Ein grundsätzlich sehr gutes Video, was man sich als Anfangssemester eigentlich eine Woche auf Dauerschleife anschauen sollte. Ich, als Student in der Examensvorbereitung, möchte an dieser Stelle mal meine Erfahrungen mit dem Jura-Studium an der LMU schildern (und mir gleichzeitig etwas Frust von der Seele reden). Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen. A. Die größte Herausforderung des Studiums war/ist es für mich, zu lernen, wie man lernt. Von Seiten der Uni habe ich da leider nur sehr dürftige Ratschläge erhalten. Im Endeffekt hört man immer nur, dass man für sich selbst herausfinden solle, was für einen selbst funktioniere. Obwohl es natürlich unterschiedliche Lerntypen gibt, macht man es sich mit dieser Aussage trotzdem zu einfach. Ein guter Aufbau des Studiums, gute Dozenten und gute Lernmaterialien helfen jedem Studenten weiter, egal welcher Lerntyp man ist. Bis man überhaupt herausgefunden hat, wie man am besten lernt, vergeht idR eine Menge Zeit. Bei mir hat es bis zur Examensvorbereitung gedauert, bis ich dies auf eigene Faust herausgefunden habe. Bis dahin bin ich zwar (trügerischerweise) trotzdem immer gut durchs Studium gekommen und nie durch eine Klausur oder Hausarbeit gefallen. Im Endeffekt habe ich aber einen Haufen Zeit vergeudet und von dem Kurzzeitwissen, was ich mir im Laufe des Studiums angeeignet habe,ist bei mir am Ende relativ wenig hängengeblieben. Ich habe nicht zu wenig gelernt, aber meine Zeit einfach zu wenig effektiv genutzt. B. Ich finde, dass beim juristische Studium an extrem vielen Stellen Änderungsbedarf besteht, um solchen Problemen vorzubeugen: I. Zum einen ist der Aufbau des Studiums nicht gut: 1. Dass die Fächer Rechtsgeschichte/-philosophie im ersten Semester eine für das eigentlich Studium völlig unnötige Zeitverschwendung sind, liegt auf der Hand. Lustig ist dabei finde ich, dass zwar enorm wenige Pflichtklausuren geschrieben werden, aber eine davon in diesen Fächern gestellt wird. 2. Das Studium ist geradezu darauf ausgelegt, nur auf Kurzzeitgedächnis zu lernen. Wiederholung kommt häufig zu kurz. So, wie die Klausuren zeitlich angeordnet sind, wird man grundlos sehr dazu verleitet, primär auf die (letzten Endes eigentlich unwichtigen) Klausuren zu lernen. Wenn der Professor zB vor der Zivilrechtszwischenprüfung sagt, dass höchstwahrscheinlich Kaufrecht drankommt, schenken die meisten Studenten (dem ohnehin kaum behandelten, aber sehr wichtigen Bereicherungs- oder Deliktsrecht) wohl kaum große Aufmerksamkeit. Entweder müssten mehr (regelmäßig getaktete) Klausuren geschrieben werden, sodass man quasi gezwungen wird, sich mit jedem der Kernrechtsgebiete zu befassen, oder man schenkt sich das Klausurenschreiben ganz. Stand jetzt wird man dazu verleitet, viel zu viel auf die Scheine und zu wenig aufs „große Ganze“ bzw. Examen zu lernen. So sind bei mir teils große Lücken entstanden. 3. Der Schwerpunkt war für mich ein Bruch im Studium. Ich war nach dem fünften Semester scheinfrei und habe mich dann für den Schwerpunkt Strafrecht entschieden. Mein Wissen glich zu dem damaligen Zeitpunkt einer Zick-Zack-Linie: Während ich mich zB im Kaufrecht sehr sicher gefühlt habe, hatte ich zB im Verwaltungsrecht enorme Lücken. Während des Schwerpunkts hatte ich dann überhaupt keine Zeit, um mich mit dem Öffentlichen- oder Zivilrecht zu befassen. Folglich habe ich dann über diesen Zeitraum viel vergessen. Meiner Meinung nach müsste man den Schwerpunkt daher entweder völlig abschaffen. Denn mit Rechtsgebieten, für die man sich interessiert, wird man sich auch im Berufsleben noch genügend befassen können. Zudem kristallisieren sich Interessen später noch viel mehr heraus. Ein anderer Ansatz wäre es, erst nach dem Examen in den Schwerpunkt zu gehen. Denn dann hat man einen sehr guten Wissensstand. Bevor nicht wenigstens das Basiswissen sitzt, macht es auch wenig Sinn, sich das Wissen mit dem Schwerpunkt punktuell zu vertiefen. Trotzdem ist es bei den meisten Studenten Standard, den Schwerpunkt vor dem Examen zu absolvieren. II. Zwar habe ich auch einige gute Professoren kennenlernen dürfen (insb. Grigoleit). Es ist mir aber ein Rätsel, wie viele andere Professoren überhaupt noch tragbar sind bzw. waren. Bestes Beispiel dafür ist Prof. Hager, der eine solch wichtige Vorlesung wie die zum Sachenrecht halten durfte. Der Audimax war innerhalb von zwei Wochen komplett leer gelesen und gleichzeitig drängeln sich alle im Sachenrechtstutorium von Fervers. Wenn ich von guten oder schlechten Professoren spreche, rede ich dabei nicht vom juristischen Fachwissen (denn da bin ich der Meinung, dass die Professoren an der LMU in aller Regel herausragend sind). Ich meine die Fähigkeit, dem Studenten den Stoff derartig zu vermitteln, dass er ihn zum einen versteht und zum anderen auch in der Klausur anwenden kann. Und da mag teilweise der ggf. schlechtere (aber trotzdem noch sehr gute) Jurist der bessere Kandidat sein. Da ist es mir doch scheißegal, ob ein Fervers schon habilitiert oder sonstwas hat, wenn er mir den Stoff 100 Mal besser vermitteln kann, als zB ein Hager. III. Es gibt extrem viele Lehrbücher, von denen aber nur wenige für den Studenten gut geeignet sind. Am Ende des Tages kommt es (insb. in den früheren Semestern) nicht darauf an, jedes Problem bis ins kleinste Detail verstanden zu haben. Maßgeblich ist vielmehr ein möglichst solides Basiswissen, auf das man in den späteren Semestern aufbauen kann und was vor allem bis zum Examen reproduzierbar ist. Dabei ist es in meinen Augen wenig hilfreich und auch zu zeitaufwändig, wenn man Millionen Seiten Fließtext liest. Dies ist aber bei vielen Lehrbüchern unumgänglich. Der Stoff ist meiner Meinung nach zudem oft auch nicht klausurgerecht dargestellt. Die Skripten der kommerziellen Reps werden von den Professoren fast durchgehend verteufelt, obwohl sie im Gegensatz zu vielen renommierten Lehrbüchern (ohne perfekt zu sein) häufig das bessere Konzept bieten (z.B die orangenen Alpmann Skripten für Anfangssemester). Mir wurde darüber hinaus zB auch nur einmal am Rande die Reihe „Becksches Examinatorium“ empfohlen, obwohl diese Reihe (insb. wenn Grigoleit Autor ist) in den meisten Rechtsgebieten den Stoff hundert Mal klausurengerechter und folglich für Studenten besser darstellt, als die regelmäßigen Lehrbuchempfehlungen der Professoren (Zudem hat die Reihe den für Anfangssemester häufig abschreckenden Namen „Examinatorium“). IV. Mit diesem Problem einher geht auch, dass Professoren den Studenten kaum wirklich brauchbares Material zur Verfügung stellen. Entweder bekommt man gar keinen Skript, oder (wie zB bei Kersten) werden zB ellenlange Textpassagen von BVerfG Urteilen abgedruckt, in denen das Wesentliche, insb. für Anfangssemester, kaum erkennbar ist, während andere wichtige Informationen fehlen. Dagegen war es zB dem Dozenten der Veranstaltung „Tutorium Strafrecht in der Mittelphase“ möglich, sehr gute Skripten für viele Delikte zu erstellen (Diese Skripten waren aber eigentlich nur ein Geheimtipp). Wieso machen die Professoren dies dann in aller Regel nicht? Wirklich gut sind meiner Erfahrung nach häufig lediglich die Lösungen der AG/Tutoriumsfälle. Sonstiges gutes Material (zB Materialien des Uni-Reps, welche das relevante Wissen komprimiert darstellen) sind insb. in den Anfangssemestern selten zu finden. V. Am Rande möchte ich auch noch die Bibliotheken erwähnen: Viele Bibliotheken bieten eine schlechte Lernumgebung (insb. die großen und überfüllten Gruppentische mit wenigen Steckdosen, wie zb in der Zivilrechtsbib). Zudem steigt die Temperatur mangels Klimaanlage im Sommer auf gefühlt 90 Grad an. (Mein „Geheimtipp“: Wenn man durch die Zivirechtsbib in die Ö-Rechtsbib geht, findet man einen getrennten Raum mit einer Wendetreppe. Geht man die Wendeltreppe hoch, findet man 5 ruhig gelegene Einzeltische mit je einer Steckdose) C. Rückblickend habe ich, aus meiner heutigen Sicht, in den Anfangssemestern viele Fehler gemacht, die sehr einfach vermeidbar gewesen wären. Zwar schreibe ich mir dabei auch selbst die Schuld zu, aber nichtsdestotrotz habe ich Hilfestellung von Seiten der Uni dabei oft vermisst. Dabei rede ich nicht davon, dass ich regelrecht durch das Studium getragen werden möchte. Aber meiner Meinung nach wird das Studium schwieriger gemacht, als es sein müsste. Dabei sollte die Universität den Studenten das Lernen doch so einfach wie möglich machen und nicht unnötig Hürden aufstellen. Insbesondere wenn es sich um eine so renommierte Uni handelt, wie die LMU es ist.
@J. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für einen so ausführlichen Kommentar genommen haben! Und herzlichen Dank dafür, dass Sie mein Video für die Endlosschleife empfehlen :) Ich bin wie Sie der Auffassung, dass der gegenwärtige Aufbau des Studiums (wenige Pflichtklausuren, zu geringer Schwierigkeitsgrad der Prüfungen, etc.) ungute Lenkungseffekte haben kann. Das ist einer der Gründe, warum ich dieses Video produziert habe. Denn das Jurastudium nimmt hier tatsächlich eine Sonderstellung ein. In den meisten anderen Studiengängen ist es selbstverständlich, dass man auch im Soll ist, wenn man sich nur regelmäßig auf die Klausuren vorbereitet. Ich persönlich bin auch kein großer Freund des Schwerpunktbereichs und ich habe ihn damals in meinem eigenen Studium auch als Bruch empfunden (ich musste sogar über die fünfstündige Aufsichtsarbeit und die Seminararbeit mit 70.000 Zeichen hinaus noch vier weitere zweistündige Klausuren schreiben). Allerdings habe ich mir sagen lassen, dass der überwiegende Teil der Studentinnen und Studenten sich für die Beibehaltung der Schwerpunktbereiche ausgesprochen hat. Dass Sie mit der Lehre an der LMU nur gemischte und teilweise auch negative Erfahrungen gemacht haben, ist natürlich nicht schön. Und wir Lehrenden arbeiten stetig daran, unsere Lehrveranstaltungen zu verbessern. Möglicherweise liegt ein gewisser Knackpunkt auch darin, dass durch die Überladung des Stoffs im Staatsexamen ein bisschen der wissenschaftliche Aspekt im Studium verloren geht. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Examensvorbereitung und natürlich auch für Ihr Examen!
Nochmal ein später Nachtrag zu der Tatsache, dass sich ein Großteil der Studenten an der LMU für den Erhalt des Schwerpunkts ausgesprochen haben: Das ist zwar richtig, aber indem man bei der Petition/Umfrage auch (ich schätze sogar zu einem so großen Teil) Studenten der Anfangssemester bzw. Semester vor dem Schwerpunkt befragt hat, wurde das Ergebnis meiner Meinung nach komplett verzerrt. Ich war damals auch im ersten oder zweiten Semester und hatte eigentlich noch gar keine Ahnung, wie der Schwerpunkt wirklich aussieht und welche Nachteile er mit sich bringt. Dann hatten Studenten, die sich für den Erhalt des Schwerpunkts einsetzten, vor einer Vorlesung eine kurze (und im Nachhinein betrachtet sehr einseitige) Präsentation über die Wichtigkeit und Sonnenseiten des Schwerpunkts gehalten und danach um Unterschriften für die Petition gebeten. Blauäugig, wie ich damals war, habe ich auch unterzeichnet. Nachdem ich den Schwerpunkt nun erfolgreich absolviert habe, hat sich meine Meinung diesbezüglich komplett gewandelt. Meine Unterschrift bleibt aber trotzdem bestehen. So hat man jetzt ein Ergebnis, das meiner Meinung nach durch die Auswahl der Abstimmenden komplett verzerrt wurde. Hätte man dagegen nur Studenten befragt, die den Schwerpunkt bzw. sogar das gesamte Studium hinter sich haben und somit das Pro/Contra des Schwerpunkts viel besser beurteilen können, käme man sicherlich zu einem anderen Ergebnis. Aber selbst beim gleichen Ergebnis hätte man zumindest ein Resultat mit deutlich mehr Aussagekraft.
Zu Punkt 3 (bzgl des Bruchs, den das Schwerpunktstudium im Studium darstellen kann): In Berlin, wo ich studiere, und soweit ich weiß noch in einigen anderen Bundesländern, ist es möglich, nach dem Hauptstudium direkt in die Examensvorbereitung zu gehen und den Schwerpunkt erst nach dem 1. Staatsexamen zu machen. Diese Option haben die meisten STudierenden nicht auf dem Schirm - ich selbst auch erst zu spät - und dabei bietet sie viele Vorteile: 1. Man kann sich im ersten Studienteil auf die examensrelevanten Inhalte konzentrieren, 2. Das Examen ist auch im Hauptstudium schon gedanklich näher, sodass man gezielt darauf hinarbeiten kann, 3. Im Schwerpunkt ist das Examen schon geschafft, entsprechend freier und interessierter kann man an diesen Abschnitt des Studiums herangehen. Vielleicht gereicht der Tipp einigen zu einer gelungenen Studienplanung:)
Ich kann mich hier nur an die Meinung anschließen. Ich bin aktuell im 6. Semester und habe leider dieselben oder ähnliche Fehler gemacht, mir aber auch seitens der Universität etwas mehr Unterstützung gewünscht. Vor allem seit einem Jahr aufgrund von Corona, fühlt man sich mehr allein gelassen als je zuvor.
Vielen Dank das du deine Erfahrungen so ausführlich geteilt hast, ich bin gerade im ersten jura Semester angekommen und versuche gerade von den höheren Semestern zu lernen und das auch durch ihre Erfahrungen die sie über die zeit gemacht haben. Du hast von lernen lernen geschrieben, jetzt ist der text bereits ein Jahr her, dennoch wollte ich dich fragen, wie deine Lerntechnik aussieht, was hättest du wenn du nochmal erste wärst anderst gemacht und was wären tipps die du dir deinem früheren ich gegeben hättest ? fände das wirklich super hilfreich und interessant ! Liebe Grüße :)
Wirklich sehr hilfreicher Kanal. Ich freue mich immer wieder diese Videos anzuschauen. Vorallem ich als Erstsemester-Student finde ich Ihr Kanal sehr motivierend
Ich beginne in einem Monat mein Studium der Rechtswissenschaften. Diesen Kanal zu finden, war auf jeden Fall eine unglaubliche Bereicherung für mich und meinen Studienbeginn. Super sympathischer Kerl erklärt unglaublich spannend Themen der Rechtswissenschaften und alles was damit einhergeht. Ich hoffe es kommen viele neue Videos, denn sie werden mein Studium, da bin ich mir sehr sicher, bereichern.
Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr, dass Ihnen meine Videos so gut gefallen! Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihren Studienbeginn und es werden voraussichtlich tatsächlich demnächst noch Videos zum BGB AT kommen :) Herzliche Grüße!!
Vielen herzlichen Dank!! Ich freu mich besonders über das Lob bzgl meines Sprechtempos - denn mir wird sehr oft nachgesagt, dass ich sehr schnell spreche 😉 Herzliche Grüße!!
22:25 Mein Gott das ist das beste und ehrlichste Video zur Examensvorbereitung das ich jemals hier auf RUclips gesehen habe!!! Fälle sind eben genau das: EINZELNE FÄLLE. Die Probleme in ihrer abstrakten Form zu lernen ermöglicht die Anwendung auf unzählige Fälle. Die Kombination macht es.
@@Prof.Dr.MatthiasFervers sie glauben gar nicht wie sehr es mich freut. Man kriegt so unglaublich viel Unverständnis und fast schon hate, wenn man in Gesprächen mit Kommilitonen den Standpunkt vertritt, dass das Begreifen der Thematik in abstrakter Form das Fundament sein muss mit dem man an die Falllösung heran tritt. Die Vorstellung es wäre ideal ausschließlich mit Fällen zu lernen ist so weit verbreitet, dass man teilweise echt Selbstzweifel kriegt wenn man es anders macht. Es hilft mir grade sehr, wenn mir jemand wie Sie, der es wissen muss, bestätigt dass ich richtig liege. Vielen Dank.
Vielen Dank für das wirklich tolle Video! Ich fange im Herbst an Jura zu studieren und habe Dank Ihrem Video eine gute Vorstellung davon bekommen, wie ich am besten beim Lernen vorgehen sollte :). Weiter so👍
Herzlichen Dank an Sie für Ihren Kommentar, ich freue mich, wenn Ihnen das Video gefallen hat! Aller Voraussicht nach werde ich übrigens noch vor November ein Video mit speziellen Tipps für Erstsemesterinnen und Erstsemester produzieren ;) Herzliche Grüße!!
Karteikarten haben auch den Vorteil, dass man sehr gut Wiederholungen einbauen kann. Auch denke ich, dass man aufgrund der genannten Gründe Karteikarten erst schreiben sollte, wenn man das Thema bereits vollständig gelernt und verstanden hat, um es dann zu festigen und zu sichern.
Ein tolles Video 😁 Ich würde mich über ein Video freuen in dem es ums lernen in der Coronakrise geht ich finde das ziemlich schwierig mit online Vorlesungen und Zuhause alleine zu lernen. vielleicht gibt es auch dafür hilfreiche Tipps
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich, dass es Ihnen gefallen hat! Gerne mache ich mir auch Gedanken über das von Ihnen vorgeschlagene Thema und wenn ich es zeitlich schaffe dreh ich auch gern ein Video dazu :)
15:10 Vielen Dank für das ausführliche Video. Ich hätte noch eine Frage zu dem Thema in min 15:10, wo genau man das Problem einordnet. Ich mache mir öfters Gedanken darüber, wo ich ein Problem einbauen könnte in der Klausur, wenn ich es z. B in einem Skript lese. Nun wenn ich nicht weiss wo ich das Problem einordnen kann, wo kann man dies dann nachschlagen um sich Klarheit zu verschaffen?
Da haben Sie natürlich Recht und ein Patentrezept (oder ein Nachschlagewerk) dafür gibt es leider nicht. Es ist aber schon sehr gut, wenn Sie sch beim Lernen überhaupt Gedanken darüber machen. Ich würde Ihnen auch empfehlen, dass Sie - wenn Sie merken, dass Sie Ausführungen nicht zuordnen können - sich aktiv Gedanken über die Zuordnung machen. Wenn Sie sich gerade mit einer Norm befassen, dann gehen Sie deren Tatbestandsmerkmale durch und gucken Sie, wo die Ausführungen hinpassen könnten. Wenn Sie keine konkrete Norm im Blick haben, überlegen Sie, welche Anspruchsgrundlage oder Einwendung in Betracht kommen könnte. Herzliche Grüße!!
Hallo Herr Fervers, Danke für dieses Video. Ich habe mich gefragt ob Sie ein ähnliches Format gezielt für Examenskandidaten machen würden? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.
Ein Video für Examenskandidatinnen und Examenskandidaten habe ich tatsächlich schon seit Längerem auf meiner To-Do-Liste. Bei meiner derzeitigen Arbeitsbelastung wird das allerdings ehrlicherweise eher ein Projekt für 2024 :) Herzliche Grüße!!
Ein sehr schönes und nützliches Video. Ich befinde mich derzeit im zweiten Semester und LMU und habe bis jetzt noch keine so ausdifferenzierte Meinung zum Lernen von Jura gehört. Tatsächlich hört man von verschiedenen Professoren die verschiedensten Meinungen zu praktisch jedem Thema, meistens ohne Erklärung. Dementsprechend schön ist es, hier mal eine ausführliche Begründung der Lernthesen zu finden. Allerdings stellen sich mir ein paar Fragen: i) Verhält sich das Auswendiglernen von Schemata nicht eher dialektisch zum systematischen Verständnis? Man kann sich das Prüfungsschema von AGB durch bloßes Lesen aneignen, ohne zuvor das abstrakte Schemata angesehen zu haben. Das Auswendiglernen des Schemata scheint jedoch auch die systematische Aneignung im BGB zu erleichtern. Ich persönlich lerne sehr gerne auswendig und erlange dadurch oft erst das eigentliche Systemverständnis vom Gesetz. ii) Führt das Besuchen von nur der Hälfte der Lehrveranstaltungen nicht auch zu Wissenslücken? Wie weiß man, dass man bestimmte Lehrveranstaltungen nicht besuchen sollte? iii) Ist es wirklich der Fall, dass Fälle nur eine bestimmte Konstellation darstellen? In einer Menge an Fällen sollten doch vermutlich gewisse Ähnlichkeiten zwischen bestimmten Fällen bestehen, die sich dann gegenseitig voneinander ableiten lassen. Ich persönlich lerne sehr ungern mit Fällen und fände es sehr toll, wenn ich nur 20% meiner Lernzeit in diese investieren müsste. Leider habe ich dauernd ein schlechtes Gewissen, weil ich das Gefühl habe, dass mir durch fehlende Übung am Fall der Gutachtenstil und auch die Problemeinordnung nicht so gut gelingt. iv) Wie finde ich für jegliche Norm heraus, wie sie sich in Prüfungsschemata einordnen lässt (teilweise fällt mir das erstaunlich schwierig)? Nicht alle Normen tauchen in den AGs auf und selbst mit Kommentaren ist es mir teilweise nicht ersichtlich, welche Funktion manche Rechtsinstitute im Prüfungsaufbau einnehmen.
Lieber Herr Thaler, vielen Dank für Ihr Kompliment, ich freu mich, dass Ihnen das Video gefallen hat. Zu Ihren Fragen: 1) Ich würde keinesfalls sagen, dass man niemals Prüfungsschemata lernen sollte. Beim Schreiben einer Klausur muss einem klar sein, in welcher Reihenfolge man vorgeht und wie ausgeführt ist es aus meiner Sicht auch beim Lernen unabdingbar, dass man sich klarmacht, an welcher Stelle in der Klausur das Gelernte zu thematisieren wäre. Ich würde allerdings sagen, dass einem das Lernen der Schemata deutlich leichter fällt, wenn man die Schemata an das Gesetz koppelt. Das hat nicht nur den Vorteil, dass einem das Schema eher wieder einfällt, wenn man es mal vergessen hat. Man lernt darüber hinaus auch von vornherein, welche Normen bei welchem Prüfungspunkt Prüfungsmaßstab sind. 2) Natürlich ist es unbestrittenermaßen der Königsweg, wenn Sie alle Lehrveranstaltungen besuchen und überall 100 % mitnehmen. Allerdings muss man mit seiner Zeit haushalten und die Erfahrung zeigt eben, dass häufig Lehrveranstaltungen hauptsächlich des guten Gewissens wegen besucht werden, ohne dass der Stoff wirklich mitverfolgt wird. Ich würde daher empfehlen, dass Sie im Zweifel eher die oder andere LV weniger besuchen und dort dafür gründlich mitarbeiten. Welche LV Sie sich aussuchen, liegt natürlich ganz bei Ihnen. Aber Sie sollten jeder LV eine Chance geben, sie mindestens einmal vorbereiten und überprüfen, ob die LV für Sie sinnvoll ist. Tendenziell lässt sich auch noch sagen, dass Sie unbedingt darauf achten sollten, dass Sie in den Kerngebieten ausreichend versorgt sind. 3) Ja, Fälle stellen immer nur eine besondere Konstellation dar. Richtig ist allerdings, dass der Fallbezug nicht bei allen Lehrmaterialien hinreichend deutlich wird. So nützt es zB wenig, wenn im Lehrbuch nur steht, dass nach erfolgter Anfechtung "das Geleistete nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zurückgefordert werden kann", wenn Sie gar nicht wissen, wie Sie so einen Anspruch prüfen. Deshalb können Sie gerade am Anfang Ihres Studiums ruhig ein bisschen mehr mit Fällen lernen, damit Ihnen die Abläufe vertraut werden. Gerade wenn Sie persönlich das Gefühl haben, dass Ihnen in Sachen Gutachtenstil und Problemeinordnung noch etwas fehlt, erscheint mir das sinnvoll. 4) Die Frage, wie man nach der Lektüre einer Norm das Prüfungsschema herausfindet, bietet wahrscheinlich genug Stoff für ein separates Video. Die schlechte Nachricht lautet allerdings: Ein Patentrezept für "jegliche Normen" gibt es nicht. Sie müssen deshalb - gerade am Anfang - mindestens zur Sicherheit immer ein Lehrbuch zu Rate ziehen.
Tolles Video und sehr sehr hilfreich. Ich bin der ,,Aufschreiber-Typ‘‘ und habe jedoch zeittechnische Probleme. Wenn ich ein Podcast höre (im Gegensatz zu Präsenzvorlesungen) dann höre ich zu 100% zu und schreibe quasi alles mit um es zu verstehen. Leider brauche ich für ein 1.5h gut gefüllten Podcast ca. 4 Stunden inkl. Nachbearbeitung. Ich möchte auch nebenbei das Lehrbuch/ Skript zur Hand nehmen jedoch weiß ich nicht wie ich damit so richtig umgehen soll, da ich ja sowieso sehr viel Zeit für den Podcast verbrauche. Nicht nur das, sondern ich habe zusätzlich 6 weitere Module vor mir und da geht es mir genau so. Ich hab das Gefühl dass ich etwas falsch mache.. wenn ich nebenbei gefühlte 10 Seiten aus dem Lehrbuch ausschreibe, dauert das auch wieder so lange. Da hab ich nicht mal Zeit für den Fallbezug oder das Erlernen der Gutachtentechnik. Ich weiß, also nicht was ich unter ,,mit dem Lehrbuch arbeiten‘‘ verstehen soll. Beziehungsweise wie ich das bearbeiten soll, damit ich ein grundlegendes bzw. ausgeprägtes Wissen habe um später in der Examensvorbereitung keine Lücken zu haben.. ich hoffe sie verstehen mein Problem und Können mir vielleicht behilflich sein . (Noch hinzufügen ist: Haben sie Zusammenfassungen geschrieben, oder was würden sie empfehlen, wie man Richtung Klausurvorbereitung angehen soll)
Vielen Dank für Ihren Kommentar, ich freue mich, dass das Video Ihnen gefallen hat! Zu Ihrer Frage: Wenn Sie für die vollständige Bearbeitung eines 1,5 h langen Podcasts 4 Stunden benötigen, dann finde ich das per se nicht besorgniserregend. Es ist sehr viel besser, wenn Sie den Podcast aufmerksam hören, immer wieder anhalten, Dinge hinterfragen, etc., als wenn Sie sich 1,5 Stunden "berieseln" lassen; denn dann bleibt häufig nur sehr wenig hängen. Welche Zeit man für die Bearbeitung als angemessen ansieht, hängt letztlich vom konkreten Podcast und dessen Komplexität ab. Weil Sie auch gefragt haben, ob ich Zusammenfassungen geschrieben habe: Ich selbst habe in meinem gesamten Studium nicht ein einzige Karteikarte und nicht eine einzige Zusammenfassung geschrieben; das hängt allerdings damit zusammen, dass mir ganz persönlich das Aufschreiben von Dingen nur sehr wenig bringt; in meinem Fall ist die Zeit deshalb besser angelegt, wenn ich einfach das Lehrbuch nochmal lese. Wenn Sie aber wie Sie sagen ein "Aufschreiber-Typ" sind, dann sollten Sie ruhig auf das Aufschreiben setzen. Dass Sie dafür mehr Zeit benötigen als wenn Sie das Lehrbuch einfach nur lesen, ist zwar im Ausgangspunkt klar. Aber natürlich sollten Sie nicht so viel Zeit brauchen, dass Sie am Ende des Tages nur eines von ganz vielen Modulen schaffen. Vielleicht probieren Sie Folgendes: 1) Wenn Sie ein Lehrbuch lesen, dann schreiben Sie sich nicht alles raus und schreiben Sie vor allem nicht einfach nur ab. Beschränken Sie das Aufschreiben auf grundlegende Dinge wie Prüfungsschemata und Dinge, bei denen Sie Verständnisschwierigkeiten haben. Klappen Sie das Lehrbuch zu oder legen Sie es weg, wenn Sie etwas aufschreiben und kontrollieren Sie danach, ob Sie richtig liegen. So können Sie zum einen selektiver aufschreiben und verlieren weniger Zeit und gewährleisten zweitens, dass das Aufschreiben auch wirklich einen Lerneffekt hat. 2) Zumindest am Anfang halte ich es auch für vertretbar, wenn Sie nur den Vorlesungspodcast durcharbeiten. Wenn Sie das wirklich aufmerksam tun und 4 Stunden pro Podcast investieren, dann sollten Sie danach nicht riskieren, andere Module vollständig zu vernachlässigen. Herzliche Grüße und viel Erfolg!!
vielen Dank für das lehrreiche Video! Eine Frage ist dennoch geblieben: Sie sagten auch in anderen Videos schon, dass sie das "Durcharbeiten" eines Lehrbuchs empfehlen. Wie hat sich dieses Durcharbeiten denn bei Ihnen im Studium gestaltet? Ich finde es schwierig, mir darunter etwas konkretes vorzustellen, aber das ist gerade genau mein Problem im Zivilrecht, wo man eben nicht so viel auswendiglernen kann.
Ein lehrreiches Video! Vielen Dank! Meine wichtigsten Erkenntnisse: Gesetz immer dabei haben, 1 x wöchentlich eine ExÜ, nicht mehr als 30 Prozent in Fallbearbeitung, Prüfungsstandort hinterfragen. Ich habe das Problem, dass ich dazu neige abstrakt sehr perfektionstisch zu lernen, dadudch komme ich kaum durch den Stoff. Das, was ich lerne, knn ich tatsächlich auch, aber so werde ich nie fertig. Haben Sie einen Tipp?
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment, ich freu mich, dass Ihnen das Video gefallen hat! Welche Lernzeit in der Examensvorbereitung angemessen ist, ist nach meinem Dafürhalten von vielen Faktoren abhängig. Wenn Sie mit gesundem Vorwissen in die Examensvorbereitung gehen, müssen Sie weniger klotzen als wenn Sie ohne Vorwissen kommen. Wenn Sie eineinhalb Jahre einplanen, brauchen Sie weniger als wenn Sie nicht länger als ein Jahr machen wollen. Und natürlich ist auch immer die Frage, welche Note Sie anpeilen. Auch wenn ich Leute kenne, die sagen, dass sie tatsächlich zwölf Stunden netto am Tag gelernt haben, würde ich als ganz grobe Daumenregel meinen, dass sechs Stunden netto am Tag ausreichend sein sollten (zumindest dann, wenn Sie mit einer gewissen Basis in die Examensvorbereitung gestartet sind). Allerdings gilt natürlich: "Viel hilft viel". Deshalb sollten Sie nicht nach sechs Stunden das Buch zuklappen, weil "die Zeit rum ist", sondern jeden "Flow" unbedingt mitnehmen und im Zweifel immer lieber noch ein bisschen weitermachen. Denn auch in der Examensvorbereitung gilt: Was geschafft ist, ist geschafft.
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Herzlichen Dank für die ausführliche und sehr hilfreiche Antwort. Insbesondere glaube ich mittlerweile nicht, dass die Examensvorbereitungszeit so schlimm und unerträglich wird, wie viele immer behaupten. Halten sie folgende Einschätzung für realistisch? „Eine Vorbereitungszeit von 16 Monaten und mittlerem bis hohem Vorwissen bei einer Täglichen Arbeitsbelastung von 7-8 Stunden (= ca. 6h Netto) sowie 5h am Samstag (Klausurenkurs) ist auch für eine zufriedenstellende Note angemessen.“ Wenn dies der Fall ist, so ist die Zeit womöglich anstrengend, aber nicht extrem belastend und vor allem im Vergleich zum späteren Arbeitsleben nicht übertrieben. Kann man sich das zu Herzen nehmen, wird man vielleicht etwas ruhiger an das Examen herangehen.
@@freesyder5891 Ja das halte ich für durchaus realistisch. Natürlich ist die Examensvorbereitung auch immer in psychologischer Hinsicht eine Belastung, aber in der Tat muss man sich - bei ausreichendem Vorwissen - auch in der Examensvorbereitung nicht "kaputt arbeiten".
Vielen Dank für dieses hilfreiche Video. Eigentlich ein MUSS für jeden Jurastudenten! Wie haben Sie selbst ganz konkret im Semester gelernt? Mit Vorlesung und Skript/Lehrbuch oder anhand anderer Quellen? Wie würden Sie ganz persönlich an die Arbeit mit einem Skript rangehen (selbstverständlich liegt das Gesetz neben dem Skript)? Würden Sie Dinge herausschreiben, markieren etc.? Empfehlen Sie, immer nur das Thema der nächsten Vorlesungseinheit vorzubereiten oder sind Sie eher der Meinung, man sollte ein ganzes Skript/Lehrbuch schon vor VL-Beginn durchlesen?
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich, dass das Video Ihnen geholfen hat! Ich beginne mal mit Ihrer zweiten Frage, denn die ist leichter zu beantworten: Aus meiner Sicht ist es nicht nur ausreichend, sondern auch vorzugswürdig, immer nur das Thema der nächsten Vorlesungseinheit vorzubereiten. Denn erstens dürfte Ihnen schlicht und ergreifend die Zeit fehlen, alle relevanten Lehrveranstaltungen schon zuvor umfassend mit einem Lehrbuch vorzubereiten. Es ist deshalb sehr sinnvoll, wenn Sie den Stoff im Vorlesungsrhythmus Schritt für Schritt während des Semesters erlernen. Und zweitens ist - wenn Sie nur die entsprechende Einheit vorbereiten - das Erlernte noch deutlich frischer, sodass Sie in der Lehrveranstaltung selbst auch mehr davon haben. Ihre zweite Frage ist schwerer zu beantworten, da das von Ihrem Lerntyp abhängt. Ich selbst habe nichts rausgeschrieben oder markiert, sondern nur (mit dem Gesetz neben dran) gelesen, weil ich kein Typ bin, dem das Niederschreiben von Dingen beim Memorieren hilft. Und es besteht wie gesagt auch die Gefahr, dass Sie den Stoff falsch verstehen und dass sich durch das Niederschreiben von "falschen Weisheiten" auf Dauer Fehler perpetuieren. Wenn Sie dagegen ein Lerntyp sind, dem das Aufschreiben von Dingen hilft, dann können Sie vom Rausschreiben profitieren. Probieren Sie es einfach mal aus, achten Sie vielleicht aber noch auf zwei Dinge: Keinesfalls sollten Sie "gedankenlos mitschreiben", denn das wird Ihnen nichts helfen. Legen Sie stattdessen beim Rausschreiben das Buch weg und versuchen Sie, in eigenen Worten zu formulieren. Auch beim Markieren wäre ich vorsichtig. Ein gutes Lehrbuch ist nicht so aufgebaut, dass dort allerhand Unwichtiges drinsteht und Sie erst das Wichtige vom Unwichtigen trennen müssen. Zudem besteht beim Markieren die Gefahr, dass das Markieren zu einem "gedankenlosen Anmalen" mutiert. Wenn Ihnen also etwas besonders wichtig vorkommt, dann markieren Sie die Passage natürlich gerne. Aber vermeiden Sie nach Möglichkeit ein "Dauermarkieren", denn davon haben Sie wenig. Herzliche Grüße!!
Und genau: Ich selbst habe während des Semesters mit einem Skript/Lehrbuch und ggf. einer dazugehörigen Lehrveranstaltung gelernt. Wenn ich etwas genauer wissen wollte, hab ich in einem Kommentar geguckt und immer wieder habe ich auch BGH-Urteile gelesen.
Sehr schönes Video. Allerdings frage ich mich, ob die Lernmethode mit dem Gesetz neben dem Lehrbuch evtl. nur für das Zivilrecht zutreffend ist ? Da man zum Beispiel im öffentlichen Recht oder im Strafrecht viel auswendig lernen muss. Oder haben Sie für diese Fächer auch komplett auf Karteikarten und Zusammenfassungen verzichtet?
Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat! Sie haben natürlich insofern vollkommen Recht, als die Arbeit mit dem Gesetz im Zivilrecht sehr viel wichtiger und ertragreicher ist als im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Je weniger im Gesetz drin steht, desto seltener wird natürlich „das Gesetz abgeprüft" und desto weniger kann man sich dafür kaufen, dass man das Gesetz verstanden hat. Während es im Zivilrecht sehr häufig Klausuren gibt, die ausschließlich mit dem Gesetz gelöst werden können (und die dabei trotzdem extrem schwer sind, Beispiel: Hypothek, Abtretung, etc.), kann ich mir sowas bei Grundrechten und im Strafrecht schwer vorstellen. Gleichwohl sollte natürlich auch im Strafrecht und im Öffentlichen Recht immer das Gesetz beim Lernen nebendran liegen. Denn wenig ist nicht nichts und auch das StGB hat einen Inhalt, an den man vielfach anknüpfen kann. Und ich persönlich habe auch im Strafrecht und im Öffentlichen Recht komplett auf Karteikarten und Zusammenfassungen verzichtet. Denn die Nachteile dieser Vorgehensweise (es frisst viel Zeit, es schleichen sich Fehler ein, die sich dann perpetuieren) bestehen natürlich auch hier. Herzliche Grüße!!
Tolles Video! Ich fange im November mit meinem Studium an und muss sagen, dass ich ein wenig verunsichert bin, da ich nicht weiß wie ich mich am besten darauf vorbereiten soll. Mich hat ein wenig die Lernzeit, welche Sie vorschlagen, verwirrt. Beinhaltet diese auch die Vorlesungen? Wenn ja, würde das für mich bedeuten, dass ich nur neben den Vorlesungen nur 1 Stunde die Woche lernen müsste, was mir wenig erscheint. Falls nein, wirkt es sehr übertrieben, neben den Vorlesungen noch 30 Stunden pro Woche selbst zu lernen. Wieviel Lernzeit täglich würden Sie mir neben den Vorlesungen empfehlen? Außerdem weiß ich auch nicht, ob ich mir bevor die Vorlesungen anfangen schon Lehrbücher besorgen sollte. Was ist da Ihre Empfehlung?
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment, ich freue mich, dass Ihnen das Video gefallen hat! Zu Ihren Fragen: 1) Die von mir vorgeschlagene Lernzeit beinhaltet zwar auch die Lehrveranstaltungen, geht aber gleichzeitig davon aus, dass Sie nicht alle Lehrveranstaltungen auf dem Stundenplan besuchen. Sie werden im Laufe des Semesters feststellen, welche Lehrveranstaltungen Ihnen besonders gut gefallen und welche weniger. Hinzu kommt, dass auf dem Stundenplan zum Beispiel häufig mehrere Grundlagenfächer eingetragen sind, von denen Sie aber meist nur eines brauchen. Worum es mir bei der vorgeschlagenen Lernzeit vor allem geht: Dass Sie möglichst früh einen möglichst gesunden Rhythmus finden und dass es für Sie selbstverständlich wird, das Lernen neben den Vorlesungen nicht als "Hausaufgabe" und damit als "Annex", sondern als unentbehrlichen Hauptbestandteil Ihrer Arbeit anzusehen. 2) Grundsätzlich spricht zwar nichts dagegen, sich vor Beginn der Vorlesungen schon ein Lehrbuch zuzulegen, erforderlich ist das aber nicht. Es ist vollkommen in Ordnung, wenn Sie das Lehrbuch in den ersten Wochen kaufen; denn die Lehrbuchsuche gehört eben auch ein bisschen zum "Rumprobieren" in der anfänglichen Orientierungsphase :) Wenn Sie schon mal ein bisschen "reinschnuppern" wollen, dann empfehle Ihnen mein neuestes Video "Einführung in die juristische Denkweise". Herzliche Grüße und einen guten Start!!
Vielen Dank für das SEHR hilfreiche Video ! Hätten Sie einen Tipp wie man einen Text effektiv in einem Skript oder Lehrbuch bearbeiten kann, ohne nebenbei Karteikarten zu verfassen? Es ist ja sicherlich nicht damit getan, den Text zu lesen, die Paragraphen nachzuschauen und ihn dann (möglicherweise nur kurzzeitig) zu verstehen. Vielleicht wäre dies ein Thema für ein kommendes Video.
Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich, dass das Video Ihnen weitergeholfen hat! Zu Ihrer Frage: Wenn ich es richtig sehe, läuft es ja letztlich auf die Frage raus "Schreibe ich mir etwas raus oder nicht?" (ob das dann auf Karteikarten oder in ein Heft geschrieben wird, ist weniger erheblich, die meisten nehmen aus Gründen der Praktikabilität Karteikarten). Ich persönlich bin tatsächlich vorgegangen, dass ich das Skript/Lehrbuch gelesen und nur die §§ nachgeschlagen habe, ohne das Skript bzw. Lehrbuch noch gesondert zu bearbeiten. Wichtig ist eben nur, dass man sich zu jedem Zeitpunkt ehrlich fragt, ob man das Gelernte bzw. den Inhalt des § in eigenen Worten wiedergeben kann. Wenn Sie aber ein Lerntyp sind, der gut vom Schreiben her lernt, schadet es mit Sicherheit nichts, wenn Sie das in eigenen Worten schriftlich formulieren und sich damit auch festlegen. Wovon ich eher abraten würde ist von einem reinen "Lesen und Anstreichen".
Sehr hilfreiches Video! Noch eine Frage: Mir fällt es schwer die Verbindung zwischen Vorlesung und Lehrbuch herzustellen. Da ich die Vorlesung in Form eines Podcasts besuche und mir zuhause die Folien rausschreibe, bleibt für mich keine Zeit das Lehrbuch auch noch durchzugehen. Sollte ich mich stattdessen also lieber auf das Lehrbuch fokussieren und die Podcasts komplett weglassen? Eine andere Alternative die mir einfallen würde ist, dass ich während dem Semester die Podcasts anhöre und in den Semesterferien die Lehrbücher durcharbeite. Halten Sie diese Lösung für zu zeitintensiv?
Vielen Dank, ich freue mich, dass Ihnen das Video gefallen hat! Zu Ihrer Frage: Insgesamt reicht es aus meiner Sicht, wenn Sie während des Semesters den ganzen Stoff mitlernen und verinnerlichen. Wenn Sie mit einem Podcast mitlernen, dann ist das schon sehr gut; je nach Lerntyp kann aber die Gefahr bestehen, dass man - ähnlich wie in einer Präsenzveranstaltung - den Podcast einfach "laufen lässt" und nur die Hälfte mitnimmt. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, würde ich auf jeden Fall noch das Lehrbuch oder ein Skript zu Rate ziehen; Sie können das auch als Vorbereitung für den Podcast benutzen (das ist m.E. der Königsweg). Sollten Sie aber das Gefühl haben, beim Podcast tatsächlich sehr gut mitzukommen und die relevanten Dinge zu lernen, dann sind Sie nach meinem Dafürhalten gut dabei, wenn Sie in den ersten Semestern einfach mit dem Podcast lernen und sich zur Erinnerung die wichtigsten Dinge rausschreiben.
Ich selbst hab tatsächlich weder in meinem Studium noch im Referendariat auch nur eine einzige Karteikarte geschrieben. Für mich persönlich stand der Nutzen einfach nicht im Verhältnis zu der aufgewendeten Zeit. Es hat sich für mich viel eher gelohnt, das Lehrbuch oder das Skript einfach ein zweites oder dritte Mal zu lesen, anstatt es nur einmal durchzugehen und mir Sachen rauszuschreiben. Aber nochmal: Das heißt selbstverständlich nicht, dass das Lernen mit Karteikarten für Sie und für andere nicht die beste Lernmethode sein kann (wenn Sie beim Schreiben viel lernen, ist es der Ertrag bei Ihnen möglicherweise höher). Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!
Super Video 😊😊 Ich bin zwar im Schwerpunkt aber ich fand das Video sehr hilfreich und habe einige Fragen. Ich bereite meistens die Examinatoriums-und Tutoriumsfälle vor, indem ich den Sachverhalt vorsichtig lese und gegebenenfalls ein paar Gedanken und mögliche Probleme notiere. Da ich gerade im SPB 4 bin, ist die Materie ganz neu und ich kann noch nicht ausführlich alle Fälle lösen, was ich aber sicherlich vor der Klausur üben werde. Bis jetzt mache ich diese Vorbereitung und arbeite vor allem alle Fälle ausführlich nach. Meine erste Frage ist, ob dies eine gute Vorgehensweise (Neben der Bearbeitung eines Lehrbuchs und des "Besuchens" der Vorlesungen) ist. Bis jetzt fühlte ich mich mit dem Pflichtstoff ganz fit und hatte diese Bedenken im Rahmen meiner Vorbereitung für die VÜs nicht. Ist es okay, wenn ich Fälle und Klausuren erst im Rahmen der eigentlichen Wiederholung für die SP-Klausur löse? Vielen Dank!! 😊
Vielen Dank für Ihr Kompliment, ich freue mich, dass das Video Ihnen gefallen hat! Zunächst einmal sind Sie aus meiner Sicht gut dabei, wenn Sie die Vorlesung besuchen, ein Lehrbuch lesen und die Fälle nacharbeiten. Und es ist auch schon gut, wenn Sie die Fälle vorbereiten und ein paar Probleme notieren. Wenn Sie trotzdem noch optimieren wollen, können Sie im Rahmen der Fallvorbereitung Folgendes machen: Ich verstehe, dass der Stoff neu ist und dass Sie die Fälle im Rahmen der Vorbereitung deshalb nicht aus dem Stand lösen können. Aber Sie können sich, bevor Sie den Fall lösen, das jeweilige Thema im Lehrbuch durchlesen, sodass Sie schon mit dem Stoff vertraut sind. Und dann probieren Sie noch einmal, ob Sie den Fall nicht doch schon lösen können oder ob Sie nicht zumindest sehr viel weiter kommen als vorher. Viel Erfolg!
Hallo Herr Fervers, vielen lieben Dank für das Tolle Video! Eine kurze Frage am Rande: wie haben Sie sich beim Lernen konzentriert? Ich schalte mein Handy beim Lernen immer aus und versuche, beim Lernen nicht abgelenkt zu werden. Trotzdem schweifen die Gedanken manchmal ab oder man liest etwas und nach paar Minuten vergisst man alles. Wie sind Sie beim Lernen mit diesem Problem umgegangen, um konzentriert und effizient lernen zu können? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort :)
Vielen Dank, ich freue mich, dass es Ihnen gefallen hat! Ich weiß nicht, ob Sie das beruhigt oder nicht, aber ich bin bzw. war von diesem Problem natürlich ganz genauso betroffen :) Zwar waren wir zu meiner Studienzeit noch nicht ganz so "digital verseucht": Es gab noch keine Smartphones, kaum soziale Netzwerke und ich hab auch meinen Laptop nie mit zum Lernen genommen. Trotzdem hat sich niemals ganz vermeiden lassen, dass die Gedanken mal abschweifen und ich glaube, dass das bis zu einem gewissen Grad auch vollkommen normal ist. Trotzdem ist es natürlich goldrichtig, wenn Sie Ihr Handy "deaktivieren". Wenn ich heute wissenschaftlich arbeite (bspw. an meiner Habilitation), dann habe ich das Smartphone praktisch immer außer Reichweite. Wenn etwas Wichtiges kommt, dann krieg ich es auf der Watch angezeigt und "Surfen auf der Watch" ist regelmäßig keine attraktive Alternativoption. Ich habe außerdem die Erfahrung gemacht, dass das mit dem "Abschweifen" umso besser wird, je tiefer ich in die Materie eingedrungen bin. Am Anfang ist alles noch etwas beschwerlich und dann "will" das Gehirn möglicherweise Ablenkung. Aber je besser man alles verstanden hat, umso eher "will" das Gehirn auch weiterlernen. Letztlich ist das ein bisschen wie beim Sport: Am Anfang findet man alle möglichen Ausreden, warum man es heute zeitlich nicht einrichten kann. Aber nach ein paar Einheiten wird das deutlich besser und irgendwann hat man ganz von selbst Lust dazu. Bleiben Sie deshalb bei Ihrer Methode mit dem "digital detox" und bleiben Sie unbedingt an der Sache dran und es sollte sich von selbst bessern. Herzliche Grüße!!
Hallo, erstmal wollte ich sagen, dass ich Ihre Videos wirklich gut finde und ich es sehr angenehm finde Ihnen zuzuhören. Ich studiere zwar noch nicht, denn ich gehe erst in die 11. Klasse, jedoch interessiere ich mich sehr für das Jurastudium. Ich wollte noch fragen ob es für das Jurastudium gut wäre, dass einem das Fach Deutsch in der Schule liegt? Ich habe zwar noch nie eine Klausur wie man sie in diesem Studium schreibt gesehen, jedoch kann ich mir vorstellen , dass man dazu eine Hand für das Verfassen von Texten haben sollte. Was sagen Sie dazu? Ich bin nicht schlecht in Deutsch jedoch würde ich nicht sagen, dass es mir besonders leicht fällt... LG Lisa
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich sehr, dass Ihnen meine Videos gefallen. Zu Ihrer Frage: Auf der einen Seite ist es in Jura schon wichtig, ein Händchen für das Verfassen von Texten zu haben. Denn sowohl im Studium als auch in den meisten praktischen Berufen ist das Erstellen von Texten "das täglich Brot" der Juristinnen und Juristen. Und es ist nicht nur so, dass Sie einen erheblichen zeitlichen Vorteil haben, wenn Ihnen das gut und schnell von der Hand geht, sondern ein gut geschriebener Text ist natürlich auch insgesamt qualitativ schlicht höherwertiger als ein schlecht geschriebener. Auf der anderen Seite würde ich diese Fähigkeit allerdings nicht unbedingt an den Erfolg im Schulfach Deutsch koppeln. Gerade in der Oberstufe kann es sein, dass man zwar eigentlich schon Texte schreiben kann, dass man aber mit den dort besprochenen Dingen (wie z.B. Exillyrik) nicht wirklich warm wird. Es ist deshalb aus meiner Sicht sehr gut möglich, dass man im Fach Deutsch nicht "Spitzenklasse" ist, aber trotzdem die für das Jurastudium erforderlichen sprachlichen Fähigkeiten problemlos mitbringt. Zudem dürfen Sie nicht vergessen, dass die juristische Sprache letztlich eine Art Handwerk ist, die man zwar erlernen muss, aber eben auch erlernen kann. Sollten Sie übrigens mein Video "Einführung in die juristische Denkweise" noch nicht gesehen haben, dann möchte ich Ihnen dieses Video wärmstens empfehlen. Denn wenn Sie an den in diesem Video dargestellten Denkmustern Freude haben, dass besteht doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass Ihnen das Jurastudium Spaß machen würde. Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Das beruhigt mich sehr, denn grundsätzlich kann ich Texte schon verfassen, nur in der Schule fallen mir manche Textarten schwerer wie andere (z.B Lyrik). Tatsächlich bin ich gerade dabei das von Ihnen oben genannte Video anzusehen und bis jetzt finde ich die Denkweise sehr interessant und ich kann mich dafür begeistern. Herzliche Grüße!
Ich bekomme ganz oft zu hören, dass man die Problematik verstehen muss. Dabei fällt sehr häufig der Begriff "Systemverständnis" oder "Methodenlehre". Für mich persönlich ist die Bedeutung hinter diesen Begriffen eine unerreichbare Insel. Haben Sie Tipps wie man das Verständnis besser, einfacher oder überhaupt aneignen kann, um das Auswendiglernen zu verringern? PS. Danke für die hilfreichen Videos!
Das kann ich verstehen. In der Tat bekommt man dauernd gesagt, man solle nicht so viel auswendig lernen, sondern sich lieber "Systemverständnis" erarbeiten. Was das aber genau sein soll und wie man das genau macht, bleibt praktisch immer im Dunkeln. Ich werde zu dem Thema "Was bedeutet eigentlich Systemverständnis?" mal ein eigenes Video drehen. Vorab vielleicht schon mal so viel: In die Methodenlehre sollten Sie m.E. nicht allzu viel Hoffnung setzen. Es gibt keinen "Trick", den Sie in der Methodenlehre erlernen und mit dem Sie dann anschließend unbekannte Fälle lösen könnten. Der Begriff des Systemverständnisses grenzt sich allerdings vom reinen Auswendiglernen in vielerlei Hinsicht ab: 1) Zunächst einmal gibt es Fallgestaltungen, bei der Sie keine "Streitstände" brauchen, um zu punkten, sondern wo Sie sich bereits dann abheben, wenn Sie die Funktionsweise des Gesetzes verstanden haben (Bespiele: Wahl der Anspruchsgrundlage im Kaufrecht oder Aufgabenstellungen mit Hypothek und Grundschuld). Hier müssen Sie weniger auswendig lernen, sondern verstehen, was welche Vorschriften meinen und wann welche Vorschrift einschlägig ist. 2) Wenn Sie ein Rechtsproblem lernen, ist es sehr wichtig, dass Sie nicht einfach Schubladen auf machen und Ansichten auswendig lernen, sondern dass Sie verstehen, worin das Sachproblem versteht und warum das Ganze überhaupt problematisch ist. Sie müssen beispielsweise beim Problem des gutgläubigen Erwerbs des Werkunternehmerpfandrechts sehen, warum der Werkunternehmer schutzwürdig ist und warum bestimmte Vorschriften (nicht) zu seinen Gunsten greifen. 3) Wichtig ist auch, dass Sie nicht einfach nur Vorschriften lesen, sondern dass Sie den Zweck hinter den einzelnen Vorschriften verstehen. Den können Sie durch einen Blick in die Kommentierungen schnell herausfinden, dort sehen Sie zumeist unter Rn. 1 "Normzweck". Und ganz generell sollten Sie 4) wissen, dass sich das Erlernen von Rechtsproblemen und der Erwerb von Systemverständnis nicht ausschließen. Wenn Sie Rechtsprobleme richtig erlernen und verstehen, ist es im Gegenteil so, dass Sie durch das Erlernen von Rechtsproblemen Systemverständnis erwerben. Denn wenn Sie zum Beispiel etwas darüber lesen, ob eine Norm in bestimmten Fällen teleologisch zu reduzieren ist, dann machen Sie sich ja auch Gedanken über den Sinn und Zweck der Norm. Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers machen Sie noch ein Video zum Thema Systemverständnis? Ich höre es auch so häufig von Leuten, die das Examen erfolgreich abgeschlossen haben. Versuche auch mit dem Gesetz zu arbeiten, aber mir erschließt sich immer noch nicht, was Systemverständnis überhaupt bedeuten soll und wie man es erreicht. Wie lerne ich am Besten um es zu erreichen und mich nicht auf Details zu versteifen? Lese ich zB erst die Vorschriften im Gesetz und stelle Querverbindungen her und frage mich, an welcher Stelle der Paragraph relevant wird? Würde mich freuen, wenn Sie da weiterhelfen könnten.
@@makkaroni0695 Klar kommt das Video noch und ehrlich gesagt plane ich dieses Video sogar als Nächstes. Ich hab nur in letzter Zeit grässlich viel zu tun (Habil + Lehrstuhlvertretung + diverse andere Projekte), sodass die Videoproduktion etwas ruhen musste. Aber das Video kommt :) Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für die Antwort! Dann fiebere ich dem Video schon entgegen und freue mich 😄 Oh natürlich! Viel Erfolg bei allem, was gerade ansteht. :) Herzliche Grüße zurück
Jetzt weiß ich wenigstens Bescheid wie ich an meine Lehrbücher ran gehen kann. Ich interessiere mich für das Strafrecht und muss mit meinen Lehrbüchern mit dem StGB arbeiten, richtig ?
Korrekt! Zwar ist das im Strafrecht nicht ganz so wichtig wie im Zivilrecht, weil es im Strafrecht weniger auf gesetzliche Zusammenhänge ankommt als im Zivilrecht. Gleichwohl empfehle ich wärmstens, dass Sie beim Lernen mit strafrechtlicher Literatur das StGB daneben liegen haben. Herzliche Grüße!!
Ich hätte mal eine Frage zu einem Thema, das mich seit Monaten unruhig werden lässt: Mittlerweile bin ich recht sicher durch die Zwischenprüfungen gekommen - trotz eines einzigen Zweitversuches. Meinen Fokus hatte ich erstmal auf das sichere Bestehen der ZWP gesetzt, da hierbei natürlich groß ausgesiebt werden kann. Jedoch setzte direkt im zweiten Semester eine Art Panik bei mir ein, denn: den Stoff des ersten Semesters begann ich leider langsam zu vergessen - jedoch war mein damaliges Lernsystem grundsätzlich anders und nicht so angepasst wie das derzeitige. Somit fiel eine systematische Wiederholung i. S. d. derzeitigen Systems eher schwierig. Auch stand damals das Schuldrecht AT an, welches in seinem Umfang zu Straf AT und Staatsorg. Recht deutlich weitreichender im Umfang zu seien schien. Lange Rede, kurzer Sinn: - Wie kann man am besten über das Studium verteilt alle älteren und bereits behandelten Rechtsgebiete erfolgreich und realistisch wiederholen, sodass man eventuelle Lückenbildung erfolgreich bekämpfen kann? - Zusätzlich: Wie soll man dann zusätzlich zu der Wiederholung die Vielfalt an akutellem Stoff bearbeiten, besonders wenn wie z.B. bei uns im 3 Semester eine enorme Vielfalt an Rechtsgebieten angeboten wird (i.e. VSV, Deliktsrecht, Sachenrecht, Verwaltungsrecht I, Strafrecht III, etc.)?
Pauschal lässt sich diese Frage natürlich schwer beantworten. Denn wenn es ein Patentrezept gäbe, mit dem man sicher vergangenen Stoff wiederholen und gleichzeitig den aktuellen Stoff lückenlos aufnehmen könnte, dann hätte sich das sicherlich schon herumgesprochen :) Lassen Sie mich Ihnen trotzdem zwei Hinweise geben, die Ihnen vielleicht weiterhelfen können: 1) Für die Wiederholung gibt es m.E. zwei ganz grundsätzliche Methoden. Man kann es a) systematisch angehen und tatsächlich in seinem Lernplan immer wieder Slots für die Wiederholung einplanen. Das hat natürlich den Vorteil, dass man so den Überblick behält und auch ziemlich sicher alle notwendigen Wiederholungen einkalkulieren kann. Ich habe gleichwohl die Methode b) verwendet und die sieht so aus, dass man einfach anlassbezogen wiederholt. Wann immer mir beispielsweise ein Problem aus dem BGB AT über den Weg gelaufen ist, was mir nicht mehr präsent war, habe ich - wenn mir danach war - ein Buch aufgeschlagen und das entsprechende Problem wiederholt. Für mich hatte das den Vorteil, dass ich nie die Lust verloren, sondern immer nur das gemacht habe, woran ich Freude hatte. Außerdem habe ich nicht abstrakt irgendwelche Sachen wiederholt, sondern die Sachen, an denen ich ohnehin gerade saß. Ich war auch ganz allgemein nie ein Mensch von Lernplänen, sondern hab immer die Rechtsgebiete gelernt, auf die ich gerade Lust hatte. Natürlich funktioniert eine solche Methode nur dann, wenn man nicht immer nur auf Klausuren lernt. Denn wenn man mit dem Lernen immer erst drei Wochen vor der Klausur anfängt, dann hat man im Zweifel keine Zeit, neben dem Klausurstoff noch andere Dinge zu lernen. 2) Von zu vielen Vorlesungen sollte man sich nicht abschrecken lassen. Zwar bin ich kein Freund von „Ich geh nich in die Vorlesungen, denn die bringen ja eh nix". Aber trotzdem ist es bei den wenigsten Leuten so, dass sie tatsächlich in jeder Lehrveranstaltung so viel mitnehmen, dass sich die Veranstaltung vom Lern/Zeit-Verhältnis her lohnt. Man muss auch in den ersten Semestern nicht zwingend jedes Rechtsgebiet gelernt haben. Wenn man dafür die Kapazitäten hat, klar, dann kann bzw. sollte man das machen. Wenn man aber merkt, dass es einem zu viel wird, dann sollte man Prioritäten setzen und zwar auf die Lehrveranstaltungen, die einem etwa bringen und inhaltlich auf die Kerngebiete. Im Zivilrecht sind das BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht. Auf diesen Gebieten baut alles andere auf und die sollte man so gut beherrschen wie möglich. Die Nebengebiete kann man hingegen durchaus noch in der Examensvorbereitung nachholen. Herzliche Grüße und viel Erfolg!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers vielen Dank für die detaillierte und umfangreiche Antwort. Tatsächlich haben Sie viele Aspekte angesprochen und klären können, die mich seit längerem beschäftigen. Auch tut es gut zu hören, dass man nicht unbedingt alles gleichzeitig zu schaffen braucht und es legitim ist Prioritäten zu setzen. Vielen Dank und herzliche Grüße zurück :)
Also das mit der Arbeitszeithochrechnung.. puh. Wir hatten die 1. Semester schon alleine 25h an Vorlesungen zu denen noch hoher Pendlerzeiten dazu kommen, wenn eine Vorlesung 8-10 und die nächste 16-18 Uhr ist. Die Woche ist wenn man euren Studienplänen folgen würde also eher 50 Stunden +. Ich hatte mir das am Anfang gar nicht so durchgerechnet und mich dann gewundert, wieso links und rechts alles liegen blieb und man sich in Vorlesungen und beim Lernen nucht mehr Konzentrieren konnte! Lieber kürzen und effektiv arbeiten wär mein Tipp
Sie sagen im Video, dass es in den ersten Semestern ausreiche, 25-30 Stunden in der Woche zu investieren. Wie sieht es dann später aus, sprich ab dem 4., 5. oder 6. Semester? Ist man ab dann gefordert die Lernzeit auf 50 Stunden pro Woche zu verdoppeln oder reichen da auch 35-40 Stunden aus?
Im 4., 5. und 6. Semester ist aus meiner Sicht eine Nettolernzeit von 35-40 Stunden dicke ausreichend. Auch hier müssen Sie Folgendes bedenken: Wenn Sie es nicht so machen, dass Sie in den Wochen vor der Klausur viel lernen und sonst mehr oder weniger gar nicht, sondern wenn Sie kontinuierlich lernen, haben Sie bereits einen riesigen Vorteil. Denn bei kontinuierlichem Arbeiten kommt einfach richtig was zusammen. Herzliche Grüße!!
Was ist der Unterschied zwischen Lehrbüchern etc und online Quellen (zb juracademy, Juraonline etc.)? Bzw wird in Lehrbüchern „mehr“ oder „besser“ erklärt als zb in Vorlesungen?
Zum Unterschied zwischen Lehrbüchern und Online-Quellen würde ich sagen: Tendenziell gehen Lehrbücher sehr viel systematischer vor und verfolgen ein in sich geschlossenes Konzept, während Online-Quellen eher dazu geeignet sind, "mal auf die Schnelle was nachzugucken". Zudem sind Lehrbücher meist von Professoren verfasst, während Sie bei Online-Quellen die Qualifikation des Autors bzw. der Autorin manchmal weniger gut überprüfen können. Dass in Lehrbüchern oder Skripten "besser erklärt" würde als in einer Vorlesung, kann man natürlich generell so nicht sagen; vielmehr hängt das vom konkreten Lehrbuch bzw. von der konkreten Vorlesung ab. In der Tendenz enthalten Lehrbücher allerdings wohl etwas mehr Informationen und eignen sich gut zur Vorbereitung der entsprechenden Themenblöcke. Zudem arbeiten Lehrbücher auch häufig mit Fußnoten, sodass Sie dort häufig auch viele weiterführende Hinweise finden.
Die Angabe bezieht sich auf die gesamte Lernzeit inklusive der Lehrveranstaltungen. Ein Budget von 25-30 Stunden sollte genug Zeit bieten, um die Lehrveranstaltungen vorbereiten und dann auch aufmerksam verfolgen zu können. Denn wichtig ist vor allem, dass man nicht in den Lehrveranstaltungen „nur die Zeit absitzt"; in diesem Fall hat man nämlich nach einer Vorlesung tatsächlich nicht 1,5h, sondern 0h gearbeitet :) Herzliche Grüße!!
Sofern Sie sich mit Ihrer Lernzeit gut und frisch fühlen und sofern Sie keinen Erschöpfungseffekt spüren, können Sie natürlich im Grundsatz so viel lernen, wie Sie wollen. Denn was Sie heute machen, haben Sie morgen schon weggeschafft. Erst wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie "überlernt" sind oder wenn Sie Angst vor einem Burnout haben, sollten Sie sich Gedanken machen. Bei Zeitangaben besteht immer ein bisschen das Problem, dass Arbeiten ≠ Arbeiten ist. Jeder von uns hat beim Arbeiten immer mal wieder Leerlauf drin, wo die Gedanken abschweifen oder man sich auf etwas völlig Anderes konzentriert. Und die Frage ist dann, wie stark dieser Leerlauf bei einer bestimmten Zeitangabe ausgeprägt ist. Tendenziell würde ich sagen, dass ein Zeitbudget von 50-60 Stunden pro Woche in der Examensvorbereitung nicht zu viel, aber auch ausreichend ist.
Ein schönes Video. Allerdings bin ich zum Thema "wie wichtig ist die Fallbearbeitung" leicht anderer Auffassung. Sie betonen völlig zu Recht, dass man sich beim Lernen mit Lehrbüchern immer überlegen sollte, wie ein Problem konkret zu verorten ist. Beherzigt man das, braucht man auch nicht hunderte Fälle nebenher. Jedoch habe ich den Eindruck, dass ganz viele Studenten das in der Praxis nicht wirklich umsetzen können. Diesen ist m.E. mit einem konsequenten Fokus auf Fällen mehr geholfen , da von vornherein keine Versuchung besteht, einfach irgendwelches totes Wissen zu erwerben, was man dann nicht anwenden kann. Natürlich bedarf es auch eines gewissen Grundverständnisses, aber ich würde sagen, dass man dieses auch beim Lernen mit Fällen erwerben kann. Diese sollte man ja nicht stumpf auswendig lernen, sondern vielmehr eigenständig immer neue Fälle lösen. Insgesamt halte ich die "klassische" Vorgehensweise, die viele beim Lernen verfolgen (erst abstraktes Wissen, dann konkrete Fallpraxis) für genau verkehrt herum. Das vertiefte Wissen aus Lehrbüchern ist idealerweise nicht die Grundlage der Fallbearbeitung, sondern eher die Kür. Erst sollte man den Grundfall und die Grundstrukturen am Fall (!) verstanden haben, dann kann man noch immer über das Verhältnis von Bestands- und Verkehrsschutz oder dergleichen sinnieren.
Matthias Fervers ist so viel freundlicher und kommt ohne Angst, absolute Aussagen und Autoritätsucht anderer Juragurus aus
Vielen herzlichen Dank für Ihr Kompliment! Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat ☺️
Ein grundsätzlich sehr gutes Video, was man sich als Anfangssemester eigentlich eine Woche auf Dauerschleife anschauen sollte. Ich, als Student in der Examensvorbereitung, möchte an dieser Stelle mal meine Erfahrungen mit dem Jura-Studium an der LMU schildern (und mir gleichzeitig etwas Frust von der Seele reden). Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen.
A. Die größte Herausforderung des Studiums war/ist es für mich, zu lernen, wie man lernt. Von Seiten der Uni habe ich da leider nur sehr dürftige Ratschläge erhalten.
Im Endeffekt hört man immer nur, dass man für sich selbst herausfinden solle, was für einen selbst funktioniere. Obwohl es natürlich unterschiedliche Lerntypen gibt, macht man es sich mit dieser Aussage trotzdem zu einfach. Ein guter Aufbau des Studiums, gute Dozenten und gute Lernmaterialien helfen jedem Studenten weiter, egal welcher Lerntyp man ist.
Bis man überhaupt herausgefunden hat, wie man am besten lernt, vergeht idR eine Menge Zeit. Bei mir hat es bis zur Examensvorbereitung gedauert, bis ich dies auf eigene Faust herausgefunden habe.
Bis dahin bin ich zwar (trügerischerweise) trotzdem immer gut durchs Studium gekommen und nie durch eine Klausur oder Hausarbeit gefallen. Im Endeffekt habe ich aber einen Haufen Zeit vergeudet und von dem Kurzzeitwissen, was ich mir im Laufe des Studiums angeeignet habe,ist bei mir am Ende relativ wenig hängengeblieben. Ich habe nicht zu wenig gelernt, aber meine Zeit einfach zu wenig effektiv genutzt.
B. Ich finde, dass beim juristische Studium an extrem vielen Stellen Änderungsbedarf besteht, um solchen Problemen vorzubeugen:
I. Zum einen ist der Aufbau des Studiums nicht gut:
1. Dass die Fächer Rechtsgeschichte/-philosophie im ersten Semester eine für das eigentlich Studium völlig unnötige Zeitverschwendung sind, liegt auf der Hand. Lustig ist dabei finde ich, dass zwar enorm wenige Pflichtklausuren geschrieben werden, aber eine davon in diesen Fächern gestellt wird.
2. Das Studium ist geradezu darauf ausgelegt, nur auf Kurzzeitgedächnis zu lernen. Wiederholung kommt häufig zu kurz. So, wie die Klausuren zeitlich angeordnet sind, wird man grundlos sehr dazu verleitet, primär auf die (letzten Endes eigentlich unwichtigen) Klausuren zu lernen. Wenn der Professor zB vor der Zivilrechtszwischenprüfung sagt, dass höchstwahrscheinlich Kaufrecht drankommt, schenken die meisten Studenten (dem ohnehin kaum behandelten, aber sehr wichtigen Bereicherungs- oder Deliktsrecht) wohl kaum große Aufmerksamkeit. Entweder müssten mehr (regelmäßig getaktete) Klausuren geschrieben werden, sodass man quasi gezwungen wird, sich mit jedem der Kernrechtsgebiete zu befassen, oder man schenkt sich das Klausurenschreiben ganz. Stand jetzt wird man dazu verleitet, viel zu viel auf die Scheine und zu wenig aufs „große Ganze“ bzw. Examen zu lernen. So sind bei mir teils große Lücken entstanden.
3. Der Schwerpunkt war für mich ein Bruch im Studium. Ich war nach dem fünften Semester scheinfrei und habe mich dann für den Schwerpunkt Strafrecht entschieden. Mein Wissen glich zu dem damaligen Zeitpunkt einer Zick-Zack-Linie: Während ich mich zB im Kaufrecht sehr sicher gefühlt habe, hatte ich zB im Verwaltungsrecht enorme Lücken. Während des Schwerpunkts hatte ich dann überhaupt keine Zeit, um mich mit dem Öffentlichen- oder Zivilrecht zu befassen. Folglich habe ich dann über diesen Zeitraum viel vergessen. Meiner Meinung nach müsste man den Schwerpunkt daher entweder völlig abschaffen. Denn mit Rechtsgebieten, für die man sich interessiert, wird man sich auch im Berufsleben noch genügend befassen können. Zudem kristallisieren sich Interessen später noch viel mehr heraus. Ein anderer Ansatz wäre es, erst nach dem Examen in den Schwerpunkt zu gehen. Denn dann hat man einen sehr guten Wissensstand. Bevor nicht wenigstens das Basiswissen sitzt, macht es auch wenig Sinn, sich das Wissen mit dem Schwerpunkt punktuell zu vertiefen. Trotzdem ist es bei den meisten Studenten Standard, den Schwerpunkt vor dem Examen zu absolvieren.
II. Zwar habe ich auch einige gute Professoren kennenlernen dürfen (insb. Grigoleit). Es ist mir aber ein Rätsel, wie viele andere Professoren überhaupt noch tragbar sind bzw. waren. Bestes Beispiel dafür ist Prof. Hager, der eine solch wichtige Vorlesung wie die zum Sachenrecht halten durfte. Der Audimax war innerhalb von zwei Wochen komplett leer gelesen und gleichzeitig drängeln sich alle im Sachenrechtstutorium von Fervers.
Wenn ich von guten oder schlechten Professoren spreche, rede ich dabei nicht vom juristischen Fachwissen (denn da bin ich der Meinung, dass die Professoren an der LMU in aller Regel herausragend sind). Ich meine die Fähigkeit, dem Studenten den Stoff derartig zu vermitteln, dass er ihn zum einen versteht und zum anderen auch in der Klausur anwenden kann. Und da mag teilweise der ggf. schlechtere (aber trotzdem noch sehr gute) Jurist der bessere Kandidat sein. Da ist es mir doch scheißegal, ob ein Fervers schon habilitiert oder sonstwas hat, wenn er mir den Stoff 100 Mal besser vermitteln kann, als zB ein Hager.
III. Es gibt extrem viele Lehrbücher, von denen aber nur wenige für den Studenten gut geeignet sind. Am Ende des Tages kommt es (insb. in den früheren Semestern) nicht darauf an, jedes Problem bis ins kleinste Detail verstanden zu haben. Maßgeblich ist vielmehr ein möglichst solides Basiswissen, auf das man in den späteren Semestern aufbauen kann und was vor allem bis zum Examen reproduzierbar ist.
Dabei ist es in meinen Augen wenig hilfreich und auch zu zeitaufwändig, wenn man Millionen Seiten Fließtext liest. Dies ist aber bei vielen Lehrbüchern unumgänglich.
Der Stoff ist meiner Meinung nach zudem oft auch nicht klausurgerecht dargestellt.
Die Skripten der kommerziellen Reps werden von den Professoren fast durchgehend verteufelt, obwohl sie im Gegensatz zu vielen renommierten Lehrbüchern (ohne perfekt zu sein) häufig das bessere Konzept bieten (z.B die orangenen Alpmann Skripten für Anfangssemester).
Mir wurde darüber hinaus zB auch nur einmal am Rande die Reihe „Becksches Examinatorium“ empfohlen, obwohl diese Reihe (insb. wenn Grigoleit Autor ist) in den meisten Rechtsgebieten den Stoff hundert Mal klausurengerechter und folglich für Studenten besser darstellt, als die regelmäßigen Lehrbuchempfehlungen der Professoren (Zudem hat die Reihe den für Anfangssemester häufig abschreckenden Namen „Examinatorium“).
IV. Mit diesem Problem einher geht auch, dass Professoren den Studenten kaum wirklich brauchbares Material zur Verfügung stellen. Entweder bekommt man gar keinen Skript, oder (wie zB bei Kersten) werden zB ellenlange Textpassagen von BVerfG Urteilen abgedruckt, in denen das Wesentliche, insb. für Anfangssemester, kaum erkennbar ist, während andere wichtige Informationen fehlen. Dagegen war es zB dem Dozenten der Veranstaltung „Tutorium Strafrecht in der Mittelphase“ möglich, sehr gute Skripten für viele Delikte zu erstellen (Diese Skripten waren aber eigentlich nur ein Geheimtipp). Wieso machen die Professoren dies dann in aller Regel nicht?
Wirklich gut sind meiner Erfahrung nach häufig lediglich die Lösungen der AG/Tutoriumsfälle. Sonstiges gutes Material (zB Materialien des Uni-Reps, welche das relevante Wissen komprimiert darstellen) sind insb. in den Anfangssemestern selten zu finden.
V. Am Rande möchte ich auch noch die Bibliotheken erwähnen: Viele Bibliotheken bieten eine schlechte Lernumgebung (insb. die großen und überfüllten Gruppentische mit wenigen Steckdosen, wie zb in der Zivilrechtsbib). Zudem steigt die Temperatur mangels Klimaanlage im Sommer auf gefühlt 90 Grad an.
(Mein „Geheimtipp“: Wenn man durch die Zivirechtsbib in die Ö-Rechtsbib geht, findet man einen getrennten Raum mit einer Wendetreppe. Geht man die Wendeltreppe hoch, findet man 5 ruhig gelegene Einzeltische mit je einer Steckdose)
C. Rückblickend habe ich, aus meiner heutigen Sicht, in den Anfangssemestern viele Fehler gemacht, die sehr einfach vermeidbar gewesen wären. Zwar schreibe ich mir dabei auch selbst die Schuld zu, aber nichtsdestotrotz habe ich Hilfestellung von Seiten der Uni dabei oft vermisst. Dabei rede ich nicht davon, dass ich regelrecht durch das Studium getragen werden möchte. Aber meiner Meinung nach wird das Studium schwieriger gemacht, als es sein müsste. Dabei sollte die Universität den Studenten das Lernen doch so einfach wie möglich machen und nicht unnötig Hürden aufstellen. Insbesondere wenn es sich um eine so renommierte Uni handelt, wie die LMU es ist.
@J. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für einen so ausführlichen Kommentar genommen haben! Und herzlichen Dank dafür, dass Sie mein Video für die Endlosschleife empfehlen :) Ich bin wie Sie der Auffassung, dass der gegenwärtige Aufbau des Studiums (wenige Pflichtklausuren, zu geringer Schwierigkeitsgrad der Prüfungen, etc.) ungute Lenkungseffekte haben kann. Das ist einer der Gründe, warum ich dieses Video produziert habe. Denn das Jurastudium nimmt hier tatsächlich eine Sonderstellung ein. In den meisten anderen Studiengängen ist es selbstverständlich, dass man auch im Soll ist, wenn man sich nur regelmäßig auf die Klausuren vorbereitet. Ich persönlich bin auch kein großer Freund des Schwerpunktbereichs und ich habe ihn damals in meinem eigenen Studium auch als Bruch empfunden (ich musste sogar über die fünfstündige Aufsichtsarbeit und die Seminararbeit mit 70.000 Zeichen hinaus noch vier weitere zweistündige Klausuren schreiben). Allerdings habe ich mir sagen lassen, dass der überwiegende Teil der Studentinnen und Studenten sich für die Beibehaltung der Schwerpunktbereiche ausgesprochen hat.
Dass Sie mit der Lehre an der LMU nur gemischte und teilweise auch negative Erfahrungen gemacht haben, ist natürlich nicht schön. Und wir Lehrenden arbeiten stetig daran, unsere Lehrveranstaltungen zu verbessern. Möglicherweise liegt ein gewisser Knackpunkt auch darin, dass durch die Überladung des Stoffs im Staatsexamen ein bisschen der wissenschaftliche Aspekt im Studium verloren geht.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Examensvorbereitung und natürlich auch für Ihr Examen!
Nochmal ein später Nachtrag zu der Tatsache, dass sich ein Großteil der Studenten an der LMU für den Erhalt des Schwerpunkts ausgesprochen haben: Das ist zwar richtig, aber indem man bei der Petition/Umfrage auch (ich schätze sogar zu einem so großen Teil) Studenten der Anfangssemester bzw. Semester vor dem Schwerpunkt befragt hat, wurde das Ergebnis meiner Meinung nach komplett verzerrt. Ich war damals auch im ersten oder zweiten Semester und hatte eigentlich noch gar keine Ahnung, wie der Schwerpunkt wirklich aussieht und welche Nachteile er mit sich bringt.
Dann hatten Studenten, die sich für den Erhalt des Schwerpunkts einsetzten, vor einer Vorlesung eine kurze (und im Nachhinein betrachtet sehr einseitige) Präsentation über die Wichtigkeit und Sonnenseiten des Schwerpunkts gehalten und danach um Unterschriften für die Petition gebeten. Blauäugig, wie ich damals war, habe ich auch unterzeichnet. Nachdem ich den Schwerpunkt nun erfolgreich absolviert habe, hat sich meine Meinung diesbezüglich komplett gewandelt. Meine Unterschrift bleibt aber trotzdem bestehen.
So hat man jetzt ein Ergebnis, das meiner Meinung nach durch die Auswahl der Abstimmenden komplett verzerrt wurde. Hätte man dagegen nur Studenten befragt, die den Schwerpunkt bzw. sogar das gesamte Studium hinter sich haben und somit das Pro/Contra des Schwerpunkts viel besser beurteilen können, käme man sicherlich zu einem anderen Ergebnis. Aber selbst beim gleichen Ergebnis hätte man zumindest ein Resultat mit deutlich mehr Aussagekraft.
Zu Punkt 3 (bzgl des Bruchs, den das Schwerpunktstudium im Studium darstellen kann): In Berlin, wo ich studiere, und soweit ich weiß noch in einigen anderen Bundesländern, ist es möglich, nach dem Hauptstudium direkt in die Examensvorbereitung zu gehen und den Schwerpunkt erst nach dem 1. Staatsexamen zu machen. Diese Option haben die meisten STudierenden nicht auf dem Schirm - ich selbst auch erst zu spät - und dabei bietet sie viele Vorteile:
1. Man kann sich im ersten Studienteil auf die examensrelevanten Inhalte konzentrieren,
2. Das Examen ist auch im Hauptstudium schon gedanklich näher, sodass man gezielt darauf hinarbeiten kann,
3. Im Schwerpunkt ist das Examen schon geschafft, entsprechend freier und interessierter kann man an diesen Abschnitt des Studiums herangehen.
Vielleicht gereicht der Tipp einigen zu einer gelungenen Studienplanung:)
Ich kann mich hier nur an die Meinung anschließen. Ich bin aktuell im 6. Semester und habe leider dieselben oder ähnliche Fehler gemacht, mir aber auch seitens der Universität etwas mehr Unterstützung gewünscht. Vor allem seit einem Jahr aufgrund von Corona, fühlt man sich mehr allein gelassen als je zuvor.
Vielen Dank das du deine Erfahrungen so ausführlich geteilt hast, ich bin gerade im ersten jura Semester angekommen und versuche gerade von den höheren Semestern zu lernen und das auch durch ihre Erfahrungen die sie über die zeit gemacht haben.
Du hast von lernen lernen geschrieben, jetzt ist der text bereits ein Jahr her, dennoch wollte ich dich fragen, wie deine Lerntechnik aussieht, was hättest du wenn du nochmal erste wärst anderst gemacht und was wären tipps die du dir deinem früheren ich gegeben hättest ?
fände das wirklich super hilfreich und interessant !
Liebe Grüße :)
Wirklich sehr hilfreicher Kanal. Ich freue mich immer wieder diese Videos anzuschauen. Vorallem ich als Erstsemester-Student finde ich Ihr Kanal sehr motivierend
Darüber freu ich mich sehr! Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg bei Ihrem Studium 🖖
Ich beginne in einem Monat mein Studium der Rechtswissenschaften. Diesen Kanal zu finden, war auf jeden Fall eine unglaubliche Bereicherung für mich und meinen Studienbeginn. Super sympathischer Kerl erklärt unglaublich spannend Themen der Rechtswissenschaften und alles was damit einhergeht. Ich hoffe es kommen viele neue Videos, denn sie werden mein Studium, da bin ich mir sehr sicher, bereichern.
Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr, dass Ihnen meine Videos so gut gefallen! Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihren Studienbeginn und es werden voraussichtlich tatsächlich demnächst noch Videos zum BGB AT kommen :) Herzliche Grüße!!
Wie läuft es inzwischen? :)
Super hilfreich! Dickes Lob an deine Aussprache, Sprechtempo sowie Pausen!
Vielen herzlichen Dank!! Ich freu mich besonders über das Lob bzgl meines Sprechtempos - denn mir wird sehr oft nachgesagt, dass ich sehr schnell spreche 😉 Herzliche Grüße!!
22:25 Mein Gott das ist das beste und ehrlichste Video zur Examensvorbereitung das ich jemals hier auf RUclips gesehen habe!!!
Fälle sind eben genau das: EINZELNE FÄLLE.
Die Probleme in ihrer abstrakten Form zu lernen ermöglicht die Anwendung auf unzählige Fälle.
Die Kombination macht es.
Vielen Dank!! Ich freu mich, dass es Ihnen so gut gefallen hat :)
@@Prof.Dr.MatthiasFervers sie glauben gar nicht wie sehr es mich freut.
Man kriegt so unglaublich viel Unverständnis und fast schon hate, wenn man in Gesprächen mit Kommilitonen den Standpunkt vertritt, dass das Begreifen der Thematik in abstrakter Form das Fundament sein muss mit dem man an die Falllösung heran tritt.
Die Vorstellung es wäre ideal ausschließlich mit Fällen zu lernen ist so weit verbreitet, dass man teilweise echt Selbstzweifel kriegt wenn man es anders macht.
Es hilft mir grade sehr, wenn mir jemand wie Sie, der es wissen muss, bestätigt dass ich richtig liege.
Vielen Dank.
Dankeschön für ein tolles und informatives Video! Man kann deinen Videos immer gut folgen und ist keine Sekunde gelangweilt.
Das freut mich sehr :) Herzlichen Dank für Ihr Feedback und herzliche Grüße!!
Vielen Dank für das wirklich tolle Video! Ich fange im Herbst an Jura zu studieren und habe Dank Ihrem Video eine gute Vorstellung davon bekommen, wie ich am besten beim Lernen vorgehen sollte :).
Weiter so👍
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich, wenn Sie etwas mitnehmen konnten und ich wünsche Ihnen guten Start! Herzliche Grüße!!
Richtig den Spiegel vorgehalten bekommen. Danke dafür das hab ich gebraucht.
Das freut mich :) Herzlichen Dank für Ihren Kommentar :)
Tolles Video! Werde ich mir ab Herbst zum 1. Semester vornehmen und ausprobieren 😄 Vielen Dank
Herzlichen Dank an Sie für Ihren Kommentar, ich freue mich, wenn Ihnen das Video gefallen hat! Aller Voraussicht nach werde ich übrigens noch vor November ein Video mit speziellen Tipps für Erstsemesterinnen und Erstsemester produzieren ;) Herzliche Grüße!!
Karteikarten haben auch den Vorteil, dass man sehr gut Wiederholungen einbauen kann. Auch denke ich, dass man aufgrund der genannten Gründe Karteikarten erst schreiben sollte, wenn man das Thema bereits vollständig gelernt und verstanden hat, um es dann zu festigen und zu sichern.
Danke. Ich werde es jetzt probieren❤
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar und viel Erfolg!!
Gutes Video, danke dafür!
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar, ich freue mich, dass es Ihnen gefallen hat!
Ein tolles Video 😁
Ich würde mich über ein Video freuen in dem es ums lernen in der Coronakrise geht ich finde das ziemlich schwierig mit online Vorlesungen und Zuhause alleine zu lernen. vielleicht gibt es auch dafür hilfreiche Tipps
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich, dass es Ihnen gefallen hat!
Gerne mache ich mir auch Gedanken über das von Ihnen vorgeschlagene Thema und wenn ich es zeitlich schaffe dreh ich auch gern ein Video dazu :)
grossartig!
Vielen lieben Dank ☺️
Vielen Dank für das tolle Video!
Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar!!
Tolles Video!!
Victoria Haag Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment! Ich freue mich sehr, dass Ihnen das Video gefallen hat!
15:10 Vielen Dank für das ausführliche Video. Ich hätte noch eine Frage zu dem Thema in min 15:10, wo genau man das Problem einordnet. Ich mache mir öfters Gedanken darüber, wo ich ein Problem einbauen könnte in der Klausur, wenn ich es z. B in einem Skript lese. Nun wenn ich nicht weiss wo ich das Problem einordnen kann, wo kann man dies dann nachschlagen um sich Klarheit zu verschaffen?
Da haben Sie natürlich Recht und ein Patentrezept (oder ein Nachschlagewerk) dafür gibt es leider nicht. Es ist aber schon sehr gut, wenn Sie sch beim Lernen überhaupt Gedanken darüber machen. Ich würde Ihnen auch empfehlen, dass Sie - wenn Sie merken, dass Sie Ausführungen nicht zuordnen können - sich aktiv Gedanken über die Zuordnung machen. Wenn Sie sich gerade mit einer Norm befassen, dann gehen Sie deren Tatbestandsmerkmale durch und gucken Sie, wo die Ausführungen hinpassen könnten. Wenn Sie keine konkrete Norm im Blick haben, überlegen Sie, welche Anspruchsgrundlage oder Einwendung in Betracht kommen könnte.
Herzliche Grüße!!
Hallo Herr Fervers, Danke für dieses Video. Ich habe mich gefragt ob Sie ein ähnliches Format gezielt für Examenskandidaten machen würden? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.
Ein Video für Examenskandidatinnen und Examenskandidaten habe ich tatsächlich schon seit Längerem auf meiner To-Do-Liste. Bei meiner derzeitigen Arbeitsbelastung wird das allerdings ehrlicherweise eher ein Projekt für 2024 :) Herzliche Grüße!!
Ein sehr schönes und nützliches Video. Ich befinde mich derzeit im zweiten Semester und LMU und habe bis jetzt noch keine so ausdifferenzierte Meinung zum Lernen von Jura gehört. Tatsächlich hört man von verschiedenen Professoren die verschiedensten Meinungen zu praktisch jedem Thema, meistens ohne Erklärung. Dementsprechend schön ist es, hier mal eine ausführliche Begründung der Lernthesen zu finden. Allerdings stellen sich mir ein paar Fragen:
i) Verhält sich das Auswendiglernen von Schemata nicht eher dialektisch zum systematischen Verständnis? Man kann sich das Prüfungsschema von AGB durch bloßes Lesen aneignen, ohne zuvor das abstrakte Schemata angesehen zu haben. Das Auswendiglernen des Schemata scheint jedoch auch die systematische Aneignung im BGB zu erleichtern. Ich persönlich lerne sehr gerne auswendig und erlange dadurch oft erst das eigentliche Systemverständnis vom Gesetz.
ii) Führt das Besuchen von nur der Hälfte der Lehrveranstaltungen nicht auch zu Wissenslücken? Wie weiß man, dass man bestimmte Lehrveranstaltungen nicht besuchen sollte?
iii) Ist es wirklich der Fall, dass Fälle nur eine bestimmte Konstellation darstellen? In einer Menge an Fällen sollten doch vermutlich gewisse Ähnlichkeiten zwischen bestimmten Fällen bestehen, die sich dann gegenseitig voneinander ableiten lassen. Ich persönlich lerne sehr ungern mit Fällen und fände es sehr toll, wenn ich nur 20% meiner Lernzeit in diese investieren müsste. Leider habe ich dauernd ein schlechtes Gewissen, weil ich das Gefühl habe, dass mir durch fehlende Übung am Fall der Gutachtenstil und auch die Problemeinordnung nicht so gut gelingt.
iv) Wie finde ich für jegliche Norm heraus, wie sie sich in Prüfungsschemata einordnen lässt (teilweise fällt mir das erstaunlich schwierig)? Nicht alle Normen tauchen in den AGs auf und selbst mit Kommentaren ist es mir teilweise nicht ersichtlich, welche Funktion manche Rechtsinstitute im Prüfungsaufbau einnehmen.
Lieber Herr Thaler, vielen Dank für Ihr Kompliment, ich freu mich, dass Ihnen das Video gefallen hat. Zu Ihren Fragen:
1) Ich würde keinesfalls sagen, dass man niemals Prüfungsschemata lernen sollte. Beim Schreiben einer Klausur muss einem klar sein, in welcher Reihenfolge man vorgeht und wie ausgeführt ist es aus meiner Sicht auch beim Lernen unabdingbar, dass man sich klarmacht, an welcher Stelle in der Klausur das Gelernte zu thematisieren wäre. Ich würde allerdings sagen, dass einem das Lernen der Schemata deutlich leichter fällt, wenn man die Schemata an das Gesetz koppelt. Das hat nicht nur den Vorteil, dass einem das Schema eher wieder einfällt, wenn man es mal vergessen hat. Man lernt darüber hinaus auch von vornherein, welche Normen bei welchem Prüfungspunkt Prüfungsmaßstab sind.
2) Natürlich ist es unbestrittenermaßen der Königsweg, wenn Sie alle Lehrveranstaltungen besuchen und überall 100 % mitnehmen. Allerdings muss man mit seiner Zeit haushalten und die Erfahrung zeigt eben, dass häufig Lehrveranstaltungen hauptsächlich des guten Gewissens wegen besucht werden, ohne dass der Stoff wirklich mitverfolgt wird. Ich würde daher empfehlen, dass Sie im Zweifel eher die oder andere LV weniger besuchen und dort dafür gründlich mitarbeiten. Welche LV Sie sich aussuchen, liegt natürlich ganz bei Ihnen. Aber Sie sollten jeder LV eine Chance geben, sie mindestens einmal vorbereiten und überprüfen, ob die LV für Sie sinnvoll ist. Tendenziell lässt sich auch noch sagen, dass Sie unbedingt darauf achten sollten, dass Sie in den Kerngebieten ausreichend versorgt sind.
3) Ja, Fälle stellen immer nur eine besondere Konstellation dar. Richtig ist allerdings, dass der Fallbezug nicht bei allen Lehrmaterialien hinreichend deutlich wird. So nützt es zB wenig, wenn im Lehrbuch nur steht, dass nach erfolgter Anfechtung "das Geleistete nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zurückgefordert werden kann", wenn Sie gar nicht wissen, wie Sie so einen Anspruch prüfen. Deshalb können Sie gerade am Anfang Ihres Studiums ruhig ein bisschen mehr mit Fällen lernen, damit Ihnen die Abläufe vertraut werden. Gerade wenn Sie persönlich das Gefühl haben, dass Ihnen in Sachen Gutachtenstil und Problemeinordnung noch etwas fehlt, erscheint mir das sinnvoll.
4) Die Frage, wie man nach der Lektüre einer Norm das Prüfungsschema herausfindet, bietet wahrscheinlich genug Stoff für ein separates Video. Die schlechte Nachricht lautet allerdings: Ein Patentrezept für "jegliche Normen" gibt es nicht. Sie müssen deshalb - gerade am Anfang - mindestens zur Sicherheit immer ein Lehrbuch zu Rate ziehen.
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Tolles Video und sehr sehr hilfreich.
Ich bin der ,,Aufschreiber-Typ‘‘ und habe jedoch zeittechnische Probleme. Wenn ich ein Podcast höre (im Gegensatz zu Präsenzvorlesungen) dann höre ich zu 100% zu und schreibe quasi alles mit um es zu verstehen. Leider brauche ich für ein 1.5h gut gefüllten Podcast ca. 4 Stunden inkl. Nachbearbeitung. Ich möchte auch nebenbei das Lehrbuch/ Skript zur Hand nehmen jedoch weiß ich nicht wie ich damit so richtig umgehen soll, da ich ja sowieso sehr viel Zeit für den Podcast verbrauche. Nicht nur das, sondern ich habe zusätzlich 6 weitere Module vor mir und da geht es mir genau so. Ich hab das Gefühl dass ich etwas falsch mache.. wenn ich nebenbei gefühlte 10 Seiten aus dem Lehrbuch ausschreibe, dauert das auch wieder so lange. Da hab ich nicht mal Zeit für den Fallbezug oder das Erlernen der Gutachtentechnik. Ich weiß, also nicht was ich unter ,,mit dem Lehrbuch arbeiten‘‘ verstehen soll. Beziehungsweise wie ich das bearbeiten soll, damit ich ein grundlegendes bzw. ausgeprägtes Wissen habe um später in der Examensvorbereitung keine Lücken zu haben.. ich hoffe sie verstehen mein Problem und Können mir vielleicht behilflich sein .
(Noch hinzufügen ist: Haben sie Zusammenfassungen geschrieben, oder was würden sie empfehlen, wie man Richtung Klausurvorbereitung angehen soll)
Vielen Dank für Ihren Kommentar, ich freue mich, dass das Video Ihnen gefallen hat!
Zu Ihrer Frage: Wenn Sie für die vollständige Bearbeitung eines 1,5 h langen Podcasts 4 Stunden benötigen, dann finde ich das per se nicht besorgniserregend. Es ist sehr viel besser, wenn Sie den Podcast aufmerksam hören, immer wieder anhalten, Dinge hinterfragen, etc., als wenn Sie sich 1,5 Stunden "berieseln" lassen; denn dann bleibt häufig nur sehr wenig hängen. Welche Zeit man für die Bearbeitung als angemessen ansieht, hängt letztlich vom konkreten Podcast und dessen Komplexität ab.
Weil Sie auch gefragt haben, ob ich Zusammenfassungen geschrieben habe: Ich selbst habe in meinem gesamten Studium nicht ein einzige Karteikarte und nicht eine einzige Zusammenfassung geschrieben; das hängt allerdings damit zusammen, dass mir ganz persönlich das Aufschreiben von Dingen nur sehr wenig bringt; in meinem Fall ist die Zeit deshalb besser angelegt, wenn ich einfach das Lehrbuch nochmal lese. Wenn Sie aber wie Sie sagen ein "Aufschreiber-Typ" sind, dann sollten Sie ruhig auf das Aufschreiben setzen. Dass Sie dafür mehr Zeit benötigen als wenn Sie das Lehrbuch einfach nur lesen, ist zwar im Ausgangspunkt klar. Aber natürlich sollten Sie nicht so viel Zeit brauchen, dass Sie am Ende des Tages nur eines von ganz vielen Modulen schaffen. Vielleicht probieren Sie Folgendes: 1) Wenn Sie ein Lehrbuch lesen, dann schreiben Sie sich nicht alles raus und schreiben Sie vor allem nicht einfach nur ab. Beschränken Sie das Aufschreiben auf grundlegende Dinge wie Prüfungsschemata und Dinge, bei denen Sie Verständnisschwierigkeiten haben. Klappen Sie das Lehrbuch zu oder legen Sie es weg, wenn Sie etwas aufschreiben und kontrollieren Sie danach, ob Sie richtig liegen. So können Sie zum einen selektiver aufschreiben und verlieren weniger Zeit und gewährleisten zweitens, dass das Aufschreiben auch wirklich einen Lerneffekt hat. 2) Zumindest am Anfang halte ich es auch für vertretbar, wenn Sie nur den Vorlesungspodcast durcharbeiten. Wenn Sie das wirklich aufmerksam tun und 4 Stunden pro Podcast investieren, dann sollten Sie danach nicht riskieren, andere Module vollständig zu vernachlässigen.
Herzliche Grüße und viel Erfolg!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers vielen lieben Dank für die Tipps und für das Beantworten meiner Frage :)
@@whosstupidable Nichts zu danken & viel Erfolg!!
vielen Dank für das lehrreiche Video! Eine Frage ist dennoch geblieben: Sie sagten auch in anderen Videos schon, dass sie das "Durcharbeiten" eines Lehrbuchs empfehlen. Wie hat sich dieses Durcharbeiten denn bei Ihnen im Studium gestaltet? Ich finde es schwierig, mir darunter etwas konkretes vorzustellen, aber das ist gerade genau mein Problem im Zivilrecht, wo man eben nicht so viel auswendiglernen kann.
Ein lehrreiches Video! Vielen Dank! Meine wichtigsten Erkenntnisse: Gesetz immer dabei haben, 1 x wöchentlich eine ExÜ, nicht mehr als 30 Prozent in Fallbearbeitung, Prüfungsstandort hinterfragen.
Ich habe das Problem, dass ich dazu neige abstrakt sehr perfektionstisch zu lernen, dadudch komme ich kaum durch den Stoff. Das, was ich lerne, knn ich tatsächlich auch, aber so werde ich nie fertig. Haben Sie einen Tipp?
Super Video! Wie viel Lernzeit/Woche finden sie für die Examensvorbereitung angemessen?
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment, ich freu mich, dass Ihnen das Video gefallen hat!
Welche Lernzeit in der Examensvorbereitung angemessen ist, ist nach meinem Dafürhalten von vielen Faktoren abhängig. Wenn Sie mit gesundem Vorwissen in die Examensvorbereitung gehen, müssen Sie weniger klotzen als wenn Sie ohne Vorwissen kommen. Wenn Sie eineinhalb Jahre einplanen, brauchen Sie weniger als wenn Sie nicht länger als ein Jahr machen wollen. Und natürlich ist auch immer die Frage, welche Note Sie anpeilen. Auch wenn ich Leute kenne, die sagen, dass sie tatsächlich zwölf Stunden netto am Tag gelernt haben, würde ich als ganz grobe Daumenregel meinen, dass sechs Stunden netto am Tag ausreichend sein sollten (zumindest dann, wenn Sie mit einer gewissen Basis in die Examensvorbereitung gestartet sind). Allerdings gilt natürlich: "Viel hilft viel". Deshalb sollten Sie nicht nach sechs Stunden das Buch zuklappen, weil "die Zeit rum ist", sondern jeden "Flow" unbedingt mitnehmen und im Zweifel immer lieber noch ein bisschen weitermachen. Denn auch in der Examensvorbereitung gilt: Was geschafft ist, ist geschafft.
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Herzlichen Dank für die ausführliche und sehr hilfreiche Antwort. Insbesondere glaube ich mittlerweile nicht, dass die Examensvorbereitungszeit so schlimm und unerträglich wird, wie viele immer behaupten. Halten sie folgende Einschätzung für realistisch?
„Eine Vorbereitungszeit von 16 Monaten und mittlerem bis hohem Vorwissen bei einer Täglichen Arbeitsbelastung von 7-8 Stunden (= ca. 6h Netto) sowie 5h am Samstag (Klausurenkurs) ist auch für eine zufriedenstellende Note angemessen.“
Wenn dies der Fall ist, so ist die Zeit womöglich anstrengend, aber nicht extrem belastend und vor allem im Vergleich zum späteren Arbeitsleben nicht übertrieben. Kann man sich das zu Herzen nehmen, wird man vielleicht etwas ruhiger an das Examen herangehen.
@@freesyder5891 Ja das halte ich für durchaus realistisch. Natürlich ist die Examensvorbereitung auch immer in psychologischer Hinsicht eine Belastung, aber in der Tat muss man sich - bei ausreichendem Vorwissen - auch in der Examensvorbereitung nicht "kaputt arbeiten".
Vielen Dank für dieses hilfreiche Video. Eigentlich ein MUSS für jeden Jurastudenten!
Wie haben Sie selbst ganz konkret im Semester gelernt? Mit Vorlesung und Skript/Lehrbuch oder anhand anderer Quellen?
Wie würden Sie ganz persönlich an die Arbeit mit einem Skript rangehen (selbstverständlich liegt das Gesetz neben dem Skript)? Würden Sie Dinge herausschreiben, markieren etc.?
Empfehlen Sie, immer nur das Thema der nächsten Vorlesungseinheit vorzubereiten oder sind Sie eher der Meinung, man sollte ein ganzes Skript/Lehrbuch schon vor VL-Beginn durchlesen?
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich, dass das Video Ihnen geholfen hat!
Ich beginne mal mit Ihrer zweiten Frage, denn die ist leichter zu beantworten: Aus meiner Sicht ist es nicht nur ausreichend, sondern auch vorzugswürdig, immer nur das Thema der nächsten Vorlesungseinheit vorzubereiten. Denn erstens dürfte Ihnen schlicht und ergreifend die Zeit fehlen, alle relevanten Lehrveranstaltungen schon zuvor umfassend mit einem Lehrbuch vorzubereiten. Es ist deshalb sehr sinnvoll, wenn Sie den Stoff im Vorlesungsrhythmus Schritt für Schritt während des Semesters erlernen. Und zweitens ist - wenn Sie nur die entsprechende Einheit vorbereiten - das Erlernte noch deutlich frischer, sodass Sie in der Lehrveranstaltung selbst auch mehr davon haben.
Ihre zweite Frage ist schwerer zu beantworten, da das von Ihrem Lerntyp abhängt. Ich selbst habe nichts rausgeschrieben oder markiert, sondern nur (mit dem Gesetz neben dran) gelesen, weil ich kein Typ bin, dem das Niederschreiben von Dingen beim Memorieren hilft. Und es besteht wie gesagt auch die Gefahr, dass Sie den Stoff falsch verstehen und dass sich durch das Niederschreiben von "falschen Weisheiten" auf Dauer Fehler perpetuieren. Wenn Sie dagegen ein Lerntyp sind, dem das Aufschreiben von Dingen hilft, dann können Sie vom Rausschreiben profitieren. Probieren Sie es einfach mal aus, achten Sie vielleicht aber noch auf zwei Dinge: Keinesfalls sollten Sie "gedankenlos mitschreiben", denn das wird Ihnen nichts helfen. Legen Sie stattdessen beim Rausschreiben das Buch weg und versuchen Sie, in eigenen Worten zu formulieren. Auch beim Markieren wäre ich vorsichtig. Ein gutes Lehrbuch ist nicht so aufgebaut, dass dort allerhand Unwichtiges drinsteht und Sie erst das Wichtige vom Unwichtigen trennen müssen. Zudem besteht beim Markieren die Gefahr, dass das Markieren zu einem "gedankenlosen Anmalen" mutiert. Wenn Ihnen also etwas besonders wichtig vorkommt, dann markieren Sie die Passage natürlich gerne. Aber vermeiden Sie nach Möglichkeit ein "Dauermarkieren", denn davon haben Sie wenig.
Herzliche Grüße!!
Und genau: Ich selbst habe während des Semesters mit einem Skript/Lehrbuch und ggf. einer dazugehörigen Lehrveranstaltung gelernt. Wenn ich etwas genauer wissen wollte, hab ich in einem Kommentar geguckt und immer wieder habe ich auch BGH-Urteile gelesen.
Sehr schönes Video. Allerdings frage ich mich, ob die Lernmethode mit dem Gesetz neben dem Lehrbuch evtl. nur für das Zivilrecht zutreffend ist ? Da man zum Beispiel im öffentlichen Recht oder im Strafrecht viel auswendig lernen muss. Oder haben Sie für diese Fächer auch komplett auf Karteikarten und Zusammenfassungen verzichtet?
Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat!
Sie haben natürlich insofern vollkommen Recht, als die Arbeit mit dem Gesetz im Zivilrecht sehr viel wichtiger und ertragreicher ist als im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Je weniger im Gesetz drin steht, desto seltener wird natürlich „das Gesetz abgeprüft" und desto weniger kann man sich dafür kaufen, dass man das Gesetz verstanden hat. Während es im Zivilrecht sehr häufig Klausuren gibt, die ausschließlich mit dem Gesetz gelöst werden können (und die dabei trotzdem extrem schwer sind, Beispiel: Hypothek, Abtretung, etc.), kann ich mir sowas bei Grundrechten und im Strafrecht schwer vorstellen. Gleichwohl sollte natürlich auch im Strafrecht und im Öffentlichen Recht immer das Gesetz beim Lernen nebendran liegen. Denn wenig ist nicht nichts und auch das StGB hat einen Inhalt, an den man vielfach anknüpfen kann. Und ich persönlich habe auch im Strafrecht und im Öffentlichen Recht komplett auf Karteikarten und Zusammenfassungen verzichtet. Denn die Nachteile dieser Vorgehensweise (es frisst viel Zeit, es schleichen sich Fehler ein, die sich dann perpetuieren) bestehen natürlich auch hier.
Herzliche Grüße!!
Tolles Video! Ich fange im November mit meinem Studium an und muss sagen, dass ich ein wenig verunsichert bin, da ich nicht weiß wie ich mich am besten darauf vorbereiten soll. Mich hat ein wenig die Lernzeit, welche Sie vorschlagen, verwirrt. Beinhaltet diese auch die Vorlesungen? Wenn ja, würde das für mich bedeuten, dass ich nur neben den Vorlesungen nur 1 Stunde die Woche lernen müsste, was mir wenig erscheint. Falls nein, wirkt es sehr übertrieben, neben den Vorlesungen noch 30 Stunden pro Woche selbst zu lernen. Wieviel Lernzeit täglich würden Sie mir neben den Vorlesungen empfehlen? Außerdem weiß ich auch nicht, ob ich mir bevor die Vorlesungen anfangen schon Lehrbücher besorgen sollte. Was ist da Ihre Empfehlung?
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment, ich freue mich, dass Ihnen das Video gefallen hat! Zu Ihren Fragen:
1) Die von mir vorgeschlagene Lernzeit beinhaltet zwar auch die Lehrveranstaltungen, geht aber gleichzeitig davon aus, dass Sie nicht alle Lehrveranstaltungen auf dem Stundenplan besuchen. Sie werden im Laufe des Semesters feststellen, welche Lehrveranstaltungen Ihnen besonders gut gefallen und welche weniger. Hinzu kommt, dass auf dem Stundenplan zum Beispiel häufig mehrere Grundlagenfächer eingetragen sind, von denen Sie aber meist nur eines brauchen. Worum es mir bei der vorgeschlagenen Lernzeit vor allem geht: Dass Sie möglichst früh einen möglichst gesunden Rhythmus finden und dass es für Sie selbstverständlich wird, das Lernen neben den Vorlesungen nicht als "Hausaufgabe" und damit als "Annex", sondern als unentbehrlichen Hauptbestandteil Ihrer Arbeit anzusehen.
2) Grundsätzlich spricht zwar nichts dagegen, sich vor Beginn der Vorlesungen schon ein Lehrbuch zuzulegen, erforderlich ist das aber nicht. Es ist vollkommen in Ordnung, wenn Sie das Lehrbuch in den ersten Wochen kaufen; denn die Lehrbuchsuche gehört eben auch ein bisschen zum "Rumprobieren" in der anfänglichen Orientierungsphase :) Wenn Sie schon mal ein bisschen "reinschnuppern" wollen, dann empfehle Ihnen mein neuestes Video "Einführung in die juristische Denkweise".
Herzliche Grüße und einen guten Start!!
Vielen Dank für das SEHR hilfreiche Video !
Hätten Sie einen Tipp wie man einen Text effektiv in einem Skript oder Lehrbuch bearbeiten kann, ohne nebenbei Karteikarten zu verfassen?
Es ist ja sicherlich nicht damit getan, den Text zu lesen, die Paragraphen nachzuschauen und ihn dann (möglicherweise nur kurzzeitig) zu verstehen.
Vielleicht wäre dies ein Thema für ein kommendes Video.
Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich, dass das Video Ihnen weitergeholfen hat! Zu Ihrer Frage: Wenn ich es richtig sehe, läuft es ja letztlich auf die Frage raus "Schreibe ich mir etwas raus oder nicht?" (ob das dann auf Karteikarten oder in ein Heft geschrieben wird, ist weniger erheblich, die meisten nehmen aus Gründen der Praktikabilität Karteikarten). Ich persönlich bin tatsächlich vorgegangen, dass ich das Skript/Lehrbuch gelesen und nur die §§ nachgeschlagen habe, ohne das Skript bzw. Lehrbuch noch gesondert zu bearbeiten. Wichtig ist eben nur, dass man sich zu jedem Zeitpunkt ehrlich fragt, ob man das Gelernte bzw. den Inhalt des § in eigenen Worten wiedergeben kann. Wenn Sie aber ein Lerntyp sind, der gut vom Schreiben her lernt, schadet es mit Sicherheit nichts, wenn Sie das in eigenen Worten schriftlich formulieren und sich damit auch festlegen. Wovon ich eher abraten würde ist von einem reinen "Lesen und Anstreichen".
@@Prof.Dr.MatthiasFervers vielen Dank für die ausführliche Antwort! :)
@@pietblanc108 Nichts zu danken & Ihnen viel Erfolg!
Sehr hilfreiches Video! Noch eine Frage: Mir fällt es schwer die Verbindung zwischen Vorlesung und Lehrbuch herzustellen. Da ich die Vorlesung in Form eines Podcasts besuche und mir zuhause die Folien rausschreibe, bleibt für mich keine Zeit das Lehrbuch auch noch durchzugehen. Sollte ich mich stattdessen also lieber auf das Lehrbuch fokussieren und die Podcasts komplett weglassen? Eine andere Alternative die mir einfallen würde ist, dass ich während dem Semester die Podcasts anhöre und in den Semesterferien die Lehrbücher durcharbeite. Halten Sie diese Lösung für zu zeitintensiv?
Vielen Dank, ich freue mich, dass Ihnen das Video gefallen hat! Zu Ihrer Frage: Insgesamt reicht es aus meiner Sicht, wenn Sie während des Semesters den ganzen Stoff mitlernen und verinnerlichen. Wenn Sie mit einem Podcast mitlernen, dann ist das schon sehr gut; je nach Lerntyp kann aber die Gefahr bestehen, dass man - ähnlich wie in einer Präsenzveranstaltung - den Podcast einfach "laufen lässt" und nur die Hälfte mitnimmt. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, würde ich auf jeden Fall noch das Lehrbuch oder ein Skript zu Rate ziehen; Sie können das auch als Vorbereitung für den Podcast benutzen (das ist m.E. der Königsweg). Sollten Sie aber das Gefühl haben, beim Podcast tatsächlich sehr gut mitzukommen und die relevanten Dinge zu lernen, dann sind Sie nach meinem Dafürhalten gut dabei, wenn Sie in den ersten Semestern einfach mit dem Podcast lernen und sich zur Erinnerung die wichtigsten Dinge rausschreiben.
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben meine Frage zu beantworten. Ich wünsche Ihnen noch einen erholsamen Tag!
@@David_PhamDP Sehr gerne & auch Ihnen einen erholsamen Tag!
Mich würde Ihre persönliche Einschätzung zum Lernen Karteikarten interessieren: Haben Sie selbst es gemacht? :))
Ich selbst hab tatsächlich weder in meinem Studium noch im Referendariat auch nur eine einzige Karteikarte geschrieben. Für mich persönlich stand der Nutzen einfach nicht im Verhältnis zu der aufgewendeten Zeit. Es hat sich für mich viel eher gelohnt, das Lehrbuch oder das Skript einfach ein zweites oder dritte Mal zu lesen, anstatt es nur einmal durchzugehen und mir Sachen rauszuschreiben. Aber nochmal: Das heißt selbstverständlich nicht, dass das Lernen mit Karteikarten für Sie und für andere nicht die beste Lernmethode sein kann (wenn Sie beim Schreiben viel lernen, ist es der Ertrag bei Ihnen möglicherweise höher). Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!
Super Video 😊😊
Ich bin zwar im Schwerpunkt aber ich fand das Video sehr hilfreich und habe einige Fragen. Ich bereite meistens die Examinatoriums-und Tutoriumsfälle vor, indem ich den Sachverhalt vorsichtig lese und gegebenenfalls ein paar Gedanken und mögliche Probleme notiere. Da ich gerade im SPB 4 bin, ist die Materie ganz neu und ich kann noch nicht ausführlich alle Fälle lösen, was ich aber sicherlich vor der Klausur üben werde. Bis jetzt mache ich diese Vorbereitung und arbeite vor allem alle Fälle ausführlich nach.
Meine erste Frage ist, ob dies eine gute Vorgehensweise (Neben der Bearbeitung eines Lehrbuchs und des "Besuchens" der Vorlesungen) ist. Bis jetzt fühlte ich mich mit dem Pflichtstoff ganz fit und hatte diese Bedenken im Rahmen meiner Vorbereitung für die VÜs nicht.
Ist es okay, wenn ich Fälle und Klausuren erst im Rahmen der eigentlichen Wiederholung für die SP-Klausur löse?
Vielen Dank!! 😊
Vielen Dank für Ihr Kompliment, ich freue mich, dass das Video Ihnen gefallen hat! Zunächst einmal sind Sie aus meiner Sicht gut dabei, wenn Sie die Vorlesung besuchen, ein Lehrbuch lesen und die Fälle nacharbeiten. Und es ist auch schon gut, wenn Sie die Fälle vorbereiten und ein paar Probleme notieren. Wenn Sie trotzdem noch optimieren wollen, können Sie im Rahmen der Fallvorbereitung Folgendes machen: Ich verstehe, dass der Stoff neu ist und dass Sie die Fälle im Rahmen der Vorbereitung deshalb nicht aus dem Stand lösen können. Aber Sie können sich, bevor Sie den Fall lösen, das jeweilige Thema im Lehrbuch durchlesen, sodass Sie schon mit dem Stoff vertraut sind. Und dann probieren Sie noch einmal, ob Sie den Fall nicht doch schon lösen können oder ob Sie nicht zumindest sehr viel weiter kommen als vorher. Viel Erfolg!
Hallo Herr Fervers, vielen lieben Dank für das Tolle Video! Eine kurze Frage am Rande: wie haben Sie sich beim Lernen konzentriert? Ich schalte mein Handy beim Lernen immer aus und versuche, beim Lernen nicht abgelenkt zu werden. Trotzdem schweifen die Gedanken manchmal ab oder man liest etwas und nach paar Minuten vergisst man alles. Wie sind Sie beim Lernen mit diesem Problem umgegangen, um konzentriert und effizient lernen zu können? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort :)
Vielen Dank, ich freue mich, dass es Ihnen gefallen hat!
Ich weiß nicht, ob Sie das beruhigt oder nicht, aber ich bin bzw. war von diesem Problem natürlich ganz genauso betroffen :) Zwar waren wir zu meiner Studienzeit noch nicht ganz so "digital verseucht": Es gab noch keine Smartphones, kaum soziale Netzwerke und ich hab auch meinen Laptop nie mit zum Lernen genommen. Trotzdem hat sich niemals ganz vermeiden lassen, dass die Gedanken mal abschweifen und ich glaube, dass das bis zu einem gewissen Grad auch vollkommen normal ist.
Trotzdem ist es natürlich goldrichtig, wenn Sie Ihr Handy "deaktivieren". Wenn ich heute wissenschaftlich arbeite (bspw. an meiner Habilitation), dann habe ich das Smartphone praktisch immer außer Reichweite. Wenn etwas Wichtiges kommt, dann krieg ich es auf der Watch angezeigt und "Surfen auf der Watch" ist regelmäßig keine attraktive Alternativoption. Ich habe außerdem die Erfahrung gemacht, dass das mit dem "Abschweifen" umso besser wird, je tiefer ich in die Materie eingedrungen bin. Am Anfang ist alles noch etwas beschwerlich und dann "will" das Gehirn möglicherweise Ablenkung. Aber je besser man alles verstanden hat, umso eher "will" das Gehirn auch weiterlernen. Letztlich ist das ein bisschen wie beim Sport: Am Anfang findet man alle möglichen Ausreden, warum man es heute zeitlich nicht einrichten kann. Aber nach ein paar Einheiten wird das deutlich besser und irgendwann hat man ganz von selbst Lust dazu.
Bleiben Sie deshalb bei Ihrer Methode mit dem "digital detox" und bleiben Sie unbedingt an der Sache dran und es sollte sich von selbst bessern.
Herzliche Grüße!!
Hallo, erstmal wollte ich sagen, dass ich Ihre Videos wirklich gut finde und ich es sehr angenehm finde Ihnen zuzuhören. Ich studiere zwar noch nicht, denn ich gehe erst in die 11. Klasse, jedoch interessiere ich mich sehr für das Jurastudium. Ich wollte noch fragen ob es für das Jurastudium gut wäre, dass einem das Fach Deutsch in der Schule liegt? Ich habe zwar noch nie eine Klausur wie man sie in diesem Studium schreibt gesehen, jedoch kann ich mir vorstellen , dass man dazu eine Hand für das Verfassen von Texten haben sollte. Was sagen Sie dazu? Ich bin nicht schlecht in Deutsch jedoch würde ich nicht sagen, dass es mir besonders leicht fällt... LG Lisa
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich sehr, dass Ihnen meine Videos gefallen.
Zu Ihrer Frage: Auf der einen Seite ist es in Jura schon wichtig, ein Händchen für das Verfassen von Texten zu haben. Denn sowohl im Studium als auch in den meisten praktischen Berufen ist das Erstellen von Texten "das täglich Brot" der Juristinnen und Juristen. Und es ist nicht nur so, dass Sie einen erheblichen zeitlichen Vorteil haben, wenn Ihnen das gut und schnell von der Hand geht, sondern ein gut geschriebener Text ist natürlich auch insgesamt qualitativ schlicht höherwertiger als ein schlecht geschriebener. Auf der anderen Seite würde ich diese Fähigkeit allerdings nicht unbedingt an den Erfolg im Schulfach Deutsch koppeln. Gerade in der Oberstufe kann es sein, dass man zwar eigentlich schon Texte schreiben kann, dass man aber mit den dort besprochenen Dingen (wie z.B. Exillyrik) nicht wirklich warm wird. Es ist deshalb aus meiner Sicht sehr gut möglich, dass man im Fach Deutsch nicht "Spitzenklasse" ist, aber trotzdem die für das Jurastudium erforderlichen sprachlichen Fähigkeiten problemlos mitbringt. Zudem dürfen Sie nicht vergessen, dass die juristische Sprache letztlich eine Art Handwerk ist, die man zwar erlernen muss, aber eben auch erlernen kann.
Sollten Sie übrigens mein Video "Einführung in die juristische Denkweise" noch nicht gesehen haben, dann möchte ich Ihnen dieses Video wärmstens empfehlen. Denn wenn Sie an den in diesem Video dargestellten Denkmustern Freude haben, dass besteht doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass Ihnen das Jurastudium Spaß machen würde.
Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Das beruhigt mich sehr, denn grundsätzlich kann ich Texte schon verfassen, nur in der Schule fallen mir manche Textarten schwerer wie andere (z.B Lyrik). Tatsächlich bin ich gerade dabei das von Ihnen oben genannte Video anzusehen und bis jetzt finde ich die Denkweise sehr interessant und ich kann mich dafür begeistern.
Herzliche Grüße!
@@lisakru9968 Das freut mich sehr! Viel Spaß weiterhin!!
Ich bekomme ganz oft zu hören, dass man die Problematik verstehen muss. Dabei fällt sehr häufig der Begriff "Systemverständnis" oder "Methodenlehre". Für mich persönlich ist die Bedeutung hinter diesen Begriffen eine unerreichbare Insel. Haben Sie Tipps wie man das Verständnis besser, einfacher oder überhaupt aneignen kann, um das Auswendiglernen zu verringern?
PS. Danke für die hilfreichen Videos!
Das kann ich verstehen. In der Tat bekommt man dauernd gesagt, man solle nicht so viel auswendig lernen, sondern sich lieber "Systemverständnis" erarbeiten. Was das aber genau sein soll und wie man das genau macht, bleibt praktisch immer im Dunkeln. Ich werde zu dem Thema "Was bedeutet eigentlich Systemverständnis?" mal ein eigenes Video drehen. Vorab vielleicht schon mal so viel: In die Methodenlehre sollten Sie m.E. nicht allzu viel Hoffnung setzen. Es gibt keinen "Trick", den Sie in der Methodenlehre erlernen und mit dem Sie dann anschließend unbekannte Fälle lösen könnten. Der Begriff des Systemverständnisses grenzt sich allerdings vom reinen Auswendiglernen in vielerlei Hinsicht ab: 1) Zunächst einmal gibt es Fallgestaltungen, bei der Sie keine "Streitstände" brauchen, um zu punkten, sondern wo Sie sich bereits dann abheben, wenn Sie die Funktionsweise des Gesetzes verstanden haben (Bespiele: Wahl der Anspruchsgrundlage im Kaufrecht oder Aufgabenstellungen mit Hypothek und Grundschuld). Hier müssen Sie weniger auswendig lernen, sondern verstehen, was welche Vorschriften meinen und wann welche Vorschrift einschlägig ist. 2) Wenn Sie ein Rechtsproblem lernen, ist es sehr wichtig, dass Sie nicht einfach Schubladen auf machen und Ansichten auswendig lernen, sondern dass Sie verstehen, worin das Sachproblem versteht und warum das Ganze überhaupt problematisch ist. Sie müssen beispielsweise beim Problem des gutgläubigen Erwerbs des Werkunternehmerpfandrechts sehen, warum der Werkunternehmer schutzwürdig ist und warum bestimmte Vorschriften (nicht) zu seinen Gunsten greifen. 3) Wichtig ist auch, dass Sie nicht einfach nur Vorschriften lesen, sondern dass Sie den Zweck hinter den einzelnen Vorschriften verstehen. Den können Sie durch einen Blick in die Kommentierungen schnell herausfinden, dort sehen Sie zumeist unter Rn. 1 "Normzweck". Und ganz generell sollten Sie 4) wissen, dass sich das Erlernen von Rechtsproblemen und der Erwerb von Systemverständnis nicht ausschließen. Wenn Sie Rechtsprobleme richtig erlernen und verstehen, ist es im Gegenteil so, dass Sie durch das Erlernen von Rechtsproblemen Systemverständnis erwerben. Denn wenn Sie zum Beispiel etwas darüber lesen, ob eine Norm in bestimmten Fällen teleologisch zu reduzieren ist, dann machen Sie sich ja auch Gedanken über den Sinn und Zweck der Norm.
Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für die Antwort! Herzliche Grüße zurück
@@Prof.Dr.MatthiasFervers machen Sie noch ein Video zum Thema Systemverständnis? Ich höre es auch so häufig von Leuten, die das Examen erfolgreich abgeschlossen haben. Versuche auch mit dem Gesetz zu arbeiten, aber mir erschließt sich immer noch nicht, was Systemverständnis überhaupt bedeuten soll und wie man es erreicht.
Wie lerne ich am Besten um es zu erreichen und mich nicht auf Details zu versteifen? Lese ich zB erst die Vorschriften im Gesetz und stelle Querverbindungen her und frage mich, an welcher Stelle der Paragraph relevant wird?
Würde mich freuen, wenn Sie da weiterhelfen könnten.
@@makkaroni0695 Klar kommt das Video noch und ehrlich gesagt plane ich dieses Video sogar als Nächstes. Ich hab nur in letzter Zeit grässlich viel zu tun (Habil + Lehrstuhlvertretung + diverse andere Projekte), sodass die Videoproduktion etwas ruhen musste. Aber das Video kommt :) Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für die Antwort!
Dann fiebere ich dem Video schon entgegen und freue mich 😄
Oh natürlich! Viel Erfolg bei allem, was gerade ansteht. :)
Herzliche Grüße zurück
Jetzt weiß ich wenigstens Bescheid wie ich an meine Lehrbücher ran gehen kann. Ich interessiere mich für das Strafrecht und muss mit meinen Lehrbüchern mit dem StGB arbeiten, richtig ?
Korrekt! Zwar ist das im Strafrecht nicht ganz so wichtig wie im Zivilrecht, weil es im Strafrecht weniger auf gesetzliche Zusammenhänge ankommt als im Zivilrecht. Gleichwohl empfehle ich wärmstens, dass Sie beim Lernen mit strafrechtlicher Literatur das StGB daneben liegen haben. Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers sehr vielen Dank
@@MartinDelakowitz Nichts zu danken & viel Erfolg!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers ich lerne es nur als ,,Hobbyweise " . Da ich mich für das Strafrecht interessiere .
Ich hätte mal eine Frage zu einem Thema, das mich seit Monaten unruhig werden lässt:
Mittlerweile bin ich recht sicher durch die Zwischenprüfungen gekommen - trotz eines einzigen Zweitversuches.
Meinen Fokus hatte ich erstmal auf das sichere Bestehen der ZWP gesetzt, da hierbei natürlich groß ausgesiebt werden kann. Jedoch setzte direkt im zweiten Semester eine Art Panik bei mir ein, denn: den Stoff des ersten Semesters begann ich leider langsam zu vergessen - jedoch war mein damaliges Lernsystem grundsätzlich anders und nicht so angepasst wie das derzeitige. Somit fiel eine systematische Wiederholung i. S. d. derzeitigen Systems eher schwierig. Auch stand damals das Schuldrecht AT an, welches in seinem Umfang zu Straf AT und Staatsorg. Recht deutlich weitreichender im Umfang zu seien schien.
Lange Rede, kurzer Sinn:
- Wie kann man am besten über das Studium verteilt alle älteren und bereits behandelten Rechtsgebiete erfolgreich und realistisch wiederholen, sodass man eventuelle Lückenbildung erfolgreich bekämpfen kann?
- Zusätzlich: Wie soll man dann zusätzlich zu der Wiederholung die Vielfalt an akutellem Stoff bearbeiten, besonders wenn wie z.B. bei uns im 3 Semester eine enorme Vielfalt an Rechtsgebieten angeboten wird (i.e. VSV, Deliktsrecht, Sachenrecht, Verwaltungsrecht I, Strafrecht III, etc.)?
Pauschal lässt sich diese Frage natürlich schwer beantworten. Denn wenn es ein Patentrezept gäbe, mit dem man sicher vergangenen Stoff wiederholen und gleichzeitig den aktuellen Stoff lückenlos aufnehmen könnte, dann hätte sich das sicherlich schon herumgesprochen :) Lassen Sie mich Ihnen trotzdem zwei Hinweise geben, die Ihnen vielleicht weiterhelfen können:
1) Für die Wiederholung gibt es m.E. zwei ganz grundsätzliche Methoden. Man kann es a) systematisch angehen und tatsächlich in seinem Lernplan immer wieder Slots für die Wiederholung einplanen. Das hat natürlich den Vorteil, dass man so den Überblick behält und auch ziemlich sicher alle notwendigen Wiederholungen einkalkulieren kann. Ich habe gleichwohl die Methode b) verwendet und die sieht so aus, dass man einfach anlassbezogen wiederholt. Wann immer mir beispielsweise ein Problem aus dem BGB AT über den Weg gelaufen ist, was mir nicht mehr präsent war, habe ich - wenn mir danach war - ein Buch aufgeschlagen und das entsprechende Problem wiederholt. Für mich hatte das den Vorteil, dass ich nie die Lust verloren, sondern immer nur das gemacht habe, woran ich Freude hatte. Außerdem habe ich nicht abstrakt irgendwelche Sachen wiederholt, sondern die Sachen, an denen ich ohnehin gerade saß. Ich war auch ganz allgemein nie ein Mensch von Lernplänen, sondern hab immer die Rechtsgebiete gelernt, auf die ich gerade Lust hatte. Natürlich funktioniert eine solche Methode nur dann, wenn man nicht immer nur auf Klausuren lernt. Denn wenn man mit dem Lernen immer erst drei Wochen vor der Klausur anfängt, dann hat man im Zweifel keine Zeit, neben dem Klausurstoff noch andere Dinge zu lernen.
2) Von zu vielen Vorlesungen sollte man sich nicht abschrecken lassen. Zwar bin ich kein Freund von „Ich geh nich in die Vorlesungen, denn die bringen ja eh nix". Aber trotzdem ist es bei den wenigsten Leuten so, dass sie tatsächlich in jeder Lehrveranstaltung so viel mitnehmen, dass sich die Veranstaltung vom Lern/Zeit-Verhältnis her lohnt. Man muss auch in den ersten Semestern nicht zwingend jedes Rechtsgebiet gelernt haben. Wenn man dafür die Kapazitäten hat, klar, dann kann bzw. sollte man das machen. Wenn man aber merkt, dass es einem zu viel wird, dann sollte man Prioritäten setzen und zwar auf die Lehrveranstaltungen, die einem etwa bringen und inhaltlich auf die Kerngebiete. Im Zivilrecht sind das BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht. Auf diesen Gebieten baut alles andere auf und die sollte man so gut beherrschen wie möglich. Die Nebengebiete kann man hingegen durchaus noch in der Examensvorbereitung nachholen.
Herzliche Grüße und viel Erfolg!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers vielen Dank für die detaillierte und umfangreiche Antwort. Tatsächlich haben Sie viele Aspekte angesprochen und klären können, die mich seit längerem beschäftigen.
Auch tut es gut zu hören, dass man nicht unbedingt alles gleichzeitig zu schaffen braucht und es legitim ist Prioritäten zu setzen.
Vielen Dank und herzliche Grüße zurück :)
@@I-merely-jest Da freu ich mich sehr! Nichts zu danken und weiterhin viel Erfolg!!
Also das mit der Arbeitszeithochrechnung.. puh.
Wir hatten die 1. Semester schon alleine 25h an Vorlesungen zu denen noch hoher Pendlerzeiten dazu kommen, wenn eine Vorlesung 8-10 und die nächste 16-18 Uhr ist.
Die Woche ist wenn man euren Studienplänen folgen würde also eher 50 Stunden +.
Ich hatte mir das am Anfang gar nicht so durchgerechnet und mich dann gewundert, wieso links und rechts alles liegen blieb und man sich in Vorlesungen und beim Lernen nucht mehr Konzentrieren konnte!
Lieber kürzen und effektiv arbeiten wär mein Tipp
Sie sagen im Video, dass es in den ersten Semestern ausreiche, 25-30 Stunden in der Woche zu investieren. Wie sieht es dann später aus, sprich ab dem 4., 5. oder 6. Semester? Ist man ab dann gefordert die Lernzeit auf 50 Stunden pro Woche zu verdoppeln oder reichen da auch 35-40 Stunden aus?
Im 4., 5. und 6. Semester ist aus meiner Sicht eine Nettolernzeit von 35-40 Stunden dicke ausreichend. Auch hier müssen Sie Folgendes bedenken: Wenn Sie es nicht so machen, dass Sie in den Wochen vor der Klausur viel lernen und sonst mehr oder weniger gar nicht, sondern wenn Sie kontinuierlich lernen, haben Sie bereits einen riesigen Vorteil. Denn bei kontinuierlichem Arbeiten kommt einfach richtig was zusammen. Herzliche Grüße!!
@@Prof.Dr.MatthiasFervers vielen lieben Dank für die Antwort. Dann weiß ich ja auf was ich mich einzustellen habe 👍
Was ist der Unterschied zwischen Lehrbüchern etc und online Quellen (zb juracademy, Juraonline etc.)? Bzw wird in Lehrbüchern „mehr“ oder „besser“ erklärt als zb in Vorlesungen?
Zum Unterschied zwischen Lehrbüchern und Online-Quellen würde ich sagen: Tendenziell gehen Lehrbücher sehr viel systematischer vor und verfolgen ein in sich geschlossenes Konzept, während Online-Quellen eher dazu geeignet sind, "mal auf die Schnelle was nachzugucken". Zudem sind Lehrbücher meist von Professoren verfasst, während Sie bei Online-Quellen die Qualifikation des Autors bzw. der Autorin manchmal weniger gut überprüfen können.
Dass in Lehrbüchern oder Skripten "besser erklärt" würde als in einer Vorlesung, kann man natürlich generell so nicht sagen; vielmehr hängt das vom konkreten Lehrbuch bzw. von der konkreten Vorlesung ab. In der Tendenz enthalten Lehrbücher allerdings wohl etwas mehr Informationen und eignen sich gut zur Vorbereitung der entsprechenden Themenblöcke. Zudem arbeiten Lehrbücher auch häufig mit Fußnoten, sodass Sie dort häufig auch viele weiterführende Hinweise finden.
Beziehen sich die 25-30 h/Woche auf reine Selbstlernzeit oder inkl. der Veranstaltungen?
Die Angabe bezieht sich auf die gesamte Lernzeit inklusive der Lehrveranstaltungen. Ein Budget von 25-30 Stunden sollte genug Zeit bieten, um die Lehrveranstaltungen vorbereiten und dann auch aufmerksam verfolgen zu können. Denn wichtig ist vor allem, dass man nicht in den Lehrveranstaltungen „nur die Zeit absitzt"; in diesem Fall hat man nämlich nach einer Vorlesung tatsächlich nicht 1,5h, sondern 0h gearbeitet :) Herzliche Grüße!!
Empfinden sie persönlich eine Lernzeit von ca 50-60 Stunden die Woche im 7ten Semester zu viel?
Danke im Voraus
Sofern Sie sich mit Ihrer Lernzeit gut und frisch fühlen und sofern Sie keinen Erschöpfungseffekt spüren, können Sie natürlich im Grundsatz so viel lernen, wie Sie wollen. Denn was Sie heute machen, haben Sie morgen schon weggeschafft. Erst wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie "überlernt" sind oder wenn Sie Angst vor einem Burnout haben, sollten Sie sich Gedanken machen.
Bei Zeitangaben besteht immer ein bisschen das Problem, dass Arbeiten ≠ Arbeiten ist. Jeder von uns hat beim Arbeiten immer mal wieder Leerlauf drin, wo die Gedanken abschweifen oder man sich auf etwas völlig Anderes konzentriert. Und die Frage ist dann, wie stark dieser Leerlauf bei einer bestimmten Zeitangabe ausgeprägt ist. Tendenziell würde ich sagen, dass ein Zeitbudget von 50-60 Stunden pro Woche in der Examensvorbereitung nicht zu viel, aber auch ausreichend ist.
@@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort!
@@NK7YT Nichts zu danken und Ihnen viel Erfolg!!
Ein schönes Video. Allerdings bin ich zum Thema "wie wichtig ist die Fallbearbeitung" leicht anderer Auffassung. Sie betonen völlig zu Recht, dass man sich beim Lernen mit Lehrbüchern immer überlegen sollte, wie ein Problem konkret zu verorten ist. Beherzigt man das, braucht man auch nicht hunderte Fälle nebenher. Jedoch habe ich den Eindruck, dass ganz viele Studenten das in der Praxis nicht wirklich umsetzen können. Diesen ist m.E. mit einem konsequenten Fokus auf Fällen mehr geholfen , da von vornherein keine Versuchung besteht, einfach irgendwelches totes Wissen zu erwerben, was man dann nicht anwenden kann. Natürlich bedarf es auch eines gewissen Grundverständnisses, aber ich würde sagen, dass man dieses auch beim Lernen mit Fällen erwerben kann. Diese sollte man ja nicht stumpf auswendig lernen, sondern vielmehr eigenständig immer neue Fälle lösen. Insgesamt halte ich die "klassische" Vorgehensweise, die viele beim Lernen verfolgen (erst abstraktes Wissen, dann konkrete Fallpraxis) für genau verkehrt herum. Das vertiefte Wissen aus Lehrbüchern ist idealerweise nicht die Grundlage der Fallbearbeitung, sondern eher die Kür. Erst sollte man den Grundfall und die Grundstrukturen am Fall (!) verstanden haben, dann kann man noch immer über das Verhältnis von Bestands- und Verkehrsschutz oder dergleichen sinnieren.
Die Feynman Methode wird von Juristen konsequent ignoriert obwohl jura sich dafür bestens eignet.