man gut organisiert ist. D.h. ich verliere zuhause keine Zeit mit Klamotten/Schlüssel/Schuhe suchen und benötige im Gerätehaus keine 1-2 Minuten um meine PSA anzulegen und ins Auto einzusteigen. Wenn ich als junger Kamerad schnell gefahren bin, bin ich immer von ordnungsliebenden und besorgten Mitbürgern auf Schrittgeschwindigkeit ausgebremst worden.
Stehe voll und ganz dahinter, desweiteren lernt man in jeder Truppmann aus Ausbildung, Rücksicht auf andere nehmen und solch einen Raserei macht wieder den Ruf kaputt. Ich selbst wohne in einer Vorstadt und sehe keinen Sinn zu rasen, klar fahre auch ICH mal 15km/h schneller aber das nur Außerorts ;)
Dachaufsetzer und Co. halte ich auch für wenig hilfreich. Anfahrt zum Gerätehaus grundsätzlich so zügig wie möglich, aber natürlich mit Sinn und Verstand. Ist auch einfach stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.
10 Minuten von zu Hause bis zum Gerätehaus und dann zum Einsatzort? Respekt. Ich bräuchte zum nächsten Gerätehaus schon 5 Minuten Fahrzeit von zu Hause aus - da müsste man aber Einsatzbereit bereits im Auto sitzen.
Leider ist das im Video sehr irreführend beschrieben. Die Hilfsfrist ist von Ort zu Ort unterschiedlich. In ländlichen Gebieten ist die Frist meist höher, in Städten eher niedriger.
@@ConcertCrazeTV Ich hatte mir die Zeit für mein Bundesland (Saarland) rausgesucht und wohne in der Stadt. Durch Tempo 30 Wahnsinn ist man halt langsamer ...
@@ConcertCrazeTV Und es gibt gewisse "tricks" die Rettungsfrist einzuhalten ohne sie einzuhalten... Eine Nachbarwehr fährt als erstes mit dem ELW raus, den Besetzt ein Fahrer und ein Gruppenführer, beide wohnen quasi neben dem Feuerwehrhaus. Der ist dann in den zehn Minuten überall in der Gemeinde, das HLF braucht aber etwas länger. Nützen tut der ELW in dem fall eher wenig. Natürlich fällt die erste Erkundung weg, aber die meisten Einsätze hier sind so überschaubar dass die auch vom Beifahrersitz eines LKW machbar ist.
@@thoughtfox2409 Was hat das jetzt mit meinem Kommentar zutun? Das ist kein Trick, das IST so. Mit Eintreffen des ersten Fahrzeug ist die Hilfsfrist erreicht.
Ein sehr gutes Video zu einem immer drängenderen Thema. Auch bei uns in Hessen gelten die "10 Minuten", welche hauptsächlich unter der Woche, zu gewöhnlichen Arbeitszeiten, mittlerweile sehr kritisch betrachtet werden müssen. Bei aller gebotenen Eile sollte aber auch hier der alte Spruch gelten: "Mach' langsam, damit's schnell geht!" Eine völlig falsche Reaktion auf die schwindenden Einsatzkräftezahlen wäre eine Erhöhung der Hilfsfrist. Dies käme einer Kapitulation gleich, auf Kosten der Sicherheit unserer Mitmenschen und deren Hab und Gut. Das Konzept der Freiwilligkeit möchte ich nicht anzweifeln, dennoch finde ich, dass Kommunalverwaltungen kritisch prüfen sollten, ob es nicht möglich ist den eigenen Bediensteten eine Feuerwehr-Grundausbildung zukommen zu lassen. Es müssen ja keine "Vereins-Meier" werden ;)
Ich finde, die Feuerwehr in Amerika macht es ziemlich gut. Als Feuerwehrmann/frau hat man das Recht auf Sonderrechte um ins Feuerwehrgerätehaus zu fahren (Blaulicht im privat PKW). Damit spart man mit Sicherheit mehrere Minuten Zeit. In einer Notsituation können diese Minuten Leben kosten. Warum auch nicht in Europa?
Ähnliches haben wir noch in den 90ern gebracht, das halten mir die Kameraden von der Pol noch heute vor. 😰 Ist ja auch nicht Alltäglich, wen 10 Feuerwehrkameraden auf einen Traktor zum Gerätehaus fahren. 😎
Der Dachaufsetzer ist zwar nicht schlecht aber wie schon geschrieben wurde man könnte denken dass es ein Taxi oder Fahrschule ein zusätzliches Blaulicht während das schon nicht verkehrt
Wie kommt ihr auf 10 Minuten? Aus dem BayRDG: "Jeder Teil Bayerns ist dem Versorgungsbereich einer Rettungswache zuzuordnen. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich nach der planerisch kürzesten Fahrzeit. Standort, Anzahl und Ausstattung der Rettungswachen und Stellplätze sind so zu bemessen, dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens 12 Minuten nach dem Ausrücken eines der in Art. 2 Abs. 7 Satz 2 bis 4 und Abs. 8 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) genannten Rettungsmittel erreicht werden können."
Hallo Thomas, im der "Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration" zum "Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)" vom 21. Oktober 2020 heißt es: [...] Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist). [...] Der Link dazu: www.lfv-bayern.de/media/filer_public/1a/ec/1aec1663-c1b7-4ea5-b787-8ac69795ad87/baymbl-2020-597.pdf
Schau mal bei 1:34, da sieht man rechts neben der Blechtür die Bayern 2000 Profi Überjacke eines Kameraden der Atemschutzgeräteträger ist. Die Schutzanzüge sind allerdings tatsächlich in die Jahre gekommen, wie der Name schon sagt sind sie um die Jahrtausendwende eingeführt worden und mittlerweile hat eine große Welle an Ersatzbeschaffungen eingesetzt mit modernen Schutzanzügen.
Die Feuerwehrkräfte sollten zügig aber unter den Regeln der Straßenverkehrsordnung zur Wache fahren. Zeiten kann man auch durch eigene Vorbereitung verbessern. Es macht keinen Sinn wenn anfahrende Einsatzkräfte für sich und andere Verkehrsteilnehmer zur Gefahr werden. Die Einhaltung der Hilfsfrist ist nicht die Aufgabe der Mitglieder einer Feuerwehr.
Es ist schon angemessen, je nach Alarmierung auch mal die Sonderrechte wahrzunehmen die man ggf. hat. Aber natürlich muss das immer verhältnismäßig sein.
@@lofthousehh aber was genau möchten sie denn mit den Sonderrechten überschreiten. Mit überhöhter Geschwindigkeit fahren ? Oder sogar über Lichtzeichenanlagen fahren ? Ich gehe mal davon aus das einen der gesunde Menschenverstand von Beiden abhält. Von was reden wir denn dann an Sonderrechten für einen Privat PKW dessen Absichten Null für andere erkennbar ist.
@@lofthousehh ich glaube da gehen unserer Vorstellungen von besonnenen und erfahrenen Feuerwehrkräften auseinander. Wenn es bei Ihnen üblich ist zur Wache mit Warnblinkanlage über rotbeampelte Kreuzungen zu fahren dann fehlen mir die Worte. Ich bin seit über 20 Jahren haupt und ehrenamtlich bei der Feuerwehr. Mit einem Kollegen der ein solches Risiko eingeht würde ich den Trupp nicht teilen wollen. Ich hoffe für sie das es immer gut geht und sie heile zur Wache kommen. Aber vielleicht machen sie sich in einer ruhigen Minute mal Gedanken, wofür es die Feuerwehr überhaupt gibt. Und ich wette dann fahren sie eines Tages besonnen zur Wache. Und nutzen die Minute länger um sich vielleicht mental auf das Geschehen vorzubereiten. In meinem Zug würde ein Kamerad der so zu Wache kommt auch von da zuschauen, wie wir ausrücken ;) mitnehmen würde den keiner. Die Einhaltung der Hilfsfrist wird in meiner Stadt durch Strategien eingehalten. Sie beruht nicht auf das Rasen von Kollegen zur Wache.
@@uwe5581 Wofür sieht die stvo denn dann die Sonderrechte für FFler vor? Von Warnblinker habe ich nichts geschrieben, das ist auch überhaupt nicht zulässig. Rote Ampeln sind, wenn überhaupt, selbstverständlich nur mit äußerster Vorsicht zu überfahren. Ich spreche ja von verhalten, das vom Gesetzgeber gebilligt wird, nicht von wahnsinniger Raserei.
Wir haben einen Feuerwehrmann , der kommt bei Alarm aus dem Nachbarort ins Gerätehaus "geflogen". Natürlich soll es schnell gehen, aber mit 100 in bzw. durch den Ort donnern, kann nicht richtig sein. Menschenleben retten ja, aber auf der Fahrt ins Gerätehaus Menschenleben in Gefahr bringen, vereinbart sich irgendwie nicht.
ja, da gebe ich dir recht. Manche fahren hier mitm Privat-PKW auf dem Weg zum Gerätehaus schneller durch die 30er Zone, als wir es jemals mitm Einsatzfahrzeug mit Blau machen würden
Die StVO besagt im §35 StVO, dass Angehörigen der aufgezählten HiOrg Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. Dazu zählt auch die überhöhte Geschwindigkeit. Allerdings ist das kein Freibrief und im genannten Paragraphen steht deshalb auch "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." In einem Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass 50% Überhöhung als angemessen gewertet werden. Heißt also innerorts maximal 75 km/h Wenn es bei euch Kameraden gibt, der sich im Verkehr so rücksichtslos verhält, dann sollte nicht nur seine Fahrtauglichkeit, sondern auch seine Einsatztauglichkeit überprüft werden.
@@ConcertCrazeTV Geschwindigkeiten sind sehr relativ; Klar mag das Gerichtsurteil im zugrunde liegenden Lebenssachverhalt zu diesem Wert gekommen sein, jedoch denke ich dass auch die örtlichen Gegebenheiten da mit reinspielen - banalstes Beispiel eine Wohngebietsstraße mit spät einsehbaren rechts-vor-links Kreuzungen und 30er Zone, da kann man selbst mit 45 kaum durchbrettern Ich warte nur noch drauf, dass einer der Kameraden der FF hier auf den letzten paar hundert Metern zum Gerätehaus verunfallt, es ist nicht erst ein mal passiert dass da welche unseren RTW beinahe rasiert haben
@@ConcertCrazeTV tatsächlich gilt das nicht für angehöriger aller HiOrgs. Der Gesetzestext ist etwas unglücklich formuliert so dass er allen angehörigen der feuerwehren dieses Recht einräumt aber alle anderen BOS sind auf die eigenen Fahrzeuge beschränkt. Dh keine privat pkws. Generell muss man als einsatzkraft aber bedenken dass man mit hohen Fahrgeschwindigkeit nicht wirklich nennenswert Zeitgewinnt.
@@TheMtotheArvin in Absatz 1 sind die meisten HiOrg bzw BOS aufgezählt. Dass das für alle HiOrg gilt hatte ich ja nie behauptet. Somit zählt das nicht nur für die Feuerwehr, sondern auch für andere HiOrg wie das THW (wobei das THW in ihren eigenen DV die Nutzung der Sonderrechte in privaten PKW untersagt). Selbst der gesamte Katastrophenschutz ist aufgezählt. Sogar der RD, auch wenn es für diese eher uninteressant sein dürfte.
Ja klappt nicht immer, es gibt mittlerweile einfach zu viele Schnittbereiche der Wehren. Manche Autobahnabschnitte und Industrielle Baugebiete etwas außerhalb, sind nicht so schnell erreichbar und in Zukunft wird das nicht besser. Das Aufrüsten der Bundeswehr lobe ich, auch der Zivilschutz sollte deutlich mehr Gelder Erhalten. In meinem Betrieb möchte man keinen von der FFW,da die gerne mal nicht da sind,oder weg müssen. Genau der falsche Weg Traurig aber wahr....
eigentlich sind die Feuerwehren hierzulande doch sehr gut ausgerüstet, ich müsste jetzt nicht wo man noch beträchtlich viel mehr Geld zusätzlich reinstecken müsste?
@@EnjoyFirefighting Die Ausrüstung ist sehr gut, dort wo das Geld dann vorhanden ist. Hier sollte eher ein Angleich der Ausrüstung als eine stärkere Aufwertung erfolgen. Sprich, wenn eine Dorffeuerwehr bei jedem Einsatz seit Jahren hoffen muss, dass das Fahrzeug anspringt, weil in der Kommune das Geld fehlt, ist da was falsch. Leider steht sich hier Deutschland immer mal wieder selber im Weg, weil wenn Fördertöpfe existieren, diese oft kompliziert abzurufen sind. Daher gilt auch hier: Geld alleine löst keine Probleme.
@@EnjoyFirefighting wie es beschrieben wurde in einem weiteren Beitrag. Es kommt auf die Kommune an, Ausrüstung und vor allem Ausbildung und Attraktivität für junge freiwillige und Arbeitgeber.
@@EnjoyFirefighting Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt zum Glück viele Feuerwehren die gut ausgestattet sind, aber auch reichlich die es definitiv nicht sind.
@@lofthousehh überwiegend ist man hier mehr als luxuriös aufgestellt. Wenn zwei benachbarte Wehren, deren Gerätehäuser nur 4 km von einander entfernt liegen, praktisch die komplette Palette im Fuhrpark vorhalten, dann ist das Luxus. Klar gibt es Wehren wo deutlich veraltete Technik zum Einsatz kommt, aber auch da sind benachbarte Wehren nicht weit weg
Die Frage zur Hilfsfrist des Rettungsdienstes ist bundesweit unterschiedlich geregelt . Darüber hinaus gilt die rettungsdienstliche Hilfsfrist nur dann, wenn die Rettungswache, die dem Einsatzort am nächsten liegt, besetzt ist (also einsatzklar ist) Das ist tagsüber bei der Häufigkeit der RD-Einsätze so gut wie nie der Fall. Für die Alternativwache gilt die RD-Pflicht n i c h t ! Auch nicht für den Notarzt !
Fast jedes Bundesland gibt zusätzlich zur Hilfsfrist auch einen Erfüllungsgrad vor. Zum Beispiel: 10 min in 90% der Einsätze so ist es in Hessen vorgesehen. Jedoch werden die Vorgaben nicht immer erreicht. Wenn die 10 Minuten nur zu 70 oder 80% erreicht werden, wird dies teils als ausreichend betrachtet. Weil es sich nicht lohnt in dem Ort noch einen Rettungswagen 24h zusätzlich einzusetzen. Inzwischen wird dies aber häufiger durch zusätzliche Tages RTWs 12h am tagsüber oder andere Standorte versucht zu erreichen teils werden auch die Bereitschaftszeiten (Vorhaltung) von Tages -RTWs erweitert. Rettungsdienst bedarfspläne werden von der Stadt oder Kreis. aufgestellt. Bei Bedarf sollte man eine unzureichende Versorgung anmerken.
Die Hilfsfristen gilt für jeden. Auch für Berufsfeuerwehren, Rettungsdienste inkl.. Notarzt. Und wenn in einer Stadt alle Berufsfeuerwehren und auch freiwilligen Feuerwehren im Einsatz sind und die Feuerwehr aus einer Stadt anrücken muss die 50 Km entfernt liegt, dann zählt die Hilfsfrist immer noch. Schau Dir doch noch mal das Gesetz dazu an und lese Dir dazu auch mal die Richtline vom AGBF-Schutzziel durch.
In Thüringen gilt aber eine Hilfeleistungsfrist von 10min ab der Alarmierung! Wieso hat der Kommandant bei euch nur die GF-Weste an der ist doch Einsatzleiter!
Auf den DME steht nur dann H1 oder H2 oder H3 VU PK. Du schaust kurz ist ein B vorne das wäre Brand ist ein H vorne ist e technische Hilfe dann schaust du weiter und sobald du das VU siehst weißt du Unfall mehr brauchst du als erstes nicht lesen
Die Hilfsfrist der Feuerwehr gilt primär nur für frw. Feuerwehren und auch nur dann, wenn es sich um die nächstliegende ! Feuerwehr zur Einsatzstelle handelt. Für unterstützende Wehren, die i.d.R. von weiter anfahren (müssen) , gilt die eingangs genannte Hilfsfrist ebenfalls n i c h t !
@@marhei7347in Bayern muss jedes an einer Straße gelegene Objekt innerhalb von 10 Minuten von Einsatzkräften erreicht werden. Ab Notrufannahme egal ob BF oder FF
den weg freimachen?!? ich mache dann den weg frei, wenn jemand Blaulicht und Folgetonhorn benutzt, sonst nicht denn nur mit blauem blinklicht und horn darf man Wegerechte in Anspruch nehmen!
Ja echt toll von dir, bist ja richtig krass. Wenn man nicht so ignorant ist und den Weg frei macht, kann man teilweise Menschen Leben retten. Aber das ist ja anscheinend egal..
Ich frage mich allerdings wie die Feuerwehr diese Hilfsfrist schaffen kann, wenn für den Rettungsdienst die gleiche gilt und die schon vor Ort sind. Bei einer Berufsfeuerwehr würde ich das verstehen.
Eine Warnleuchte und eine vernünftige Rechtslage für Sonderrechtsfahrten zum Gerätehaus wären sinnvoll, stattdessen reduziert man die Anzahl der Kennleuchten an Einsatzfahrzeugen, so dämlich muss man erstmal sein. In den USA fahren Feuerwehrfahrzeuge mit 60 Blinklichtern durch die Gegend und Freiwillige nutzen Einsatzhorn und Kennleuchten um zum Gerätehaus zu kommen, da funktioniert es auch.
Ich schlage vor das die freiwilligen feuerwehr Leute in ihrem privaten Auto Blaulicht und martin Horn einbauen dürfen wenn sie auf dem weg zum Geräte Haus sind
Die Hilfsfrist ist für Freiwillige Feuerwehren gar nicht umsetzbar. Bei der Alarmierung von zuhause, der Arbeit oder beim Einkaufen sind zu viele unbekannte Größen. 1. Andere Verkehrsteilnehmer können nicht erkennen das man sich auf der Fahrt zum Gerätehaus befindet und mir entsprechend Platz machen, es fehlt nach §38 StVO das blaue Blinklicht und Einsatzhorn. 2. Es gibt Arbeitsstellen da kann man nicht einfach so mal weg, weil sonst Produktionsabläufe gestört werden oder laufende Maschinen unkontrolliert wären. 3. Die Arbeitsstelle befindet sich soweit weg, das ein Sinnvoller Einsatz des Personals nicht gegeben ist oder ich bin gerade mit der Familie beim Einkaufen, da kann ich die auch einfach im Regen stehen lassen mit vollgepackten Tüten ... In Städten mit Berufsfeuerwehren eher weniger das Problem, hier stehen genügend Kräfte für die ersten 10 Minuten zur Verfügung, die Freiw.Feuerwehr dort braucht da nicht mehr ganz so schnell zu sein d.h. eine Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 StVO käme dann nicht mehr in Betracht, weil dann keine dringliche Eile mehr gegeben ist.
Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was mir Dein Beitrag sagen soll?. Er ist auch Inhaltlich falsch, weil hier Dinge vorgetragen werden, die nicht der Richtigkeit entsprechen.
ja doch, die ist sehr wohl umsetzbar. Während die Wachen von Berufsfeuerwehren, sofern es davon in einer Stadt überhaupt mehrere gibt, sind recht weit voneinander entfernt. Dagegen sind die Freiwilligen Feuerwehren z.B. aufm Land recht dicht beisammen, nahezu jedes einzelne Dorf hat eine Feuerwehr. Es dauert zwar einige Minuten bis die Kameraden von zu Hause am Gerätehaus und dann im Fahrzeug sind, die Anfahrtswege für die ersteintreffenden Fahrzeuge sind aber in der Regel sehr kurz. Bei uns im Dorf liegt das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr direkt gegenüber der hauptamtlich und damit ständig besetzten Rettungswache. Bei einem gemeinsamen Einsatz kommen die ersten Kameraden der Feuerwehr an noch während der Rettungsdienst ausrückt. Eintreffen an der EInsatzstelle ist dann auch nur paar Minuten nach dem Rettungsdienst
@@EnjoyFirefighting bei uns ist der RTW im 5km entfernten Nachbardorf stationiert, letztens sind wir ausgerückt und wenige Sekunden später war er auch schon hinter uns und hat überholt. Im Schnitt sind wir aber ca. 2 Minuten vor ihm am Einsatzort
Ist ein AT3, da ist das erlaubt. Nächstes Jahr fällt glaube ich der Patentschutz von Rosenbauer, dann dürfen die anderen Aufbauhersteller das auch verwenden und vermutlich werden das auch viele übernehmen
Son Stuss, die Hilfsfrist gilt für die FF natürlich nicht, da der Dienstbetrieb bei der FF voller unbekannter Faktoren steckt. Eine Hilfsfrist kann ausschließlich bei hauptamtlichen Kräften angewandt werden.
Kompletter scheiss. In Bayern 10 Minuten innerorts für alle FFs. Ich weiß ja nicht in welcher Wehr du bist, aber wir schaffen es in 99% der Fälle in unter 10 Minuten da zu sein. Nach 3/4 Minuten fährt das KdoW mit unserem 1. HLF raus ;)
@@azschalter es funktioniert einfach faktisch nicht. Bei hauptamtlichen Kräften ist klar, wann sie sich wo aufhalten, dass sie in 90 Sekunden im Fahrzeug sitzen, etc. Das kann bei ehrenamtlichen Kräften niemand kalkulieren. Mir hat während meiner FF- Zeit nie jemand vorgeschrieben, wann ich mich wo aufhalten darf und wie lange ich zum Gerätehaus brauchen darf. Wenn ich nach 10 Minuten da war, okay, wenn ich nach 20 Minuten da war, auch okay.
@@metalbiene8044 in einer Feuerwehr. Eine "Wehr" gibt es nicht. Ja. "Bayern" halt. Klar, nach drei oder vier Minuten. Ganz bestimmt. Dann weiß ich auch, wie ihr durch den Ort kachelt. Son KdoW ist natürlich auch richtig wichtig im ersten Abmarsch... Wie ich bereits gesagt habe: für eine Löscheinheit der FF kann faktisch keine Hilfsfrist gelten, weil niemand vorher schätzen kann wann sich die Mitglieder wo aufhalten und wie lange sie zum Gerätehaus brauchen im Gegensatz zu hauptamtlichen Kräften, welche sich jederzeit einsatzbereit in der Wache aufhalten.
@@dennisbochum08 ob es in 100% aller Einsätze funktioniert habe ich nicht gesagt. Ich habe eben nochmal in der Schutzzielfestlegung meiner Gemeinde ( ländlich,NRW) nachgesehen: 1,5 Minuten für Gesprächsannahme und Alarmierung dann 8 Minuten bis Gruppenstärke an der Einsatzstelle zu sein hat. Das muss bei 90% aller Alarme geschafft werden. 5 Minuten später muss der zweite Abmarsch mit weiteren 7 Feuerwehrangehörigen eintreffen. 13 Minuten nach Alarmierung müssen also 16 Kräfte vor Ort sein. Merke: Das sind in der Regel mehrere alarmierte Feuerwehren .
Das erste was ich beim alarm auch immer sag: ,,O leck, Einsatz, ich hau ab gel..."🔥🔥😂😂😂
Meine Erfahrung zeigt, dass weder Dachaufsetzer noch Schilder an der Sonnenblende wahrgenommen werden. Und wenn, dann denkt man an Pizzataxi. Schnelles fahren zum Gerätehaus bringt(zumindest nach meiner Erfahrung) weniger als wenn man gut organisiert ist. D.h. ich verliere zuhause keine Zeit mit Klamotten/Schlüssel/Schuhe suchen und benötige im Gerätehaus keine 1-2 Minuten um meine PSA anzulegen und ins Auto einzusteigen. Wenn ich als junger Kamerad schnell gefahren bin, bin ich immer von ordnungsliebenden und besorgten Mitbürgern auf Schrittgeschwindigkeit ausgebremst worden.
Mit den Dachaufsetzter hat man auch keinerlei Rechte...
Stehe voll und ganz dahinter, desweiteren lernt man in jeder Truppmann aus Ausbildung, Rücksicht auf andere nehmen und solch einen Raserei macht wieder den Ruf kaputt. Ich selbst wohne in einer Vorstadt und sehe keinen Sinn zu rasen, klar fahre auch ICH mal 15km/h schneller aber das nur Außerorts ;)
@@provokan5564 man holt auch auch keine Zeit mit Rasen raus.
Ob 65 km/h oder fast 90 km/h
Man holt die Zeit an den roten Ampeln raus 😉
@@provokan5564 klar. Manche kennen aber nicht den Unterschied zwischen „leicht schneller fahren“ und „Wildsau spielen“.
Dachaufsetzer und Co. halte ich auch für wenig hilfreich. Anfahrt zum Gerätehaus grundsätzlich so zügig wie möglich, aber natürlich mit Sinn und Verstand. Ist auch einfach stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.
10 Minuten von zu Hause bis zum Gerätehaus und dann zum Einsatzort? Respekt. Ich bräuchte zum nächsten Gerätehaus schon 5 Minuten Fahrzeit von zu Hause aus - da müsste man aber Einsatzbereit bereits im Auto sitzen.
Leider ist das im Video sehr irreführend beschrieben. Die Hilfsfrist ist von Ort zu Ort unterschiedlich. In ländlichen Gebieten ist die Frist meist höher, in Städten eher niedriger.
@@ConcertCrazeTV Ich hatte mir die Zeit für mein Bundesland (Saarland) rausgesucht und wohne in der Stadt. Durch Tempo 30 Wahnsinn ist man halt langsamer ...
@@misterbachelor2771 naja, im Einsatz fährt man ja auch nicht mehr 30 km/h
@@ConcertCrazeTV Und es gibt gewisse "tricks" die Rettungsfrist einzuhalten ohne sie einzuhalten... Eine Nachbarwehr fährt als erstes mit dem ELW raus, den Besetzt ein Fahrer und ein Gruppenführer, beide wohnen quasi neben dem Feuerwehrhaus. Der ist dann in den zehn Minuten überall in der Gemeinde, das HLF braucht aber etwas länger. Nützen tut der ELW in dem fall eher wenig. Natürlich fällt die erste Erkundung weg, aber die meisten Einsätze hier sind so überschaubar dass die auch vom Beifahrersitz eines LKW machbar ist.
@@thoughtfox2409 Was hat das jetzt mit meinem Kommentar zutun? Das ist kein Trick, das IST so. Mit Eintreffen des ersten Fahrzeug ist die Hilfsfrist erreicht.
Ein sehr gutes Video zu einem immer drängenderen Thema. Auch bei uns in Hessen gelten die "10 Minuten", welche hauptsächlich unter der Woche, zu gewöhnlichen Arbeitszeiten, mittlerweile sehr kritisch betrachtet werden müssen. Bei aller gebotenen Eile sollte aber auch hier der alte Spruch gelten: "Mach' langsam, damit's schnell geht!"
Eine völlig falsche Reaktion auf die schwindenden Einsatzkräftezahlen wäre eine Erhöhung der Hilfsfrist. Dies käme einer Kapitulation gleich, auf Kosten der Sicherheit unserer Mitmenschen und deren Hab und Gut. Das Konzept der Freiwilligkeit möchte ich nicht anzweifeln, dennoch finde ich, dass Kommunalverwaltungen kritisch prüfen sollten, ob es nicht möglich ist den eigenen Bediensteten eine Feuerwehr-Grundausbildung zukommen zu lassen. Es müssen ja keine "Vereins-Meier" werden ;)
Sehr guter Beitrag!
Ich danke Euch
Samal hackts wenn ich richtig sah die sind vorwärts ausgestiegen Mann muss rückwärts aussteigen
Sehr informativ 😃
Ich finde, die Feuerwehr in Amerika macht es ziemlich gut. Als Feuerwehrmann/frau hat man das Recht auf Sonderrechte um ins Feuerwehrgerätehaus zu fahren (Blaulicht im privat PKW). Damit spart man mit Sicherheit mehrere Minuten Zeit. In einer Notsituation können diese Minuten Leben kosten.
Warum auch nicht in Europa?
Weil dann über eine Millionen Menschen Sondersignal an ihrem Auto hätten und vermutlich würde nicht jeder davon sehr sinnig damit umgehen
10:01 Mission failed
**feuerwehr fährt zurück**
Bei uns in den 80-ern
Feuerwherleute fuhren mit Warnblickanlage Dauerhupe Dachaufsetzer und Fernlicht zum Gerätehaus.
Wenn’s denn hilft😅
Ähnliches haben wir noch in den 90ern gebracht, das halten mir die Kameraden von der Pol noch heute vor. 😰 Ist ja auch nicht Alltäglich, wen 10 Feuerwehrkameraden auf einen Traktor zum Gerätehaus fahren. 😎
1:35 kam unerwartet...
In Rheinland-Pfalz haben wir 8 minuten vom Alarm bis zur ersten Massnahme. Das wird auch manchmal eng.
Wieso rennen die bei jeder Doku immer so übertrieben
Tolles Video
1:35 😂😂😂
Der Dachaufsetzer ist zwar nicht schlecht aber wie schon geschrieben wurde man könnte denken dass es ein Taxi oder Fahrschule ein zusätzliches Blaulicht während das schon nicht verkehrt
Wie kommt ihr auf 10 Minuten? Aus dem BayRDG: "Jeder Teil Bayerns ist dem Versorgungsbereich einer Rettungswache zuzuordnen. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich nach der planerisch kürzesten Fahrzeit. Standort, Anzahl und Ausstattung der Rettungswachen und Stellplätze sind so zu bemessen, dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens 12 Minuten nach dem Ausrücken eines der in Art. 2 Abs. 7 Satz 2 bis 4 und Abs. 8 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) genannten Rettungsmittel erreicht werden können."
Hallo Thomas, im der "Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration" zum "Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)" vom 21. Oktober 2020 heißt es: [...] Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer
Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten
nach Eingang einer Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist). [...] Der Link dazu:
www.lfv-bayern.de/media/filer_public/1a/ec/1aec1663-c1b7-4ea5-b787-8ac69795ad87/baymbl-2020-597.pdf
BayRDG merkste selber oder? 😂
In Rheinland-Pfalz beträgt die Hilfsfrist 8 Minuten!
Geht ihr mit diesen Klamotten auch in den Innenangriff?
Schau mal bei 1:34, da sieht man rechts neben der Blechtür die Bayern 2000 Profi Überjacke eines Kameraden der Atemschutzgeräteträger ist. Die Schutzanzüge sind allerdings tatsächlich in die Jahre gekommen, wie der Name schon sagt sind sie um die Jahrtausendwende eingeführt worden und mittlerweile hat eine große Welle an Ersatzbeschaffungen eingesetzt mit modernen Schutzanzügen.
@@JuniorKDK ok danke für die Info
Ja, nach Alarmierung. In Bayern gelten die 10 min ab Notrufeingang
Nein, der normale Bayern 2000 Anzug ist nicht für den Innenangriff zugelassen.
Die Feuerwehrkräfte sollten zügig aber unter den Regeln der Straßenverkehrsordnung zur Wache fahren. Zeiten kann man auch durch eigene Vorbereitung verbessern. Es macht keinen Sinn wenn anfahrende Einsatzkräfte für sich und andere Verkehrsteilnehmer zur Gefahr werden. Die Einhaltung der Hilfsfrist ist nicht die Aufgabe der Mitglieder einer Feuerwehr.
Es ist schon angemessen, je nach Alarmierung auch mal die Sonderrechte wahrzunehmen die man ggf. hat. Aber natürlich muss das immer verhältnismäßig sein.
@@lofthousehh aber was genau möchten sie denn mit den Sonderrechten überschreiten. Mit überhöhter Geschwindigkeit fahren ? Oder sogar über Lichtzeichenanlagen fahren ? Ich gehe mal davon aus das einen der gesunde Menschenverstand von Beiden abhält. Von was reden wir denn dann an Sonderrechten für einen Privat PKW dessen Absichten Null für andere erkennbar ist.
@@uwe5581
Was sonst? Beides ist auf Anfahrt zur Wache absolut üblich. Das ganze muss natürlich mit Sinn und Verstand betrieben werden.
@@lofthousehh ich glaube da gehen unserer Vorstellungen von besonnenen und erfahrenen Feuerwehrkräften auseinander. Wenn es bei Ihnen üblich ist zur Wache mit Warnblinkanlage über rotbeampelte Kreuzungen zu fahren dann fehlen mir die Worte. Ich bin seit über 20 Jahren haupt und ehrenamtlich bei der Feuerwehr. Mit einem Kollegen der ein solches Risiko eingeht würde ich den Trupp nicht teilen wollen. Ich hoffe für sie das es immer gut geht und sie heile zur Wache kommen. Aber vielleicht machen sie sich in einer ruhigen Minute mal Gedanken, wofür es die Feuerwehr überhaupt gibt. Und ich wette dann fahren sie eines Tages besonnen zur Wache. Und nutzen die Minute länger um sich vielleicht mental auf das Geschehen vorzubereiten. In meinem Zug würde ein Kamerad der so zu Wache kommt auch von da zuschauen, wie wir ausrücken ;) mitnehmen würde den keiner. Die Einhaltung der Hilfsfrist wird in meiner Stadt durch Strategien eingehalten. Sie beruht nicht auf das Rasen von Kollegen zur Wache.
@@uwe5581
Wofür sieht die stvo denn dann die Sonderrechte für FFler vor?
Von Warnblinker habe ich nichts geschrieben, das ist auch überhaupt nicht zulässig. Rote Ampeln sind, wenn überhaupt, selbstverständlich nur mit äußerster Vorsicht zu überfahren.
Ich spreche ja von verhalten, das vom Gesetzgeber gebilligt wird, nicht von wahnsinniger Raserei.
Also die JFW von euch ist echt gut besetzt dafür das ihr so ein kleiner Ort seid.
gut, dass in den Beitrag keine JF gezeigt wird.
@@dennisbochum08 Aber man sieht die Menge an Schutzkleidung im Gerätehaus
@@dennisbochum08 sind 16 JFW Uniformen.
Falsch ausgestiegen!!!es wird rückwärts ausgestiegen
bei dem Fahrzeugtyp erlaubt
@@f3lix53 nein!!!! laut feuerwehrdienstvorschrift muss immer rückwärts ausgestiegen werden
@@dernasenbar7768 Wenn du bei diesem Fahrzeug ( hat eine richtige Treppe) rückwärts rausgehst fällst de aber schön auf den Allerwertesten.
@@dernasenbar7768 Tatsächlich Blubber-Frosch? Dann erzähl mal wo das steht Läggasdehnikährr-Bubele....
so ist es
Wir haben einen Feuerwehrmann , der kommt bei Alarm aus dem Nachbarort ins Gerätehaus "geflogen". Natürlich soll es schnell gehen, aber mit 100 in bzw. durch den Ort donnern, kann nicht richtig sein. Menschenleben retten ja, aber auf der Fahrt ins Gerätehaus Menschenleben in Gefahr bringen, vereinbart sich irgendwie nicht.
ja, da gebe ich dir recht. Manche fahren hier mitm Privat-PKW auf dem Weg zum Gerätehaus schneller durch die 30er Zone, als wir es jemals mitm Einsatzfahrzeug mit Blau machen würden
Die StVO besagt im §35 StVO, dass Angehörigen der aufgezählten HiOrg Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. Dazu zählt auch die überhöhte Geschwindigkeit. Allerdings ist das kein Freibrief und im genannten Paragraphen steht deshalb auch "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
In einem Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass 50% Überhöhung als angemessen gewertet werden. Heißt also innerorts maximal 75 km/h
Wenn es bei euch Kameraden gibt, der sich im Verkehr so rücksichtslos verhält, dann sollte nicht nur seine Fahrtauglichkeit, sondern auch seine Einsatztauglichkeit überprüft werden.
@@ConcertCrazeTV Geschwindigkeiten sind sehr relativ; Klar mag das Gerichtsurteil im zugrunde liegenden Lebenssachverhalt zu diesem Wert gekommen sein, jedoch denke ich dass auch die örtlichen Gegebenheiten da mit reinspielen - banalstes Beispiel eine Wohngebietsstraße mit spät einsehbaren rechts-vor-links Kreuzungen und 30er Zone, da kann man selbst mit 45 kaum durchbrettern
Ich warte nur noch drauf, dass einer der Kameraden der FF hier auf den letzten paar hundert Metern zum Gerätehaus verunfallt, es ist nicht erst ein mal passiert dass da welche unseren RTW beinahe rasiert haben
@@ConcertCrazeTV tatsächlich gilt das nicht für angehöriger aller HiOrgs. Der Gesetzestext ist etwas unglücklich formuliert so dass er allen angehörigen der feuerwehren dieses Recht einräumt aber alle anderen BOS sind auf die eigenen Fahrzeuge beschränkt. Dh keine privat pkws.
Generell muss man als einsatzkraft aber bedenken dass man mit hohen Fahrgeschwindigkeit nicht wirklich nennenswert Zeitgewinnt.
@@TheMtotheArvin in Absatz 1 sind die meisten HiOrg bzw BOS aufgezählt. Dass das für alle HiOrg gilt hatte ich ja nie behauptet. Somit zählt das nicht nur für die Feuerwehr, sondern auch für andere HiOrg wie das THW (wobei das THW in ihren eigenen DV die Nutzung der Sonderrechte in privaten PKW untersagt). Selbst der gesamte Katastrophenschutz ist aufgezählt. Sogar der RD, auch wenn es für diese eher uninteressant sein dürfte.
Ja klappt nicht immer, es gibt mittlerweile einfach zu viele Schnittbereiche der Wehren.
Manche Autobahnabschnitte und Industrielle Baugebiete etwas außerhalb, sind nicht so schnell erreichbar und in Zukunft wird das nicht besser.
Das Aufrüsten der Bundeswehr lobe ich, auch der Zivilschutz sollte deutlich mehr Gelder Erhalten. In meinem Betrieb möchte man keinen von der FFW,da die gerne mal nicht da sind,oder weg müssen. Genau der falsche Weg
Traurig aber wahr....
eigentlich sind die Feuerwehren hierzulande doch sehr gut ausgerüstet, ich müsste jetzt nicht wo man noch beträchtlich viel mehr Geld zusätzlich reinstecken müsste?
@@EnjoyFirefighting Die Ausrüstung ist sehr gut, dort wo das Geld dann vorhanden ist. Hier sollte eher ein Angleich der Ausrüstung als eine stärkere Aufwertung erfolgen. Sprich, wenn eine Dorffeuerwehr bei jedem Einsatz seit Jahren hoffen muss, dass das Fahrzeug anspringt, weil in der Kommune das Geld fehlt, ist da was falsch.
Leider steht sich hier Deutschland immer mal wieder selber im Weg, weil wenn Fördertöpfe existieren, diese oft kompliziert abzurufen sind.
Daher gilt auch hier: Geld alleine löst keine Probleme.
@@EnjoyFirefighting wie es beschrieben wurde in einem weiteren Beitrag. Es kommt auf die Kommune an, Ausrüstung und vor allem Ausbildung und Attraktivität für junge freiwillige und Arbeitgeber.
@@EnjoyFirefighting
Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt zum Glück viele Feuerwehren die gut ausgestattet sind, aber auch reichlich die es definitiv nicht sind.
@@lofthousehh überwiegend ist man hier mehr als luxuriös aufgestellt. Wenn zwei benachbarte Wehren, deren Gerätehäuser nur 4 km von einander entfernt liegen, praktisch die komplette Palette im Fuhrpark vorhalten, dann ist das Luxus.
Klar gibt es Wehren wo deutlich veraltete Technik zum Einsatz kommt, aber auch da sind benachbarte Wehren nicht weit weg
In Rheinland-Pfalz sind es 8 Minuten keine 15 wie da beschrieben wird.
Wir haben nur 30er Zonen wo gerne andere auch nur 10 fahren. Wir brauchen alle so 15 min zum ausrücken.
Schönes Video, hat aber leider eine fatale Fehlinformation: Thüringen hat auch eine vorgeschriebene Hilfsfrist von 10 Minuten!!!
Wo haben die Einsatzkräfte, ihren Feuerwehrgurt?
Ich fahre immer mit Blaulicht und folgetonhorn hab es mir selber installiert bis jetzt ist nichts passiert
11 Monate später, wie siehts aus?
@@SIMULATAN bin schon ewig nimma gefahren, hatte ne Chemo 👍🏻
@@brandaus8413 oh Gott.. Alles Gute! Möge dein Dienst belohnt werden.
@@SIMULATAN mir geht’s schon wieder viel besser, danke 🙏🏻
Die Frage zur Hilfsfrist des Rettungsdienstes ist bundesweit unterschiedlich geregelt . Darüber hinaus gilt die rettungsdienstliche Hilfsfrist nur dann, wenn die Rettungswache, die dem Einsatzort am nächsten liegt, besetzt ist (also einsatzklar ist) Das ist tagsüber bei der Häufigkeit der RD-Einsätze so gut wie nie der Fall. Für die Alternativwache gilt die RD-Pflicht n i c h t ! Auch nicht für den Notarzt !
Fast jedes Bundesland gibt zusätzlich zur Hilfsfrist auch einen Erfüllungsgrad vor. Zum Beispiel: 10 min in 90% der Einsätze so ist es in Hessen vorgesehen. Jedoch werden die Vorgaben nicht immer erreicht. Wenn die 10 Minuten nur zu 70 oder 80% erreicht werden, wird dies teils als ausreichend betrachtet. Weil es sich nicht lohnt in dem Ort noch einen Rettungswagen 24h zusätzlich einzusetzen.
Inzwischen wird dies aber häufiger durch zusätzliche Tages RTWs 12h am tagsüber oder andere Standorte versucht zu erreichen teils werden auch die Bereitschaftszeiten (Vorhaltung) von Tages -RTWs erweitert.
Rettungsdienst bedarfspläne werden von der Stadt oder Kreis. aufgestellt. Bei Bedarf sollte man eine unzureichende Versorgung anmerken.
Die Hilfsfristen gilt für jeden. Auch für Berufsfeuerwehren, Rettungsdienste inkl.. Notarzt. Und wenn in einer Stadt alle Berufsfeuerwehren und auch freiwilligen Feuerwehren im Einsatz sind und die Feuerwehr aus einer Stadt anrücken muss die 50 Km entfernt liegt, dann zählt die Hilfsfrist immer noch.
Schau Dir doch noch mal das Gesetz dazu an und lese Dir dazu auch mal die Richtline vom AGBF-Schutzziel durch.
In Thüringen gilt aber eine Hilfeleistungsfrist von 10min ab der Alarmierung!
Wieso hat der Kommandant bei euch nur die GF-Weste an der ist doch Einsatzleiter!
Wie schnell er gelesen hat am Melder Unfall.
Auf den DME steht nur dann H1 oder H2 oder H3 VU PK. Du schaust kurz ist ein B vorne das wäre Brand ist ein H vorne ist e technische Hilfe dann schaust du weiter und sobald du das VU siehst weißt du Unfall mehr brauchst du als erstes nicht lesen
Warum die Handbremse in der Garage ? 😂
Hajo... Die Bayern waren halt schon immer etwas langsamer! In anderen Ländern muss man in 8 Minuten dort sein
Der fährt ja gemütlich zum gerätehaus, wo kein schnee ist kann gefahren werden!
Ich wohne zum Glück direkt neben einer Wache und könnte im Zweifel direkt rüberrennen
Unsre ausrückzeit beträgt jeden Tag zu jeder Uhrzeit unter 3 Minuten
ma zoeht aber nicht extra die schuhe an
Wo ist die Sirene ??
Ist eine Übung und wahrscheinlich noch ein kleines Dorf, da braucht man nicht unbedingt eine Sirene
Muss mann nicht rückwärts aussteigen 2:41
Nein
Praktisch wenn man schon neben der Feuerwehr wohnt 😅 60 sek. Sitz ich auf Auto .. nachts naja 90 ….
Die Hilfsfrist der Feuerwehr gilt primär nur für frw. Feuerwehren und auch nur dann, wenn es sich um die nächstliegende ! Feuerwehr zur Einsatzstelle handelt. Für unterstützende Wehren, die i.d.R. von weiter anfahren (müssen) , gilt die eingangs genannte Hilfsfrist ebenfalls n i c h t !
Was ein Schwachsinn! Die Hilfsfrist genau so bei Berufsfeuerwehren, Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften sowie anderen.
Wie kann man nur so einen Blödsinn hier schreiben.
@@olaffreiland4366 Was ist dran blödsinn? Unterstützende Wehren haben keine Hilfsfrist.
@@marhei7347 Was ist dran blödsinn? Unterstützende Wehren haben keine Hilfsfrist.
@@marhei7347in Bayern muss jedes an einer Straße gelegene Objekt innerhalb von 10 Minuten von Einsatzkräften erreicht werden. Ab Notrufannahme egal ob BF oder FF
Wo ist der RTW ??
ist ja nur ne übung worum extra einen RTW dabei haben
den weg freimachen?!? ich mache dann den weg frei, wenn jemand Blaulicht und Folgetonhorn benutzt, sonst nicht denn nur mit blauem blinklicht und horn darf man Wegerechte in Anspruch nehmen!
Ja echt toll von dir, bist ja richtig krass. Wenn man nicht so ignorant ist und den Weg frei macht, kann man teilweise Menschen Leben retten. Aber das ist ja anscheinend egal..
Diese Dachaufsteller bedeuten aber nicht, das man mit 100 durchs Dorf brechen darf. Da hab ich dann jeglichen Respekt verloren.
daumen runter für den organisierten lärm den einige als musik bezeiichnen! keine musik ist besser als das hochachtung für die rettungskräfte
Ich frage mich allerdings wie die Feuerwehr diese Hilfsfrist schaffen kann, wenn für den Rettungsdienst die gleiche gilt und die schon vor Ort sind. Bei einer Berufsfeuerwehr würde ich das verstehen.
Es gibt auf den Land sehr viele Freiwillige Feuerwehren.
Wirklich jeder Ort ab 500 Einwohnern hat da eine.
Hauptsache Dachaufsetzer
Kann man machen, bringt meine Erfahrung nach fast nichts.
Eine Warnleuchte und eine vernünftige Rechtslage für Sonderrechtsfahrten zum Gerätehaus wären sinnvoll, stattdessen reduziert man die Anzahl der Kennleuchten an Einsatzfahrzeugen, so dämlich muss man erstmal sein.
In den USA fahren Feuerwehrfahrzeuge mit 60 Blinklichtern durch die Gegend und Freiwillige nutzen Einsatzhorn und Kennleuchten um zum Gerätehaus zu kommen, da funktioniert es auch.
Das war der alte Verkehrsminister.
Ich schlage vor das die freiwilligen feuerwehr Leute in ihrem privaten Auto Blaulicht und martin Horn einbauen dürfen wenn sie auf dem weg zum Geräte Haus sind
Wir brauchen im durchschnitt 6-7 Minuten von zuhause bis zum Einsatzort
Ah, schön.
Blaulicht in der Halle bereits an und schön Dauerhorn
Warum bekommen die für ihr Privatauto kein Blaulicht zum aufsetzen oder ein paar Blitzer ins Auto? Das ist wieder so typisch Deutsch.
Wenn einfach strukturierte Wikipedia-Prädikatsjuristen ihre grenzenlose Dummheit zur Schau stellen....
Gott schlecht gemacht🤣
Die Hilfsfrist ist für Freiwillige Feuerwehren gar nicht umsetzbar. Bei der Alarmierung von zuhause, der Arbeit oder beim Einkaufen sind zu viele unbekannte Größen. 1. Andere Verkehrsteilnehmer können nicht erkennen das man sich auf der Fahrt zum Gerätehaus befindet und mir entsprechend Platz machen, es fehlt nach §38 StVO das blaue Blinklicht und Einsatzhorn. 2. Es gibt Arbeitsstellen da kann man nicht einfach so mal weg, weil sonst Produktionsabläufe gestört werden oder laufende Maschinen unkontrolliert wären. 3. Die Arbeitsstelle befindet sich soweit weg, das ein Sinnvoller Einsatz des Personals nicht gegeben ist oder ich bin gerade mit der Familie beim Einkaufen, da kann ich die auch einfach im Regen stehen lassen mit vollgepackten Tüten ... In Städten mit Berufsfeuerwehren eher weniger das Problem, hier stehen genügend Kräfte für die ersten 10 Minuten zur Verfügung, die Freiw.Feuerwehr dort braucht da nicht mehr ganz so schnell zu sein d.h. eine Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 StVO käme dann nicht mehr in Betracht, weil dann keine dringliche Eile mehr gegeben ist.
Was du für einen Bullshit erzählst.
Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was mir Dein Beitrag sagen soll?. Er ist auch Inhaltlich falsch, weil hier Dinge vorgetragen werden, die nicht der Richtigkeit entsprechen.
Hast du dich mit dem Thema schonmal auseinander gesetzt? Da stimmt in deinem Beitrag leider so einiges nicht.
ja doch, die ist sehr wohl umsetzbar. Während die Wachen von Berufsfeuerwehren, sofern es davon in einer Stadt überhaupt mehrere gibt, sind recht weit voneinander entfernt. Dagegen sind die Freiwilligen Feuerwehren z.B. aufm Land recht dicht beisammen, nahezu jedes einzelne Dorf hat eine Feuerwehr. Es dauert zwar einige Minuten bis die Kameraden von zu Hause am Gerätehaus und dann im Fahrzeug sind, die Anfahrtswege für die ersteintreffenden Fahrzeuge sind aber in der Regel sehr kurz.
Bei uns im Dorf liegt das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr direkt gegenüber der hauptamtlich und damit ständig besetzten Rettungswache. Bei einem gemeinsamen Einsatz kommen die ersten Kameraden der Feuerwehr an noch während der Rettungsdienst ausrückt. Eintreffen an der EInsatzstelle ist dann auch nur paar Minuten nach dem Rettungsdienst
@@EnjoyFirefighting bei uns ist der RTW im 5km entfernten Nachbardorf stationiert, letztens sind wir ausgerückt und wenige Sekunden später war er auch schon hinter uns und hat überholt.
Im Schnitt sind wir aber ca. 2 Minuten vor ihm am Einsatzort
Ich finde es ja geil das alle vorwärts vom HLF 20 steigen 😂😂
Ist in der Bauform auch so erlaubt bzw. zugelassen ^^
Ist ein AT3, da ist das erlaubt. Nächstes Jahr fällt glaube ich der Patentschutz von Rosenbauer, dann dürfen die anderen Aufbauhersteller das auch verwenden und vermutlich werden das auch viele übernehmen
Son Stuss, die Hilfsfrist gilt für die FF natürlich nicht, da der Dienstbetrieb bei der FF voller unbekannter Faktoren steckt. Eine Hilfsfrist kann ausschließlich bei hauptamtlichen Kräften angewandt werden.
Kompletter scheiss. In Bayern 10 Minuten innerorts für alle FFs. Ich weiß ja nicht in welcher Wehr du bist, aber wir schaffen es in 99% der Fälle in unter 10 Minuten da zu sein. Nach 3/4 Minuten fährt das KdoW mit unserem 1. HLF raus ;)
Was ist los? Selbstverständlich gelten die festgelegten Hilfsfristen und Schutzziele sowohl für BF wie auch FF.
@@azschalter es funktioniert einfach faktisch nicht. Bei hauptamtlichen Kräften ist klar, wann sie sich wo aufhalten, dass sie in 90 Sekunden im Fahrzeug sitzen, etc. Das kann bei ehrenamtlichen Kräften niemand kalkulieren. Mir hat während meiner FF- Zeit nie jemand vorgeschrieben, wann ich mich wo aufhalten darf und wie lange ich zum Gerätehaus brauchen darf. Wenn ich nach 10 Minuten da war, okay, wenn ich nach 20 Minuten da war, auch okay.
@@metalbiene8044 in einer Feuerwehr. Eine "Wehr" gibt es nicht.
Ja. "Bayern" halt. Klar, nach drei oder vier Minuten. Ganz bestimmt. Dann weiß ich auch, wie ihr durch den Ort kachelt. Son KdoW ist natürlich auch richtig wichtig im ersten Abmarsch...
Wie ich bereits gesagt habe: für eine Löscheinheit der FF kann faktisch keine Hilfsfrist gelten, weil niemand vorher schätzen kann wann sich die Mitglieder wo aufhalten und wie lange sie zum Gerätehaus brauchen im Gegensatz zu hauptamtlichen Kräften, welche sich jederzeit einsatzbereit in der Wache aufhalten.
@@dennisbochum08 ob es in 100% aller Einsätze funktioniert habe ich nicht gesagt. Ich habe eben nochmal in der Schutzzielfestlegung meiner Gemeinde ( ländlich,NRW) nachgesehen: 1,5 Minuten für Gesprächsannahme und Alarmierung dann 8 Minuten bis Gruppenstärke an der Einsatzstelle zu sein hat. Das muss bei 90% aller Alarme geschafft werden. 5 Minuten später muss der zweite Abmarsch mit weiteren 7 Feuerwehrangehörigen eintreffen. 13 Minuten nach Alarmierung müssen also 16 Kräfte vor Ort sein. Merke: Das sind in der Regel mehrere alarmierte Feuerwehren .