Ich habe den Kanal wegen der gut aufbereiteten Wissensbeiträge abonniert, nutze ihn um mich in diesem Bereich weiterzubilden, und freue mich über jeden Inhalt. Danke dafür!
Sehr gut erklärt, besonders für diejenigen, die sich nicht mit dem Waffengesetz beschäftigen oder beschäftigen wollen. Mit dem Waffengesetz sollte sich meiner Meinung nach jeder legale Waffenbesitzer beschäftigen. Das Sporthandbuch sollte man ja auch lesen, was so manche auch nicht tun. Danke dir für den Content 👍
Super erklärt - und gerade beim Thema Waffen sollte sich jeder mit dem Gesetz auseinandergesetzt haben. Spätestens bei der Sachkundeprüfung kommt man nicht dran vorbei.
😎👌 du hast das Gesetz absolut korrekt wiedergegeben, bin der selben Meinung, jeder hat das Lesen gelernt (hoffe ich zumindest) man kann auch selbst mal etwas recherchieren. Zum Thema Bleiverbot gibt es auch wieder ,,News'' über den DSB😉
Klar, präzise und verständlich! Danke dafür und eigentlich ganz einfach. Ein Blick in aktuelle Waffensachkundeunterlagen und gesetzliche Grundlagen/Vorschriften gehören zu unserem Sport. Dies ist (leider) wichtiger als aktuelle Munitionspreise und günstige Bezugsquellen. ...und zum (selbstverständlichen!) Thema Schießbuch ein schlichter aber wichtiger "Klassiker" von einem meiner Professoren: Wer schreibt, der bleibt! Gut Schuß Sportsfreunde
@@haste.gesehen Hallo "Haste gesehen" Ich meinte "mit gesetzlichen Grundlagen/Vorschriften" nicht explizit das WaffG. Auch ich blättere nicht freiwillig in Gesetzestexten rum, um dann festzustellen, daß dort keine konkreten Angaben zu finden sind. Eine kurze Recherche oder Anfrage bei dem für Dich zuständigem Verband und/oder Deiner Waffenbehörde klärt die Abläufe. Da die einzelnen Bundesländer und deren Verwaltungsbehörden in der Regel verschiedene "Bearbeitungsprozeduren" haben, ist ein kurzer Anruf bei der für Dich zuständigen Behörde der sicherste Weg. Ablauf bei uns: Schießbucheinträge (Kopie) vom Verein bestätigen lassen, dies vom Verband abzeichnen lassen und dann das Schreiben vom Verband (und dem Verein) der Behörde vorlegen. Bei Unklarheiten wird sich die Behörde melden und vielleicht einen Blick ins Schießbuch werfen, aber das ist wohl eher die Ausnahme. Viele und sportliche Grüße Erik
Lass dich nicht verunsichern, du machst das super gut. Man muss sich eben auch selber mal ein bisschen einlesen, und nicht nur unqualifizierte Kommentare aus der Hüfte raushauen, genau wie du es sagst. Sonst kann einem dann schon mal die Hutschnur platzen, du bist halt auch nur ein Mensch. Danke dir und bitte: Weiter so!
Der gesamte Ton, auch der von Dir ist eher aggressiv bei dem Thema, weil Du scheinbar nicht verstehst, dass Deine Frage eben nicht so klar zu verstehen war, wie Du es denkst. Ganz einfach. Mein Erleben, nicht nur in diesem Thema, ist es nunmal und da stehe ich nicht alleine da, dass die meisten zwar vorgeben das Gesetz zu lesen und zu verstehen, zutreffen tut es aber nur selten. Es geht auch nicht darum, dass keine Fragen gestellt werden sollen, sondern dass die Fragen oftmals eben nicht die Antwort erzeugen, meist weil unglücklich formuliert, die gewünscht wird. Das man hier und da dann auch mal etwas dünnhäutig wirkt, sollte einleuchten, oder? Viele Fragestellungen, die in die Richtung gehen wie die Deine, gehen eben meist in die Richtung: Ich habe keine Lust www.gesetze-im-internet.de aufzurufen und den Gesetzestext zu lesen. Warum auch, ist ja einfacher, wenn das andere für einen machen, oder? Das ist die Welt der Waffenbesitzer und wer hier einen Kommentar hinterlässt, muss auch damit rechnen, dass der Kommentar in einem Video thematisiert wird. Wenn der komplette Beitragsstrang auch noch vom Fragesteller gelöscht wird, dann erst recht und dann können auch Kommentare von anderen Zuschauern etwas direkter werden. Willkommen im Internet und den sozialen Medien, sage ich da nur. Ich denke, das Thema dürfte jetzt erledigt sein, oder? Die Fragen wurden beantwortet. Je mehr dieses Thema weiter diskutiert wird, desto unschöner wird der Diskussionsverlauf.
Langsam werde ich aber sauer! Du behauptest ich zeige falsche Fakten? Welche falschen Fakten sollen das sein? In dem Video ging/geht es die drei Regeln, nicht wie sie angewendet werden. Den § 14 Abs. 4 im Detail habe ich erst in diesem Video beschrieben. Du beklagst Doch über Unsachlichkeit, jetzt wirst Du unsachlich, in dem Du mir falsche Fakten vorwirfst, in dem Du behauptest mir geht es nur darum Content zu schaffen. Nur weil Du das Gesetz nicht zu verstehen scheinst? Wenn es Dir nicht passt, geh zu LSEK und lass Dir da die Infos geben.
Sehr gut erklärt, ich spreche das Thema bei Neulingen im Verein so früh wie möglich an. Tatsächlich Probleme machen mir die Alteingesessenen die aus Unwissenheit rausposaunen „Das brauche man nicht“ Gefährliches Nichtwissen eben. Für deinen Kanal 👍
Beii den Alteingesessenen, ie länger 10 Jahre ihre WBK haben, ist das auch eher unkritisch, da sie nix mehr groß nachweisen, müssen, außer die Mitgliedschaft im Verein.
So ist es. Ich war erst vor 2 Wochen auf meiner zuständigen Behörde. Dort wurde mir migeteilt das sie die Prüfungen der 4/6er Regel demnächst beginnen. Die Vereine werden Stichprobenartig geprüft. Also Klatte raus und nachschauen. Ich kann nur jedem empfehlen zusätzlich ein eigenes Schießbuch zu führen.
Wieder einmal ein Super Video, Danke dir! Komme nur nicht darauf klar dass wirklich jemand gefragt hat wie man seine Termine nachweist 🙈🙈🙈 Gott lass Hirn vom Himmel regnen.
@@haste.gesehen guten Morgen, wenn dem so ist wie Jetzt beschrieben, nehme ich die Aussage gerne zurück. Leider konnte ich das Original Post nicht lesen da gelöscht Sonst wäre das Missverständnis nicht entstanden. Meine Aussage " Gott Lass Hirn vom Himmel regnen" war auch nicht ausschließlich darauf bezogen, sondern generell auf viele Kommentare die darauf schließen lassen dass es viele Leute gibt die entweder sich nicht mit der Materie beschäftigen oder gar keine Sportschützen sind. Wünsche trotzdem einen schönen Tag.
@Haste gesehen, ich hatte Dir erläutert wie der Nachweis erfolgt, nur warst Du mit meiner Antwort und der art der Antwort nicht einverstanden, weshalb Du den Beitrag scheinbar gelöscht hattest. Im Gesetz steht drin, wie der Nachweis erbracht wird. WBK Nachweis über den Verband WBK >10 Jahre => Nachweis über den Verein (einfache Mitgliedsbescheinigung) Zitat § 14 Abs. 4: Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des „Schießsportverbandes“ oder eines ihm angegliederten „Teilverbandes“ glaubhaft zu machen, dass das Mitlglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schoeßspirt in einem Verein mit einer eigenen erlaubispflichtigen Waffe……. Zitat Ende Steht also genauso im Gesetzestext. Aus dem Grund hatte ich Deine initiale Frage mit der Gegenfrage: „Wie weist Du denn Deine Termine für ein neues Bedürfnis nach?“ beantwortet, was Du aber scheinbar entweder nicht versanden hast oder verstehen wolltest. Es gibt einen Schießnachweis, dieser ist entweder in Form einer Kladde im Verein und/der in Form eines persönlichen Schießbuches vorhanden. Jenachdem wie der Verband es verlangt, wird eine tabellarische Aufstellung mit den Terminen erstellt, die dann vom Zuständigen im Verein bestätigt wird oder die entsprechenden Seiten der vergangenen 24 Monate werden als Kopie bereitgestellt. Also genau so, wie auch die Termine für ein neues Bedürfnis nachgewiesen werden. Somit musst Du, wenn überhaupt, Deinen Verband oder Landesverband fragen, wie er den Nachweis für die Bescheinigung haben möchte, oder den Verein wenn die WBK >10 Jahre alt ist.
Nein, denn teilweise wissen die Behörden auch nicht, wie das ablaufen soll. Da das alles während Corona in Kraft getreten ist und diese Kontrollen auf Bitte des BMI ausgesetzt wurde, da ja kaum einer geregelt schießen gehen konnte, das hatten die Verbände durchgesetzt, fanden auch nahezu keine Kontrollen des fortlaufenden Bedürfnisses statt. Somit haben die Verbände auch nur theoretische Wege wie sie es machen können oder könnten. Die ersten Behörden fangen aber jetzt erst an, die Schreiben zu verschicken, in denen der Nachweis gefordert wird. Manchmal ist es aber auch die art und Formulierung einer Frage, die einfach nicht eindeutig ist, was gewollt ist…..;-)
Ich bin seit 35 Jahren im Verein und treffe mich immer noch gerne mit den Kameraden ,Vor 1972 hatten wir ein sehr liberales Waffenrecht dem traure ich ein wenig hinterher. Da war das Leben von sportschützen um einiges leichter.
Eine Frage dazu.Muss ich genau das Kaliber schiessen welches ich beantrage? Hintergrund ist halt der das mein Verein für Anfänger fast nur kk anbietet. Da ich auch kw und lw schieße wollte ich dann halt nach 12 Monaten direkt beide wbk s beantragen. 12/18 Regel schaffe ich eigentlich locker bei wöchentlichem Training
Wie immer ein hervorragendes Video. Gibt es hierfür Ausnahmen wegen der Corona Pandemie. letztes Jahr konnte ich ja kaum schießen gehen, da die Stände zu waren.
Das BMI hatte die Waffenbehörden gebeten, die Coronazeiten entsprechend zu berücksichtigen. Also nicht immer gleich gegen den Gesetzgeber oder die Behörden schießen
Zugegeben mir war lange §14 auch unbekannt. In meinem Fall wäre es jetzt "nicht schlimm" gewesen, da ich davon ausgegangen bin, dass nicht nur zum Erwerb sondern auch zum Besitz mindestens 12 mal regelmäßig notwendig ist. Aber genau deswegen schau ich mir gerne solche Videos an. Man muss immer auf dem laufenden bleiben um immer rechtskonform zu handeln. Zu den Verwaltungsvorschriften und Waffe über Grundbedarf. Das Mannheimer Urteil gilt ja nur für Mannheim/Baden-Würtemberg? Da ich noch lange nicht am Ende des Grundkontingents bin, fehlt mir da noch etwas das Wissen. Nehmen wir an ich hab jetzt 4 Kurzwaffen und 4 halbautomatische Langwaffen. Dann gilt aber trotzdem 4/6 mit jeweils einer Waffenart Ich selbst führe übrigens zwei Schießbücher. Einmal für Kurz und einmal für Langwaffen, dann sind sie getrennt. Ist einfach übersichtlicher und man hat für sich selbst die Kontrolle.
Es ist halt heutzutage einfacher sehr blöd bzw. dreist zu fragen obwohl man eigentlich so manches als Waffenbesitzer selbst wissen müsste. Und dann noch den Kommentar dazu löschen zeugt von absoluter Dreistigkeit. Zum Glück mach ich kein YT. Ich würde so dämliche Fragen nicht aushalten🤪 wie immer Top Ken👍🏻
Du bist der allerbeste Vorleser und du kannst geschriebenes so gut erklären, bitte mach mir ein Hörbuch. Bei uns werden zur Zeit Ankündigungen zu einer unangekündigten Waffen Nachschau, durch die Waffenbehörde, versendet. Ist das Verfahren sonst noch jemandem bekannt?
Wenn jeder Abonnent deines Kanals im Monat 1 € bezahlt, wäre eine gute Idee! Dann hätte man übers Jahr gesehen, für 12 Euro ein großes Angebot an Informationen! 👌😊Du kennst dich ja bestens aus.
@@gunvlog Oh,ok,aber sag mal wäre die Begründung für den besitz eines M1 Garand ohne Patronen,bzw. Munition überhaupt, nur den Clip um den Berühmten "Garand Ping" in der Freizeit zu machen eine gute begründung? Ich meine Ich hätte gerne eine M1 gehabt,vorallem nur wegen den Ping,aber sonst hätte ich es gerne auch nur ausgestellt um das Amerikanische engineering zur zeit des WW2 bewundern zu können.
@@gunvlog Sorry aber ich glaube dass ich es bisschen begründen soll...sonst hätte ich auch einfach gerne mit Schießsport angefangen da ich mir endlich sowas leisten kann und weil mich das ganze einfach Interessiert,da ich später gerne in der Bundeswehr arbeiten möchte um das Land und die Bürger im schlimmsten Fall vor möglichem russischen Angriff schützen zu können.
Sehr umfassend und ausführlich erklärt, nur eine kleine Anmerkung, keine Haarspalterei oder Besserwisserei, aber bei 3:20 fehlt der Begriff "eigene Waffe", siehe die letzten Worte des Absatz 4, bei 3:54 ist er dann dabei. Die Waffe(n) MUSS auf eigener WBK stehen! Ist ein wichtiger Punkt, denn nach meiner Auffassung zählen hierbei nur Termine und Anlässe des sportlichen Schiessens nach genehmigter Sportordnung, und explizit keine Dienstschiessen (Behörden oder Wachdienst) oder Reservistenschiessen oder Jagden. Und eben keine Vereinswaffen oder solche von Sportkollegen, was ja natürlich wiederum für die Bedürfnisbegründung/WBK-Antrag OK ist. Auch die Teilnahme am sportlichen Schiessen im europäischen Ausland wird nach meiner Kenntnis nicht anerkannt, hier funktioniert Europa leider auch noch nicht. Und selbstredend hilft auch der durchaus vorkommende, behördenbekannte Legalwaffenbesitz im europäischen Ausland hierbei nicht weiter. Sehr schade! Soweit für Sportschützen, für Sammler gibt es auch ein wichtiges Urteil, ein WBK Rot-Inhaber hatte länger als ein Jahr seiner (noch unvollständigen) Sammlung keine Waffen hinzugefügt, Vorwurf fehlende Ernsthaftigkeit des Sammelwillens, Bedürfnis und WBK daher weg. Dein Fazit ist also vollkommen korrekt, ein jeder sollte die Gesetzestexte sorgfältig lesen, keine Deutelei, und im Zweifel immer fragen, better be safe than sorry..! Denn die Behörde muss dem Bürger auf Anfrage Auskunft zu den Gesetzen und Vorschriften erteilen -
Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion lostreten, aber bei Min 1:43 habe ich beim Vorlesen des Gesetzestextes mit vorglesen was da steht, mit eigener Waffe. Der Gesetzes ist lange genug mit eingeblendet, dass ausnahmslos jeder ihn lese und sogar hören kann. Ein erneutes erwähnen der absoluten Details sollte daher nicht mehr erforderlich sein. Wer den Gesetzestext, der eingeblendet ist nicht lesen und verstehen kann und nicht zuhören kann, wenn der eingeblendete Gesetzestext vorgelesen wird, wo das Wort „eigene“ sogar extra betont wurde, sollte sich ggf. ein anderes Hobby suchen. Ein Hobby, wo er sich nicht derart mit Gesetzen auseinander setzen muss.
@@gunvlog Stimmt, wer heute über das Thema Legalwaffenbesitz nachdenkt, sollte zumindest über juristisches Grundverständnis verfügen. Ich habe dies im Kommentar hauptsächlich deshalb nochmals angemerkt, damit der wichtigere zweite Teil über die verschiedenen Schiessanlässe einleuchtet, denn hier droht eventuell erheblicher Ärger mit der Behörde. Ist imho ein gefährlicher Fallstrick, über den jeder informiert sein sollte -
Naja, das Thema da ist dann, wie will man tatsächlich nachweisen, dass man auch mit seiner eigenen Waffe geschossen hat? Im BDMP z.B. ist die Vorgabe beim Ausfüllen des Schießbuches in der Spalte "Waffe/Kaliber": z.B. Pistole 9mm Luger Ich schreibe auch welche Pistole es war mit rein, aber wer sich in Sicherheit wiegt, dass Pistole 9mm Luger ausreichend ist, der könnte dann, verursacht durch den eigenen Verband, ein sehr böses Erwachen haben.
@@gunvlog Guter Punkt, allerdings hat die Behörde ja die Möglichkeit, die Kaliberangaben in den Nachweisen mit den in der WBK des Schützen eingetragenen Kalibern abzugleichen. Passt alles, so ist es imho doch absolut glaubhaft, dass mit der eigenen Waffe trainiert wurde. Die Nachweispflicht liegt hier zunächst klar beim WBK-Inhaber/Schützen, Zweifel an der Richtigkeit der Angaben hätte dann allerdings die Behörde zu begründen und in weiterer Konsequenz zu beweisen. Für Dienstwaffenträger, welche zugleich Sportschützen sind, bedeutet das fehlende Eigentum an der Dienstwaffe sowie das Training nach Dienstvorschrift anstelle einer Sportordnung möglicherweise Probleme mit der Anerkennung von Dienstschiessen hinsichtlich der 4/6er-Regel, schlimmstenfalls mit sehr ärgerlichen Konsequenzen. Und natürlich ebenfalls sehr wichtig: Die Unterscheidung von sportlichem, jagdlichem und dienstlichem Schiessen, nicht nur für solche Nachweise.
Ich habe alleine vier 9mm Luger...welche davon habe ich dann für welchen Wettkampf verwendet oder im Training geschossen? Dienstschießen wird von den meisten Verbänden nicht anerkannt, da da nicht nach einer gültigen SpoO geschossen wurde.
Ich habe den Kanal wegen der gut aufbereiteten Wissensbeiträge abonniert, nutze ihn um mich in diesem Bereich weiterzubilden, und freue mich über jeden Inhalt. Danke dafür!
Sehr gut erklärt, besonders für diejenigen, die sich nicht mit dem Waffengesetz beschäftigen oder beschäftigen wollen. Mit dem Waffengesetz sollte sich meiner Meinung nach jeder legale Waffenbesitzer beschäftigen. Das Sporthandbuch sollte man ja auch lesen, was so manche auch nicht tun. Danke dir für den Content 👍
Super erklärt - und gerade beim Thema Waffen sollte sich jeder mit dem Gesetz auseinandergesetzt haben. Spätestens bei der Sachkundeprüfung kommt man nicht dran vorbei.
Hey alles gut Ken! Danke das du die Gesetzeslage zum 1000000ten mal noch mal erläutert hast 😉
😎👌 du hast das Gesetz absolut korrekt wiedergegeben, bin der selben Meinung, jeder hat das Lesen gelernt (hoffe ich zumindest) man kann auch selbst mal etwas recherchieren.
Zum Thema Bleiverbot gibt es auch wieder ,,News'' über den DSB😉
Es ist so als wenn ich beginne einen Brief zu schreiben und weiss am Ende nicht mehr was ich eigentlich aussagen wollte ! Gut erklärt 👍!
Klar, präzise und verständlich!
Danke dafür und eigentlich ganz einfach.
Ein Blick in aktuelle Waffensachkundeunterlagen und gesetzliche Grundlagen/Vorschriften gehören zu unserem Sport.
Dies ist (leider) wichtiger als aktuelle Munitionspreise und günstige Bezugsquellen.
...und zum (selbstverständlichen!) Thema Schießbuch ein schlichter aber wichtiger "Klassiker" von einem meiner Professoren:
Wer schreibt, der bleibt!
Gut Schuß Sportsfreunde
@@haste.gesehen Hallo "Haste gesehen"
Ich meinte "mit gesetzlichen Grundlagen/Vorschriften" nicht explizit das WaffG.
Auch ich blättere nicht freiwillig in Gesetzestexten rum, um dann festzustellen, daß dort keine konkreten Angaben zu finden sind.
Eine kurze Recherche oder Anfrage bei dem für Dich zuständigem Verband und/oder Deiner Waffenbehörde klärt die Abläufe. Da die einzelnen Bundesländer und deren Verwaltungsbehörden in der Regel verschiedene "Bearbeitungsprozeduren" haben, ist ein kurzer Anruf bei der für Dich zuständigen Behörde der sicherste Weg.
Ablauf bei uns: Schießbucheinträge (Kopie) vom Verein bestätigen lassen, dies vom Verband abzeichnen lassen und dann das Schreiben vom Verband (und dem Verein) der Behörde vorlegen. Bei Unklarheiten wird sich die Behörde melden und vielleicht einen Blick ins Schießbuch werfen, aber das ist wohl eher die Ausnahme.
Viele und sportliche Grüße
Erik
Ja das Halbwissen und die Stammtischparolen und dann noch absurdes Kontrollieren der Waffenbehörden.
Lass dich nicht verunsichern, du machst das super gut. Man muss sich eben auch selber mal ein bisschen einlesen, und nicht nur unqualifizierte Kommentare aus der Hüfte raushauen, genau wie du es sagst. Sonst kann einem dann schon mal die Hutschnur platzen, du bist halt auch nur ein Mensch. Danke dir und bitte: Weiter so!
Leider können wir die Frage nicht mehr lesen, da Du sie ja gelöscht hast, also zügel Dich bitte langsam mal in Deinen Äußerungen.
Der gesamte Ton, auch der von Dir ist eher aggressiv bei dem Thema, weil Du scheinbar nicht verstehst, dass Deine Frage eben nicht so klar zu verstehen war, wie Du es denkst. Ganz einfach.
Mein Erleben, nicht nur in diesem Thema, ist es nunmal und da stehe ich nicht alleine da, dass die meisten zwar vorgeben das Gesetz zu lesen und zu verstehen, zutreffen tut es aber nur selten.
Es geht auch nicht darum, dass keine Fragen gestellt werden sollen, sondern dass die Fragen oftmals eben nicht die Antwort erzeugen, meist weil unglücklich formuliert, die gewünscht wird.
Das man hier und da dann auch mal etwas dünnhäutig wirkt, sollte einleuchten, oder?
Viele Fragestellungen, die in die Richtung gehen wie die Deine, gehen eben meist in die Richtung: Ich habe keine Lust www.gesetze-im-internet.de aufzurufen und den Gesetzestext zu lesen. Warum auch, ist ja einfacher, wenn das andere für einen machen, oder?
Das ist die Welt der Waffenbesitzer und wer hier einen Kommentar hinterlässt, muss auch damit rechnen, dass der Kommentar in einem Video thematisiert wird.
Wenn der komplette Beitragsstrang auch noch vom Fragesteller gelöscht wird, dann erst recht und dann können auch Kommentare von anderen Zuschauern etwas direkter werden.
Willkommen im Internet und den sozialen Medien, sage ich da nur.
Ich denke, das Thema dürfte jetzt erledigt sein, oder? Die Fragen wurden beantwortet. Je mehr dieses Thema weiter diskutiert wird, desto unschöner wird der Diskussionsverlauf.
Langsam werde ich aber sauer! Du behauptest ich zeige falsche Fakten? Welche falschen Fakten sollen das sein?
In dem Video ging/geht es die drei Regeln, nicht wie sie angewendet werden. Den § 14 Abs. 4 im Detail habe ich erst in diesem Video beschrieben.
Du beklagst Doch über Unsachlichkeit, jetzt wirst Du unsachlich, in dem Du mir falsche Fakten vorwirfst, in dem Du behauptest mir geht es nur darum Content zu schaffen. Nur weil Du das Gesetz nicht zu verstehen scheinst?
Wenn es Dir nicht passt, geh zu LSEK und lass Dir da die Infos geben.
Sehr gut erklärt, ich spreche das Thema bei Neulingen im Verein so früh wie möglich an. Tatsächlich Probleme machen mir die Alteingesessenen die aus Unwissenheit rausposaunen „Das brauche man nicht“ Gefährliches Nichtwissen eben. Für deinen Kanal 👍
Beii den Alteingesessenen, ie länger 10 Jahre ihre WBK haben, ist das auch eher unkritisch, da sie nix mehr groß nachweisen, müssen, außer die Mitgliedschaft im Verein.
So ist es. Ich war erst vor 2 Wochen auf meiner zuständigen Behörde. Dort wurde mir migeteilt das sie die Prüfungen der 4/6er Regel demnächst beginnen. Die Vereine werden Stichprobenartig geprüft. Also Klatte raus und nachschauen. Ich kann nur jedem empfehlen zusätzlich ein eigenes Schießbuch zu führen.
Wieder einmal ein Super Video, Danke dir!
Komme nur nicht darauf klar dass wirklich jemand gefragt hat wie man seine Termine nachweist 🙈🙈🙈 Gott lass Hirn vom Himmel regnen.
@@haste.gesehen guten Morgen, wenn dem so ist wie Jetzt beschrieben, nehme ich die Aussage gerne zurück.
Leider konnte ich das Original Post nicht lesen da gelöscht Sonst wäre das Missverständnis nicht entstanden.
Meine Aussage " Gott Lass Hirn vom Himmel regnen" war auch nicht ausschließlich darauf bezogen, sondern generell auf viele Kommentare die darauf schließen lassen dass es viele Leute gibt die entweder sich nicht mit der Materie beschäftigen oder gar keine Sportschützen sind.
Wünsche trotzdem einen schönen Tag.
@Haste gesehen, ich hatte Dir erläutert wie der Nachweis erfolgt, nur warst Du mit meiner Antwort und der art der Antwort nicht einverstanden, weshalb Du den Beitrag scheinbar gelöscht hattest.
Im Gesetz steht drin, wie der Nachweis erbracht wird.
WBK Nachweis über den Verband
WBK >10 Jahre => Nachweis über den Verein (einfache Mitgliedsbescheinigung)
Zitat § 14 Abs. 4:
Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des „Schießsportverbandes“ oder eines ihm angegliederten „Teilverbandes“ glaubhaft zu machen, dass das Mitlglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schoeßspirt in einem Verein mit einer eigenen erlaubispflichtigen Waffe…….
Zitat Ende
Steht also genauso im Gesetzestext.
Aus dem Grund hatte ich Deine initiale Frage mit der Gegenfrage: „Wie weist Du denn Deine Termine für ein neues Bedürfnis nach?“ beantwortet, was Du aber scheinbar entweder nicht versanden hast oder verstehen wolltest.
Es gibt einen Schießnachweis, dieser ist entweder in Form einer Kladde im Verein und/der in Form eines persönlichen Schießbuches vorhanden. Jenachdem wie der Verband es verlangt, wird eine tabellarische Aufstellung mit den Terminen erstellt, die dann vom Zuständigen im Verein bestätigt wird oder die entsprechenden Seiten der vergangenen 24 Monate werden als Kopie bereitgestellt.
Also genau so, wie auch die Termine für ein neues Bedürfnis nachgewiesen werden.
Somit musst Du, wenn überhaupt, Deinen Verband oder Landesverband fragen, wie er den Nachweis für die Bescheinigung haben möchte, oder den Verein wenn die WBK >10 Jahre alt ist.
Nein, denn teilweise wissen die Behörden auch nicht, wie das ablaufen soll. Da das alles während Corona in Kraft getreten ist und diese Kontrollen auf Bitte des BMI ausgesetzt wurde, da ja kaum einer geregelt schießen gehen konnte, das hatten die Verbände durchgesetzt, fanden auch nahezu keine Kontrollen des fortlaufenden Bedürfnisses statt.
Somit haben die Verbände auch nur theoretische Wege wie sie es machen können oder könnten.
Die ersten Behörden fangen aber jetzt erst an, die Schreiben zu verschicken, in denen der Nachweis gefordert wird.
Manchmal ist es aber auch die art und Formulierung einer Frage, die einfach nicht eindeutig ist, was gewollt ist…..;-)
Bin ich froh das ich seit Februar, 10 Jahre treues Mitglied im Verein bin und meine WBK habe
Und? War 12/18 (früher) oder jetzt 4/6 so schlimm?
@@707Sportschuetze nee. Fand und finde ich nicht. Ich gehe monatlich schießen.
@@m.m.2137 👍🏻ich auch. Oder 2-3x, Wettkämpfe gar nicht mitgezählt😆
@@707Sportschuetze dienstlich zähl ich nicht mit. Da macht es am meisten Spaß weil es nichts kostet 😅
Ich bin seit 35 Jahren im Verein und treffe mich immer noch gerne mit den Kameraden ,Vor 1972 hatten wir ein sehr liberales Waffenrecht dem traure ich ein wenig hinterher. Da war das Leben von sportschützen um einiges leichter.
Eine Frage dazu.Muss ich genau das Kaliber schiessen welches ich beantrage? Hintergrund ist halt der das mein Verein für Anfänger fast nur kk anbietet. Da ich auch kw und lw schieße wollte ich dann halt nach 12 Monaten direkt beide wbk s beantragen. 12/18 Regel schaffe ich eigentlich locker bei wöchentlichem Training
Das WaffG sagt mit erlaubnispflichtigen Waffen in den letzten 12 Monaten………..
Wie immer ein hervorragendes Video.
Gibt es hierfür Ausnahmen wegen der Corona Pandemie. letztes Jahr konnte ich ja kaum schießen gehen, da die Stände zu waren.
Keine Ahnung
Das ist ja der Witz an der Geschichte, das wissen die da oben doch selber nicht. Das muss erst passieren und dann muss ein Shitstorm losbrechen.
Das BMI hatte die Waffenbehörden gebeten, die Coronazeiten entsprechend zu berücksichtigen. Also nicht immer gleich gegen den Gesetzgeber oder die Behörden schießen
Zugegeben mir war lange §14 auch unbekannt. In meinem Fall wäre es jetzt "nicht schlimm" gewesen, da ich davon ausgegangen bin, dass nicht nur zum Erwerb sondern auch zum Besitz mindestens 12 mal regelmäßig notwendig ist. Aber genau deswegen schau ich mir gerne solche Videos an. Man muss immer auf dem laufenden bleiben um immer rechtskonform zu handeln.
Zu den Verwaltungsvorschriften und Waffe über Grundbedarf. Das Mannheimer Urteil gilt ja nur für Mannheim/Baden-Würtemberg? Da ich noch lange nicht am Ende des Grundkontingents bin, fehlt mir da noch etwas das Wissen. Nehmen wir an ich hab jetzt 4 Kurzwaffen und 4 halbautomatische Langwaffen. Dann gilt aber trotzdem 4/6 mit jeweils einer Waffenart
Ich selbst führe übrigens zwei Schießbücher. Einmal für Kurz und einmal für Langwaffen, dann sind sie getrennt. Ist einfach übersichtlicher und man hat für sich selbst die Kontrolle.
Laut dem Urteil eben nicht. Laut dem Urteil müsstest Dur für die 3. und 4. Kurze und die 4. HA Lange jeweils die 12/18er Regel nachweisen.
@@gunvlog daher die frage ob das Urteil nur für Mannheim bzw Baden Württemberg gilt oder deutschlandweit. Ich wohne ein Bundesland oben drüber 😀
Solch ein Urteil ist nur für die Region relevant. Andere Gerichte können sich aber durchaus an solche Urteile dranhängen
@@gunvlog ja ich weiß. Gerichte orientieren sich gerne an bestehenden Urteilen.
Es ist halt heutzutage einfacher sehr blöd bzw. dreist zu fragen obwohl man eigentlich so manches als Waffenbesitzer selbst wissen müsste. Und dann noch den Kommentar dazu löschen zeugt von absoluter Dreistigkeit. Zum Glück mach ich kein YT. Ich würde so dämliche Fragen nicht aushalten🤪 wie immer Top Ken👍🏻
@@haste.gesehen heul leise😂👍🏻
@@haste.gesehen du erheiterst mich😆✌🏻
@@Newt_Keeper 👏🏻
Und jetzt ist gut.
Dann könnte man ja jedes mal kW und LW zusammen mitnehmen und bräuchte dann nur 6x im Jahr hin.
👍👍👍
"Die Nachricht entsteht beim Empfänger". Danke für dein super Video. Gibt es mal ein Treffen der community ?
Du bist der allerbeste Vorleser und du kannst geschriebenes so gut erklären, bitte mach mir ein Hörbuch. Bei uns werden zur Zeit Ankündigungen zu einer unangekündigten Waffen Nachschau, durch die Waffenbehörde, versendet. Ist das Verfahren sonst noch jemandem bekannt?
Sei froh dass es angekündigt wird. Das Gesetz verlangt das nicht. Die Behörde kann einfach vor der Tür stehen, ohne Ankündigung und kontrollieren
Wenn jeder Abonnent deines Kanals im Monat 1 € bezahlt, wäre eine gute Idee!
Dann hätte man übers Jahr gesehen, für 12 Euro ein großes Angebot an Informationen! 👌😊Du kennst dich ja bestens aus.
Nur dumme Frage,aber darf man zwei Waffen besitzen,also um eine für Schiessaport zu benutzen,die andere nur so dabei zum ausstellen haben?
Du brauchst für jede Waffe ein geltendes Bedürfnis
@@gunvlog Oh,ok,aber sag mal wäre die Begründung für den besitz eines M1 Garand ohne Patronen,bzw. Munition überhaupt, nur den Clip um den Berühmten "Garand Ping" in der Freizeit zu machen eine gute begründung?
Ich meine Ich hätte gerne eine M1 gehabt,vorallem nur wegen den Ping,aber sonst hätte ich es gerne auch nur ausgestellt um das Amerikanische engineering zur zeit des WW2 bewundern zu können.
@@gunvlog Sorry aber ich glaube dass ich es bisschen begründen soll...sonst hätte ich auch einfach gerne mit Schießsport angefangen da ich mir endlich sowas leisten kann und weil mich das ganze einfach Interessiert,da ich später gerne in der Bundeswehr arbeiten möchte um das Land und die Bürger im schlimmsten Fall vor möglichem russischen Angriff schützen zu können.
Nein
@@gunvlog Ok,wenn sie so sagen,kein Problem
Sehr umfassend und ausführlich erklärt, nur eine kleine Anmerkung, keine Haarspalterei oder Besserwisserei, aber bei 3:20 fehlt der Begriff "eigene Waffe", siehe die letzten Worte des Absatz 4, bei 3:54 ist er dann dabei. Die Waffe(n) MUSS auf eigener WBK stehen! Ist ein wichtiger Punkt, denn nach meiner Auffassung zählen hierbei nur Termine und Anlässe des sportlichen Schiessens nach genehmigter Sportordnung, und explizit keine Dienstschiessen (Behörden oder Wachdienst) oder Reservistenschiessen oder Jagden. Und eben keine Vereinswaffen oder solche von Sportkollegen, was ja natürlich wiederum für die Bedürfnisbegründung/WBK-Antrag OK ist. Auch die Teilnahme am sportlichen Schiessen im europäischen Ausland wird nach meiner Kenntnis nicht anerkannt, hier funktioniert Europa leider auch noch nicht. Und selbstredend hilft auch der durchaus vorkommende, behördenbekannte Legalwaffenbesitz im europäischen Ausland hierbei nicht weiter. Sehr schade! Soweit für Sportschützen, für Sammler gibt es auch ein wichtiges Urteil, ein WBK Rot-Inhaber hatte länger als ein Jahr seiner (noch unvollständigen) Sammlung keine Waffen hinzugefügt, Vorwurf fehlende Ernsthaftigkeit des Sammelwillens, Bedürfnis und WBK daher weg. Dein Fazit ist also vollkommen korrekt, ein jeder sollte die Gesetzestexte sorgfältig lesen, keine Deutelei, und im Zweifel immer fragen, better be safe than sorry..! Denn die Behörde muss dem Bürger auf Anfrage Auskunft zu den Gesetzen und Vorschriften erteilen -
Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion lostreten, aber bei Min 1:43 habe ich beim Vorlesen des Gesetzestextes mit vorglesen was da steht, mit eigener Waffe.
Der Gesetzes ist lange genug mit eingeblendet, dass ausnahmslos jeder ihn lese und sogar hören kann. Ein erneutes erwähnen der absoluten Details sollte daher nicht mehr erforderlich sein.
Wer den Gesetzestext, der eingeblendet ist nicht lesen und verstehen kann und nicht zuhören kann, wenn der eingeblendete Gesetzestext vorgelesen wird, wo das Wort „eigene“ sogar extra betont wurde, sollte sich ggf. ein anderes Hobby suchen. Ein Hobby, wo er sich nicht derart mit Gesetzen auseinander setzen muss.
@@gunvlog Stimmt, wer heute über das Thema Legalwaffenbesitz nachdenkt, sollte zumindest über juristisches Grundverständnis verfügen. Ich habe dies im Kommentar hauptsächlich deshalb nochmals angemerkt, damit der wichtigere zweite Teil über die verschiedenen Schiessanlässe einleuchtet, denn hier droht eventuell erheblicher Ärger mit der Behörde. Ist imho ein gefährlicher Fallstrick, über den jeder informiert sein sollte -
Naja, das Thema da ist dann, wie will man tatsächlich nachweisen, dass man auch mit seiner eigenen Waffe geschossen hat?
Im BDMP z.B. ist die Vorgabe beim Ausfüllen des Schießbuches in der Spalte "Waffe/Kaliber":
z.B. Pistole 9mm Luger
Ich schreibe auch welche Pistole es war mit rein, aber wer sich in Sicherheit wiegt, dass Pistole 9mm Luger ausreichend ist, der könnte dann, verursacht durch den eigenen Verband, ein sehr böses Erwachen haben.
@@gunvlog Guter Punkt, allerdings hat die Behörde ja die Möglichkeit, die Kaliberangaben in den Nachweisen mit den in der WBK des Schützen eingetragenen Kalibern abzugleichen. Passt alles, so ist es imho doch absolut glaubhaft, dass mit der eigenen Waffe trainiert wurde. Die Nachweispflicht liegt hier zunächst klar beim WBK-Inhaber/Schützen, Zweifel an der Richtigkeit der Angaben hätte dann allerdings die Behörde zu begründen und in weiterer Konsequenz zu beweisen. Für Dienstwaffenträger, welche zugleich Sportschützen sind, bedeutet das fehlende Eigentum an der Dienstwaffe sowie das Training nach Dienstvorschrift anstelle einer Sportordnung möglicherweise Probleme mit der Anerkennung von Dienstschiessen hinsichtlich der 4/6er-Regel, schlimmstenfalls mit sehr ärgerlichen Konsequenzen. Und natürlich ebenfalls sehr wichtig: Die Unterscheidung von sportlichem, jagdlichem und dienstlichem Schiessen, nicht nur für solche Nachweise.
Ich habe alleine vier 9mm Luger...welche davon habe ich dann für welchen Wettkampf verwendet oder im Training geschossen?
Dienstschießen wird von den meisten Verbänden nicht anerkannt, da da nicht nach einer gültigen SpoO geschossen wurde.
Mach dir kein Kopf, du hast nichts falsch gemacht!
???
@@gunvlog , das deine Antwort patzig gewesen wäre, auf so blöde Fragen hätte ich nicht mal geantwortet….
So, mir reicht es jetzt endgültig. User Haste gesehen ist jetzt geblockt! Seine Kommentare sind ausgeblendet.