Die Mindestbeteiligung von 25% (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ) und die Abzugfähigkeit (§ 3c Abs. 2 EStG) wird im Buch von Herrn Köber nicht erwähnt, danke für den Hinweis.
Besten Dank für das Video! Ich als Vorstandvorsitzender gründe gerade im Namen meiner FS ein Einzelunternehmen in dem ich dann quasi als Selbstständiger für die FS tätig sein werde. Hat die FS dann auch den Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500,-€/p.a.?
Vielen Dank für die interessante Frage. Der Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro ist an die natürliche Person (in Form des Einzelunternehmens) geknüpft. Betreibt die Familienstiftung einen Gewerbebetrieb kann nur ein Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 5.000 Euro in Anspruch genommen werden. Beste Grüße DK
@@Steuernsteuern Vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Frage. Gibt es hierzu einen entsprechenden Passus im GewStG bzw. ein BFH-Urteil o.ä. zum Nachlesen? Beste Grüße MW
Gutes Video, DANKE. 👍
Kleverer Grünschnabel 🙂
Lohnt sich eine Stiftung dann als Privatperson nie für Kapitalerträge und häufig für Vermietung und Verpachtung?
Vielen Dank fürs Video :O)
Die Mindestbeteiligung von 25% (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ) und die Abzugfähigkeit (§ 3c Abs. 2 EStG) wird im Buch von Herrn Köber nicht erwähnt, danke für den Hinweis.
Besten Dank für das Video! Ich als Vorstandvorsitzender gründe gerade im Namen meiner FS ein Einzelunternehmen in dem ich dann quasi als Selbstständiger für die FS tätig sein werde. Hat die FS dann auch den Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500,-€/p.a.?
Vielen Dank für die interessante Frage.
Der Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro ist an die natürliche Person (in Form des Einzelunternehmens) geknüpft. Betreibt die Familienstiftung einen Gewerbebetrieb kann nur ein Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 5.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Beste Grüße
DK
@@Steuernsteuern Vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Frage. Gibt es hierzu einen entsprechenden Passus im GewStG bzw. ein BFH-Urteil o.ä. zum Nachlesen?
Beste Grüße
MW
@@mariowastl1247 § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG
Bei welchen Banken kann man eigentlich ein Konto mit Depot für eine Familienstiftung erfahrungsgemäß eröffnen ? Danke, für Ihre Antwort.
Bei jeder.