Nur weil die Abgeordneten nicht im Plenarsaal sitzen, heißt das nicht das diese abwesend sind. Vielleicht sitzen diese auch in irgendwelchen Fachgruppen.
Oh ja, diese Tricksereien gibt es bei uns schon einige Zeit, und für uns alle ist es ganz schlimm. Als unser Chef noch das Kommando hatte war unsere Welt noch in Ordnung. Da seine zwei Töchter den Betrieb nicht übernehmen wollen hatte er einen potentiellen Nachfolger gesucht. Mit dem ersten ging es total in die Hosen......der war im mittleren Alter und hatte vorher selbst einen eigenen Betrieb. Das ging dann nach einigen Monaten schief......was zu erwarten war. Jetzt haben wir ein Jüngelchen von nicht mal 30 J ahren als "Chef" der aus einem ganz anderen Zweig unserer Branche kommt und der meint er müsse jetzt den dicken Maxe machen, obwohl er so gut wie keine Berufserfahrung hat. Wir arbeiten in der Innenraumbegrünung, er kommt aus dem Garten- und Landschaftsbau 😂😂😂 Aber für unseren Chef ist er wohl die letzte Rettung! 😅 Zum Glück gehe ich in spätestens 9 Jahren in Rente !
Genau... Und im Ausland, mit deutlich schlechtem Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer nicht beschissen und es läuft besser... und in meinem Garten steht übrigens gerade ein Einhorn.
Wie auch immer, wer Karriere machen will, oder Angst vor der Kündigung, wir sich - wie auch immer er erfasst wird - abmelden und weiterarbeiten. Der Rest wird per Zusatzklausel in einem abgeänderten Arbeitsvertrag pauschal abgegoltenen Überstunden zustimmen. Nur einzelne werde davon profitieren. Das sind eher die, die auf der Abschussliste stehen und diesen Kanal gucken. Die Masse macht weiter, wie bisher.
So ein Quatsch. Einfach zu einem vernünftigen Arbeitgeber wechseln und MIttelstandsmanfred im Regen stehen lassen. In keinem großkonzern passiert sowas.
Das war vielleicht mal so, die Zeiten ändern sich gerade. Bei uns dürfen nur im Notfall Überstunden gemacht werden. Es gibt immer mehr Firmen, die zufriedene Arbeitnehmer haben möchten, ansonsten könnten diese nämlich schnell weg sein.
Guten Tag, können Sie einschätzen ab wann das Gesetz in DE endlich greifen bzw. verabschiedet wird? Der 01.01.24 wäre doch sicherlich sinnvoll, um auch einen sauber individuellen Schnitt hinzubekommen. Warum sich das Ganze seit Mai 2019 wie ein ekliger Kaugummi zieht ist eigentlich nicht in Worte zufassen und zeigt mir auf wie schludrig der Gesetzgeber mit Urteilen selbst höchster Instanzen umgeht… vielen Dank und herzliche Grüße Ralf
bei uns wird die Arbeitszeit aufgezeichnet mit einer Software und wir selbst KOMMEN und GEHEN anwählen müssen. Was sehr bescheiden ist, wenn es schnell gehen muss und versehentlich was anderes gedrückt wird. Des weiteren gehe ich 30Std / Woche. Wenn ich an einem Tag 6h und 10 min gehe zieht das System mir autom. die 30 min Pause ab und ich war nur 5h und 40min arbeiten statt 6h10min. Seit 2 Wochen gibt es jetzt ein Betriebsrat bei uns, wo ich auch Mirglied bin und die Position der Vorsitzenden anstreben. Ich weiss jetzt das, dass nicht Rechtens ist und werd das schnell ändern.
Es ist egal, ob ich eine digitale oder eine handschriftliche Arbeitszeiterfassung manipulieren. Wobei ich denke, dass die digitale einfacher zu manipulieren ist, da jede Handschrift individuell ist, der Computer jedoch den der davor sitzt nicht erkennen kann. Ich glaube, es ist wieder nur ein Gesetz zur Überwachung der Arbeitnehmer, damit die ja nicht 5 Minuten dazumogeln. Ich selber habe die Erfahrung gemacht, dass zumindest in meiner Branche ( Erzieherin) eher weniger notiert als gearbeitet wurde, weil es zu viel Aufwand ist. Mal geht man 10 Minuten später in die Pause, mal muss man die Pause früher beenden....
Das Gleiche wie bisher. Wenn Sie sich nicht wehren, macht der AG genau so weiter, wie bisher. Das ihnen eine Pause von Gesetz wegen zusteht, wissen Sie oder?
@@herdifreund7715 Ist Folgendes zulässig?: - Arbeitgeber fordert, dass Mitarbeiter täglich 30 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit erscheint (und auch arbeitet), diese 30 Minuten jedoch nicht als Überstunden gelten dürfen. Kommt Mitarbeiter z.B. erst 15 Minuten vor Arbeitsbeginn werden ihm jedoch 15 Minuten Minusstunden aufgeschrieben. - arbeitet der Mitarbeiter nach Feierabend länger (weil dies gefordert wird), gilt es erst ab 30Minuten als Überstunde, d.h. arbeitet er 25Minuten länger, gelten die 25Minuten nicht als Überstunden. - Arbeitgeber sagt: die Zeit, in der man sich die Arbeitskleidung (medizinischer Betrieb) anzieht, gilt nicht als Arbeitszeit. Die Regelungen wurden verkündet in einer Teambesprechung, jedoch wurden die Mitarbeiter nicht gefragt, ob sie einverstanden sind und es wurde darüber keine schriftliche Vereinbarung verfasst. In den Arbeitsverträgen steht, dass mit dem Gehalt monatlich bis zu 6 Überstunden abgegolten sind.
Ist Folgendes zulässig❓: - Arbeitgeber fordert, dass Mitarbeiter täglich 30 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit erscheint (und auch arbeitet), diese 30 Minuten jedoch nicht als Überstunden gelten dürfen. Kommt Mitarbeiter z.B. erst 15 Minuten vor Arbeitsbeginn werden ihm jedoch 15 Minuten Minusstunden aufgeschrieben. - arbeitet der Mitarbeiter nach Feierabend länger (weil dies gefordert wird), gilt es erst ab 30Minuten als Überstunde, d.h. arbeitet er 25Minuten länger, gelten die 25Minuten nicht als Überstunden. - Arbeitgeber sagt: die Zeit, in der man sich die Arbeitskleidung (medizinischer Betrieb) anzieht, gilt nicht als Arbeitszeit. Die Regelungen wurden verkündet in einer Teambesprechung, jedoch wurden die Mitarbeiter nicht gefragt, ob sie einverstanden sind und es wurde darüber keine schriftliche Vereinbarung verfasst. In den Arbeitsverträgen steht, dass mit dem Gehalt monatlich bis zu 6 Überstunden abgegolten sind.
Ist Folgendes zulässig?: - Arbeitgeber fordert, dass Mitarbeiter täglich 30 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit erscheint (und auch arbeitet), diese 30 Minuten jedoch nicht als Überstunden gelten dürfen. Kommt Mitarbeiter z.B. erst 15 Minuten vor Arbeitsbeginn werden ihm jedoch 15 Minuten Minusstunden aufgeschrieben. - arbeitet der Mitarbeiter nach Feierabend länger (weil dies gefordert wird), gilt es erst ab 30Minuten als Überstunde, d.h. arbeitet er 25Minuten länger, gelten die 25Minuten nicht als Überstunden. - Arbeitgeber sagt: die Zeit, in der man sich die Arbeitskleidung (medizinischer Betrieb) anzieht, gilt nicht als Arbeitszeit. Die Regelungen wurden verkündet in einer Teambesprechung, jedoch wurden die Mitarbeiter nicht gefragt, ob sie einverstanden sind und es wurde darüber keine schriftliche Vereinbarung verfasst. In den Arbeitsverträgen steht, dass mit dem Gehalt monatlich bis zu 6 Überstunden abgegolten sind.
Wie ist eigentlich Pause definiert, muss ich in der Pause die Arbeitsstätte verlassen können/ dürfen? Ich arbeite in der forensischen Psychiatrie und die Mindestschichtbesetzung ist 2 Personale, wenn ich das Haus zur Pause verlassen würde, wäre nur noch eine Kollegin/ Kollege da für oder gegen 30 psychisch kranke Straftäter, das geht also nicht. Ich habe zwar oft Leerlaufzeiten aber nie Pause..
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Arbeitnehmer Ihre Ruhepause frei einteilen dürfen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen den Ort, an dem Sie Ihre Pause verbringen sollen (gilt nicht als Arbeitszeit und wird ja auch nicht bezahlt), nicht vorschreiben. Daher ist auch ein Verlassen des Betriebsgeländes in der Mittagspause erlaubt.
@@herdifreund7715 Danke für die Antwort, sehr interessant! Der Nachtdienst geht bei uns von 20:30 - 6:30 Uhr, dass sind 10 Stunden, es werden aber auch 10 h gutgeschrieben, also keine Pause abgezogen. Das sollte in dieser Form insgesamt alles rechtswidrig sein.
@@fahrradmittelfranken8207 Das ist genau der Punkt, dieses Personal gibt es nicht bzw. passt ein höherer Stellenschlüssel nicht zum Geschäftsmodell 🙉... die Bespaßung und Versorgung der psychisch kranken Rechtsbrecher soll ja auch nichts kosten.
@@h.k.8749 Naja, es gibt klare Arbeitszeitregelungen und Pausenzeiten. § 4 Ruhepausen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Meiner Ansicht nach verstößt der AG damit eindeutig gegen das Arbeitsrecht.
Das Vertrauen in der Vertrauensarbeitszeit besteht doch gerade darin, dass die Arbeitszeit nicht erfasst wird. Wie also soll Vertrauensarbeitszeit in Zukunft funktionieren?
Nein. Vertrauensarbeitszeit besteht darin, dass der AG dem AN GLAUBT, dass er die vertraglich vereinbarten Stunden leistet. Es gibt nur keine Vorgabe, wie der AN diese Zeit verwaltet. Auch bei Vertrauensarbeitszeit gelten die gesetzlichen Regeln zur Pausenzeit, zur wöchenlichen Höchstarbeitszeit oder die Überstundenregelungen. Wo ist also das Problem, diese individuelle Zeit festzuhalten? Wird in großen Firmen mit einer vernünftigen Zeiterfassund schon lange gemacht.
@@herdifreund7715 Eben, er GLAUBT es. In dem Moment, in dem die Arbeitszeit erfasst wird, ist es mit dem Glauben vorbei, dann ist es überprüfbar. Glauben heißt aber nicht wissen! Das zentrale Element der Vertrauensarbeitszeit entfällt damit, sobald der Arbeitgeber weiß, wann und wie lange der Arbeitnehmer arbeitet.
Ich war mal im Kleintransportgewerbe tätig und wir Fahrer mussten die Arbeitszeit und Pausen handschriftlich selbst ausfüllen. AB KUNDE! und ENDE KUNDE! die 35 Min. Fahrt zum Kunden und zurück wurde nicht gezahlt. Wer sich beklagte sollte selbst mit dem PKW zum Kunden fahren und den Transporter dort starten. Macht natürlich keiner.... Was ist denn so schwierig ein Gesetz zu erlassen, das auf ALLEN gewerblichen Fahrzeugen einen Digitalen Fahrtenschreiber zu installieren.... Ich kann es nicht verstehen.
Ich habe in diesem Zusammenhang eine interessante Frage! Darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung der Mitarbeiter einfach Stempel mit Vorname, Zuname und der Wohnanschrift seiner Mitarbeiter anfertigen und dann nach Aushändigung dieser Stempel an die Mitarbeiter verlangen, dass man seine Tätigkeitsnachweise damit abzustempeln hat? Es geht um ein Angestelltenverhältnis mit wechselnden Arbeitseinsatzorten, mit jedoch ein und demselben Auftraggeber. Weiß ich ob der Arbeitgeber für sich auch einen Stempel von mir einbehalten hat und damit evtl........................ 🤔. Meiner Meinung nach hat ein Stempel von mir auf so einem Nachweis nichts zu suchen, da ich Angestellter bin. Wenn man als Firma auftritt, dann ist das natürlich etwas anderes! Wie ist eure Meinung dazu und habt ihr so etwas auch schon erlebt?
ein stempel ist keine Unterschrift. Daher sind solche Bedenken unnötig. Natürlich darf der AG so etwas anfertigen und auch verteilen und die Verwendung fordern. Deine Tätigkeitsnachweise unterschreibst du doch auch, oder? Obwohl du nur angestellter bist.
Ich würde sagen: NEIN. Zwar kann er einen Stempel mit ihrem Namen anfertigen und verlangen, damit den Tätigkeitsnachweis abzustempeln. Das dort auch die Wohnanschrift mit abgestempelt wird, ist (zumindest meinem Rechtsverständnis nach) nicht rechtens und verstößt gegen die DSGVO, bzw. gegen die allgem. Persönlichkeitsrechte des MA. Das sind personenbezogene Daten, die der AG unter besonderer Verwahrung halten muss und die er nicht öffentlich machen darf.
Wohnanschrift ist privat und darf im Sinne des Datenschutzes nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers anderen preisgegeben werden. Name ist vollkommen ausreichend
Man muss zum einen die ganzen Laberköppe, die mit ihrem Leben unzufrieden sind, irgendwie bedienen und Content raushausen, damit man im Focus bleibt. Das war und ist ein Sturm im Wasserglas. Alles, was das neue Arbeitszeitgesetz bringt, wird von sehr vielen, vor Allem großen Firmen,schon seit Jahrzehnten völlig normal praktiziert. Faktisch sind hier nur Firmen betroffen, die ihre Mitarbeiter um ihren verdienten Lohn betrügen wollen und natürlich Arbeitnehmer die in ihrer Firma regelmäßig Arbeitszeitbetrug begangen haben oder noch begehen.
Elektronische Erfassung -> selbstgebastelte Tabellen 😂 Solange der Chef da noch dran rummanipulieren kann, ist das alles für die Tonne. Und dann noch die ganzen Ausnahmen 😂😂😂. An Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Alles nur Augenwischerei.
Stechuhr ist beim Bundestag am sinnvollsten !!!!
Damit könnte sehr viel Geld gespart werden, weil die meisten Abgeordneten abwesend sind !!
Wo du recht hast hast du recht und Handyverbot während der Arbeit
Nur weil die Abgeordneten nicht im Plenarsaal sitzen, heißt das nicht das diese abwesend sind. Vielleicht sitzen diese auch in irgendwelchen Fachgruppen.
@@K1830-w7g Frage ich mich auch.
@@patrickccaa1378 Können sie diese Fachgruppen benennen ?
Arbeitszeiten im Rettungsdienst, eine einzige Katastrophe!
Oh ja, diese Tricksereien gibt es bei uns schon einige Zeit, und für uns alle ist es ganz schlimm. Als unser Chef noch das Kommando hatte war unsere Welt noch in Ordnung. Da seine zwei Töchter den Betrieb nicht übernehmen wollen hatte er einen potentiellen Nachfolger gesucht. Mit dem ersten ging es total in die Hosen......der war im mittleren Alter und hatte vorher selbst einen eigenen Betrieb. Das ging dann nach einigen Monaten schief......was zu erwarten war. Jetzt haben wir ein Jüngelchen von nicht mal 30 J
ahren als "Chef" der aus einem ganz anderen Zweig unserer Branche kommt und der meint er müsse jetzt den dicken Maxe machen,
obwohl er so gut wie keine Berufserfahrung hat. Wir arbeiten in der Innenraumbegrünung, er kommt aus dem Garten- und Landschaftsbau 😂😂😂 Aber für unseren Chef ist er wohl die letzte Rettung! 😅 Zum Glück gehe ich in spätestens 9 Jahren in Rente !
Ich würde sagen wer Frei sein möchte Auswandern 😊
Aber der deutsche Michel macht doch so gerne den Bückling😂.
Schon 18 Jahre weg🤟😉
Genau... Und im Ausland, mit deutlich schlechtem Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer nicht beschissen und es läuft besser... und in meinem Garten steht übrigens gerade ein Einhorn.
Wie auch immer, wer Karriere machen will, oder Angst vor der Kündigung, wir sich - wie auch immer er erfasst wird - abmelden und weiterarbeiten.
Der Rest wird per Zusatzklausel in einem abgeänderten Arbeitsvertrag pauschal abgegoltenen Überstunden zustimmen. Nur einzelne werde davon profitieren. Das sind eher die, die auf der Abschussliste stehen und diesen Kanal gucken. Die Masse macht weiter, wie bisher.
Für "Die Masse" gilt all das, was im Arbeitszeitgesetz endlich verankert wurde, schon seit Jahrzehnten. ...
So ein Quatsch. Einfach zu einem vernünftigen Arbeitgeber wechseln und MIttelstandsmanfred im Regen stehen lassen. In keinem großkonzern passiert sowas.
Das war vielleicht mal so, die Zeiten ändern sich gerade. Bei uns dürfen nur im Notfall Überstunden gemacht werden. Es gibt immer mehr Firmen, die zufriedene Arbeitnehmer haben möchten, ansonsten könnten diese nämlich schnell weg sein.
Guten Tag, können Sie einschätzen ab wann das Gesetz in DE endlich greifen bzw. verabschiedet wird? Der 01.01.24 wäre doch sicherlich sinnvoll, um auch einen sauber individuellen Schnitt hinzubekommen. Warum sich das Ganze seit Mai 2019 wie ein ekliger Kaugummi zieht ist eigentlich nicht in Worte zufassen und zeigt mir auf wie schludrig der Gesetzgeber mit Urteilen selbst höchster Instanzen umgeht… vielen Dank und herzliche Grüße Ralf
bei uns wird die Arbeitszeit aufgezeichnet mit einer Software und wir selbst KOMMEN und GEHEN anwählen müssen. Was sehr bescheiden ist, wenn es schnell gehen muss und versehentlich was anderes gedrückt wird. Des weiteren gehe ich 30Std / Woche. Wenn ich an einem Tag 6h und 10 min gehe zieht das System mir autom. die 30 min Pause ab und ich war nur 5h und 40min arbeiten statt 6h10min. Seit 2 Wochen gibt es jetzt ein Betriebsrat bei uns, wo ich auch Mirglied bin und die Position der Vorsitzenden anstreben. Ich weiss jetzt das, dass nicht Rechtens ist und werd das schnell ändern.
Sehr geehrter Herr Brederek, gilt dieses Gesetz auch in der Gastronomie? Vielen Dank
Natürlich. Es betrifft ALLE gewerblichen Bereiche.
@@herdifreund7715 dankeschön
Es ist egal, ob ich eine digitale oder eine handschriftliche Arbeitszeiterfassung manipulieren. Wobei ich denke, dass die digitale einfacher zu manipulieren ist, da jede Handschrift individuell ist, der Computer jedoch den der davor sitzt nicht erkennen kann.
Ich glaube, es ist wieder nur ein Gesetz zur Überwachung der Arbeitnehmer, damit die ja nicht 5 Minuten dazumogeln.
Ich selber habe die Erfahrung gemacht, dass zumindest in meiner Branche ( Erzieherin) eher weniger notiert als gearbeitet wurde, weil es zu viel Aufwand ist. Mal geht man 10 Minuten später in die Pause, mal muss man die Pause früher beenden....
gibt es da Unterschiede fur Mitarbeiter in Unternehmen (>10MA) im Baugewerbe? oder reicht hier auch eine handschriftliche Aufzeichnung? 😊
Danke für ihre Zeit Herr Anwalt,
Was passiert mit den 30 min Pausen Zeiten,
In den vergangenen letzten Jahren
Die nicht möglich waren zu machen ?
Das Gleiche wie bisher. Wenn Sie sich nicht wehren, macht der AG genau so weiter, wie bisher. Das ihnen eine Pause von Gesetz wegen zusteht, wissen Sie oder?
@@herdifreund7715 Ist Folgendes zulässig?:
- Arbeitgeber fordert, dass Mitarbeiter täglich 30 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit erscheint (und auch arbeitet), diese 30 Minuten jedoch nicht als Überstunden gelten dürfen. Kommt Mitarbeiter z.B. erst 15 Minuten vor Arbeitsbeginn werden ihm jedoch 15 Minuten Minusstunden aufgeschrieben.
- arbeitet der Mitarbeiter nach Feierabend länger (weil dies gefordert wird), gilt es erst ab 30Minuten als Überstunde, d.h. arbeitet er 25Minuten länger, gelten die 25Minuten nicht als Überstunden.
- Arbeitgeber sagt: die Zeit, in der man sich die Arbeitskleidung (medizinischer Betrieb) anzieht, gilt nicht als Arbeitszeit.
Die Regelungen wurden verkündet in einer Teambesprechung, jedoch wurden die Mitarbeiter nicht gefragt, ob sie einverstanden sind und es wurde darüber keine schriftliche Vereinbarung verfasst.
In den Arbeitsverträgen steht, dass mit dem Gehalt monatlich bis zu 6 Überstunden abgegolten sind.
Ist Folgendes zulässig❓:
- Arbeitgeber fordert, dass Mitarbeiter täglich 30 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit erscheint (und auch arbeitet), diese 30 Minuten jedoch nicht als Überstunden gelten dürfen. Kommt Mitarbeiter z.B. erst 15 Minuten vor Arbeitsbeginn werden ihm jedoch 15 Minuten Minusstunden aufgeschrieben.
- arbeitet der Mitarbeiter nach Feierabend länger (weil dies gefordert wird), gilt es erst ab 30Minuten als Überstunde, d.h. arbeitet er 25Minuten länger, gelten die 25Minuten nicht als Überstunden.
- Arbeitgeber sagt: die Zeit, in der man sich die Arbeitskleidung (medizinischer Betrieb) anzieht, gilt nicht als Arbeitszeit.
Die Regelungen wurden verkündet in einer Teambesprechung, jedoch wurden die Mitarbeiter nicht gefragt, ob sie einverstanden sind und es wurde darüber keine schriftliche Vereinbarung verfasst.
In den Arbeitsverträgen steht, dass mit dem Gehalt monatlich bis zu 6 Überstunden abgegolten sind.
Mit dem PARAGRAPH 8 TzBfG ein Riegel vorgeschoben 😎
Feste zeiten gleich dazu geschrieben... 😏
Ist Folgendes zulässig?:
- Arbeitgeber fordert, dass Mitarbeiter täglich 30 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit erscheint (und auch arbeitet), diese 30 Minuten jedoch nicht als Überstunden gelten dürfen. Kommt Mitarbeiter z.B. erst 15 Minuten vor Arbeitsbeginn werden ihm jedoch 15 Minuten Minusstunden aufgeschrieben.
- arbeitet der Mitarbeiter nach Feierabend länger (weil dies gefordert wird), gilt es erst ab 30Minuten als Überstunde, d.h. arbeitet er 25Minuten länger, gelten die 25Minuten nicht als Überstunden.
- Arbeitgeber sagt: die Zeit, in der man sich die Arbeitskleidung (medizinischer Betrieb) anzieht, gilt nicht als Arbeitszeit.
Die Regelungen wurden verkündet in einer Teambesprechung, jedoch wurden die Mitarbeiter nicht gefragt, ob sie einverstanden sind und es wurde darüber keine schriftliche Vereinbarung verfasst.
In den Arbeitsverträgen steht, dass mit dem Gehalt monatlich bis zu 6 Überstunden abgegolten sind.
Wie ist eigentlich Pause definiert, muss ich in der Pause die Arbeitsstätte verlassen können/ dürfen? Ich arbeite in der forensischen Psychiatrie und die Mindestschichtbesetzung ist 2 Personale, wenn ich das Haus zur Pause verlassen würde, wäre nur noch eine Kollegin/ Kollege da für oder gegen 30 psychisch kranke Straftäter, das geht also nicht. Ich habe zwar oft Leerlaufzeiten aber nie Pause..
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Arbeitnehmer Ihre Ruhepause frei einteilen dürfen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen den Ort, an dem Sie Ihre Pause verbringen sollen (gilt nicht als Arbeitszeit und wird ja auch nicht bezahlt), nicht vorschreiben. Daher ist auch ein Verlassen des Betriebsgeländes in der Mittagspause erlaubt.
@@herdifreund7715 Danke für die Antwort, sehr interessant! Der Nachtdienst geht bei uns von 20:30 - 6:30 Uhr, dass sind 10 Stunden, es werden aber auch 10 h gutgeschrieben, also keine Pause abgezogen. Das sollte in dieser Form insgesamt alles rechtswidrig sein.
Wenn du in der Pause bist, b ist du keine Besetzung. Der Arbeitgeber muss hier also mehr Leute ranschaffen.
@@fahrradmittelfranken8207 Das ist genau der Punkt, dieses Personal gibt es nicht bzw. passt ein höherer Stellenschlüssel nicht zum Geschäftsmodell 🙉... die Bespaßung und Versorgung der psychisch kranken Rechtsbrecher soll ja auch nichts kosten.
@@h.k.8749 Naja, es gibt klare Arbeitszeitregelungen und Pausenzeiten.
§ 4 Ruhepausen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Meiner Ansicht nach verstößt der AG damit eindeutig gegen das Arbeitsrecht.
Auswandern
Das Vertrauen in der Vertrauensarbeitszeit besteht doch gerade darin, dass die Arbeitszeit nicht erfasst wird. Wie also soll Vertrauensarbeitszeit in Zukunft funktionieren?
Nein. Vertrauensarbeitszeit besteht darin, dass der AG dem AN GLAUBT, dass er die vertraglich vereinbarten Stunden leistet. Es gibt nur keine Vorgabe, wie der AN diese Zeit verwaltet. Auch bei Vertrauensarbeitszeit gelten die gesetzlichen Regeln zur Pausenzeit, zur wöchenlichen Höchstarbeitszeit oder die Überstundenregelungen. Wo ist also das Problem, diese individuelle Zeit festzuhalten? Wird in großen Firmen mit einer vernünftigen Zeiterfassund schon lange gemacht.
@@herdifreund7715 Eben, er GLAUBT es. In dem Moment, in dem die Arbeitszeit erfasst wird, ist es mit dem Glauben vorbei, dann ist es überprüfbar. Glauben heißt aber nicht wissen! Das zentrale Element der Vertrauensarbeitszeit entfällt damit, sobald der Arbeitgeber weiß, wann und wie lange der Arbeitnehmer arbeitet.
Ich war mal im Kleintransportgewerbe tätig und wir Fahrer mussten die Arbeitszeit und Pausen handschriftlich selbst ausfüllen. AB KUNDE! und ENDE KUNDE! die 35 Min. Fahrt zum Kunden und zurück wurde nicht gezahlt. Wer sich beklagte sollte selbst mit dem PKW zum Kunden fahren und den Transporter dort starten. Macht natürlich keiner....
Was ist denn so schwierig ein Gesetz zu erlassen, das auf ALLEN gewerblichen Fahrzeugen einen Digitalen Fahrtenschreiber zu installieren.... Ich kann es nicht verstehen.
Ich habe in diesem Zusammenhang eine interessante Frage!
Darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung der Mitarbeiter einfach Stempel mit Vorname, Zuname und der Wohnanschrift seiner Mitarbeiter anfertigen und dann nach Aushändigung dieser Stempel an die Mitarbeiter verlangen, dass man seine Tätigkeitsnachweise damit abzustempeln hat?
Es geht um ein Angestelltenverhältnis mit wechselnden Arbeitseinsatzorten, mit jedoch ein und demselben Auftraggeber.
Weiß ich ob der Arbeitgeber für sich auch einen Stempel von mir einbehalten hat und damit evtl........................ 🤔.
Meiner Meinung nach hat ein Stempel von mir auf so einem Nachweis nichts zu suchen, da ich Angestellter bin.
Wenn man als Firma auftritt, dann ist das natürlich etwas anderes!
Wie ist eure Meinung dazu und habt ihr so etwas auch schon erlebt?
ein stempel ist keine Unterschrift. Daher sind solche Bedenken unnötig. Natürlich darf der AG so etwas anfertigen und auch verteilen und die Verwendung fordern. Deine Tätigkeitsnachweise unterschreibst du doch auch, oder? Obwohl du nur angestellter bist.
Ich würde sagen: NEIN. Zwar kann er einen Stempel mit ihrem Namen anfertigen und verlangen, damit den Tätigkeitsnachweis abzustempeln. Das dort auch die Wohnanschrift mit abgestempelt wird, ist (zumindest meinem Rechtsverständnis nach) nicht rechtens und verstößt gegen die DSGVO, bzw. gegen die allgem. Persönlichkeitsrechte des MA. Das sind personenbezogene Daten, die der AG unter besonderer Verwahrung halten muss und die er nicht öffentlich machen darf.
Wohnanschrift ist privat und darf im Sinne des Datenschutzes nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers anderen preisgegeben werden. Name ist vollkommen ausreichend
@@marjaari6691 das hatte ich überlesen, privatanschrift ist ja wohl ein Witz. Da würde ich was sagen.
Ich verstehe das „Problem“nicht. Wen ich komme dann melde ich mich an, wenn ich gehe melde ich mich ab.
Man muss zum einen die ganzen Laberköppe, die mit ihrem Leben unzufrieden sind, irgendwie bedienen und Content raushausen, damit man im Focus bleibt. Das war und ist ein Sturm im Wasserglas. Alles, was das neue Arbeitszeitgesetz bringt, wird von sehr vielen, vor Allem großen Firmen,schon seit Jahrzehnten völlig normal praktiziert. Faktisch sind hier nur Firmen betroffen, die ihre Mitarbeiter um ihren verdienten Lohn betrügen wollen und natürlich Arbeitnehmer die in ihrer Firma regelmäßig Arbeitszeitbetrug begangen haben oder noch begehen.
Ich habe kein bock auf Stechuhr!
Elektronische Erfassung -> selbstgebastelte Tabellen 😂
Solange der Chef da noch dran rummanipulieren kann, ist das alles für die Tonne. Und dann noch die ganzen Ausnahmen 😂😂😂. An Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Alles nur Augenwischerei.
Auswandern