Ich kann die meisten Kommentare hier sehr gut verstehen. Ist schon erschreckend wenn man das Glück hatte und über 40 jahre regelmäßig gearbeitet hat und dann noch "tricksen" muss um sauber in Rente zu gehen🙇.
Mich wollen sie 6 Monate sperren. ( Aufhebungsvertrag) Dann kam ein Schreiben von der Agentur, ob ich eine Empfehlung meines Arztes hätte und er mir geraden hätte aus gesundheitlichen Gründen aufzuhören. Das habe ich. Warte auf die Entscheidung. Bin 60, habe also Anspruch auf 24 Monate.
Werde jetzt 60. Mache seit 32 Jahren Wechselschicht. Früh-, Spät-,Nachtschicht (3 Wechsel pro 7-Tage Woche). Ich schlepp mich noch durch bis ich 61 bin, dann bin ich krank bis arbeitslos . Mit 63 dann in Rente . Hausarzt befürwortet es die Schicht zu beenden . So gibts auch keine Sperre
@@Huckleberry147 ja, vom Elektrotechniker zum Pförtner, das wäre die Option. Und selbst die ist schwierig, da sie keine Leute mehr finden, die sich die Nächte, Wochenenden, Feiertage für netto 150 Euro mehr, um die Ohren schlagen. Von der Gesundheit und dem sozialen Umfeld durch die Arbeitszeiten gar nicht zu reden
@rolandjuhe1176 zu 100% der Hausarzt. War erst vor 14 Tagen dort und hab es besprochen und bestätigt bekommen. Er meinte, ab und an mal einen Arbeitsversuch starten, dann klappt es ganz gut mit den 72 Wochen
Hallo Christian. Mal eine Frage zur Sperrzeit von 6 Monaten wenn jemand 24 Monate Arbeitslosengeld Anspruch hat. Gibt es da eine Regel wann diese Kürzung von 6 Monaten vorgenommen werden? Also z. B. gleich am Anfang oder aufgeteilt am Anfang und zum Ende hin? Grüße
Gute Frage! Anständig und korrekt wäre, das ALG zum Ende hin zu kürzen, weil man zu Beginn der Arbeitslosigkeit finanziell ganz fies in Bedrängnis kommen kann, und so etwas mehr Zeit hätte, dem Absturz entgegenzuwirken.
In Fällen der Arbeitsaufgabe - ohne wichtigen Grund - die zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen führt, reduziert sich die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um mindestens ein 1/4 der Gesamtdauer. Hat ein Arbeitnehmer z.B. Anspruch für 24 Monate (gerechnet 720 Tage) und wird eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe wirksam, vermindert sich die Anspruchsdauer um 1/4, also um sechs Monate (gerechnet 180 Tage) von 24 auf 18 Monate. Also zu Beginn zwölf Wochen „Ruhen bei Sperrzeit“ [§159(1) SGBIII] sowie „Minderung der Anspruchsdauer“ [§148(1) SGBIII] und somit früheres Erlöschen des Anspruchs. Ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe (z.B. gesundheitlich, durch Arzt befürwortet) verhindert eine Sperrzeit. Ruhen bei Sperrzeit und Minderung der Anspruchsdauer sind also getrennt zu betrachten. Eine Sperrzeit beträgt grundsätzlich zwölf Wochen (es gibt Ausnahmen für eine verkürzte Dauer), die Minderung der Anspruchsdauer richtet sich nach dem Alter, wenn die Voraussetzungen (50/55/58 Jahre und Leistungsanspruch für 15/18/24 Monate) erfüllt sind.
Jetzt habt ihr den alten Arbeitnehmern, die in den meisten Fällen 35 Jahre (und mehr) in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, ja richtig Angst gemacht. Eine Lösung, wie man diese 6 Monaten mit Bürgergeld überbrücken könnte, wäre hier bestimmt hilfreicher gewesen. Dieser Beitrag hörte sich eher an, als wenn er als Drohung vom Jobcenter käme. Das es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist, wenn man 40 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und mit 58 Jahren arbeitslos wird und dann 6 Monate Sperre bekommt, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
Immer ruhig Blut. Ich habe auch meinen Job gekündigt und dies nachvollziehbar begründet. Ergebnis: Keine Sperre und 2 Jahre ALG 1. Die wenigen Arbeitsangebote habe ich stets abgelehnt mit der Begründung, dass ich nicht qualifiziert genug bin. Kein Problem. Bei der Agentur für Arbeit wird die Arbeitslosigkeit nicht bekämpft, sondern verwaltet. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass hier oft die linke nicht weiß, was die rechte tut.
Geht mir ganz genauso. Ich habe jetzt bald 45 Jahre lang geschuftet und eingezahlt. Noch nie einen roten Heller von denen bekommen. Und nun soll ich nochmal 5 Jahre dranhängen und dann am besten direkt von der Werkbank in die Holzkiste. Damit andere die hier noch keinen Tag gearbeitet haben sich weiter auf meine Kosten ein schönes Leben machen können. Das muss diese Solidarität und Gerechtigkeit sein von der gewisse Politikdarsteller dauernd faseln. 🤬
Es geht nicht darum, dass man arbeitslos und dann gesperrt wird, sondern um die Eigenkündigung und die entsprechende Sperre des ALG...das ist ein Unterschied!!!
Es wäre interessant zu wissen ob die 6 Monate ohne Bezug und die letzten 6 Monate vom Einkommen für die Berechnung des Arbeitslosengeld verwendet wird oder die letzten 12 Monate für die Berechnung der 18 Monate
Hallo, werde demnächst nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit meinen Beruf kündigen. Bin 58 Jahre alt und arbeite in 12h Schicht , habe ca. 70 min einfache Wegstrecke mit dem Auto. Durch eine Operation am Auge 2020 und die damit verbundene Sehschwäche sowie meinem Alter hab ich gerade nach der Nachtschicht erhebliche Probleme mit dem Heimweg. Denken Sie das dies als wichtigen Grund für eine Eigenkündigung zählen kann , da es sich ja eher auf den Arbeitsweg bezieht und nicht auf die Arbeit selber .
Vorsichtshalber vorab ein Gespräch mit der Agentur für Arbeit suchen....evtl. gibt es auch andere wichtige Gründe für eine Arbeitsaufgabe (z.B. Psychischer Druck oder Mobbing am Arbeitsplatz mit Stellungnahme des Arztes, Betreuung eines aufsichtsbedürftigen Kindes oder der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen)
Sie benötigen auf jeden Fall etwas Schriftliches von Ihrem Arzt. Manchmal kommt Ihnen auch der Arbeitgeber entgegen und lässt die Kündigung so aussehen, als wenn es keine andere Möglichkeit gab. In Ihrem Fall scheint das ja so zu sein.
Was denn für ein "Amt", es gibt auf deutschem Boden (aufgrund einer staatlichen - und hoheitlichen Ermangelung) keine Ämter, sondern nur Konstrukte (Argenturen und Firmen) innerhalb des Handelsrecht! Immer sachlich und objektiv bleiben, dann klappt es auch mit den "Klicks".
6 Monate Sperre stimmt nicht ganz. Wenn man ohne wichtigen Grund seinen Arbeitsplatz aufgibt verkürzt sich die Anspruchsdauer um 1/4 der Gesamtbezugsdauer und es gibt 12 Wochen Sperrzeit zum Beginn der Arbeitslosigkeit. Bei Höchstbezugsdauer (24 Monate) kann man im Anschluss an die 12 Wochen Sperrzeit bis zu 18 Monate (24 Monate - 6 Monate Kürzung) Arbeitslosengeld bekommen, da die Sperrzeit auf die Kürzung angerechnet wird.
Kann man die Sperr oder Ruhezeit durch eine sogenannt Dispositionsjahr nutzen um diese zu umgehen? Ich kenne das Dispositionsrecht so, dass ich ein Jahr mein ALG 1 Anspruch verschiebe und somit die Sperrzeit verhindern, bedeutet aber auch, ich muss in diesen Jahr von meinem Gesparten oder einer Abfindung leben. Ist das nur ein Gerücht oder geht so etwas? Lieben Dank
Hallo, ist zwar 2 Monate her, aber falls die Frage noch offen ist oder jemand anderes sich die Frage stellt: Das Dispositionsrecht ist die Möglichkeit seinen Arbeitslosengeldanspruch zu einem späteren Zeitpunkt entstehen zu lassen. Das Gesetz sagt hierzu folgendes: (2) Bis zur Entscheidung über den Anspruch kann die antragstellende Person bestimmen, dass der Anspruch nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll. (§137 Abs. 2 SGB III) Laut Fachlicher Weisung 137.2 zum §137 kann das Dispositionsrecht angewendet werden, wenn insbesondere ein positiver wirtschaftlicher Vorteil bspw. durch einen sog. Alterssprung (siehe hierzu Tabelle zur Anspruchsdauer §147 Abs. 1 SGB III) oder Anspruchsdauerminderung dadurch ausgeschlossen wird usw. Heißt, dass durch die Anwendung des Dispositionsrechts eine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe vermieden werden kann. Das Gesetz sagt im §148 Abs. 2 Nr. 2: In den Fällen des Absatzes 1 Nummer … und 4 entfällt die Minderung für Sperrzeiten bei (…) Arbeitsaufgabe, wenn das Ereignis, das die Sperrzeit begründet, bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld länger als ein Jahr zurückliegt. Ob das Sinnvoll ist muss jeder für sich selbst entscheiden. Das kann im gegebenen Fall schlauer sein das Dispositionsrecht anzuwenden. Dennoch muss bedacht werden, dass KV/PV/RV Beiträge in dieser Zeit nicht gezahlt werden und das teuer werden kann. Entsprechend sollte abgewägt werden, was schlauer ist. LG
HI, bei 1:22 wird kurz erwähnt, dass während der Sperre keine Rentenbeiträge gezahlt werden. Heist dies, die Zeit der Sperre wird nicht auf die 35 Jahre Wartezeit zum früheren Renteneintritt mit Abzügen angerechnet? Vielen Dank.
Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist keine Anrechnungszeit. Die Sperrzeit sorgt als sogenannter Überbrückungstatbestand dafür, dass eine sich daran anschließende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Meldung bei der Agentur für Arbeit zu einer Anrechnungszeit werden kann. Sofern Sie Zeiten der Arbeitslosigkeit haben, die weder Beitrags- noch Anrechnungszeit sind, kann es wegen dieser Regelung durchaus sinnvoll sein, die dadurch entstandene „Lücke“ mit freiwilligen Mindestbeiträgen an die Rentenversicherung zu füllen.
@@magnavolt1 Bitte, je nachdem wie viel einem noch zur Erfüllung der Wartezeit fehlt und man die Zeit nicht "dranhängen möchte"..z. B. mit einem beitragspflichtigen Minijob.
Wenn Arbeitslosengeld nicht, vorübergehend nicht oder nicht in ausreichender Höhe gewährt wird, kann ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) bestehen. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist eine Antragstellung erforderlich.
Dieses auf Ausbeutung basierende Unrechtsregime ermöglicht denjenigen, welche dank einer Einzahlung in die gesetzlichen Versicherungen erst ermöglichten Leistungen per Gesetze eine optionale Sperre erhalten zu können, was demjenigen ohne Transferleistungen erspart bleibt, Sklavenhaltergesetzgebung des Unrechts.
Der Titel des Videos ist leider etwas irreführend, denn man wird ja nicht einfach mal eben so "6 Monate gesperrt"...und vor allem kommt man auch nicht hinter Gitter bzw. wird eingesperrt...
@@sovd-sh-sozialrecht Habe das Wort zum letzten mal bei Asterix und Obelix gehört und war deshalb leicht irritiert ^^ Danke das sie den Menschen helfen wollen, die unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten und dann zum ersten mal in deren Leben mit dem "Arbeitsamt " in Berührung kommen. Gruß aus Hessen.
Auch wenn der Anspruch ruht, z. B. während einer Sperrzeit oder wenn während eines Widerspruchs oder sozialgerichtlichen Verfahrens kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, gilt die Meldepflicht für die Zeit, für die Sie Leistungen beantragen oder beantragt haben. (z.B. zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung) - §309 SGB III Allgemeine Meldepflicht
@@Huckleberry147 Na toll, ich kriege nichts von denen, aber die wollen trotzdem was von mir. Am besten einen mit 63 noch in ne Leihbude schicken um den Leuten nach über 45 Arbeitsjahren den Rest zu geben.
Sie möchten ja nicht Gefahr laufen, im Anschluss gleich die nächste Sperre zu erhalten. Aber in der Praxis gibt es in der Sperrzeit selten Fällen, in denen Stellenangebote verschickt werden.
Ich kann die meisten Kommentare hier sehr gut verstehen. Ist schon erschreckend wenn man das Glück hatte und über 40 jahre regelmäßig gearbeitet hat und dann noch "tricksen" muss um sauber in Rente zu gehen🙇.
Mich wollen sie 6 Monate sperren. ( Aufhebungsvertrag) Dann kam ein Schreiben von der Agentur, ob ich eine Empfehlung meines Arztes hätte und er mir geraden hätte aus
gesundheitlichen Gründen aufzuhören. Das habe ich. Warte auf die Entscheidung. Bin 60, habe also Anspruch auf 24 Monate.
Werde jetzt 60. Mache seit 32 Jahren Wechselschicht. Früh-, Spät-,Nachtschicht (3 Wechsel pro 7-Tage Woche). Ich schlepp mich noch durch bis ich 61 bin, dann bin ich krank bis arbeitslos . Mit 63 dann in Rente . Hausarzt befürwortet es die Schicht zu beenden . So gibts auch keine Sperre
Möglicherweise...aber evtl. kann der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz mit geregelten Arbeitszeiten anbieten...
glaub ich net der hausarzt?eventuel ein facharzt
@@rolandjuhe1176Hausarzt reicht, war bei mir nach langer Krankschreibung auch so. Aufhebungsvertrag gemacht.
@@Huckleberry147 ja, vom Elektrotechniker zum Pförtner, das wäre die Option. Und selbst die ist schwierig, da sie keine Leute mehr finden, die sich die Nächte, Wochenenden, Feiertage für netto 150 Euro mehr, um die Ohren schlagen. Von der Gesundheit und dem sozialen Umfeld durch die Arbeitszeiten gar nicht zu reden
@rolandjuhe1176 zu 100% der Hausarzt. War erst vor 14 Tagen dort und hab es besprochen und bestätigt bekommen. Er meinte, ab und an mal einen Arbeitsversuch starten, dann klappt es ganz gut mit den 72 Wochen
Hallo Christian. Mal eine Frage zur Sperrzeit von 6 Monaten wenn jemand 24 Monate Arbeitslosengeld Anspruch hat. Gibt es da eine Regel wann diese Kürzung von 6 Monaten vorgenommen werden? Also z. B. gleich am Anfang oder aufgeteilt am Anfang und zum Ende hin? Grüße
Gute Frage! Anständig und korrekt wäre, das ALG zum Ende hin zu kürzen, weil man zu Beginn der Arbeitslosigkeit finanziell ganz fies in Bedrängnis kommen kann, und so etwas mehr Zeit hätte, dem Absturz entgegenzuwirken.
In Fällen der Arbeitsaufgabe - ohne wichtigen Grund - die zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen führt, reduziert sich die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um mindestens ein 1/4 der Gesamtdauer. Hat ein Arbeitnehmer z.B. Anspruch für 24 Monate (gerechnet 720 Tage) und wird eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe wirksam, vermindert sich die Anspruchsdauer um 1/4, also um sechs Monate (gerechnet 180 Tage) von 24 auf 18 Monate. Also zu Beginn zwölf Wochen „Ruhen bei Sperrzeit“ [§159(1) SGBIII] sowie „Minderung der Anspruchsdauer“ [§148(1) SGBIII] und somit früheres Erlöschen des Anspruchs. Ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe (z.B. gesundheitlich, durch Arzt befürwortet) verhindert eine Sperrzeit.
Ruhen bei Sperrzeit und Minderung der Anspruchsdauer sind also getrennt zu betrachten. Eine Sperrzeit beträgt grundsätzlich zwölf Wochen (es gibt Ausnahmen für eine verkürzte Dauer), die Minderung der Anspruchsdauer richtet sich nach dem Alter, wenn die Voraussetzungen (50/55/58 Jahre und Leistungsanspruch für 15/18/24 Monate) erfüllt sind.
Der Kollege unten hat das netterweise schon beantwortet.
Danke
@@a.h.8405 Bitte🙂
Jetzt habt ihr den alten Arbeitnehmern, die in den meisten Fällen 35 Jahre (und mehr) in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, ja richtig Angst gemacht.
Eine Lösung, wie man diese 6 Monaten mit Bürgergeld überbrücken könnte, wäre hier bestimmt hilfreicher gewesen.
Dieser Beitrag hörte sich eher an, als wenn er als Drohung vom Jobcenter käme.
Das es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist, wenn man 40 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und mit 58 Jahren arbeitslos wird und dann 6 Monate Sperre bekommt, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
Ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe (z.B. gesundheitlich, vorher durch Arzt befürwortet) verhindert eine Sperrzeit.
"Lerne die Regeln, damit du sie brechen kannst." Dalai Lama
Immer ruhig Blut. Ich habe auch meinen Job gekündigt und dies nachvollziehbar begründet. Ergebnis: Keine Sperre und 2 Jahre ALG 1. Die wenigen Arbeitsangebote habe ich stets abgelehnt mit der Begründung, dass ich nicht qualifiziert genug bin. Kein Problem.
Bei der Agentur für Arbeit wird die Arbeitslosigkeit nicht bekämpft, sondern verwaltet. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass hier oft die linke nicht weiß, was die rechte tut.
Geht mir ganz genauso. Ich habe jetzt bald 45 Jahre lang geschuftet und eingezahlt. Noch nie einen roten Heller von denen bekommen. Und nun soll ich nochmal 5 Jahre dranhängen und dann am besten direkt von der Werkbank in die Holzkiste. Damit andere die hier noch keinen Tag gearbeitet haben sich weiter auf meine Kosten ein schönes Leben machen können. Das muss diese Solidarität und Gerechtigkeit sein von der gewisse Politikdarsteller dauernd faseln. 🤬
Es geht nicht darum, dass man arbeitslos und dann gesperrt wird, sondern um die Eigenkündigung und die entsprechende Sperre des ALG...das ist ein Unterschied!!!
Sehr interessant mit dem 1/4, wusste ich bisher nicht
Es wäre interessant zu wissen ob die 6 Monate ohne Bezug und die letzten 6 Monate vom Einkommen für die Berechnung des Arbeitslosengeld verwendet wird oder die letzten 12 Monate für die Berechnung der 18 Monate
Die letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Auch wenn dann erst einmal die Sperre beginnt.
Hallo, werde demnächst nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit meinen Beruf kündigen.
Bin 58 Jahre alt und arbeite in 12h Schicht , habe ca. 70 min einfache Wegstrecke mit dem Auto.
Durch eine Operation am Auge 2020 und die damit verbundene Sehschwäche sowie meinem Alter hab ich gerade nach der Nachtschicht erhebliche Probleme mit dem Heimweg.
Denken Sie das dies als wichtigen Grund für eine Eigenkündigung zählen kann , da es sich ja eher auf den Arbeitsweg bezieht und nicht auf die Arbeit selber .
Vorsichtshalber vorab ein Gespräch mit der Agentur für Arbeit suchen....evtl. gibt es auch andere wichtige Gründe für eine Arbeitsaufgabe (z.B. Psychischer Druck oder Mobbing am Arbeitsplatz mit Stellungnahme des Arztes, Betreuung eines aufsichtsbedürftigen Kindes oder der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen)
Sie benötigen auf jeden Fall etwas Schriftliches von Ihrem Arzt. Manchmal kommt Ihnen auch der Arbeitgeber entgegen und lässt die Kündigung so aussehen, als wenn es keine andere Möglichkeit gab. In Ihrem Fall scheint das ja so zu sein.
Was denn für ein "Amt", es gibt auf deutschem Boden (aufgrund einer staatlichen - und hoheitlichen Ermangelung) keine Ämter, sondern nur Konstrukte (Argenturen und Firmen) innerhalb des Handelsrecht! Immer sachlich und objektiv bleiben, dann klappt es auch mit den "Klicks".
6 Monate Sperre stimmt nicht ganz.
Wenn man ohne wichtigen Grund seinen Arbeitsplatz aufgibt verkürzt sich die Anspruchsdauer um 1/4 der Gesamtbezugsdauer und es gibt 12 Wochen Sperrzeit zum Beginn der Arbeitslosigkeit.
Bei Höchstbezugsdauer (24 Monate) kann man im Anschluss an die 12 Wochen Sperrzeit bis zu 18 Monate (24 Monate - 6 Monate Kürzung) Arbeitslosengeld bekommen, da die Sperrzeit auf die Kürzung angerechnet wird.
😅Die Sperrfrist kann umganen werden, die Ruhezeit aber nicht
Kann man die Sperr oder Ruhezeit durch eine sogenannt Dispositionsjahr nutzen um diese zu umgehen? Ich kenne das Dispositionsrecht so, dass ich ein Jahr mein ALG 1 Anspruch verschiebe und somit die Sperrzeit verhindern, bedeutet aber auch, ich muss in diesen Jahr von meinem Gesparten oder einer Abfindung leben. Ist das nur ein Gerücht oder geht so etwas? Lieben Dank
Keine Ahnung, bitte direkt bei der Arbeitsagentur nachfragen.
@@sovd-sh-sozialrecht Trotzdem vielen Dank, mache ich mal. Ist ja bei Altersübergang in die Rente schon interessant.
Hallo, ist zwar 2 Monate her, aber falls die Frage noch offen ist oder jemand anderes sich die Frage stellt:
Das Dispositionsrecht ist die Möglichkeit seinen Arbeitslosengeldanspruch zu einem späteren Zeitpunkt entstehen zu lassen.
Das Gesetz sagt hierzu folgendes:
(2) Bis zur Entscheidung über den Anspruch kann die antragstellende Person bestimmen, dass der Anspruch nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll. (§137 Abs. 2 SGB III)
Laut Fachlicher Weisung 137.2 zum §137 kann das Dispositionsrecht angewendet werden, wenn insbesondere ein positiver wirtschaftlicher Vorteil bspw. durch einen sog. Alterssprung (siehe hierzu Tabelle zur Anspruchsdauer §147 Abs. 1 SGB III) oder Anspruchsdauerminderung dadurch ausgeschlossen wird usw.
Heißt, dass durch die Anwendung des Dispositionsrechts eine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe vermieden werden kann.
Das Gesetz sagt im §148 Abs. 2 Nr. 2: In den Fällen des Absatzes 1 Nummer … und 4 entfällt die Minderung für Sperrzeiten bei (…) Arbeitsaufgabe, wenn das Ereignis, das die Sperrzeit begründet, bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld länger als ein Jahr zurückliegt.
Ob das Sinnvoll ist muss jeder für sich selbst entscheiden. Das kann im gegebenen Fall schlauer sein das Dispositionsrecht anzuwenden. Dennoch muss bedacht werden, dass KV/PV/RV Beiträge in dieser Zeit nicht gezahlt werden und das teuer werden kann. Entsprechend sollte abgewägt werden, was schlauer ist.
LG
@@0-jh1dg Dankeschön. Ja es ist ein Kostenfrage, aber bei einer möglichen in Aussicht gestellten Abfindung eine Alternative.
HI, bei 1:22 wird kurz erwähnt, dass während der Sperre keine Rentenbeiträge gezahlt werden. Heist dies, die Zeit der Sperre wird nicht auf die 35 Jahre Wartezeit zum früheren Renteneintritt mit Abzügen angerechnet? Vielen Dank.
Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist keine Anrechnungszeit. Die Sperrzeit sorgt als sogenannter Überbrückungstatbestand dafür, dass eine sich daran anschließende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Meldung bei der Agentur für Arbeit zu einer Anrechnungszeit werden kann.
Sofern Sie Zeiten der Arbeitslosigkeit haben, die weder Beitrags- noch Anrechnungszeit sind, kann es wegen dieser Regelung durchaus sinnvoll sein, die dadurch entstandene „Lücke“ mit freiwilligen Mindestbeiträgen an die Rentenversicherung zu füllen.
@@Huckleberry147Danke. Ja, ist eine Überlegung wert die etwa 300€ zu zahlen.
@@magnavolt1 Bitte, je nachdem wie viel einem noch zur Erfüllung der Wartezeit fehlt und man die Zeit nicht "dranhängen möchte"..z. B. mit einem beitragspflichtigen Minijob.
Wir leben halt im besten Deutschland aller Zeiten.😉😂
Bekommt man während der Sperre Bürgergeld?
Wenn Arbeitslosengeld nicht, vorübergehend nicht oder nicht in ausreichender Höhe gewährt wird, kann ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) bestehen. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist eine Antragstellung erforderlich.
Ja, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, müssen Sie notfalls zum Jobcenter.
Dieses auf Ausbeutung basierende Unrechtsregime ermöglicht denjenigen, welche dank einer Einzahlung in die gesetzlichen Versicherungen erst ermöglichten Leistungen per Gesetze eine optionale Sperre erhalten zu können, was demjenigen ohne Transferleistungen erspart bleibt, Sklavenhaltergesetzgebung des Unrechts.
Der Titel des Videos ist leider etwas irreführend, denn man wird ja nicht einfach mal eben so "6 Monate gesperrt"...und vor allem kommt man auch nicht hinter Gitter bzw. wird eingesperrt...
Geldstrafen sind gleichbedeutend mit Freiheitsstrafen.
Arbeitsamt?
Offiziell Arbeitsagentur. Aber wir nutzen hier gern auch die Begriffe, die von vielen Menschen benutzt werden.
@@sovd-sh-sozialrecht Habe das Wort zum letzten mal bei Asterix und Obelix gehört und war deshalb leicht irritiert ^^
Danke das sie den Menschen helfen wollen, die unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten und dann zum ersten mal in deren Leben mit dem "Arbeitsamt " in Berührung kommen. Gruß aus Hessen.
Was passiert während der Sperrzeit? Muss man dann antanzen wenn die pfeifen und sich bewerben? Oder lassen die einen in der Zeit ganz in Ruhe?
Auch wenn der Anspruch ruht, z. B. während einer Sperrzeit oder wenn während eines Widerspruchs oder sozialgerichtlichen Verfahrens kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, gilt die Meldepflicht für die Zeit, für die Sie Leistungen beantragen oder beantragt haben. (z.B. zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung) - §309 SGB III Allgemeine Meldepflicht
@@Huckleberry147 Na toll, ich kriege nichts von denen, aber die wollen trotzdem was von mir. Am besten einen mit 63 noch in ne Leihbude schicken um den Leuten nach über 45 Arbeitsjahren den Rest zu geben.
Sie möchten ja nicht Gefahr laufen, im Anschluss gleich die nächste Sperre zu erhalten. Aber in der Praxis gibt es in der Sperrzeit selten Fällen, in denen Stellenangebote verschickt werden.