Horror | Richter F. gibt Junge(8) zum Alkoholiker Vater | Jugendamt Kinderklau Kirchdorf Krems AT

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  • Опубликовано: 17 мар 2022
  • Kindeswohlgefährdung in Kirchdorf/Krems Österreich
    Der zuständige Richter des Bezirksgerichtes Kirchdorf/Krems,
    sieht bei einer ganzen LISTE AN KINDESWOHLGEFÄHRDUNGEN,
    keinen Anlass aktiv zu werden und
    lässt N. weiterhin in der perversen Lage in der Obhut des Vaters.
    Der Vater hat Erziehungshilfen zu 30 Std./Wo.,
    zusätzlich eine Stützkraft in der Schule und
    eine Therapie für N.,
    (in einem Suchtzentrum für Suchtkranke und Angehörige) !??
    Diese Maßnahmen würde N. gar nicht benötigen,
    wenn er bei seiner gesunden Mutter aufwachsen würde.
    Bei der Gerichtshelferin P., sind deutliche Kindeswohlgefährdungen aus allen Berichten der Gerichtsakten, stabile Lebensumstände von N. beim Vater.
    Der Vater ist bewiesen langfristig nicht in der Lage,
    N. gesicherte Bindungen zu vermitteln und
    N. so vor einer Gefährdung seines körperlichen,
    geistigen und seelischem Wohl zu schützen.
    In meiner Obhut, waren N. seine Leistungen gut
    im Vorschulprogramm, U-Untersuchungen, Vorschuluntersuchung,
    er konnte das ABC frei aufsagen, bis 20 zählen, kleine Rechenaufgaben lösen, einzelne Silben und Wörter lesen, einzelne Buchstaben und Zahlen schreiben,
    jetzt in der Obhut des Vaters wäre N.
    entwicklungsverzögert, hätte div. Lernschwächen, schaffe das Klassenziel nicht,
    müsse zurückgestuft werden.
    In meiner Obhut waren seine Zähne gesund, seine Wachstumskurve unauffällig,
    jetzt in der Obhut des Vaters, wächst er in zwei Jahren kaum noch,
    hat mehrere Zahnfüllungen. N. zeigt Verhaltensauffälligkeiten und Störungen, die
    eine Folge von Kindeswohlgefährdung zeigen und auf den Vater
    zurückzuführen sind.
    Widerrechtlich fehlt der Inhalt der Akten des Gerichtes aus Waldshut,
    das Gegengutachten des Sachverständigen P. aus Göttingen,
    das Gutachten von Frau A. Christidis,
    im Gutachten von Frau P. & E.-W.
    AUFGRUND DIVERSER FEHLER IM GUTACHTEN
    BZW. FACHLICHEN STELLUNGNAHME
    DER GERICHTSHILFEN AUS STEYR: FRAU P. & FRAU E. - W.
    IST DIESE NICHT VERWERTBAR UND UNGÜLTIG !!
    !! Eine Gefährdung des Kindeswohls, in der Obhut des Vaters, ist bereits verwirklicht !!
    Weiterer Sachverhalt: www.antje-formacek.com

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