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Sonstige Einkünfte § 22 EStG Lernfeld 8 Teil IV - Private Veräußerungsgeschäfte §§ 22 Nr. 2, 23 EStG
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In dieser fünfteiligen Videoreihe rücken die sonstigen Einkünfte in den Fokus.
Teil I: Renten § 22 Nr. 1 S. 3a)aa) EStG
Teil II: Renten § 22 Nr. 1 S. 3a)bb) EStG
Teil III: Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehegatten nach § 22 Nr. 1a EStG
Teil IV: Private Veräußerungsgeschäfte § 22 Nr. 2, § 23 EStG
Teil V: Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG
Im Video Teil IV rücken die privaten Veräußerungsgeschäfte in den Mittelpunkt.
Kapitel:
00:...
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Sonstige Einkünfte im Lernfeld 8 Teil I - Renten nach 22 Nr. 1 S. 3a)aa) EStG
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Комментарии

  • @MiaYin-y9z
    @MiaYin-y9z День назад

    Vielen Dank , top Erklärung, wo kann man ÜbungsaufgenTeil 1 und 2 finden?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials День назад

      @@MiaYin-y9z Die befinden sich im entgeltlichen Produkt zu Lernfeld 9. Tipp: Auf der Seite der StBK befindet sich noch eine Musterklausur zur GewSt. Bearbeiten Sie doch noch diese: ruclips.net/video/rWN96Evz-Gw/видео.html

    • @MiaYin-y9z
      @MiaYin-y9z День назад

      @ Dankeschön, ich habe die Musterklausur und Erklärungsvideo schon gesehen, es ist voll Hilfreich, kann man nur empfehlen!

    • @MiaYin-y9z
      @MiaYin-y9z День назад

      @@taxteachertutorialsdanke Ihnen, die alle Mustererklärung habe ich schon untergeladen, ganz toll, kann man nur empfehlen.!

  • @AlinaHvozdkova
    @AlinaHvozdkova 3 дня назад

    Könnten Sie mir bitte erklären, ob eine private Rentenversicherung (ohne staatliche Förderung) als Sonderausgaben absetzbar ist? Vielen Dank! Ihre Videos sind sehr interessant und verständlich.

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 3 дня назад

      Ja, insbesondere unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG (Basis-Rente). Einfach gesprochen muss diese Rente aber "Auflagen" erfüllen, die auch für die gesetzliche RV gelten. Die Ansprüche nach Buchstabe b dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Das ist erst einmal sehr allgemein gehalten. Eine detailliertere Antwort würde den Rahmen der Kommentare sprengen.

    • @AlinaHvozdkova
      @AlinaHvozdkova 3 дня назад

      @ alles klar, vielen Dank!

  • @olenakratsch1606
    @olenakratsch1606 3 дня назад

    Sehr geehrter Herr Bullmahn, Vielen Dank. Auch für die Speziellen Pakete. Ganz tolle Sachen. Eine Frage: Kommt noch das Spezielle Packet für die Lernfelder 1, 9, 12. Und für 11?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 3 дня назад

      Liebe Olena, vielen Dank für Ihr Kompliment! Falls Sie die entgeltlichen Produkte meinen, haben Sie die Möglichkeit, die Lernfelder 9, 11 und 12 (da ist aber auch 10 bei) über das Paket drittes Ausbildungsjahr zu erwerben (günstiger, als die Lernfelder einzeln zu erwerben!). Das Lernfeld 1 gibt es, wenn man es einzeln haben möchte, auch einzeln zu kaufen.

    • @olenakratsch1606
      @olenakratsch1606 3 дня назад

      Oh ja stimmt, Dankeschön. 😊

  • @mdtaxbadger
    @mdtaxbadger 4 дня назад

    Richtig freude kam in Zusammenhang mit dem § 23 EStG in der STB-Vorbereitung immer auf, wenn die Vorschrift in Zusammenhang mit wiederkehrenden Leistungen aufkam oder verdeckten Einlagen.

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 3 дня назад

      Der Zusammenhang mit wiederkehrenden Leistungen und verdeckten Einlagen ist halt noch nichts für die StFA-Ausbildung. Daher natürlich auch nicht Bestandteil des Videos, auch wenn es sich dabei noch nicht um das steuerliche "Hochreck" handelt.

    • @mdtaxbadger
      @mdtaxbadger 3 дня назад

      @@taxteachertutorials Da muss ich Ihnen recht geben. Man kann in Zusammenhang mit dieser Vorschrift noch einige weitere "Gemeinheiten" in den Klausuren vorfinden.

  • @mdtaxbadger
    @mdtaxbadger 4 дня назад

    Ich kann mich noch gut erinnern, dass bei uns damals in der Berufsschule bei der Unterrichtung dieser Vorschrift immer gesagt wurde, für die Berechnung der Anschaffungs - Veräußerungsfrist wäre der Übergang von Nutzen und Lasten maßgebend. Im Rahmen der Vorbereitung auf den STB kam dann der H 23 "Veräußerungsfrist" 3. Tiret EStH ins Spiel, der besagte, dass es auf das obligatorische Rechtsgeschäft drauf ankommt, also den Datum des Kaufvertrages. Habe gehört, dass in Niedersachsen die ersten Ergebnisse für die STB-Prüfung 2024/2025 bereits raus sind. In RLP dauert es leider noch etwas, voraussichtlich bis Ende Januar.

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 3 дня назад

      Schade, wenn dieser Punkt in der Berufsschule falsch vermittelt wurde. Die obligatorischen Rechtsgeschäfte sind für die Fristermittlung relevant, damit hier die Kaufvertragsparteien weniger leicht die Frist "manipulieren" können.

  • @Syrius12345
    @Syrius12345 6 дней назад

    Wie gewohnt überragendes Erklärvideo! Vielen Dank! Haben Sie zufällig auch ein Video, das sich ausführlich mit Versorgungsbezügen ausseinandersetzt?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 5 дней назад

      Auf der Seite der StBK Niedersachsen gibt es ein Video zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (nsA), in dem auch Versorgungsbezüge thematisiert werden: ruclips.net/video/jDnLbRmWolU/видео.html Außerdem gibt es noch ein Video mit einem Fall zu Einkünfte aus nsA: ruclips.net/video/29zxZUMBC4c/видео.html Auch dort sind Versorgungsbezüge enthalten. Das Skript ist hinterlegt auf der Homepage der StBK Nds.: stbk.live/stfabasics (siehe dort zu Lernfeld 4).

    • @Syrius12345
      @Syrius12345 5 дней назад

      @@taxteachertutorials Einfach nur WOW! Sie helfen mir damit ungemein und dafür möchte ich mich ganz lieb bedanken !! ❤❤❤

  • @valentinbrenne4320
    @valentinbrenne4320 6 дней назад

    Hallo Herr Bullmahn, Wie sieht es bei der EÜR bezüglich des Verpflegungsmehraufwands aus, wenn ein Unternehmer z.B. auf einer dreitägigen Dienstreise war, nur Kosten für Hotel ohne Frühstück und Reisenebenkosten wie Parkgebühren gegeben sind? Mal angenommen die Reise war Mitte Dezember, setzt man die VMA dann als BA an und diese gelten als im Dezember abgeflossen und werden in der EÜR berücksichtigt für das Jahr? LG

  • @longoan2722
    @longoan2722 7 дней назад

    Herzlichen Dank für Ihre Videos. Obwohl Deutsch nicht meine Muttersprache ist, kann ich Ihnen vollständig folgen. Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit, damit Sie weiterhin solche wunderbaren Videos erstellen können

  • @larsvegas1729
    @larsvegas1729 7 дней назад

    Super Video 👍 hst mir in der Klausur vorbereitung sehr geholfen

  • @ZsofiaKrutzler
    @ZsofiaKrutzler 9 дней назад

    Danke dafür, dass Sie uns immer auf dem Laufenden halten! Ohne Sie würde uns einiges an Informationen entgehen. Machen Sie bitte so weiter!

  • @taxteachertutorials
    @taxteachertutorials 11 дней назад

    Hinweis: Im Fall 5 ist die AfA für das Jahr 03 nicht korrekt im Video ermittelt worden: Die AfA für die BMG inklusive der anschaffungsnahen HK ist für das gesamte Jahr zu ermitteln und nicht zu zwölfteln. 123.800 x 2 % = 2.476,00. Bezüglich des nachträglichen Bestandteils der AfA-BMG (anschaffungsnahe HK im April 03) ist so zu tun, als wären diese Aufwendungen bereits im Januar 03 entstanden, R. 7.4 Abs. 9 Satz 3 EStR. Das Skript wurde entsprechend angepasst!

  • @bebimausi
    @bebimausi 12 дней назад

    Vielen lieben Dank!! Für die Klausurvorbereitung unheimlich hilfreich!

  • @yushi5470
    @yushi5470 13 дней назад

    Supper Erklärung

  • @michaelsklorz7402
    @michaelsklorz7402 15 дней назад

    Die besten Videos zum Steuerrecht auf RUclips. Vielen Dank

  • @SteffiP17
    @SteffiP17 15 дней назад

    Guten Abend Herr Bullmahn, ich mache gerade eine Umschulung zur StFA und lerne sehr gerne mit Ihren Videos. Sie sind eine tolle Ergänzung zum Unterricht und manchmal ersetzen sie ihn sogar. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich irre, aber in Fall 5 bei der Abschreibung im Jahr 03, müssten es da nicht eigentlich 9/12 sein, da die Renovierungskosten im April 03 dazu gekommen sind? Wieso nehmen wir da nochmal den März aus dem Vorjahr mit 10/12?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 11 дней назад

      @SteffiP17: Vielen Dank für Ihren Hinweis! Im Fall 5 ist die AfA für das Jahr 03 nicht korrekt im Video ermittelt worden: Die AfA für die BMG inklusive der anschaffungsnahen HK ist für das gesamte Jahr zu ermitteln und nicht zu zwölfteln. 123.800 x 2 % = 2.476,00. Bezüglich des nachträglichen Bestandteils der AfA-BMG (anschaffungsnahe HK im April 03) ist so zu verfahren, als wären diese Aufwendungen bereits im Januar 03 entstanden, R. 7.4 Abs. 9 Satz 3 EStR. Ich habe das Skript bereits entsprechend geändert.

  • @patricks.7445
    @patricks.7445 15 дней назад

    Vielen lieben Dank...Es ist einfach unglaublich verständlich ,wie Sie schwierige Themen erklären,.Aus diesem Grund schau ich mir alle Videos an, obwohl ich meine Ausbildung in NRW mache und nicht in Niedersachsen.

  • @AlinaHvozdkova
    @AlinaHvozdkova 15 дней назад

    Super 👍 Danke 🤩

  • @olenakratsch1606
    @olenakratsch1606 15 дней назад

    Danke Danke Danke😊❤

  • @okiwan3057
    @okiwan3057 16 дней назад

    Weshalb gibt es diese Regelung?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 16 дней назад

      Dem Stpfl. soll erschwert werden, Gewinne durch Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern durch verspätete Einlage oder durch zwischenzeitliche Entnahme im Privatvermögen (nicht steuerbar) zu erzielen.

  • @kseniarikkert5464
    @kseniarikkert5464 16 дней назад

    Die AO Reihe finde ich super, vielen Dank für die ausführliche Erklärung!

  • @rahulking5106
    @rahulking5106 19 дней назад

    Bin Diplom-Finanzwirt und habe einen Master of Laws in Taxation (Steuerrecht). Wie kann ich als Berufsschullehrer tätig werden?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 19 дней назад

      @rahulking5106: Als Einstiegsvoraussetzung für das Referendariat in das höhere Lehramt an Berufsbildenden Schulen Fachrichtung Wirtschaft wird laut Auskunft des Niedersächsischen Kultusministeriums ein fachlich breit aufgestellter wirtschaftswissenschaftlicher Masterabschluss benötigt. Diese Voraussetzungen erfüllt die Kombination Diplom-Finanzwirt + Master of Laws leider nicht, da es sich um einen juristischen und nicht um einen wirtschaftsswissenschaftlichen Masterabschluss handelt. Daher wäre Voraussetzung, dass Sie an der Universität noch die Scheine für einen wirtschaftswissenschaftlichen Masterabschluss nachholen müssten, um ins Referendariat eintreten zu können. Grund für diese Voraussetzung ist, dass man fachlich in der Lage sein soll, sich in der Fachrichtung Wirtschaft in jeden kaufmännischen Beruf einarbeiten zu können und diesen unterrichten zu können. Daher sei beispielsweise das Wissen in verschiedenen betriebswirtschaftlichen Funktionen über die betriebswirtschaftliche Steuerlehre hinaus erforderlich (etwa in Produktion, Industriebetriebslehre, Marketing, Vokswirtschaftslehre ...). Bestimmt würden einige Ihrer Scheine aus Ihrem rechtlich geprägten Masterabschluss angerechnet werden. Probieren Sie es einfach - insbesondere bei anderen Kultusministerien außerhalb Niedersachsens. Vielleicht haben diese für die höhere Beamtenlaufbahn einfachere Einstiegsbedingungen!

  • @QiangYoutube
    @QiangYoutube 22 дня назад

    Ich würde fragen, anschaffungsnahe Herstellungskosten innerhalb 3 Jahren, 3 Jahre ist seit Notar oder seit Übergang von Nutzen und Lasten?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 22 дня назад

      @@QiangRUclips Uebergang Nutzen und Lasten

    • @QiangYoutube
      @QiangYoutube 22 дня назад

      @@taxteachertutorials Vielen lieben Dank. Aber Spekulationssteuer innerhalb 10 Jahren ist seit Notar, richtig?

  • @olenakratsch1606
    @olenakratsch1606 23 дня назад

    Vielen Dank.....Vielen Dank für alles was Sie für uns beibringen. 😊😊😊❤❤

  • @AigeRim-g1s
    @AigeRim-g1s 25 дней назад

    Sehr hilfreiches Video! Danke! 😊

  • @bananarama7319
    @bananarama7319 Месяц назад

    Grüße an die SF235 :D

  • @Final-Taxman
    @Final-Taxman Месяц назад

    Topp!

  • @EbraZ1902
    @EbraZ1902 Месяц назад

    Der Kanal hier ist wirklich einzigartig. Es gibt auf RUclips zu jeglichen Ausbildungen Lehrvideos. Aber für angehende Steuerfachangestellte ist das hier nach meinem Empfinden die einzige Adresse. Besser als jeglicher berufsbegleitender Unterricht… Danke dafür :))

  • @olenakratsch1606
    @olenakratsch1606 Месяц назад

    Vielen Dank 😊

  • @Syrius12345
    @Syrius12345 Месяц назад

    Ein Kanal der seines gleichen sucht. Vielen Dank für die hohe Qualität an Wissensvermittlung!

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      Vielen Dank für Ihre lobenden Worte. Weiter alles Gute beim Studium des Steuerrechts.

    • @Syrius12345
      @Syrius12345 Месяц назад

      @@taxteachertutorials ❤❤❤

  • @weronikag483
    @weronikag483 Месяц назад

    Vielen Dank für die tolle Erklärung Herr Buhlmann. 🥰 Sie sind der beste Lehrer! Ich liebe Ihre Videos und ich habe schon einige Musterklausuren in Ihrem Shop gekauft. Mit Ihnen zu arbeiten ist ein Vergnügen. 🙏🏼🥰

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      Vielen Dank für Ihre lobenden Worte. Ich wünsche Ihnen bei Ihren Vorbereitungen viel Erfolg und alles Gute. Ich freue mich, wenn Ihnen meine Videos auf Ihrem Weg helfen, erfolgreich zu sein!!!

  • @Syrius12345
    @Syrius12345 Месяц назад

    Vielen Dank! Könnten Sie ein Erklärvideo machen, dass die Behandlung von sonstigen Leistungen aus Drittstaaten behandelt? :)

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      Nennen Sie bitte ein Beispiel, was für eine Leistung Sie meinen. Z. B. Amerikanischer Konzern aus Seattle verkauft eine App an einen Jugendlichen in München? Ort nach § 3a Abs. 5 UStG = München, steuerbar in Deutschland??? Meinen Sie derartige Umsätze?

    • @Syrius12345
      @Syrius12345 Месяц назад

      @@taxteachertutorials Genau der gleiche Fall, den Sie beschrieben haben jedoch statt einer Privatperson ein Unternehmer, der die sonstige Leistung im Rahmen seines Unternehmens einkauft. Wäre dann der Ort in DE und der zu leistende Unternehmer in den USA müsste die Rechnung mit deutscher USt. ausweisen?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      @@Syrius12345 Wenn es sich bei meinem Beispiel um eine B2B-Leistung handeln würde, wäre der Ort nicht nach § 3a Abs. 5, sondern nach § 3a Abs. 2 UStG zu bestimmen. Dann wäre der Ort auch in Deutschland. Damit wäre der Umsatz steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und steuerpflichtig. Genau in der Rechnung in Deutschland müsste deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Es wäre kein § 13b UStG-Fall.

    • @Syrius12345
      @Syrius12345 Месяц назад

      @@taxteachertutorials Vielen Dank für Ihre Antwort und der Erklärung 🙂

  • @N.Nnn-o2q
    @N.Nnn-o2q Месяц назад

    Skript gehört leider nicht zur diese thema. Es Ist über Unterkunft!

  • @marinam648
    @marinam648 Месяц назад

    Darf der Kleinunternehmer im Inland Paragraph 13b anwenden?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      § 13b UStG ist kein Wahlrecht. Wenn der Kleinunternehmer, der auch Unternehmer nach § 2 UStG, die Voraussetzungen von § 13b UStG bei einer Leistung als Leistungsempfänger erfüllt, hat er diesen Tatbestand zu versteuern (Muss-Regel).

  • @olenakratsch1606
    @olenakratsch1606 Месяц назад

    Dankeschön 😊

  • @Walter-t4q6v
    @Walter-t4q6v Месяц назад

    Schönes Beispiel. Was ist im Fall 1, wenn JJ einen Verlustvortrag von EUR 100.000 hat? Dann ändert sich die Steuerfestsetzung nicht. Kann dann § 177 AO zu einer Erhöhung oder Verringerung des Verlustvortrags führen?

  • @SergioTevez-fb4tr
    @SergioTevez-fb4tr Месяц назад

    Bei dem 13b Fall, selbst wenn es für seinen unternehmerischen Bereich wäre, darf der Kleinunternehmer trotzdem keine Vorsteuer ziehen, selbst wenn er nach 13b die Steuer schuldet, weil Paragraph 19 EStG verbietet ja Paragraph 15 UStG grundsätzlich.

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      @SergioTevez-fb4tr Nach dem Recht ab 2025 (auf den Rechtsstand bezieht sich der Fall) führt der KleinUN stfreie Leistungen nach § 19 Abs. 1 UStG (neue Variante) aus. § 19 Absatz 1 Satz 4 UStG wird es dann nicht mehr geben (wenn das Gesetzgebungsverfahren so umgesetzt wird). Der Umsatzsteuerausschluss ergibt sich zukünftig beim KleinUN nach § 15 Absatz 2 Nr. 1 UStG. Das ist allerdings der zweite Prüfungsschritt zum Vorsteuerabzug, der nur relevant ist, wenn § 15 Absatz 1 UStG erfüllt ist. Selbst wenn also die Leistung ab 2025 für den unternehmerischen Bereich bezogen werden würde, wäre zunächst zwar § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG erfüllt. Der Vorsteuerabzug würde allerdings dann beim Kleinunternehmer nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen werden, weil der Kleinunternehmer ab 1.1.2025 steuerfreie Leistungen nach § 19 Abs. 1 UStG ausführt. Die Rückausnahme des § 15 Abs. 3 UStG ist dann nicht relevant. Ihre Lösung ist daher nur korrekt bis 31.12.2024 und nicht mehr ab 1.1.2025 (soweit das Gesetzesvorhaben (davon gehe ich aus) umgesetzt wird)!

    • @brosman1349
      @brosman1349 Месяц назад

      @@taxteachertutorials Wäre im 13b Fall der Empfänger eine Privatperson, würde die Rechnung ja mit DE Ust. Erfolgen. EInen Nachteil hat somit der Kleinunternehmer dann ja zu einer Privatperson nicht. Beide würden 119.000,- zahlen.

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      @@brosman1349 Die Gefahr besteht darin, dass beide Parteien nicht merken, dass es sich um einen 13b-Fall handelt. Der leistende Unternehmer rechnet fälschlicherweise Umsatzsteuer ab und schuldet in seinem EU-Ansässigkeitsstaat die Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG-Ansässigkeitsstaat analoges Recht. Dementsprechend würde dann der leistungserbringende Unternehmer das Werkhonorar auch höher kalkulieren. Der deutsche Fiskus würde dann zeitgleich dennoch die deutsche Umsatzsteuer wegen § 13b UStG einfordern. Die Rückabwicklung wäre dann problematisch.

  • @taxteachertutorials
    @taxteachertutorials Месяц назад

    Im Skript des Videodrehs steht, dass man nach der Neuregelung des § 19 UStG mit dem ersten Umsatz, mit dem man die 100.000,00 €-Grenze im laufenden Jahr überschreitet, in die Kleinunternehmerregelung fallen würde. Man fällt dann natürlich in die Regelbesteuerung. Dieses wurde im Skript, welches Sie unter dem Video umsonst herunterladen können, entsprechend angepasst.

    • @herrbenson
      @herrbenson 5 дней назад

      Das Skript lässt sich aktuell leider nicht herunterladen.

  • @felixkuhn7375
    @felixkuhn7375 Месяц назад

    Sehr gut erklärt

  • @lubeutlin2681
    @lubeutlin2681 Месяц назад

    Bester Mann vielen Dank 🙏🏽

  • @AlinaHvozdkova
    @AlinaHvozdkova Месяц назад

    Vielen Dank für die Erklärung. Ich habe noch ein paar Fragen: Berechnen wir bei den Pkw-Anschaffungskosten nicht die Sonderausstattung? Ich habe sie mitgerechnet und eine andere Summe bei der AfA erhalten. Könnten Sie mir bitte sagen, welcher Absatz im Paragraph 3a UStG für B2B und welcher für B2C gilt? Ihre Videos finde ich toll. Morgen ist meine Zwischenprüfung in Bayern.

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      Sie müssen unterscheiden zwischen Anschaffungskosten und Bruttolistenpreis inklusive werkbedingter Sonderausstattung. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Im Sachverhalt steht ja die Höhe der AK vorgegeben. Da sind alle Aufwendungen im Sinne von § 255 Abs. 1 S. 1 HGB enthalten (Aufwendungen, um den Gegenstand Auto zu erhalten und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sofern diese einzeln zugeordnet werden können. Daher war das Draufschlagen der Sonderausstattung auf die AK nicht korrekt. Die im Sachverhalt vorgegebenen AK sind ordnungsgemäß und enthalten dann auch entsprechende Sonderausstattungen bereit. Bei Privatfahrten nutzt der Unternehmer den PKW für nichtunternehmerische Zwecke. Er "vermietet" quasi fiktiv den PKW an sich selbst in seiner Rolle als Nichtunternehmer. Daher ist der Ort nach § 3a Abs. 1 UStG bei unentgeltlichen sonstigen Leistungen zu bestimmen und nicht als B2B-Leistung! Für Ihre Zwischenprüfung wünsche ich Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

    • @AlinaHvozdkova
      @AlinaHvozdkova Месяц назад

      @@taxteachertutorials vielen lieben Dank 💐

  • @AlinaHvozdkova
    @AlinaHvozdkova Месяц назад

    Super! Vielen Dank für das Angebot

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      @AlinaHvozdkova Gern. Viel Erfolg damit!!!

    • @AlinaHvozdkova
      @AlinaHvozdkova Месяц назад

      @@taxteachertutorials Ihre Klausuren und Videos haben mir heute bei der Zwischenprüfung sehr geholfen, da die Aufgaben sehr ähnlich waren. Ich danke Ihnen!

    • @AlinaHvozdkova
      @AlinaHvozdkova Месяц назад

      @@taxteachertutorials Ihre Klausuren und Videos haben mir heute bei der Zwischenprüfung sehr geholfen, da die Aufgaben sehr ähnlich waren. Ich danke Ihnen!

  • @taxteachertutorials
    @taxteachertutorials Месяц назад

    Korrekturhinweis für den Fall 20: Das Bild unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz über § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG (dort werden die in der Anlage 2 Nr. 53 genannten Gegenstände außen vor gelassen), sondern unterliegt dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 53, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - etwas dass z. B. der Künstler selbst verkauft oder ein Unternehmer, der kein Wiederverkäufer ist und bei dem die weiteren Voraussetzungen des dortigen Buchstaben b erfüllt sind, es verkauft. Das Skript und der Fall wurden entsprechend angepasst. Im Fall 20 verkauft nun der Künstler selbst das Bild.

  • @beatehauck6629
    @beatehauck6629 Месяц назад

    Wie kann ich das Skript kostenlos runterladen?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      Unter dem Video im Text ist ein Link zu einer jimdo-Seite. Dort koennen Sie es herunterladen.

  • @AlinaHvozdkova
    @AlinaHvozdkova Месяц назад

    Zum Fall 20, wegen Gemälde habe ich eine Frage. Im §12(2) Nr.1 steht mit Ausnahme mit der in der Nummern 53 bezeichneten Gegenstände; Hat dann das Gemälde nicht 19% Steuersatz? Vielen Dank im Voraus!

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      Sie haben Recht. Die 7 % USt ergeben sich lediglich nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG, wenn die dortigen Bedingungen zusätzlich erfüllt sind. Ich werde den Fall überarbeiten. Danke für Ihre Info.

    • @AlinaHvozdkova
      @AlinaHvozdkova Месяц назад

      @@taxteachertutorials Danke für die Antwort 😊

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      Nun habe ich den Fall 20 und die Lösung im Skript entsprechend verändert. Nochmals vielen Dank für den Hinweis und Ihnen eine erfolgreiche Zwischenprüfung!

  • @AlinaHvozdkova
    @AlinaHvozdkova Месяц назад

    Ich habe eine Frage und zwar wie ich verstanden habe nach §550 BGB steht, dass der Mietvertrag, falls er befristet ist, muss in schriftliche Form sein. Ist das so? Vielen Dank im Voraus!

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      @@AlinaHvozdkova Genau, wenn der Mietvertrag nicht schriftlich ist, gilt er unbefristet.

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials Месяц назад

      @@AlinaHvozdkova Genau, wenn der Mietvertrag nicht schriftlich ist, gilt er unbefristet.

    • @AlinaHvozdkova
      @AlinaHvozdkova Месяц назад

      @@taxteachertutorials Alles klar, danke schön für die Antwort 😊

  • @gretabiskuit9549
    @gretabiskuit9549 2 месяца назад

    Vielen Dank für das Video!!!!

  • @fledermaus4055
    @fledermaus4055 2 месяца назад

    Hallo, gibt es auch schon Erklärvideos zu den Lernfeldern 9-12?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 2 месяца назад

      Schauen Sie in die Playlists Lernfeld 9, 10, 11. Dort sind bereits einige Themen in den Playlists enthalten. Ein bewusstes Drehen wird diesbezüglich erst im Folgejahr fortgeführt. Ansonsten empfehle ich das entgeltliche Produkt für das dritte Ausbildungsjahr für die LF 9-12: taxteachertutorials.mydigibiz24.com/tax-teacher-tutorials

    • @fledermaus4055
      @fledermaus4055 2 месяца назад

      Vielen Dank. Das mache ich.

  • @olenakratsch1606
    @olenakratsch1606 2 месяца назад

    Dankeschön

  • @gutse007
    @gutse007 2 месяца назад

    Wir hatten in dem Fall einen Bilanzierer als Sollversteurer, wie sehe das ganze als 4/3 Rechner mit IST-Besteuerung. Dann Anzahlung nach dem Zufluss-und Abflussprinzip?

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 2 месяца назад

      Die bezahlte Vorsteuer, die in der Anzahlung steckt, würde nach dem Abflussprinzip nach § 11 Abs. 2 S. 1 EStG dann gewinnmindernd berücksichtigt werden, wenn diese abgeflossen ist. Der AK-Teil der Anzahlungen würde nicht unter das Abflussprinzip fallen. Die AK sind über die Abschreibung nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG als BA anzusetzen. Istbesteuerung selbst hat im Sachverhalt keine Auswirkung, weil Ist-Besteuerung keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG hat.

  • @gutse007
    @gutse007 2 месяца назад

    Vielen Dank für das Video! Ich würde mich sehr über ein Video über die Differenzbesteuerung nach § 25a UstG freuen :)

    • @taxteachertutorials
      @taxteachertutorials 2 месяца назад

      Ich gehe erst einmal die Pflichtthemen in den Lernfeldern der StFA durch. Darin kommt der § 25a UStG nicht vor. Daher werde ich diesen erst einmal nicht als Video umsetzen.