Naja in Belgien, Luxemburg, Frankreich und Tschechien sind 44 t erlaubt, in den Niederlanden 50 t und in Dänemark sogar 54 t, da fahren die gleichen LKW rum wie hier. Auch mit der gleichen Achsanzahl. Die LKW sind für weitaus mehr ausgelegt, das ist also kein Problem. Die einzige wirkliche Begrenzung ist nicht technisch sondern bürokratisch indem die EU Staaten sich mal wieder nicht einigen können.
Jetzt denk mal bitte nach. Niederlande und Dänemark 🤔 wie sieht es denn da mit Steigungen aus wie in Deutschland? Genauso mit dem Verkehr. Fast alles in Europa rollt durch Deutschland. Das ist ein riesiger Unterschied.
@@jannid8915 Ah, verstehe, die LKW bekommen jetzt neuerdings also eine Zulassung anhand der Steigung in den jeweiligen Ländern. Verbaute Technik und deren Leistungsfähigkeit ist zweitrangig ja?
@@MrPummi88 Darum geht es doch nicht. Sondern damit sollte nur erwähnt werden, das dies nur ein rein gesetzlicher Verstoß ist. Eine Verkehrsgefährdung ensteht dadurch nicht. Auch verlängert sich dadurch auch kein Bremsweg, wie beahuptet, sondern der Bremsweg verkürzt sich soagr noch. Na klar, ist das ein Verstoß und gehört bestraft, denn das damit schadet man jeden Berufskraftfahrer, der sich an die Gestze hält. Aber fahrzeugtechnisch in Bezug auf die Verkehrsicherheit, passiert da rein gar nichts. Ausgenommen er will über eine Brücke die für das Gewicht nicht ausgelegt ist. Aber darauf muss man auch mit 40 to aufpassen, denn das tragen auch icht alle Brücken.
@@eagle.performance Ja kann ich. Bei einem LKW, kann das Gewicht enorm unterschiedlich sein und zwischen Leefahrt und voll ausgeladen liegen. Daher muss die Bremsleistung dem Fahrzeuggewicht entsprechedn angepasst werden, damit es Fahrbar und kontrollierbar bleibt. Würde ein leeres Fahrzeug die voll Brmesleistung einleiten, die sein Bremssystem leisten kann, würden alle Räder ständig und immer sofort blockieren, auch mit ABS. Das wäre nicht nur gefährlich sondern würde auch richtig viel Geld in Sachen Reifen, Bremsen und sonstige Verschleißteilen bedeuten. Daher wird die Bremskraft dem Fahrzeuggewicht immer angepasst. Und zwar über ein ALB (automatisches lastabhängiges Bremsventil, bzw. automatisch lastabhängiges Bremssystem). Diese ermittelt die Belastung der Achsen, also den Anpressdruck und leitet dadurch mehr Bremskraft ein. Durch das höhere Fahrzeuggewicht und der erheblich größeren Bereifung bei LKW, erhöht sich durch mehr Gewicht auch die Bodenhaftung der Reifen, wodurch nochmal mehr Bremskraft eingeleitet werden kann. Zudem optimiert der heute gesetzlich vorgeschriebene Bremsassitent, die Bremsung dann nioch. So das eine Bremsung nicht nur über die Betriebsbremse, sondern das alle Bremssystem optimal und gleichzeitug zum Einsatz kommen. Also auch Retarder, Intarder, Motorbremse, und Jacobsbremse (je nach Ausstattung). Dies führt dazu, das ein beladener LKW, bzw. Lastzug, am sogar einen kürzeresn Bremsweg hat, als im Leerzustand. Und da die heutige Nutzfahrzeugtechnik nicht auf 40 to, sondern mindestens auf 75 to zulässiges Gesamtgewicht ausgelegt ist, wird der Bremsweg auch bei einer gesetzlichen Überladung kürzer. Selbiges passiert übrigens auch mit der Motorleistung. Mein EuroKombi z.B. ist technisch, auf ein zuläassiges Zuggesamtgewicht von 125 to ausgelgt. Weil man in anderen Ländern, oder mit entsprechender Ausnahmegenehmigung ja auch mehr Gewicht fahren kann. Und das sind die gleichen Bremsenanlagen, wie bei jedem anderen schweren LKW auf dieser Welt auch. Da juckt es in Sachen Technik und Bremsweg nicht, ob man mit 40 to oder mit ein paar Tonnen mehr unterwegs ist. Bedenklich wird es erst, wenn ein 5 Achsen Lastzug nicht ordentlich gewartet wird und schwerer als 75 to wird. Hier geht es mehr um die Infrastruktur, wie Straßen und Brücken, als auch um den gerechten Wettbewerb. Aber der heutigen Technik juckt das nicht viel.
Die Strafen und Gewinnabschöpfung ist gar kein Risiko für die Unternehmen sondern Geschäftskosten. Die Kontrollen sind einfach zu selten, da bringst du dutzende Ladungen durch bevor du erwischt wirst.
1:41 Das was der polizist sagt ist grundsätzlich nicht falsch jedoch ist das nicht der grund für unsere 40T Grenze. Der grund dafür sind die Straßenzustände und die Brücken. In den Niederlanden dürfen herkömmliche Lkw mit Anhängern oder Aufliegern ein Gesamtgewicht von 50 Tonnen haben, bei Lang-Lkw sind sogar bis zu 60 Tonnen erlaubt. in Skandinavien sind es bei entsprechender länge 90 TONNEN!
@@youtube_admin_0198 Zur Erklärung, da du es wahrscheinlich nicht weißt: Es ist eine Totsünde, den Bremsklotz an die Drehschemel-Achse zu legen. Warum? Sollte sich die Bremse am Anhänger lösen und sich der Anhänger im Gefälle in Bewegung setzen, dreht sich der Drehschemel um den Klotz herum. Daher ist es verboten. Liegt der Klotz vor der Hinterachse, kann das nicht passieren.
@@Toepferle Hab ich etwa Chinesisch geredet, bzw geschrieben? Oder warum hast Du meine Worte nicht verstanden? Meine Aussage bezog sich auf den Grund für für das Unterlegen, nicht wie, bzw. wo es gemacht wurde. Na klar ist dies unzulässig und falsch. Auch kann es bei einem einseitigem Unterlegen, bei einer gelenkten Achse mit freilaufendem Drehkranz, auch richtig gefährlich werden. Was natürlich auch nicht viel Sinn macht, in Sachen Absciherung gegen Wegrollen. Aber direkt verboten ist es nicht. Unzulässig, aber nicht verboten. Wenn z.B. beide Räder einer gelenkten Achse (beidseitig in Richtung Gefälle) unterlegt werden, funktioniert das wiederum auch. Auch ist gelenkte Ache, nicht gleich gelenkte Achse. Nur bei freillaufendem Drehkranz, ohne Drehkranzsperre, ohne Drehkranzbremse, ist es ein klarer Bedienungsfehler. Auch gibt heute schon gelenkte Achsen mit Federspeicher, bei denen das Unterlegen von Keilen (Hemmschuhe) sehr wohl zulässig ist. Nicht optimal, aber zulässig. Ebenso bei Achsen mit Einzelradlenkung (Achsschenkellenkung). Besser und sicherer, ist es natürlich immer an einer starren Achsen. Aber auch eine solch starre Achse, kann sich wegdrehen, besonders wenn es sich um eine Einzelachse handelt. Wie z.B. bei einem Drehschemel-Anhänger mit 2 Achsen (18to), oder einem Starrdeichsel-Anhänger oder SAN (Auflieger) mit nur einer Achse. Das Thema, ist also weit komplizierter, als man auf den ersten Blick vermuten mag. Man muss beim Unterlegen von Keilen, ebenso nachdenken und das Gehirn einschalten, wie bei vielen anderen Dingen.
Bei den im Video erwähnten 41,8 Tonnen handelt es sich um die sog. "Anhör-Freigrenze", d.h. bei mehr als 41,8 Tonnen ist nicht nur grundsätzlich eine Erlaubnis nach §29 Abs.3 StVO und ggfs. zusätzlich auch eine Ausnahmegenehmigung nach §46 Abs. 5 StVO (wenn eine Ladung transportiert wird; beides errfolgt dann ggfs. in einem gemeinsamen VEMAGS-Bescheid) erforderlich - vielmehr ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens IMMER der für das Befahren von Brückenbauwerken zuständigen Straßenbaulastträger (bei Staatsstraßen z.B. die Staatlichen Bauämter) hinsichtlich eventueller Fahrauflagen für das Befahren der Bauwerke (oder eventueller entsprechender Fahrverbote) angehört werden. Der sog. "Langholz-Erlaß" des BStMI (Bayer. Innenministerium) bezog sich nur auf die Fahrzeuglänge - nicht aber auf das Gewicht. Vielmehr gab es 2018 Sonderregelungen zum sog. "KÄFERHOLZ". Im Rahmen dessen durfte eben bis zu der o.g. "Anhörfreigrenze" (41,8 Tonnen) die Transporte eben ohne die o.g. Erlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden - diese Ausnahmeregelung war aber sowohl hinsichtlich der Wegstrecke (nämlich nur bis zum Sägewerk, Abladeplatz o.ä.), als auch zeitlich (zunächst bis Ende 2018) begrenzt.... Vermutlich hattet Ihr schlicht eine "normale" Erlaubnis nach §29 Abs. 3 StVO (wg. zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeuges >40 neben der zwingend erforderlichen Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO eigentlich ebenfalls immer notwendig) kombiniert mit Ausnahmegenehmigung nach §46 Abs. 5 StVO bis zu einem Gesamtgewicht von 48 Tonnen - die hatte aber dann eben nix mit den "Käferholz-Sonderregelungen" zu tun.... Die 48 Tonnen waren übrigens auch die früheren Obergrenze für flächendeckende Dauererlaubnisse für Autokräne (Sattelzüge u.ä. durften diese bis zu 60 Tonnen bekommen); inzwischen wird nicht mehr zwischen Autokränen und anderen "Schwergewichten" (z.B. Zugmaschine u. Tieflader) unterschieden, und die Grenze für flächendeckende Erlaubnisse wurde von 60 auf 68 Tonnen angehoben...... EDIT: Es gab Bundesländer, die 2018 die Grenze für die "KÄFERHOLZ"-Transporte auf 44 Tonnen gesetzt haben - in Bayern aber waren es aber (zumindest 2018) nur die von mir bereits erwähnten 41,8 Tonnen....
@@SmiSchma In einer Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt), welche die Erlaubnisse nach §29 Abs.3 StVO und/oder Ausnahmegenehmigungen nach §46 Abs.5 StVO erteilt... 😁
@@GuzziFuzzi-b6q Sehr schön, Leute hier bei RUclips zu haben, die mit Fachwissen um sich schmeißen. Vielen Dank! Schwurbler etc. gibt's auf dieser (und weiteren) Plattformen schon genug.
Aber nicht mit 5 Achsen sie schlauberger!! Zudem ist es dort oben nicht bis 38 Grad heiss was den Asphalt erweicht und durch schwere Fahrzeuge zu Schäden führt. Mann man..
Also ich muss der Polizei widersprechen. Der LKW mit den Gitterboxen ist für mich alles aber sicher nicht formschlüssig geladen. Bis zur Tür war noch ein halber Meter Platz und beide Klemmbretter sind ungenutzt einfach an Boden obwohl der Fahrer sie hätte sehr gut nützen können.
@@maxxmax1647 es scheint als wüssten sie nicht was formschlüssig bedeutet. Es bedeutet dass die Ladung keine Luft nach vorne und hinten hat um im Falle eines bremsen oder ausweichen nicht zu verrutschen. Hätte der Fahrer die Klemmbretter ordnungsgemäß angebracht wofür auch genügend Platz vorhanden war dann wäre alles in Ordnung gewesen. So muss ich der Polizei leider sagen. Setzen 6 denn formschlüssig ist das nicht gewesen.
@@Frankenfuzzy habe ich noch nie gesehen, nach hinten, Warum auch. Da treten doch keine Kräfte auf. Habe mal bei Coca cola gearbeitet, nie war nach hinten Formschluss, Egal ob leer oder Voll gut.
@@maxxmax1647 dann habt ihr es alle falsch gemacht. Das Problem ist dass Ladung egal wie schwer immer durch Straßenunebenheiten ständig in Bewegung gesetzt witd wenn nicht ordnungsgemäß gesichert wurde.Sie wandert mal etwas nach hinten dann zur Seite oder wieder auch etwas nach vorne je nach dem wo die Ladung den geringsten Widerstand hat. Im Moment einer gefahrensituation werden sie den ihnen gelassenen Platz nutzen. Das ist das Problem deswegen formschluss herstellen. Im übrigen sind sie im Falle eines größeren Unfalls als Verlader mit dran wenn sie keinen Formschluss herstellen und die Ladung die Boardwand oder sonstiges durchschlägt.
@@Frankenfuzzy Das System kommt von Krone. Die Paletten werden mit der seitlich Ladebordwand "eingeklemmt" da kann sicher nichts nach hinten weg Rutschen.
Der hat 6 Achsen.....in Den Niederlanden, wo ich mit dem Truck unterwegs bin, haben wir bei 50 Tonnen auf 6 Achsen noch weniger Achsgewicht wie ein 5 Achser bei 40 Tonnen in Deutschland.....
Es geht ja nicht im die Einzelachslast, sondern um das zulässige Gesamtgewicht. Wenn in den Niederlanden 50 t erlaubt sind, dann ist das so. Wenn du dort mit 60 t erwischt wirst, wird das sicherlich auch nicht tolleriert.
@@googie0815 du bist aber schlau....😉 Ihr könnt mit euren 40 Tonnen auf 5 Achsen mehr Unheil anrichten als dieser Herr mit seinen 6 Achsen wo die einzelnen Achsen weniger belastet sind und technisch das Limit weit unterschritten ist.... ....aber ich merk schon....in Deutschland denkt man nur bis zum nächsten Paragraphen und devotiert dabei zu einem höhrigen willfähigen jemand, der auch nicht weiter denkt....verboten ist verboten und damit hat es sich für euch.... ....mal was anderes....40 Tonnen auf einen 8 achsigen 25,25 Meter Kombination....was wollt ihr denn damit laden....wir dürfen damit 60 Tonnen haben und die Brücken bleiben bei uns heile weil kaum eine Achse davon 8 Tonnen überschreitet.... ....ja, ich bin 33 Jahre im Geschäft und Deutschland meide ich am liebsten....man kann auch prima anders von NL nach Süditalien fahren.....😉
@@googie0815 Das ist vollkommen richtig. Aber mich ärgert es, dies in solchen Sendungen nicht richtig dargestellt wird und das daraus gleich ein Horrormärchen wird. Die Verkehrsicherheit ist nicht gefährded und es verlängert sich auch kein Bremsweg, ganz im Gegenteil. Der Bremsweg verkürzt sich soagr noch.
Die Interne Waage ist im Wald sicher super. Logisch erhögt sich der Bremsweg. Mit der Ausnahmegenehmigung erhöht sich der Bremsweg legal. Trotzdem bremst so eine Kiste voll beladen besser als mancher PKW
ist doch egal, weil technisch kein Problem. Bin selber Langholz gefahren. Wir hatten eine Genehmigung bis 48 Tonne. Dann wären nur noch 2 Tonnen überladen. das kann bei Holz sehr schnell passieren. Vor allem wenn es wehrend einer längeren Fahrt regnet, saugt sich das Holz voller Wasser und wird schwerer...
Richtig. Bei den Holzigen mit Kran tut es kaum weh, da man selbst irgendwo ablädt und später selbst wieder auflädt. Wenn da erst Firmen mit Kran und 2.fahrzeug kommen müssen, dann wird sich das der Spediteur überlegen
@@xdomii2663 Du hast glaube ich keine Ahnung von ausländischen Speditionen ( eher östlich Rumänien Tschechien ). Das wirdmit einkalkuliert … Genau so wie fehlende Pausen . Da sagt die Firma mach einfach falls du erwischt wirst zahlen wir das. Andere Länder sind da schlauer und nehmen direkt die Spedition in die Mangel und schätzen den Gewinn der Tour ab und geben das als Strafe mal 2 oder ähnlich
Ich kenne eine einfachere Lösung des Problems. Man muss sich einfach an die Verkehrsregeln halten, wie es ein intelligenter Mensch tun würde. Ich freue mich darüber, dass ich dir helfen konnte!
Ich fahre selber vierachser Kipper, man hätte auch ohne Waage einschätzen können dass es zuviel ist... Bei Schüttgut ist es sogar noch schwieriger zu schätzen, da nasse Erde bekanntlich schwerer ist... Solche Kunden gehören einfach nicht auf die Straße, die Holz-Kutscher haben immer zuviel drauf, sprich es hat ja nicht die falschen erwischt
...also hier in der Schweiz darf man mit 40t gesamt überall 80 fahren. Traurig, dass man in meiner alten Heimat immer noch nur mit 60km/h auf Bundesstraßen fahren darf.
@@stephangartner688 Das stammt nioch aus Zeiten, wo das wirklich sinnvoll und notwendig war. Aber wer noch nie einen alten Lastzug, nur mit trommelbremsen gefahren ist, kann da leider nicht mitreden. Klar, bei den heutigen Lastzügen wäre 80 km/h auf Landstraße und 100 km/h auf der Autbahn auch kein Problem. Aber Gesetz ist eben Gesetz, was ist das Problem sich dran zu halten. Und der hier hätte gar nichts gezahlt, wenn er nur ansatzweise etwas von seinem Beruf und der deutschen Sprache verstanden hätte. Denn das war illegal, was der Polizist da gemacht hat.
wurde offiziell vor 85 Jahren eingeführt. Genau am 1. Oktober 1939. Seit dieser Zeit hat sich die Technik des LKW,s , insbesondere der Bremsen kaum verändert.
7:30 Formschlüssig geladen, 60 GB bis vorne hin, alles ok? Und wo ist die Sicherung nach hinten? Bei 64 wäre es ok gewesen, da diese dann bis etwa 10 cm vor der Tür gingen. So hätte er mindestens die Sperrbretter einsetzen müssen.
Christian der musizernde Polizist, schön Dich mal wieder zu sehen , Du könntest doch da mal ganz fröhlich mit Deinem genialen Akkordeon .. wenns sein soll nimmst halt noch den Kollegen Daniel mit
@@camillotegge123 Danke wusste nur noch das wir, im Januar 2007 bei dem Orkan Kyrill, das technische Gesamtgewicht des LKW ausnutzen durften. Bin zu der Zeit für einen Bekannten gefahren ( Aushilfe ). der hatte einen MAN 30-500 und einen 30to Nachläufer. Ich wurde natürlich auf einem Sonntag in Meschede von der Polizei angehalten und aufs übelste Beschimpft ( ich hatte 60to Gesamt und das auch noch Sonntags ), aber nach lesen der Sondererlaubnis wurden diese Polizisten recht still und liefen rot an. Auch die wissen nicht alles.
Bin selbst schon mal ausversehen mit 70 über ein Eck in Deutschland gefahren, ist mir dann zum Glück bald a mal aufgefallen 😅 In Österreich ist ja 70 erlaubt 🙈
Was soll nach hinten passieren? Er hat Rutschmatten darunter und spannt nach unten, bei Bremsen oder Unfall kann es nur nach vorne. kommt jetzt auf das Gewicht der Ladung an, eventuell die Gurte zu flach gespannt.
@@mg7990 Also ich sehe weder Gurte noch Matten. Wenn er Antirutschmatten unter den Kisten hätte wäre ich bei dir, da dann der Reibwert dann bei 0,6 liegt und nach hinten nur 0,5 abgesichert werden müssen. Aber Metall auf Holz hat 0,2. Also so nicht ausreichend.
@@SteppenWolf-i3l bei der Ladungssicherung muss man stets davon ausgehen, dass ein LKW die Beschleunigung eines startenden Kampfjets auf einem Flugzeugträger hat, denn man weiss ja nie☝️zudem kann es auch sein, dass man auf der Strecke in einen Looping fährt.
Jeder gute LKW Fahrer fährt 60 auf Landstraßen! Inzwischen haben die meisten Fahrer es auch eingesehen das der Zeitgewinn so minimal ist und im Gegensatz die Strafen hoch (wenn auch noch viel zu niedrig...).
Dann erzähl das mal den hauptsächlich osteuropäischen LKW Fahren hier, niemand fährt 60, wenn doch wird er massivst bedrängt von den anderen LKWs, und so ein Mordversuch-Überholmanöver „durfte“ ich erst letzte Woche bezeugen, irre!
Es war mir - als Autofahrer - komplett neu, dass für die LKW 60km/h auf der Bundesstrasse gilt. Ich dachte 80. Denn ich habe in den letzten Jahrzehnten noch nie einen 60-fahrenden LKW getroffen. *grübel*
@@SteppenWolf-i3l Holz ist generell nur sehr schwer einschätzbar. Egal was für Holz. Was mich dabei immer so ägert, das ist diese Doppelmoral. Obwohl alle LKW mit Luftfederung diese Technik bereits an Bord haben (und von Unternehmern deaktiviert wird) und diese für ein paar wenige Euros bei Blattgefderten Fahrzeugen nachgerüstet werden kann, gibt es noch immer keine gesetzliche Vorschrift hinsichtlich einer OnBord-Waage. Aber eine Reifendruckanzeige und andere Blödsinn, das ist gesetzliche Pflicht. Aber logisch, dann könnte man ja nicht mehr abkassieren.
Nicht der einzige Brüller. Also ich wäre echt dafür, das die auch alle 5 Jahre nachschulen sollten. Die Wissen und können doch inzwischen weniger als diese unfähige Nachwuchsfahrer, wie wollen die da was anständig und richtig kontrollieren. Das sieht man ja schon bei den Gitterbosen, die nach hinten nicht gesichert waren.
Die Strafen für Überladung erscheinen aber recht überschaubar… da lohnt sich das vermutlich regelmäßig zu machen. Wenn man das wirklich verhindern will müßte das deutlich teurer sein! Aber das mit deutlich teurer, betrifft viele Strafen…
@@stevechief Nein, jetzt weißt Du, was ich als Berufskraftfahrer in meinen vielen Berufsjahren von echten Juristen gelernt habe. Und warum ich in dieser Hinsicht noch keinen Pfennig, bzw. keinen einzigen Cent bezahlt habe. Wer aber seinen beruf nicht kennt, der soll sich ruhig weiter abzocken lassen.
@@kraftfahrer85soso, dann erzähle doch mal von der "illegalen Beweisführung" und der "Gegenanzeige" - unterhalte uns weiter mit deinem juristischen Halbwissen bis Nichtwissen.
@@stevechief Du bist der pure Beweis dafür, das Intelligenz ausstirbt. Schonmal was darüber gehört, das man in Sache StVO ein Aussageverweigerungsrecht hat und in Sachen Sozialvorschriften Aussagepflichtig ist, auch dann, wenn man sich selber beastet. Auch wofür ein EG-Kontrollgerät eingebaut wird , was die Unschuldsvermutung ist und vor dem Gesetz alle gleich sind, sowie gleich behandelt werden müssen. Scheinbar nicht. Glaube auch nicht, das so jemand wie Du einen LKW-Führerschein oder eine ander Fahreraubnis hat.
Die erzählende Dame redet völligen Unsinn. Straffen für hohe Geschwindigkeit oder ungesicherte Ladungen sind offensichtlich berechtigt. Aber ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, welche logischen Gründe das Bundesverkehrsministerium dafür haben kann, diese alte Gewichtsgrenze von 40 Tonnen beizubehalten, unabhängig von der Anzahl der Achsen und der Weigerung, den Euro-Kombi endlich zu akzeptieren. Das ist schrecklich für die Wirtschaft des Landes...😢
In der Ausnahmegenehmigung kann vieles vorgegeben werden: eine bestimmte Route, die befahren werden darf, fahren mit Begleitfahrzeugen, eventuell auch andere Fahrzeuge
Nutzfahrzeuge werden so gefertigt, das sie in vielen Ländern und für sämtliche Einstzzwecke verkauft werden können, ohne das man darn Anderungen vornehmen muss. Folge ist, die Fahrzeuge sind weit leistungsstärker und sicherer als es der Einsatz es jemals erfordert und um ein vielfaches leistungsstärker und sicherer, als gesetzlich gefordert. Ganz besonders hinsichtlich des gesetzlich Erlaubten. Die Hersteller wären ja blöd, wenn es für jeden unterschiedlichen Einsaatz, jedes unterschiedliche Gewicht und jede unterschiedliches Gesetz ein jeweiliges fahrzeug gebaut würde. Da wären LKW ganz schnell unbezahlbar. Da ist die Technik überwiegend gleich, weil wer in Serie, in Masse produziert, der produziert kostengünstiger. Für die heutigen Fahrzeuge ist das alles kein Problem, aber die gesetzlichen Obergrenzen haben noch mehr Gründe, als nur die Fahrzeugtechnik. Hier geht es auch um den Zustand der Infrastruktur, Verkehrpolitik, und um Regulierung von Wettbewerb. Nicht nur zwischen den einzelnen Speditionen, sondern auch gegebüber anderen Transportmittelnm, wie Bahn, Schiff und Flugzeug. Klar ärgert das einen, wenn dann in solchen Sendungn verdreht werden, indem behauptet wird der Bremsweg würde länger. Denn das ist Schwachsinn und sogar noch falsch, denn der Bremsweg wird mit mehr Gewicht sogar noch kürzer. Zumidnest so lange, bis die Technik an Ihre Grenze kommt. Und wo die bei einem Lastzug liegt der für ein zulässiges Zuggesamtgewicht von mindestens 75 to (bei 5 Achsen) liegt, kann sich wohl jeder denken.
12:01 Wieso schnallt sich der Beifahrer Polizist noch bei der Fahrt ab? Sowas sollte euch mal zur last gelegt werden. Hauptsache die Bußgelder kennt ihr aus auswendig traurig
Im Video wird gesagt, dass der Lkw Fahrer für die 200 Euro Strafe 3-4 Tage arbeiten muss. Nie im Leben. Wenn man sich das mal durchrechnet und NUR 8 h berechnet für den LKW Fahrer, was ja nie passt. Dann würde er nur knapp 6 Euro die stunde verdienen.
In den Niederlanden dürfen herkömmliche Lkw mit Anhängern oder Aufliegern laut Verkehrsministerium in Den Haag ein Gesamtgewicht von 50 Tonnen haben, und hier erzählt man was von Bremsweg
Weil die Herrschaften kein Ahnung von der Technik haben, die sie kontrollieren. Aber bei denen gibt es ja auch keine Ausbildung oder gesetzliche Fortbildung.
Und dann wird nichts mehr laufen, weil die es nur mit Klappe können. Aber ich verstehe auch nicht, warum viele Kollegen so wenig Ahnung haben und sich dadurch immer mehr gefallen alssen.
Dass der Bremsweg sich sark erhöht glaube ich nicht wenn alle Achsen gebremst werden. Die Fahrzeuge sind meist für höhere Achslasten gebaut wie dann im Schein stehen. Bei den Achslasten geht es mehr um den Straßenverschleiß.
Bei 5 Achsen liegt das technische zulässige Zuggesamtgewicht bei mindes. 75 to. Dafür sind auch die Bremsen mindestens ausgelegt. Und mit mehr Gewicht, wird bis dahin der Bremsweg kürzer.
die 60 sind ein Witz, aber damit geilen sich korrupte Polizisten auf. Sie wurden ursprünglich am 1. Oktober 1939 eingeführt. Sind eh erst 85 Jahre vergangen.
@@JPaufTour Bei jedem LKW mit Zweileitungs-Zweikreis-Bremsanlage. Über ALB, wird die Motor- und Bremsleistung hier dem Fahrzeuggewicht angepasst. Mehr Gewicht auf den Rädern, erhöht zudem die Bodenhaftung, somit kann mehr Antriebs- und Bremskraft umgesetzt werden. Der Bremsweg wird kürzer egal wieviel Achsen vorhanden sind. Stell Dir mal vor, der LKW ist leer und es würde die Antriebs- und Bremsleistung wie bei voller Ausladung anliegen. Das Fahrzeug wäre unfahrbar, bei jedem Gasgeben würen die Antriebsräder sinnlos durchdrehen und bei jedem Bremsen alle Räder blockieren. Da wären die Reifen nach 2 Stunden runter und richtig schön eckig. Das ist kein PKW, sondern ein LKW, hier bestehen ganz andere Auslegungen und viel mehr Leistungsreserven. Un was bitte, soll der Bremsweg denn mit der Anzahl der Achsen zu tun haben? Finde es echt traurig, wie wenig die Menschen heute über die Technik wissen, die sie benutzen, bzw. die sie umgibt.
@@JPaufTour Mit absoluter Sicherheit *JA* , wer was anders behauptet hat keine Ahnung worüber er sich da unterhält. Und die Achsanzahl hat damit rein gar nichts zu tun.
@@greattruckerdonation3085 Natürlich hängt das unter anderem mit der Achszahl zusammen. Jeder zusätzliche Reifen bringt zusätzliche Aufstandsfläche mit sich und damit Bodenhaftung. Jede Achse bringt einen Satz Bremsen mit sich und somit Bremskraft. Das ist reine Physik.
Hier in RSA fahren wir mit 63 t. plus geduldete 9%. Und die LkWs sind die gleichen wie in Deutschland. Australien sind 163 t. erlaubt, das je nach Territorium bis 120 km/h, und mal Raten welche LkWs dort auch fahren !
Das ist doch nur eine Propagandasendung für das kaputte Deutschland. Bald werden wir hungern, dann werden die Deutschen wach. Leider geht daran kein Weg vorbei wie man sieht.
Du hast hier gar nicht die Strecken zu überwinden, die Du in Australien oder Südafrika zu fahren hast. Kannst halt Deutschland und sein Straßennetz bzw. die Verlehrsdichte nicht mit Australien vergleichen.
Was ich nicht verstehe, ist, dass der Fahrer des weißen Daf von dieser Polizei nicht zur Rede gestellt wurde, weil er während der Fahrt keine Schuhe trug, was bei anderen Polizisten oft der Fall ist.
Die Vorschrift mit festem Schuhwerk zu fahren ist von einer deutschen Berufsgenossenschaft. Ein tschechischer LKW ist nunmal kein deutscher Arbeitsplatz.
Das ist ganz normal im Transportgewerbe. Da wird das Du zischen allem und jeden genutzt. Und ist auch gut so. Vor allem gibt es in vielen Sprachen auch kein Unterschied zwischen SIE und DU. Un mir ist es einfach unverständlich, warum sich da immer dran aufgehangen wird.
@@kraftfahrer85 Das ist absolut Respektlos. Die wollen ja auch nicht geduzt werden. Du fährst wahrscheinlich erst paar Wochen und üblich ist sowas überhaupt nicht.
7 Tonnen ist noch harmlos...Die Krönung war der Holzzug wo alleine das Zugfahrzeug auf 38 Tonnen kam, der Anhänger noch mal auf rund 33 Tonnen. Also 71 (!) TONNEN !!!.
Dann schau Dir das nochmal mit Brille an, das waren 28 Tonnen beim Motorwagen und 23 Tonnen beim Anhänger. Also 51 Tonnen bei einem 6 Achsen-Zug. Klar verboten, aber technisch kein Problem, auch nicht im Ansatz gefährlich. Aber eben verboten.
@@lappilappland3708 Das stand aber nicht dabei, also woher soll man das wissen? Zumindest ist die Arbeit der Fahrer besser, als der Kontrollorgane, bzw dieser Polizisten hier.
6:30 - wie bitte LKWs dürfen auf den Bundesstraßen nur 60 km/h fahren???? hab ich das richtig gehört? warum sind die dann bei uns immer mit 90 km/h unterwegs laut Tacho?
Jedes Fahrzeug und jede Fahrzeugkombination, ab einem zulässigen Zuggesamtgewicht ab 7,5 to. Viele fahren schneller, weil Zeit Geld ist. Und weil ein Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten teurer ist, wie eine kleine Geschwindigkeitspberschreitung. Und nein, die fahren keine 90 km/h, denn wenn Du das auf einem PKW-, oder Motorradtacho gesehen hast, kannst Du locker mal 10 bis 15% abziehen. In der Regel fährt man keine 20 % schneller, weil das dann Punkte gibt und den Führerschein gefährdet. Ausgenommen es brennt zeitlich wirklcih und man weiß, das auf der Strecke kein Gescheindigkeiitskontrolle ist. Wenn man z.B. per Funk mit entgekommenden Kollegen spricht oder wenn man die Strecke kennt, bzw. unmittelbar aus der Gegenrichtung kam. So wie das im Nahverkehr sehr oft der Fall ist.
Diese Summen ist doch lächerlich! Diese Fahrzeuge haben alle eine Wage, und jeder Fahrer kann diese einsehen, also weiß dieser genau was er da durch die Gegend fährt! Also was soll das mit diesen lächerlichen Strafen?
Moment, da irrst Du Dich. Klar hat jeder LKW mit Luftfederung diese Technik an Bord (und bei Blattfederung kostet das nur ein paar Euro mehr), aber viele Unternhemer wollen das nicht, das der Fahrer weiß, wie schwer sein Fahrzeug ist. Kenn einige Unternehmer, die diese Funktion mit Absicht deaktivieren lassen, damit der Fahrer aus Unsicherheit heraus, lieber etwas mehr drauf packt. Denn das ist schließlich Profit pur. Würde der Gestzgeber wirklich wollen, das weniger überladen wird, warum sind ist es denn noch keine gestzliche Gewicht, das ein LKW sein Gewicht anzeigt? Die Technik ist bereits in fast allen Fahrzeugen verbaut. Und statt wichtige Dinge gestzlich vorzuschreiben, wird z.B. so etwas wie ein Reifdruckanzeige zur gesetzlichen Pflicht. Entschuldige, aber hier geht es ums Kasse machen, nicht darum dem Fahrer das Leben zu erleichern, Überladung und damit verbundene Strafen zu vermeiden.
In den 70 Jahren war das noch schlimmer, wenn ich mich da ans Altpapier erinnere. Als ich von Holz noch keine Ahnung hatte, haben die mich bei der ersten Tour so etwas von beschissen, das es mir eine Lehre fürs Leben war.
Nur 47t. Die sollten mal im pfälzer wald rausziehen und auf die waage fahren...hier fährt der 2 achs hänger am 40 jahre alten deutz mit 30t herum und der 6 achser langholzzug mit 70t umher oder der 5 achser wie im video mit 60t. Da hier NIE kontroliert wird, wird das so gemacht. Bringt halt mehr Kohle aufs konto. Dass dadurch die strassen eher gute waldwege sond mit schlaglöchern und ausgefahrener bankette ist denen egal
@@truckerolli viel Erfolg bei dem Versuch, wie auch immer man auf die Idee kommt... Aber glaub nicht mir, sondern § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 des Einkommenssteuergesetzes.
"nix Bremse, nix Bremse" auf der Waage...aber was macht das für einen Unterschied, wenn das Fahrzeug still steht? Ob Bremse angezogen ist oder nicht dann ändert sich doch das Gewicht nicht, oder?
Wenn du genau hinschaust, siehst du daß es eine Doppelwaage ist. Wenn er die Bremse nicht löst, steht der Zug verspannt auf den zwei Waagesegmenten und das Ergebnis wird verfälscht
@@ThomasK427 dazu gibts die "ausgleich" funktion... was denkst, was passieren kann, wenn er mit gelöster bremse auf der waage steht?! das ergebnis wollen die beamten sicher nicht verantworten. 😀
@@ThomasK427 Nein, das ist nicht ganz richtig. Das hier ist eine durcgehende Brückenwaage auch wenn es zwei aneinadergesetze Betonplatten sind. Das, was Du hier erklärst kommt erst zum tragen, wenn man jedes Fahrzeug oder jede Achse einzeln verwiegen würde (im Verbund des Lastzuges). Aber das ist dann niemals wirklich genau und auch nicht gerichtsvertbar. Wenn man einen Zug im Ganzen gewogen wird, muss die Waage durchgehend lang sein (und auch geeicht). Verwiegt man jedes Fahrzeug einzeln (Motorwagen und Anhänger), müssen die Fahrzeuge von einander getrennt werden, also abgekoppelt. Da sonst Verspannungen durch das Fahrwerk, ganz besonders bei Luftfederung , zwischen den Einzelfahrzeugen entehen. Welche zur Gewichtsübertragungen und Messfehler führen (der Grund warum das nicht gerichtsverwertbar ist). Und eine Achslastverwiegung ist hierbei nur eine grobe Orientierung, die niemals zu 100% das korrekte Gewicht anzeigt. Denn man kann ja keine Achsen voneinader trennen, die am gleichen Fahrzeug montiert sind. Vermutlich war das bei dem Polizist pure Gewohnheit oder technsiches Unwissen, das er diesen Spruch hier von sich gibt. Einfach ignorieren und schmunzeln.
Hat der ernsthaft Antirutschmatten unter den Gurten und die Polizei sagt, die Ladungssicherung sei nicht zu beanstanden?! Langsam wird das doch wirklich zur Lachnummer... Dafür gibt's Kantengleiter, damit der Gurt auch vernünftig darüber hinweg gespannt werden kann. Man verliert auf der Gegenseite fast die komplette Spannkraft, wenn man über Antirutschmatten spannt. Die Gurte sind damit faktisch nur noch Dekoration...
Deutchland ist in 70ér jahre stehen geblieben.. In dänemark sind f¨r ein 5 achs sattelzug 47 tonnen erlaubt und ein 6 sattelzug sind 53 tonnen erlaubt.. Und die durfen 80 km/h fahren auf autobahn UND bundestrassen
Moin gild das auch für andere nach 7 Punkten nur einen Monat Fahrverbot zb Deutsche Fahrer und danach sind sie frei Wie kann er 96 km fahren auf einer Bundesstraße wo nur 60 Km erlaubt sind Führerschein einziehen und LKW in Beschlag nehmen so ist der richtige Weg
Es gibt doch genug Autofahrer die das nervt wenn ein LKW mit 60 über die Bundesstraße schleicht, und das mit 60 auf der Bundesstraße ist doch noch aus einer Zeit als es noch schwache Trommelbremsen gab, normal gehört das in einer Zeit wo LKW rundum Scheibenbremsen, Retarder, ABS, Abstandsradar und Spurhalteassistent haben längst auf 70 oder 80 angehoben.
Zuviel ist zu viel, keine Frage. Ob damit allerdings der Bremsweg länger wird ist keineswegs gesagt. Das hängt von den Bremsen ab. Wenn die die Blockiergrenze auch bei 7t mehr schaffen, dann bleibt der Bremsweg gleich. Physik ist Physik.. Aber es gibt natürlich jede Menge andere Gründe, warum Überladung garnicht geht. Das sind Werte, die schlicht eingehalten werden müssen.
@@Demmos21 Aber nicht in DE, hier muss man ja ab 40.1 Tonnen eine Genehmigung anfordern und dann auch nur auf bestimmten Strecken fahren weil die Infrastruktur ja so wunderbar ist. In den Skandinavischen Ländern fahren die weitaus mehr Gewicht durch die Gegend und es klappt auch alles ohne Genehmigung.
Doch hab ich. Die Massen kürzen sich raus. Die Masse, die schiebt ist zwar größer, die Masse geht aber auch in die Verzögerungskraft ein,: Fr = Reibbeiwert mal Masse.
das problem hier in DE sind die maroden Brücken und Straßen. nicht mehr und nicht weniger. 40t darf jeder und für jede extra tonne die man als Schwerlast unterwegs ist zahlt man halt. ich versteh nur nicht das der LKW mit Ladekran keine Bordwaage hat die anhand vom Luftdruck der Achs-federung zumindest einen "schätzwert" abgigbt.
So etwas gibt es, aber warum sollte man sich so etwas einbauen, bzw. bei neu Bestellung ordern? Wenn man so etwas verbaut hat, dann ist es auch noch Vorsatz.
@@nullgewinde Das ist heute in jedem LKW mit Luftfederung serienmäßig mit drin. Und jede blattgefederte Achse und jeder Ladebordkran lässt sich für wenige Euros nachrüsten, bzw. ab Werk damit bestellen. Aber nur wenige Fahrer wissen, das die Unternehmer das nicht wollen. Die bauen das lieber aus und deaktivieren das lieber. Wäre ja schlimm, wenn der Fahrer nicht mehr überladen fährt. Warum auch, das zur gestezlichen Vorschrift machen, wenn man dann keine Überladung mehr abkassieren kann. Ist ja wichtiger das der Fahrer eine gestzlich vorgeschriebene Reifendruckanzeige hat. Wehe dem, der dabei was Böses denkt.
Du wirst lachen, jeder LKW mit Luftfederung hat heute eine Waage an Bord. Nur werden die heute sehr oft von den Unternehmern deaktiviert, damit der Fahrer eben im nicht sehen kann, wie schwer er ist. Und die wissen genau, das der Fahrer dan lieber mehr drauf packt, bevor er wege zu wenig Ladung ärger bekommt. Mich kotzt diese Doppelmoral an. Das es noch keine gesetzliche Pflicht ist, das jeder LKW eine aktivierte Waage an Bord hat. Das man zulässt, das Unternehmer dies soagr noch deaktivieren und das man lieber so einen Blödsinn wie eine Reifendruckanzeige zur gesetzlichen Pflicht erklärt. Habe sogar mal erlebt, das ein Unternehmer Holztransporter gekauft hat, die eine Kranlastzwaage hatten, wo man die gehobenen Einzelgeichte per Knopfdruck assieren konnte. War im Preis serienmäßig dabei, aber der Unternhemer hat dies aus allen 10 Neufahrzeugen ausbauen lassen, bevor er dies angemeldet hat. Denn jede Tonne die mehr geladen wird, bedeutet Geld. Und bei der geringen Kontrolldichte heute, ist das ein riesiges Geschäft, wenn dann mal jeder 1 LKW von 10, 20 oder 50 mal eine kleine Strafe wegen Überladung zahlen muss. Das der Fahrer dann mal einen Punkt bekommt, juckt ja den Unternehmer nicht. Was glaubst Du denn, warum der Kurzholz-Lastzug hier, mit 6 Achsen unterwegs ist? Das der mit 5 Achsen mehr an Nutlast laden kann, sollte doch einleuchten. Also warum hat der Lastzug 6 Achsen, wenn Überladung hier nicht schon vorsätzlich eingeplant ist.
03:06 Nein Herr Ordnungshüter, diese Aussage ist falsch. Der Latzug hat ein Übergewicht von 17,15 % und keine Überladung von 17,15 %. Denn eine Überladung berechnet sich immer nur auf das gesetzliche mögliche Ladungsweicht eines Fahrzeuges. Wer Nutzfahrzeug kontrolliert, sollte doch Überladung und Übergewicht unterscheiden können. Peinlich und das noch vor der Kamera.
Hab das Video noch nicht gesehen,aber wenn in anderen Ländern 50t erlaubt sind,widerspricht das allem.Denke die bremsen der modernen Lkw können einiges leisten und das genug puffr nach oben ab werk schon mit einberechnet wurde..!!
Es geht dabei eher um die Belastung auf den Asphalt. Da machen die 10 Tonnen pro LKW die dann mehr wären, so einiges aus. Sind ja jetzt schon überall Baustellen, stell dir vor wie deutsche Straßen aussehen wenn ab morgen 50Tonner auf den Straßen unterwegs sind.
@@R4vencl4w Stimmt👌🏽👍🏽 Es würden nicht alle mit 50t fahren bzw es ging um das Bremsverhalten was klar ist bei mehr masse,aber das packen die schon..Eine Achse mehr ist natürlich auch relevant bei den 50-60 tonnen zulassungen im Ausland..
@@almircatic1976 Wenn es erlaubt wäre und mehr Geld bringt, dann würde es jeder machen. Das bedingt alleine schon der Wettbewerb und die stetig steigenden Kosten. Allerdings frage ich mich, ob heute überhaupt noch einer Ahnung hat, warum, weshalb, wieso und wann man wo mit unterschiedlichen Gewichten in unterscheidlichen Ländern fahren darf, bzw. was dür technische Vorschrift ist. Fakt ist, niemals das überschreiten, das in der Zulassung steht. Die Fahrzeuge juckt das nicht, ein 5 Achsen Lastzug, ist technisch für mindestens 75 to zulässiges Zugesamtgewicht ausgelegt. Da passiert nichts, ausßer ein wenig mehr Fahrzeugverschleiß.
@@pahng418 Jo immer daran halten,aber was willst du machen bei Holz oder teilweise Kipper irgendwo wird man geladen und hat keine waage🤷🏻♂️..Fahre Kühler keine Probleme damit🤗
@@almircatic1976 Bei aller Liebe, aber ich bin über 20 Jahre Kühler gefahren und auch da wird ohne Ende überladen und mit dem Gewicht beschissen. Wie oft warst hast Du denn das tatsächliche Gewicht Deiner Ladung denn per Waage mit den Papieren kontrolliert? Du würdest Dich wundern, versprochen.
Was positiv auffällt: die Fahrer haben keine Adiletten an den Füßen, sondern Turnschuhe👍! Aber bei dem Wahnsinnigen auf dem Dashcam - Film zum Schluss musste ich die Luft anhalten! Ein "near miss" erster Güte, die 2 Jahre hat der Fahrer sich redlich verdient!
Schon mal mit FlipFlops oder anderen Schlappen durch den Wald gestolpert oder einen Ladekran gekrabbelt? 🤣 Glaube, das nennt man heute, "learning by doing". 🤣🤣🤣
@@pahng418 Nein, auf die Idee bin ich nicht gekommen. Habe als Student in der einen oder anderen Spedition gearbeitet, und da waren Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen Vorschrift.
@@jurgenkuhlmann9194 Aber auch die, können beim Fahren gefährlich werden. Weil man damit auch nicht immer das nötige Feingefühl hat. Natürlich sind die immer besser als Schlappen, die in gewerblichen Fahrzeugen über die BG, die gestzliche UVV eh generell verboten sind. Leichtes, festumschließendes Schuwerk, ist beim Fahren jeglicher Art von Fahrzeugen immer besser. Einzige Ausnahme sind hier nur Zweiräder.
@@jurgenkuhlmann9194 Sind im Grunde die beste Wahl fürs Fahren, aber auch nur für Fahren und die Kaffepause. Dan denken, diese fürs Be- und Entladen entsprechend der UVV der gesetzlichen Versicherer, mit echten Sicherheitsschuhen zu tauschen. Alleine schon, weil man selber ja, sehr an seinen Füßen hängt.
Selbst wenn sich der Bremsweg durch Übergewicht verlängert, wäre er immer noch kürzer, als es der Gesetzgeber verlangt. Empfinde solche Kontrollen als Schikane, obwohl ich kein LKW-Fahrer bin. Und bei der Kontrolle der Ladungssicherung wird auch total übertrieben. Da langt doch eine Trennwand, wenn hinten nur Pakete drin liegen.
Wenn du für den Timecode einen Doppelpunkt, statt des Punktes verwendest, wird der Timecode von RUclips automatisch in einen Link transferiert, der beim Anklicken direkt zur angegebenen Stelle führt. 13:57
Es darf nicht über Matten, bzw. rutschhemmende Materialien (als Kantenschutz) Niederzurrt werden. Damit die Vorspannkraft sich auf beide Seite entsprechend verteilen kann. Denn es bringt nichts, wenn die eine Seite stramm gesoannt ist und die andere locker und sich die Vorspannung während der fahrt (durch die Vibrationen), verteilt und dann die Ladung nicht mehr ausreichend niederdrückt. Direktes Zurren, ist dagegen vollkommen in Ordnung. Über rutschhemmende Kantenschutz nicht optimal, aber zulässig.
Naja in Belgien, Luxemburg, Frankreich und Tschechien sind 44 t erlaubt, in den Niederlanden 50 t und in Dänemark sogar 54 t, da fahren die gleichen LKW rum wie hier. Auch mit der gleichen Achsanzahl. Die LKW sind für weitaus mehr ausgelegt, das ist also kein Problem. Die einzige wirkliche Begrenzung ist nicht technisch sondern bürokratisch indem die EU Staaten sich mal wieder nicht einigen können.
die lkw sind bis zu 70t ausgelegt
@@Toxic-Oxygen und wenn der Bremsweg tatsächlich problematisch wäre, würde ich als Polizist den Holz-Lkw nicht voraus fahren wollen.
Gleichwohl werden bei höherer Achslast die Straßen stärker belastet, teilweise überlastet.
Jetzt denk mal bitte nach. Niederlande und Dänemark 🤔 wie sieht es denn da mit Steigungen aus wie in Deutschland? Genauso mit dem Verkehr. Fast alles in Europa rollt durch Deutschland. Das ist ein riesiger Unterschied.
@@jannid8915 Ah, verstehe, die LKW bekommen jetzt neuerdings also eine Zulassung anhand der Steigung in den jeweiligen Ländern. Verbaute Technik und deren Leistungsfähigkeit ist zweitrangig ja?
Ich bin diese strecke schon sehr oft gefahren..das Tempo erhöht sich nach der Grenze um einiges ✌️
in Holland übrigens mit dem gleichen Fahrzeug komplett legal und technisch unbedenklich
Das ganze war aber leider nicht in Holland...
@@MrPummi88
Darum geht es doch nicht.
Sondern damit sollte nur erwähnt werden, das dies nur ein rein gesetzlicher Verstoß ist.
Eine Verkehrsgefährdung ensteht dadurch nicht.
Auch verlängert sich dadurch auch kein Bremsweg, wie beahuptet, sondern der Bremsweg verkürzt sich soagr noch.
Na klar, ist das ein Verstoß und gehört bestraft, denn das damit schadet man jeden Berufskraftfahrer, der sich an die Gestze hält.
Aber fahrzeugtechnisch in Bezug auf die Verkehrsicherheit, passiert da rein gar nichts.
Ausgenommen er will über eine Brücke die für das Gewicht nicht ausgelegt ist.
Aber darauf muss man auch mit 40 to aufpassen, denn das tragen auch icht alle Brücken.
@@youtube_admin_0198
Kannste erläutern wie sich der Bremsweg verkürzt wenn das Fahrzeug mehr wiegt.
@@eagle.performance
Ja kann ich.
Bei einem LKW, kann das Gewicht enorm unterschiedlich sein und zwischen Leefahrt und voll ausgeladen liegen.
Daher muss die Bremsleistung dem Fahrzeuggewicht entsprechedn angepasst werden, damit es Fahrbar und kontrollierbar bleibt.
Würde ein leeres Fahrzeug die voll Brmesleistung einleiten, die sein Bremssystem leisten kann, würden alle Räder ständig und immer sofort blockieren, auch mit ABS.
Das wäre nicht nur gefährlich sondern würde auch richtig viel Geld in Sachen Reifen, Bremsen und sonstige Verschleißteilen bedeuten.
Daher wird die Bremskraft dem Fahrzeuggewicht immer angepasst.
Und zwar über ein ALB (automatisches lastabhängiges Bremsventil, bzw. automatisch lastabhängiges Bremssystem).
Diese ermittelt die Belastung der Achsen, also den Anpressdruck und leitet dadurch mehr Bremskraft ein.
Durch das höhere Fahrzeuggewicht und der erheblich größeren Bereifung bei LKW, erhöht sich durch mehr Gewicht auch die Bodenhaftung der Reifen, wodurch nochmal mehr Bremskraft eingeleitet werden kann.
Zudem optimiert der heute gesetzlich vorgeschriebene Bremsassitent, die Bremsung dann nioch.
So das eine Bremsung nicht nur über die Betriebsbremse, sondern das alle Bremssystem optimal und gleichzeitug zum Einsatz kommen.
Also auch Retarder, Intarder, Motorbremse, und Jacobsbremse (je nach Ausstattung).
Dies führt dazu, das ein beladener LKW, bzw. Lastzug, am sogar einen kürzeresn Bremsweg hat, als im Leerzustand.
Und da die heutige Nutzfahrzeugtechnik nicht auf 40 to, sondern mindestens auf 75 to zulässiges Gesamtgewicht ausgelegt ist, wird der Bremsweg auch bei einer gesetzlichen Überladung kürzer.
Selbiges passiert übrigens auch mit der Motorleistung.
Mein EuroKombi z.B. ist technisch, auf ein zuläassiges Zuggesamtgewicht von 125 to ausgelgt.
Weil man in anderen Ländern, oder mit entsprechender Ausnahmegenehmigung ja auch mehr Gewicht fahren kann.
Und das sind die gleichen Bremsenanlagen, wie bei jedem anderen schweren LKW auf dieser Welt auch.
Da juckt es in Sachen Technik und Bremsweg nicht, ob man mit 40 to oder mit ein paar Tonnen mehr unterwegs ist.
Bedenklich wird es erst, wenn ein 5 Achsen Lastzug nicht ordentlich gewartet wird und schwerer als 75 to wird.
Hier geht es mehr um die Infrastruktur, wie Straßen und Brücken, als auch um den gerechten Wettbewerb.
Aber der heutigen Technik juckt das nicht viel.
3:37 „7 Tonnen Übergewicht sind kein Pappenstiel“ richtig 7 Tonnen Übergewicht sind mehrere Holzstämme.
Oder mehr Feuchtigkeit im Holz! 🙈🙊
für diese Fahrzeuge überhaupt kein Problem.
Die Strafen und Gewinnabschöpfung ist gar kein Risiko für die Unternehmen sondern Geschäftskosten. Die Kontrollen sind einfach zu selten, da bringst du dutzende Ladungen durch bevor du erwischt wirst.
1:41 Das was der polizist sagt ist grundsätzlich nicht falsch jedoch ist das nicht der grund für unsere 40T Grenze. Der grund dafür sind die Straßenzustände und die Brücken. In den Niederlanden dürfen herkömmliche Lkw mit Anhängern oder Aufliegern ein Gesamtgewicht von 50 Tonnen haben, bei Lang-Lkw sind sogar bis zu 60 Tonnen erlaubt. in Skandinavien sind es bei entsprechender länge 90 TONNEN!
Er hat bei 5:15 nicht den Bremsklotz an die Drehschemelachse gelegt ... 😱
Doch hat er.
Vermutlich um die Einheiten zu trennen, weil sonst die Messung nicht stimmt, bzw. nicht gerichtsverwertbar ist.
@@youtube_admin_0198
Zur Erklärung, da du es wahrscheinlich nicht weißt:
Es ist eine Totsünde, den Bremsklotz an die Drehschemel-Achse zu legen.
Warum? Sollte sich die Bremse am Anhänger lösen und sich der Anhänger im Gefälle in Bewegung setzen, dreht sich der Drehschemel um den Klotz herum. Daher ist es verboten. Liegt der Klotz vor der Hinterachse, kann das nicht passieren.
@@youtube_admin_0198
Geht eher darum, dass das verboten ist. Der Drehschemel kann sich ja weg drehen. Keile dürfen nur an starre Achsen...
@@Toepferle
Hab ich etwa Chinesisch geredet, bzw geschrieben?
Oder warum hast Du meine Worte nicht verstanden?
Meine Aussage bezog sich auf den Grund für für das Unterlegen, nicht wie, bzw. wo es gemacht wurde.
Na klar ist dies unzulässig und falsch.
Auch kann es bei einem einseitigem Unterlegen, bei einer gelenkten Achse mit freilaufendem Drehkranz, auch richtig gefährlich werden.
Was natürlich auch nicht viel Sinn macht, in Sachen Absciherung gegen Wegrollen.
Aber direkt verboten ist es nicht.
Unzulässig, aber nicht verboten.
Wenn z.B. beide Räder einer gelenkten Achse (beidseitig in Richtung Gefälle) unterlegt werden, funktioniert das wiederum auch.
Auch ist gelenkte Ache, nicht gleich gelenkte Achse.
Nur bei freillaufendem Drehkranz, ohne Drehkranzsperre, ohne Drehkranzbremse, ist es ein klarer Bedienungsfehler.
Auch gibt heute schon gelenkte Achsen mit Federspeicher, bei denen das Unterlegen von Keilen (Hemmschuhe) sehr wohl zulässig ist.
Nicht optimal, aber zulässig.
Ebenso bei Achsen mit Einzelradlenkung (Achsschenkellenkung).
Besser und sicherer, ist es natürlich immer an einer starren Achsen.
Aber auch eine solch starre Achse, kann sich wegdrehen, besonders wenn es sich um eine Einzelachse handelt.
Wie z.B. bei einem Drehschemel-Anhänger mit 2 Achsen (18to), oder einem Starrdeichsel-Anhänger oder SAN (Auflieger) mit nur einer Achse.
Das Thema, ist also weit komplizierter, als man auf den ersten Blick vermuten mag.
Man muss beim Unterlegen von Keilen, ebenso nachdenken und das Gehirn einschalten, wie bei vielen anderen Dingen.
60 Kmh gibt es auf der ganzen Welt nicht mehr
Das is gut, daß die Spedition auch zahlen muss!
Sicher das die keine Genehmigung hatten? ich war auch Langholz-Fahrer. Wegen Borkenkäfer durften wir bis 48 Tonnen fahren...
Das Problem wenn man kein Deutsch spricht und sich nicht ausdrücken kann.
Bei den im Video erwähnten 41,8 Tonnen handelt es sich um die sog. "Anhör-Freigrenze", d.h. bei mehr als 41,8 Tonnen ist nicht nur grundsätzlich eine Erlaubnis nach §29 Abs.3 StVO und ggfs. zusätzlich auch eine Ausnahmegenehmigung nach §46 Abs. 5 StVO (wenn eine Ladung transportiert wird; beides errfolgt dann ggfs. in einem gemeinsamen VEMAGS-Bescheid) erforderlich - vielmehr ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens IMMER der für das Befahren von Brückenbauwerken zuständigen Straßenbaulastträger (bei Staatsstraßen z.B. die Staatlichen Bauämter) hinsichtlich eventueller Fahrauflagen für das Befahren der Bauwerke (oder eventueller entsprechender Fahrverbote) angehört werden.
Der sog. "Langholz-Erlaß" des BStMI (Bayer. Innenministerium) bezog sich nur auf die Fahrzeuglänge - nicht aber auf das Gewicht. Vielmehr gab es 2018 Sonderregelungen zum sog. "KÄFERHOLZ". Im Rahmen dessen durfte eben bis zu der o.g. "Anhörfreigrenze" (41,8 Tonnen) die Transporte eben ohne die o.g. Erlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden - diese Ausnahmeregelung war aber sowohl hinsichtlich der Wegstrecke (nämlich nur bis zum Sägewerk, Abladeplatz o.ä.), als auch zeitlich (zunächst bis Ende 2018) begrenzt....
Vermutlich hattet Ihr schlicht eine "normale" Erlaubnis nach §29 Abs. 3 StVO (wg. zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeuges >40 neben der zwingend erforderlichen Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO eigentlich ebenfalls immer notwendig) kombiniert mit Ausnahmegenehmigung nach §46 Abs. 5 StVO bis zu einem Gesamtgewicht von 48 Tonnen - die hatte aber dann eben nix mit den "Käferholz-Sonderregelungen" zu tun....
Die 48 Tonnen waren übrigens auch die früheren Obergrenze für flächendeckende Dauererlaubnisse für Autokräne (Sattelzüge u.ä. durften diese bis zu 60 Tonnen bekommen); inzwischen wird nicht mehr zwischen Autokränen und anderen "Schwergewichten" (z.B. Zugmaschine u. Tieflader) unterschieden, und die Grenze für flächendeckende Erlaubnisse wurde von 60 auf 68 Tonnen angehoben......
EDIT:
Es gab Bundesländer, die 2018 die Grenze für die "KÄFERHOLZ"-Transporte auf 44 Tonnen gesetzt haben - in Bayern aber waren es aber (zumindest 2018) nur die von mir bereits erwähnten 41,8 Tonnen....
@@GuzziFuzzi-b6q
In welcher Behörde arbeitest du?
Ist ja Wahnsinn, dein Fachwissen.
@@SmiSchma
In einer Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt), welche die Erlaubnisse nach §29 Abs.3 StVO und/oder Ausnahmegenehmigungen nach §46 Abs.5 StVO erteilt...
😁
@@GuzziFuzzi-b6q
Sehr schön, Leute hier bei RUclips zu haben, die mit Fachwissen um sich schmeißen.
Vielen Dank!
Schwurbler etc. gibt's auf dieser (und weiteren) Plattformen schon genug.
In Finnland und Schweden sind auch 60t normal. Man überlegt sogar auf 80t. zu gehen.
Aber nicht mit 5 Achsen sie schlauberger!! Zudem ist es dort oben nicht bis 38 Grad heiss was den Asphalt erweicht und durch schwere Fahrzeuge zu Schäden führt. Mann man..
Also ich muss der Polizei widersprechen. Der LKW mit den Gitterboxen ist für mich alles aber sicher nicht formschlüssig geladen. Bis zur Tür war noch ein halber Meter Platz und beide Klemmbretter sind ungenutzt einfach an Boden obwohl der Fahrer sie hätte sehr gut nützen können.
wo sollen die Boxen dann hin? da ist ne tür!
@@maxxmax1647 es scheint als wüssten sie nicht was formschlüssig bedeutet. Es bedeutet dass die Ladung keine Luft nach vorne und hinten hat um im Falle eines bremsen oder ausweichen nicht zu verrutschen. Hätte der Fahrer die Klemmbretter ordnungsgemäß angebracht wofür auch genügend Platz vorhanden war dann wäre alles in Ordnung gewesen. So muss ich der Polizei leider sagen. Setzen 6 denn formschlüssig ist das nicht gewesen.
@@Frankenfuzzy habe ich noch nie gesehen, nach hinten, Warum auch. Da treten doch keine Kräfte auf. Habe mal bei Coca cola gearbeitet, nie war nach hinten Formschluss, Egal ob leer oder Voll gut.
@@maxxmax1647 dann habt ihr es alle falsch gemacht. Das Problem ist dass Ladung egal wie schwer immer durch Straßenunebenheiten ständig in Bewegung gesetzt witd wenn nicht ordnungsgemäß gesichert wurde.Sie wandert mal etwas nach hinten dann zur Seite oder wieder auch etwas nach vorne je nach dem wo die Ladung den geringsten Widerstand hat. Im Moment einer gefahrensituation werden sie den ihnen gelassenen Platz nutzen. Das ist das Problem deswegen formschluss herstellen. Im übrigen sind sie im Falle eines größeren Unfalls als Verlader mit dran wenn sie keinen Formschluss herstellen und die Ladung die Boardwand oder sonstiges durchschlägt.
@@Frankenfuzzy Das System kommt von Krone. Die Paletten werden mit der seitlich Ladebordwand "eingeklemmt" da kann sicher nichts nach hinten weg Rutschen.
Das mit dem Tempo 60 ist auch noch eine Regelung aus den 50er Jahren! Das ist absolut nicht mehr nachvollziehbar in 2024 !
Der hat 6 Achsen.....in Den Niederlanden, wo ich mit dem Truck unterwegs bin, haben wir bei 50 Tonnen auf 6 Achsen noch weniger Achsgewicht wie ein 5 Achser bei 40 Tonnen in Deutschland.....
Es geht ja nicht im die Einzelachslast, sondern um das zulässige Gesamtgewicht. Wenn in den Niederlanden 50 t erlaubt sind, dann ist das so. Wenn du dort mit 60 t erwischt wirst, wird das sicherlich auch nicht tolleriert.
@@googie0815 du bist aber schlau....😉
Ihr könnt mit euren 40 Tonnen auf 5 Achsen mehr Unheil anrichten als dieser Herr mit seinen 6 Achsen wo die einzelnen Achsen weniger belastet sind und technisch das Limit weit unterschritten ist....
....aber ich merk schon....in Deutschland denkt man nur bis zum nächsten Paragraphen und devotiert dabei zu einem höhrigen willfähigen jemand, der auch nicht weiter denkt....verboten ist verboten und damit hat es sich für euch....
....mal was anderes....40 Tonnen auf einen 8 achsigen 25,25 Meter Kombination....was wollt ihr denn damit laden....wir dürfen damit 60 Tonnen haben und die Brücken bleiben bei uns heile weil kaum eine Achse davon 8 Tonnen überschreitet....
....ja, ich bin 33 Jahre im Geschäft und Deutschland meide ich am liebsten....man kann auch prima anders von NL nach Süditalien fahren.....😉
@@googie0815
Das ist vollkommen richtig.
Aber mich ärgert es, dies in solchen Sendungen nicht richtig dargestellt wird und das daraus gleich ein Horrormärchen wird.
Die Verkehrsicherheit ist nicht gefährded und es verlängert sich auch kein Bremsweg, ganz im Gegenteil. Der Bremsweg verkürzt sich soagr noch.
Die Interne Waage ist im Wald sicher super.
Logisch erhögt sich der Bremsweg. Mit der Ausnahmegenehmigung erhöht sich der Bremsweg legal. Trotzdem bremst so eine Kiste voll beladen besser als mancher PKW
Mehr als 10 Tonnen überladen und die Busse beträgt 285 Euro?😂 Der deutsche Bussgeldkatalog ist wirklich nicht sehr abschreckend.
ist doch egal, weil technisch kein Problem. Bin selber Langholz gefahren. Wir hatten eine Genehmigung bis 48 Tonne. Dann wären nur noch 2 Tonnen überladen. das kann bei Holz sehr schnell passieren. Vor allem wenn es wehrend einer längeren Fahrt regnet, saugt sich das Holz voller Wasser und wird schwerer...
Aber die über 2 Jahre Haft für den LKW am Schluss passen hingegen.
Das wer es in der Schweiz?
Richtig. Bei den Holzigen mit Kran tut es kaum weh, da man selbst irgendwo ablädt und später selbst wieder auflädt. Wenn da erst Firmen mit Kran und 2.fahrzeug kommen müssen, dann wird sich das der Spediteur überlegen
Warum sind alle in den Kommentaren LKW Experten für Ladesicherung 💀
Weil wir alle 5 Jahre eine Schulung machen
Bei mir ist das nach 50 Jahren als Berufkraftfahrer, zur Berufskrankheit geworden! 🤣
das frage ich mich auch. Ich bin schon über 40 Jahre in dieser Branche. Aber solche überdimensionalen Klugscheißer habe ich selten gesehen.
@@ulrichherbort9200für das sichern von Bauteilen mit mehr als 10t??? Wo machen Sie die Schulung?? Da will ich auch hin...
@@pahng41850jahre bkf! Hut ab..
10:12 Das zahlt eh die Firma 😅 Er zahlt doch mit der Firmen Kreditkarte. Ist in der Regel so bei ausländischen Speditionen
Also dein Chef bezahlt, weil DU zu schnell fährst? ich glaube nicht 😅
@@xdomii2663 Du hast glaube ich keine Ahnung von ausländischen Speditionen ( eher östlich Rumänien Tschechien ). Das wirdmit einkalkuliert … Genau so wie fehlende Pausen . Da sagt die Firma mach einfach falls du erwischt wirst zahlen wir das. Andere Länder sind da schlauer und nehmen direkt die Spedition in die Mangel und schätzen den Gewinn der Tour ab und geben das als Strafe mal 2 oder ähnlich
Die sind doch von einer Spedition... Warum hat er sein Kollegen nicht gewarnt? 😖
wie denn, wennn er selbst gerade kontrolliert wird?! 😆
Ich kenne eine einfachere Lösung des Problems. Man muss sich einfach an die Verkehrsregeln halten, wie es ein intelligenter Mensch tun würde.
Ich freue mich darüber, dass ich dir helfen konnte!
Keine Chance, gibt nur eine Straße von CZ Richtung Freyung 😮
Ich fahre selber vierachser Kipper, man hätte auch ohne Waage einschätzen können dass es zuviel ist... Bei Schüttgut ist es sogar noch schwieriger zu schätzen, da nasse Erde bekanntlich schwerer ist...
Solche Kunden gehören einfach nicht auf die Straße, die Holz-Kutscher haben immer zuviel drauf, sprich es hat ja nicht die falschen erwischt
...also hier in der Schweiz darf man mit 40t gesamt überall 80 fahren.
Traurig, dass man in meiner alten Heimat immer noch nur mit 60km/h auf Bundesstraßen fahren darf.
Das halte ich jetzt für ein ganz übles Gerücht!, das Du in der Schweiz überall mit 40 to hinfahren darfst! 🤣
Der 60er für LKW auf Bundesstraßen ist so unnötig
Unnötig? Nicht für Vater Staat. Mehr und schneller kann man sein Geld nicht verdienen. Warum nicht 40 Km/h ?
@@stephangartner688
Das stammt nioch aus Zeiten, wo das wirklich sinnvoll und notwendig war.
Aber wer noch nie einen alten Lastzug, nur mit trommelbremsen gefahren ist, kann da leider nicht mitreden.
Klar, bei den heutigen Lastzügen wäre 80 km/h auf Landstraße und 100 km/h auf der Autbahn auch kein Problem.
Aber Gesetz ist eben Gesetz, was ist das Problem sich dran zu halten.
Und der hier hätte gar nichts gezahlt, wenn er nur ansatzweise etwas von seinem Beruf und der deutschen Sprache verstanden hätte.
Denn das war illegal, was der Polizist da gemacht hat.
wurde offiziell vor 85 Jahren eingeführt. Genau am 1. Oktober 1939. Seit dieser Zeit hat sich die Technik des LKW,s , insbesondere der Bremsen kaum verändert.
Nur einen Punkt für 50 Tonnen ist verdammt großzügig
Wieso denn das?
Bei 4 Punkten muss man Nachschulen und bei 8 ist der Führerschein entgältig weg.
Und as bedeutet Arbeitslos.
achja ??? Da spricht offensichtlich der Fachmann
Auweia,,, Herr Resch...ein geduldiger aber durchaus strenger Polizist. Grüsse an Herrn Moosbauer :)
7:30 Formschlüssig geladen, 60 GB bis vorne hin, alles ok? Und wo ist die Sicherung nach hinten? Bei 64 wäre es ok gewesen, da diese dann bis etwa 10 cm vor der Tür gingen. So hätte er mindestens die Sperrbretter einsetzen müssen.
Christian der musizernde Polizist, schön Dich mal wieder zu sehen , Du könntest doch da mal ganz fröhlich mit Deinem genialen Akkordeon .. wenns sein soll nimmst halt noch den Kollegen Daniel mit
Ist das Schadholz ( Borkenkäfer ) ist ein höheres Gesamtgewicht erlaubt. Wieviel genau weiß ich jetzt im Monent nicht genau.
Moin.!!!...jo statt 40t darf man 44t...😉
@@camillotegge123 Danke wusste nur noch das wir, im Januar 2007 bei dem Orkan Kyrill, das technische Gesamtgewicht des LKW ausnutzen durften. Bin zu der Zeit für einen Bekannten gefahren ( Aushilfe ). der hatte einen MAN 30-500 und einen 30to Nachläufer. Ich wurde natürlich auf einem Sonntag in Meschede von der Polizei angehalten und aufs übelste Beschimpft ( ich hatte 60to Gesamt und das auch noch Sonntags ), aber nach lesen der Sondererlaubnis wurden diese Polizisten recht still und liefen rot an. Auch die wissen nicht alles.
Bin selbst schon mal ausversehen mit 70 über ein Eck in Deutschland gefahren, ist mir dann zum Glück bald a mal aufgefallen 😅
In Österreich ist ja 70 erlaubt 🙈
7:28 nach vorne Formschluss ja, aber nach Hinten ? Ungesichert... zu mal die Sperrriegel davor auf dem Boden liegen... Aber alles Okay... 😅😂
Stimme dir zu 🤣
Was soll nach hinten passieren? Er hat Rutschmatten darunter und spannt nach unten, bei Bremsen oder Unfall kann es nur nach vorne.
kommt jetzt auf das Gewicht der Ladung an, eventuell die Gurte zu flach gespannt.
@@mg7990 Also ich sehe weder Gurte noch Matten. Wenn er Antirutschmatten unter den Kisten hätte wäre ich bei dir, da dann der Reibwert dann bei 0,6 liegt und nach hinten nur 0,5 abgesichert werden müssen. Aber Metall auf Holz hat 0,2. Also so nicht ausreichend.
Ich habe über 25 Jahre LKW gefahren und nicht einmal erlebt das Ladung nach hinten rutscht. Ein LKW beschleunigt nicht wie ein Porsche.
@@SteppenWolf-i3l bei der Ladungssicherung muss man stets davon ausgehen, dass ein LKW die Beschleunigung eines startenden Kampfjets auf einem Flugzeugträger hat, denn man weiss ja nie☝️zudem kann es auch sein, dass man auf der Strecke in einen Looping fährt.
Kein LKW außer Gefahrgut Transport fährt 60 km/h 😂 auf Bundesstraßen, erlebe ich jeden Tag auf der B303.
Jeder gute LKW Fahrer fährt 60 auf Landstraßen!
Inzwischen haben die meisten Fahrer es auch eingesehen das der Zeitgewinn so minimal ist und im Gegensatz die Strafen hoch (wenn auch noch viel zu niedrig...).
Dann erzähl das mal den hauptsächlich osteuropäischen LKW Fahren hier, niemand fährt 60, wenn doch wird er massivst bedrängt von den anderen LKWs, und so ein Mordversuch-Überholmanöver „durfte“ ich erst letzte Woche bezeugen, irre!
Es war mir - als Autofahrer - komplett neu, dass für die LKW 60km/h auf der Bundesstrasse gilt. Ich dachte 80. Denn ich habe in den letzten Jahrzehnten noch nie einen 60-fahrenden LKW getroffen. *grübel*
@@cosmorecordz absolut richtig, wie gesagt die Strafen sind zu niedrig und nicht abschreckend.
@@Boosted1981korrekt
Hätte nicht gedacht, dass das Nadelholz so schwer ist. Bei Hartholz kein Thema, aber die ca. 40 FM Kiefer / Fichte.....zu schwer ? Na dann
Kommt immer auf den Wassergehalt an. Das Gewicht kann locker zwischen - + 50% schwanken.
@@SteppenWolf-i3l
Holz ist generell nur sehr schwer einschätzbar.
Egal was für Holz.
Was mich dabei immer so ägert, das ist diese Doppelmoral.
Obwohl alle LKW mit Luftfederung diese Technik bereits an Bord haben (und von Unternehmern deaktiviert wird) und diese für ein paar wenige Euros bei Blattgefderten Fahrzeugen nachgerüstet werden kann, gibt es noch immer keine gesetzliche Vorschrift hinsichtlich einer OnBord-Waage.
Aber eine Reifendruckanzeige und andere Blödsinn, das ist gesetzliche Pflicht.
Aber logisch, dann könnte man ja nicht mehr abkassieren.
Wir fahren hier mit 60 Tonnen in Norwegen
Das der Scania mit der ramme zu lang ist ist voll egal 😂
Die Teile sind so vom TÜV Eingetragen 🙂
5:15 Unterlegkeil an einer gelenkten Achse. Polizei setzen 6 🙈
Nicht der einzige Brüller.
Also ich wäre echt dafür, das die auch alle 5 Jahre nachschulen sollten.
Die Wissen und können doch inzwischen weniger als diese unfähige Nachwuchsfahrer, wie wollen die da was anständig und richtig kontrollieren.
Das sieht man ja schon bei den Gitterbosen, die nach hinten nicht gesichert waren.
Fachkräfte und Qualitätsmedien bei der Arbeit.
Schändliches Duo.
Minute 14 man verwendet keine Antirutschmatten als Kantenschoner...
Das die Gitterboxen nach hinten ungesichert sind ham se irgendwie übersehen. 😅😅. Formschlüssig ist was anderes 😅😅😂
Die Strafen für Überladung erscheinen aber recht überschaubar… da lohnt sich das vermutlich regelmäßig zu machen.
Wenn man das wirklich verhindern will müßte das deutlich teurer sein!
Aber das mit deutlich teurer, betrifft viele Strafen…
08:15 Da sagt man als Fahrer, ich verweiger die Aussage.
Denn das ist eine illegale Beweisführung und bedarf einer Gegenanzeige.
Und jetzt wissen wir, warum du LKW fährst und kein Jurist bist ;-)
@@stevechief
Nein, jetzt weißt Du, was ich als Berufskraftfahrer in meinen vielen Berufsjahren von echten Juristen gelernt habe.
Und warum ich in dieser Hinsicht noch keinen Pfennig, bzw. keinen einzigen Cent bezahlt habe.
Wer aber seinen beruf nicht kennt, der soll sich ruhig weiter abzocken lassen.
@@kraftfahrer85soso, dann erzähle doch mal von der "illegalen Beweisführung" und der "Gegenanzeige" - unterhalte uns weiter mit deinem juristischen Halbwissen bis Nichtwissen.
@@stevechief
Du bist der pure Beweis dafür, das Intelligenz ausstirbt.
Schonmal was darüber gehört, das man in Sache StVO ein Aussageverweigerungsrecht hat und in Sachen Sozialvorschriften Aussagepflichtig ist, auch dann, wenn man sich selber beastet.
Auch wofür ein EG-Kontrollgerät eingebaut wird , was die Unschuldsvermutung ist und vor dem Gesetz alle gleich sind, sowie gleich behandelt werden müssen.
Scheinbar nicht.
Glaube auch nicht, das so jemand wie Du einen LKW-Führerschein oder eine ander Fahreraubnis hat.
Die erzählende Dame redet völligen Unsinn. Straffen für hohe Geschwindigkeit oder ungesicherte Ladungen sind offensichtlich berechtigt. Aber ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, welche logischen Gründe das Bundesverkehrsministerium dafür haben kann, diese alte Gewichtsgrenze von 40 Tonnen beizubehalten, unabhängig von der Anzahl der Achsen und der Weigerung, den Euro-Kombi endlich zu akzeptieren. Das ist schrecklich für die Wirtschaft des Landes...😢
3:35 Fast 7 Tonnen Überladung sind kein Pappenstiel, das Bußgeld aber schon 😅
Und wieder wird das Fahren ohne Schuhe nicht ermahnt. Warum nicht?
Bei der Waage liegt doch eine Tüte Gras auf dem Tisch oder ?
Na so was!!!!
Wenn ein ‘Ausnahmegenebigung’ abgegeben ist sind die Bremsen auf ein mal viel staerker?????
In der Ausnahmegenehmigung kann vieles vorgegeben werden: eine bestimmte Route, die befahren werden darf, fahren mit Begleitfahrzeugen, eventuell auch andere Fahrzeuge
@@mirfehlteinname Ok!!!….. Ja dan hatt es ja Zweck!!….
Danke fuer die Erklearung!
Die Bremsen sind auch so stark genug, die drehen es immer so, wie es gerade passt.
Nutzfahrzeuge werden so gefertigt, das sie in vielen Ländern und für sämtliche Einstzzwecke verkauft werden können, ohne das man darn Anderungen vornehmen muss.
Folge ist, die Fahrzeuge sind weit leistungsstärker und sicherer als es der Einsatz es jemals erfordert und um ein vielfaches leistungsstärker und sicherer, als gesetzlich gefordert.
Ganz besonders hinsichtlich des gesetzlich Erlaubten.
Die Hersteller wären ja blöd, wenn es für jeden unterschiedlichen Einsaatz, jedes unterschiedliche Gewicht und jede unterschiedliches Gesetz ein jeweiliges fahrzeug gebaut würde.
Da wären LKW ganz schnell unbezahlbar.
Da ist die Technik überwiegend gleich, weil wer in Serie, in Masse produziert, der produziert kostengünstiger.
Für die heutigen Fahrzeuge ist das alles kein Problem, aber die gesetzlichen Obergrenzen haben noch mehr Gründe, als nur die Fahrzeugtechnik.
Hier geht es auch um den Zustand der Infrastruktur, Verkehrpolitik, und um Regulierung von Wettbewerb.
Nicht nur zwischen den einzelnen Speditionen, sondern auch gegebüber anderen Transportmittelnm, wie Bahn, Schiff und Flugzeug.
Klar ärgert das einen, wenn dann in solchen Sendungn verdreht werden, indem behauptet wird der Bremsweg würde länger.
Denn das ist Schwachsinn und sogar noch falsch, denn der Bremsweg wird mit mehr Gewicht sogar noch kürzer.
Zumidnest so lange, bis die Technik an Ihre Grenze kommt. Und wo die bei einem Lastzug liegt der für ein zulässiges Zuggesamtgewicht von mindestens 75 to (bei 5 Achsen) liegt, kann sich wohl jeder denken.
es geht eben nur ums Geld
12:01 Wieso schnallt sich der Beifahrer Polizist noch bei der Fahrt ab?
Sowas sollte euch mal zur last gelegt werden.
Hauptsache die Bußgelder kennt ihr aus auswendig traurig
Im Video wird gesagt, dass der Lkw Fahrer für die 200 Euro Strafe 3-4 Tage arbeiten muss. Nie im Leben. Wenn man sich das mal durchrechnet und NUR 8 h berechnet für den LKW Fahrer, was ja nie passt. Dann würde er nur knapp 6 Euro die stunde verdienen.
Holz LKW Überladen .... Final Destination vibes incoming ;D
Darf sich denn der Polizist schon abschnallen, wenn das Fahrzeug noch rollt ???
Auch ich kann mal kleinlich sein, nicht nur die Polizei.
Die Strafen sind ja absolut lächerlich
In den Niederlanden dürfen herkömmliche Lkw mit Anhängern oder Aufliegern laut Verkehrsministerium in Den Haag ein Gesamtgewicht von 50 Tonnen haben, und hier erzählt man was von Bremsweg
Weil die Herrschaften kein Ahnung von der Technik haben, die sie kontrollieren.
Aber bei denen gibt es ja auch keine Ausbildung oder gesetzliche Fortbildung.
Es ist ja so leicht Kraftfahrer abzuziehen, und Sterne zu Sammeln. Aber irgend wann dürfen diese Profis die lkw selber fahren.
Und dann wird nichts mehr laufen, weil die es nur mit Klappe können.
Aber ich verstehe auch nicht, warum viele Kollegen so wenig Ahnung haben und sich dadurch immer mehr gefallen alssen.
5:57, ginge es wirklich um Sicherheit und nicht ums bloße abkassieren, würde der erstens so nicht weiterfahren, zweitens wärs viel teurer
Dass der Bremsweg sich sark erhöht glaube ich nicht wenn alle Achsen gebremst werden.
Die Fahrzeuge sind meist für höhere Achslasten gebaut wie dann im Schein stehen.
Bei den Achslasten geht es mehr um den Straßenverschleiß.
Bei 5 Achsen liegt das technische zulässige Zuggesamtgewicht bei mindes. 75 to.
Dafür sind auch die Bremsen mindestens ausgelegt.
Und mit mehr Gewicht, wird bis dahin der Bremsweg kürzer.
Fast 40% schneller als erlaubt. Und bei dem was bei rumkommt, einfach Abzocke. Ist doch so nichts halbes und nichts ganzes
Kann von diesen Pfingstochsen nicht mal einer den Zug entspannen durch lösen der Bremse am Auflieger?
Das geht auch am Steuer über den Motorwagen.
Aber das nützt nichts, wenn der LKW nicht zu 100% in der Waage steht.
Die 60 kmh bei uns sind lächerlich und zeitlos, sollte dringend abgeschafft werden!!!!
Die uberholverbote auch.
Was "zeitlos" bedeutet, musst du wohl noch lernen.
die 60 sind ein Witz, aber damit geilen sich korrupte Polizisten auf. Sie wurden ursprünglich am 1. Oktober 1939 eingeführt. Sind eh erst 85 Jahre vergangen.
Reisebusse oder Verkehrsbusse mit Personen dürfen 80 auf der Landstraße fahren. Finde den Fehler!
17% überladen. nur 170€ bußgeld. alle mal wert das bußgeld. Zweite Fahrt kostet ein vielfaches. Also kamen sie alle ungestraft davon
sinnvoll ist ein gesetzliches maximales Gewicht pro Achse und nicht pro Fahrzeug
Nein, der Bremsweg wird kürzer!
Beim selben Fahrzeug? Nein, mit Sicherheit nicht. Wenn du noch eine Achse dran machst, könnte das vielleicht möglich sein, ansonsten nicht.
@@JPaufTour
Bei jedem LKW mit Zweileitungs-Zweikreis-Bremsanlage.
Über ALB, wird die Motor- und Bremsleistung hier dem Fahrzeuggewicht angepasst.
Mehr Gewicht auf den Rädern, erhöht zudem die Bodenhaftung, somit kann mehr Antriebs- und Bremskraft umgesetzt werden.
Der Bremsweg wird kürzer egal wieviel Achsen vorhanden sind.
Stell Dir mal vor, der LKW ist leer und es würde die Antriebs- und Bremsleistung wie bei voller Ausladung anliegen.
Das Fahrzeug wäre unfahrbar, bei jedem Gasgeben würen die Antriebsräder sinnlos durchdrehen und bei jedem Bremsen alle Räder blockieren.
Da wären die Reifen nach 2 Stunden runter und richtig schön eckig.
Das ist kein PKW, sondern ein LKW, hier bestehen ganz andere Auslegungen und viel mehr Leistungsreserven.
Un was bitte, soll der Bremsweg denn mit der Anzahl der Achsen zu tun haben?
Finde es echt traurig, wie wenig die Menschen heute über die Technik wissen, die sie benutzen, bzw. die sie umgibt.
@@JPaufTour
Mit absoluter Sicherheit *JA* , wer was anders behauptet hat keine Ahnung worüber er sich da unterhält.
Und die Achsanzahl hat damit rein gar nichts zu tun.
Genau so und nicht anders.
@@greattruckerdonation3085 Natürlich hängt das unter anderem mit der Achszahl zusammen. Jeder zusätzliche Reifen bringt zusätzliche Aufstandsfläche mit sich und damit Bodenhaftung. Jede Achse bringt einen Satz Bremsen mit sich und somit Bremskraft. Das ist reine Physik.
Da geht noch was 😂💪🏽
Hier in RSA fahren wir mit 63 t. plus geduldete 9%. Und die LkWs sind die gleichen wie in Deutschland. Australien sind 163 t. erlaubt, das je nach Territorium bis 120 km/h, und mal Raten welche LkWs dort auch fahren !
Das ist doch nur eine Propagandasendung für das kaputte Deutschland. Bald werden wir hungern, dann werden die Deutschen wach. Leider geht daran kein Weg vorbei wie man sieht.
Wir sind hier aber nicht in Südafrika oder Australien
@@flyingfan18 nur immer schade das bei vielen das Denken eindimensional ist....!
Dann solltest du dir mal die Mühe machen und die Achsen zählen.
Sinds dann immer noch die gleichen?
Du hast hier gar nicht die Strecken zu überwinden, die Du in Australien oder Südafrika zu fahren hast.
Kannst halt Deutschland und sein Straßennetz bzw. die Verlehrsdichte nicht mit Australien vergleichen.
Und abladen bis legitimes gewicht???? Da muss die spedition ein extra fahrzeug schicken....
60 kmh höchstgeschwindigkeit lächerlich
Was ich nicht verstehe, ist, dass der Fahrer des weißen Daf von dieser Polizei nicht zur Rede gestellt wurde, weil er während der Fahrt keine Schuhe trug, was bei anderen Polizisten oft der Fall ist.
Weils einfach ein Kavaliersdelikt ist und nicht jeder Polizist ein Pedant ist!
Vielleicht wurde es einfach nicht mit ins Video geschnitten.
Die Vorschrift mit festem Schuhwerk zu fahren ist von einer deutschen Berufsgenossenschaft. Ein tschechischer LKW ist nunmal kein deutscher Arbeitsplatz.
Der Bremsweg verlängert sich nicht unbedingt
Mich würde mal interessieren mit welchen Recht duzen die Grundsätzlich Ausländische Fahrer?
Das ist ganz normal im Transportgewerbe.
Da wird das Du zischen allem und jeden genutzt.
Und ist auch gut so.
Vor allem gibt es in vielen Sprachen auch kein Unterschied zwischen SIE und DU.
Un mir ist es einfach unverständlich, warum sich da immer dran aufgehangen wird.
@@kraftfahrer85 Das ist absolut Respektlos. Die wollen ja auch nicht geduzt werden. Du fährst wahrscheinlich erst paar Wochen und üblich ist sowas überhaupt nicht.
@@enricobergner1393
Blödsinn, auch die Konrolleure werden gedutzt.
Das nennt man, sich auf Augenhöhe begegnen.
Ja klar, sind inzwischen nur 46 Jahre!
7 Tonnen ist noch harmlos...Die Krönung war der Holzzug wo alleine das Zugfahrzeug auf 38 Tonnen kam, der Anhänger noch mal auf rund 33 Tonnen. Also 71 (!) TONNEN !!!.
Dann schau Dir das nochmal mit Brille an, das waren 28 Tonnen beim Motorwagen und 23 Tonnen beim Anhänger.
Also 51 Tonnen bei einem 6 Achsen-Zug.
Klar verboten, aber technisch kein Problem, auch nicht im Ansatz gefährlich.
Aber eben verboten.
@@pahng418 Ich rede nicht von diesem Video. Das ist ein anderes Video gewesen.
@@lappilappland3708
Das stand aber nicht dabei, also woher soll man das wissen?
Zumindest ist die Arbeit der Fahrer besser, als der Kontrollorgane, bzw dieser Polizisten hier.
6:30 - wie bitte LKWs dürfen auf den Bundesstraßen nur 60 km/h fahren???? hab ich das richtig gehört? warum sind die dann bei uns immer mit 90 km/h unterwegs laut Tacho?
Ja offiziell sind für Busse und LKW auf Landstraßen maximal 60 erlaubt
Jedes Fahrzeug und jede Fahrzeugkombination, ab einem zulässigen Zuggesamtgewicht ab 7,5 to.
Viele fahren schneller, weil Zeit Geld ist.
Und weil ein Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten teurer ist, wie eine kleine Geschwindigkeitspberschreitung.
Und nein, die fahren keine 90 km/h, denn wenn Du das auf einem PKW-, oder Motorradtacho gesehen hast, kannst Du locker mal 10 bis 15% abziehen.
In der Regel fährt man keine 20 % schneller, weil das dann Punkte gibt und den Führerschein gefährdet.
Ausgenommen es brennt zeitlich wirklcih und man weiß, das auf der Strecke kein Gescheindigkeiitskontrolle ist.
Wenn man z.B. per Funk mit entgekommenden Kollegen spricht oder wenn man die Strecke kennt, bzw. unmittelbar aus der Gegenrichtung kam.
So wie das im Nahverkehr sehr oft der Fall ist.
Diese Summen ist doch lächerlich! Diese Fahrzeuge haben alle eine Wage, und jeder Fahrer kann diese einsehen, also weiß dieser genau was er da durch die Gegend fährt! Also was soll das mit diesen lächerlichen Strafen?
Moment, da irrst Du Dich.
Klar hat jeder LKW mit Luftfederung diese Technik an Bord (und bei Blattfederung kostet das nur ein paar Euro mehr), aber viele Unternhemer wollen das nicht, das der Fahrer weiß, wie schwer sein Fahrzeug ist.
Kenn einige Unternehmer, die diese Funktion mit Absicht deaktivieren lassen, damit der Fahrer aus Unsicherheit heraus, lieber etwas mehr drauf packt.
Denn das ist schließlich Profit pur.
Würde der Gestzgeber wirklich wollen, das weniger überladen wird, warum sind ist es denn noch keine gestzliche Gewicht, das ein LKW sein Gewicht anzeigt?
Die Technik ist bereits in fast allen Fahrzeugen verbaut.
Und statt wichtige Dinge gestzlich vorzuschreiben, wird z.B. so etwas wie ein Reifdruckanzeige zur gesetzlichen Pflicht.
Entschuldige, aber hier geht es ums Kasse machen, nicht darum dem Fahrer das Leben zu erleichern, Überladung und damit verbundene Strafen zu vermeiden.
Wenn meine ladung OK wäre. Anwalt einschalten und die Zeit die man verliert und sein Benzin Verfahren muss, an Kasse bitten. 😊
Ja machen sie das mal. Den Staat verklagen😂
Nur 7 Tonnen überladen 😂 in den 80 er und 90 er haben wir bei jeder Tour 8-9 Tonnen mehr Schüttgüter Transport 😮und ab und zu mehr😜
In den 70 Jahren war das noch schlimmer, wenn ich mich da ans Altpapier erinnere.
Als ich von Holz noch keine Ahnung hatte, haben die mich bei der ersten Tour so etwas von beschissen, das es mir eine Lehre fürs Leben war.
Sehr wichtig, 😂ihr solltet mal bisschen Sport machen die Beamten, die haben Zeit, wenn Leute abgestochen werden ist alles okay 😂😂😂
Nur 47t. Die sollten mal im pfälzer wald rausziehen und auf die waage fahren...hier fährt der 2 achs hänger am 40 jahre alten deutz mit 30t herum und der 6 achser langholzzug mit 70t umher oder der 5 achser wie im video mit 60t. Da hier NIE kontroliert wird, wird das so gemacht. Bringt halt mehr Kohle aufs konto. Dass dadurch die strassen eher gute waldwege sond mit schlaglöchern und ausgefahrener bankette ist denen egal
Warum bezahlt er BAR? Mit Karte könnte es der Chef von der Steuer absetzen
Wieso sollte man Bußgelder von der Steuer absetzen können?
@@JPaufTour man kann alles absetzen! Werbungskosten 😂😂😂
@@truckerolli viel Erfolg bei dem Versuch, wie auch immer man auf die Idee kommt... Aber glaub nicht mir, sondern § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 des Einkommenssteuergesetzes.
Die 7 tonnen bremsweg wird auch nicht kürzer wenn er extra papiere dafür hat. Was ein spruch
Das AlB regelt durch mehr Gewicht, eine höhere Bremsleistung ein, somit wird der Bremsweg kürzer.
Die technische Auslegung liegt bei mindestens 75to.
Die Klemmbalken liegen am Boden. Und Trotzdem sagt der Polizist alles ok. Sehr Dubios
"nix Bremse, nix Bremse" auf der Waage...aber was macht das für einen Unterschied, wenn das Fahrzeug still steht? Ob Bremse angezogen ist oder nicht dann ändert sich doch das Gewicht nicht, oder?
Wenn du genau hinschaust, siehst du daß es eine Doppelwaage ist.
Wenn er die Bremse nicht löst, steht der Zug verspannt auf den zwei Waagesegmenten und das Ergebnis wird verfälscht
@@ThomasK427 dazu gibts die "ausgleich" funktion... was denkst, was passieren kann, wenn er mit gelöster bremse auf der waage steht?! das ergebnis wollen die beamten sicher nicht verantworten. 😀
@MrBurns970
Was soll passieren? Absolut nix passiert. Die Waage befindet sich nämlich exakt in der Waage, darum heißt sie so 🤷
@@ThomasK427
Nein, das ist nicht ganz richtig.
Das hier ist eine durcgehende Brückenwaage auch wenn es zwei aneinadergesetze Betonplatten sind.
Das, was Du hier erklärst kommt erst zum tragen, wenn man jedes Fahrzeug oder jede Achse einzeln verwiegen würde (im Verbund des Lastzuges).
Aber das ist dann niemals wirklich genau und auch nicht gerichtsvertbar.
Wenn man einen Zug im Ganzen gewogen wird, muss die Waage durchgehend lang sein (und auch geeicht).
Verwiegt man jedes Fahrzeug einzeln (Motorwagen und Anhänger), müssen die Fahrzeuge von einander getrennt werden, also abgekoppelt.
Da sonst Verspannungen durch das Fahrwerk, ganz besonders bei Luftfederung , zwischen den Einzelfahrzeugen entehen.
Welche zur Gewichtsübertragungen und Messfehler führen (der Grund warum das nicht gerichtsverwertbar ist).
Und eine Achslastverwiegung ist hierbei nur eine grobe Orientierung, die niemals zu 100% das korrekte Gewicht anzeigt.
Denn man kann ja keine Achsen voneinader trennen, die am gleichen Fahrzeug montiert sind.
Vermutlich war das bei dem Polizist pure Gewohnheit oder technsiches Unwissen, das er diesen Spruch hier von sich gibt.
Einfach ignorieren und schmunzeln.
Hat der ernsthaft Antirutschmatten unter den Gurten und die Polizei sagt, die Ladungssicherung sei nicht zu beanstanden?!
Langsam wird das doch wirklich zur Lachnummer... Dafür gibt's Kantengleiter, damit der Gurt auch vernünftig darüber hinweg gespannt werden kann. Man verliert auf der Gegenseite fast die komplette Spannkraft, wenn man über Antirutschmatten spannt. Die Gurte sind damit faktisch nur noch Dekoration...
im letzten teil hat er wohl vergessen, man darf keine gummimatten unter die gurte legen darf
"tschechischer Staatsangehöriger, sieht man schon am Kennzeichen" Ganz klar.
Deutchland ist in 70ér jahre stehen geblieben.. In dänemark sind f¨r ein 5 achs sattelzug 47 tonnen erlaubt und ein 6 sattelzug sind 53 tonnen erlaubt.. Und die durfen 80 km/h fahren auf autobahn UND bundestrassen
In Dänemark ist auch die Infrastruktur eine ganz andere.
Die sollten endlich mal eine EU-Verordnung erlassen, das dies in der EU mal einheitlich wird.
Wie ist die infrastruktur ganz anders in Dänemark????@@pahng418
wie ist die infrastruktur anders in Dänemark??@@pahng418
Wie ist die infrastruktur ganz anders in Dänemark???@@pahng418
Bremsweg verlängert sich um einiges 🤣um was denn? In Realen Situationen ist der Unterschied bei 6Achsen ein Witz!
JAAA Cash kommt immer gut??????????????????????????????????????????😡😡😡
Dem Kommentar stimm ich nicht zu wenn der Polizist sagt das passt dann passt das für mich war selbst Brummifahrer
Moin gild das auch für andere nach 7 Punkten nur einen Monat Fahrverbot zb Deutsche Fahrer und danach sind sie frei
Wie kann er 96 km fahren auf einer Bundesstraße wo nur 60 Km erlaubt sind
Führerschein einziehen und LKW in Beschlag nehmen so ist der richtige Weg
Es gibt doch genug Autofahrer die das nervt wenn ein LKW mit 60 über die Bundesstraße schleicht, und das mit 60 auf der Bundesstraße ist doch noch aus einer Zeit als es noch schwache Trommelbremsen gab,
normal gehört das in einer Zeit wo LKW rundum Scheibenbremsen, Retarder, ABS, Abstandsradar und Spurhalteassistent haben längst auf 70 oder 80 angehoben.
@@JuergenRuff966und 100 auf B
Jawoll..."Welcome in realy €U"...😎🤑😎
............und das Klima?
In Italia le sanzioni del peso dopo 462ton ve lo assicuro sono molto più severe,ve lo assicuro,meno male che sono andato in pensione
Die Strafe von 160 Euro für 7 Tonnen zu viel ist ein Witz. Gleich bei der nächsten Fahrt packt er wieder so viel drauf
Respect à la polizei, Zoll,
Zuviel ist zu viel, keine Frage. Ob damit allerdings der Bremsweg länger wird ist keineswegs gesagt. Das hängt von den Bremsen ab. Wenn die die Blockiergrenze auch bei 7t mehr schaffen, dann bleibt der Bremsweg gleich. Physik ist Physik.. Aber es gibt natürlich jede Menge andere Gründe, warum Überladung garnicht geht. Das sind Werte, die schlicht eingehalten werden müssen.
Richtig, 5-achsige Fahrzeugkombinationen sind für 44 Tonnen im kombinierten Verkehr ausgelegt.
@@Demmos21 Aber nicht in DE, hier muss man ja ab 40.1 Tonnen eine Genehmigung anfordern und dann auch nur auf bestimmten Strecken fahren weil die Infrastruktur ja so wunderbar ist. In den Skandinavischen Ländern fahren die weitaus mehr Gewicht durch die Gegend und es klappt auch alles ohne Genehmigung.
Das hast Du im Physikunterricht ab nicht gut aufgepasst.
Doch hab ich. Die Massen kürzen sich raus. Die Masse, die schiebt ist zwar größer, die Masse geht aber auch in die Verzögerungskraft ein,: Fr = Reibbeiwert mal Masse.
Genau so ist es. Aber lieber einen reißerischen Titel posten, als mal einen Moment drüber nachzudenken. Gut, dem Kraxler1 gefällt's.
das problem hier in DE sind die maroden Brücken und Straßen. nicht mehr und nicht weniger. 40t darf jeder und für jede extra tonne die man als Schwerlast unterwegs ist zahlt man halt.
ich versteh nur nicht das der LKW mit Ladekran keine Bordwaage hat die anhand vom Luftdruck der Achs-federung zumindest einen "schätzwert" abgigbt.
So etwas gibt es, aber warum sollte man sich so etwas einbauen, bzw. bei neu Bestellung ordern?
Wenn man so etwas verbaut hat, dann ist es auch noch Vorsatz.
@@nullgewinde
Das ist heute in jedem LKW mit Luftfederung serienmäßig mit drin.
Und jede blattgefederte Achse und jeder Ladebordkran lässt sich für wenige Euros nachrüsten, bzw. ab Werk damit bestellen.
Aber nur wenige Fahrer wissen, das die Unternehmer das nicht wollen.
Die bauen das lieber aus und deaktivieren das lieber.
Wäre ja schlimm, wenn der Fahrer nicht mehr überladen fährt.
Warum auch, das zur gestezlichen Vorschrift machen, wenn man dann keine Überladung mehr abkassieren kann.
Ist ja wichtiger das der Fahrer eine gestzlich vorgeschriebene Reifendruckanzeige hat.
Wehe dem, der dabei was Böses denkt.
Ich kenne es das Holztrucks ne eingebaute Waage haben, also sollte das doch nicht passieren.
Es sei den der Fahrer ging auf Risiko.
Du wirst lachen, jeder LKW mit Luftfederung hat heute eine Waage an Bord.
Nur werden die heute sehr oft von den Unternehmern deaktiviert, damit der Fahrer eben im nicht sehen kann, wie schwer er ist.
Und die wissen genau, das der Fahrer dan lieber mehr drauf packt, bevor er wege zu wenig Ladung ärger bekommt.
Mich kotzt diese Doppelmoral an.
Das es noch keine gesetzliche Pflicht ist, das jeder LKW eine aktivierte Waage an Bord hat.
Das man zulässt, das Unternehmer dies soagr noch deaktivieren und das man lieber so einen Blödsinn wie eine Reifendruckanzeige zur gesetzlichen Pflicht erklärt.
Habe sogar mal erlebt, das ein Unternehmer Holztransporter gekauft hat, die eine Kranlastzwaage hatten, wo man die gehobenen Einzelgeichte per Knopfdruck assieren konnte.
War im Preis serienmäßig dabei, aber der Unternhemer hat dies aus allen 10 Neufahrzeugen ausbauen lassen, bevor er dies angemeldet hat.
Denn jede Tonne die mehr geladen wird, bedeutet Geld.
Und bei der geringen Kontrolldichte heute, ist das ein riesiges Geschäft, wenn dann mal jeder 1 LKW von 10, 20 oder 50 mal eine kleine Strafe wegen Überladung zahlen muss.
Das der Fahrer dann mal einen Punkt bekommt, juckt ja den Unternehmer nicht.
Was glaubst Du denn, warum der Kurzholz-Lastzug hier, mit 6 Achsen unterwegs ist?
Das der mit 5 Achsen mehr an Nutlast laden kann, sollte doch einleuchten.
Also warum hat der Lastzug 6 Achsen, wenn Überladung hier nicht schon vorsätzlich eingeplant ist.
Viel zu lasch bestraft den Holz Lkw Würde ich für 24 Std still legen nach dem Verwiegen Zum TüV zustand Prüfen? Und die kosten aufs Auge Drücken.
03:06 Nein Herr Ordnungshüter, diese Aussage ist falsch.
Der Latzug hat ein Übergewicht von 17,15 % und keine Überladung von 17,15 %.
Denn eine Überladung berechnet sich immer nur auf das gesetzliche mögliche Ladungsweicht eines Fahrzeuges.
Wer Nutzfahrzeug kontrolliert, sollte doch Überladung und Übergewicht unterscheiden können.
Peinlich und das noch vor der Kamera.
Hab das Video noch nicht gesehen,aber wenn in anderen Ländern 50t erlaubt sind,widerspricht das allem.Denke die bremsen der modernen Lkw können einiges leisten und das genug puffr nach oben ab werk schon mit einberechnet wurde..!!
Es geht dabei eher um die Belastung auf den Asphalt. Da machen die 10 Tonnen pro LKW die dann mehr wären, so einiges aus. Sind ja jetzt schon überall Baustellen, stell dir vor wie deutsche Straßen aussehen wenn ab morgen 50Tonner auf den Straßen unterwegs sind.
@@R4vencl4w Stimmt👌🏽👍🏽
Es würden nicht alle mit 50t fahren bzw es ging um das Bremsverhalten was klar ist bei mehr masse,aber das packen die schon..Eine Achse mehr ist natürlich auch relevant bei den 50-60 tonnen zulassungen im Ausland..
@@almircatic1976
Wenn es erlaubt wäre und mehr Geld bringt, dann würde es jeder machen.
Das bedingt alleine schon der Wettbewerb und die stetig steigenden Kosten.
Allerdings frage ich mich, ob heute überhaupt noch einer Ahnung hat, warum, weshalb, wieso und wann man wo mit unterschiedlichen Gewichten in unterscheidlichen Ländern fahren darf, bzw. was dür technische Vorschrift ist.
Fakt ist, niemals das überschreiten, das in der Zulassung steht.
Die Fahrzeuge juckt das nicht, ein 5 Achsen Lastzug, ist technisch für mindestens 75 to zulässiges Zugesamtgewicht ausgelegt.
Da passiert nichts, ausßer ein wenig mehr Fahrzeugverschleiß.
@@pahng418 Jo immer daran halten,aber was willst du machen bei Holz oder teilweise Kipper irgendwo wird man geladen und hat keine waage🤷🏻♂️..Fahre Kühler keine Probleme damit🤗
@@almircatic1976
Bei aller Liebe, aber ich bin über 20 Jahre Kühler gefahren und auch da wird ohne Ende überladen und mit dem Gewicht beschissen.
Wie oft warst hast Du denn das tatsächliche Gewicht Deiner Ladung denn per Waage mit den Papieren kontrolliert?
Du würdest Dich wundern, versprochen.
Was positiv auffällt: die Fahrer haben keine Adiletten an den Füßen, sondern Turnschuhe👍! Aber bei dem Wahnsinnigen auf dem Dashcam - Film zum Schluss musste ich die Luft anhalten! Ein "near miss" erster Güte, die 2 Jahre hat der Fahrer sich redlich verdient!
Schon mal mit FlipFlops oder anderen Schlappen durch den Wald gestolpert oder einen Ladekran gekrabbelt? 🤣
Glaube, das nennt man heute, "learning by doing". 🤣🤣🤣
@@pahng418 Nein, auf die Idee bin ich nicht gekommen. Habe als Student in der einen oder anderen Spedition gearbeitet, und da waren Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen Vorschrift.
@@jurgenkuhlmann9194
Aber auch die, können beim Fahren gefährlich werden.
Weil man damit auch nicht immer das nötige Feingefühl hat.
Natürlich sind die immer besser als Schlappen, die in gewerblichen Fahrzeugen über die BG, die gestzliche UVV eh generell verboten sind.
Leichtes, festumschließendes Schuwerk, ist beim Fahren jeglicher Art von Fahrzeugen immer besser.
Einzige Ausnahme sind hier nur Zweiräder.
@@pahng418 Turnschuhe mit rutschfester Sohle. Damit kann man nichts falsch machen!
@@jurgenkuhlmann9194
Sind im Grunde die beste Wahl fürs Fahren, aber auch nur für Fahren und die Kaffepause.
Dan denken, diese fürs Be- und Entladen entsprechend der UVV der gesetzlichen Versicherer, mit echten Sicherheitsschuhen zu tauschen.
Alleine schon, weil man selber ja, sehr an seinen Füßen hängt.
Selbst wenn sich der Bremsweg durch Übergewicht verlängert, wäre er immer noch kürzer, als es der Gesetzgeber verlangt. Empfinde solche Kontrollen als Schikane, obwohl ich kein LKW-Fahrer bin. Und bei der Kontrolle der Ladungssicherung wird auch total übertrieben. Da langt doch eine Trennwand, wenn hinten nur Pakete drin liegen.
Manchmal habe ich das Gefühl das die Polizei einfach nur provozieren möchte 😮💨
Ich bin ein Reichsbürger, und bezahle keine Strafe für Bananen Republik. Liebe Grüße aus Oberschlesien
ok
13.57 über antirutschmatten darf nie gegurtet werden.
so ein unsinn...
Wenn du für den Timecode einen Doppelpunkt, statt des Punktes verwendest, wird der Timecode von RUclips automatisch in einen Link transferiert, der beim Anklicken direkt zur angegebenen Stelle führt. 13:57
Es darf nicht über Matten, bzw. rutschhemmende Materialien (als Kantenschutz) Niederzurrt werden.
Damit die Vorspannkraft sich auf beide Seite entsprechend verteilen kann.
Denn es bringt nichts, wenn die eine Seite stramm gesoannt ist und die andere locker und sich die Vorspannung während der fahrt (durch die Vibrationen), verteilt und dann die Ladung nicht mehr ausreichend niederdrückt.
Direktes Zurren, ist dagegen vollkommen in Ordnung.
Über rutschhemmende Kantenschutz nicht optimal, aber zulässig.