Dr. Roy Kühne zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz IPReG | Bundestagsrede

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  • Опубликовано: 11 сен 2024
  • Gestern habe ich zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (kurz: IPReG) gesprochen. Ich möchte ausdrücklich für das Gesetz werben, dessen wichtigstes Ziel es ist, die Versicherten und Angehörigen zu schützen. Mit dem Gesetz stärken wir die Versorgungsqualität, und beseitigen Missbrauchsmöglichkeiten! Die besonderen Bedarfe der Patienten der außerklinischen Intensivpflege berücksichtigen wir angemessen, indem wir diesen Schwerpunkt zum eigenständigen Leistungsbereich ausweiten. Mir war uns bleibt bei alldem besonders wichtig, dass wir eine qualitätsgesicherte Versorgung nach aktuellen medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Standards sicherstellen. Mit den Verbesserungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation stärken wir zudem den wichtigen Grundsatz „Reha vor Pflege“.
    Uns hat einige Kritik zum vermeintlichen Umgang mit Versicherten erreicht. Ich möchte ganz klar machen: Niemand möchte Pflegebedürftige aus der Häuslichkeit herauszuholen, aber jeder hat das Recht hochwertig versorgt zu werden, unabhängig vom Leistungsort. Das erreichen wir mit diesem Gesetz.

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