Sehr geehrter Herr von Malsen, mein Vater ist ledig und hat nur mich als Erben. Wie hoch ist mein Pflichtteil. Sind es 50 Prozent des Gesamtvermögens von 100.000 Euro oder 25 Prozent? Vielen Dank!
Es ist 1/2 des Nachlasses. Als einzige Tochter wären Sie Alleinerbin Ihres unverheirateten Vaters. Der Pflichtteilsanspruch ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Das wirft aber kein gutes Licht auf den Prof. Mein Verwaltungskosten Lehrer hat das von genau 40 Jahren auch in diesem lustigen Stile vorgetragen . 😂😊😊😊😊😊
Was für ein klasse Kanal - wo bekommt man heute noch kostenlose Infos zu solch brisanten Themen...u. ein kostenfreies Erstgespräch vom Fachmann ist auch noch drin, vielen Dank ¸ღ¸
"Die Hälfte von ein Fünftel ist ..." 😀 Hier lernt jeder etwas! Wie immer Top-Erklärungen! Hervorragender Inhalt mit praxisnahen Beispielen. Abo ist sehr zu empfehlen. Lieber frühzeitig informieren als erst dann, wenn a) ein Erbfall eintritt, oder b) man sich endlich aufrafft selbst zu testieren!
Dann passt es ja. Danke für die Anerkennung. Am kommenden Freitag (01.03.2019) wird übrigens noch ein Video zum Pflichtteilsrecht erscheinen. Dann geht es um den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
@@nachlassbayern gleich mal abonniert und werde sie auch weiter empfehlen. Was ich sehr toll finde, ist, dass Sie auch ein kostenloses Erstgespräch anbieten. Werde da auf Sie zukommen.
Vielen Dank für das Lob. Tja, mit Schminktipps oder Katzenvideos würde ich wahrscheinlich einige zigtausend Klicks mehr haben... 😉 Aber im Ernst: ich bin gar nicht unzufrieden mit der Entwicklung dieses Kanals. Ich bin erst seit einem knappen Jahr online und habe jetzt über 21.000 Klicks und sogar mehr als 215 Abonnenten. Das ist für ein solch begrenztes Thema doch schon recht beachtlich - wie ich finde. Vielleicht teilen Sie das eine oder andere Video im Kreise Ihrer Freunde und Bekannten. Darüber würde ich mich freuen. Besonders freue ich mich über konkrete Fragen, die mir neuen Stoff für weitere Videos geben.
@@nachlassbayern , ich habe mal eine Frage: habe vor kurzem gehört, das meine Ur-Oma noch leben soll und auf einen Haufen Geld sitzen soll plus Aktien und Häuser (Zahl unbekannt). Momentan ist sie in einem Altenheim. Kann mir vorstellen, das dafür etwas anteilig bezahlt werden muss. Mein Opa und meine Oma sind schon gestorben...also kommt danach noch meine Mutter und ihre drei Schwestern, also meine Tanten. Es gibt aber jemanden, der sich um die Ur-Oma kümmert. Dieser jemand ist in unserer Verwandtschaft, aber haben kein Kontakt zu dem. Er hofft halt auf das komplette Erbe. Muss trotzdem das Erbe verteilt werden auf meine Mutter und ihre drei Schwestern?
Lassen Sie sich rechtlich beraten! Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Ur-Großmutter ein Testament zugunsten des pflegenden Verwandten verfasst. Dann könnte dieser Alleinerbe werden. Die Enkel der Ur-Oma hätten dann nur Pflichtteilsansprüche. Sehr empfehlenswert ist, dass Sie den Kontakt zu der Ur-Oma wieder aufnehmen und ein gutes Verhältnis herstellen.
@@busfan1234 Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, können Sie mir unter anwalt@nachlassbayern.de schreiben. Dann empfehle ich Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt für Ihren Fall. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
durch Zufall bin ich auf dieses Video gestossen. Klasse, leicht verständlich und sehr informativ für die allgemeinen Fälle erklärt. Gleich mal ein "Like" da gelassen und einen Link gespeichert ;-) Wie schaut es aus, wenn z.B. noch Hypotheken auf dem Haus lasten? Wird das beim Pflichteilsanspruch berücksichtigt?
Freut mich, wenn Ihnen der Kanal gefällt. Zu Ihrer Frage: Schulden (Hypotheken, Grundschulden, sonstige Kredite) vermindern immer den "Aktivnachlass". D.h. sie werden abgezogen und erst vom Rest wird der Pflichtteilsanspruch berechnet.
@@nachlassbayern Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich denke, das es auch anderen Zusehern und Zuhörern weiterhelfen könnte. Es besteht häufig etwas Rechtsunsicherheit, deswegen ist es wichtig, dass es Menschen wie sie gibt, die Ihr Wissen mit anderen teilen. Toll !
Dann schreib ich mal , ( Sie haben drum gebeten 😂 ). Nochmals Ihre Vorträge sind Top spannend informativ lehrreich und zum Schmunzeln Ich könnte mir vorstellen wie Sie im Bierzelt ( Oktoberfest ) bei Weissbrötchen wurst , Gockel , und Haxen diesen Vortrag halten .........worte zum Dienstag 😂
Hallo, ein sehr interessantes Video, zu dem ich eine Frage hätte: Im Testament wird der Ehemann der Verstorbenen zum Vorerben ernannt und der jüngere Bruder der Verstorbenen zum Nacherben und Dauertestamentsvollstrecker. Desweiteren wird zeitgleich ein Nießbrauch Recht für den Ehemann auf das Immobilienvermögen eingetragen. Der einzige Sohn der Verstorbenen aus erster Ehe wird ausdrücklich enterbt. Durch das Niessbrauchrecht werden die Immobilienwerte um über die Hälfte im Verkehrswertgutachten gemindert. Ist dieser Abzug auch bei der Pflichtteilsberechnung relevant oder ist der Verkehrswert ohne den Abzug für Nießbrauch und schlechtere Marktverwertbarkeit wegen eben diesem in Ansatz zu bringen ? Und was empfiehlt sich wenn der Erbe Zahlungen verweigert und auch den Verkauf der Immobilien? Vielen Dank für eine kurze Erläuterung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, empfehle ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Florian Aicher in München, den Sie unter Telefon 089-17-999-39-0 erreichen können (www.erbrecht-oberbayern.de). Herr Aicher berät und vertritt Mandanten bundesweit. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Ein Nießbrauch stellt eine Wertminderung für ein Grundstück dar. Ob sich diese auf die Höhe des Pflichtteilsanspruch auswirkt, hängt sehr vom Einzelfall und der konkreten Gestaltung ab. Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich. Wenn der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch nicht durchsetzen kann, kann er zunächst versuchen, den zahlungspflichtigen Erben zu einem Mediationsverfahren zu bewegen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Lehnt der Erbe die Mediation ab oder scheitert diese, weil keine Einigung zu erzielen ist, bleibt nur der Weg zum Gericht und zur Klageerhebung in einem Erbrechtsprozess.
Danke für Ihr positives Feedback. Ihr Posting hat mich dazu angeregt, dass ich dieses Thema im nächsten Video etwas vertiefe. Das Video kommt übermorgen (02.08.19) raus - wie immer spätnachmittags gegen 17:00 Uhr. 💻
Sehr geehrter Herr von Malsen, ich finde es großartig, wie Sie es schaffen, mit Ihren Videos, Klarheit zu schaffen. Hut ab! Mein Opa ist Dez 20 verstorben und nun haben wir leider folgendes Problem und wissen nicht weiter. Es gibt ein Testament aus Juli 2019. Dies wurde mit einem nettoreinvermögen von 164800 dadiert. Da enthalten ist auch eine Eigentumswohnung. Aug 2019 wurde diese per Überschreibungsvertrag an meinen Vater übergeben, mit Nißbrauchrecht und Arbeitsleistung, die noch berücksichtigt werden sollte. Der Vertrag wurde mit 210000 angegeben. Das Testament wurde nicht geändert. Nun sieht das Testament 50/50 für meinen Vater und dessen Schwester vor. Wie ist der Erbanteil zu berechnen und wie funktioniert das mit dem Überschreibungsvertrag? Ich hoffe Sie können Licht ins Dunkle bringen. Herzliche Grüße Nicole
Hallo, Frau Assmann, bitte setzen Sie sich mit mir unter info@nachlassbayern.de in Verbindung. Ihre Fragen sind sehr persönlich und speziell. Deshalb ist diese Kommentarfunktion hier zur Beantwortung nicht geeignet. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Wie ist es in meinem Fall. Ich bin in 3. Ehe mit einer Thai Frau verheiratet. Haben meine beiden Kinder aus 1. Ehe Anspruch auf ihren Pflichtteil. Den in Thailand gehört dem Ausländer nur die Hälfte der Immobilie. Vielen Dank Stefan Müller
Hallo Habe heute rein zufällig ihren Bericht über den Pflichtteil gesehen.......interessant ! Mich würde interessieren, wie es aussieht bei folgenden: Ich habe mir mein Haus gekauft, habe danach meine Freundin und jetzige Frau kennengelernt, die wiederum zwei Kinder hat. Bekommen diese Kinder auch einen Pflichtteil ? Mir hat mal jemand gesagt, das was vor der Ehe meins war, bleibt auch meins...... Wenn das so wäre, würde dann der sogenannte „Zugewinn“ geteilt werden, und davon dann ein Pflichtteil für die beiden nicht leiblichen Kinder entstehen ? Und sollte man auf jeden Fall ein Testament beim Anwalt/Notar machen, oder langt da eine handschriftliche Ausführung ? 🙈 ganz schön kompliziert.....! Auf ihre Antwort bin ich schon gespannt LG
Kinder sind nur pflichtteilsberechtigt, wenn sie leibliche oder adoptierte Kinder sind. Zu Kindern, die ein Ehegatte mit in die Ehe bringt, besteht keine verwandschaftliche Beziehung. Sie sind daher auch nicht pflichtteilsberechtigt. Für das Thema Zugewinngemeinschaft empfehle ich Ihnen mein Video darüber. Sie finden es hier: ruclips.net/video/PxggYpoxcsM/видео.html
Guten Abend. Haben Kinder aus erster Ehe (2) Anspruch auf Firmenvermögen und Haus, welches in 2. Ehe von der neuen Ehefrau und derer 3 Kinder genutzt unbewohnt wurden? Was tue ich, wenn ich keinen Kontakt zum Vater ( ich war 4 jahre jung)hatte, aber die Adresse bekannt ist? Ich selbst bin im Ausland. Habe ich Anspruch, auch wenn die 2. Ehefrau diesen nicht anerkennt und alles abblockt? Wann gilt der den Anspruch? Am Todestag des ehelichen Elternteil? Eigene Mutter schon 1983 verstorben. Wer hilft mir,meine Ansprüche durchzusetzen?
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Jedes Kind hat einen Pflichtteilsanspruch auf den Nachlass nach dem Vater und nach der Mutter. Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Kind im Ausland oder in Deutschland lebt. Dies gilt freilich nur nach deutschem Erbrecht. Hat der Erblasser im Ausland gelebt, kann es sein, dass ausländisches Erbrecht gilt. Es gibt Länder, die keinen kein Pflichtteilsrecht. Ihr Fall scheint mir etwas problematisch zu sein. Sie sollten Sie an einen Anwalt in Deutschland wenden, der im Erbrecht versiert ist. Ohne anwaltliche Hilfe werden Sie meiner Einschätzung nach nicht zu Ihrem Recht kommen. Möglicherweise finden Sie unter www.erbrecht.de einen geeigneten Anwalt oder eine geeignete Anwältin.
Hallo ich habe eine frage wie wird denn das gesamte Vermögen berechnet? Denn wenn man jetzt 3. Eigentumswohnungen hat ist es klar das die ja einen Wert an sich haben und berechnet werden kann. Aber wie werden z.b. Aktien, Wertpapiere,Bargeld welches vllt auch in einem Bankschließfach liegen berechnet. Soweit ich weiß wissen auch die Banken nicht was sich in deren Schließfächer befindet?
Das gesamte Vermögen wird zum Todesstichtag bewertet. D.h. Ein Aktiendepot geht mit dem Wert ein, den alle Aktien am Todestag hatten. Ob die Aktien dann später gestiegen oder gefallen sind, spielt keine Rolle. Hatte Erblasser ein Bankschließfach so muss dieses für die Erben geöffnet werden. Notfalls gewaltsam, falls der Schlüssel verlorengegangen ist. Dann muss der Erbe den Schließfachinhalt bewerten, d.h. das Bargeld zählen und wenn sich Gold oder andere Edelmetalle im Schließfach befinden, gehen die mit dem Kurswert des betreffenden Edelmetalls am Todestag in die Erbmasse ein. Die gesamte Wertermittlungspflicht trifft den Erben, den der muss auch die Erbschaftsteuererklärung abgeben und dort alle Werte aufführen.
Hallo, es ist im Prinzip gut erklärt. Aber wielange habe ich Zeit mit der Abrechnung? Oder wann muss ich das tun? Ich wurde von einer Freundin als Alleinerbin im Testament benannt, der getrennt lebende Ehemann bekommt also nur den Pflichtteil. Ich weiß, dass er den Pflichtteil bei mir schriftlich anfordern muss. Die gemietete Wohnung habe ich aufgelöst. es werden noch Nebenkosten-Abrechnungen für 2019 und 2020 kommen, jeweils Mitte des Folgejahres. Außerdem die Kautionsrückzahlung, mehrere Festgeld-Anlagen mit unterschiedlichem Ablauf, bis 2022. Wie kann ich das alles berechnen: Stand Ende Okt. 2019 minus Miete, Renovierungs-, Bestattungs-, Beglaubigungs-, Nachlassgerichtskosten usw.? Plus Erträge aus Möbel-Verkauf? Abzüglich Erbschaftssteuer? Für welchen Betrag, welches Datum und wann wird die Erbschaftssteuer fällig? ... Das kann sich alles noch 3 Jahre hinziehen, wie kann/muss ich das regeln? Über eine Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank. Barbara K.
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs. Der erste Schritt muss von der Gegenseite, d.h. dem Pflichtteilsberechtigten erfolgen. Er muss von Ihnen die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses fordern, damit er seinen Pflichtteilsanspruch beziffern kann. In das Nachlassverzeichnis gehören alle Aktiva und Passiva des Nachlasses. Ob die Festgelder erst in der Zukunft fällig sind, ist nicht relevant. Die Summen der Festgelder gehören auf jeden Fall zu den Aktiva. Zu den Passiva gehören Mietverpflichtungen, Bestattungskosten - aber nicht die Sie betreffenden Nachlassgerichtsgebühren oder gar die Erbschaftsteuer. Alles in allem ist die Abwicklung eines solchen Nachlasses schon einigermaßen arbeitsintensiv. Wenn Sie sich selbst überfordert fühlen, können Sie sich professioneller Hilfe bedienen. Ich biete solche Abwicklungen berufsmäßig an. Schreiben Sie mir im Bedarfsfall unter abwicklung@nachlassbayern.de. Dieses Angebot gilt auch für Nachlässe ausserhalb Bayerns. Die anstehenden Tätigkeiten können überwiegend vom Schreibtisch aus erledigt werden bzw. ich kann Ihnen per Telefon oder Video-Chat Hinweise geben, was Sie vor Ort erledigen können.
@@nachlassbayern Vielen Dank für diese schnelle Antwort. Das Nachlassverzeichnis erstelle ich, der größte Aufwand bisher war die Auflösung und Übergabe der Wohnung. Ich warte nun auf die Forderung. Falls es Probleme gibt werde ich Sie kontaktieren. Viele Grüße Barbara K.
Sehr informativ! Fragen : 1)Worauf muss man speziell als Geschiedene im Testament für seine Kinder achten ? 2)Wenn bei einem Berliner Testament ein Nacherbe schon Pflichtteil gegenüber des verbliebenen Elternteil einegeklagt hat- ändert sich der Pflichteilsanspruch beim Tod des zweiten Elternteiles automatisch?
Zu Frage 1): Schauen Sie sich bitte dieses Video an: ruclips.net/video/UuPX-eL99W4/видео.html Zu Frage 2): Nein, da gibt es keine Automatik. Es ist jedoch möglich, im Berliner Testament eine Pflichtteilsstrafklausel zu verfügen. Diese besagt, dass dasjenige Kind, welches beim ersten Erbfall den Pflichtteil geltend macht, beim Tod des längerlebenden Elternteils ebenfalls nur den Pflichtteil erhalten soll.
Zu Lebzeiten des Erblassers kennen Sie den Pflichtteil doch noch gar nicht! Sie wissen doch nicht, was am Ende des Lebens von dem Vermögen des Erblassers noch übrig ist? Vielleicht waren die Pflegekosten in den letzten Lebensjahren so hoch, dass alles verbraucht wurde und der Erblasser nichts oder gar Schulden hinterlässt... Der Pflichtteil von null ist auch null.
Danke für das Video. Wenn meine Mutter gestorben ist und beiden Eltern das Haus gehörte, ich noch einen Bruder habe und beispielsweise das Haus inklusive Auto 300.000€ wert ist, müsste ja 50% eh dem Vater gehören und aus den 50% Restwert wird es halbiert weger Geschwister, sodass 25% rauskommen? Wie wird daraus der Pflichtteil errechnet? Habe ich dann Recht auf 25% der 300.000€ + den Pflichtteil oder ausschließlich auf die 25% des Vermögens oder nur den Pflichtteil, bzw wie hoch wäre der dann? Vielen Dank für die Antwort. Das Video hab ich schon gesehen: "Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Gesetzliche Erbfolge im Überblick"
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Einen Pflichtteilsanspruch hat nur derjenige, der ENTERBT wurde - per Testament. Der Pflichtteilsanspruch ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das wird auch in dem Video erklärt. Deshalb hat niemand einen Anspruch auf einen Erbteil und zusätzlich den Pflichtteil. Entweder der Berechtigte ist Erbe ODER er ist nicht Erbe. Als Erbe bekommt er sein Erbteil. Als Enterbter kann er von dem/den Erben seinen Pflichtteilsanspruch als Geldzahlung verlangen. Und dann kann es noch sein, dass jemand zwar Erbe geworden ist, aber sein ihm vom Erblasser zugedachter Anteil ist so gering, dass dieser nicht einmal den Pflichtteil erreicht. Dann kann er von den Erben einen Zusatzpflichtteil fordern. ich hoffe, Sie können sich jetzt Ihre Frage beantworten.
@@nachlassbayern Danke, hab ich verstanden, dann hab ich nach dem Recht auf das Erbe. Das müssten nach meiner Berechnung 12,5% für mich und 12,5% für anderes Geschwister. Denn 50% gehören ja eh dem Hinterlassenen und davon 50% auch, somit bleiben noch 25% übrig für zwei Kinder.
Wenn einem Ehepaar ein Haus gemeinsam gehört, dann vererbt jeder Ehegatte 1/2 dieses Hauses. Die andere Hälfte gehört dem längerlebenden Ehegatten und wird erbrechtlich überhaupt nicht berührt. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern geht die gesetzliche Erbfolge so: Der längerlebende Ehegatte bekommt 2 x 1/4 - also 1/2 der Erbschaft, die beiden Kinder bekommen jeweils 1/4 der Erbschaft. Wenn Sie diesen Wert von 1/4 auf das ganze Hause beziehen, können Sie auch sagen, dass pro Kind 1/8 (=12,5 %) des ganzen Hauses vererbt werden. Das ist jedoch in der Darstellung verwirrend, weil eben das ganze Haus nicht vererbt wurde! Es wurde nur ein halbes Haus vererbt, nämlich die Hälfte des Ehegatten, der verstorben ist. Soweit die gesetzliche Erbfolge. Durch Testament kann davon abgewichen werden. Wenn jedoch Kinder völlig enterbt werden haben sie einen Pflichtteilsanspruch. Wenn Kindern weniger vererbt wird, als ihr Plichtteil wäre, haben sie einen Anspruch auf den Zusatzpflichtteil. Empfehlung: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, damit Sie wissen, was Ihnen zusteht und versäumen Sie keine Frist, um Ihren Anspruch geltend zu machen.
@@nachlassbayern Danke, dann lag ich hier richtig. Ich finde relativ wenig in Bezug auf das Thema "Schenkung" und der 10 Jahre Frist. Haben Sie hierzu gute Informationen?
Schauen Sie sich das Video "Pflichtteilsergänzungsanspruch" hier auf diesem Kanal an: ruclips.net/video/WUkoamS9c1k/видео.html Wenn Sie tiefer einsteigen wollen, empfehle ich Ihnen dieses Fachbuch: amzn.to/2VsMoTn Unsere Kaffeekasse freut sich über einen Beitrag, wenn Ihnen dieser Kanal hier hilft. Sie finden diese hier: t1p.de/Kaffeekasse
Super erklärt! Muss beim Erlass einer Immobilie ein Wertgutachten vorliegen oder kann der alleinige Vererberer sich dem entziehen? Was würden Sie den Erben (i.d. Fall Kinder aus erster Ehe) raten? Vielen Dank für Ihre Antwort
Ich weiß nicht, was Sie mit "Erlass einer Immobilie" meinen... Sind Sie Österreicher? Jedenfalls wird ein Gutachten immer dann erforderlich werde, wenn es Streit zwischen den Erben gibt um die Höhe der Auseinandersetzungszahlungen. Das einfachste ist stets der Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Verkaufserlös. Dann bleibt niemand mit dem Gefühl zurück, er sei bei der Erbteilung übervorteilt worden.
Wie ist es wenn einer der Erben den Erbschein beantragt. Die anderen beiden aber Plicht-Erben sind. Sind die Pflichterben auch auf dem Erbschein? Können sie auch dort aufgeführt werden? Das Gericht gibt eine Frist von 4 Wochen für eine Einsprache, gibt es da ein Risiko wenn man nicht Einsprache erhebt?
Genau! Entweder wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, dann Gesetzlich Erbfolge! Ist ein Testament Vorhanden gilt das was darin steht … Kinder erben zu gleichen Teilen! Sie müssen abklären ob ein Testament vorhanden ist oder ?
Sehr geehrte Herr Von Malsen, ich hätte eine Frage den Pflichtteil. Kann ich Sie persönlich erreichen, weil meine Freunde hat sehr kompliziert Testaments geschrieben. Bitte teilen Sie mir mit schnell wie mögliche Antworten. Vielen Dank
Niemand. Eine "verbindliche Festlegung" gibt es nicht. Es gibt zwar vereidigte Immobiliensachverständige, die den Wert in Form eines Wertgutachtens ermitteln. Dieses Gutachten wird auch vor Gericht herangezogen. Sollte jedoch die Gegenpartei einen anderen Sachverständigen beauftragt haben, der natürlich auch vereidigt sein muss, kann es durchaus ein anderes Gutachten geben mit einem etwas abweichenden Wert. Letzten Endes wird dann der Richter in einem Erbschaftsprozess entscheiden müssen, welcher Wert hier angesetzt werden muss. Besser ist es daher, sich mit den anderen Miterben auf einen realistischen Wert zu einigen z.B. im Rahmen einer Mediation (siehe hier: www.nachlassbayern.de/mediation-in-erbengemeinschaften/).
Hallo, Sehr interessanter Kanal mit sehr guten Erklärungen. Nun hätte ich auch mal eine Frage den Plichtteil betreffend. Bei uns ist folgende Konstellation: Mein Mann mit mir in zweiter Ehe verheiratet und 2 Kinder aus erster Ehe, aber bei der Mutter verblieben. Ich in erster Ehe mit meinem Mann verheiratet und ein Kind mit in die Ehe gebracht, aber nicht von meinem Mann adoptiert. Aus dieser Ehe sind noch drei gemeinsame Kinder hervor gegangen. Nun haben wir ein Beriner Testament gemacht und alle 6 Kinder zu gleichen Teilen nach dem zuletzt verstorbenen als Erben eingesetzt. Letztes Jahr ist nun mein Mann verstorben und das Testament wurde eröffnet. So hat jetzt eine seiner Töchter aus erster Ehe ihren Plichtteil eingefordert. Frage, wird der Pflichtteil nun über seine 5 leiblichen Kinder berechnet oder muss meine in die Ehe mitgebrachte Tochter nicht auch mitgezählt werden, weil es doch auch sein Wille so war, daß alle zu gleichen Teilen bekommen sollen. Eine Antwort wäre mir sehr wichtig, weil ein Hausanteil aber kein Bargeld vererbt wurde und es macht schon ein Unterschied auf wie viel das verteilt wird. Vielen Dank im voraus für Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen. Nun heb
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, können Sie mir unter anwalt@nachlassbayern.de schreiben. Dann empfehle ich Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt für Ihren Fall. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Um den Pflichtteilsanspruch zu berechnen, muss stets zunächst der gesetzliche Erbteil berechnet werden. Es wird also geprüft, wie wäre die Erbfolge, wenn es kein Testament geben würde. Auf den Willen, den der Erblasser in seinem Testament geäußert hat, kommt es nicht an, wenn der Pflichtteilsanspruch berechnet wird.
Hallo Herr von Malsen, wie immer sehr gute Erklärungen. Habe eine (vielleicht dumme) Frage. Könnte ich meiner Frau meinen Anteil am Einfamilienhaus überschreiben oder Schenken?? Damit mein Sohn aus erster Ehe, der sich von mir abgewandt hat, nach meinem Tod nicht sein Pflichtteil von meiner Frau verlangen kann? Weil sonst vermutlich meine Frau das Haus verkaufen müßte.
Wenn Sie Ihren 1/2-Anteil am Haus verschenken, entsteht für Ihren pflichtteilsberechtigten Sohn ein Pflichtteilsergänzungsanspruch. Sehen Sie sich dazu das passende Video an: ruclips.net/video/WUkoamS9c1k/видео.html Um den Pflichtteil zu begrenzen, gibt es schon Möglichkeiten. Einfach ist es jedoch nicht. Eine qualifizierte Beratung ist zu empfehlen. Als Vorbereitung für eine solche Beratung ist auch dieses Video geeignet: ruclips.net/video/lYUhxsfNZyI/видео.html
Eine Frage.... mein Schwiegervater ist gestorben er hat eine Hinterlassenschaft von ca. 20 Millionen Euro in sein Testament hat er alles dem Notar hinterlassen ....Kann man dagegen ankämpfen?
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, empfehle ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Florian Aicher in München, den Sie unter Telefon 089-17-999-39-0 erreichen können (www.erbrecht-oberbayern.de). Herr Aicher berät und vertritt Mandanten bundesweit. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Grundsätzlich können Erbberechtigte en Testament gem. § 2080 BGB anfechten. Ob dies in Ihrem Fall Erfolg haben könnte, muss ein Rechtsanwalt beurteilen. Unabhängig davon kann Ihre Tochter als Pflichtteilsberechtigte wenigstens den Pflichtteil einfordern.
Der Anspruch verjährt innerhalb der normalen gesetzlichen Verjährungsfrisz von drei Jahren. Die Frist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Erbfall bekommen haben.
Danke für die schnelle Antwort …. Was ist wenn der Tochter aber zu Lebzeiten versprochen worden ist das Sie das haus bekommt. Der Bruder hat zu Lebzeiten schon ein Teil des Grundstückes bekommen …. Um ein Haus zu bauen. Nun ist die Mutter aber völlig mit der Tochter zerstritten …. Vater ist vor 4. Jahren verstorben, kann Sie jetzt noch was geltend machen ???
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Rechtsberatung anbiete. Rechtsberatung ist Anwälten vorbehalten. Ich fürchte jedoch, dass bei dem von Ihnen geschilderten Fall die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs der Tochter bereits eingetreten ist. Sie sollte sich anwaltlich beraten lassen, um sicher zu gehen.
Habe eine Frage meine Eltern haben ein Haus, als mein Stiefvater verstorben ist nach 1 Jahr hat meine Mutter das Haus verkauft. Sie hat mir nichts gesagt wieviel sie verkauft hat, sobald ich gehört habe ihr Geld lässt sie im Ausland aufbewahrt. Meine Mutter gibt mir keine Information obwohl mein Stiefvater damals mir erzählt die haben ein Testament erstellt. Meine Frage ist wo ist dann meine Rechte da meine Mutter mir alles verweigert und sie alle Geld im Ausland aufbewahrt damit ich nichts bekommen kann
Das liest sich nicht gut. Sie sollten sich einen Rechtsanwalt nehmen und ihren Pflichtteil aus Tochter verlangen. Wenn sich Ihre Mutter so verhält, werden Sie das wahrscheinlich ohne anwaltliche Unterstützung nicht hinbekommen.
Ja, auch Ansprüche aus dem Erbrecht verjähren. Es gelten verschiedene Vorschriften. Die Verjährungsfristen können drei Jahre aber auch dreißig Jahre betragen - je nachdem, um welchen Anspruch es geht.
Kann der Pflichtteilsanspruch der Geschwister an einer Immobilie (Wert 200T€) vermieden werden, indem diese zu lebzeiten an eines der drei Kinder verschenkt oder verkauft wird? Daneben gibt es wenig Vermögen. Danke!
Ich möchte an Ihr Beispiel anknüpfen und eine Frage stellen! Die Rechnung habe ich soweit verstanden, dass die Pflichtteilsberechtigten jeweils die Hälfte des berechneten gesetzlichen Erbe bekommen. In diesem Fall 50tsd/Person. Das sind dann als Summe 150.000 Euro. Die beiden Erben bekommen dann aber wesentlich mehr, als der vorangegangene berechnete gesetzliche Betrag von 100.000 Euro/Erbe. Jetzt verbleiben 175.000 Euro/Erbe. Sehe ich das richtig!
Ja, das sehen Sie richtig. Der Pflichtteilsanspruch reduziert den Erbteil auf die Hälfte und ist ein reiner Geldanspruch. Logisch, dass für den bzw. die Erben dann entsprechend mehr übrig bleibt. Die beiden Erben im genannten Beispiel bekommen jeder 1/2. Aber sie können dieses 1/2 nicht in voller Höhe behalten, wenn die enterbten Kinder den Pflichtteil fordern. Dann müssen die Erben die Pflichtteilsansprüche erfüllen und bezahlen insgesamt 150.000 EUR an die Pflichtteilsberechtigten aus. Der Rest verbleibt ihnen allein zu je 1/2.
Jeder Erbe ist "Gesamtrechtsnachfolger" nach dem Erblasser. Das bedeutet, dass auch Schulden vererbt werden. Wenn jemand Sorge hat, dass mehr Schulden als positive Vermögenswerte vererbt wurden, dann kann dieser Erbe die Nachlassverwaltung beantragen. Dazu gibt es hier ein eigenes Video: ruclips.net/video/_n-FhieqGs0/видео.html 🤓
Hallo! Wie bekomme ich Auskunft wieviel Erbe denn überhaupt da ist, wie mache ich das? Ich bin die einzige Tochter und meine Mutter ist in 2. Ehe verheiratet. Ich habe keinen Kontakt zu ihnen. Was muss ich machen wenn meine Mutter verstirbt damit ich auch eine ehrliche Auskunft bekomme? Danke im Voraus, der Kanal ist super.
Sie sprechen ein großes Problem an. Als Erbe bzw. als Pflichtteilsberechtigter hat man leider nur einen Auskunftsanspruch gegen einen Miterben oder gegen den Alleinerben. Man kann dann von demjenigen, der die Erbschaft besitzt, ein Nachlassverzeichnis verlangen. Dieses muss umfassend Auskunft geben über alles positiven und negativen Vermögenswerte. Aus einem korrekten Nachlassverzeichnis ergibt sich der "Nettowert" des Nachlasses. Dies ist unter anderem für die Bestimmung des Pflichtteilsanspruches wichtig. Wenn Sie befürchten, dass z.B. der Ehemann Ihrer Mutter keine ehrliche Auskunft gibt, können Sie verlangen, dass ein Notar zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses hinzugezogen wird und dass der Erbe, der es erstellt, die Richtigkeit eidesstattlich versichert. Andere Möglichkeiten gibt es jedoch nicht. Bemühen Sie sich rechtzeitig und zu Lebzeiten Ihrer Mutter darum, das Verhältnis zu entspannen und wieder zu regelmäßigem Kontakt zu kommen. Das ist leichter, als später vor Gerichten um das Erbe zu streiten.
@@nachlassbayern in meinem Fall habe ich ein notarielles NL Verzeichnis angefordert und die Gegenseite verzögert da Sie keinen Notar findet der die Aufgabe übernehmen will. Was kann ich da tun? Muss ich dazu Klage einreichen, sodass ein Richter diesen Auftrag vergibt?
Besprechen Sie das mit einem Rechtsanwalt. Die Klage ist in meinen Augen das letzte Mittel. Dass Notare nicht "Hurra" schreien, wenn sie ein Nachlassverzeichnis erstellen sollen, ist bekannt. Es kann aber nicht sein, dass in einem bestimmten Bezirk sich alle Notare verweigern. Der Pflichtteilsberechtigte hat nun mal einen gesetzlichen Anspruch und dann muss ein Notar als elementares Organ der Rechtspflege diesen Auftrag auch annehmen.
Wird ein Vermächtnis auf den Pflichtteil angerechnet? Bzw. wenn das Vermächtnis größer als der Pflichtteilsanspruch ist, erlischt dann der Pflichtteilsanspruch?
Das kommt auf den Einzelfall an. Normalerweise ist in einem solchen Fall kein Raum für zusätzliche Forderungen. Wenn dem Pflichtteilsberechtigten das Vermächtnis nicht zusagt, kann es es ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie etwas falsch machen.
@@nachlassbayern Vielen Dank für die schnelle Antwort Ich bin die testamentarische Alleinerbin. Die Vermächtnisforderung muss also gegen mich gestellt werden. Meine Schwester ist mit dem Vermächtnis tatsächlich nicht so glücklich, es ist aber definitiv viel mehr wert als der Pflichtteil. Ich werde abwarten, ob sie das Vermächtnis einfordert *oder* ausschlägt und den Pflichtteil fordert. Denn beides geht nicht, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Auch gut zu wissen, aus ihrem Video, dass der Pflichtteilsanspruch immer nur Geld ist. Dann kann ich ggf. den Vermächtnisgegensrand auch selbst verkaufen und sie ausbezahlen. Das Testament wurde von einer Anwältin für Erbrecht vorab formuliert und wurde dann handschriftlich abgeschrieben und unterschrieben.
Wenn der Erbe kein Nachlassverzeichnis erstellt und man einen Rechtsanwalt beauftragen muss - wer muss die Kosten für Rechtsanwalt und evtl. Gericht bezahlen? Und meine zweite Frage, wenn es sich um sehr wenig Geld zum vererben handelt (z.B. nur 50.000 bei 3 Kindern mit Berliner Testament) und auch hier auf Anfrage kein Nachlassverzeichnis erstellt wird und dann das erstellte mit nicht korrekten Zahlen und unvollständig ist, was macht mehr Sinn, ein notariellen Nachlassverzeichnis erstellen zu lassen oder im Amtsgericht Klage einzureichen?
Die Rechtsverfolgungskosten zahlt immer derjenige, der sich rechtswidrig verhält. In İhrem Beispiel der Erbe. Die Frage ob Auskunftsklage oder notarielles Nachlassverzeichnis sinnvoll ist, besprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt.
Hätte eine Frage zur Rechnungstellung. Anhand des festgestellten Grundwertes 1,2 bzw. 1,5 %. Ist der Grundwertbetrag der errechnete Forderungsbetrag oder der tatsächlich geflossene Betrag? Was wäre also wenn der RA eine hohe Summe fordert und nur 1/3 vom Gegner bezahlt wird?
Ja, das geht schon. Aber bitte nur mit vorheriger Terminvereinbarung! Ich bin wegen meiner Nachlasspflegschaften viel im Aussendienst unterwegs. Am besten buchen Sie erst einmal einen Telefontermin über die Website www.nachlassbayern.de.
Ich hätte da mal eine Frage: Mein Mann hat seinen Pflichtteil aus dem 1. Erbfall geltend gemacht. Meine Schwiegereltern besitzen 2 Häuser, eines wurde vor ca. 3 Jahren verkauft. Ein Haus läuft auf beider Namen, das andere nur auf meinen Schwiegervater. Es sind außerdem noch andere Vermögenswerte da. Unser Anwalt hat nun bis zum 29.02. von meiner Schwiegermutter eine erste Abschlagszahlung von 50.000 EUR verlangt. Ich gehe davon aus, dass er noch weitaus mehr vermutet. Meine Schwiegermutter ignoriert die Aufforderung und fährt nun in Reha. Verzugszinsen will sie nicht zahlen und macht uns dafür verantwortlich. Geht das so einfach? Was passiert, wenn sie nicht zahlt?
Das sollte Ihnen eigentlich Ihr Anwalt erklären... (Wenn der Pflichtteilsanspruch von der Erbin nicht erfüllt wird, bleibt nur der Weg zum Gericht mit einer Klage auf Zahlung.)
Eventuell verwechseln Sie etwas...? Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der wird also nicht mehr gekürzt. Wenn jedoch ein Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten enterbt, dann wird sein gesetzlicher Erbanspruch um die Hälfte gekürzt. Aber auf diesen Pflichtteil hat jeder Berechtigte Anspruch. Pflichtteilsberechtigt sind vor allem Kinder und Ehegatten. In besonderen Fällen auch Enkel und Eltern des Erblassers.
Auch in diesem Fall ist der Pflichtteilsanspruch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Zahlungsanspruch. Da in dem von Ihnen geschilderten Fall das einzige Kind der gesetzliche Alleinerbe wäre, beträgt sein Pflichtteilsanspruch 1/2.
Ich benötige Hilfe bezüglich dem Thema Erben, ich werde als Alleinerben eingetragen. Wie wird gewährleistet das dass Testament befolgt wird. Mein Vater wurde aus dem Erbe ausgeschlossen und erhält nur ein Pflichtteil, allerdings will er mit mir das unter der Hand klären sprich 50/50. Aber das will ich nicht tun (Familiensituation ist kompliziert und er hat viel Mist gebaut). Daher wie oben genannt, wie kann gewährleistet werden das dass Testament so befolgt wird?
Sprechen Sie mit dem Erblasser/der Erblasserin, dass er/sie Testamentsvollsteckung anordnet. Wenn Sie nicht wissen, was man darunter versteht, schauen Sie sich dieses Video an: ruclips.net/video/3SaYogy6lA0/видео.html Achten Sie darauf, dass ein berufsmäßiger Testamentsvollstrecker bestimmt wird. Wenn Sie sich gegen Ihren Vater durchsetzen wollen, brauchen Sie eine starke und fachliche versierte Persönlichkeit an Ihrer Seite. Viel Erfolg!
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, empfehle ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Florian Aicher in München, den Sie unter Telefon 089-17-999-39-0 erreichen können (www.erbrecht-oberbayern.de). Herr Aicher berät und vertritt Mandanten bundesweit. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Erbansprüche verjähren heute in der Regel nach drei Jahren. Allerdings setzt diese Verjährung die Kenntnis des Anspruchs voraus. In besonderen Situationen kann auch ein 30-jährige Verjährung wirksam sein. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
Vielen Dank für das Video. Leider trifft es bei mir nicht ganz zu... bei uns ist es so das ich mit meiner Verlobten das Haus meiner Mutter übernehmen möchte. Ich habe noch zwei Schwestern, die einen Anspruch auf ein Erbe haben. Meine Mutter lebt auch noch, wir wollen das Haus aber übernehmen und sie wird auch weithin dort mit uns zusammen wohnen. Wenn wir das Haus jetzt auf unseren Namen schreiben lassen, was müssen wir nun an meine Schwestern zahlen?
Auf Ihre Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Ich werde dazu ein Video machen. Es wird an diesem Freitag erscheinen. Schauen Sie ab 17:00 Uhr auf diesem Kanal vorbei.
Ich bin verheiratet mit einem Mann der 2 Kindern von einem ersten Ehe hat. Bei Todes meiner Mannes was wäre in Prozent der Pflichtteil die Kinder? Wir haben gemeinsam keine Kinder. Wie kann ich meine Schwester etwas hinterlassen? Ist ein Berliner Testament richtig für mich?
nachlassbayern.de • vor 1 Woche Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Ein Video zur gesetzlichen Erbfolge finden Sie hier: ruclips.net/video/gHC2TCGs_2Y/видео.html
Ich hätte eine Frage , wie oft fällt eine Erbschaftsteuer an ... bei uns ist der Vater Verstorben , Mutter war durch BerlinerTestament Erbin , nach 13 Jahre verstarb die Mutter . Das Erbe war immer das selbe Wert.
Jeder Erbfall löst Erbschaftssteuer aus, wenn die Freibeträge überschritten werden. Unter anderem deswegen ist das Berliner Testament nicht empfehlenswert. Es kommt zu einer Vermögensansammlung beim längerlebenden Ehegatten. Wenn das Erbe immer der gleiche Wert ist, kann es eventuell zwei Mal besteuert werden.
Sehr geehrter Pflichtverteidiger, können Sie mir die Frage beantworten, meine Mutter und der Bruder ist als Betreuer durch das Amtsgericht eigesetzt weil der Vater Demet ist. Hatten die Garage verkauft, das Geld floss auf Mutters Konto, Mutter überweist den erzielten Betrag auf Bruders Bankkonto eine andere Bank als die Mutter. Meine Frage ist es Schenkung von der Mutter
Hallo meine Frage ist ich bin das einzige leibliche Kind meines Verstorbenen Vaters Da ich seit 20 Jahren keinen Kontakt zu ihm habe wusste ich nicht das er die Tochter seiner Frau die er geheiratet hatte ,adoptierte Er hat wohl seine Immobilie ihr zugesprochen und ich bekomme den Pflichtteil Wie hoch ist der Pflichtteil Die Unterlagen für die Bestattung muss wohl von mir unterschrieben werden Ich bin jetzt etwas überfordert mit der Situation Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Liebe Grüße Silke
Ein adoptiertes Kind ist erbrechtlich genau so zu behandeln wie ein leibliches Kind. Erbrechtlich stehen Sie jetzt so, als hätten Sie immer eine Schwester gehabt. Seien Sie vorsichtig mit dem Unterschreiben irgendwelcher Bestattungsunterlagen. Sie sind zu gar nichts verpflichtet! Die Bestattung muss von den Erben bezahlt werden. Sollten Sie enterbt worden sein, haben Sie damit nichts zu tun. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Vater, der eine Ehefrau und zwei Töchter hinterlässt, beträgt der gesetzliche Erbteil jeder Tochter 1/4 - allerdings nur dann, wenn der Vater im gesetzlichen Güterstand gelebt hat. Der Pflichtteil ist demzufolge 1/8. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten, damit Sie hier keine Fehler machen.
Hallo Silke, bei der Adoption der Stieftochter hätte dich das für die Adoption zuständige Gericht anhören müssen. Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Das ist ein Verfahrensfehler. Ob du das jetzt noch anfechten kannst, weiß ich allerdings nicht. Ist aber ggf. Wert, beim Anwalt nachzufragen.@@nachlassbayern
Hallo Herr von Malsen! Gluechwunsch zu Ihrem Kanal. Sehr informativ und hilfreich,leider finde ich in meinem konkreten Fall keine îklaren Auskuenfte im gesamten Internet. Aber vielleicht koennen Sie mir helfen. Folgender Sachverhalt: Meine Mutter lebt ueber 40 Jahre mit Ihrem Partner unverheirate unf gluecklich zusammen. Es gibt auf beiden Seiten einen Sohn. Um beide gleich zu behandeln schliessen meine "Eltern" einen Erbvertrag auf Gegenseitigkeit auf. Als Schlusserben werden zu gleichen Teilen die Soehne eingesetzt. Nun stirbt der Partner meiner Mutter zu erst und der Sohn des Partners klagt seinen Pflichtteil ueber einen Rechtsanwalt ein und er erhaelt ein 1/4 des Vermoegens. Nach dem Tad meiner Mutter fordert der Sohn nun seine Haelfte des restlichen Erbes, welches in dem Fall nochmals 3/8 ausmachen. In diesem Fall wuerde er 5/8 erhalten und ich insgesamt nur 3/8. Dies entspricht nicht dem Willen meiner Mutter und Ihres Partners. Der Hinweis im Erbvertrag, dass der Notar ueber den Pflichtanteil aufgeklaert hat ist fuer mich nicht zu verstehen, da es hier keinen Hinweis gibt, was er konkret vorgetragen hat. Ich wuerde mich freuen, wenn ich hierzu naehere Erkaerungen bekaeme. Alles Gute und bleiben Sie gesund. Harry
@Harry Schwarz: Eine komplexe Situation... - Damit ich den Sachverhalt richtig verstehe, muss ich nachfragen: Handelt es sich bei dem Vermögen im Wesentlichen um eine selbstgenutzte Immobilie, die sowohl Ihrer Mutter als auch dem Lebensgefährten je zur Hälfte gehört hat? Falls das nicht zutrifft, schildern Sie mir bitte noch, wie sich das vererbte Vermögen zusammengesetzt hat. Die Höhe des Vermögens brauchen Sie nicht zu beziffern.
@@nachlassbayern Die Immobilie war bereits veraeussert und beide lebten zuletzt in einem Seniorenheim . Damit waren es nur Barmittel, die aufgeteilt werden müssen, was die Sache sicher einfacher macht.
Vielen Dank für die Info. Das Problem, welches sich in Ihrem Fall stellt, ist sehr grundsätzlicher Natur. Ich werde Ihre Frage im nächsten Video beantworten. Es wird am kommenden Freitag (22.11.2019) erscheinen. Bleiben Sie dran! 😉
Ich habe Fragen, für die Erklärung werde ich sehr dankbar sein. Der Ehemann(2 Kinder aus der erste Ehe) meiner Freundin ist gestorben. Sie ist allein Erbin(hat 3 eigene Kinder aus der erste Ehe), seine Söhne stehen nicht i.Testament. Zu Erben ist das Haus und 5 Autos. Wer ist Pflichtteilberechtigt und in welcher Höhe ist die Berechtigung = Pflichtteil. Danke i.voras
Ihre Freundin sollte abwarten, bis sich die Pflichtteilsberechtigten melden und Ansprüche geltend machen. Die Pflichtteile muss sie nicht von sich aus zahlen, sondern die Berechtigten müssen die Zahlung verlangen. Dann kann Ihre Freundin einen Anwalt mit der Prüfung der Ansprüche beauftragen. Im Übrigen finden Sie die Antwort auch auf diesem Kanal. Es gibt hier mehrere Videos zum Pflichtteilsanspruch.
@@nachlassbayern Dankeschön für Ihre Antwort. Es geht ja drum, dass sie es wissen möchte, bevor die Pflicht-Teil angefordert wird. Ob alle 5 Kinder Anspruche haben und in welche Höhe steht jedem zu
Wie sieht die Sache aus, wenn eine Mutter, Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemannes und ihrer Eltern, den Großteil ihres Erbes, nämlich zwei Häuser, bereits 1995, unter Vorbehalt des Nießbrauches, an ihre beiden Söhne überschrieben hat, obwohl zu dem verbleibenden dritten Kind, einer Tochter und als einzige mittellos, jederzeit eine nahe Beziehung bestanden hat? Die Tochter wurde erst 2011 darüber informiert. Die Mutter lebt noch.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Eine Schenkung, die unter Nießbrauchsvorbehalt erfolgt, setzt nach der Rechtsprechung des BGH die 10-Jahres-Frist des § 2325 Abs 3 BGB NICHT in Gang. Das bedeutet für solche Fälle, dass pflichtteilsberechtigte Erben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Erben bzw. die Beschenkten haben. Schauen Sie sich dazu das Video zum Pflichtteilsergänzungsanspruch an: ruclips.net/video/WUkoamS9c1k/видео.html
@@nachlassbayern Vielen Dank Herr von Malsen! Jetzt muss man hoffen, dass eine Überschreibung mit Nießbrauch nicht nachträglich und heimlich in eine Schenkung ohne Nießbrauch verwandelt wurde.
Da haben Sie recht. Dieses Risiko besteht. Würde die künftige Erblasserin heute auf den Nießbrauch verzichten, dann würde die 10-Jahresfrist beginnen und ab 2029 wären die Schenkungen "pflichtteilsergänzungsfest".
Das Erbrecht verbietet nicht, dass jemand sein Vermögen verschenkt. Auch die Ungleichbehandlung von Kindern ist nicht rechtswidrig. Der Anspruch auf den Pflichtteil soll eine Mindestteilhabe am Nachlass sicherstellen. Wenn jedoch die Schenkung mehr als 10 Jahre zurück liegt, dann geht der Pflichtteilsberechtigte leer aus. In meinen nächsten Videos werde ich das Thema Pflichtteilsreduzierung noch im Detail behandeln. Abonnieren Sie diesen Kanal!
Auch das italienische Erbrecht kennt den Pflichtteilsanspruch. Wegen der Details empfehle ich Ihnen jedoch, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ich bin kein Experte für das italienische Erbrecht.
Als Beispiel ich und die witwe haben jeweils zur hälfte geerbt.. Ich bin der sohn von meinem verstorbenem vater.. seine 2 töchter hat er enterbt... als beispiel.. wenn jetzt das haus 200.000€ wert ist die witwe hat so gesehen 100.000 euro anteil.. ich auch 100.000 euro können meine schwestern nur von mir oder von der witwe auch ihren pflichtteil verlangen ( wir sind eine erbgemeinschaft.. wenn nein ( also nur von mir ) wie hoch wäre der pflichtteil für meine 2 schwestern in euro vielen dank im vorraus !
Der Pflichtteilsanspruch ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einer Witwe und drei Kindern ist der Pflichtteilsanspruch pro Kind normalerweise 1/12.
@@nachlassbayern guten Tag also die Witwe ihr gehören 50%. Soviel ich weiß können auch meine zwei Schwestern von ihr nichts holen nur von meinen 50%. Meine zwei Schwestern sind ja enterbt heißt das wirklich dass meine zwei enterbten Schwestern wirklich nur ein zwölftel jeweils bekommen
Ich bin Alleinerbin im Testament von meine Vater eingetragen, habe ein Haus geerbt gesamt Wert 350.000€ welchen Pflichtteilanspruch haben meine Schwester und mein Bruder.
Einfach ausrechnen: Es hängt davon ab, wie viele Pflichtteilsberechtigte leben. Sollte Ihre Mutter bereits verstorben und nur noch drei Kinder Ihres Vater leben, dann ist der gesetzliche Erbteil pro Kind 1/3. Der Pflichtteil ist stets die Hälfte des gesetzlichen Erbteils - also 1/6. Wenn die Mutter noch lebt, alles durch zwei teilen.
Wenn zwei Kinder da sind eins aus erster Ehe und eins aus zweiter ehe der Mutter. Der Vater aus zweiter Ehe stirbt und das Kind aus zweiter Ehe würde Erben , stellt aber keine Ansprüche an die Mutter. Wenn die Mutter stirbt und es gibt kein Testament erhält man dann die Hälfte oder steht einem noch etwas vom Vater zu.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Ich kann nur ganz allgemein antworten. Bei einem Erbfall ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Abkömmlinge und Ehegatten sind folglich in einer Erbengemeinschaft. Wenn diese nicht auseinandergesetzt wird, bleibt sie als Gesamthandsvermögen bestehen. Lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten!
Sie erklären das in 10 Minuten besser als mein Prof in 2 Stunden. 👍
Freut mich. 😀
Sehr geehrter Herr von Malsen, mein Vater ist ledig und hat nur mich als Erben. Wie hoch ist mein Pflichtteil. Sind es 50 Prozent des Gesamtvermögens von 100.000 Euro oder 25 Prozent? Vielen Dank!
Es ist 1/2 des Nachlasses. Als einzige Tochter wären Sie Alleinerbin Ihres unverheirateten Vaters. Der Pflichtteilsanspruch ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Das wirft aber kein gutes Licht auf den Prof.
Mein Verwaltungskosten Lehrer hat das von genau 40 Jahren auch in diesem lustigen Stile vorgetragen . 😂😊😊😊😊😊
Ihre Videos helfen mir sehr dabei, den Ausbildungsstoff für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten schnell zu verstehen. Danke!
Das freut mich sehr. 👍
Was für ein klasse Kanal - wo bekommt man heute noch kostenlose Infos zu solch brisanten Themen...u. ein kostenfreies Erstgespräch vom Fachmann ist auch noch drin, vielen Dank ¸ღ¸
Vielen Dank. Freut mich.
Sehr informativ, super verständlich und hat mir für meine morgige Rechtslehre-Klausur sehr geholfen!
Das freut mich. Für die Klausur drücke ich die Daumen! 🤞
"Die Hälfte von ein Fünftel ist ..." 😀
Hier lernt jeder etwas!
Wie immer Top-Erklärungen!
Hervorragender Inhalt mit praxisnahen Beispielen.
Abo ist sehr zu empfehlen. Lieber frühzeitig informieren als erst dann, wenn a) ein Erbfall eintritt, oder b) man sich endlich aufrafft selbst zu testieren!
Ich kann nur sagen vielen vielen Dank ! Total gut erklärt und sachlich auf den Punkt gebracht !!! Es ist gerade genau mein Thema .
Aber Katzen und Schmink Videos könnte ich mir bei Ihen auch gut vorstellen ohne Witz ! :D
Dann passt es ja. Danke für die Anerkennung. Am kommenden Freitag (01.03.2019) wird übrigens noch ein Video zum Pflichtteilsrecht erscheinen. Dann geht es um den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
😂😂😂
Ich finde Ihren Kanal sehr gut und Informativ!
Vielen Dank für diese Anerkennung. Das motiviert mich. 🙂👍
@@nachlassbayern gleich mal abonniert und werde sie auch weiter empfehlen.
Was ich sehr toll finde, ist, dass Sie auch ein kostenloses Erstgespräch anbieten. Werde da auf Sie zukommen.
Kompliment! Kompliziertes einfach erklärt. Das ist eine Kunst.
Sehr informative Videos, nur erschreckend wie wenig Klicks diese Videos haben, glaube kaum das sich damit welche wirklich auskennen.
Vielen Dank für das Lob. Tja, mit Schminktipps oder Katzenvideos würde ich wahrscheinlich einige zigtausend Klicks mehr haben... 😉
Aber im Ernst: ich bin gar nicht unzufrieden mit der Entwicklung dieses Kanals. Ich bin erst seit einem knappen Jahr online und habe jetzt über 21.000 Klicks und sogar mehr als 215 Abonnenten. Das ist für ein solch begrenztes Thema doch schon recht beachtlich - wie ich finde.
Vielleicht teilen Sie das eine oder andere Video im Kreise Ihrer Freunde und Bekannten. Darüber würde ich mich freuen. Besonders freue ich mich über konkrete Fragen, die mir neuen Stoff für weitere Videos geben.
@@nachlassbayern , ich habe mal eine Frage: habe vor kurzem gehört, das meine Ur-Oma noch leben soll und auf einen Haufen Geld sitzen soll plus Aktien und Häuser (Zahl unbekannt). Momentan ist sie in einem Altenheim. Kann mir vorstellen, das dafür etwas anteilig bezahlt werden muss. Mein Opa und meine Oma sind schon gestorben...also kommt danach noch meine Mutter und ihre drei Schwestern, also meine Tanten. Es gibt aber jemanden, der sich um die Ur-Oma kümmert. Dieser jemand ist in unserer Verwandtschaft, aber haben kein Kontakt zu dem. Er hofft halt auf das komplette Erbe. Muss trotzdem das Erbe verteilt werden auf meine Mutter und ihre drei Schwestern?
Lassen Sie sich rechtlich beraten! Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Ur-Großmutter ein Testament zugunsten des pflegenden Verwandten verfasst. Dann könnte dieser Alleinerbe werden. Die Enkel der Ur-Oma hätten dann nur Pflichtteilsansprüche. Sehr empfehlenswert ist, dass Sie den Kontakt zu der Ur-Oma wieder aufnehmen und ein gutes Verhältnis herstellen.
@@nachlassbayern , ja, es geht um die Pflichtteile. Wie.würde das denn aufgeteilt werden?
@@busfan1234 Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, können Sie mir unter anwalt@nachlassbayern.de schreiben. Dann empfehle ich Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt für Ihren Fall.
Ich kann nur ganz allgemein antworten. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
durch Zufall bin ich auf dieses Video gestossen.
Klasse, leicht verständlich und sehr informativ für die allgemeinen Fälle erklärt. Gleich mal ein "Like" da gelassen und einen Link gespeichert ;-)
Wie schaut es aus, wenn z.B. noch Hypotheken auf dem Haus lasten? Wird das beim Pflichteilsanspruch berücksichtigt?
Freut mich, wenn Ihnen der Kanal gefällt.
Zu Ihrer Frage: Schulden (Hypotheken, Grundschulden, sonstige Kredite) vermindern immer den "Aktivnachlass". D.h. sie werden abgezogen und erst vom Rest wird der Pflichtteilsanspruch berechnet.
@@nachlassbayern Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich denke, das es auch anderen Zusehern und Zuhörern weiterhelfen könnte.
Es besteht häufig etwas Rechtsunsicherheit, deswegen ist es wichtig, dass es Menschen wie sie gibt, die Ihr Wissen mit anderen teilen. Toll !
Danke für die verständliche Erklärung!
Dann schreib ich mal , ( Sie haben drum gebeten 😂 ).
Nochmals Ihre Vorträge sind Top spannend informativ lehrreich und zum Schmunzeln
Ich könnte mir vorstellen wie Sie im Bierzelt ( Oktoberfest ) bei Weissbrötchen wurst ,
Gockel , und Haxen diesen Vortrag halten .........worte zum Dienstag 😂
Danke für das Lob!
Hallo, ein sehr interessantes Video, zu dem ich eine Frage hätte: Im Testament wird der Ehemann der Verstorbenen zum Vorerben ernannt und der jüngere Bruder der Verstorbenen zum Nacherben und Dauertestamentsvollstrecker. Desweiteren wird zeitgleich ein Nießbrauch Recht für den Ehemann auf das Immobilienvermögen eingetragen. Der einzige Sohn der Verstorbenen aus erster Ehe wird ausdrücklich enterbt. Durch das Niessbrauchrecht werden die Immobilienwerte um über die Hälfte im Verkehrswertgutachten gemindert. Ist dieser Abzug auch bei der Pflichtteilsberechnung relevant oder ist der Verkehrswert ohne den Abzug für Nießbrauch und schlechtere Marktverwertbarkeit wegen eben diesem in Ansatz zu bringen ? Und was empfiehlt sich wenn der Erbe Zahlungen verweigert und auch den Verkauf der Immobilien? Vielen Dank für eine kurze Erläuterung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, empfehle ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Florian Aicher in München, den Sie unter Telefon 089-17-999-39-0 erreichen können (www.erbrecht-oberbayern.de).
Herr Aicher berät und vertritt Mandanten bundesweit.
Ich kann nur ganz allgemein antworten. Ein Nießbrauch stellt eine Wertminderung für ein Grundstück dar. Ob sich diese auf die Höhe des Pflichtteilsanspruch auswirkt, hängt sehr vom Einzelfall und der konkreten Gestaltung ab. Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich.
Wenn der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch nicht durchsetzen kann, kann er zunächst versuchen, den zahlungspflichtigen Erben zu einem Mediationsverfahren zu bewegen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.
Lehnt der Erbe die Mediation ab oder scheitert diese, weil keine Einigung zu erzielen ist, bleibt nur der Weg zum Gericht und zur Klageerhebung in einem Erbrechtsprozess.
@@nachlassbayern vielen Dank für die schnelle Beantwortung und weiter so mit diesem informativen Kanal! Alles Gute
Danke für Ihr positives Feedback. Ihr Posting hat mich dazu angeregt, dass ich dieses Thema im nächsten Video etwas vertiefe. Das Video kommt übermorgen (02.08.19) raus - wie immer spätnachmittags gegen 17:00 Uhr. 💻
Danke ❤
Sehr geehrter Herr von Malsen, ich finde es großartig, wie Sie es schaffen, mit Ihren Videos, Klarheit zu schaffen. Hut ab! Mein Opa ist Dez 20 verstorben und nun haben wir leider folgendes Problem und wissen nicht weiter. Es gibt ein Testament aus Juli 2019. Dies wurde mit einem nettoreinvermögen von 164800 dadiert. Da enthalten ist auch eine Eigentumswohnung. Aug 2019 wurde diese per Überschreibungsvertrag an meinen Vater übergeben, mit Nißbrauchrecht und Arbeitsleistung, die noch berücksichtigt werden sollte. Der Vertrag wurde mit 210000 angegeben. Das Testament wurde nicht geändert. Nun sieht das Testament 50/50 für meinen Vater und dessen Schwester vor. Wie ist der Erbanteil zu berechnen und wie funktioniert das mit dem Überschreibungsvertrag? Ich hoffe Sie können Licht ins Dunkle bringen. Herzliche Grüße Nicole
Hallo, Frau Assmann, bitte setzen Sie sich mit mir unter info@nachlassbayern.de in Verbindung. Ihre Fragen sind sehr persönlich und speziell. Deshalb ist diese Kommentarfunktion hier zur Beantwortung nicht geeignet. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Wie ist es in meinem Fall.
Ich bin in 3. Ehe mit einer Thai Frau verheiratet.
Haben meine beiden Kinder aus 1. Ehe Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Den in Thailand gehört dem Ausländer nur die Hälfte der Immobilie.
Vielen Dank
Stefan Müller
Hallo
Habe heute rein zufällig ihren Bericht über den Pflichtteil gesehen.......interessant !
Mich würde interessieren, wie es aussieht bei folgenden:
Ich habe mir mein Haus gekauft, habe danach meine Freundin und jetzige Frau kennengelernt, die wiederum zwei Kinder hat.
Bekommen diese Kinder auch einen Pflichtteil ?
Mir hat mal jemand gesagt, das was vor der Ehe meins war, bleibt auch meins......
Wenn das so wäre, würde dann der sogenannte „Zugewinn“ geteilt werden, und davon dann ein Pflichtteil für die beiden nicht leiblichen Kinder entstehen ?
Und sollte man auf jeden Fall ein Testament beim Anwalt/Notar machen, oder langt da eine handschriftliche Ausführung ?
🙈 ganz schön kompliziert.....!
Auf ihre Antwort bin ich schon gespannt
LG
Kinder sind nur pflichtteilsberechtigt, wenn sie leibliche oder adoptierte Kinder sind.
Zu Kindern, die ein Ehegatte mit in die Ehe bringt, besteht keine verwandschaftliche Beziehung. Sie sind daher auch nicht pflichtteilsberechtigt.
Für das Thema Zugewinngemeinschaft empfehle ich Ihnen mein Video darüber. Sie finden es hier: ruclips.net/video/PxggYpoxcsM/видео.html
nachlassbayern.de
Danke für die schnelle Antwort !
Guten Abend. Haben Kinder aus erster Ehe (2) Anspruch auf Firmenvermögen und Haus, welches in 2. Ehe von der neuen Ehefrau und derer 3 Kinder genutzt unbewohnt wurden? Was tue ich, wenn ich keinen Kontakt zum Vater ( ich war 4 jahre jung)hatte, aber die Adresse bekannt ist? Ich selbst bin im Ausland. Habe ich Anspruch, auch wenn die 2. Ehefrau diesen nicht anerkennt und alles abblockt? Wann gilt der den Anspruch? Am Todestag des ehelichen Elternteil? Eigene Mutter schon 1983 verstorben. Wer hilft mir,meine Ansprüche durchzusetzen?
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Ich kann nur ganz allgemein antworten.
Jedes Kind hat einen Pflichtteilsanspruch auf den Nachlass nach dem Vater und nach der Mutter. Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Kind im Ausland oder in Deutschland lebt. Dies gilt freilich nur nach deutschem Erbrecht. Hat der Erblasser im Ausland gelebt, kann es sein, dass ausländisches Erbrecht gilt. Es gibt Länder, die keinen kein Pflichtteilsrecht.
Ihr Fall scheint mir etwas problematisch zu sein. Sie sollten Sie an einen Anwalt in Deutschland wenden, der im Erbrecht versiert ist. Ohne anwaltliche Hilfe werden Sie meiner Einschätzung nach nicht zu Ihrem Recht kommen.
Möglicherweise finden Sie unter www.erbrecht.de einen geeigneten Anwalt oder eine geeignete Anwältin.
Hallo ich habe eine frage wie wird denn das gesamte Vermögen berechnet? Denn wenn man jetzt 3. Eigentumswohnungen hat ist es klar das die ja einen Wert an sich haben und berechnet werden kann. Aber wie werden z.b. Aktien, Wertpapiere,Bargeld welches vllt auch in einem Bankschließfach liegen berechnet. Soweit ich weiß wissen auch die Banken nicht was sich in deren Schließfächer befindet?
Das gesamte Vermögen wird zum Todesstichtag bewertet. D.h. Ein Aktiendepot geht mit dem Wert ein, den alle Aktien am Todestag hatten. Ob die Aktien dann später gestiegen oder gefallen sind, spielt keine Rolle.
Hatte Erblasser ein Bankschließfach so muss dieses für die Erben geöffnet werden. Notfalls gewaltsam, falls der Schlüssel verlorengegangen ist. Dann muss der Erbe den Schließfachinhalt bewerten, d.h. das Bargeld zählen und wenn sich Gold oder andere Edelmetalle im Schließfach befinden, gehen die mit dem Kurswert des betreffenden Edelmetalls am Todestag in die Erbmasse ein.
Die gesamte Wertermittlungspflicht trifft den Erben, den der muss auch die Erbschaftsteuererklärung abgeben und dort alle Werte aufführen.
Meine Immobilie steht in Thailand.
Vielen Dank
Stefan Müller
Ihre erbrechtliche Situation sollten Sie mit einem Rechtsanwalt klären, der das thailändische und das deutsche Erbrecht kennt.
Sehr gut danke
Hallo, es ist im Prinzip gut erklärt.
Aber wielange habe ich Zeit mit der Abrechnung? Oder wann muss ich das tun?
Ich wurde von einer Freundin als Alleinerbin im Testament benannt, der getrennt lebende Ehemann bekommt also nur den Pflichtteil. Ich weiß, dass er den Pflichtteil bei mir schriftlich anfordern muss. Die gemietete Wohnung habe ich aufgelöst. es werden noch Nebenkosten-Abrechnungen für 2019 und 2020 kommen, jeweils Mitte des Folgejahres. Außerdem die Kautionsrückzahlung, mehrere Festgeld-Anlagen mit unterschiedlichem Ablauf, bis 2022.
Wie kann ich das alles berechnen: Stand Ende Okt. 2019 minus Miete, Renovierungs-, Bestattungs-, Beglaubigungs-, Nachlassgerichtskosten usw.? Plus Erträge aus Möbel-Verkauf? Abzüglich Erbschaftssteuer?
Für welchen Betrag, welches Datum und wann wird die Erbschaftssteuer fällig? ...
Das kann sich alles noch 3 Jahre hinziehen, wie kann/muss ich das regeln?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank.
Barbara K.
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs. Der erste Schritt muss von der Gegenseite, d.h. dem Pflichtteilsberechtigten erfolgen. Er muss von Ihnen die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses fordern, damit er seinen Pflichtteilsanspruch beziffern kann.
In das Nachlassverzeichnis gehören alle Aktiva und Passiva des Nachlasses. Ob die Festgelder erst in der Zukunft fällig sind, ist nicht relevant. Die Summen der Festgelder gehören auf jeden Fall zu den Aktiva. Zu den Passiva gehören Mietverpflichtungen, Bestattungskosten - aber nicht die Sie betreffenden Nachlassgerichtsgebühren oder gar die Erbschaftsteuer.
Alles in allem ist die Abwicklung eines solchen Nachlasses schon einigermaßen arbeitsintensiv. Wenn Sie sich selbst überfordert fühlen, können Sie sich professioneller Hilfe bedienen. Ich biete solche Abwicklungen berufsmäßig an. Schreiben Sie mir im Bedarfsfall unter abwicklung@nachlassbayern.de.
Dieses Angebot gilt auch für Nachlässe ausserhalb Bayerns. Die anstehenden Tätigkeiten können überwiegend vom Schreibtisch aus erledigt werden bzw. ich kann Ihnen per Telefon oder Video-Chat Hinweise geben, was Sie vor Ort erledigen können.
@@nachlassbayern Vielen Dank für diese schnelle Antwort. Das Nachlassverzeichnis erstelle ich, der größte Aufwand bisher war die Auflösung und Übergabe der Wohnung. Ich warte nun auf die Forderung. Falls es Probleme gibt werde ich Sie kontaktieren. Viele Grüße Barbara K.
Sehr informativ!
Fragen :
1)Worauf muss man speziell als Geschiedene im Testament für seine Kinder achten ?
2)Wenn bei einem Berliner Testament ein Nacherbe schon Pflichtteil gegenüber des verbliebenen Elternteil einegeklagt hat- ändert sich der Pflichteilsanspruch beim Tod des zweiten Elternteiles automatisch?
Zu Frage 1): Schauen Sie sich bitte dieses Video an: ruclips.net/video/UuPX-eL99W4/видео.html
Zu Frage 2): Nein, da gibt es keine Automatik. Es ist jedoch möglich, im Berliner Testament eine Pflichtteilsstrafklausel zu verfügen. Diese besagt, dass dasjenige Kind, welches beim ersten Erbfall den Pflichtteil geltend macht, beim Tod des längerlebenden Elternteils ebenfalls nur den Pflichtteil erhalten soll.
War gut verständlich!frage:kann ein Pflichtteil auch zu Lebzeiten des erblassers ausbezahlt werden??
Zu Lebzeiten des Erblassers kennen Sie den Pflichtteil doch noch gar nicht!
Sie wissen doch nicht, was am Ende des Lebens von dem Vermögen des Erblassers noch übrig ist?
Vielleicht waren die Pflegekosten in den letzten Lebensjahren so hoch, dass alles verbraucht wurde und der Erblasser nichts oder gar Schulden hinterlässt...
Der Pflichtteil von null ist auch null.
Danke für das Video. Wenn meine Mutter gestorben ist und beiden Eltern das Haus gehörte, ich noch einen Bruder habe und beispielsweise das Haus inklusive Auto 300.000€ wert ist, müsste ja 50% eh dem Vater gehören und aus den 50% Restwert wird es halbiert weger Geschwister, sodass 25% rauskommen? Wie wird daraus der Pflichtteil errechnet? Habe ich dann Recht auf 25% der 300.000€ + den Pflichtteil oder ausschließlich auf die 25% des Vermögens oder nur den Pflichtteil, bzw wie hoch wäre der dann? Vielen Dank für die Antwort. Das Video hab ich schon gesehen: "Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Gesetzliche Erbfolge im Überblick"
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Ich kann nur ganz allgemein antworten.
Einen Pflichtteilsanspruch hat nur derjenige, der ENTERBT wurde - per Testament. Der Pflichtteilsanspruch ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das wird auch in dem Video erklärt. Deshalb hat niemand einen Anspruch auf einen Erbteil und zusätzlich den Pflichtteil. Entweder der Berechtigte ist Erbe ODER er ist nicht Erbe. Als Erbe bekommt er sein Erbteil. Als Enterbter kann er von dem/den Erben seinen Pflichtteilsanspruch als Geldzahlung verlangen.
Und dann kann es noch sein, dass jemand zwar Erbe geworden ist, aber sein ihm vom Erblasser zugedachter Anteil ist so gering, dass dieser nicht einmal den Pflichtteil erreicht. Dann kann er von den Erben einen Zusatzpflichtteil fordern. ich hoffe, Sie können sich jetzt Ihre Frage beantworten.
@@nachlassbayern Danke, hab ich verstanden, dann hab ich nach dem Recht auf das Erbe. Das müssten nach meiner Berechnung 12,5% für mich und 12,5% für anderes Geschwister. Denn 50% gehören ja eh dem Hinterlassenen und davon 50% auch, somit bleiben noch 25% übrig für zwei Kinder.
Wenn einem Ehepaar ein Haus gemeinsam gehört, dann vererbt jeder Ehegatte 1/2 dieses Hauses. Die andere Hälfte gehört dem längerlebenden Ehegatten und wird erbrechtlich überhaupt nicht berührt.
Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern geht die gesetzliche Erbfolge so: Der längerlebende Ehegatte bekommt 2 x 1/4 - also 1/2 der Erbschaft, die beiden Kinder bekommen jeweils 1/4 der Erbschaft.
Wenn Sie diesen Wert von 1/4 auf das ganze Hause beziehen, können Sie auch sagen, dass pro Kind 1/8 (=12,5 %) des ganzen Hauses vererbt werden. Das ist jedoch in der Darstellung verwirrend, weil eben das ganze Haus nicht vererbt wurde! Es wurde nur ein halbes Haus vererbt, nämlich die Hälfte des Ehegatten, der verstorben ist.
Soweit die gesetzliche Erbfolge. Durch Testament kann davon abgewichen werden. Wenn jedoch Kinder völlig enterbt werden haben sie einen Pflichtteilsanspruch. Wenn Kindern weniger vererbt wird, als ihr Plichtteil wäre, haben sie einen Anspruch auf den Zusatzpflichtteil.
Empfehlung: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, damit Sie wissen, was Ihnen zusteht und versäumen Sie keine Frist, um Ihren Anspruch geltend zu machen.
@@nachlassbayern Danke, dann lag ich hier richtig. Ich finde relativ wenig in Bezug auf das Thema "Schenkung" und der 10 Jahre Frist. Haben Sie hierzu gute Informationen?
Schauen Sie sich das Video "Pflichtteilsergänzungsanspruch" hier auf diesem Kanal an:
ruclips.net/video/WUkoamS9c1k/видео.html
Wenn Sie tiefer einsteigen wollen, empfehle ich Ihnen dieses Fachbuch:
amzn.to/2VsMoTn
Unsere Kaffeekasse freut sich über einen Beitrag, wenn Ihnen dieser Kanal hier hilft.
Sie finden diese hier:
t1p.de/Kaffeekasse
Super erklärt! Muss beim Erlass einer Immobilie ein Wertgutachten vorliegen oder kann der alleinige Vererberer sich dem entziehen? Was würden Sie den Erben (i.d. Fall Kinder aus erster Ehe) raten? Vielen Dank für Ihre Antwort
Ich weiß nicht, was Sie mit "Erlass einer Immobilie" meinen... Sind Sie Österreicher?
Jedenfalls wird ein Gutachten immer dann erforderlich werde, wenn es Streit zwischen den Erben gibt um die Höhe der Auseinandersetzungszahlungen. Das einfachste ist stets der Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Verkaufserlös. Dann bleibt niemand mit dem Gefühl zurück, er sei bei der Erbteilung übervorteilt worden.
Wie ist es wenn einer der Erben den Erbschein beantragt. Die anderen beiden aber Plicht-Erben sind. Sind die Pflichterben auch auf dem Erbschein? Können sie auch dort aufgeführt werden? Das Gericht gibt eine Frist von 4 Wochen für eine Einsprache, gibt es da ein Risiko wenn man nicht Einsprache erhebt?
Die Frage habe ich schon beantwortet! Es gibt keine "Pflichterben"!!!
Genau! Entweder wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, dann Gesetzlich Erbfolge! Ist ein Testament Vorhanden gilt das was darin steht … Kinder erben zu gleichen Teilen! Sie müssen abklären ob ein Testament vorhanden ist oder ?
Sehr geehrte Herr Von Malsen, ich hätte eine Frage den Pflichtteil. Kann ich Sie persönlich erreichen, weil meine Freunde hat sehr kompliziert Testaments geschrieben. Bitte teilen Sie mir mit schnell wie mögliche Antworten. Vielen Dank
Ja, das geht. Sie können mich über meine website www.nachlassbayern.de erreichen.
Mich würde interessieren, wie und wer den Wert des Hauses schätzt und verbindlich festlegt?
Niemand. Eine "verbindliche Festlegung" gibt es nicht.
Es gibt zwar vereidigte Immobiliensachverständige, die den Wert in Form eines Wertgutachtens ermitteln. Dieses Gutachten wird auch vor Gericht herangezogen. Sollte jedoch die Gegenpartei einen anderen Sachverständigen beauftragt haben, der natürlich auch vereidigt sein muss, kann es durchaus ein anderes Gutachten geben mit einem etwas abweichenden Wert.
Letzten Endes wird dann der Richter in einem Erbschaftsprozess entscheiden müssen, welcher Wert hier angesetzt werden muss. Besser ist es daher, sich mit den anderen Miterben auf einen realistischen Wert zu einigen z.B. im Rahmen einer Mediation (siehe hier: www.nachlassbayern.de/mediation-in-erbengemeinschaften/).
@@nachlassbayern Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Hallo,
Sehr interessanter Kanal mit sehr guten Erklärungen.
Nun hätte ich auch mal eine Frage den Plichtteil betreffend. Bei uns ist folgende Konstellation:
Mein Mann mit mir in zweiter Ehe verheiratet und 2 Kinder aus erster Ehe, aber bei der Mutter verblieben.
Ich in erster Ehe mit meinem Mann verheiratet und ein Kind mit in die Ehe gebracht, aber nicht von meinem Mann adoptiert. Aus dieser Ehe sind noch drei gemeinsame Kinder hervor gegangen.
Nun haben wir ein Beriner Testament gemacht und alle 6 Kinder zu gleichen Teilen nach dem zuletzt verstorbenen als Erben eingesetzt. Letztes Jahr ist nun mein Mann verstorben und das Testament wurde eröffnet. So hat jetzt eine seiner Töchter aus erster Ehe ihren Plichtteil eingefordert. Frage, wird der Pflichtteil nun über seine 5 leiblichen Kinder berechnet oder muss meine in die Ehe mitgebrachte Tochter nicht auch mitgezählt werden, weil es doch auch sein Wille so war, daß alle zu gleichen Teilen bekommen sollen. Eine Antwort wäre mir sehr wichtig, weil ein Hausanteil aber kein Bargeld vererbt wurde und es macht schon ein Unterschied auf wie viel das verteilt wird.
Vielen Dank im voraus für Ihre schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen.
Nun heb
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, können Sie mir unter anwalt@nachlassbayern.de schreiben. Dann empfehle ich Ihnen einen geeigneten Rechtsanwalt für Ihren Fall. Ich kann nur ganz allgemein antworten.
Um den Pflichtteilsanspruch zu berechnen, muss stets zunächst der gesetzliche Erbteil berechnet werden.
Es wird also geprüft, wie wäre die Erbfolge, wenn es kein Testament geben würde.
Auf den Willen, den der Erblasser in seinem Testament geäußert hat, kommt es nicht an, wenn der Pflichtteilsanspruch berechnet wird.
Dankeschön, Sie haben mir schon geholfen.
Hallo Herr von Malsen, wie immer sehr gute Erklärungen.
Habe eine (vielleicht dumme) Frage. Könnte ich meiner Frau meinen Anteil am Einfamilienhaus überschreiben oder Schenken?? Damit mein Sohn aus erster Ehe, der sich von mir abgewandt hat, nach meinem Tod nicht sein Pflichtteil von meiner Frau verlangen kann? Weil sonst vermutlich meine Frau das Haus verkaufen müßte.
Wenn Sie Ihren 1/2-Anteil am Haus verschenken, entsteht für Ihren pflichtteilsberechtigten Sohn ein Pflichtteilsergänzungsanspruch. Sehen Sie sich dazu das passende Video an: ruclips.net/video/WUkoamS9c1k/видео.html
Um den Pflichtteil zu begrenzen, gibt es schon Möglichkeiten. Einfach ist es jedoch nicht. Eine qualifizierte Beratung ist zu empfehlen. Als Vorbereitung für eine solche Beratung ist auch dieses Video geeignet: ruclips.net/video/lYUhxsfNZyI/видео.html
Eine Frage.... mein Schwiegervater ist gestorben er hat eine Hinterlassenschaft von ca. 20 Millionen Euro in sein Testament hat er alles dem Notar hinterlassen ....Kann man dagegen ankämpfen?
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, empfehle ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Florian Aicher in München, den Sie unter Telefon 089-17-999-39-0 erreichen können (www.erbrecht-oberbayern.de). Herr Aicher berät und vertritt Mandanten bundesweit.
Ich kann nur ganz allgemein antworten. Grundsätzlich können Erbberechtigte en Testament gem. § 2080 BGB anfechten. Ob dies in Ihrem Fall Erfolg haben könnte, muss ein Rechtsanwalt beurteilen. Unabhängig davon kann Ihre Tochter als Pflichtteilsberechtigte wenigstens den Pflichtteil einfordern.
Danke..LG
Ganz tolles Video ….. Wie lange habe ich Zeit mein Pflichtteil einzufordern ???
Der Anspruch verjährt innerhalb der normalen gesetzlichen Verjährungsfrisz von drei Jahren. Die Frist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Erbfall bekommen haben.
Danke für die schnelle Antwort …. Was ist wenn der Tochter aber zu Lebzeiten versprochen worden ist das Sie das haus bekommt. Der Bruder hat zu Lebzeiten schon ein Teil des Grundstückes bekommen …. Um ein Haus zu bauen. Nun ist die Mutter aber völlig mit der Tochter zerstritten …. Vater ist vor 4. Jahren verstorben, kann Sie jetzt noch was geltend machen ???
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Rechtsberatung anbiete. Rechtsberatung ist Anwälten vorbehalten.
Ich fürchte jedoch, dass bei dem von Ihnen geschilderten Fall die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs der Tochter bereits eingetreten ist. Sie sollte sich anwaltlich beraten lassen, um sicher zu gehen.
Danke … Für die Antwort, gibt es da keine Ausnahmen ???
Bitte gehen Sie zu einem Anwalt.
Habe eine Frage meine Eltern haben ein Haus, als mein Stiefvater verstorben ist nach 1 Jahr hat meine Mutter das Haus verkauft. Sie hat mir nichts gesagt wieviel sie verkauft hat, sobald ich gehört habe ihr Geld lässt sie im Ausland aufbewahrt. Meine Mutter gibt mir keine Information obwohl mein Stiefvater damals mir erzählt die haben ein Testament erstellt. Meine Frage ist wo ist dann meine Rechte da meine Mutter mir alles verweigert und sie alle Geld im Ausland aufbewahrt damit ich nichts bekommen kann
Das liest sich nicht gut. Sie sollten sich einen Rechtsanwalt nehmen und ihren Pflichtteil aus Tochter verlangen. Wenn sich Ihre Mutter so verhält, werden Sie das wahrscheinlich ohne anwaltliche Unterstützung nicht hinbekommen.
Gibt es bei Erbansprüchen Verjährungsfristen?
Ja, auch Ansprüche aus dem Erbrecht verjähren. Es gelten verschiedene Vorschriften. Die Verjährungsfristen können drei Jahre aber auch dreißig Jahre betragen - je nachdem, um welchen Anspruch es geht.
Kann der Pflichtteilsanspruch der Geschwister an einer Immobilie (Wert 200T€) vermieden werden, indem diese zu lebzeiten an eines der drei Kinder verschenkt oder verkauft wird? Daneben gibt es wenig Vermögen. Danke!
Schauen Sie sich dazu bitte dieses Video an ruclips.net/video/tICz5HPMmLc/видео.html
Dort wird alles erklärt!
Ich möchte an Ihr Beispiel anknüpfen und eine Frage stellen! Die Rechnung habe ich soweit verstanden, dass die Pflichtteilsberechtigten jeweils die Hälfte des berechneten gesetzlichen Erbe bekommen. In diesem Fall 50tsd/Person. Das sind dann als Summe 150.000 Euro. Die beiden Erben bekommen dann aber wesentlich mehr, als der vorangegangene berechnete gesetzliche Betrag von 100.000 Euro/Erbe. Jetzt verbleiben 175.000 Euro/Erbe. Sehe ich das richtig!
Ja, das sehen Sie richtig. Der Pflichtteilsanspruch reduziert den Erbteil auf die Hälfte und ist ein reiner Geldanspruch. Logisch, dass für den bzw. die Erben dann entsprechend mehr übrig bleibt.
Die beiden Erben im genannten Beispiel bekommen jeder 1/2. Aber sie können dieses 1/2 nicht in voller Höhe behalten, wenn die enterbten Kinder den Pflichtteil fordern. Dann müssen die Erben die Pflichtteilsansprüche erfüllen und bezahlen insgesamt 150.000 EUR an die Pflichtteilsberechtigten aus. Der Rest verbleibt ihnen allein zu je 1/2.
Sehr interessant,
aber nach die gesetzliche Erfolge war hier noch keine Rede über eine versteckte Schulden ...
Dies Erbschaft zum akzeptieren?...
Jeder Erbe ist "Gesamtrechtsnachfolger" nach dem Erblasser. Das bedeutet, dass auch Schulden vererbt werden. Wenn jemand Sorge hat, dass mehr Schulden als positive Vermögenswerte vererbt wurden, dann kann dieser Erbe die Nachlassverwaltung beantragen. Dazu gibt es hier ein eigenes Video: ruclips.net/video/_n-FhieqGs0/видео.html 🤓
Hallo! Wie bekomme ich Auskunft wieviel Erbe denn überhaupt da ist, wie mache ich das?
Ich bin die einzige Tochter und meine Mutter ist in 2. Ehe verheiratet. Ich habe keinen Kontakt zu ihnen. Was muss ich machen wenn meine Mutter verstirbt damit ich auch eine ehrliche Auskunft bekomme?
Danke im Voraus, der Kanal ist super.
Sie sprechen ein großes Problem an. Als Erbe bzw. als Pflichtteilsberechtigter hat man leider nur einen Auskunftsanspruch gegen einen Miterben oder gegen den Alleinerben.
Man kann dann von demjenigen, der die Erbschaft besitzt, ein Nachlassverzeichnis verlangen. Dieses muss umfassend Auskunft geben über alles positiven und negativen Vermögenswerte. Aus einem korrekten Nachlassverzeichnis ergibt sich der "Nettowert" des Nachlasses. Dies ist unter anderem für die Bestimmung des Pflichtteilsanspruches wichtig.
Wenn Sie befürchten, dass z.B. der Ehemann Ihrer Mutter keine ehrliche Auskunft gibt, können Sie verlangen, dass ein Notar zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses hinzugezogen wird und dass der Erbe, der es erstellt, die Richtigkeit eidesstattlich versichert. Andere Möglichkeiten gibt es jedoch nicht.
Bemühen Sie sich rechtzeitig und zu Lebzeiten Ihrer Mutter darum, das Verhältnis zu entspannen und wieder zu regelmäßigem Kontakt zu kommen. Das ist leichter, als später vor Gerichten um das Erbe zu streiten.
@@nachlassbayern in meinem Fall habe ich ein notarielles NL Verzeichnis angefordert und die Gegenseite verzögert da Sie keinen Notar findet der die Aufgabe übernehmen will. Was kann ich da tun? Muss ich dazu Klage einreichen, sodass ein Richter diesen Auftrag vergibt?
Besprechen Sie das mit einem Rechtsanwalt. Die Klage ist in meinen Augen das letzte Mittel. Dass Notare nicht "Hurra" schreien, wenn sie ein Nachlassverzeichnis erstellen sollen, ist bekannt. Es kann aber nicht sein, dass in einem bestimmten Bezirk sich alle Notare verweigern. Der Pflichtteilsberechtigte hat nun mal einen gesetzlichen Anspruch und dann muss ein Notar als elementares Organ der Rechtspflege diesen Auftrag auch annehmen.
Wird ein Vermächtnis auf den Pflichtteil angerechnet? Bzw. wenn das Vermächtnis größer als der Pflichtteilsanspruch ist, erlischt dann der Pflichtteilsanspruch?
Das kommt auf den Einzelfall an. Normalerweise ist in einem solchen Fall kein Raum für zusätzliche Forderungen. Wenn dem Pflichtteilsberechtigten das Vermächtnis nicht zusagt, kann es es ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie etwas falsch machen.
@@nachlassbayern Vielen Dank für die schnelle Antwort
Ich bin die testamentarische Alleinerbin. Die Vermächtnisforderung muss also gegen mich gestellt werden. Meine Schwester ist mit dem Vermächtnis tatsächlich nicht so glücklich, es ist aber definitiv viel mehr wert als der Pflichtteil.
Ich werde abwarten, ob sie das Vermächtnis einfordert *oder* ausschlägt und den Pflichtteil fordert.
Denn beides geht nicht, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Auch gut zu wissen, aus ihrem Video, dass der Pflichtteilsanspruch immer nur Geld ist. Dann kann ich ggf. den Vermächtnisgegensrand auch selbst verkaufen und sie ausbezahlen.
Das Testament wurde von einer Anwältin für Erbrecht vorab formuliert und wurde dann handschriftlich abgeschrieben und unterschrieben.
Wenn der Erbe kein Nachlassverzeichnis erstellt und man einen Rechtsanwalt beauftragen muss - wer muss die Kosten für Rechtsanwalt und evtl. Gericht bezahlen? Und meine zweite Frage, wenn es sich um sehr wenig Geld zum vererben handelt (z.B. nur 50.000 bei 3 Kindern mit Berliner Testament) und auch hier auf Anfrage kein Nachlassverzeichnis erstellt wird und dann das erstellte mit nicht korrekten Zahlen und unvollständig ist, was macht mehr Sinn, ein notariellen Nachlassverzeichnis erstellen zu lassen oder im Amtsgericht Klage einzureichen?
Die Rechtsverfolgungskosten zahlt immer derjenige, der sich rechtswidrig verhält. In İhrem Beispiel der Erbe. Die Frage ob Auskunftsklage oder notarielles Nachlassverzeichnis sinnvoll ist, besprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt.
Hätte eine Frage zur Rechnungstellung. Anhand des festgestellten Grundwertes 1,2 bzw. 1,5 %. Ist der Grundwertbetrag der errechnete Forderungsbetrag oder der tatsächlich geflossene Betrag? Was wäre also wenn der RA eine hohe Summe fordert und nur 1/3 vom Gegner bezahlt wird?
kann man Sie auch in München erreichen/kann man zu Ihrem Büro kommen ?
Ja, das geht schon. Aber bitte nur mit vorheriger Terminvereinbarung! Ich bin wegen meiner Nachlasspflegschaften viel im Aussendienst unterwegs. Am besten buchen Sie erst einmal einen Telefontermin über die Website www.nachlassbayern.de.
Ich hätte da mal eine Frage: Mein Mann hat seinen Pflichtteil aus dem 1. Erbfall geltend gemacht. Meine Schwiegereltern besitzen 2 Häuser, eines wurde vor ca. 3 Jahren verkauft. Ein Haus läuft auf beider Namen, das andere nur auf meinen Schwiegervater. Es sind außerdem noch andere Vermögenswerte da. Unser Anwalt hat nun bis zum 29.02. von meiner Schwiegermutter eine erste Abschlagszahlung von 50.000 EUR verlangt. Ich gehe davon aus, dass er noch weitaus mehr vermutet. Meine Schwiegermutter ignoriert die Aufforderung und fährt nun in Reha. Verzugszinsen will sie nicht zahlen und macht uns dafür verantwortlich. Geht das so einfach? Was passiert, wenn sie nicht zahlt?
Das sollte Ihnen eigentlich Ihr Anwalt erklären... (Wenn der Pflichtteilsanspruch von der Erbin nicht erfüllt wird, bleibt nur der Weg zum Gericht mit einer Klage auf Zahlung.)
kann der pflichtteil um die hälfte gekürzt werden?
Eventuell verwechseln Sie etwas...? Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der wird also nicht mehr gekürzt. Wenn jedoch ein Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten enterbt, dann wird sein gesetzlicher Erbanspruch um die Hälfte gekürzt.
Aber auf diesen Pflichtteil hat jeder Berechtigte Anspruch. Pflichtteilsberechtigt sind vor allem Kinder und Ehegatten. In besonderen Fällen auch Enkel und Eltern des Erblassers.
Guten Abend. Wie hoch ist der Pflichtteil für das einzige Kind, wenn der Erblasser geschieden ist?
Auch in diesem Fall ist der Pflichtteilsanspruch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Zahlungsanspruch. Da in dem von Ihnen geschilderten Fall das einzige Kind der gesetzliche Alleinerbe wäre, beträgt sein Pflichtteilsanspruch 1/2.
Ich benötige Hilfe bezüglich dem Thema Erben, ich werde als Alleinerben eingetragen. Wie wird gewährleistet das dass Testament befolgt wird.
Mein Vater wurde aus dem Erbe ausgeschlossen und erhält nur ein Pflichtteil, allerdings will er mit mir das unter der Hand klären sprich 50/50.
Aber das will ich nicht tun (Familiensituation ist kompliziert und er hat viel Mist gebaut).
Daher wie oben genannt, wie kann gewährleistet werden das dass Testament so befolgt wird?
Sprechen Sie mit dem Erblasser/der Erblasserin, dass er/sie Testamentsvollsteckung anordnet.
Wenn Sie nicht wissen, was man darunter versteht, schauen Sie sich dieses Video an:
ruclips.net/video/3SaYogy6lA0/видео.html
Achten Sie darauf, dass ein berufsmäßiger Testamentsvollstrecker bestimmt wird. Wenn Sie sich gegen Ihren Vater durchsetzen wollen, brauchen Sie eine starke und fachliche versierte Persönlichkeit an Ihrer Seite. Viel Erfolg!
weiter so.
Vielen Dank für das positive Feedback. 👍
Mein Vater ist 2010 gestorben. Ist mein Erbanspruch bei einer Immobilie jetzt verjährt?
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Wenn Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens haben, empfehle ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Florian Aicher in München, den Sie unter Telefon 089-17-999-39-0 erreichen können (www.erbrecht-oberbayern.de). Herr Aicher berät und vertritt Mandanten bundesweit.
Ich kann nur ganz allgemein antworten. Erbansprüche verjähren heute in der Regel nach drei Jahren. Allerdings setzt diese Verjährung die Kenntnis des Anspruchs voraus. In besonderen Situationen kann auch ein 30-jährige Verjährung wirksam sein. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
@@nachlassbayern Vielen Dank Herr von Malsen. Damit haben sie mir schon weitergeholfen. Ihre Videos sind so klasse. lg A.Götz, - D,-dorf.
Freut mich.
Vielen Dank für das Video. Leider trifft es bei mir nicht ganz zu... bei uns ist es so das ich mit meiner Verlobten das Haus meiner Mutter übernehmen möchte. Ich habe noch zwei Schwestern, die einen Anspruch auf ein Erbe haben.
Meine Mutter lebt auch noch, wir wollen das Haus aber übernehmen und sie wird auch weithin dort mit uns zusammen wohnen.
Wenn wir das Haus jetzt auf unseren Namen schreiben lassen, was müssen wir nun an meine Schwestern zahlen?
Auf Ihre Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Ich werde dazu ein Video machen. Es wird an diesem Freitag erscheinen. Schauen Sie ab 17:00 Uhr auf diesem Kanal vorbei.
@@nachlassbayern Vielen Dank, ich bin gespannt. =)
Ich bin verheiratet mit einem Mann der 2 Kindern von einem ersten Ehe hat. Bei Todes meiner Mannes was wäre in Prozent der Pflichtteil die Kinder? Wir haben gemeinsam keine Kinder. Wie kann ich meine Schwester etwas hinterlassen?
Ist ein Berliner Testament richtig für mich?
nachlassbayern.de
• vor 1 Woche
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Ich kann nur ganz allgemein antworten.
Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch.
Ein Video zur gesetzlichen Erbfolge finden Sie hier: ruclips.net/video/gHC2TCGs_2Y/видео.html
Ich hätte eine Frage , wie oft fällt eine Erbschaftsteuer an ... bei uns ist der Vater Verstorben , Mutter war durch BerlinerTestament Erbin , nach 13 Jahre verstarb die Mutter .
Das Erbe war immer das selbe Wert.
Jeder Erbfall löst Erbschaftssteuer aus, wenn die Freibeträge überschritten werden. Unter anderem deswegen ist das Berliner Testament nicht empfehlenswert. Es kommt zu einer Vermögensansammlung beim längerlebenden Ehegatten.
Wenn das Erbe immer der gleiche Wert ist, kann es eventuell zwei Mal besteuert werden.
Danke , genau das ist eingetroffen . Wertsteigerung
Schade. Das hätte man vermeiden können... - hätte, hätte, Fahrradkette... Leider.
Sehr geehrter Pflichtverteidiger,
können Sie mir die Frage beantworten, meine Mutter und der Bruder ist als Betreuer durch das Amtsgericht eigesetzt weil der Vater Demet ist.
Hatten die Garage verkauft, das Geld floss auf Mutters Konto, Mutter überweist den erzielten Betrag auf Bruders Bankkonto eine andere Bank als die Mutter. Meine Frage ist es Schenkung von der Mutter
Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. In Ihrem Fall muss der Sachverhalt genau geprüft werden.
Danke🥰
Dankeschön l
Gerne.
Hallo meine Frage ist ich bin das einzige leibliche Kind meines Verstorbenen Vaters
Da ich seit 20 Jahren keinen Kontakt zu ihm habe wusste ich nicht das er die Tochter seiner Frau die er geheiratet hatte ,adoptierte
Er hat wohl seine Immobilie ihr zugesprochen und ich bekomme den Pflichtteil
Wie hoch ist der Pflichtteil
Die Unterlagen für die Bestattung muss wohl von mir unterschrieben werden
Ich bin jetzt etwas überfordert mit der Situation
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Liebe Grüße
Silke
Ein adoptiertes Kind ist erbrechtlich genau so zu behandeln wie ein leibliches Kind. Erbrechtlich stehen Sie jetzt so, als hätten Sie immer eine Schwester gehabt. Seien Sie vorsichtig mit dem Unterschreiben irgendwelcher Bestattungsunterlagen. Sie sind zu gar nichts verpflichtet! Die Bestattung muss von den Erben bezahlt werden. Sollten Sie enterbt worden sein, haben Sie damit nichts zu tun.
Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Vater, der eine Ehefrau und zwei Töchter hinterlässt, beträgt der gesetzliche Erbteil jeder Tochter 1/4 - allerdings nur dann, wenn der Vater im gesetzlichen Güterstand gelebt hat. Der Pflichtteil ist demzufolge 1/8.
Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten, damit Sie hier keine Fehler machen.
Hallo Silke, bei der Adoption der Stieftochter hätte dich das für die Adoption zuständige Gericht anhören müssen. Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Das ist ein Verfahrensfehler. Ob du das jetzt noch anfechten kannst, weiß ich allerdings nicht. Ist aber ggf. Wert, beim Anwalt nachzufragen.@@nachlassbayern
Hallo Herr von Malsen!
Gluechwunsch zu Ihrem Kanal. Sehr informativ und hilfreich,leider finde ich in meinem konkreten Fall keine îklaren Auskuenfte im gesamten Internet. Aber vielleicht koennen Sie mir helfen.
Folgender Sachverhalt: Meine Mutter lebt ueber 40 Jahre mit Ihrem Partner unverheirate unf gluecklich zusammen. Es gibt auf beiden Seiten einen Sohn. Um beide gleich zu behandeln schliessen meine "Eltern" einen Erbvertrag auf Gegenseitigkeit auf. Als Schlusserben werden zu gleichen Teilen die Soehne eingesetzt. Nun stirbt der Partner meiner Mutter zu erst und der Sohn des Partners klagt seinen Pflichtteil ueber einen Rechtsanwalt ein und er erhaelt ein 1/4 des Vermoegens. Nach dem Tad meiner Mutter fordert der Sohn nun seine Haelfte des restlichen Erbes, welches in dem Fall nochmals 3/8 ausmachen. In diesem Fall wuerde er 5/8 erhalten und ich insgesamt nur 3/8. Dies entspricht nicht dem Willen meiner Mutter und Ihres Partners. Der Hinweis im Erbvertrag, dass der Notar ueber den Pflichtanteil aufgeklaert hat ist fuer mich nicht zu verstehen, da es hier keinen Hinweis gibt, was er konkret vorgetragen hat.
Ich wuerde mich freuen, wenn ich hierzu naehere Erkaerungen bekaeme.
Alles Gute und bleiben Sie gesund.
Harry
@Harry Schwarz: Eine komplexe Situation... - Damit ich den Sachverhalt richtig verstehe, muss ich nachfragen: Handelt es sich bei dem Vermögen im Wesentlichen um eine selbstgenutzte Immobilie, die sowohl Ihrer Mutter als auch dem Lebensgefährten je zur Hälfte gehört hat?
Falls das nicht zutrifft, schildern Sie mir bitte noch, wie sich das vererbte Vermögen zusammengesetzt hat. Die Höhe des Vermögens brauchen Sie nicht zu beziffern.
@@nachlassbayern Die Immobilie war bereits veraeussert und beide lebten zuletzt in einem Seniorenheim . Damit waren es nur Barmittel, die aufgeteilt werden müssen, was die Sache sicher einfacher macht.
Vielen Dank für die Info. Das Problem, welches sich in Ihrem Fall stellt, ist sehr grundsätzlicher Natur. Ich werde Ihre Frage im nächsten Video beantworten. Es wird am kommenden Freitag (22.11.2019) erscheinen. Bleiben Sie dran! 😉
Ich habe Fragen, für die Erklärung werde ich sehr dankbar sein. Der Ehemann(2 Kinder aus der erste Ehe) meiner Freundin ist gestorben. Sie ist allein Erbin(hat 3 eigene Kinder aus der erste Ehe), seine Söhne stehen nicht i.Testament. Zu Erben ist das Haus und 5 Autos. Wer ist Pflichtteilberechtigt und in welcher Höhe ist die Berechtigung = Pflichtteil. Danke i.voras
Ihre Freundin sollte abwarten, bis sich die Pflichtteilsberechtigten melden und Ansprüche geltend machen. Die Pflichtteile muss sie nicht von sich aus zahlen, sondern die Berechtigten müssen die Zahlung verlangen.
Dann kann Ihre Freundin einen Anwalt mit der Prüfung der Ansprüche beauftragen. Im Übrigen finden Sie die Antwort auch auf diesem Kanal. Es gibt hier mehrere Videos zum Pflichtteilsanspruch.
@@nachlassbayern Dankeschön für Ihre Antwort. Es geht ja drum, dass sie es wissen möchte, bevor die Pflicht-Teil angefordert wird. Ob alle 5 Kinder Anspruche haben und in welche Höhe steht jedem zu
Diese Kommentarfunktion ist für individuelle Rechtsberatung nicht geeignet. Rechtsberatung dürfen nur Anwälte erbringen.
Wie sieht die Sache aus, wenn eine Mutter, Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemannes und ihrer Eltern, den Großteil ihres Erbes, nämlich zwei Häuser, bereits 1995, unter Vorbehalt des Nießbrauches, an ihre beiden Söhne überschrieben hat, obwohl zu dem verbleibenden dritten Kind, einer Tochter und als einzige mittellos, jederzeit eine nahe Beziehung bestanden hat? Die Tochter wurde erst 2011 darüber informiert. Die Mutter lebt noch.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Ich kann nur ganz allgemein antworten.
Eine Schenkung, die unter Nießbrauchsvorbehalt erfolgt, setzt nach der Rechtsprechung des BGH die 10-Jahres-Frist des § 2325 Abs 3 BGB NICHT in Gang. Das bedeutet für solche Fälle, dass pflichtteilsberechtigte Erben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Erben bzw. die Beschenkten haben.
Schauen Sie sich dazu das Video zum Pflichtteilsergänzungsanspruch an:
ruclips.net/video/WUkoamS9c1k/видео.html
@@nachlassbayern
Vielen Dank Herr von Malsen! Jetzt muss man hoffen, dass eine Überschreibung mit Nießbrauch nicht nachträglich und heimlich in eine Schenkung ohne Nießbrauch verwandelt wurde.
Da haben Sie recht. Dieses Risiko besteht. Würde die künftige Erblasserin heute auf den Nießbrauch verzichten, dann würde die 10-Jahresfrist beginnen und ab 2029 wären die Schenkungen "pflichtteilsergänzungsfest".
@@nachlassbayern
Aber wie könnte man das rauskriegen, wenn alles heimlich geschehen würde? Oder kann man auf diese Art das Erbrecht umgehen?
Das Erbrecht verbietet nicht, dass jemand sein Vermögen verschenkt. Auch die Ungleichbehandlung von Kindern ist nicht rechtswidrig.
Der Anspruch auf den Pflichtteil soll eine Mindestteilhabe am Nachlass sicherstellen. Wenn jedoch die Schenkung mehr als 10 Jahre zurück liegt, dann geht der Pflichtteilsberechtigte leer aus.
In meinen nächsten Videos werde ich das Thema Pflichtteilsreduzierung noch im Detail behandeln. Abonnieren Sie diesen Kanal!
Wissen Sie wie das mit dem Pflichtteil in Italien ist? Gibt es den dort?
Auch das italienische Erbrecht kennt den Pflichtteilsanspruch. Wegen der Details empfehle ich Ihnen jedoch, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ich bin kein Experte für das italienische Erbrecht.
Habs gerade in der Schule
Ist 'ne gute Schule, wenn Sie so etwas im Lehrplan haben...
Kann ich meine Garten tier haus durchs erbe verlieren habe so angst davor bin Tochter und wohne mit papa alleine im haus habe aber 3 halbgeschwister
Ihr Vater sollte unbedingt ein Testament machen. Da kann er Ihnen das Gartentierhaus (was ist das eigentlich?) zuteilen.
Als Beispiel ich und die witwe haben jeweils zur hälfte geerbt..
Ich bin der sohn von meinem verstorbenem vater.. seine 2 töchter hat er enterbt... als beispiel.. wenn jetzt das haus 200.000€ wert ist die witwe hat so gesehen 100.000 euro anteil.. ich auch 100.000 euro können meine schwestern nur von mir oder von der witwe auch ihren pflichtteil verlangen ( wir sind eine erbgemeinschaft.. wenn nein ( also nur von mir ) wie hoch wäre der pflichtteil für meine 2 schwestern in euro vielen dank im vorraus !
Der Pflichtteilsanspruch ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einer Witwe und drei Kindern ist der Pflichtteilsanspruch pro Kind normalerweise 1/12.
@@nachlassbayern guten Tag also die Witwe ihr gehören 50%. Soviel ich weiß können auch meine zwei Schwestern von ihr nichts holen nur von meinen 50%. Meine zwei Schwestern sind ja enterbt heißt das wirklich dass meine zwei enterbten Schwestern wirklich nur ein zwölftel jeweils bekommen
Ich bin Alleinerbin im Testament von meine Vater eingetragen, habe ein Haus geerbt gesamt Wert 350.000€ welchen Pflichtteilanspruch haben meine Schwester und mein Bruder.
Einfach ausrechnen: Es hängt davon ab, wie viele Pflichtteilsberechtigte leben. Sollte Ihre Mutter bereits verstorben und nur noch drei Kinder Ihres Vater leben, dann ist der gesetzliche Erbteil pro Kind 1/3. Der Pflichtteil ist stets die Hälfte des gesetzlichen Erbteils - also 1/6. Wenn die Mutter noch lebt, alles durch zwei teilen.
Wenn zwei Kinder da sind eins aus erster Ehe und eins aus zweiter ehe der Mutter. Der Vater aus zweiter Ehe stirbt und das Kind aus zweiter Ehe würde Erben , stellt aber keine Ansprüche an die Mutter. Wenn die Mutter stirbt und es gibt kein Testament erhält man dann die Hälfte oder steht einem noch etwas vom Vater zu.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung anbiete, denn diese ist Rechtsanwälten vorbehalten. Ich kann nur ganz allgemein antworten.
Bei einem Erbfall ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Abkömmlinge und Ehegatten sind folglich in einer Erbengemeinschaft. Wenn diese nicht auseinandergesetzt wird, bleibt sie als Gesamthandsvermögen bestehen.
Lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten!
Ich widerspreche dem Pflichtteil.
Das Erbe muss berechnet werden.
Nicht notariell (aus Kostengründen muss gespart werden.)
Dem Pflichtteil können Sie nicht widersprechen. Das ist ein gesetzlicher Anspruch.
Alter beim Intro sind mir die Ohren weggeflogen. Der Kauf eines Mikros wirkt ware Wunder
Erst ab 7 Minute geht es los...