Kreisverkehre sind nur was für Profis | Fahrradalltag Ostfriesland Carolinensiel
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- Опубликовано: 1 июн 2024
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Ich hatte vor 7 Wochen das "Vergnügen" von einem PKW, bzw dessen voll beladenen Heckfahrradträger, außerorts beim zu knappen vorbei fahren touchiert worden zu sein. Er hat mich am Ellbogen und Oberarm erwischt. Ich konnte zwar einen Sturz verhindern hatte aber dennoch eine Prellung am Oberarm und meine Jacke hatte entsprechende Schleifspuren (wurde später im Kh diagnostiziert, hab ich schriftlich). Der Fahrer hat erst stark gebremst, ist rückwärts gefahren, hat das Fenster runter gelassen und sorry gesagt und ist weiter gefahren. Der Fahrer hinterm dem Idioten hat alles gesehen, musste ebenfalls stark abbremsen, um den rückwärts fahrenden nicht rein zu fahren, hat dann auch kurz angehalten und nach meinem Wohlbefinden gefragt. Als ich sagte ich komme zurecht und das ich alles auf Kamera habe hat er gesagt er ist angehender Polizist und verfolgt den Rowdy. Zusätzlich hat er noch einen Notruf abgesetzt und gemeint ich solle dort warten. (In einer kurvigen 100 zone an einer Stelle wo links und rechts Leitplanken sind) 🙄. Er ist dem Depp dann hinterher. Ich bin trotz Schmerzen im Arm ca 200 Meter weiter gefahren bis eine Wiese kam. Dort hab ich mein Fahrrad hin gelegt und mich daneben gesetzt. Nach ca 45 Minuten kam ein Streifenwagen vorbei der mir mitgeteilt hat, dass der Fahrer gestellt worden war. Da ich Schmerzen im Arm hatte und es mitten in der Pampa, gut 7 km zum nächsten Ort, haben sie mir einen rettungswagen bestellt. Die waren schnell da. Die Polizisten haben sich sehr für meine Kamera Aufnahme interessiert. Sie haben vor Ort gleich beide Speicherkarten mitgenommen. Ich hatte ja in dem Moment keine Verwendung dafür. Sie sagten das auf den Mann einige Anzeigen und Verfahren zu kommen und ich in den nächsten Tagen auf die wache zur entgultigen Aussage etc kommen soll. Hab ich dann am nächsten Tag auch gemacht und hab denen die Unterlagen vom KH und meine beschädigte Jacke mitgebracht. Sie meinten das geht jetzt alles seine Wege und haben meine Speicherkarten zurück gegeben. Ein paar Tage später hat mich der Rowdy angerufen und gemeint ich solle lieber auf dem Radweg fahren, die Straße ist für Fahrräder nichts. Nur dumm das es dort keinen Radweg gibt. 🤷🤷 Man muss die Landstraße nehmen oder einen Umweg von ca 25 km in Kauf nehmen um nicht überfahren zu werden. Keine Einsicht, keine wirkliche Entschuldigung die ich ihm glauben würde. Am Freitag kam der Brief das das Verfahren Mangels nicht eindeutig zu identifizierenden Fahrer eingestellt wird.
AUF DEM HECK VIDEO VOM MEINER KAMERA IST DER FAHRER JEDOCH DEUTLICH ZU ERKENNEN! Zumal er ja im Fahrzeug gestellt worden war und nur er alleine im Auto saß. Bin dann gleich Nachmittags zur Wache um mich zu beschweren. Die können aber nichts machen. Ich werde gleich morgen einen Anwalt kontaktieren und dem den Fall übergeben. Bislang hatte ich bei 4 Fällen wo meine Kamera (Fahrrad und auch Auto) Beweise gemacht hat (knappes überholen, Unfallflucht, etc) nur gute Erfahrungen mit den Behörden gemacht. Alle Videos wurden als Beweis akzeptiert. Und jetzt wo ich verletzt wurde nicht mehr. Das war ein Schlag in die Fresse. Ich setze jetzt darauf, dass der Anwalt da was machen kann. Ich weiß halt nur nicht ob ich die Staatsanwaltschaft ebenfalls irgendwie belangen kann. Das wird mir ja wahrscheinlich der Anwalt sagen können.
klar kann der Anwalt da was machen - es kam zu einem Unfall und zu einer Körperverletzung samt Sachbeschädigungen. Das Telefonat würde ich auch erwähnen - zeigt es doch, daß der Verursacher noch nicht einmal einsichtig ist, sondern "gute Tipps" gibt, wie man sich vor solchen, wie Ihm schützen könne... Und der Fahrer wurde von der Polizei ja im Auto gestellt und ist auf Video auch, während des Delektes, eindeutig erkennbar. Von dem her greift die "Rechtfertigung" für eine Einstellung des Verfahrens nicht. Von dem her nicht entmutigen lassen - das zahlt letztlich der Verusacher, inkl. Zeitaufwand/Ausfall zwecks Zeugenvorladung usw. Und Schmerzensgeld wird auch fällig!
Der Fahrer wurde von dem Zeugen gestellt, hat dich sogar noch angerufen und war angeblich nicht zu identifizieren?
Dazu noch ein Video, wo er zumindest halbwegs drauf erkennbar sein sollte?
Das schreit nach nem Anwalt.
Aber schön zu hören, dass es bisher in 4 von 5 Fällen funktioniert hat.
Ja, kurios aber wahr. Ich bin froh Kameras im Alltag zu nutzen. Obwohl ich sie lieber nicht gebrauchen würde. Aber bei den ganzen Egoisten und Rambos da draußen sind Kameras schon fast Pflicht.
Ich hab mich übrigens selbst gewundert warum innerhalb von nicht mal 6 Wochen das Verfahren eingestellt wurde. Sonst kommt hier die Post vom der Staatsanwaltschaft nach zig Monaten.
Die Staatsanwaltschaft sollte wegen Rechtsbeugung belangt werden können. Wahrscheinlich wäre es besser direkt einen kompetenten Anwalt zu beauftragen
2:21 Handzeichen im
Kreisverkehr, wenn man nicht ausfährt. Spannend, was manche Kraftfahrer alles nicht wissen.
Und hat es selbst nicht mal gemacht, als er an der 1ten Ausfahrt vorbei gefahren ist 😂
war garantiert einer der hier kommentierenden dosentrottel
Solange der Radweg Fahrbahnbegleitend verläuft ist auch der Radfahrer im Kreisverkehr. Die Fahrbahnbegleitung des Radweges endet aber doch , wenn der Abstand größer als 5 m zur Fahrbahn beträgt. Das könnte bei diesen Aufstellflächen für ausfahrende Fahrzeuge vor den Überwegen der Fall sein.
@@sinform9714 dann muss aber auch eine andere Vorfahrtsregel sichtbar eingerichtet sein. Ist sie aber nicht.
@@sinform9714 also hier ist es eindeutig. Der radweg gehört zum Kreisverkehr
4:16 Schöner Größenvergleich mit dem kleinen Oldtimer-VW neben dem großen modernen VW. Schön illustriert wie viel größer Autos heute sind...
2:31 wenn es zwei richtig vormachen und man es trotzdem nicht schnallt. Solche Mitmenschen haben in der Schule auch mit Abschreiben von den besten Mitschülern nur ne vier geschrieben.
Die haben wohl eher die falsche Aufgabe abgeschrieben 😂
Immer wieder diese profis ich habe vorfahrt in wenn ich aus verkehrsberuhigten bereich komme dort darf ich 30kmh fahren
In einen verkehrsberuhigten Bereich sollte viel öfter kontrolliert werden
Verkehrsberuhigte Bereiche, Feldwege, Fahrradstraßen, Kreisverkehre... Gibt einiges an Potenzial für kreative Fahrweise.
Gefühlte Regeln, was man nicht mehr weiß weil man den Führerschein vor 30 Jahren gemacht hat oder weil sich was geändert hat muss man sich halt erfühlen oder anders zusammenspinnen, meist in die für einen selber schnellere statt die sichere Richtung. Einer meiner Favoriten ist "Die rechte Spur der Autobahn ist LKW Spur". 😆
Zu dem MINI bei Minute 5 solch "guten" Fahrern gebe ich immer ein daumen ^^^meist freuen sie sich sogar
Ich glaube, es würde helfen, mehr konkrete Erklärungen einzublenden. Gerade dem Kfz-fahrenden Publikum, die vielleicht bei der Hälfte der Verstöße gar nicht blicken, worum es überhaupt geht. Und würde mich dabei auch recht neutral halten.
Hier auf der Bundesstraße (innerorts; "Schutz"streifen) überholen mich auch öfters diese riesigen Traktoren mit Anhänger. Irgendwie noch gruseliger als LKW oder Bus, wobei es bei diesen Fahrzeugkategorien an sich egal ist, von was man überfahren wird. 🤔
Beim LKW würde ich aber seltener mit komisch abstehenden Teilen rechnen, die dich dann doch noch erwischen.
Und ein LKW darf bis 2,55m (Kühllaster minimal mehr) breit sein, landwirtschaftliche Fahrzeuge noch deutlich breiter.
Zumal beim Unfall TreckerRadfahrer die Schuld noch öfter nicht beim Radfahrer liegt als bei LKWRadfahrer.
0:16 § 10 StVO "Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist" [auf Relevantes für vbB gekürzt] gilt auch dann, wenn der vbB nicht unmittelbar in die Straße einmündet, sondern über einen solchen asphaltierten Stummel. Denn der verkehrsberuhigte Bereich endet nicht am Schild, sondern erst an der Einmündung der anderen Straße.
Laut BGH-Urteil darf da das vbB-Ende-Schild bis zu 30 m vor der Einmündung stehen. Und es ist immer noch eine VbB-Einmündung.
@@markuskomann3108 Genau.
@@Garfield1970 "Die besonderen Pflichten des § 10 Satz 1 StVO gelten für den Fahrer, der einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, auch dann, wenn das Zeichen 326 (Ende) nicht unmittelbar im Bereich der Einmündung oder Kreuzung, sondern einige Meter davor aufgestellt ist. Entscheidend ist, ob das Einfahren in eine andere Straße bei objektiver Betrachtung noch als Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs im Sinne des § 10 StVO erscheint. Dies ist in der Regel zu bejahen, wenn das Zeichen 326 nicht mehr als 30 m vor der Einmündung oder Kreuzung aufgestellt ist und keine konkreten Anhaltspunkte eine abweichende Beurteilung rechtfertigen".
@@Garfield1970Aber nur, wenn durch entsprechendes VZ eine andere Zone - wie T 30-Zone - beginnt.
@@tenguayaqa7116Bezüglich der "konkreten Anhaltspunkte" ist es natürlich nicht hilfreich dass die Pflasterung in Höhe des Schildes endet. Das erweckt schnell den Anschein dass der verkehrsberuhigte Bereich auch am Schild endet, auch wenn eine Pflasterung nichts über die StVO aussagt.
Mal nebenbei: es gibt eigentlich keine 25 kmh Traktoren mehr. Der hier ist eher einer Richtung 50-60 kmh.
Ja und?
2:19 Muhahahaha! Da hoffe ich ja mal, dass der Typ die ganze Zeit im Kreisverkehr geblinkt hat.
Natürlich nicht, seine sinnbefreite Fantasiestvo gilt nicht für ihn selbst, er fährt ja SUV
5:50, da wird einem nur vom Zusehen anders, wenn der Traktor so dicht überholt. :o
wenn einem die Vorfahrt genommen wird, am besten voll drauf halten, niemals daneben. Dann unbedingt Paragraph 10 stvo falsch zitieren ("...lec.mich.do..am.aaasch.alta...") :D
herrlich
0:17 Der wollte unbedingt sein "Rechts vor links"-Sprüchlein loswerden.
da ist schön zu sehen, wie daneben sehr häufig die Angebotsstreifen sind, gerade dann, wenn die Straße einfach nicht breit genug ist, um wirklich mit ausreichend Abstand zu überholen. So kommt es dazu, dass viel zu viele Experten permanent meinen Bedarf zu haben und den mit ihrer Blechkiste mitnutzen oder beim Überholen meinen, genau bis an die Linie heranfahren zu dürfen. Was meinen diese Blitzbirnen, wieviel von den 1,5 Metern einzuhaltenden Überholabstand übrig bleiben? Aber sch...egal
8:00 einfach nur cool die Blinker, welche ja an Fahrrädern ja jetzt erlaubt werden (sollen) in Kombination mit dem Bremslicht/Rücklicht 🤔und dem Licht vom Helm, dürfte der Radfahrer ziemlich gut zu sehen sein 👍
Das bei 6:19 sieht für mich wie eine Ausfahrt aus. Ist da wirklich rechts vor links?
Der Trecker davor ist schlimm, bei uns, andere Weserseite, sind die viel rücksichtsvoller.
Und der bei 3:05 wieder… Fahrräder mit Kindersitz hinten drauf und fährt so… Passieren denen tatsächlich nie ähnliche Situationen? Wo fahren die?
6:19 ja ist Rvl, ist eine ganz normale Straße
3:05 die fahren 1 mal im Jahr im Urlaub am Deich zwischen Harlesiel und Neuharlingersiel mit dem Rad.
Am noch montierten Kindersitz auf dem Radträger erkennt man immer diejenigen, die besonders weit voraus denken. Nicht.
normale Straße Mut einer Einmündung und rvl
6:19 musste ich selber googeln...
kein RvL gilt lediglich bei Feldwegen, Einfahrten, an abgesenkten Bordsteinen und bei Verkehrsberuhigten Bereichen, aka Spielstraße, das eine Straße gepflastert ist und die andere nicht setzt nicht automatisch RvL außer Kraft....
7:55 Geile Ausrüstung :D Ist das mit dem Dauerblinken auf dem Kopf erlaubt oder liegt das nur an der Aufnahme?
Das ist tatsächlich erlaubt und auch wirklich so
Erlaubt ist es, weil es nicht direkt am Körper befestigt ist
@@unsichtbarer_christian Du meinst , weil es nicht direkt am Fahrrad befestigt ist, sondern am Körper.
Den Benz 1:55 hätte ich nicht durchgelassen.
0:00 Geht ja gut los. 😅
03:12: Weißt, und mit den Rädern hinten drauf, inkl. Kindersitz. Und dann so rücksichtlos rumeiern. Was würde er denn sagen, wenn man ihn aufm Rad mit seinem Koten im Kindersitz genauso überholt, wie er selbst es tun würde ......
Bei uns gilt das Recht des Stärkeren. 😂
Weswegen ich Lenkerhörnchen außen habe und Radschuhe mit Carbonsohlen mit Stahlcleats für die Pedale habe. Hinterläßt alles recht schnell ganz hässliche Spuren im Blech oder auch Rücklicht (habe einem "Held" auch schon das Rücklicht "ausgeschossen", weil er meinte mich auf einen Kreisel zu, der auf Tempo 30 beschränkt ist, überholen zu können. Blöd nur, daß ich 35 Km/h drauf hatte - nach GPS. Und noch blöder, daß das 10 m vor dem Kreisel war. Dachte noch, ist der bescheuert? In dem merkte er auch schon, daß das Physikalisch gar nicht funktioniert, mit einem Mehrspurigen Fahrzeug... Tja, nach Rechts gezogen und gebremst, um da rum kommen zu können. Blöd nur, daß Rechts wer nochmal ist? Richtig, ich! Hab dann nur noch zwischen Kotflügel und Bordstein abwechselnd gebremst und wieder gelöst, zum korrigieren, bis es plötzlich einen Schlag ließ und Splitter flogen - das war sein rechtes Rücklicht, daß mein Hörnchen gerammt hatte. Der Typ hat sich nichtmal erkundigt, ob ich mir was getan habe - Hand und Scharfkantige Splitter, auch Kunststoffrücklichter können Scharfkantig sein - ist einfach abgehauen! Und den Schlag hatte er defakto gehört und er wußte genau, wo ich war und wo er war! Deswegen fahre ich auf solche Stellen nicht mehr mit einem Meter Abstand zum Rand zu, sondern fahre Links in der Spur! Da gibt es keinen Platz innerhalb der Spur und selbst auf der Fahrbahn wird es eng - so einen "Bogen" will keiner Fahren - interessiert mich herzlich wenig, was der ein oder andere meint: Vor solchen Stellen ist Überholen verboten und ohne massive Gefährdung nicht möglich, von dem her hat es niemand zu interessieren, wo, innerhalb der Spur, ich fahre.
Als Schönwetterradler oder Autofahrer könnte man meinen, du zeigst nur die besonderen Szenen, aber jeder Alltagsradler und Radpendler weiß, dass das der völlig normale Straßenverkehr aus Radfahrersicht ist.
0:52 "die Fahrradfahrer müssen ganz rechts am Rand fahren"
Nein, nur soweit wie möglich. Also ohne sich selbst zu gefährden.
@@tenguayaqa7116 dann sollten die Autofahrer, die sowas immer fordern mit gutem Beispiel vorangehen.
Wenn Christian mit'm unterwegs gewesen wäre, dann wär's nicht knapp, sondern unmöglich gesessen.
3:30 und du bist ein Geisterfahrer.
Man sieht doch eindeutig das ZZ 1000-32 ( Radfahrer beide Richtungen) über dem VZ 206 ( Stoppschild) und bei 3:41 das VZ 240 ( Geh und Radweg)
Linksseitges VZ 240 steht am Beginn des Sonderweges an der Einmündung Friedrichsgroden / Mühlenstraße. Und es braucht keine Zusatzzeichen zum linksseitigen VZ 240 für die Anordnung der linksseitigen Benutzungsplicht. Zwischenwegweiser des Radverkehrsnetzes sind keine im Rahmen der StVO relevanten Verkehrszeichen.
@@unsichtbarer_christian Aber man sieht doch nicht das linksseitige VZ 240 für den Weg, den du bis dahin befahren hast. Wieso Nerodante auch immer meint, dass man das hier am Ende des Abschnitts sehen können sollte, wo es doch an dessen Anfang stehen muss.
Ja wie willst du das denn sehen, wenn das 2-3km entfernt ist???
@@unsichtbarer_christian Soweit denkt unser Verkehrsexperte nicht.
Bist du etwa wieder mit Absicht fast ins Auto rein gefahren 😂 mach so weiter und du fliegst wieder auf die Fresse mit dein Ego.
Wo denn?