Schreibe in 4 Tage eine arbeit und wollte einfach sagen wow ,alles in 10 min gelernt und direkt ein lernzettel drauß gemacht ,bin top vorbereiet vielen dank💪
Wirklich sehr gut erklärt und eine super Ergänzung zu meinem bereits vorhandenen Unterrichtsmaterial. Ich schreibe nächste Woche meine Abschlussprüfung und es hat mir sehr gut weiter geholfen!
Gutes Video !! Habe es gerade mit meiner Ausbildungsgruppe angeschaut. Allerdings setzt bei uns im Buch das Ende der Friedenspflicht erst nach den gescheiterten Verhandlungen ein.. Hm, würde mich freuen, wenn sie darauf reagieren würden. LG
Vielen Dank für deinen Kommentar und das Feedback! 😊 Grundsätzlich gilt die Friedenspflicht für die Laufzeit eines Tarifvertrags. Diese kann tarifvertraglich aber auch über die Laufzeit hinaus ausgeweitet werden, wie es z. B. in der Metall- und Elektroindustrie üblich ist, wo sie oft noch 4 Wochen nach Ablauf des Tarifvertrags fortbesteht. Auch Regelungen, die festlegen, dass die Friedenspflicht erst endet, wenn Tarifverhandlungen als gescheitert erklärt wurden, sind möglich. Diese Unterschiede zwischen Theorie und Praxis führen manchmal zu Missverständnissen. Rein rechtlich hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06) dazu klargestellt: „Mit Ablauf der vereinbarten Dauer oder der Kündigungsfrist für eine tarifliche Bestimmung endet die mit ihr verbundene Friedenspflicht für die beteiligten Tarifvertragsparteien.“ Außerdem heißt es: „Verhandlungen der Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Tarifforderung begründen KEINE auf ihren Gegenstand bezogene Friedenspflicht.“ Das bedeutet, dass es in der Theorie keine automatische Friedenspflicht über den Ablauf hinaus gibt, solange keine tarifvertragliche Regelung dies ausdrücklich vorsieht. Ich hoffe, es ist nicht zu kompliziert. Im Grundlagenvideo wäre es wahrscheinlich zu kompliziert und zu viel geworden. Aber danke für deinen Hinweis. 👍
Hallo, habe eine super wichtige Frage für ein Referat dass ich am Donnerstag halte: Bei dem Pflegepersonal in DE gab es ja jetzt auch mehrere Streiks.. diese resultierten doch aus jahrelanger Unzufriedenheit und eben der Krisensituation. Aber da war es doch egal wie es mit dem Tarifvertrag stand? Gibt es eine Regelung dass es nur möglich ist das Arbeitsskampfrecht in Gebrauch zu nehmen wenn der Vertrag abgelaufen ist? Dann gäbe es doch nicht so oft Streiks? Wäre super wenn mir jemand den Zusammenhang erklären könnt
Hallo Lillyiiii, ich versuche es mal. Zunächst einmal zur Pflege. Die Antwort ist ziemlich einfach: Es gibt keinen flächendeckenden Tarifvertrag in der Pflege. Der größte Arbeitgeber Caritas hat sich bisher geweigert, einen Tarifvertrag abzuschließen. Es gibt hier und da einen Haustarifvertrag, der nur für einen bestimmten Arbeitgeber und kleine Gruppe von Beschäftigten gilt. Das ist aber eher die Ausnahme. Insofern dürfen die meisten Pflegekräfte an den von Gewerkschaften (hier insbesondere ver.di) organisierten Streiks beteiligen. Ohne Tarifvertrag keine Friedenspflicht. Aktuell wird darum gerungen, die wichgsten Arbeitgeber ( auch mit politischer Unterstützung) an den Verhandlungstisch zu bekommen, was sich aber als schwierig erweist.
Dann kann noch folgender Fall eintreten: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vereinbaren einen Tarifvertrag, in dem die Arbeitszeit geregelt wird, aber nicht die Entlohnung. Während der Vertragsdauer darf nicht wegen neuer Arbeitszeitforderungen gestreikt werden, WOHL ABER, wegen Lohnforderungen, da ja Löhne KEIN Bestandteil des laufenden Tarifvertrags sind. Dies bezeichnet man als relative Friedenspflicht.
Zur Friedenspflicht zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gibt es kein Gesetz, sondern sie wird ( wie ganz viele Regelungen im Streikrecht) aus diversen Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes abgeleitet. Schließlich muss jeder Streik verhältnismäßig sein. Dies wäre nicht der Fall, wenn gerade vor 2 Tagen ein Tarifvertrag dazu abgeschlossen wäre. Letztendlich muss man sagen: Wenn der Tarifvertrag eine bestimmte Sachen geregelt hat, darf während der Vertragsdauer wegen dieser Sache nicht gestreikt werden! Ich hoffe, ich habe ein paar Anregungen geliefert. 👍
Super erklärt in 5 Minuten als meine Lehrerin in 6 Doppelstunden 👍
Dankeschön!👍
Super erklärt und veranschaulicht, auch der Lerntipp am Ende ist sehr nützlich. Danke!
Schreibe in 4 Tage eine arbeit und wollte einfach sagen wow ,alles in 10 min gelernt und direkt ein lernzettel drauß gemacht ,bin top vorbereiet vielen dank💪
Vielen lieben Dank und viel Erfolg bei deiner Arbeit. 💪🍀
Danke vielmals😁
So Arbeit geschrieben ist alles nach plan gelaufen ,vielen dank🎉
Wirklich sehr gut erklärt und eine super Ergänzung zu meinem bereits vorhandenen Unterrichtsmaterial. Ich schreibe nächste Woche meine Abschlussprüfung und es hat mir sehr gut weiter geholfen!
Dankeschön! Es freut mich sehr!👍
Super, das hat echt geholfen. Übersichtlich und einfach ohne Schnörkel erklärt. Weiter so!
Liebe Grüße aus Berlin
Dankeschön!👍
Suuuuper Video, einfach hammer, habe eeeendlich Tarifverträge und Verhandlungen verstanden und kann Donnerstag in due Klausur starten!
Dankeschön! Es freut mich sehr!👍
Sehr gut erklärt die kurze Zusammenfassung hat mir bei der Prüfung sehr geholfen
Dankeschön und viel Erfolg weiterhin. 👍🍀
So, morgen Abi :)) . Danke für die hilfreichen und übersichtlichen Videos!
Gern geschehen und viel Erfolg morgen!🍀
Super erklärt 👏🏻 Dankeee!
Didaktisch und visuell hervorragend strukturiert, vielen Dank! Wir schreiben morgen einen Test, u.a. über dieses Thema ;-)
Dankeschön und viel Erfolg bei dem Test! 👍🍀
super und verständlich erklärt :)
Dankeschön!👍🍀
Super Video Danke
Dankeschön!👍
Sehr gut erklärt. Danke!!
Dankeschön!👍
Super Erklart❤
Dankeschön. 👍🍀
Tip top erklärt, danke
Dankeschön!👍🍀
Danke ! Super erklärt👍
Dankeschön!👍
Sehr gutes Video, alles erfahren was ich wissen wollte:)
Dankeschön! 👍🍀
Gebe mir das um 2 Uhr Nachts, 6,5 Stunden vor meiner Abschlussprüfung 😂😂 danke
Gerne. Hoffe, dass die Prüfung gut verlaufen ist!👍🍀
Super gute Erklärung!!
Dankeschön!👍
super super
Dankeschön!👍🍀
Top Video!
Dankeschön!👍
Super Video. Sehr gut erklärt.
Grüße vom Rvwbk Paderborn
Dankeschön! 👍Und liebe Grüße zurück aus Hückeswagen.
Tolle Erklärung! Vielen Dank für die Mühe☺️
Dankeschön, Marike!👍🍀
Gutes Video 🎉
Dankeschön! 👍🍀
sehr gut und anschaulich erklärt!
Vielen daaank
Sehr gerne.👍
Gutes Video !! Habe es gerade mit meiner Ausbildungsgruppe angeschaut. Allerdings setzt bei uns im Buch das Ende der Friedenspflicht erst nach den gescheiterten Verhandlungen ein.. Hm, würde mich freuen, wenn sie darauf reagieren würden. LG
Vielen Dank für deinen Kommentar und das Feedback! 😊
Grundsätzlich gilt die Friedenspflicht für die Laufzeit eines Tarifvertrags. Diese kann tarifvertraglich aber auch über die Laufzeit hinaus ausgeweitet werden, wie es z. B. in der Metall- und Elektroindustrie üblich ist, wo sie oft noch 4 Wochen nach Ablauf des Tarifvertrags fortbesteht. Auch Regelungen, die festlegen, dass die Friedenspflicht erst endet, wenn Tarifverhandlungen als gescheitert erklärt wurden, sind möglich. Diese Unterschiede zwischen Theorie und Praxis führen manchmal zu Missverständnissen.
Rein rechtlich hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06) dazu klargestellt:
„Mit Ablauf der vereinbarten Dauer oder der Kündigungsfrist für eine tarifliche Bestimmung endet die mit ihr verbundene Friedenspflicht für die beteiligten Tarifvertragsparteien.“
Außerdem heißt es:
„Verhandlungen der Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Tarifforderung begründen KEINE auf ihren Gegenstand bezogene Friedenspflicht.“
Das bedeutet, dass es in der Theorie keine automatische Friedenspflicht über den Ablauf hinaus gibt, solange keine tarifvertragliche Regelung dies ausdrücklich vorsieht. Ich hoffe, es ist nicht zu kompliziert. Im Grundlagenvideo wäre es wahrscheinlich zu kompliziert und zu viel geworden. Aber danke für deinen Hinweis. 👍
Super erklärt wie immer 😊
Dankeschön 😊
Super verständlich erklärt. Danke!!
Dankeschön, Natalie.👍
Sind die während des Videos gezeigten Grafiken frei nutzbar? LG
Hallo Flo, leider nicht. Dafür haben wir eine Lizenz erworben.👍
@@berufskolleghuckeswagen7198 Trotzdem danke für die schnelle Antwort :D
Hallo, habe eine super wichtige Frage für ein Referat dass ich am Donnerstag halte:
Bei dem Pflegepersonal in DE gab es ja jetzt auch mehrere Streiks.. diese resultierten doch aus jahrelanger Unzufriedenheit und eben der Krisensituation. Aber da war es doch egal wie es mit dem Tarifvertrag stand? Gibt es eine Regelung dass es nur möglich ist das Arbeitsskampfrecht in Gebrauch zu nehmen wenn der Vertrag abgelaufen ist? Dann gäbe es doch nicht so oft Streiks? Wäre super wenn mir jemand den Zusammenhang erklären könnt
Hallo Lillyiiii, ich versuche es mal. Zunächst einmal zur Pflege. Die Antwort ist ziemlich einfach: Es gibt keinen flächendeckenden Tarifvertrag in der Pflege. Der größte Arbeitgeber Caritas hat sich bisher geweigert, einen Tarifvertrag abzuschließen. Es gibt hier und da einen Haustarifvertrag, der nur für einen bestimmten Arbeitgeber und kleine Gruppe von Beschäftigten gilt. Das ist aber eher die Ausnahme. Insofern dürfen die meisten Pflegekräfte an den von Gewerkschaften (hier insbesondere ver.di) organisierten Streiks beteiligen. Ohne Tarifvertrag keine Friedenspflicht. Aktuell wird darum gerungen, die wichgsten Arbeitgeber ( auch mit politischer Unterstützung) an den Verhandlungstisch zu bekommen, was sich aber als schwierig erweist.
Dann kann noch folgender Fall eintreten: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vereinbaren einen Tarifvertrag, in dem die Arbeitszeit geregelt wird, aber nicht die Entlohnung. Während der Vertragsdauer darf nicht wegen neuer Arbeitszeitforderungen gestreikt werden, WOHL ABER, wegen Lohnforderungen, da ja Löhne KEIN Bestandteil des laufenden Tarifvertrags sind. Dies bezeichnet man als relative Friedenspflicht.
Zur Friedenspflicht zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gibt es kein Gesetz, sondern sie wird ( wie ganz viele Regelungen im Streikrecht) aus diversen Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes abgeleitet. Schließlich muss jeder Streik verhältnismäßig sein. Dies wäre nicht der Fall, wenn gerade vor 2 Tagen ein Tarifvertrag dazu abgeschlossen wäre. Letztendlich muss man sagen: Wenn der Tarifvertrag eine bestimmte Sachen geregelt hat, darf während der Vertragsdauer wegen dieser Sache nicht gestreikt werden! Ich hoffe, ich habe ein paar Anregungen geliefert. 👍
Vielen Dank!!!
@@berufskolleghuckeswagen7198 Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!!
Bisschen peinlich, dass ich das bisher nicht wusste. Aber jetzt ist meine Wissenslücke geschlossen. Vielen Dank für die tolle Erklärung!
Dankeschön! 👍🍀
hallo herr anwalt
WiPo ballert mit den Videos anders
jap da hast du recht
Ich fasse das Mal als Kompliment auf. Danke.👍🚀