Datenschutz in der Kanzlei: die Gap Analysis
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- Опубликовано: 7 фев 2025
- Gibt es innerhalb Ihrer Sozietät festgelegte Löschfristen und wer kontrolliert diese? Haben in Ihrer Kanzlei nur die notwendigen Personen Zugriffsrechte auf sensible Mandantendaten? Und sind Ihre PCs und mobilen Geräte ausreichend vor Attacken geschützt?
Heute, zum Europäischen Datenschutztag, widmen wir uns einem Thema, das Sie als Anwältinnen und Anwälte, die tagtäglich mit vertraulichen und personenbezogenen Informationen handhaben, nicht aus den Augen verlieren dürfen.
Aufgrund der DSGVO sind Unternehmen und Unternehmer dazu verpflichtet, eine Schwachstellenanalyse durchzuführen. Vor allem wegen Bußgeld- und Reputationsverlustrisiken sowie drohender Schadenersatzforderungen betroffener Personen ist es empfehlenswert, regelmäßig, etwa jährlich, eine sogenannte "Gap Analysis" (Schwachstellenanalyse) durchzuführen.
In dem Video erklärt Referentin Ronja Tietje, was genau es dabei zu beachten gilt.
Bei diesem Videoausschnitt handelt es sich um einen Auszug aus dem Webinar "Datenschutz in der Kanzlei" vom 12.11.2024.