Irreführende Verkehrszeichen - Mobbingstreifen
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- Опубликовано: 5 фев 2025
- Sicher? Radschutzwege, Radfahrstreifen, Radwege, Gemeinsame Geh-und Radwege, Getrennte Geh- und Radwege, Fahrradstraßen, Gehwege frei. Es sind keine Fahrstreifen!
§ 7 StVO Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
§ 7 VwV zur StVO ... Die Fahrstreifen müssen so breit sein, dass sicher nebeneinander gefahren werden kann. Auf Straßen mit schnellem Verkehr ist zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich ist. § 5 (4) StVO Überholen... muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern eingehalten werden. - Авто/Мото
Die Markierung von Schutzstreifen enthält keine Regelung zum erforderlichen Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern. Danach bleibt ein Überholvorgang ohne hinreichenden Sicherheitsabstand auch außerhalb des Schutzstreifens rechtswidrig. Die gelebte Praxis ist bundesweit eine ausgeprägte Spurtreue der Kraftfahrer, die überholen, wenn und sobald es für sie so aussieht, als könnten beide Beteiligten in »ihrer« Spur bleiben. Auch dem schiebt das OVG einen Riegel vor: Auch wenn der Radfahrer akkurat auf seinem Schutzstreifen fährt, muss der Autofahrer beim Überholen die von der Rechtsprechung grundsätzlich erarbeiteten 1,5 bis 2 m Abstand zum Radfahrer halten. Das von Radfahrern auf Schutzstreifen als besonders bedrohlich und gefährlich erlebte, alltägliche Überholen mit einer Handbreite-Abstand ist nach der Entscheidung des OVG eindeutig rechtswidrig. Und zudem nimmt diese Überlegung jenen Urteilen zu Ordnungswidrigkeiten die Grundlage, die Radfahrern zum Vorwurf machen, wegen ihrer sicheren Fahrweise hätte kein Autofahrer überholen können: »Wäre der Radfahrer rechts der Markierung geblieben, hätte der Autofahrer noch auf der restlichen Fahrbahn daran vorbeifahren können«, ist die Überlegung. Auch diese Überlegung funktioniert nicht mehr: Entweder konnte der Kraftfahrer wegen des Gegenverkehrs nicht überholen oder er hätte unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn überholen können. Vorbeiquetschen, nur weil da ein
Längsstrich markiert ist, geht nach der Auffassung des OVG gar nicht. Es bleibt abzuwarten, ob Verkehrspolizisten sich künftig diesem gefährlichen und rechtswidrigen Überholen widmen, statt rechttreuen Radfahrern willkürlich Verstöße gegen die fingierte »Benutzungspflicht« oder gegen das fehlinterpretierte Rechtsfahrgebot vorzuwerfen.
Urteil des OVG Lüneburg vom 25.07.2018, Aktenzeichen 12 LC 150/16
Für Schutzstreifen gibt es keine Fahrrad-Benutzungspflicht und daher auch keine Klagebefugnis. Siehe Anmerkungen des Rechtsanwalts Dietmar Kettler zum Urteil des OVG Lüneburg vom 25.07.2018, Akz: 12 LC 150/16: fahrradzukunft.de/27/schutzstreifen-klagebefugnis
Schmutzstreifen oder Mordstreifen... eher sogar beides gleichzeitig.
Wie "Fahrradstraßen", also solche mit "KFZ frei"... nur immer schön zum Schein: "wir haben doch Radinfrastruktur".
🤮🤮🤮
Rechtsgutachten der UDV zu markierten Radverkehrsführungen www.udv.de/resource/blob/79404/b72b1b4bac76afabacecb6a3c647084a/86-rechtsgutachten-zu-markierten-radverkehrsfuehrung-data.pdf
Ob die Pozilei ihren Blick in die andere Richtung ändert, wäre ja mal schön. Dumm nur, dass die Messung entweder nur "Pi mal Daumen" (rechtlich nicht haltbar) oder mit größerer Messeapparatur (sieht man schon kilometerweit vorher) vorgenommen werden kann und scheitert.
Mir wäre ganz lieb, wenn aufgrund von Videos mal endlich ernsthaft ermittelt wird und die Regel zum Überholen geändert wird, dass die Kraftfahrer die eigene Spur komplett verlassen müssen. Das ist tausendmal eindeutiger und einfacher zu handhaben, auch für die Rollsofa-Zombies.
Einige Tage vorher wurde ich in der Dethardingstr. von der Polizei angehalten, weil ich knapp neben dem Schmutzstreifen dort fahre. Den mich zu dicht überholenden hupenden Autofahrer, der vor mir auf den Schutzstreifen zog und abbremste, ließen sie ziehen. Dienstaufsichtsbeschwerde. Auf das folgende Schreiben schickte ich gleich noch mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, mit den Gerichtsurteilen. Noch habe ich keine weitere Antwort.
Auch eine Schätzung kann als rechtlich haltbar gewertet werden, wenn sie plausibel ist. So kann bspw. bei Spurtreue des überholenden Fahrzeugs oder beim Überholen bei Gegenverkehr auf einer 5,50m breiten Fahrbahn davon ausgegangen werden, dass der Seitenabstand aus tatsächlichen Gründen nicht gehalten werden konnte. Auch wenn du beim seitlichen Ausstrecken des Arms den Seitenspiegel hättest berühren können, gilt dies als eindeutiger Nachweis, dass der Abstand unter 1,50m war. Eine genau cm Angabe braucht es nicht. Die meisten Sünder zahlen die Verwarnung ohne Widerspruch, da ansonsten ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Richtig ärgern kann man aber Autofahrer die auf dem Schutzstreifen halten. Jedes halten auf dem Schutzstreifen ist i.d.R mit einer Behinderung verbunden, da Radfahrer in den Mischverkehr überwechseln müssen. Ein Foto dient als sicherer Beweis. 70 eur +28 eur Gebühren + einen Punkt tut dann sogar den Porschefahrer richtig weh.
@@Geierschlitten Genau, wenn die Behörden tätig werden und nicht mit "Ermessensspielraum" kommen. - Diese Schutzstreifen wurden aufgemalt, damit dort kein Kfz parkt. Mit mäßigem Erfolg. Dafür werden Radfahrer jetzt eng überholt. Über 25 Jahre fahre ich diese Straße ohne Schutzstreifen. Selten mal Problem gehabt. Nun werden die Autofahrys nervös, wenn ich mich zum Linksabbiegen links einordne oder mich rechtzeitig vor dem Kreisverkehr einordne und die Schutzhaft dafür verlasse.
Guten Tag.
Ich bin durch meinen Arbeitskollegen auf dieses Video Aufmerksam geworden, sie haben mich inklusive mein Kennzeichen, gefilmt und nicht zensieren.
Eine dauerhafte und anlasslose Aufzeichnung von Bild- oder Videoaufnahmen entlang der Wegstrecke ist nicht erlaubt! Somit sollten GoPro und andere Actioncams sowie auch sogenannte Dashcams, die dauerhaft aufzeichnen, nicht verwendet werden
Ich dokumentiere verschiedenste Radverkehrsführungen, ob sie geeignet sind, Gefahren für Radfahrer abzuwenden. Personen oder ihr Zeug sind hier nur Beiwerk. Einwilligungserklärung: Wer länger im Bild zu sehen ist und Euch ein Interview gibt, muss eine Einwilligungserklärung unterschreiben .. Verzichtet werden kann eventuell auf Einverständniserklärungen von Personen, die nur ganz kurz im Bild zu sehen oder kaum erkennbar sind, wenn ihr eigentlich etwas anderes filmt („Beiwerk“). klickwinkel.de/tutorials/wo-was-und-wen-darf-ich-filmen/