Danke für das Video! Seid ihr bei 3:11 sicher, dass Türnischen dazugehören? Das habe ich bisher noch nie gehört. Zum Thema Balkon: Die Wohnflächenberechnung berücksichtigt bei einem Balkon nur die begehbare Bodenfläche, also die Fläche, auf der man tatsächlich gehen kann.
Das Fehlt bei euch im Video: Nach WoFlV §4 3 werden alle unbeheizten Räume nur zur hälfte angerechnet. Den Fehler habt Ihr gemacht oder etwas unglücklich beschrieben: Büros zählen zu 100% zur Wohnfläche (gerade aufgrund von HomeOffice wichtig). Klarer Fehler: Türnischen zählen nicht zur Wohnfläche ganz egal wir groß die Wandstärke ist.
Könntet ihr mal bitte eure Videos korrigieren. Jetzt hab ich die Türnischen mit eingerechnet. Ich sollte doch lieber bei einem Profi anrufen, als "Hilfe" bei RUclips Videos zu suchen...
Musste 5x zurückspulen, Katastrophe! Kannst du nicht langsamer reden und lieber 10min Video machen? Vor allem sagst du dass die Heizgeräte zu Wohnfläche gehören, auch die Gastherme mit riesen Wasserspeicher? Nein!
50% Der Terrasse ist anzuwenden wenn diese eine Aussicht hat? Ist das richtig? Bezahlen wir eigentlich die Menschen die sich sowas ausdenken? Es wird wirklich Zeit das dieser Sozialstaat zusammenbricht und die ganzen Sauger die Härte der Realität spüren.
Ne es sind nur 50% wenn es der Wohnung zu gute tut (im gesetzt steht es so oder so ähnlich drinnen: die Qualität der Fläche besonders hoch ist, können es auch 50 Prozent sein.)
Mii mii miii die S a u g e r sind die mieter die viel zu viele Rechte haben und der Vermieter ist der Arsxch der dein Kapital für euch schmarotzer bereitstellt. Wenn du nicht so ein Schmarotzer wärst dann hättest Du eine eigene Wohnung unsd müsstest nicht Mieter sein.
Genau, also ein Standard steinboden reicht da nicht aus. Das sind dann 25%. Wer 50% anrechnen möchte muss da schon irgendwas mit "Luxus" haben. @@janek4678
Danke für das Video!
Seid ihr bei 3:11 sicher, dass Türnischen dazugehören? Das habe ich bisher noch nie gehört. Zum Thema Balkon: Die Wohnflächenberechnung berücksichtigt bei einem Balkon nur die begehbare Bodenfläche, also die Fläche, auf der man tatsächlich gehen kann.
Das Fehlt bei euch im Video:
Nach WoFlV §4 3 werden alle unbeheizten Räume nur zur hälfte angerechnet.
Den Fehler habt Ihr gemacht oder etwas unglücklich beschrieben: Büros zählen zu 100% zur Wohnfläche (gerade aufgrund von HomeOffice wichtig).
Klarer Fehler: Türnischen zählen nicht zur Wohnfläche ganz egal wir groß die Wandstärke ist.
Danke für deinen Kommentar
Danke :)
Könntet ihr mal bitte eure Videos korrigieren. Jetzt hab ich die Türnischen mit eingerechnet. Ich sollte doch lieber bei einem Profi anrufen, als "Hilfe" bei RUclips Videos zu suchen...
Am besten, du schaust in die einschlägigen Gesetze und lässt es von einem Fachmann machen
Geht's noch schneller?
Musste 5x zurückspulen, Katastrophe! Kannst du nicht langsamer reden und lieber 10min Video machen? Vor allem sagst du dass die Heizgeräte zu Wohnfläche gehören, auch die Gastherme mit riesen Wasserspeicher? Nein!
Da hast du Recht, das Video scheint viele Fehler zu haben. Was ein Müll.
50% Der Terrasse ist anzuwenden wenn diese eine Aussicht hat? Ist das richtig? Bezahlen wir eigentlich die Menschen die sich sowas ausdenken? Es wird wirklich Zeit das dieser Sozialstaat zusammenbricht und die ganzen Sauger die Härte der Realität spüren.
Ne es sind nur 50% wenn es der Wohnung zu gute tut (im gesetzt steht es so oder so ähnlich drinnen: die Qualität der Fläche besonders hoch ist, können es auch 50 Prozent sein.)
Mii mii miii die S a u g e r sind die mieter die viel zu viele Rechte haben und der Vermieter ist der Arsxch der dein Kapital für euch schmarotzer bereitstellt. Wenn du nicht so ein Schmarotzer wärst dann hättest Du eine eigene Wohnung unsd müsstest nicht Mieter sein.
Genau, also ein Standard steinboden reicht da nicht aus. Das sind dann 25%.
Wer 50% anrechnen möchte muss da schon irgendwas mit "Luxus" haben. @@janek4678