Gewerbeertrag, Hinzurechnungen, Kürzungen | Unternehmensbesteuerung
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- Опубликовано: 1 дек 2024
- #UNTERNEHMENSBESTEUERUNG #GEWERBEERTRAG
► GEWERBESTEUERPFLICHT
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und deren Höhe wird von der jeweiligen Gemeinde mittels Hebesatz festgelegt.
(1) Stehender Gewerbebetrieb
(2) Mit Sitz im Inland
► GEWERBEERTRAG
Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen - Kürzungen - Freibetrag = Gewerbeertrag
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Kompletter Ehrenmann! Du rettest meinen Arsch vor der Prüfung. Hab sehr viel mitgenommen aus deinem Video. Mach weiter so!
seeeeehr schön, danke
Danke ABi!
Hallo, im Video ist leider ein sachlicher Fehler: in §8 GewStG heißt es unter Punkt 1 einleitend: "Einem Viertel der Summe aus" und dann kommen die Unterpunkte a-f. Für das Beispiel im Video bedeutet das, dass sowohl die Zinsen als auch die (nach Buchstabe d mit einem Fünftel korrekt berechneten) Divdenden nur mit 25 % angesetzt werden dürfen! Erst wenn DIESE Summe 100 T€ übersteigt, sind die Werte hinzuzurechnen. MFG Andre
genau das wollte ich auch grad schreiben
Also müsste die Summe 2500€ sein richtig?
Oder muss jeweils für die Fremdkapitalkosten und Leasingraten die 0,25 multiplizieren?
@@supermaraudergirl9770 danke für dein Kommentar!
@@supermaraudergirl9770 ja also bleibt bei den Hinzurechnungen 0? und nur die Kürzungen werden berücksichtigt?
@Invictus 29. Die Hinzurechnungen der Zinsen und zinsähnlichen Beträgen sind im gesamten unter dem Freibetrag von 100.000€ (steigt übrigens ab 2020 auf 200.000€) und werden deswegen nicht Hinzugerechnet. Die 40 % der Dividende die in der EK Steuer als steuerfrei angesetzt worden müssen Hinzugerechnet werden also die 2.000€.
Vorsicht bei Gebäuden in den neuen Bundesländern: Bitte Paragraph 133 BewG beachten...
Danke für deinen Hinweis.