Vielen Dank für das informative und sympathische Video. Der Warnhinweis, zur Budgetierung der Ärzte, ist (auch) sehr wichtig! Gerne werde ich diesen Beitrag an meine medizinisch tätigen Kundinnen und Kunden empfehlen.
Schöner Videotitel, aber als Gast wäre ein Arzt mit mehr Erfahrung und vorhandenen Einblick in die Thematik schöner gewesen, als ein Anfänger der mehr Student ist als Arzt
Sehr spannendes (geplantes) Thema, leider ist nur eine Anfängerstunde im Rahmen der Einkommenssteuer draus geworden. Sehr gerne den Gedanken rund um das MVZ weiter vertiefen!
Hallo Herr Juhn. Ich hätte eine Kleine Frage zum Thema 2. Ausbildung in Medizinischen Bereichen: Meine Freundin fängt bald an Privat im Ausland Medizin zu studieren, hat aber bereits eine Ausbildung im Medizinischen Bereich in Deutschland abgeschlossen. Kann man dann die Kosten des Auslandsstudiums Auch absetzen?
Wie ist das denn mit ärztlichen Leistungen im Angestelltenverhältnis, in denen man eine extra Vergütung bekommt vom Gericht oder den Rentenkassen also bspw Rehaanträge oder Gutachten, ist man da verpflichtet eine Steuererklärung zu machen? Das betrifft ja auch fast jeden angestellten Arzt
Wenn du eine eigenständige Rechnung schreibst und du das Geld unversteuert erhältst, dann bist du i.d.R. dazu verpflichtet das dem Finanzamt zu melden, da das ja dann außerhalb des Angestelltenverhältnisses passiert und du somit freiberuflich tätig bist. Ansonsten verschweigst du ja unversteuerte Einnahmen und begehst folglich Steuerhinterziehung
Super Video! Ich habe mal ne kleine Frage, weil das Wort Umsatzsteuerbefreiung bei Heilberuflern fiel: wie ist es umsatzsteuerlich, wenn man freiberuflicher Apotheker ist? Apotheker sind ja Angehöriger der Heilberufler und nur eine Apotheke macht sie zum Gewerbetreibenden. Wie ist es, wie es aktuell nur sehr selten geschieht, man sich als Apotheker freiberuflich selbstständig macht mit Beratungsleistungen, Interaktionschecks, Medikationsmangament, pharmazeutische Therapiebegleitung und ggf. Laboruntersuchungen oder Tätigkeiten als sachkundige Person gemäß Arzneimittelgesetz etc. Umsatzsteuer ja oder nein? Zumal gab es ja auch schon die Diskussion, dass die Corona-Test eingentlich umsatzsteuerfreie Leistungen wären...wie sieht es dann mit allen anderen Tätigkeiten als Apotheker aus, wenn man nicht als Apotheke gewerblich tätig ist? Da konnte mir bisher keiner eine richtige Antwort geben - gerade weil freiberuflicher Apotheker sehr selten ist, aber möglich!
Hallo B R, bei der Umsatzsteuer würde es auf die Leistungen ankommen: Sie können Leistungen mit USt (egal ob 7% oder 19%) als auch Leistungen ohne USt ausführen - das schließt sich beides nicht aus. Sie können bspw. umsatzsteuerpflichtige Beratungsleistungen ausführen als auch eine steuerfreie Heilbehandlung. Allein diese Thematik der Abgrenzung ist ein eigenes Feld innerhalb der Umsatzsteuer. VG Das Juhn Partner Team
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
Macht sowas gerne auch mal für Juristen!
Sehr schön
Danke für die Infos
Sehr gerne! :)
Vielen Dank für das informative und sympathische Video. Der Warnhinweis, zur Budgetierung der Ärzte, ist (auch) sehr wichtig!
Gerne werde ich diesen Beitrag an meine medizinisch tätigen Kundinnen und Kunden empfehlen.
Schöner Videotitel, aber als Gast wäre ein Arzt mit mehr Erfahrung und vorhandenen Einblick in die Thematik schöner gewesen, als ein Anfänger der mehr Student ist als Arzt
Ein Genss zu zuhören. Meeeeehhhr Kontent pls....
Wie klappt es jetzt mit der Holding GmbH ? Kann man als Angestellter Arzt sie gründen und die Vorteile geltend machen?
Sehr spannendes (geplantes) Thema, leider ist nur eine Anfängerstunde im Rahmen der Einkommenssteuer draus geworden. Sehr gerne den Gedanken rund um das MVZ weiter vertiefen!
Hallo Herr Juhn.
Ich hätte eine Kleine Frage zum Thema 2. Ausbildung in Medizinischen Bereichen:
Meine Freundin fängt bald an Privat im Ausland Medizin zu studieren, hat aber bereits eine Ausbildung im Medizinischen Bereich in Deutschland abgeschlossen.
Kann man dann die Kosten des Auslandsstudiums Auch absetzen?
Hier wäre erstmal zu prüfen, ob deine Freundin denn dann noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig wäre.
Klasse Video
Wie ist das denn mit ärztlichen Leistungen im Angestelltenverhältnis, in denen man eine extra Vergütung bekommt vom Gericht oder den Rentenkassen also bspw Rehaanträge oder Gutachten, ist man da verpflichtet eine Steuererklärung zu machen? Das betrifft ja auch fast jeden angestellten Arzt
Wenn du eine eigenständige Rechnung schreibst und du das Geld unversteuert erhältst, dann bist du i.d.R. dazu verpflichtet das dem Finanzamt zu melden, da das ja dann außerhalb des Angestelltenverhältnisses passiert und du somit freiberuflich tätig bist. Ansonsten verschweigst du ja unversteuerte Einnahmen und begehst folglich Steuerhinterziehung
Gilt das auch wenn man in seinem Heimat (Ausland) ein Studium absolviert hat und danach in Deutschland ein Masterstudium abgeschlossen hat?
Super Video!
Ich habe mal ne kleine Frage, weil das Wort Umsatzsteuerbefreiung bei Heilberuflern fiel: wie ist es umsatzsteuerlich, wenn man freiberuflicher Apotheker ist? Apotheker sind ja Angehöriger der Heilberufler und nur eine Apotheke macht sie zum Gewerbetreibenden. Wie ist es, wie es aktuell nur sehr selten geschieht, man sich als Apotheker freiberuflich selbstständig macht mit Beratungsleistungen, Interaktionschecks, Medikationsmangament, pharmazeutische Therapiebegleitung und ggf. Laboruntersuchungen oder Tätigkeiten als sachkundige Person gemäß Arzneimittelgesetz etc. Umsatzsteuer ja oder nein? Zumal gab es ja auch schon die Diskussion, dass die Corona-Test eingentlich umsatzsteuerfreie Leistungen wären...wie sieht es dann mit allen anderen Tätigkeiten als Apotheker aus, wenn man nicht als Apotheke gewerblich tätig ist?
Da konnte mir bisher keiner eine richtige Antwort geben - gerade weil freiberuflicher Apotheker sehr selten ist, aber möglich!
Hallo B R,
bei der Umsatzsteuer würde es auf die Leistungen ankommen: Sie können Leistungen mit USt (egal ob 7% oder 19%) als auch Leistungen ohne USt ausführen - das schließt sich beides nicht aus. Sie können bspw. umsatzsteuerpflichtige Beratungsleistungen ausführen als auch eine steuerfreie Heilbehandlung.
Allein diese Thematik der Abgrenzung ist ein eigenes Feld innerhalb der Umsatzsteuer.
VG Das Juhn Partner Team
Nice!
Eines der besten Videos auf dem Channel!
DocFelix ist aber echt noch naiv 😅
Doc.Felix erscheint doch sehr unreflektiert und trivial.
Der Gast sollte mal nicht so oft "scheisse" sagen. Hoffentlich redet er nicht so mit uns Patienten.