Es kann alles gnadenlos weggepfändet werden, wenn die Forderung auf dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht. Wenn das so im Titel vermerkt ist, gelten die Pfändungsfreigrenzen und Pfändungsverbote aus der ZPO leider nicht mehr.
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Es kann alles gnadenlos weggepfändet werden, wenn die Forderung auf dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht. Wenn das so im Titel vermerkt ist, gelten die Pfändungsfreigrenzen und Pfändungsverbote aus der ZPO leider nicht mehr.