- Видео 177
- Просмотров 135 716
Tax Teacher Tutorials
Германия
Добавлен 20 сен 2018
Der Kanal richtet sich an Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Steuerberater und andere am Steuerrecht interessierte Menschen.
Ich bin Kai Bullmahn, Diplom-Finanzwirt, Diplom-Handelslehrer, ausgebildeter Berufsschullehrer für Steuerfachangestellte mit rund 20 Jahren Berufspraxis und zugleich bestellter Steuerberater. Ehrenamtlich bin ich in verschiedenen Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammer (Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Fachassistent Lohn und Gehalt, Steuerberater) tätig.
Motivation des Kanals liegt darin begründet, steuerliches Wissen mit anderen steuerlich Interessierten zu teilen.
Die Videos auf diesem Kanal beinhalten keine steuerliche Beratung i. S. d. StBerG. Von den Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters i. S. d. StBerG wird sich bei diesen Videos, obwohl der Referent Kai Bullmahn Steuerberater ist, ausdrücklich distanziert. Die Videos ersetzen keine individuelle Steuerberatung und werden als solche auch nicht beworben.
Ich bin Kai Bullmahn, Diplom-Finanzwirt, Diplom-Handelslehrer, ausgebildeter Berufsschullehrer für Steuerfachangestellte mit rund 20 Jahren Berufspraxis und zugleich bestellter Steuerberater. Ehrenamtlich bin ich in verschiedenen Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammer (Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Fachassistent Lohn und Gehalt, Steuerberater) tätig.
Motivation des Kanals liegt darin begründet, steuerliches Wissen mit anderen steuerlich Interessierten zu teilen.
Die Videos auf diesem Kanal beinhalten keine steuerliche Beratung i. S. d. StBerG. Von den Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters i. S. d. StBerG wird sich bei diesen Videos, obwohl der Referent Kai Bullmahn Steuerberater ist, ausdrücklich distanziert. Die Videos ersetzen keine individuelle Steuerberatung und werden als solche auch nicht beworben.
Sonstige Einkünfte § 22 EStG Lernfeld 8 Teil IV - Private Veräußerungsgeschäfte §§ 22 Nr. 2, 23 EStG
Link für das PDF-Skript zum Video:
jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/e5dad6a0-f3ea-4d25-982c-6df7fb31593c/Sonstige%20Eink%C3%BCnfte%20aus%20%C2%A7%2022%20EStG%20im%20Lernfeld%208.pdf
Link für das entgeltliche Angebot:
taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials
In dieser fünfteiligen Videoreihe rücken die sonstigen Einkünfte in den Fokus.
Teil I: Renten § 22 Nr. 1 S. 3a)aa) EStG
Teil II: Renten § 22 Nr. 1 S. 3a)bb) EStG
Teil III: Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehegatten nach § 22 Nr. 1a EStG
Teil IV: Private Veräußerungsgeschäfte § 22 Nr. 2, § 23 EStG
Teil V: Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG
Im Video Teil IV rücken die privaten Veräußerungsgeschäfte in den Mittelpunkt.
Kapitel:
00:...
jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/e5dad6a0-f3ea-4d25-982c-6df7fb31593c/Sonstige%20Eink%C3%BCnfte%20aus%20%C2%A7%2022%20EStG%20im%20Lernfeld%208.pdf
Link für das entgeltliche Angebot:
taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials
In dieser fünfteiligen Videoreihe rücken die sonstigen Einkünfte in den Fokus.
Teil I: Renten § 22 Nr. 1 S. 3a)aa) EStG
Teil II: Renten § 22 Nr. 1 S. 3a)bb) EStG
Teil III: Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehegatten nach § 22 Nr. 1a EStG
Teil IV: Private Veräußerungsgeschäfte § 22 Nr. 2, § 23 EStG
Teil V: Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG
Im Video Teil IV rücken die privaten Veräußerungsgeschäfte in den Mittelpunkt.
Kapitel:
00:...
Просмотров: 210
Видео
Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG im Lernfeld 8 Teil III - Unterhaltsleistungen § 22 Nr. 1a EStG
Просмотров 19919 часов назад
Link für das PDF-Skript zum Video: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/e5dad6a0-f3ea-4d25-982c-6df7fb31593c/Sonstige Einkünfte aus § 22 EStG im Lernfeld 8.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials In dieser fünfteiligen Videoreihe rücken die sonstigen Einkünfte in den Fokus. Teil I: Renten § 22 Nr. 1 S. 3a)aa) EStG Teil II: Renten § 22...
Sonstige Einkünfte im Lernfeld 8 Teil II - Renten im Sinne von 22 Nr. 1 S. 3a)bb) EStG
Просмотров 242День назад
Link für das PDF-Skript zum Video: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/e5dad6a0-f3ea-4d25-982c-6df7fb31593c/Sonstige Einkünfte aus § 22 EStG im Lernfeld 8.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials In dieser fünfteiligen Videoreihe rücken die sonstigen Einkünfte in den Fokus. Teil I: Renten § 22 Nr. 1 S. 3a)aa) EStG Teil II: Renten § 22...
Sonstige Einkünfte im Lernfeld 8 Teil I - Renten nach 22 Nr. 1 S. 3a)aa) EStG
Просмотров 50814 дней назад
Link für das PDF-Skript zum Video: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/e5dad6a0-f3ea-4d25-982c-6df7fb31593c/Sonstige Einkünfte aus § 22 EStG im Lernfeld 8.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials In dieser fünfteiligen Videoreihe rücken die sonstigen Einkünfte in den Fokus. Teil I: Renten § 22 Nr. 1 S. 3a)aa) EStG Teil II: Renten § 22...
Im BR zugestimmten Jahressteuergesetz 2024 - Was ist wichtig für die Steuerfachangestellten-Azubis?
Просмотров 62221 день назад
Link fuer das Skript: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/e114f779-3e74-47ee-85c5-5f19e6114f20/Änderungen JStG 2024 für StFA-Azubis.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials Am Freitag, 22.11.2024 wurde im Bunderat folgenden Gesetzen zugestimmt. In diesem Video werden die Veränderungen durch das "Jahressteuergesetz 2024" und das "Geset...
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Teil II im Lernfeld 8 - Werbungskosten
Просмотров 601Месяц назад
Link fuer das Skript: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/de48355d-713b-4613-b6a6-9c72c37108d2/Einkünfte VuV 21 EStG LF 8.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials In diesem Video geht es um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In diesem Video (Teil II) rücken die Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung in den Fokus. Zunächs...
Ortprüfung bei RFTE-Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Lernfeld 6
Просмотров 280Месяц назад
Link für das PDF-Skript zum Video: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/ce17d735-f056-41ce-98cf-1de8cee56181/Ortsbestimmung bei RFTE-Leistungen im Lernfeld 6.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials In diesem Video wird Ihnen zunächst der § 3a Abs. 5 UStG mit seinen Voraussetzungen, seiner Rechtsfolge, seiner Ausnahme sowie Rückausnahm...
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG im Lernfeld 8 - Teil I Einnahmen
Просмотров 688Месяц назад
Link fuer das Skrpt: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/de48355d-713b-4613-b6a6-9c72c37108d2/Einkünfte VuV 21 EStG LF 8.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials In diesem Video geht es um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In diesem Video (Teil I) rücken die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in den Fokus. Zunächst werde...
Unionsrechtlicher Kleinunternehmer § 19a, § 19 Abs. 4 UStG ab dem 1.1.2025 im Lernfeld 6
Просмотров 428Месяц назад
Link für das PDF-Skript zum Video (Unionsrechtlicher Kleinunternehmer §§ 19a, 19 Abs. 4 UStG): jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/68e4df9d-51b5-43ed-8753-b0537bd38646/Kleinunternehmer supranational ab 1.1.2025.pdf Link für das PDF-Skript zum Video (Kleinunternehmer Inland § 19 UStG Teil I): jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/dc7a9e59-7b54-440d-8e0a-b819bfe181ac/Kleinunternehmer nati...
Inländischer Kleinunternehmer § 19 UStG ab 1.1.2025 im Lernfeld 6
Просмотров 962Месяц назад
Link für das PDF-Skript zum Video: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/dc7a9e59-7b54-440d-8e0a-b819bfe181ac/Kleinunternehmer national ab 1.1.2025.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials In diesem Video wird die geplante Neuregelung des § 19 UStG (voraussichtlich gültig ab 1.1.2025/noch im Gesetzgebungsverfahren)für einen im Inland an...
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Teil II im Lernfeld 8
Просмотров 6592 месяца назад
Link für das PDF-Skript zum Video: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/71b21015-2367-43ab-ae23-df9d21148233/LF 8 EÜR.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist Bestandteil jeder Abschlussprüfung im Bereich Rechnungswesen. Gemäß des neuen Rahmenlehrplans ist diese Thema Bestandteil des Lernfelds ...
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Teil I im Lernfeld 8
Просмотров 9732 месяца назад
Link für das PDF-Skript zum Video: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/71b21015-2367-43ab-ae23-df9d21148233/LF 8 EÜR.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist Bestandteil jeder Abschlussprüfung im Bereich Rechnungswesen. Gemäß des neuen Rahmenlehrplans ist diese Thema Bestandteil des Lernfelds ...
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit § 18 EStG im Lernfeld 8
Просмотров 5863 месяца назад
Link für das PDF-Skript zum Video: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/6f875f79-7530-4a33-9c83-be821d9de162/Einkünfte 18 EStG LF 8.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials In diesem Video werden Ihnen die Wissensgrundlagen zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit vermittelt, die im Lernfeld 8 vermittelt werden. Kapitel: 00:00 Einleitu...
Einkünfte aus Gewerbebetrieb Teil II im Lernfeld 8 (Besteuerung von MitUN bei PersG)
Просмотров 4403 месяца назад
Link für das PDF-Skript zum Video: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/83bf04ef-d2c6-4962-9cc9-0ba9cbf923fa/Einkünfte GewB LF 8.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials In diesem Video rückt die Besteuerung der Mitunternehmer von Personengesellschaften in den Vordergrund. Es wird hierzu ausgehend vom Beispielsachverhalt 2c § 15 Abs. 1...
Geschäftsführung, Vertretung, Gewinnverteilung +Haftung bei GbR, OHG und KG nach MOPEG im Lernfeld 8
Просмотров 7323 месяца назад
Link für das PDF-Skript zum Video: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/f6266070-4ede-4650-ae11-d1873975e8b7/Merkmale nach MOPEG zusammengefasst.pdf Link für das entgeltliche Angebot: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials Dieses Video dient zur Vorbereitung auf die Unterrichtsinhalte gemäß des neuen Rahmenlehrplanes der Steuerfachangestelltenausbildung. Mithilfe des neue...
Einkünfte aus Gewerbebetrieb Teil I im Lernfeld 8
Просмотров 7074 месяца назад
Einkünfte aus Gewerbebetrieb Teil I im Lernfeld 8
Vom Steuerazubi-Start als Nichtmuttersprachlerin zum Einserabschluss
Просмотров 8394 месяца назад
Vom Steuerazubi-Start als Nichtmuttersprachlerin zum Einserabschluss
Verbuchen eines Disagios bei einem Fälligkeitsdarlehen im Lernfeld 7
Просмотров 2604 месяца назад
Verbuchen eines Disagios bei einem Fälligkeitsdarlehen im Lernfeld 7
Verbuchen von Anzahlungen bei anzuschaffenden Sachanlagen im Lernfeld 7
Просмотров 2484 месяца назад
Verbuchen von Anzahlungen bei anzuschaffenden Sachanlagen im Lernfeld 7
Einzelnachweis beim Dienstwagen im Lernfeld 5
Просмотров 4544 месяца назад
Einzelnachweis beim Dienstwagen im Lernfeld 5
Das komplette Musterklausuren- und Erklärvideoangebot ist fertig (Werbevideo)
Просмотров 2985 месяцев назад
Das komplette Musterklausuren- und Erklärvideoangebot ist fertig (Werbevideo)
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Lernfeld 8
Просмотров 6735 месяцев назад
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Lernfeld 8
Grundsätzliches zum Sachbezug Dienstwagen mit 1 %-Methode im Lernfeld 5
Просмотров 5795 месяцев назад
Grundsätzliches zum Sachbezug Dienstwagen mit 1 %-Methode im Lernfeld 5
Verbuchen des Sachbezugs Unterkunft im Lernfeld 5 Rechtsstand 2024
Просмотров 3176 месяцев назад
Verbuchen des Sachbezugs Unterkunft im Lernfeld 5 Rechtsstand 2024
Verbuchen des Sachbezugs Wohnung im Lernfeld 5
Просмотров 4886 месяцев назад
Verbuchen des Sachbezugs Wohnung im Lernfeld 5
Gehaltsbuchung mit Gewährung eines verzinslichen Darlehns an einen Arbeitnehmer im Lernfeld 5
Просмотров 3196 месяцев назад
Gehaltsbuchung mit Gewährung eines verzinslichen Darlehns an einen Arbeitnehmer im Lernfeld 5
Grds. Buchen von Lohn und Vorschuss und vermögenswirksamen Leistungen und Lohnpfändung im Lernfeld 5
Просмотров 5926 месяцев назад
Grds. Buchen von Lohn und Vorschuss und vermögenswirksamen Leistungen und Lohnpfändung im Lernfeld 5
Die Einfuhr nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG im Lernfeld 6
Просмотров 7876 месяцев назад
Die Einfuhr nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG im Lernfeld 6
Die Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1a und § 6 UStG im Lernfeld 6
Просмотров 8576 месяцев назад
Die Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1a und § 6 UStG im Lernfeld 6
Vielen Dank , top Erklärung, wo kann man ÜbungsaufgenTeil 1 und 2 finden?
@@MiaYin-y9z Die befinden sich im entgeltlichen Produkt zu Lernfeld 9. Tipp: Auf der Seite der StBK befindet sich noch eine Musterklausur zur GewSt. Bearbeiten Sie doch noch diese: ruclips.net/video/rWN96Evz-Gw/видео.html
@ Dankeschön, ich habe die Musterklausur und Erklärungsvideo schon gesehen, es ist voll Hilfreich, kann man nur empfehlen!
@@taxteachertutorialsdanke Ihnen, die alle Mustererklärung habe ich schon untergeladen, ganz toll, kann man nur empfehlen.!
Könnten Sie mir bitte erklären, ob eine private Rentenversicherung (ohne staatliche Förderung) als Sonderausgaben absetzbar ist? Vielen Dank! Ihre Videos sind sehr interessant und verständlich.
Ja, insbesondere unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG (Basis-Rente). Einfach gesprochen muss diese Rente aber "Auflagen" erfüllen, die auch für die gesetzliche RV gelten. Die Ansprüche nach Buchstabe b dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Das ist erst einmal sehr allgemein gehalten. Eine detailliertere Antwort würde den Rahmen der Kommentare sprengen.
@ alles klar, vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Bullmahn, Vielen Dank. Auch für die Speziellen Pakete. Ganz tolle Sachen. Eine Frage: Kommt noch das Spezielle Packet für die Lernfelder 1, 9, 12. Und für 11?
Liebe Olena, vielen Dank für Ihr Kompliment! Falls Sie die entgeltlichen Produkte meinen, haben Sie die Möglichkeit, die Lernfelder 9, 11 und 12 (da ist aber auch 10 bei) über das Paket drittes Ausbildungsjahr zu erwerben (günstiger, als die Lernfelder einzeln zu erwerben!). Das Lernfeld 1 gibt es, wenn man es einzeln haben möchte, auch einzeln zu kaufen.
Oh ja stimmt, Dankeschön. 😊
Richtig freude kam in Zusammenhang mit dem § 23 EStG in der STB-Vorbereitung immer auf, wenn die Vorschrift in Zusammenhang mit wiederkehrenden Leistungen aufkam oder verdeckten Einlagen.
Der Zusammenhang mit wiederkehrenden Leistungen und verdeckten Einlagen ist halt noch nichts für die StFA-Ausbildung. Daher natürlich auch nicht Bestandteil des Videos, auch wenn es sich dabei noch nicht um das steuerliche "Hochreck" handelt.
@@taxteachertutorials Da muss ich Ihnen recht geben. Man kann in Zusammenhang mit dieser Vorschrift noch einige weitere "Gemeinheiten" in den Klausuren vorfinden.
Ich kann mich noch gut erinnern, dass bei uns damals in der Berufsschule bei der Unterrichtung dieser Vorschrift immer gesagt wurde, für die Berechnung der Anschaffungs - Veräußerungsfrist wäre der Übergang von Nutzen und Lasten maßgebend. Im Rahmen der Vorbereitung auf den STB kam dann der H 23 "Veräußerungsfrist" 3. Tiret EStH ins Spiel, der besagte, dass es auf das obligatorische Rechtsgeschäft drauf ankommt, also den Datum des Kaufvertrages. Habe gehört, dass in Niedersachsen die ersten Ergebnisse für die STB-Prüfung 2024/2025 bereits raus sind. In RLP dauert es leider noch etwas, voraussichtlich bis Ende Januar.
Schade, wenn dieser Punkt in der Berufsschule falsch vermittelt wurde. Die obligatorischen Rechtsgeschäfte sind für die Fristermittlung relevant, damit hier die Kaufvertragsparteien weniger leicht die Frist "manipulieren" können.
Wie gewohnt überragendes Erklärvideo! Vielen Dank! Haben Sie zufällig auch ein Video, das sich ausführlich mit Versorgungsbezügen ausseinandersetzt?
Auf der Seite der StBK Niedersachsen gibt es ein Video zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (nsA), in dem auch Versorgungsbezüge thematisiert werden: ruclips.net/video/jDnLbRmWolU/видео.html Außerdem gibt es noch ein Video mit einem Fall zu Einkünfte aus nsA: ruclips.net/video/29zxZUMBC4c/видео.html Auch dort sind Versorgungsbezüge enthalten. Das Skript ist hinterlegt auf der Homepage der StBK Nds.: stbk.live/stfabasics (siehe dort zu Lernfeld 4).
@@taxteachertutorials Einfach nur WOW! Sie helfen mir damit ungemein und dafür möchte ich mich ganz lieb bedanken !! ❤❤❤
Hallo Herr Bullmahn, Wie sieht es bei der EÜR bezüglich des Verpflegungsmehraufwands aus, wenn ein Unternehmer z.B. auf einer dreitägigen Dienstreise war, nur Kosten für Hotel ohne Frühstück und Reisenebenkosten wie Parkgebühren gegeben sind? Mal angenommen die Reise war Mitte Dezember, setzt man die VMA dann als BA an und diese gelten als im Dezember abgeflossen und werden in der EÜR berücksichtigt für das Jahr? LG
Herzlichen Dank für Ihre Videos. Obwohl Deutsch nicht meine Muttersprache ist, kann ich Ihnen vollständig folgen. Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit, damit Sie weiterhin solche wunderbaren Videos erstellen können
Super Video 👍 hst mir in der Klausur vorbereitung sehr geholfen
Danke dafür, dass Sie uns immer auf dem Laufenden halten! Ohne Sie würde uns einiges an Informationen entgehen. Machen Sie bitte so weiter!
Hinweis: Im Fall 5 ist die AfA für das Jahr 03 nicht korrekt im Video ermittelt worden: Die AfA für die BMG inklusive der anschaffungsnahen HK ist für das gesamte Jahr zu ermitteln und nicht zu zwölfteln. 123.800 x 2 % = 2.476,00. Bezüglich des nachträglichen Bestandteils der AfA-BMG (anschaffungsnahe HK im April 03) ist so zu tun, als wären diese Aufwendungen bereits im Januar 03 entstanden, R. 7.4 Abs. 9 Satz 3 EStR. Das Skript wurde entsprechend angepasst!
Vielen lieben Dank!! Für die Klausurvorbereitung unheimlich hilfreich!
Supper Erklärung
Die besten Videos zum Steuerrecht auf RUclips. Vielen Dank
Danke für das Lob!
Guten Abend Herr Bullmahn, ich mache gerade eine Umschulung zur StFA und lerne sehr gerne mit Ihren Videos. Sie sind eine tolle Ergänzung zum Unterricht und manchmal ersetzen sie ihn sogar. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich irre, aber in Fall 5 bei der Abschreibung im Jahr 03, müssten es da nicht eigentlich 9/12 sein, da die Renovierungskosten im April 03 dazu gekommen sind? Wieso nehmen wir da nochmal den März aus dem Vorjahr mit 10/12?
@SteffiP17: Vielen Dank für Ihren Hinweis! Im Fall 5 ist die AfA für das Jahr 03 nicht korrekt im Video ermittelt worden: Die AfA für die BMG inklusive der anschaffungsnahen HK ist für das gesamte Jahr zu ermitteln und nicht zu zwölfteln. 123.800 x 2 % = 2.476,00. Bezüglich des nachträglichen Bestandteils der AfA-BMG (anschaffungsnahe HK im April 03) ist so zu verfahren, als wären diese Aufwendungen bereits im Januar 03 entstanden, R. 7.4 Abs. 9 Satz 3 EStR. Ich habe das Skript bereits entsprechend geändert.
Vielen lieben Dank...Es ist einfach unglaublich verständlich ,wie Sie schwierige Themen erklären,.Aus diesem Grund schau ich mir alle Videos an, obwohl ich meine Ausbildung in NRW mache und nicht in Niedersachsen.
Das freut mich sehr!
Super 👍 Danke 🤩
Gern geschehen!
Danke Danke Danke😊❤
Gerne 😊
Weshalb gibt es diese Regelung?
Dem Stpfl. soll erschwert werden, Gewinne durch Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern durch verspätete Einlage oder durch zwischenzeitliche Entnahme im Privatvermögen (nicht steuerbar) zu erzielen.
Die AO Reihe finde ich super, vielen Dank für die ausführliche Erklärung!
Bin Diplom-Finanzwirt und habe einen Master of Laws in Taxation (Steuerrecht). Wie kann ich als Berufsschullehrer tätig werden?
@rahulking5106: Als Einstiegsvoraussetzung für das Referendariat in das höhere Lehramt an Berufsbildenden Schulen Fachrichtung Wirtschaft wird laut Auskunft des Niedersächsischen Kultusministeriums ein fachlich breit aufgestellter wirtschaftswissenschaftlicher Masterabschluss benötigt. Diese Voraussetzungen erfüllt die Kombination Diplom-Finanzwirt + Master of Laws leider nicht, da es sich um einen juristischen und nicht um einen wirtschaftsswissenschaftlichen Masterabschluss handelt. Daher wäre Voraussetzung, dass Sie an der Universität noch die Scheine für einen wirtschaftswissenschaftlichen Masterabschluss nachholen müssten, um ins Referendariat eintreten zu können. Grund für diese Voraussetzung ist, dass man fachlich in der Lage sein soll, sich in der Fachrichtung Wirtschaft in jeden kaufmännischen Beruf einarbeiten zu können und diesen unterrichten zu können. Daher sei beispielsweise das Wissen in verschiedenen betriebswirtschaftlichen Funktionen über die betriebswirtschaftliche Steuerlehre hinaus erforderlich (etwa in Produktion, Industriebetriebslehre, Marketing, Vokswirtschaftslehre ...). Bestimmt würden einige Ihrer Scheine aus Ihrem rechtlich geprägten Masterabschluss angerechnet werden. Probieren Sie es einfach - insbesondere bei anderen Kultusministerien außerhalb Niedersachsens. Vielleicht haben diese für die höhere Beamtenlaufbahn einfachere Einstiegsbedingungen!
Ich würde fragen, anschaffungsnahe Herstellungskosten innerhalb 3 Jahren, 3 Jahre ist seit Notar oder seit Übergang von Nutzen und Lasten?
@@QiangRUclips Uebergang Nutzen und Lasten
@@taxteachertutorials Vielen lieben Dank. Aber Spekulationssteuer innerhalb 10 Jahren ist seit Notar, richtig?
Vielen Dank.....Vielen Dank für alles was Sie für uns beibringen. 😊😊😊❤❤
Sehr gerne 😊
Sehr hilfreiches Video! Danke! 😊
Grüße an die SF235 :D
Topp!
Der Kanal hier ist wirklich einzigartig. Es gibt auf RUclips zu jeglichen Ausbildungen Lehrvideos. Aber für angehende Steuerfachangestellte ist das hier nach meinem Empfinden die einzige Adresse. Besser als jeglicher berufsbegleitender Unterricht… Danke dafür :))
Danke fürs Feedback!
Vielen Dank 😊
Ein Kanal der seines gleichen sucht. Vielen Dank für die hohe Qualität an Wissensvermittlung!
Vielen Dank für Ihre lobenden Worte. Weiter alles Gute beim Studium des Steuerrechts.
@@taxteachertutorials ❤❤❤
Vielen Dank für die tolle Erklärung Herr Buhlmann. 🥰 Sie sind der beste Lehrer! Ich liebe Ihre Videos und ich habe schon einige Musterklausuren in Ihrem Shop gekauft. Mit Ihnen zu arbeiten ist ein Vergnügen. 🙏🏼🥰
Vielen Dank für Ihre lobenden Worte. Ich wünsche Ihnen bei Ihren Vorbereitungen viel Erfolg und alles Gute. Ich freue mich, wenn Ihnen meine Videos auf Ihrem Weg helfen, erfolgreich zu sein!!!
Vielen Dank! Könnten Sie ein Erklärvideo machen, dass die Behandlung von sonstigen Leistungen aus Drittstaaten behandelt? :)
Nennen Sie bitte ein Beispiel, was für eine Leistung Sie meinen. Z. B. Amerikanischer Konzern aus Seattle verkauft eine App an einen Jugendlichen in München? Ort nach § 3a Abs. 5 UStG = München, steuerbar in Deutschland??? Meinen Sie derartige Umsätze?
@@taxteachertutorials Genau der gleiche Fall, den Sie beschrieben haben jedoch statt einer Privatperson ein Unternehmer, der die sonstige Leistung im Rahmen seines Unternehmens einkauft. Wäre dann der Ort in DE und der zu leistende Unternehmer in den USA müsste die Rechnung mit deutscher USt. ausweisen?
@@Syrius12345 Wenn es sich bei meinem Beispiel um eine B2B-Leistung handeln würde, wäre der Ort nicht nach § 3a Abs. 5, sondern nach § 3a Abs. 2 UStG zu bestimmen. Dann wäre der Ort auch in Deutschland. Damit wäre der Umsatz steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und steuerpflichtig. Genau in der Rechnung in Deutschland müsste deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Es wäre kein § 13b UStG-Fall.
@@taxteachertutorials Vielen Dank für Ihre Antwort und der Erklärung 🙂
Skript gehört leider nicht zur diese thema. Es Ist über Unterkunft!
Das richtige Skript eingefügt. Danke für den Hinweis.
Darf der Kleinunternehmer im Inland Paragraph 13b anwenden?
§ 13b UStG ist kein Wahlrecht. Wenn der Kleinunternehmer, der auch Unternehmer nach § 2 UStG, die Voraussetzungen von § 13b UStG bei einer Leistung als Leistungsempfänger erfüllt, hat er diesen Tatbestand zu versteuern (Muss-Regel).
Dankeschön 😊
Schönes Beispiel. Was ist im Fall 1, wenn JJ einen Verlustvortrag von EUR 100.000 hat? Dann ändert sich die Steuerfestsetzung nicht. Kann dann § 177 AO zu einer Erhöhung oder Verringerung des Verlustvortrags führen?
Bei dem 13b Fall, selbst wenn es für seinen unternehmerischen Bereich wäre, darf der Kleinunternehmer trotzdem keine Vorsteuer ziehen, selbst wenn er nach 13b die Steuer schuldet, weil Paragraph 19 EStG verbietet ja Paragraph 15 UStG grundsätzlich.
@SergioTevez-fb4tr Nach dem Recht ab 2025 (auf den Rechtsstand bezieht sich der Fall) führt der KleinUN stfreie Leistungen nach § 19 Abs. 1 UStG (neue Variante) aus. § 19 Absatz 1 Satz 4 UStG wird es dann nicht mehr geben (wenn das Gesetzgebungsverfahren so umgesetzt wird). Der Umsatzsteuerausschluss ergibt sich zukünftig beim KleinUN nach § 15 Absatz 2 Nr. 1 UStG. Das ist allerdings der zweite Prüfungsschritt zum Vorsteuerabzug, der nur relevant ist, wenn § 15 Absatz 1 UStG erfüllt ist. Selbst wenn also die Leistung ab 2025 für den unternehmerischen Bereich bezogen werden würde, wäre zunächst zwar § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG erfüllt. Der Vorsteuerabzug würde allerdings dann beim Kleinunternehmer nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen werden, weil der Kleinunternehmer ab 1.1.2025 steuerfreie Leistungen nach § 19 Abs. 1 UStG ausführt. Die Rückausnahme des § 15 Abs. 3 UStG ist dann nicht relevant. Ihre Lösung ist daher nur korrekt bis 31.12.2024 und nicht mehr ab 1.1.2025 (soweit das Gesetzesvorhaben (davon gehe ich aus) umgesetzt wird)!
@@taxteachertutorials Wäre im 13b Fall der Empfänger eine Privatperson, würde die Rechnung ja mit DE Ust. Erfolgen. EInen Nachteil hat somit der Kleinunternehmer dann ja zu einer Privatperson nicht. Beide würden 119.000,- zahlen.
@@brosman1349 Die Gefahr besteht darin, dass beide Parteien nicht merken, dass es sich um einen 13b-Fall handelt. Der leistende Unternehmer rechnet fälschlicherweise Umsatzsteuer ab und schuldet in seinem EU-Ansässigkeitsstaat die Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG-Ansässigkeitsstaat analoges Recht. Dementsprechend würde dann der leistungserbringende Unternehmer das Werkhonorar auch höher kalkulieren. Der deutsche Fiskus würde dann zeitgleich dennoch die deutsche Umsatzsteuer wegen § 13b UStG einfordern. Die Rückabwicklung wäre dann problematisch.
Im Skript des Videodrehs steht, dass man nach der Neuregelung des § 19 UStG mit dem ersten Umsatz, mit dem man die 100.000,00 €-Grenze im laufenden Jahr überschreitet, in die Kleinunternehmerregelung fallen würde. Man fällt dann natürlich in die Regelbesteuerung. Dieses wurde im Skript, welches Sie unter dem Video umsonst herunterladen können, entsprechend angepasst.
Das Skript lässt sich aktuell leider nicht herunterladen.
Sehr gut erklärt
Bester Mann vielen Dank 🙏🏽
gern.
Vielen Dank für die Erklärung. Ich habe noch ein paar Fragen: Berechnen wir bei den Pkw-Anschaffungskosten nicht die Sonderausstattung? Ich habe sie mitgerechnet und eine andere Summe bei der AfA erhalten. Könnten Sie mir bitte sagen, welcher Absatz im Paragraph 3a UStG für B2B und welcher für B2C gilt? Ihre Videos finde ich toll. Morgen ist meine Zwischenprüfung in Bayern.
Sie müssen unterscheiden zwischen Anschaffungskosten und Bruttolistenpreis inklusive werkbedingter Sonderausstattung. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Im Sachverhalt steht ja die Höhe der AK vorgegeben. Da sind alle Aufwendungen im Sinne von § 255 Abs. 1 S. 1 HGB enthalten (Aufwendungen, um den Gegenstand Auto zu erhalten und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sofern diese einzeln zugeordnet werden können. Daher war das Draufschlagen der Sonderausstattung auf die AK nicht korrekt. Die im Sachverhalt vorgegebenen AK sind ordnungsgemäß und enthalten dann auch entsprechende Sonderausstattungen bereit. Bei Privatfahrten nutzt der Unternehmer den PKW für nichtunternehmerische Zwecke. Er "vermietet" quasi fiktiv den PKW an sich selbst in seiner Rolle als Nichtunternehmer. Daher ist der Ort nach § 3a Abs. 1 UStG bei unentgeltlichen sonstigen Leistungen zu bestimmen und nicht als B2B-Leistung! Für Ihre Zwischenprüfung wünsche ich Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
@@taxteachertutorials vielen lieben Dank 💐
Super! Vielen Dank für das Angebot
@AlinaHvozdkova Gern. Viel Erfolg damit!!!
@@taxteachertutorials Ihre Klausuren und Videos haben mir heute bei der Zwischenprüfung sehr geholfen, da die Aufgaben sehr ähnlich waren. Ich danke Ihnen!
@@taxteachertutorials Ihre Klausuren und Videos haben mir heute bei der Zwischenprüfung sehr geholfen, da die Aufgaben sehr ähnlich waren. Ich danke Ihnen!
Korrekturhinweis für den Fall 20: Das Bild unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz über § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG (dort werden die in der Anlage 2 Nr. 53 genannten Gegenstände außen vor gelassen), sondern unterliegt dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 53, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - etwas dass z. B. der Künstler selbst verkauft oder ein Unternehmer, der kein Wiederverkäufer ist und bei dem die weiteren Voraussetzungen des dortigen Buchstaben b erfüllt sind, es verkauft. Das Skript und der Fall wurden entsprechend angepasst. Im Fall 20 verkauft nun der Künstler selbst das Bild.
Wie kann ich das Skript kostenlos runterladen?
Unter dem Video im Text ist ein Link zu einer jimdo-Seite. Dort koennen Sie es herunterladen.
Zum Fall 20, wegen Gemälde habe ich eine Frage. Im §12(2) Nr.1 steht mit Ausnahme mit der in der Nummern 53 bezeichneten Gegenstände; Hat dann das Gemälde nicht 19% Steuersatz? Vielen Dank im Voraus!
Sie haben Recht. Die 7 % USt ergeben sich lediglich nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG, wenn die dortigen Bedingungen zusätzlich erfüllt sind. Ich werde den Fall überarbeiten. Danke für Ihre Info.
@@taxteachertutorials Danke für die Antwort 😊
Nun habe ich den Fall 20 und die Lösung im Skript entsprechend verändert. Nochmals vielen Dank für den Hinweis und Ihnen eine erfolgreiche Zwischenprüfung!
Ich habe eine Frage und zwar wie ich verstanden habe nach §550 BGB steht, dass der Mietvertrag, falls er befristet ist, muss in schriftliche Form sein. Ist das so? Vielen Dank im Voraus!
@@AlinaHvozdkova Genau, wenn der Mietvertrag nicht schriftlich ist, gilt er unbefristet.
@@AlinaHvozdkova Genau, wenn der Mietvertrag nicht schriftlich ist, gilt er unbefristet.
@@taxteachertutorials Alles klar, danke schön für die Antwort 😊
Vielen Dank für das Video!!!!
Sehr gerne!
Hallo, gibt es auch schon Erklärvideos zu den Lernfeldern 9-12?
Schauen Sie in die Playlists Lernfeld 9, 10, 11. Dort sind bereits einige Themen in den Playlists enthalten. Ein bewusstes Drehen wird diesbezüglich erst im Folgejahr fortgeführt. Ansonsten empfehle ich das entgeltliche Produkt für das dritte Ausbildungsjahr für die LF 9-12: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials
Vielen Dank. Das mache ich.
Dankeschön
Wir hatten in dem Fall einen Bilanzierer als Sollversteurer, wie sehe das ganze als 4/3 Rechner mit IST-Besteuerung. Dann Anzahlung nach dem Zufluss-und Abflussprinzip?
Die bezahlte Vorsteuer, die in der Anzahlung steckt, würde nach dem Abflussprinzip nach § 11 Abs. 2 S. 1 EStG dann gewinnmindernd berücksichtigt werden, wenn diese abgeflossen ist. Der AK-Teil der Anzahlungen würde nicht unter das Abflussprinzip fallen. Die AK sind über die Abschreibung nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG als BA anzusetzen. Istbesteuerung selbst hat im Sachverhalt keine Auswirkung, weil Ist-Besteuerung keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG hat.
Vielen Dank für das Video! Ich würde mich sehr über ein Video über die Differenzbesteuerung nach § 25a UstG freuen :)
Ich gehe erst einmal die Pflichtthemen in den Lernfeldern der StFA durch. Darin kommt der § 25a UStG nicht vor. Daher werde ich diesen erst einmal nicht als Video umsetzen.