WUNDVERSORGUNG: Die neue HKP- Reglung einfach erklärt! Ambulant Bloggt & Rechtsdepesche

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  • Опубликовано: 5 сен 2024
  • Die neue HKP-Richtlinie hat die Reglungen zur Wundversorgung für das Pflegepersonal und die Pflege grundsätzlich verändert. Doch wie sehen die neuen Richtlinen nun aus?
    In diesem spanneden Video besprechen wir zusammen mit Tobias Plonka von @AMBULANT BLOGGT und dem Anwalt Prof. Dr. Volker Großkopf von @Rechtsdepesche diesen komplizierten und schweren Sachverhalt.
    Wir wollen in einfachen Worten klären:
    Wer darf zukünftig Wundern versorgen?
    Wer braucht eine Zusatzqualifikation für die Wundversorgung?
    Welche neuen Regeln beinhaltet die HKP für Pfleger und Pflegepersonal?
    Welche Wundexpertenweiterbildungen gibt es zukünftig?
    Solltet Ihr hierzu noch Fragen haben, stellt sie uns bitte direkt in die Kommentare!
    Das vollständige Inteview mit weiteren Fragen findet ihr auf dem RUclipskanal von Amublant Bloggt. Wir danken dem guten Team von für diesen spannenden Austausch!
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    Euer Feedback und eure Kommentare sind unser Sauerstoff! Bitte nehmt euch eine Sekunde und sagt „Hi“ in den Kommentaren. Lasst unser Team gerne wissen, wie Ihr das Video gefunden habt und was Ihr euch noch in Zukunft für Themen wünscht.
    PS: Es würde uns auch eine Menge bedeuten, wenn ihr den „Abonnieren“-Button drückt! ;-)
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    #Wundversorgung #Recht #Pflege #HKP

Комментарии • 6

  • @eliassander7
    @eliassander7 2 года назад +5

    Ich muss Ihnen ehrlich gestehen , es gibt viel zu wenige Haftungsfälle bezüglich der HKP. Entweder wissen die Klienten es nicht besser oder sie trauen sich nicht die unqualifizierte Mitarbeiterschaft anzuzeigen !

  • @jana219
    @jana219 2 года назад +1

    Kommentare
    Öffentlich kommentieren…
    Jana
    vor 1 Sekunde
    "Rezertifizierung" ist das was die Anbieter von Weiterbildung gern in die Rahmenempehlung reininterpretieren. Paragraph 6 der Rahmenempfehlung zur HKP besagt im Absatz 10 auschließlich, dass die spezialisierten Mitarbeiter:innen jährlich eine INTERNE oder EXTERNE Fortbildungsmaßnahme im Umfang von 10 Zeitstunden benötigen. Von Rezertifizierung ist da keine Rede. Diese bringt nur den Anbietern Geld und ist gar nicht gefordert. Auch das chronische Wunden nur noch von spezialisierten Leistungserbringern versorgt werden dürfen ist falsch, nach 31 a HKP SOLLEN chronische und schwer heilende Wunden von spezialisierten Leistungserbringern versorgt werden. Von müssen ist auch hier keine Rede. Wenn es in der Region keinen spezialisierten Leistungserbringer gibt, dürfen "normale" Pflegedienste chronische und schwer heilende Wunden versorgen.

  • @hansi2040
    @hansi2040 2 года назад +1

    Oha, ein schwieriges Thema. Grundsätzlich ist die Änderung qualitätstechnisch verständlich, aber im ambulanten Bereich schwer durchführbar, es sei denn jeder Mitarbeiter hätte die Qualifikation. Ich arbeite selber in der HKP, und die meisten Wunden werden im Rahmen der Pflege versorgt, da man durch Verunreinigung des Verbandes z.b. auf jeden Fall dran muss, da man nicht warten kann bis jemand mit entsprechender Qualifikation kommt, bzw derjenige auch garnicht alle Fälle behandeln könnte incl. Pflege. Der andere Punkt, der da völlig wegfällt... Fehlende oder nicht mehr durchführbare Ursachenbeseitigung! Was der wichtigste Aspekt, neben der Begleittherapie, im Rahmen der Wundheilung darstellt. Ein Grossteil der Wundversorgungen findet statt, um eine Verschlechterung zu vermeiden, weil eine Ursachenbeseitigung wegen z.b.nicht mehr durchführbarer OP möglich ist. Vor allem auch in den letzten Jahren, Monaten oder auch Wochen des Lebens, was in der HKP nun mal meist der Fall ist. Von den Klienten, die ihre Wunden"pflegen" , weil sie froh sind wenn jemand zu ihnen 1x am Tag ins Haus kommt, mal ganz abgesehen! Da ist das ganze leider nicht wirklich durchdacht.

    • @Rechtsdepesche
      @Rechtsdepesche  2 года назад

      Super spannendes Feedback! Dank Dir dafür. Ja, wir können nachvollziehen, was du mit "Schwer durchführbar" meinst! :-O