Sehr schöne Perspektiven. Wirkt wie ein Real Life Sim City. :D PS: Hast du dich schon mal über Filmrechte bzgl. öffentlicher Gebäude und privaten Häusern schlau gemacht?
Hallo PGB Movement, danke für deine Frage. Die Antwort ist leider etwas ausführlicher, aber ziemlich eindeutig: Film und Fotografie Urheberrecht: Bei der Luftfotografie und Luftaufnahmen allgemein gilt das gleiche Urheberrecht wie auch bei der konventionellen Fotografie: das Recht an allen Aufnahmen hat die Person, die die Fotos gemacht hat. Bei normalen Fotos ist das der Fotograf, der den Auslöser gedrückt hat. Bei Luftaufnahmen ist es dann der Drohnen-Pilot, der die Luftaufnahmen geschossen hat. Das Eigentums- /Urheberrecht liegt also keinesfalls bei den Personen oder Firmen, die auf den Fotos abgebildet sind Erlaubnis / Einschränkungen für Luftaufnahmen: Der zweite wichtige Punkt bei Luftaufnahmen ist die Frage: Wer darf Luftaufnahmen machen und was darf aufgenommen werden (fotografiert oder gefilmt werden)? Früher (bis 1990) gab es eine Genehmigungspflicht für Luftaufnahmen. Diese ist jedoch entfallen. Aktuell gibt es keine Einschränkungen, es sei denn „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe" würde dadurch beeinflusst. Folglich darf man natürlich nicht militärische Einrichtungen filmen oder über Atomkraftwerken kreisen! Ansonsten gelten aber generell für Luftaufnahmen nur die Einschränkungen, die auch für die normale Fotografie auf dem Boden gelten. In erster Linie betrifft das dann das Thema: Verletzung der Privatsphäre. Die Privatsphäre darf durch Aufnahmen (egal ob normale Fotoaufnahmen oder Luftaufnahmen) nicht verletzt werden. Privatsphäre: Dabei ist es aber keine Verletzung der Privatsphäre, wenn das eigene Haus auf dem Bild zu sehen ist - mit vielen anderen Häusern, ohne besondere Details. Solche Aufnahmen müssen von den Besitzern der Häuser geduldet / hingenommen werden. Diese Aufnahmen dürfen sogar verkauft werden. Auch detailliertere Aufnahmen sind unter gewissen Umständen gestattet - wenn z.B. der aufgenommene Ort (z.B. die Häuser) nicht einem genauen Standort zugeordnet werden können. Also wenn die genaue Adresse auf dem Bild nicht zu erkennen ist und im Text zum Foto auch nicht genannt werden. Außerdem dürfen keine Personen zu erkennen sein. Ich hoffe das beantwortet deine Frage und nimmt dir deine Bedenken.
Sehr schöne Perspektiven. Wirkt wie ein Real Life Sim City. :D
PS: Hast du dich schon mal über Filmrechte bzgl. öffentlicher Gebäude und privaten Häusern schlau gemacht?
Hallo PGB Movement, danke für deine Frage. Die Antwort ist leider etwas ausführlicher, aber ziemlich eindeutig:
Film und Fotografie Urheberrecht:
Bei der Luftfotografie und Luftaufnahmen allgemein gilt das gleiche Urheberrecht wie auch bei der konventionellen Fotografie: das Recht an allen Aufnahmen hat die Person, die die Fotos gemacht hat. Bei normalen Fotos ist das der Fotograf, der den Auslöser gedrückt hat. Bei Luftaufnahmen ist es dann der Drohnen-Pilot, der die Luftaufnahmen geschossen hat. Das Eigentums- /Urheberrecht liegt also keinesfalls bei den Personen oder Firmen, die auf den Fotos abgebildet sind
Erlaubnis / Einschränkungen für Luftaufnahmen:
Der zweite wichtige Punkt bei Luftaufnahmen ist die Frage: Wer darf Luftaufnahmen machen und was darf aufgenommen werden (fotografiert oder gefilmt werden)? Früher (bis 1990) gab es eine Genehmigungspflicht für Luftaufnahmen. Diese ist jedoch entfallen. Aktuell gibt es keine Einschränkungen, es sei denn „die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe" würde dadurch beeinflusst. Folglich darf man natürlich nicht militärische Einrichtungen filmen oder über Atomkraftwerken kreisen! Ansonsten gelten aber generell für Luftaufnahmen nur die Einschränkungen, die auch für die normale Fotografie auf dem Boden gelten. In erster Linie betrifft das dann das Thema: Verletzung der Privatsphäre. Die Privatsphäre darf durch Aufnahmen (egal ob normale Fotoaufnahmen oder Luftaufnahmen) nicht verletzt werden.
Privatsphäre:
Dabei ist es aber keine Verletzung der Privatsphäre, wenn das eigene Haus auf dem Bild zu sehen ist - mit vielen anderen Häusern, ohne besondere Details. Solche Aufnahmen müssen von den Besitzern der Häuser geduldet / hingenommen werden. Diese Aufnahmen dürfen sogar verkauft werden. Auch detailliertere Aufnahmen sind unter gewissen Umständen gestattet - wenn z.B. der aufgenommene Ort (z.B. die Häuser) nicht einem genauen Standort zugeordnet werden können. Also wenn die genaue Adresse auf dem Bild nicht zu erkennen ist und im Text zum Foto auch nicht genannt werden. Außerdem dürfen keine Personen zu erkennen sein.
Ich hoffe das beantwortet deine Frage und nimmt dir deine Bedenken.
Es ist schön mal seine zuhause von oben zu sehen