Neue Drehleiter und Rettungswagen für die Feuerwehr Bergisch Gladbach | 31.03.2022
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- Опубликовано: 6 апр 2022
- In den nächsten Tagen kann die Feuerwehr Bergisch Gladbach insgesamt sechs neue Fahrzeuge im Brandschutz und Rettungsdienst in Dienst stellen.
Gemeinsam mit der für den städtischen Fuhrpark verantwortlichen Entsorgungsdienste Bergisch Gladbach GmbH konnte nach den entsprechenden Ratsbeschlüssen die detaillierten Ausschreibungen für die neuen Fahrzeuge vorbereitetet werden. Vor rund zwei Jahren wurden die entsprechenden Aufträge erteilt.
Neue Drehleiter für die Feuerwache 1:
Eine Drehleiter wird unter anderem zur Menschenrettung aus Gebäuden als zweiter Rettungsweg für Personen eingesetzt, wenn der Treppenraum nicht mehr nutzbar ist.
Das neue Hubrettungsgerät ersetzt seinen 18 Jahre alten Vorgänger gleicher Bauart, welcher im Jahr 2015 gebraucht erworben wurde. Die alte Drehleiter muss - neben der Drehleiter der Feuerwache 2 - als Reservefahrzeuge im Fahrzeugbestand der Feuerwehr Bergisch Gladbach verbleiben. Sie wird bei geplanten und ungeplanten Fahrzeugausfällen in den Dienst genommen und dient als Ausbildungsfahrzeug.
Fahrzeugbeschreibung Drehleiter DLA(K) 23/12:
Standort: Feuer- und Rettungswache 1 (Stadtmitte)
Fahrgestell: Daimler Truck AG, Econic 18.350, Straßenfahrgestell, Niederflurbauweise
Aufbauhersteller: Rosenbauer Karlsruhe GmbH & Co KG Model: Rosenbauer L32A-XS 3.0
Besatzung: 1/1
Zul. Gesamtgewicht: 16 t
Motorisierung: 6-Zylinder Dieselmotor mit Abgasrückführung nach EURO VI
Leistung: 260 kW (340 PS)
Eine detaillierte Fahrzeugbeschreibung finden Sie unter www.bergischgladbach.de/neue_....
Fünf neue Rettungswagen für die Rettungswachen
Die Feuerwehr Bergisch Gladbach betreibt drei Rettungswachen für die Notfallrettung im Stadtgebiet. Der Fuhrpark besteht aus fünf Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), acht Rettungswagen (RTW) sowie vier Krankentransportfahrzeugen (KTW). Gemäß Rettungsdienstbedarfsplan werden die Rettungsdienstfahrzeuge in der Regel nach sechs Jahren oder einer Laufleistung von 180.000 Kilometern zu ersetzen. Bei Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeugen muss auf Grund der besonderen Belastung im Vergleich zu seiner regulären Nutzung der Kilometerstand mit dem Faktor drei multipliziert werden. Erstmalig konnten nun fünf identische Rettungswagen (RTW) nach europaweiter Ausschreibung beschafft werden, die die Bestandsfahrzeuge auf den Rettungswachen ersetzen. Dies hat auch zu Kosteneinsparungen und dem personellen Beschaffungsaufwand geführt.
Rettungswagen sind das Regeleinsatzmittel in der Notfallrettung und sind mit der entsprechenden Besatzung und der medizinisch-technischen Ausstattung für die Versorgung, Überwachung und den Transport von Notfallpatienten ausgelegt.
In der Stadt Bergisch Gladbach befinden sich täglich drei Notarzteinsatzfahrzeuge (2x 24h und 1x 12h), fünf Rettungswagen (4x 24h und 1x 12h), drei Krankentransportwagen (8h) im Regeldienst. Im Spitzenbedarfsfall wird ein weiteres Notarzteinsatzfahrzeug und ein weiterer Rettungsdienst in Dienst gestellt.
Fahrzeugbeschreibung Rettungswagen (RTW):
Standorte: Rettungswache 1 (Stadtmitte), 2 (Bensberg) und 4 (Refrath)
Fahrgestell: Mercedes Benz Sprinter 519
Aufbauhersteller: GSF Sonderfahrzeugbau GmbH aus Twist
Besatzung: 1/1
Zul. Gesamtgewicht: 5,5 t
Motorisierung: 6-Zylinder Dieselmotor mit Abgasrückführung nach EURO VI
Leistung: 140 kW (190 PS)
Alle fünf Fahrzeuge sind ausgerüstet mit:
- Hydraulisches Fahrtragensystem Stryker PowerLoad und Trage
Stryker PowerPro XT
- seitenverschiebbare Tragenaufnahme mit pneumatischem
Federungssystem, Typ "Hoverboard"
- Navigationsgerät mit automatischer Übernahme des Einsatzortes
aus dem Funkgerät
- 360°-Kamerasysstem zur besseren Rundumsicht, insbesondere zum
Rangieren
- Automatische Klimaregulierung im Patientenraum
Quelle: Feuerwehr Bergisch Gladbach
Bericht: Daniel Evers
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Kamera: Canon XF605
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Für die fehlenden Frontblitzer kann man sich beim ehemaligen Verkehrsminister bedanken, der von der echten Welt und der Wichtigkeit von Frontblitzern bedauerlicherweise keine Ahnung hatte
Frontblitzer sind verbaut, die halbe Kennleuchte ist nicht verbaut! Das liegt aber nicht an der StVZO, die Systeme sind zugelassen weil Sie gerade KEINE Frontblitzer darstellen..... Versteh nicht warum das teilweise nicht funktioniert.
@@commanderb-tron931 Kannst du das näher erläutern. Die Kreuzungsblitzer sind nicht verbaut, da diese derzeit nicht verwendet werden dürfen?! Sieht man doch auch auf den Bildern. Danke dir
Laut StVZO sind mehr als 2 nach vorne ausgerichtete Frontblitz System nicht mehr zugelassen. Da es sich aber als Kreuzungsblitz um halbe Kennleuchte handelt und diese auch nicht nach vorne ausgerichtet sind, würde dieses keine Probleme bereiten in der Zulassung. Was jetzt in dem Falle schief gelaufen ist weis ich leider nicht.
@@jackno88 die Zulassung der Systeme von Heantsch und Standby ist in Form einer halben Kennleuchte erfolgt und extra für den deutschen Markt "konzipiert" um die deutschen Vorschriften, sagen wir mal, zu umgehen. Die neue StVZO erfasst die Systeme nicht. Die StVZO beschreibt "Frontblitzer", diese Systeme sind genau das nicht, es sind Kennleuchten. Was wiederum zulässig ist.
"Frontblitzer mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne...." wären also zusätzlich zum HT System möglich - > halbe Kennleuchte + 2 Frontblitzer
@@steffeng9136 Hier bei uns hat das DRK die Kreuzungsblitzer auch mit den neuen RTWs durchbekommen. Verstehe es auch nicht ganz 🤷🏻♂️
Klasse Bericht !!!
Vielen Dank für den tollen Bericht.
Danke für die Einladung 👌
Respekt. Das ist mal ein voll ausgestatteter RTW, mit dem sich ordentlich arbeiten lässt. Hr. Schneiders hat die Fahrzeuge gut präsentiert. Schön auch, dass er auf die Vorrüstung der Kreuzungsblitzer eingeht, denn die Änderung der StVZO ist ein schlechter Witz. Hier sind alle Neufahrzeuge daher leider auch ohne eine Vorrüstung beschafft worden.
Hinsichtlich der neuen Regelung der StVZO mit der Limitierung der zusätzlichen nach vorne gerichteten Leuchten: 2 Frontblitzer sind im Grill, damit das Maß des Zugelassenen ja eigentlich ausgeschöpft. Wie schauts dann aus mit der 3. im Korbboden eingelassenen und nach vorne gerichteten Leuchte?
Nö, laut Ergebnisniederschrift des DFV (Link siehe mein Kommentar) ist das Kreuzungsblitzersystem sehr wohl zugelassen, also Deine zwei erwähnten Frontblitzer plus zwei seitliche halb Kennleuchten pro Fahrzeugseite kein Problem darstellen.
@@SMT ich red ja nicht von den Kreuzungsblitzern sondern von der einzelnen und ausschließlich nach vorne gerichteteten Leuchte im Korbboden, nicht die schräg zur Seite gerichteten Leuchten am Korb. Genau auf Grundlage der neuen Regelung haben es manche Feuerwehren bei ihrer Neubeschaffung schon abgeklemmt oder banal überklebt.
@@EnjoyFirefighting diese blöde Verordnung führt nur zur massiven Unsicherheit bei Allen Organisationen, jeder macht da gerade etwas anderes und die Korbblitzer sind ja sinnvoll, weil der Korb einer Drehleiter das erste ist, was an einer Kreuzung sichtbar wird vom Fahrzeug, weil dieser über das Fahrzeug hinaus steht. Nach etwas belesen in dem Thema sind aber wohl auch deshalb am Korb diese Korbblitzer erlaubt und fungieren mit seitlichen LED und LED in Korbmitte wie das zugelassene Kreuzungsbiltzersystem. Aber zur Zeit sind sich sicher nicht mal alle TÜV über das Ganze einig, wie gesagt, mehr Verwirrung hätte man nicht stiften können. Gruß aus Stuttgart.
@@SMT ja, leider.
Ja richtig, die sind sowas von sinnvoll, da die größer werdenden Körbe die bLaulichter aufm Dach, von vorne drauf schauend, teils komplett verdecken und man sonst nur die Frontblitzer von vorne sieht
Schick
Sehr schöne Fahrzeuge 👍
Schade um die Kreuzungsblitzer, da hat wohl wer die Zulassungsordnung nicht richtig gelesen oder verstanden. Zumal die Kreuzungsblitzer am Korb der Drehleiter vorhanden sind und nur bei den RTW's es als Problem beschrieben wird.
Richtig gelesen Steht in der Verordnung das zu jeder Seite des Fahrzeuges ein Paar blitzer montiert sein dürfen. Und das ist falls keine anderen Blitzer seitlich vorhanden sind im Kofferaufbau oder ähnliches der fall. Somit hätte es Zulassungstechnisch zu keinem Problem kommen dürfen da dies nicht als zusätzliche Frontblitzer, sondern als paar in der Seite zu verstehen wäre.
Nichts desto trotz schöne Fahrzeuge 😎👍
Wow ,schöne Fahrzeuge!lg aus Wien
Nice video 👌🏾👌🏾👌🏾
Hallo Klasse Bericht, könnten auch Zivil Personen Hingehen
🤤
Guter Bericht. Tolle Fahrzeuge. Aber die "Musik" ist total störend und nervend.
Oooöooöö
Klasse Fahrzeuge aber die Intro-Melodie ist unter aller S...
Ich find sie fresh, aber das Video-Outro ohne die Vocals klingt nochmal besser
stimmt lieber helene fischer oder was
Schlechtes viedeo!
nein
2ter Adrian sagt auch nein😂
@@Saftladen2 🤣