Hallo. Wie ist es denn wenn das unternehmen sagen wir mal 350t euro umsatz 2023 machte und du als einzelunternhemer ja von etwas leben musst, mtl privatentnahme von 4000 euro machst..dieaes geld muss dann gesehen werden wie ein bruttogehalt +arbeitgeberanteil?
Hallo, danke für dieses informative Video! :) Könntest du mal ein Video über das Urteil des europäischen Gerichtshof, welches besagt dass Rechnungen nicht zwingend erforderlich für einen Vorsteuerabzug sind, machen? Ein konkreter Fall wäre z.B. Ich bestelle online in einem Shop etwas und eine Rechnung wird im Account hinterlegt, aber bevor Ich die Rechnung abrufen kann wurde der Account gesperrt. Und es ist nicht möglich den Account zu entsperren bzw. die Rechnung anderweitig zu erhalten. Kann ich nun durch den Bestellungsbeleg in meinem Emailpostfach und der Abbuchung von meinem Konto aufzeigen, dass ein Nachweis über die getätigte Bestellung besteht und ich somit die Umsatzsteuer absetzten kann?
Ich verstehe das nicht ganz. Als Beispiel habe ich 100.000€ Gewinn erwirtschaftet. Davon habe ich 50.000€ als Privatentnahme auf meinen Privatkonto überwiesen. Dann muss ich ja 100.000€ versteuern. Und die 50.000€ nochmal in der Einkommenssteuer versteuern oder wie?
Wieder mal sehr interessant das Video, LG aus dem Landkreis Regensburg 😊 👍
Hallo.
Wie ist es denn wenn das unternehmen sagen wir mal 350t euro umsatz 2023 machte und du als einzelunternhemer ja von etwas leben musst, mtl privatentnahme von 4000 euro machst..dieaes geld muss dann gesehen werden wie ein bruttogehalt +arbeitgeberanteil?
Danke für die Tipps 😉
Hoffe auf Video zu welche privat Ausgaben über Nebengewebe absetzbar sind (RUclipsr)😏
Hallo, danke für dieses informative Video! :)
Könntest du mal ein Video über das Urteil des europäischen Gerichtshof, welches besagt dass Rechnungen nicht zwingend erforderlich für einen Vorsteuerabzug sind, machen?
Ein konkreter Fall wäre z.B. Ich bestelle online in einem Shop etwas und eine Rechnung wird im Account hinterlegt, aber bevor Ich die Rechnung abrufen kann wurde der Account gesperrt. Und es ist nicht möglich den Account zu entsperren bzw. die Rechnung anderweitig zu erhalten. Kann ich nun durch den Bestellungsbeleg in meinem Emailpostfach und der Abbuchung von meinem Konto aufzeigen, dass ein Nachweis über die getätigte Bestellung besteht und ich somit die Umsatzsteuer absetzten kann?
Kurze Farge ; darf ich Steuerseminare halten ohne anerkanntes Studium oder Ausbildung ??
Viele Grüße aus Nürnberg
Ja kann man machen - wobei der Grat zwischen "Schulung" und Beratung dort sehr dünn ist.
Fahrtenbuch?? Mein FA erkennt grundsätzlich keine FBs an.
Ich verstehe das nicht ganz. Als Beispiel habe ich 100.000€ Gewinn erwirtschaftet. Davon habe ich 50.000€ als Privatentnahme auf meinen Privatkonto überwiesen. Dann muss ich ja 100.000€ versteuern. Und die 50.000€ nochmal in der Einkommenssteuer versteuern oder wie?
Nein
Die 100000 einmalig