Habe meinen Führerschein wegen Alkohol verloren.Darf ich eigentlich noch Alkoholfreies Bier trinken oder können sie mir das auch in Haar und Urin Probe nachweisen?
Hallo Relaxing, 6 Monate können locker ausreichen kommt aber auf die Vorgeschichte an. Wenn Sie Alkoholabhängig waren, dann natürlich nicht. Da spielen viele Faktoren rein, um das zu beurteilen. Wenn Sie mögen, dann vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung mit mir, um Klarheit in die Situation zu erhalten. Wenn ich mir einen Überblick über Ihre Vorgeschichte verschafft habe, kann ich ihnen konkret sagen ob 6 Monate reichen oder nicht. Ich wünsche Ihnen alles gute und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Mit besten Grüßen Martin Sliwinski
Hallo Frau Grupinska, der Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht befristet, da haben Sie recht. Wenn Sie nichts unternehmen, bekommen Sie die Fahrerlaubnis nicht zurück. Sie haben jedoch vom Gericht eine Sperrzeit erhalten, während dieser darf Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis ausstellen. Wenn diese Frist vorbei ist, dann darf man Ihnen die Fahrerlaubnis ausstellen. In Ihrem Fall kommt noch hinzu, dass Sie ein positives MPU-Gutachten vorlegen müssen, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten. Wenn Sie mögen, dann vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung mit mir, um Klarheit in die Situation zu erhalten. Ich wünsche Ihnen alles gute und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Mit besten Grüßen Martin Sliwinski
Als Ersttäter können Sie mit 35-40 Tagessätzen rechnen. Da wird das Arbeitslosengeld berücksichtigt. Sollten Sie eine höhere Strafe erhalten lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten, einen Einspruch einzulegen, um die Strafe auf die 35-40 Tagessätze zu reduzieren. MfG. Martin Sliwinski (Verkehrstherapeut)
@@mpuerfolgs-formel1031 ich beziehe kein Arbeitslosengeld, da ich bis Juli 22 noch schüler am abendgymnasium war. Ich habe nur Schülerbafög bezogen und aktuell kein Einkommen oder sonstiges
Wurde in der Probezeit mit 1,09 Promille erwischt ( im Blut kam 1,09 ). Hab 750€ Strafe bekommen und 9 Monate Fahrverbot. Muss ich jetzt mit einer Mpu rechnen ?
Guten Morgen, wenn einer erstmalig mit 2,5 Promille aufgefallen ist, müssen Sie mit einer Strafe von ca. 1500€ - 4500€ rechnen, das kommt natürlich auf den Verdienst an. Das ist eine Katalogstraftat und wird in der Regel mit 40 Tagessätzen und 12 Monate Führerscheinsperre bestraft. Und zusätzlich wird seitens der Fahrerlaubnisbehörde noch eine MPU auf Sie zukommen. Mit besten Grüßen Martin Sliwinski
Die MPU hat mindestens 70% Durchfallquote. Daher kann die Devise nur lauten: fts.
Guten Tag kann können Sie mir sagen ich werde 2 mal mit alkohol gefahren und war 1.3 was muss ich machen
Mir wurde das Fahrrad fahren verboten was Berufsverbot ist und deshalb habe ich geklagt .
Und was ist dabei herausgekommen?
Habe meinen Führerschein wegen Alkohol verloren.Darf ich eigentlich noch Alkoholfreies Bier trinken oder können sie mir das auch in Haar und Urin Probe nachweisen?
Kann sechs Monate Abstinenznachweis für eine Auffälligkeit von über zwei Promille im Blut aus reichen?
Hallo Relaxing, 6 Monate können locker ausreichen kommt aber auf die Vorgeschichte an. Wenn Sie Alkoholabhängig waren, dann natürlich nicht. Da spielen viele Faktoren rein, um das zu beurteilen. Wenn Sie mögen, dann vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung mit mir, um Klarheit in die Situation zu erhalten. Wenn ich mir einen Überblick über Ihre Vorgeschichte verschafft habe, kann ich ihnen konkret sagen ob 6 Monate reichen oder nicht. Ich wünsche Ihnen alles gute und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Mit besten Grüßen Martin Sliwinski
Nur 12 Monate? Bei mir steht nur ,,entzogen " und nicht für wie lange
Hallo Frau Grupinska, der Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht befristet, da haben Sie recht. Wenn Sie nichts unternehmen, bekommen Sie die Fahrerlaubnis nicht zurück. Sie haben jedoch vom Gericht eine Sperrzeit erhalten, während dieser darf Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis ausstellen. Wenn diese Frist vorbei ist, dann darf man Ihnen die Fahrerlaubnis ausstellen. In Ihrem Fall kommt noch hinzu, dass Sie ein positives MPU-Gutachten vorlegen müssen, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten. Wenn Sie mögen, dann vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung mit mir, um Klarheit in die Situation zu erhalten. Ich wünsche Ihnen alles gute und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Mit besten Grüßen Martin Sliwinski
Darf ich denn überhaupt e bike fahren????
Mit was für einer Geldstrafe kann ich rechnen, wenn ich zu dem Zeitpunkt und bis zum Urteil arbeitslos Bzw Schüler am abendgymnasium war?
Als Ersttäter können Sie mit 35-40 Tagessätzen rechnen. Da wird das Arbeitslosengeld berücksichtigt. Sollten Sie eine höhere Strafe erhalten lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten, einen Einspruch einzulegen, um die Strafe auf die 35-40 Tagessätze zu reduzieren. MfG. Martin Sliwinski (Verkehrstherapeut)
@@mpuerfolgs-formel1031 ich beziehe kein Arbeitslosengeld, da ich bis Juli 22 noch schüler am abendgymnasium war. Ich habe nur Schülerbafög bezogen und aktuell kein Einkommen oder sonstiges
Wurde in der Probezeit mit 1,09 Promille erwischt ( im Blut kam 1,09 ).
Hab 750€ Strafe bekommen und 9 Monate Fahrverbot. Muss ich jetzt mit einer Mpu rechnen ?
Musst du eine machen? Dein Kommentar ist 5 Monate her und hattest 9 Monate speerre .. bei der Hälfte der Zeit kann man ja nachfragen??
❤❤❤❤❤❤❤❤
Hallo mein Freund ist mit 2,54 promille erwischt was Bußgeld erwartet er ?
Danke
Guten Morgen, wenn einer erstmalig mit 2,5 Promille aufgefallen ist, müssen Sie mit einer Strafe von ca. 1500€ - 4500€ rechnen, das kommt natürlich auf den Verdienst an. Das ist eine Katalogstraftat und wird in der Regel mit 40 Tagessätzen und 12 Monate Führerscheinsperre bestraft. Und zusätzlich wird seitens der Fahrerlaubnisbehörde noch eine MPU auf Sie zukommen. Mit besten Grüßen Martin Sliwinski
Selam
Hallo, ich hab frage wie viel hat bei euch der Strafe gekostet
Scheiss MPU