Ich bin Hartz 4 Empfänger u. habe das Erbe meiner Oma ausgeschlagen ( 4 Wochen ca . nach ihrem Tod ) . Jetzt ca 2 Monate später kommt das Amt u. sagt , das sie die beerdigungskosten nicht zahlen , weil sie ein Nachlass bei meiner Oma von über 5000 € entdeckt hätten . Muss ich jetzt für die Kosten aufkommen ? Ich habe ja das Erbe in der Frist beim Notar ausgeschlagen . Zudem , habe ich überhaupt nicht das Geld für die Beerdigung .verwandte gibt es nicht mehr .
Nach meiner Auffassung muss man in dem Fall nicht dafür aufkommen!!! Niemand muss ein Erbe annehmen!!! Ausschlagen muss man es binnen 6 Wochen, nach dem man nachweislich vom ableben erfahren hat!!! Das trifft hier zu!!! Hat man Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze, muss das Sozialamt ( Kommune/Landratsamt ) die Beerdigungskosten zahlen!!! Diese Behörden dürfen aber in den nächsten 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Beerdigungskosten, ständig einen Einkommensnachweis verlangen!!! Denn wenn man binnen der 5 Jahre Einkommen über der Pfändungsfreigrenze erzielt, muss man die Kosten der Beerdigung der Behörde erstatten!!!
Hallo.Ein sehr aufschlussreiches Video von Ihnen! Nun zur meiner Frage: Der Vater ist verstorben ( war nicht verheiratet) und hat auch kein Testament und auch sonst keine letztwillige Verfügung von Todes wegen hinterlassen.Seine Kinder (Tochter,Sohn)wären nun seine gesetzlichen Erbfolgen.Wenn nun einer der beiden das Erbe ausschlägt,wer müsste für die Bestattungskosten aufkommen,wenn der ausschlagende für seine minderjährigen Kinder zugleich mit ausschlägt? Vielen Dank für eine Antwort.MfG
Fall x: Die verwitwete Mutter verstirbt und die verbliebenen 2 Töchter sind enterbt. Müssen die Töchter nun zwangsläufig für die Beerdigung aufkommen? Vielen Dank im Voraus.
Ich bin Hartz 4 Empfänger u. habe das Erbe meiner Oma ausgeschlagen ( 4 Wochen ca . nach ihrem Tod ) . Jetzt ca 2 Monate später kommt das Amt u. sagt , das sie die beerdigungskosten nicht zahlen , weil sie ein Nachlass bei meiner Oma von über 5000 € entdeckt hätten . Muss ich jetzt für die Kosten aufkommen ? Ich habe ja das Erbe in der Frist beim Notar ausgeschlagen . Zudem , habe ich überhaupt nicht das Geld für die Beerdigung .verwandte gibt es nicht mehr .
Schade, dass Sie zu dieser wichtigen Frage keine Antwort erhielten bis heute. Das hätte mich auch interessiert. LG
Nach meiner Auffassung muss man in dem Fall nicht dafür aufkommen!!! Niemand muss ein Erbe annehmen!!! Ausschlagen muss man es binnen 6 Wochen, nach dem man nachweislich vom ableben erfahren hat!!! Das trifft hier zu!!!
Hat man Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze, muss das Sozialamt ( Kommune/Landratsamt ) die Beerdigungskosten zahlen!!! Diese Behörden dürfen aber in den nächsten 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Beerdigungskosten, ständig einen Einkommensnachweis verlangen!!! Denn wenn man binnen der 5 Jahre Einkommen über der Pfändungsfreigrenze erzielt, muss man die Kosten der Beerdigung der Behörde erstatten!!!
Hallo.Ein sehr aufschlussreiches Video von Ihnen! Nun zur meiner Frage: Der Vater ist verstorben ( war nicht verheiratet) und hat auch kein Testament und auch sonst keine letztwillige Verfügung von Todes wegen hinterlassen.Seine Kinder (Tochter,Sohn)wären nun seine gesetzlichen Erbfolgen.Wenn nun einer der beiden das Erbe ausschlägt,wer müsste für die Bestattungskosten aufkommen,wenn der ausschlagende für seine minderjährigen Kinder zugleich mit ausschlägt? Vielen Dank für eine Antwort.MfG
Fall x: Die verwitwete Mutter verstirbt und die verbliebenen 2 Töchter sind enterbt. Müssen die Töchter nun zwangsläufig für die Beerdigung aufkommen? Vielen Dank im Voraus.