so positiv finde ich das nicht. Denn das chines wall verhalten, sorgt erstmal dafür, dass ein Anwalt Geld verdient was ohne anwalt evtl geklärt werden könnte. es kann immer passieren dass einer klagt, und man weis, dass die klage ungerechtfertigt ist, aber der kläger kann es ja nicht wissen weil ihm informartionen fehlen. dann sagt man dem, dass man zu dem zeitpunkt die wohnung vermietet hat und nicht da war. beweise kann man schicken. und schon ist das geklärt ohne anwalt. aber da verdient kein anwalt was. den namen der person der zu der zeit drin wohnte hätte ich auch gesagt, denn die person die filesharung benutzte die hat bedingt vorsätzlich eine andere person in eine straftat verwickelt. gibt vielleicht noch mehr so "oberschlaue" die sich ne wohnung kurz anmieten und dann filesharen weil sie denken, sie würden nicht erwischt.
@@user-lw9py 1. Ich hab selbst per Airbnb Vermietet und wusste teilweise nicht mal den Vornamen oder die Handynummer der Mieter. 2. wer sein Geld mit solchen Abmahnungen verdient, hunderte Euros für einen einzigen filesharing Download von technisch überforderten Menschen, hat für sowas sicher Rückstellungen. 3. warum sollte ich der Seite, die mich verklagen will, Beweise und Hintergrundinformationen liefern. Damit die dann u.U. besser vor Gericht gegen mich argumentieren können?
@@abbb123 der ankläger verfasste eine klageschrift. der angeklagte(in dem falle der anwalt) verfasst (kann) dann eine erwiederung darauf eimnreichen. dann erst wird entschieden ob der fall vor gericht kommt. man sieht es auch im Fernsehen, kommt die verteidigung mit argumenten die der anklage nicht vorlagen kann das auch abgelehnt werden und das gericht kann sagen, weiso haben sie das nicht vorher angegeben. "Wenn Sie von einer Anklage gegen Sie erfahren haben, sollten Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Dieser wird Akteneinsicht beantragen, um sich einen umfassenden Überblick über den Ermittlungsstand zu verschaffen. Es kommt oft vor, dass die Staatsanwaltschaft die Beweislage falsch einschätzt. Deshalb kann es durchaus erfolgversprechend sein, wenn der Verteidiger dem Gericht seine Ansicht betreffend der Verurteilungswahrscheinlichkeit seines Mandanten mitteilt. Das Gericht muss nämlich zuerst noch entscheiden, ob das Hauptverfahren überhaupt eröffnet werden soll. Zwingende Konsequenz einer Anklage ist also nicht der Beginn des Hauptverfahrens, sondern der zuständige Richter muss zunächst noch prüfen, ob er den Beschuldigten ebenfalls für hinreichend verdächtig hält. Erfahrungsgemäß wird dieses Stadium von Verteidigern zu selten genutzt. Die Vermeidung einer Hauptverhandlung sollte nämlich immer das Ziel sein und ist in vielen Fällen auch nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft noch möglich." www.strafrecht-bundesweit.de/info-recht-verhalten-strafverfahren/anklageschrift-und-zwischenverfahren/ in dem falle was sollen die besser argumentieren können wenn die wissen, dass zu der zeit die Person nicht da war und an eine fremde Person vermietet wurde. in dem text steht auch "Erfahrungsgemäß wird dieses Stadium von Verteidigern zu selten genutzt." naheliegend. denn kommt es aufgrund klarer verhälrtnisse garnicht zu gerichtsverfahren, verdient der anwalt ja weniger
@@user-lw9py ausreichend informationen zu besorgen und damit sichergehen das die klage auch begründet und erfolgreich ist ist aber meines erachtens in keinem fall die aufgabe des beklagten, sondern des klägers. Dieser muss Beweise sammeln und vorbringen. Wenn dieser nicht genug hat MUSS er damit rechnen dass er mit der klage nicht durchkommt weil sie im endefekt ungbegründet war und hat deshalb auch die kosten zu tragen...
Naja... Es ist ja den Inhabern ihr gutes Recht ihre IPs gegen illegales streamen und sharen zu verteitigen - nur gibts manche Kanzleien die meinen sie könnten den Sack schlagen weil sie den Esel nicht treffen.
@@Hornswroggle natürlich ist das erstmal an sich nicht zu verachten, das Warner und andere dagegen vorgehen. Vor allendingen jetzt da es legale vergleichbare angebote gibt (spotify, netflix, etc) was früher eben gar nicht der Fall war und auch bewusst von den Firmen nicht genutzt wurde (Musikindustrie z.B. hat sich sehr lange dagegen gestreubt). Aber die Methoden, die die Abmahnanwälte oft benutzen zusammen mit den teilweise sehr überzogenen Forderungen (aus meiner Sicht) werfen eben ein sehr schlechtes Licht auf sie. Vor allem wenn sie dann auf "kleine" Privatpersonen gehen anstelle von organisierten Massen-Filesharern.
Siege am BGH tragen wahrscheinlich so sehr zur Reputation der Kanzlei bei, so dass sich das ganze am Ende auch finanziell lohnt. Nichts desto trotz eine gute Entscheidung.
Falls die Kanzlei des Kölner Kollegen Sonderhonorare mit dem Mandanten vereinbart hat, was wahrscheinlich ist, ist die Kostentragungspflicht der Klägerseite nur ein halber Sieg. Der Mandant muss die Gebühren an den Kölner Kollegen trotz des Obsiegens vor Gericht abdrücken, soweit diese Gebühren über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen.
Ich will das verfilmt haben. Das wär ein fantastischer Tag in einem Gericht in Frankfurt am Main im Herzen von Europa und es wäre großartig! Die Abenteuer auf der Rückseite des Urteils, nüüüüchts wovor man sich fürchten müsste! Fokus!!!!
@@kathia8882 Immer die Personen die einen mit Gott vollreden. Gott hat nichts mit der Thematik zu tun, also lasse ihn raus. Ich fange ja auch nicht plötzlich damit an über Harry Potter zu reden.
@@kathia8882 Was hat denn eine Fürbitte hier zu suchen? Weder auf dem Kanal noch in diesem Video ging es um die Volkssouveränität! Ich bin ja selbst gläubig, aber dein Beitrag passt hier irgendwie nicht rein.
Vor allem heißt das doch im Umkehrschluss, dass Abmahn-Kanzleien in Zukunft etwas vorsichtiger sein müssen, weil sie sich ja zusätzliche Kosten aufhalsen, wenn ihre Klage daneben geht... Großes Urteil mit ordentlich Gewicht. Gratuliere :)
Und das ist ja leider das einzige was die aufhält. Wir haben es mit einer Abmahnindustrie zu tun und eine Industrie interessiert sich einen feuchten für Recht und Unrecht oder Sinn und Unsinn. Die interessiert sich nur für Profit. Unschuldige vor Gerichte zu zerren, muss sich negativ auf Profite auswirken. Nur so werden die jemals aufhören. Mal sehen ob das irgendwann mal passiert.
Das Problem ist doch der Gesetzgeber, der diese Praktiken überhaupt erst zuläßt. Gäbe es eine gesetzliche Regelung _"erst Ermahnen, dann Abmahnen"_ wäre dieses Geschäftsmodell am Ende.
Die Kanzlei muss nicht vorsichtig sein, die werden bezahlt ob sie gewinnen oder verlieren. Der Auftraggeber wird nur in Zukunft stärker die Kosten Nutzen abwägen und vielleicht manchmal nicht einen Auftrag an eine Kanzlei erteilen. Wobei das bei der Musik/Copyright Industrie eher unwahrscheinlich scheint. Da wird es auf die Masse und den Umsatz ankommen.
@@raziel5620 check ich nicht, er kann doch fragen, ob ein anwalt (was er ja warscheinlich selbst nicht ist) sich die ganze geschichte mal anschauen kann und dazu stellung nehmen, damit wir als laien einschätzen können, ob das alles seine richtigkeit hat
Das habe ich auch gehört. Der Kerl ist ein Hund der für seine Mandanten (+seine Kanzlei) über den schrecklichen Wassergraben springt. Toll ein ganzer Kerl! ... LG an dich und das ganze WBS-Team!
Vertrauen in die Justiz geht anders. Wer kann sich denn "Recht bekommen" in dem heutigen Paragraphendschungel und dieser "Rechtsprechung" noch leisten, wer zahlt das ? Ohne viel Kohle oder speziellen Rechtschutz (selbst da blickt bei der Absicherung keiner mehr durch) wäre das beim ersten Urteil schon erledigt gewesen und die Verklagte hätte zahlen müssen.
Also, unter Grosskonzerne verstehe ich was Anderes..eher nur ne Grosskanzlei. Wobei Abmahnanwaelte stehen für mich moralisch auf gleicher Stufe wie Leute, die Kinder Kekse klauen.
ich persönlich bin immer noch davon überzeugt, dass wir was Justiz angeht in Deutschland noch relativ gut aufgestellt sind im Gegensatz zu anderen Ländern. Ich sage nicht das alles perfekt ist, aber wenn ich mir anschaue was die polnische Regierung macht oder in Amerika immer wieder passiert, dann bin ich doch ganz froh hier zu sien
Einerseits ja, anderer Seits nicht so schlimm, da es jetzt Bundesweites Urteil gibt woran sich alle Bezirks-Landesgerichte jetzt orientieren können. P.S. Glückwunsch an WBS! :)
Da ich den Fall nicht weiter verfolgt habe: Haben die unteren Instanzen da wirklich zu Gunsten der Kläger geurteilt oder es einfach nach oben weitergegeben?
Zumal es hier um ein grundlegendes Konzept geht. Wer unschuldig ist, braucht sich nicht vorhalten zu lassen, dasss er sich nicht eher oder besser verteidigt hat.
@@pascal2085 Wurde doch im Video gesagt: Die Mandatin von WBS hat (inhaltlich) schon in den unteren Instanzen gewonnen. *ABER:* Die Richter haben geurteilt, dass die *_Kosten des Gerichtsverfahrens_* trotzdem von ihr zu tragen seien. À la "Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens hat der Freigesprochene zu tragen." (im Original vermutlich "der Angeklagte" statt "der Freigesprochene" - hier geändert zwecks Verdeutlichung) Mit Letzterem waren WBS und ihre Mandantin dann nicht einverstanden, denn wieso soll ein Unschuldiger die Gerichtskosten selbst tragen? Müsste ich VORHER Informationen liefern, dann liefe das ja darauf hinaus, dass ich bspw. der Polizei mitteilen müsste, welche Personen ich voraussichtlich NICHT TÖTEN werde, damit sie wissen, welche MORDE ICH NICHT begehen werde ...
@@SELBLINK_in_your_area aber wie zum teufel kann ein gericht so entscheiden und einen UNSCHULDIGEN mit so einer finanziellen STRAFFE belegen???? das hat doch NICHTS mit rechtssprechung zu tun!!!! und wer weiß wie viele andere menschen so in den ruin getrieben wurden und alles "im namen des Volkes"??? blanke wut die mir da im magen grummelt. von wegen "rechtsstaat"
Jo, aber aus Sicht der WB Vertreter: Einfach mal versuchen, die werden schon einknicken... Hat ja auch auf 2 Ebenen funktioniert. Wer hat schon die Mittel und die finanzielle Puste, ggf noch bis zum BGH zu gehen. Soviel dazu, dass das Recht für alle gleich ist.
@@Makama975 Ich habe bisher noch nie ein Abmahnschreiben erhalten. Als Anschlussinhaber eines DSL-Anschlusses läuft man latent immer Gefahr, dass so etwas einem ins Haus flattert. Spätestens seit Napster das erste Mal dicht gemacht wurde, muss doch Jeder begriffen haben, von P2P die Finger zu lassen. Die Abmahner orientieren sich ja auch nicht an die Menge (die möglicherweise statt gefunden hat) der übertragenenen Daten, sondern registrieren ausschließlich den Inhaber des Internetanschlusses. Im Zweifel reicht den Abmahnern auch 1 übertragenes Byte, Hauptsache die haben eine IP.
@@pascal2085 Stimmt, jedoch kann man davon ausgehen, das das "Angebot" P2P ist, wenn es nicht zentral gespeichert ist (z.B. Sharehoster). Wenn nicht zemtral, dann verteilt auf die frei gegebenen Verzeichnisse der User. Damit ist man "Anbieter" für den Download und Freiwild für die Abmahner.
Tatsächlich ist P2P eine der effizientesten Methoden, digitale Daten großflächig zu verteilen. Damit ist P2P auch für Firmen interessant. Wenn also z.B. die Telekom eine bestimmte Software auf die Rechner ihrer Mitarbeiter aufspielen möchte, dann greift sie dafür am Besten auf P2P zurück. Bei Einhaltung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen, kann dabei auch problemlos auf öffentliche P2P Systeme zurückgegriffen werden. Wobei diese, wenn offiziell genutzt, sicherlich nichts gegen eine angemessene Bezahlung einzuwenden haben.
Von denen hat mein Vater auch immer nette Schreiben erhalten, weil er angeblich irgendein Hardrock-mp3 für 10min geshared hätte... Überhaupt nicht seine Musik hat er ihnen in der angepassten Unterlassungserklärung auch angegeben und natürlich keine Abmahnkosten erstattet... Dann sollte er sein WLan nicht richtig gesichert gehabt haben und Verursacher usw... konnte er glaubhaft darlegen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt kein WLan in Betrieb hatte (die erfasste Sharing-Zeit war kurz nach der Zwangstrennung der DSL-Leitung und auch nur wenige Minuten - ich vermute bis heute, dass es da eine zeitliche Überschneidung beim IP-Wechsel gab). Dann war erstmal Ruhe... aber regelmäßig einige Monate vor Ablauf einer Verjährung ging das Bombardement mit Klagedrohungen und "letzte Einigungsmöglichkeit" wieder los und ich musste meine Eltern wieder beruhigen da einfach die Füße still zu halten. Zuletzt haben sie nach knapp 10 Jahren (!) nochmal wegen eines einzigen Liedes, bei dem m.M. nach große Zweifel bestanden, dass ein 70-Jähriger Rentner sich sowas anhören würde - mit Klagen gedroht... einem zu diesem Zeitpunkt schon Verstorbenen! Da hatte ich gut Lust mal die zwei Blocks von meinem Büro rüber zu laufen und ihnen das Schreiben und die Sterbeurkunde meines Vaters um die Ohren zu hauen... aber hätte vermutlich ohnehin nur die unschuldige Empfangsdame angetroffen und nicht die eigentlich für dieses "Geschäftsmodell" verantwortlichen.
Nein kann schon sinnvoll sein. Ansonsten kann man sich halt verhalten wie man will aber vor allem kleine Firmen könnten niemals gegen dich klagen, weil das Risiko zu hoch ist. Stell dir vor es jemand der schon wegen Betrugs bekannt ist bestellt augenscheinlich was bei dir und zahlt nicht. Auf Mahnungen und Inkasso wird nicht reagiert. Dann musst du halt klagen und es kann sehr schnell teuer werden. Da die Person nicht mit hilft aufzuklären was passiert ist, wodurch ja viele Kosten nicht angefallen wären, muss diese die Kosten nun erstatten. Es ist aber gut, dass man nun dieses Argument nicht bei jedem mehr anwenden kann, sondern bereits was vorliegen muss was den Verdacht begründet.
Sehr sinnvolles Urteil. Diese Position finde ich logischer als die andere Position. Man kann schlecht jemanden gleichzeitig erlauben sich nicht selbst zu belasten und verpflichten an der Aufklärung mitzuwirken.
Sie ist umgangssprachlich "Schuld an dem Verfahren" aber sie hat eben nicht Anlass zur Klage gegeben. Interessante Unterscheidung, aber m.E. korrekt. Die Analogie zu "niemand muss sich selbst belasten" sehe ich allerdings nicht, das ist etwas völlig anderes, als "niemand muss einen anderen belasten". Diese Fragen kann ein Rechtssystem unabhängig voneinander beantworten.
@@utinah.6973 "Sie ist umgangssprachlich "Schuld an dem Verfahren" " Würde ich definitv ablehnen diese Behauptung! Schuld an dem Verfahren ist Walldorf Frommer. Herr Solmecke hat sehr gut aufgelärt, dass man nichts sagen sollte in so einem Fall und das absolut zurecht.
.......und jedesmal anders und wenn es nur ein klitzekleiner Unterschied ist, kann das Ergebnis anders aussehen. Justitia ist alles andere als gerecht, sie "glänzt" mit (eher hinterhältigen) Spitzfindigkeiten, die selbst der beste Jurist im Vorfeld nicht erkennen kann.
Herzlichen Glückwunsch! Es ist schön, so eine Freude zu sehen - und dies ist auch absolut berechtigt! Gute Arbeit - bleiben Sie gesund, es gibt noch viel zu tun!
Deutsche Richter sind frei in ihrer Entscheidung. Anders, als in amerikanischen Serien, sind deutsche Richter nicht nur punktezählende Schiedsrichter über das Verfahren zwischen Anklage und Verteidigung. Sie können jederzeit selbst in das Verfahren eingreifen, dabei Zeugen bzw. Gutachter einfordern und auch selbst Befragungen durchführen. Sie können sogar Urteile fällen, die nicht der aktuellen Gesetzeslage entsprechen, wenn sie zu der Überzeugung kommen, daß, in diesem speziellen Fall, der Wortlaut des Gesetzes dem Sinn des Gesetzes widerspricht. Da dies für _alle_ Gerichte gilt, ist eine abweichende Sicht der nächsthöheren Instanz eher die Norm, denn die Ausnahme.
Auffällig ist halt dass es immer wieder die selben beiden Gerichte sind, die zu den problematischen Urteilen kommen. Da müsste irgendwann doch mal aus dem System der Gerichte selbst ein kontrollierender Druck entstehen, auch wenn das keinen Spaß macht, schon um den Ruf des Berufsstandes insgesamt zu schützen, der schließlich den kompletten Rechtsstaat absichert angesichts der Rechte, die Richter haben (und die meisten davon auch haben müssen - andernfalls würde man nur neue richterliche Instanzen schaffen solange man Rechtsstaatlichkeit möchte).
@@mjay1304 ne, das passiert oft, dass dein Urteil von einem höheren Gericht kassiert wird. Dafür gibt es die ja. Es muss garantiert sein, dass die obersten Richter wirklich nur dann eingespannt werden, wenn wirklich in den unteren Instanzen kein zufriedenstellendes Urteil gefunden wird.
@@erikitter6773 Da jeder Richter üblicherweise auch zugelassener Rechtsanwalt ist, gibt es, auf diesem Wege, durchaus Optionen. So sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) die Möglichkeit der Einberufung eines Ehrengerichtes (§ 116ff Anwaltsgerichtliches Verfahren) vor, welches, in schweren Fällen, auch einen Ausschluß aus dem Berufsstand anweisen kann. Ein Richter, der auf diesem Wege, seine Anwaltslizenz verloren hat, dürfte, selbst bei Protektion von höchsten Kreisen, kaum im Amt zu halten sein. Die Werkzeuge sind da. Sie müssen nur genutzt werden.
@@oliknow Das ist "von Weite" beides ein rotes Quadrat mit weißer Schrift. Die Firma Qman hätte es einfach haben können und ein Symbol nehmen, das weniger Ähnlichkeit hat. Hat sie aber nicht. Das legt den Verdacht nahe, dass eine Ähnlichkeit beabsichtigt ist, die vom (unkundigen) Kunden übersehen werden soll.
Gratuliere, super Arbeit! Sollen die bei Warner doch Gerichtskosten zahlen bis sie Pleite sind. Vielleicht lernt es dann auch auch mal der Rest der Contentindustrie (in 40-50 Jahren).
Hatten die nicht auch mal "Dreck am Stecken" weill die auf Torrent einen Köder gelegt und dann fleißig die IP's geloggt haben um dann alle Anschlußinhaber abzumahnen.
@@LJBK2011 schreibs dir auf, dann musst du nächstes mal nicht mehrere sätze benutzen, was du mit einem wort beschreiben kannst. bitte, gern geschehen. 😂
@@Kalumbatsch was für ein humbug! jemanden wird zu unrecht etwas vorgeworfen und soll zahlen, dieser wehrt sich und bleibt dann auf den kosten sitzen? in meinen augen MUSS die abmahnkanzlei dafür die kosten tragen plus eine strafzahlung wegen falscher verdächtigung! aber diese "personen" werden ja vom gesetzgeber geschützt. scheiss auf den kleinen mann der sich kaum den anwalt leisten kann!
Naja, Beweis war ja die IP-Adresse. Dann Frau hat erst später ein Alibi gehabt. Gleiches gilt ja wenn bspw. Fingerabdrücke an einer Mordwaffe sind und der Angeklagte erst viel später ein Alibi nachweist weil er geschwiegen hat.
@@Vojoor ich dachte so ähnlich ist es auch im Zivilrecht. IPYES hat aber auch schon gesagt, die IP ist der Beweis. Die führt ja zum Eigentümer. Ich denke ja, generell ist Zivilrecht schon komplizierter als Strafrecht, da viel mehr Fragen zu klären sind. Hat schon seinen Grund, warum Jura als sehr schweres Studium gilt.
Könntet Ihr mal ein Video zur aktuellen Lego vs. Qman (Johnnys World) machen? Wie kann es eigentlich sein, dass Lego einfach so auf "Verdacht" die Ware eines anderen Lieferanten/Herstellers stoppen kann?
Behauptung -> Klärung in Prozess -> kleine Händler knicken ein weil teuer Wenn es doch zum Prozess kommt: Rückzug von Lego, bevor es zu einem Urteil kommt, damit es kein Urteil gibt und man den Scheiß jedes Mal immer wieder machen kann.
@@Milkymalk Das könnte, zumindest in Deutschland, auch kräftig in die Hose gehen. Ist das Verfahren erst einmal eröffnet, entscheidet der Richter, ob es eingestellt wird, nicht der Anklagevertreter.
@@maxmustermann9587 Man kann seine Klage jederzeit zurückziehen. Dann trägt man zwar die Prozesskosten, aber wenn man ein Grundsatzurteil vermeiden will ist es das oft wert.
vereinfacht gesagt: damit kann zweifellos bestimmt werden, an welcher Telefondose gesaugt wurde. Aber alles dahinter is offen (Nachbar der das WLAN mit nutzt, Besucher, AirBnB Mieter wie hier, oder auch komplexere konstrukte) Für Handy-Internet ist es ähnlich, da kann es soweit nachverfolgt werdem auf welchem Handy es statt gefunden hat (Telefonnummer bzw. Inhaber dieser) und in welcher Gegend es sich befunden hat (so ca. ~1km bis 10km genau, je nach dichte der Funkmasten). PS erläuterung ist nur für das was technisch relativ trivial zu ermitteln wäre. Wie es mit der Herausgabe dieser Daten rechtlich aussieht müsstest du einen Anwalt fragen.
Meine Frage wäre, warum sagt das Amtsgericht sie muss die kosten tragen aber das Bundesgerichtshof nicht? Ich mein die Gesetze sind ja die gleichen an die man sich halten muss ?
Weil Gesetze immer einen Interpretationsspielraum haben und verschiedene Gerichte diese verschieden auslegen können. Erst ein Urteil vor dem BGH ist bindend für die anderen Gerichte. Deswegen kommt es auch dazu, dass ein Landgericht Köln anders in einem Fall entscheidet als das Landgericht München. Ist halt der Grund weswegen auch die Abmahnungen immer eigentlich von einem Gericht verhandelt werden, welches sich als sehr pro Abmahnung herausgestellt hat (Grüße an das Landgericht Köln).
Im Ursprungsverfahren maximal: € 2.054,08, wobei ich hierfür den höchstmöglichen Streitwert (€ 5.000,00 (Verfahren war vor dem Amtsgericht, bei höherem Streitwert wäre das Landgericht die 1. Instanz gewesen, das über die Kosten zu entscheiden gehabt hätte) angenommen habe. Außerdem habe ich angenommen, dass bei den Gerichtskosten auch die Termingebühr entstanden ist, was aus dem von Herrn Solmecke geschilderten Sachverhalt jedoch nicht eindeutig hervorgeht. Edit: Im ersten Post hatte ich noch nach dem aktuellen Stand des RVG berechnet, dabei ist der Fall noch vor 2021 anhängig geworden.
Und ich habe noch einen Fehler entdeckt... das passiert, wenn man die Zahlen einfach nur in einem Prozesskostenrechner eingibt und sich nicht genau anschaut, was das Ergebnis ist... aber es ist auch schon spät. Also mal ganz ordentlich: Die Gegenseite hat folgende Kosten geltend gemacht (unter Annahme des Streitwertes von max. € 5.000,00 und dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, Stand RVG: vor 2021): außergerichtliche Kosten (inkl. MwSt): € 492,54 gerichtliche Kosten 1. Instanz (inkl. MwSt): € 690,85 Gerichtskosten (MwSt-frei): € 438,00 Summe: € 1.621,39 Dazu kämen noch die Anwaltskosten von WBS, die seine Mandantin ebenfalls zu tragen hätte, aber in dem Verfahren geht es normalerweise nur um die Kosten der Gegenseite, denn darum ob WBS vom eigenen Mandanten bezahlt wird oder nicht, kümmert sich die Gegenseite normalerweise nicht.
sry, aber das urteil kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen. wenn eure mandantin eigentümerin der immobilie und im falle einer ferienwohnung, die ja nur kurzzeitig vermietet wird, auch inhaberin des anschlusses ist, dann gibt eine filesharing-aktivität unter diesem anschluss sehr wohl grund zur klage gegen eure mandantin und dann kann ich die argumentation der gegenseite voll und ganz nachvollziehen. welche nachteile sollte es für eure mandantin denn real gehabt haben, diese entlastende tatsache gleich offen auf den tisch zu legen? hier hat man einfach eine schnelle und einfache aufklärung der sache unnötig vor sich her geschoben.
Interessant ist auch, wenn die Wohnung nach der Vermietung verwüstet vorgefunden wäre, hätte man die Personalien der Mieterin finden können. Gibt es denn keine Aufbewahrungsfrist von Personalien? Also, Personalausweis Kopie etc... Oder muss das vom Vermieter nach zwei Jahren gelöscht werden? Ich würde sagen, Glück gehabt, Herr oder Frau Mieter... Eine Frechheit die Anwaltskosten auf Unschuldige anzuwälzen, wenn diese nachweislich unschuldig sind. Glückwunsch!
Für mich auch eindeutig. Alles was gesagt wird, kann gegen einen verwendet werden, der Rest ist Schweigen! Cool dass ihr solch einen Fall weiter unterstützt. Und GZ zum Erfolg!
Habe leider eine Abmahnung 2019 bekommen (von eben dieser Kanzlei), für etwas, was ich angeblich 2015 gemacht haben sollte. Leider habe ich mir wohl die Falsche Anwältin genommen... Details möchte ich hier gar nicht ausbreiten.
@@darvinde Ich glaube das kann man sich selber denken. Ich möchte nicht noch mal ans Bein gepisst bekommen, obwohl meiner Meinung nach ich nicht der Verantwortliche war! Aber das Thema lasse ich hier... Recht heißt nicht unbedingt Gerechtigkeit!
"Filesharing machen die wenigsten von euch - zum Glück" Es gibt durchaus sinnvolle, legale Einsatzgebiete für Filesharing, bei der große Dateien durch die vielen Nutzer schnell und ohne einen Server zu bezahlen mit vielen Nutzern geteilt werden können. Linux-Distributionen zum Beispiel. Da sage ich eher: Zum Glück sind genug Leute bereit, daran teilzunehmen 👍
Wobei Hosting & Traffic mittlerweile so billig sind, dass tatsächlich fast alles irgendwo zentral gehostet wird. Heute kann man für ein paar Euro fuffzig Traffic kaufen, für den man im Jahr 2000 noch mehrere Tausend DM bezahlt hätte. :)
Naja gemeint ist natürlich die illegale weitergabe von Videospielen, Filmen und Musik. Beim legalen Filesharing haben ja auch die Rechteinhaber gar kein interesse daran das zu unterbinden.
@@Hornswroggle Was gemeint ist ist mir klar, nur vielleicht sollte man das differenzieren damit der Begriff "Filesharing" nicht direkt immer meint, illegale Weitergabe geschützter Werke. Es gefällt mir nicht wenn Technologien die für legales und illegales genutzt werden können einfach synonym mit der illegalen Aktivität genutzt werden. Genauso wie der Begriff "Darknet" nicht heißen muss, ich kaufe mir Drogen oder Waffen, da es auch z.B. Reporter gibt die darüber Regierungs-Zensur umgehen können, um ihre Berichte mit der Welt zu teilen.
@@bibihassberg1570 Was ist kein Argument mehr? Nach wie vor läd man die meisten Distros über P2P runter, da der Download sowas von zuverlässig und schnell geht wie kaum was anderes. Außerdem werden Filesharing-Protokolle für bestimmte Sachen wie dezentrale Backups genutzt, siehe Resilio Sync oder Syncthing. Auch Microsoft-Updates laufen inzwischen per P2P-Filesharing, da Microsoft so nicht die ganze Download-Last auf ihren Servern hat. Die Technologie "P2P-Filesharing" interessiert sich nicht dafür, ob sie für legale oder illegale Zwecke genutzt wird.
Solmecke sagt aber im Video, dass er aufgrund der Relevanz dieses Falls die Mandantin unterstützt hat. Für ihn war der Fall besonders interessant, da der Fall von den Tatsachen her unstrittig war und es nur um Rechtsfragen ging. Daher macht es hier viel Sinn den bis zum BGH zu schleppen. Die Kosten wird wohl die Anwaltskanzlei getragen haben. Schließlich hat er auch den Rat gegeben, vor der Klage nicht zu kooperieren.
@@matmay Das Urteil war für sie wichtig, da dies ja nicht nur diese Mandantin betrifft, sondern viele andere auch: Jetzt Rechtssicherheit zu haben ist auch für die Kanzlei sehr wichtig, da dies bei Zukünftigen Streitwerten nun ihnen leichter fällt, diese zu übernehmen, da das Risiko auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben nicht mehr gegeben ist. Auf langer Sicht also nur Peanuts; und im Gegensatz zu einem Sieg bei niedrigeren Gerichten, ist das BGH-Urteil Richtungsweisend an denen sich die anderen Gerichte dran halten müssen. Der Gang zum BGH war also besser als in den Vorinstanzen zu gewinnen.
Nee, die unterlegene Partei, die Klägerin, (die Firma Warner Brothers) trägt die Kosten dieses Verfahrens und der vorhergehenden auch. Steht alles im Urteil.
@Kanzlei WBS - Herzlichen Glückwunsch zu diesem Urteil. Es ist nicht nicht gerade alltäglich einen Erfolg bei einem der höchsten Gerichte zu bewirken und ebenso damit auch gestalterisch auf die Rechtswelt zu wirken. Ein großartiges Stück Arbeit und ein Erfolg für unsere Rechtswelt.
Ist echt lächerlich. Wenn es um Geld geht und man hier Geld ziehen könnte, wird jemand angeklagt. Heutzutage geht es doch fast nicht mehr um recht...sondern Geld.
Das ist für einen Juristen sicher etwas ganz besonderes!!!! Herzlichen Glückwunsch!
Davon muss man ausgehen. Super Erfolgsgeschichte!
so positiv finde ich das nicht. Denn das chines wall verhalten, sorgt erstmal dafür, dass ein Anwalt Geld verdient was ohne anwalt evtl geklärt werden könnte. es kann immer passieren dass einer klagt, und man weis, dass die klage ungerechtfertigt ist, aber der kläger kann es ja nicht wissen weil ihm informartionen fehlen. dann sagt man dem, dass man zu dem zeitpunkt die wohnung vermietet hat und nicht da war. beweise kann man schicken. und schon ist das geklärt ohne anwalt. aber da verdient kein anwalt was. den namen der person der zu der zeit drin wohnte hätte ich auch gesagt, denn die person die filesharung benutzte die hat bedingt vorsätzlich eine andere person in eine straftat verwickelt. gibt vielleicht noch mehr so "oberschlaue" die sich ne wohnung kurz anmieten und dann filesharen weil sie denken, sie würden nicht erwischt.
@@user-lw9py 1. Ich hab selbst per Airbnb Vermietet und wusste teilweise nicht mal den Vornamen oder die Handynummer der Mieter. 2. wer sein Geld mit solchen Abmahnungen verdient, hunderte Euros für einen einzigen filesharing Download von technisch überforderten Menschen, hat für sowas sicher Rückstellungen. 3. warum sollte ich der Seite, die mich verklagen will, Beweise und Hintergrundinformationen liefern. Damit die dann u.U. besser vor Gericht gegen mich argumentieren können?
@@abbb123 der ankläger verfasste eine klageschrift. der angeklagte(in dem falle der anwalt) verfasst (kann) dann eine erwiederung darauf eimnreichen. dann erst wird entschieden ob der fall vor gericht kommt. man sieht es auch im Fernsehen, kommt die verteidigung mit argumenten die der anklage nicht vorlagen kann das auch abgelehnt werden und das gericht kann sagen, weiso haben sie das nicht vorher angegeben. "Wenn Sie von einer Anklage gegen Sie erfahren haben, sollten Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Dieser wird Akteneinsicht beantragen, um sich einen umfassenden Überblick über den Ermittlungsstand zu verschaffen. Es kommt oft vor, dass die Staatsanwaltschaft die Beweislage falsch einschätzt. Deshalb kann es durchaus erfolgversprechend sein, wenn der Verteidiger dem Gericht seine Ansicht betreffend der Verurteilungswahrscheinlichkeit seines Mandanten mitteilt. Das Gericht muss nämlich zuerst noch entscheiden, ob das Hauptverfahren überhaupt eröffnet werden soll. Zwingende Konsequenz einer Anklage ist also nicht der Beginn des Hauptverfahrens, sondern der zuständige Richter muss zunächst noch prüfen, ob er den Beschuldigten ebenfalls für hinreichend verdächtig hält. Erfahrungsgemäß wird dieses Stadium von Verteidigern zu selten genutzt. Die Vermeidung einer Hauptverhandlung sollte nämlich immer das Ziel sein und ist in vielen Fällen auch nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft noch möglich." www.strafrecht-bundesweit.de/info-recht-verhalten-strafverfahren/anklageschrift-und-zwischenverfahren/ in dem falle was sollen die besser argumentieren können wenn die wissen, dass zu der zeit die Person nicht da war und an eine fremde Person vermietet wurde. in dem text steht auch "Erfahrungsgemäß wird dieses Stadium von Verteidigern zu selten genutzt." naheliegend. denn kommt es aufgrund klarer verhälrtnisse garnicht zu gerichtsverfahren, verdient der anwalt ja weniger
@@user-lw9py ausreichend informationen zu besorgen und damit sichergehen das die klage auch begründet und erfolgreich ist ist aber meines erachtens in keinem fall die aufgabe des beklagten, sondern des klägers. Dieser muss Beweise sammeln und vorbringen. Wenn dieser nicht genug hat MUSS er damit rechnen dass er mit der klage nicht durchkommt weil sie im endefekt ungbegründet war und hat deshalb auch die kosten zu tragen...
Herzlichen Glückwunsch
Christian Solmecke der Schrecken der Musik Industrie.
in diesem Falle wohl eher Filmindustrie^^
Naja... Es ist ja den Inhabern ihr gutes Recht ihre IPs gegen illegales streamen und sharen zu verteitigen - nur gibts manche Kanzleien die meinen sie könnten den Sack schlagen weil sie den Esel nicht treffen.
@@Hornswroggle natürlich ist das erstmal an sich nicht zu verachten, das Warner und andere dagegen vorgehen. Vor allendingen jetzt da es legale vergleichbare angebote gibt (spotify, netflix, etc) was früher eben gar nicht der Fall war und auch bewusst von den Firmen nicht genutzt wurde (Musikindustrie z.B. hat sich sehr lange dagegen gestreubt). Aber die Methoden, die die Abmahnanwälte oft benutzen zusammen mit den teilweise sehr überzogenen Forderungen (aus meiner Sicht) werfen eben ein sehr schlechtes Licht auf sie. Vor allem wenn sie dann auf "kleine" Privatpersonen gehen anstelle von organisierten Massen-Filesharern.
Spotify der Schtrecken der M usik
@@Metzaltix = Schrecken der Deutschlehrer...
Finde ich Bombe, dass ihr da als Anwaltskanzlei den Mandanten finanziell unterstützt, weil das Thema für euch auch wichtig ist.
Siege am BGH tragen wahrscheinlich so sehr zur Reputation der Kanzlei bei, so dass sich das ganze am Ende auch finanziell lohnt. Nichts desto trotz eine gute Entscheidung.
@@MattiBlume Ich würde auch zusätzlich vermuten, dass ein BGH-Urteil es der Kanzlei einfacher macht.
Das fällt unter Werbung so wie deren Verwertung hier. Schön für die Betroffene aber nicht besonders erstaunlich.
Falls die Kanzlei des Kölner Kollegen Sonderhonorare mit dem Mandanten vereinbart hat, was wahrscheinlich ist, ist die Kostentragungspflicht der Klägerseite nur ein halber Sieg. Der Mandant muss die Gebühren an den Kölner Kollegen trotz des Obsiegens vor Gericht abdrücken, soweit diese Gebühren über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen.
Die finanzielle Unterstützung geschieht höchstwahrscheinlich nicht aus Herzensgüte! Die Kanzleien profitieren stark von einem Grundsatzurteil
Und als Nächstes: WBS siegt gegen LEGO 😎
Da braucht es WBS nicht, Lego (TM) besiegt gerade Lego (TM).
WBS kauft Lego 🙃
Ich will das verfilmt haben. Das wär ein fantastischer Tag in einem Gericht in Frankfurt am Main im Herzen von Europa und es wäre großartig! Die Abenteuer auf der Rückseite des Urteils, nüüüüchts wovor man sich fürchten müsste! Fokus!!!!
@@dabou704 Epic :D
@@dabou704 Der Held der Steine müsste sich aber bei einer Verfilmung selbst darstellen - das bekommt kein Schauspieler gut genug hin. :D
Herzliche Glückwünsche zu dem Erfolg 👍😊
🍀Gott & Engelscharen schenket uns eiligst unsere selbstbestimmte Volks-Souveränität zurück,
Halleluja Amen ..🙏😘🍀🍀💞. .
Dankeschön im voraus
👍🙏😘 ...
@@kathia8882 Wtf?
@@kathia8882 Immer die Personen die einen mit Gott vollreden. Gott hat nichts mit der Thematik zu tun, also lasse ihn raus. Ich fange ja auch nicht plötzlich damit an über Harry Potter zu reden.
@@kathia8882 Was hat denn eine Fürbitte hier zu suchen?
Weder auf dem Kanal noch in diesem Video ging es um die Volkssouveränität!
Ich bin ja selbst gläubig, aber dein Beitrag passt hier irgendwie nicht rein.
"Ein kleiner Schritt für WBS, ein großer Schritt für die Gerechtigkeit" sage ich da nur. 👍
Gegen die Geldgier :)
Ich schließe mich an.
Vor allem heißt das doch im Umkehrschluss, dass Abmahn-Kanzleien in Zukunft etwas vorsichtiger sein müssen, weil sie sich ja zusätzliche Kosten aufhalsen, wenn ihre Klage daneben geht...
Großes Urteil mit ordentlich Gewicht. Gratuliere :)
Und das ist ja leider das einzige was die aufhält.
Wir haben es mit einer Abmahnindustrie zu tun und eine Industrie interessiert sich einen feuchten für Recht und Unrecht oder Sinn und Unsinn.
Die interessiert sich nur für Profit. Unschuldige vor Gerichte zu zerren, muss sich negativ auf Profite auswirken.
Nur so werden die jemals aufhören. Mal sehen ob das irgendwann mal passiert.
Das Problem ist doch der Gesetzgeber, der diese Praktiken überhaupt erst zuläßt.
Gäbe es eine gesetzliche Regelung _"erst Ermahnen, dann Abmahnen"_ wäre dieses Geschäftsmodell am Ende.
Die Kanzlei muss nicht vorsichtig sein, die werden bezahlt ob sie gewinnen oder verlieren. Der Auftraggeber wird nur in Zukunft stärker die Kosten Nutzen abwägen und vielleicht manchmal nicht einen Auftrag an eine Kanzlei erteilen. Wobei das bei der Musik/Copyright Industrie eher unwahrscheinlich scheint. Da wird es auf die Masse und den Umsatz ankommen.
Macht doch bitte nochmal ein Video zum aktuellen Legofall in Deutschland mit dem Zoll. Wäre interessant das nochmal zu erklärt bekommen.
mach doch selber ein Video dazu
@@raziel5620 check ich nicht, er kann doch fragen, ob ein anwalt (was er ja warscheinlich selbst nicht ist) sich die ganze geschichte mal anschauen kann und dazu stellung nehmen, damit wir als laien einschätzen können, ob das alles seine richtigkeit hat
@@raziel5620 Idiot bist du!!!
@@Gesichtsdeformation Das war nur ein Scherz, Man kann sich auch echt anstellen.. Wahnsinn.
@@raziel5620 sorry
Sarkasmus im Netz ;)
Legenden besagen der ganze Saal zittert wenn Christian Solmecke das Gerichtsgebäude betritt
Das habe ich auch gehört. Der Kerl ist ein Hund der für seine Mandanten (+seine Kanzlei) über den schrecklichen Wassergraben springt. Toll ein ganzer Kerl! ... LG an dich und das ganze WBS-Team!
Herzlichen Glückwunsch für diesen Erfolg Herr Solmecke und Team WBS ^^
Herzlichen Glückwunsch! Sehr verdient! 🥳
glückwunsch.
gegen großkonzerne zu kämpfen ist echt nicht einfach.
das gibt einem wieder etwas mehr vertrauen in die justiz.
Vertrauen in die Justiz geht anders.
Wer kann sich denn "Recht bekommen" in dem heutigen Paragraphendschungel und dieser "Rechtsprechung" noch leisten, wer zahlt das ?
Ohne viel Kohle oder speziellen Rechtschutz (selbst da blickt bei der Absicherung keiner mehr durch) wäre das beim ersten Urteil schon erledigt gewesen und die Verklagte hätte zahlen müssen.
Also, unter Grosskonzerne verstehe ich was Anderes..eher nur ne Grosskanzlei. Wobei Abmahnanwaelte stehen für mich moralisch auf gleicher Stufe wie Leute, die Kinder Kekse klauen.
@@michaelg.6121 Einfach mal nach jer Rechtsschutz Versicherung mit guter Bewertung schauen.👋
@@MakeMyDay366 Warner ist für dich kein Großkonzern?
ich persönlich bin immer noch davon überzeugt, dass wir was Justiz angeht in Deutschland noch relativ gut aufgestellt sind im Gegensatz zu anderen Ländern. Ich sage nicht das alles perfekt ist, aber wenn ich mir anschaue was die polnische Regierung macht oder in Amerika immer wieder passiert, dann bin ich doch ganz froh hier zu sien
.. And justice for all. Glückwünsche Herr Anwalt, weiter so
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! 🏆
Du bist so eine coole Socke!
Mein größter Respekt! Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg in der Zukunft 🎉
Was ich allerdings auch für etwas beunruhigend halte, ist, dass die unteren Instanzen dies nicht auch schon so gesehen haben.
Einerseits ja, anderer Seits nicht so schlimm, da es jetzt Bundesweites Urteil gibt woran sich alle Bezirks-Landesgerichte jetzt orientieren können. P.S. Glückwunsch an WBS! :)
Da ich den Fall nicht weiter verfolgt habe:
Haben die unteren Instanzen da wirklich zu Gunsten der Kläger geurteilt oder es einfach nach oben weitergegeben?
Zumal es hier um ein grundlegendes Konzept geht. Wer unschuldig ist, braucht sich nicht vorhalten zu lassen, dasss er sich nicht eher oder besser verteidigt hat.
@@pascal2085 Wurde doch im Video gesagt: Die Mandatin von WBS hat (inhaltlich) schon in den unteren Instanzen gewonnen. *ABER:* Die Richter haben geurteilt, dass die *_Kosten des Gerichtsverfahrens_* trotzdem von ihr zu tragen seien. À la
"Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens hat der Freigesprochene zu tragen." (im Original vermutlich "der Angeklagte" statt "der Freigesprochene" - hier geändert zwecks Verdeutlichung)
Mit Letzterem waren WBS und ihre Mandantin dann nicht einverstanden, denn wieso soll ein Unschuldiger die Gerichtskosten selbst tragen?
Müsste ich VORHER Informationen liefern, dann liefe das ja darauf hinaus, dass ich bspw. der Polizei mitteilen müsste, welche Personen ich voraussichtlich NICHT TÖTEN werde, damit sie wissen, welche MORDE ICH NICHT begehen werde ...
@@SELBLINK_in_your_area aber wie zum teufel kann ein gericht so entscheiden und einen UNSCHULDIGEN mit so einer finanziellen STRAFFE belegen???? das hat doch NICHTS mit rechtssprechung zu tun!!!! und wer weiß wie viele andere menschen so in den ruin getrieben wurden und alles "im namen des Volkes"???
blanke wut die mir da im magen grummelt. von wegen "rechtsstaat"
Herzlichen Glückwunsch zu diesem furiosen Sieg vor dem BGH ⚖️🍀😊
Glückwunsch zum gewonnen Prozess. Kompetenter Rechtsanwalt. Da weiß man an wenn man sich im Notfall wenden kann :-)
Ich denke sogar, dass Herr Solmecke der profilierteste RA in diesem Fachgebiet ist.
Hervoragende Arbeit!
Glückwunsch und DANKE für all die Arbeit die ihr leistet!
Gute Sache dieses Urteil und auch nachvollziehbar. Warum sollte auch ein grundlos Verklagter auf den Kosten sitzen bleiben!
Jo, aber aus Sicht der WB Vertreter: Einfach mal versuchen, die werden schon einknicken... Hat ja auch auf 2 Ebenen funktioniert. Wer hat schon die Mittel und die finanzielle Puste, ggf noch bis zum BGH zu gehen. Soviel dazu, dass das Recht für alle gleich ist.
@@Makama975 Ich habe bisher noch nie ein Abmahnschreiben erhalten. Als Anschlussinhaber eines DSL-Anschlusses läuft man latent immer Gefahr, dass so etwas einem ins Haus flattert. Spätestens seit Napster das erste Mal dicht gemacht wurde, muss doch Jeder begriffen haben, von P2P die Finger zu lassen. Die Abmahner orientieren sich ja auch nicht an die Menge (die möglicherweise statt gefunden hat) der übertragenenen Daten, sondern registrieren ausschließlich den Inhaber des Internetanschlusses. Im Zweifel reicht den Abmahnern auch 1 übertragenes Byte, Hauptsache die haben eine IP.
@@wernerfrey5243 "muss doch Jeder begriffen haben, von P2P die Finger zu lassen"
Leider ist es aber manchmal schwierig, P2P-Software zu erkennen.
@@pascal2085 Stimmt, jedoch kann man davon ausgehen, das das "Angebot" P2P ist, wenn es nicht zentral gespeichert ist (z.B. Sharehoster). Wenn nicht zemtral, dann verteilt auf die frei gegebenen Verzeichnisse der User. Damit ist man "Anbieter" für den Download und Freiwild für die Abmahner.
Tatsächlich ist P2P eine der effizientesten Methoden, digitale Daten großflächig zu verteilen.
Damit ist P2P auch für Firmen interessant. Wenn also z.B. die Telekom eine bestimmte Software auf die Rechner ihrer Mitarbeiter aufspielen möchte, dann greift sie dafür am Besten auf P2P zurück.
Bei Einhaltung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen, kann dabei auch problemlos auf öffentliche P2P Systeme zurückgegriffen werden. Wobei diese, wenn offiziell genutzt, sicherlich nichts gegen eine angemessene Bezahlung einzuwenden haben.
Die Abmahnanwälte sollten es mal mit ehrlicher Arbeit versuchen und nicht immer andere Leute abzocken.
Nichtsnutzige Tagediebe.
So is es, man muss nicht jeden BS aus den USA übernehmen.
Arbeitsamt bietet sehr gute Weiterbildungsmaßnahmen auch für Juristen an
Wer ehrlich sein Geld verdient ist selber Schuld.
@@kukukaka8649 Vollpfosten.
Arbeiten, oder die Gravenreuth-Lösung.
Walldorf&Frommer: die Platzhirsche schlechthin wenn es um´s Abmahnen geht. Ein großer Sieg für euch. Meinen Glückwunsch!
Von denen hat mein Vater auch immer nette Schreiben erhalten, weil er angeblich irgendein Hardrock-mp3 für 10min geshared hätte...
Überhaupt nicht seine Musik hat er ihnen in der angepassten Unterlassungserklärung auch angegeben und natürlich keine Abmahnkosten erstattet...
Dann sollte er sein WLan nicht richtig gesichert gehabt haben und Verursacher usw... konnte er glaubhaft darlegen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt kein WLan in Betrieb hatte (die erfasste Sharing-Zeit war kurz nach der Zwangstrennung der DSL-Leitung und auch nur wenige Minuten - ich vermute bis heute, dass es da eine zeitliche Überschneidung beim IP-Wechsel gab).
Dann war erstmal Ruhe... aber regelmäßig einige Monate vor Ablauf einer Verjährung ging das Bombardement mit Klagedrohungen und "letzte Einigungsmöglichkeit" wieder los und ich musste meine Eltern wieder beruhigen da einfach die Füße still zu halten.
Zuletzt haben sie nach knapp 10 Jahren (!) nochmal wegen eines einzigen Liedes, bei dem m.M. nach große Zweifel bestanden, dass ein 70-Jähriger Rentner sich sowas anhören würde - mit Klagen gedroht... einem zu diesem Zeitpunkt schon Verstorbenen!
Da hatte ich gut Lust mal die zwei Blocks von meinem Büro rüber zu laufen und ihnen das Schreiben und die Sterbeurkunde meines Vaters um die Ohren zu hauen... aber hätte vermutlich ohnehin nur die unschuldige Empfangsdame angetroffen und nicht die eigentlich für dieses "Geschäftsmodell" verantwortlichen.
Platzhirsch unter den Abmahnklitschen, die die Menschheit ungefähr so dringend braucht wie die Züchtung von neuen Fußpilzvarianten.
Nächster Kampf: Das Wort "Lego" zu einem Gattungsbegriff erstreiten! =)
Lego wird sich mit den ganzen Rechtsstreitigkeiten selbst ins Knie schießen
Wäre sehr coool
Gratulation und danke !!
Glückwunsch Christian! Mach weiter so - Bester Rechts-Kanal!
Immer diese Rechten. ;D
Wer Recht hat!
Lieber Rechtsanwalt als Linksanwalt :D
@@ToniHenkelGrafvonFalkenstein in der Tat!
Und es gibt DOCH NOCH Gerechtigkeit in Deutschland.
Also bis zum BGH heißt es "Unschuldig? Aber du bezahlst trotzdem!"? Kein Geld die Kosten zu bezahlen? in den Knast! Ist doch ein schlechter Scherz.
Nein kann schon sinnvoll sein. Ansonsten kann man sich halt verhalten wie man will aber vor allem kleine Firmen könnten niemals gegen dich klagen, weil das Risiko zu hoch ist.
Stell dir vor es jemand der schon wegen Betrugs bekannt ist bestellt augenscheinlich was bei dir und zahlt nicht. Auf Mahnungen und Inkasso wird nicht reagiert. Dann musst du halt klagen und es kann sehr schnell teuer werden. Da die Person nicht mit hilft aufzuklären was passiert ist, wodurch ja viele Kosten nicht angefallen wären, muss diese die Kosten nun erstatten.
Es ist aber gut, dass man nun dieses Argument nicht bei jedem mehr anwenden kann, sondern bereits was vorliegen muss was den Verdacht begründet.
Erstklassiger Anwalt und Kanzlei. Gut dass es euch gibt.
Das war sehr stark, Herr Solmecke. 💪
Machen Sie so weiter. Verhelfen Sie Leuten, die recht haben, zu ihrem Recht!
Bekam Ihre Mandantin Schadenersatz?
Ihr steht auf der richtigen Seite. Herzlichen Dank.
Herzlichen Glückwunsch :-)
Super gemacht - ich bin stolz auf euch !
Sehr sinnvolles Urteil. Diese Position finde ich logischer als die andere Position. Man kann schlecht jemanden gleichzeitig erlauben sich nicht selbst zu belasten und verpflichten an der Aufklärung mitzuwirken.
Sie ist umgangssprachlich "Schuld an dem Verfahren" aber sie hat eben nicht Anlass zur Klage gegeben. Interessante Unterscheidung, aber m.E. korrekt. Die Analogie zu "niemand muss sich selbst belasten" sehe ich allerdings nicht, das ist etwas völlig anderes, als "niemand muss einen anderen belasten". Diese Fragen kann ein Rechtssystem unabhängig voneinander beantworten.
Wir sind im Zivilrecht, da gibt es keinen Grundsatz der Unschuldsvermutung und nicht Selbst Belastung...
@@rl40223 doch klar gibt es selbst belastung. hast du das video grad nicht gesehen????
@@utinah.6973 "Sie ist umgangssprachlich "Schuld an dem Verfahren" " Würde ich definitv ablehnen diese Behauptung!
Schuld an dem Verfahren ist Walldorf Frommer.
Herr Solmecke hat sehr gut aufgelärt, dass man nichts sagen sollte in so einem Fall und das absolut zurecht.
@@flycrack7686 der nemo tonetur Grundsatz gilt im Strafrecht
Herzlichen Glückwunsch, mögen alle Urteile so ausgehen !
Interessant dass dieser Sachverhalt erst jetzt geklärt wurde. Wie schon erwähnt kommt sowas ja sehr häufig vor.
.......und jedesmal anders und wenn es nur ein klitzekleiner Unterschied ist, kann das Ergebnis anders aussehen.
Justitia ist alles andere als gerecht, sie "glänzt" mit (eher hinterhältigen) Spitzfindigkeiten, die selbst der beste Jurist im Vorfeld nicht erkennen kann.
@@michaelg.6121 Das ist ziemlich theoretisch was du da geschrieben habe. Ich glaube dass es genau diesen Sachverhalt oft identisch gibt.
Herzlichen Glückwunsch! Es ist schön, so eine Freude zu sehen - und dies ist auch absolut berechtigt!
Gute Arbeit - bleiben Sie gesund, es gibt noch viel zu tun!
So ein Anwalts ist bestimmt ein Yu-Gi-Oh Kampf bloß mit Paragraphen statt Karten.
Isso, hab selber mal bei Anwälten gearbeitet... Die denken sich Sachen aus, da schlackerst du mit den Ohren....
Ich gratuliere euch ganz herzlich. Ihr seid für mich 😀 die besten und einfach Spitze Klasse!!
Sehr gut. Danke!
Glückwunsch das ist Super Klasse!! Lieber Christian Solmecke .
Größte Filesharing Börsen der Welt: Lehrgänge der Bundeswehr 😂👌
Wieso?
@@timokarff6162 Das ist wie damals auf dem Schulhof mit dem Kassettentausch. ;)
Danke, ihr seit Kämpfer für das Recht! 👍
Muss das nicht jedes mal eine Demütigung für die unteren Gerichte sein wenn erst der BGH anders urteilt?
Würde mich auch interessieren, was die unteren Gerichte sich dabei denken - gibt es da auch irgendwelche Konsequenzen, Nachforschungen oder ähn.?
Deutsche Richter sind frei in ihrer Entscheidung.
Anders, als in amerikanischen Serien, sind deutsche Richter nicht nur punktezählende Schiedsrichter über das Verfahren zwischen Anklage und Verteidigung. Sie können jederzeit selbst in das Verfahren eingreifen, dabei Zeugen bzw. Gutachter einfordern und auch selbst Befragungen durchführen. Sie können sogar Urteile fällen, die nicht der aktuellen Gesetzeslage entsprechen, wenn sie zu der Überzeugung kommen, daß, in diesem speziellen Fall, der Wortlaut des Gesetzes dem Sinn des Gesetzes widerspricht.
Da dies für _alle_ Gerichte gilt, ist eine abweichende Sicht der nächsthöheren Instanz eher die Norm, denn die Ausnahme.
Auffällig ist halt dass es immer wieder die selben beiden Gerichte sind, die zu den problematischen Urteilen kommen. Da müsste irgendwann doch mal aus dem System der Gerichte selbst ein kontrollierender Druck entstehen, auch wenn das keinen Spaß macht, schon um den Ruf des Berufsstandes insgesamt zu schützen, der schließlich den kompletten Rechtsstaat absichert angesichts der Rechte, die Richter haben (und die meisten davon auch haben müssen - andernfalls würde man nur neue richterliche Instanzen schaffen solange man Rechtsstaatlichkeit möchte).
@@mjay1304 ne, das passiert oft, dass dein Urteil von einem höheren Gericht kassiert wird. Dafür gibt es die ja. Es muss garantiert sein, dass die obersten Richter wirklich nur dann eingespannt werden, wenn wirklich in den unteren Instanzen kein zufriedenstellendes Urteil gefunden wird.
@@erikitter6773
Da jeder Richter üblicherweise auch zugelassener Rechtsanwalt ist, gibt es, auf diesem Wege, durchaus Optionen.
So sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) die Möglichkeit der Einberufung eines Ehrengerichtes (§ 116ff Anwaltsgerichtliches Verfahren) vor, welches, in schweren Fällen, auch einen Ausschluß aus dem Berufsstand anweisen kann.
Ein Richter, der auf diesem Wege, seine Anwaltslizenz verloren hat, dürfte, selbst bei Protektion von höchsten Kreisen, kaum im Amt zu halten sein.
Die Werkzeuge sind da. Sie müssen nur genutzt werden.
Glückwunsch! Sehr starkes Urteil, und finde ich klasse, dass ihr eure Mandantin unterwegs finanziell unterstützt habt.
Kannst du vielleicht was zum Lego-Qman-Zoll-Streit machen von Jonny´s world?
Ich glaube für ein vernünftiges Video gibt es zu wenig Informationen. Selbst Thorsten bekommt ja nur über Umwege irgendwas.
Das Logo sieht ja schon nach einem Plagiat aus...
@@technoscout weil? Lego nutzt eine ganz andere Schriftart und die doppelt Anzahl Farben.
@@oliknow Das ist "von Weite" beides ein rotes Quadrat mit weißer Schrift. Die Firma Qman hätte es einfach haben können und ein Symbol nehmen, das weniger Ähnlichkeit hat. Hat sie aber nicht. Das legt den Verdacht nahe, dass eine Ähnlichkeit beabsichtigt ist, die vom (unkundigen) Kunden übersehen werden soll.
@@technoscout Man kann sich auch wirklich Dinge einbilden
Herzlichen Glückwunsch Christian!! 💪🏻
Gratuliere, super Arbeit! Sollen die bei Warner doch Gerichtskosten zahlen bis sie Pleite sind. Vielleicht lernt es dann auch auch mal der Rest der Contentindustrie (in 40-50 Jahren).
Glückwunsch für den Erfolg.
Und ein Danke für die regelmäßigen Videos.
Waldorf Frommer darf gerne oft verlieren, gar kein Problem.
Und Warner Brothers muss zahlen, die haben genug
Hatten die nicht auch mal "Dreck am Stecken" weill die auf Torrent einen Köder gelegt und dann fleißig die IP's geloggt haben um dann alle Anschlußinhaber abzumahnen.
@@LJBK2011 nennt sich "honeypot".
@@ich6014 ja, und?
@@LJBK2011 schreibs dir auf, dann musst du nächstes mal nicht mehrere sätze benutzen, was du mit einem wort beschreiben kannst.
bitte, gern geschehen. 😂
@@ich6014 Danke! Rotzlöffel!!!
Super! Das verschönt den Sonntag und festigt dann doch endlich mal wieder das Vertrauen in das Rechtssystem! Danke! You made my day!
Was soll denn auch der Blödsinn? Wirst angeklagt und dann freigesprochen, sollst aber trotzdem zahlen?
Hast du das Video überhaupt ganz geschaut?
@@xDanny33x Sieht so aus. Schliesslich wird sich hier über die Urteile von Amtsgericht und Landesgericht Köln geärgert.
Hier gehts um Zivilrecht, da wird niemand angeklagt oder freigesprochen.
@@Kalumbatsch was für ein humbug! jemanden wird zu unrecht etwas vorgeworfen und soll zahlen, dieser wehrt sich und bleibt dann auf den kosten sitzen? in meinen augen MUSS die abmahnkanzlei dafür die kosten tragen plus eine strafzahlung wegen falscher verdächtigung!
aber diese "personen" werden ja vom gesetzgeber geschützt. scheiss auf den kleinen mann der sich kaum den anwalt leisten kann!
@@sirhoward6853 Was hat das mit meinem Kommentar zu tun?
Herzlichen Glückwunsch Habibi. Weiter so! Kuss geht raus.
Sieg vorm BGH: Der Superbowl für Juristen. :-) Glückwunsch!
„RUclipsr siegt vor BGH“ - so funktioniert Framing ;) Großartiges Video.Und mit der gegnerischen Kanzlei hatte ich auch schon mal zu tun... :)
Ist der Kläger nicht immer in der Beweispflicht?
Wenn er das nicht ordentlich macht, selber Schuld, würde ich jetzt mal behaupten
Naja, Beweis war ja die IP-Adresse.
Dann Frau hat erst später ein Alibi gehabt.
Gleiches gilt ja wenn bspw. Fingerabdrücke an einer Mordwaffe sind und der Angeklagte erst viel später ein Alibi nachweist weil er geschwiegen hat.
Das kommt drauf an. Grundsätzlich muss jeder das ihm günstige beweisen. Es gibt aber gesetzliche Abänderungen.
Zivilrecht und Strafrecht ist da verschieden
@@Vojoor ich dachte so ähnlich ist es auch im Zivilrecht. IPYES hat aber auch schon gesagt, die IP ist der Beweis. Die führt ja zum Eigentümer.
Ich denke ja, generell ist Zivilrecht schon komplizierter als Strafrecht, da viel mehr Fragen zu klären sind.
Hat schon seinen Grund, warum Jura als sehr schweres Studium gilt.
@@Vojoor Dir haben hier ja auch einen geführt. Im Strafrecht gilt die Inquisitionsmaxime, im Zivilrecht die Beibringungsmaxime
Ihr seit einfach nur stark... 😇
Starke Leistung, gegen Warner-Anwälte. Die Gerechtigkeit hat dank deiner Power gesiegt. Dein Video macht mich froh.
Einfach so mal ne gute Nachricht. Ein schöner Tag, will ich doch meinen :)
Könntet Ihr mal ein Video zur aktuellen Lego vs. Qman (Johnnys World) machen?
Wie kann es eigentlich sein, dass Lego einfach so auf "Verdacht" die Ware eines anderen Lieferanten/Herstellers stoppen kann?
Behauptung -> Klärung in Prozess -> kleine Händler knicken ein weil teuer
Wenn es doch zum Prozess kommt: Rückzug von Lego, bevor es zu einem Urteil kommt, damit es kein Urteil gibt und man den Scheiß jedes Mal immer wieder machen kann.
@@Milkymalk
Das könnte, zumindest in Deutschland, auch kräftig in die Hose gehen. Ist das Verfahren erst einmal eröffnet, entscheidet der Richter, ob es eingestellt wird, nicht der Anklagevertreter.
@@maxmustermann9587 Man kann seine Klage jederzeit zurückziehen. Dann trägt man zwar die Prozesskosten, aber wenn man ein Grundsatzurteil vermeiden will ist es das oft wert.
Wooow, ihr seid genial Vielen Dank und Gratuliere...... 👍👍👍💐🎉🎉🎉💐💐💐🍰
Glückwunsch 😍
Lieber Christian, ganz herzlichen Glückwunsch für den Erfolg vor dem BGH!!!
51 Mitarbeiter von Waldorf Frommer finden dies nicht so gut :D
Großartig! Herzlichen Glückwunsch!
Kanzlei Waldorf Frommer gefällt das nicht.
Hat anscheinend 56 Mitarbeiter mit DuRöhre-Benutzerkonto.
Die können ja umsatteln und abgelehnte Asylbewerber verteidigen. Ist jetzt in Mode und wahrscheinlich sogar lukrativer.
Danke für Ihre Nachhaltigkeit!!
Die "Täter" beim Filesharing werden meistens über ihre IP Adresse gefunden. Wie zuverlässig ist eigentlich die IP Adressen Ermittlung?
was ist, wenn sich da jemand die falsche Zahl aufschreibt, oder aufgrund eines Fehlers mit einer falschen IP gearbeitet wird?
vereinfacht gesagt: damit kann zweifellos bestimmt werden, an welcher Telefondose gesaugt wurde. Aber alles dahinter is offen (Nachbar der das WLAN mit nutzt, Besucher, AirBnB Mieter wie hier, oder auch komplexere konstrukte)
Für Handy-Internet ist es ähnlich, da kann es soweit nachverfolgt werdem auf welchem Handy es statt gefunden hat (Telefonnummer bzw. Inhaber dieser) und in welcher Gegend es sich befunden hat (so ca. ~1km bis 10km genau, je nach dichte der Funkmasten).
PS erläuterung ist nur für das was technisch relativ trivial zu ermitteln wäre. Wie es mit der Herausgabe dieser Daten rechtlich aussieht müsstest du einen Anwalt fragen.
VPN regelt
@@lukaay Tor regelt
@@delitsch0079 Bitte mach kein großes Filesharing oder Streaming, das belastet das Tor Netzwerk anders
Ein Anwalt mit Leidenschaft und echtem Gerechtigkeitssinn ♥️
Glückwunsch 👏🏽
Traurig, dass das überhaupt bis zum BGH getragen werden muss.
Nicht verwunderlich, aber traurig.
Glückwunsch und weiter so!
Meine Frage wäre, warum sagt das Amtsgericht sie muss die kosten tragen aber das Bundesgerichtshof nicht? Ich mein die Gesetze sind ja die gleichen an die man sich halten muss ?
Weil Gesetze immer einen Interpretationsspielraum haben und verschiedene Gerichte diese verschieden auslegen können. Erst ein Urteil vor dem BGH ist bindend für die anderen Gerichte.
Deswegen kommt es auch dazu, dass ein Landgericht Köln anders in einem Fall entscheidet als das Landgericht München. Ist halt der Grund weswegen auch die Abmahnungen immer eigentlich von einem Gericht verhandelt werden, welches sich als sehr pro Abmahnung herausgestellt hat (Grüße an das Landgericht Köln).
@@nukularpictures achso, danke!
Super! Endlich mal wieder ein *vernünftiges Urteil!*
Gratuliere 👍🍾🥂
Christian wohl einer der besten Anwälte in Deutschland - seine Kanzlei hat mich auch schon mal vertreten und ich kann sagen: Besser geht es nicht!
Was hat das Verfahren gekostet ? das wäre interessant
Im Ursprungsverfahren maximal: € 2.054,08, wobei ich hierfür den höchstmöglichen Streitwert (€ 5.000,00 (Verfahren war vor dem Amtsgericht, bei höherem Streitwert wäre das Landgericht die 1. Instanz gewesen, das über die Kosten zu entscheiden gehabt hätte) angenommen habe. Außerdem habe ich angenommen, dass bei den Gerichtskosten auch die Termingebühr entstanden ist, was aus dem von Herrn Solmecke geschilderten Sachverhalt jedoch nicht eindeutig hervorgeht.
Edit: Im ersten Post hatte ich noch nach dem aktuellen Stand des RVG berechnet, dabei ist der Fall noch vor 2021 anhängig geworden.
Und ich habe noch einen Fehler entdeckt... das passiert, wenn man die Zahlen einfach nur in einem Prozesskostenrechner eingibt und sich nicht genau anschaut, was das Ergebnis ist... aber es ist auch schon spät.
Also mal ganz ordentlich:
Die Gegenseite hat folgende Kosten geltend gemacht (unter Annahme des Streitwertes von max. € 5.000,00 und dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, Stand RVG: vor 2021):
außergerichtliche Kosten (inkl. MwSt): € 492,54
gerichtliche Kosten 1. Instanz (inkl. MwSt): € 690,85
Gerichtskosten (MwSt-frei): € 438,00
Summe: € 1.621,39
Dazu kämen noch die Anwaltskosten von WBS, die seine Mandantin ebenfalls zu tragen hätte, aber in dem Verfahren geht es normalerweise nur um die Kosten der Gegenseite, denn darum ob WBS vom eigenen Mandanten bezahlt wird oder nicht, kümmert sich die Gegenseite normalerweise nicht.
Herzlichen Glückwunsch 🍾!
sry, aber das urteil kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen. wenn eure mandantin eigentümerin der immobilie und im falle einer ferienwohnung, die ja nur kurzzeitig vermietet wird, auch inhaberin des anschlusses ist, dann gibt eine filesharing-aktivität unter diesem anschluss sehr wohl grund zur klage gegen eure mandantin und dann kann ich die argumentation der gegenseite voll und ganz nachvollziehen. welche nachteile sollte es für eure mandantin denn real gehabt haben, diese entlastende tatsache gleich offen auf den tisch zu legen? hier hat man einfach eine schnelle und einfache aufklärung der sache unnötig vor sich her geschoben.
Interessant ist auch, wenn die Wohnung nach der Vermietung verwüstet vorgefunden wäre, hätte man die Personalien der Mieterin finden können.
Gibt es denn keine Aufbewahrungsfrist von Personalien? Also, Personalausweis Kopie etc... Oder muss das vom Vermieter nach zwei Jahren gelöscht werden?
Ich würde sagen, Glück gehabt, Herr oder Frau Mieter...
Eine Frechheit die Anwaltskosten auf Unschuldige anzuwälzen, wenn diese nachweislich unschuldig sind. Glückwunsch!
Für mich auch eindeutig. Alles was gesagt wird, kann gegen einen verwendet werden, der Rest ist Schweigen! Cool dass ihr solch einen Fall weiter unterstützt. Und GZ zum Erfolg!
Kommt auch ein Video über die Rechtslage beim maskenlosen 9.999€-Spahn?
Meine Freundin ist Prädikatsjuristin, dank dieses Channels kann ich noch zumindest ein kleines bissl mitreden. Danke dir
Habe leider eine Abmahnung 2019 bekommen (von eben dieser Kanzlei), für etwas, was ich angeblich 2015 gemacht haben sollte. Leider habe ich mir wohl die Falsche Anwältin genommen... Details möchte ich hier gar nicht ausbreiten.
Warum nicht?
@@darvinde Ich glaube das kann man sich selber denken. Ich möchte nicht noch mal ans Bein gepisst bekommen, obwohl meiner Meinung nach ich nicht der Verantwortliche war! Aber das Thema lasse ich hier...
Recht heißt nicht unbedingt Gerechtigkeit!
GG Bro und wenn du jetzt noch die Fitnessstudios sofort per Beschluss aufkriegst bist du der Beste
"Filesharing machen die wenigsten von euch - zum Glück"
Es gibt durchaus sinnvolle, legale Einsatzgebiete für Filesharing, bei der große Dateien durch die vielen Nutzer schnell und ohne einen Server zu bezahlen mit vielen Nutzern geteilt werden können. Linux-Distributionen zum Beispiel. Da sage ich eher: Zum Glück sind genug Leute bereit, daran teilzunehmen 👍
Wobei Hosting & Traffic mittlerweile so billig sind, dass tatsächlich fast alles irgendwo zentral gehostet wird. Heute kann man für ein paar Euro fuffzig Traffic kaufen, für den man im Jahr 2000 noch mehrere Tausend DM bezahlt hätte. :)
@@dabbasw31 Für 80€ bist schon "unlimited", legal gewerblich, also das echt kein Argument mehr 2021
Naja gemeint ist natürlich die illegale weitergabe von Videospielen, Filmen und Musik. Beim legalen Filesharing haben ja auch die Rechteinhaber gar kein interesse daran das zu unterbinden.
@@Hornswroggle Was gemeint ist ist mir klar, nur vielleicht sollte man das differenzieren damit der Begriff "Filesharing" nicht direkt immer meint, illegale Weitergabe geschützter Werke. Es gefällt mir nicht wenn Technologien die für legales und illegales genutzt werden können einfach synonym mit der illegalen Aktivität genutzt werden. Genauso wie der Begriff "Darknet" nicht heißen muss, ich kaufe mir Drogen oder Waffen, da es auch z.B. Reporter gibt die darüber Regierungs-Zensur umgehen können, um ihre Berichte mit der Welt zu teilen.
@@bibihassberg1570 Was ist kein Argument mehr? Nach wie vor läd man die meisten Distros über P2P runter, da der Download sowas von zuverlässig und schnell geht wie kaum was anderes. Außerdem werden Filesharing-Protokolle für bestimmte Sachen wie dezentrale Backups genutzt, siehe Resilio Sync oder Syncthing. Auch Microsoft-Updates laufen inzwischen per P2P-Filesharing, da Microsoft so nicht die ganze Download-Last auf ihren Servern hat. Die Technologie "P2P-Filesharing" interessiert sich nicht dafür, ob sie für legale oder illegale Zwecke genutzt wird.
Herzlichen Glückwunsch!
Und wenn ihr vor dem BGH verloren hättet? Hätte Sie das dann auch noch tragen müssen?
Die Frage bleibt leider offen.
Aber Glückwunsch zum Sieg :)
ja
Solmecke sagt aber im Video, dass er aufgrund der Relevanz dieses Falls die Mandantin unterstützt hat. Für ihn war der Fall besonders interessant, da der Fall von den Tatsachen her unstrittig war und es nur um Rechtsfragen ging. Daher macht es hier viel Sinn den bis zum BGH zu schleppen. Die Kosten wird wohl die Anwaltskanzlei getragen haben. Schließlich hat er auch den Rat gegeben, vor der Klage nicht zu kooperieren.
@@matmay Das Urteil war für sie wichtig, da dies ja nicht nur diese Mandantin betrifft, sondern viele andere auch: Jetzt Rechtssicherheit zu haben ist auch für die Kanzlei sehr wichtig, da dies bei Zukünftigen Streitwerten nun ihnen leichter fällt, diese zu übernehmen, da das Risiko auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben nicht mehr gegeben ist. Auf langer Sicht also nur Peanuts; und im Gegensatz zu einem Sieg bei niedrigeren Gerichten, ist das BGH-Urteil Richtungsweisend an denen sich die anderen Gerichte dran halten müssen. Der Gang zum BGH war also besser als in den Vorinstanzen zu gewinnen.
Die Frage ist: trägt jetzt Waldorf-Frommer die Kosten für euer Verfahren gegen die Kosten?
Das wüsste ich auch gerne.
Nee, die unterlegene Partei, die Klägerin, (die Firma Warner Brothers) trägt die Kosten dieses Verfahrens und der vorhergehenden auch. Steht alles im Urteil.
Plot twist: in wahrheit hat sie es auf die Mieterin geschoben :D
Plottwist vom Plottwist: diese ominöse Airbnb Mieterin, mit der sie nur ganz kurz per Chat kommuniziert haben will, hat nie existiert.
@@LgndaryHeroLink Plottwist vom plottwist vom plottwist: Der Mieter war ein Warner Bros Mitarbeiter
Wo bleibt denn das neue Lego Video ? 😜
Wow, das ist ja genial! Tausend Dank für die tolle Arbeit die ihr da geleistet habt. Die Millionen Abonnenten schafft ihr sicher :-)
Glückwunsch!
Aber wie kann es sein, dass die Mandantin keine Kontaktdaten von dem Airbnb Mieter hat 🤔
Wollte nicht petzen denke ich.
Airbnb gibt dir nicht unbedingt die Adresse, sondern es läuft alles eher über die Plattform, so viel ich weiß.
@@ForChiddlers Naja bei Straftaten könnten die die Daten aber zur Verfügung stellen.
@@cherub3943 dann aber eher der Polizei oder der Staatsanwaltschaft als dir. Was willst du auch damit? Selbstjustiz?
Ok das ist geil. Herzlichen Glückwunsch!
Die Kosten sind zu tragen, wenn der andere die Klage zurücknimmt?
Wassen das für Mafia?...
@Kanzlei WBS - Herzlichen Glückwunsch zu diesem Urteil. Es ist nicht nicht gerade alltäglich einen Erfolg bei einem der höchsten Gerichte zu bewirken und ebenso damit auch gestalterisch auf die Rechtswelt zu wirken. Ein großartiges Stück Arbeit und ein Erfolg für unsere Rechtswelt.
ich hab mal was getorrented, mich aber nach 3 minuten dagegen entschied weil keine gute idee. da wurde nicht mal wirklich was übertragen.
700€.
@@ruakij6452 ich
herzlichen glückwunsch zum erfolg
Ist echt lächerlich. Wenn es um Geld geht und man hier Geld ziehen könnte, wird jemand angeklagt. Heutzutage geht es doch fast nicht mehr um recht...sondern Geld.
Was soll denn "Heutzutage" bedeuten? Wann war das denn bitte nicht so?
Herzlichen glückwunsch !!!
Niemand sonst spricht
Filesharing und Fallschirm 🪂
exakt gleich aus 🤣🤣🤣
07:55
Kompliment und Glückwunsch.
Das eine Dislike ist wohl von der Gegenpartei