Vielen Dank für lehrreichen Informationen 😊 Ich bin angestellt bei meiner GmbH und sozialversicherungsbefreit. Habe für die sachebezüge und Geschenke eine Kreditkarte von Spenditcard für unsere Führungskräfte schon eingerichtet. Meine Frage: Wie erfolgt, die richtige Dokumentation, damit es nicht als verdeckte Gewinnausschüttung gesehen wird, wenn es vorher nicht in den Arbeitsverträgen vermerkt war??
Die pauschaliert versteuerte Sachzuwendung kann der Arbeitgeber jedes Jahr bis zu der Freigrenze von 10.000 Euro pro Person geben. Der Arbeitgeber kann natürlich mehrere Zuwendungen über das Jahr verteilt geben. Am Ende des Jahres darf aber, kumulativ betrachtet, die Freigrenze von 10.000 Euro pro Person nicht überschritten sein, das ist wichtig, um den steuerlichen Vorteil zu behalten.
Ich hatte meinen Arbeitgeber schonmal darauf aufmerksam gemacht. Es gab von dem Goldsilbershop schon mal ein Video dazu. Mein Arbeitgeber meint dies würde gar nicht stimmen. Das was bei uns vielleicht mal kommt sind bestenfalls die 50 Euro im Monat.
Die pauschaliert versteuerte Sachzuwendung bis 10.000 Euro ist eine alternative Zuwendungsmöglichkeit, die auch parallel zu steuerbegünstigten Geschenken, Tankgutscheinen etc. von z.B. 50 Euro gegeben werden kann😊 Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber gerne noch einmal an, wir stehen auch gerne für ein Gespräch zur Verfügung.
Vielen Dank. Sehr interessant. Der Link zum Video geht morgen zur HR-Abteilung. Als Anregung für den 2. Teil: Was mache ich als AN mit dem Barren? Aufbewahrung, Verwendung, etc.
Über das erhaltene Edelmetall können Sie frei verfügen. Sie können das Edelmetall z.B. sicher aufbewahren und sich über den Wertzuwachs freuen. Wenn Sie es verkaufen möchten, dann bitte folgendes beachten: Gewinne aus einem Wertzuwachs bei Edelmetallen sind nach 12 Monaten steuerfrei (innerhalb der 12 Monate gilt eine Freigrenze von 600 Euro). Also am besten mindestens 12 Monate behalten😊
Warum sollte mir mein Arbeitgeber mal eben 10.000€ zukommen lassen. Außerdem bringt es erst was über der Sozialversicherungsgrenze. Riesen Aufwand, kleiner Effekt
Es handelt sich um eine freiwillige Möglichkeit, die jeder Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Jahr pro Person ermöglichen kann. Er muss ja die 10.000 Euro nicht voll ausschöpfen, sondern kann z.B. auch eine halbe Unze pauschaliert versteuert zuwenden.10.000 Euro ist somit die Höchstgrenze für diese Zuwendungsart. Außerdem haben wir in dem Video ein Beispiel gebracht, das zeigt, dass es sich für den Arbeitnehmer auch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen lohnt! Der Aufwand ist extrem gering. Die Buchhaltungsprogramme haben die pauschaliert versteuerte Sachzuwendung alle als eigene Lohnart gespeichert. Für die Buchhaltung ist es schlichtweg ein Klick für die Lohnart und ein Klick für den Zuwendungsbetrag.
Vielen Dank für lehrreichen Informationen 😊
Ich bin angestellt bei meiner GmbH und sozialversicherungsbefreit. Habe für die sachebezüge und Geschenke eine Kreditkarte von Spenditcard für unsere Führungskräfte schon eingerichtet. Meine Frage: Wie erfolgt, die richtige Dokumentation, damit es nicht als verdeckte Gewinnausschüttung gesehen wird, wenn es vorher nicht in den Arbeitsverträgen vermerkt war??
Danke für das Lob und die Nachfrage - gerne Ihre Frage an unsere Fachabteilung stellen: info@solit-premium.com
Wie oft kann der Arbeitgeber das machen ?
Oder ist die Grenze 10.000 pro Jahr?
Die pauschaliert versteuerte Sachzuwendung kann der Arbeitgeber jedes Jahr bis zu der Freigrenze von 10.000 Euro pro Person geben. Der Arbeitgeber kann natürlich mehrere Zuwendungen über das Jahr verteilt geben. Am Ende des Jahres darf aber, kumulativ betrachtet, die Freigrenze von 10.000 Euro pro Person nicht überschritten sein, das ist wichtig, um den steuerlichen Vorteil zu behalten.
Ich hatte meinen Arbeitgeber schonmal darauf aufmerksam gemacht. Es gab von dem Goldsilbershop schon mal ein Video dazu. Mein Arbeitgeber meint dies würde gar nicht stimmen. Das was bei uns vielleicht mal kommt sind bestenfalls die 50 Euro im Monat.
Die pauschaliert versteuerte Sachzuwendung bis 10.000 Euro ist eine alternative Zuwendungsmöglichkeit, die auch parallel zu steuerbegünstigten Geschenken, Tankgutscheinen etc. von z.B. 50 Euro gegeben werden kann😊
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber gerne noch einmal an, wir stehen auch gerne für ein Gespräch zur Verfügung.
Guten Morgen, diese Aussage habe ich auch bekommen, was stimmt nun ?
Vielen Dank. Sehr interessant. Der Link zum Video geht morgen zur HR-Abteilung. Als Anregung für den 2. Teil: Was mache ich als AN mit dem Barren? Aufbewahrung, Verwendung, etc.
da kannst Du jeden Abend daran lutschen😛. Das macht auch nicht dick🤣
Über das erhaltene Edelmetall können Sie frei verfügen. Sie können das Edelmetall z.B. sicher aufbewahren und sich über den Wertzuwachs freuen. Wenn Sie es verkaufen möchten, dann bitte folgendes beachten: Gewinne aus einem Wertzuwachs bei Edelmetallen sind nach 12 Monaten steuerfrei (innerhalb der 12 Monate gilt eine Freigrenze von 600 Euro). Also am besten mindestens 12 Monate behalten😊
Warum sollte mir mein Arbeitgeber mal eben 10.000€ zukommen lassen.
Außerdem bringt es erst was über der Sozialversicherungsgrenze.
Riesen Aufwand, kleiner Effekt
Es handelt sich um eine freiwillige Möglichkeit, die jeder Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Jahr pro Person ermöglichen kann. Er muss ja die 10.000 Euro nicht voll ausschöpfen, sondern kann z.B. auch eine halbe Unze pauschaliert versteuert zuwenden.10.000 Euro ist somit die Höchstgrenze für diese Zuwendungsart. Außerdem haben wir in dem Video ein Beispiel gebracht, das zeigt, dass es sich für den Arbeitnehmer auch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen lohnt!
Der Aufwand ist extrem gering. Die Buchhaltungsprogramme haben die pauschaliert versteuerte Sachzuwendung alle als eigene Lohnart gespeichert. Für die Buchhaltung ist es schlichtweg ein Klick für die Lohnart und ein Klick für den Zuwendungsbetrag.