Der Hahn erklärt Eingriffsrecht - § 163b Abs. 1 StPO Identitätsfeststellung beim Verdächtigen

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  • Опубликовано: 1 фев 2025

Комментарии •

  • @derhahnerklarteingriffsrec365
    @derhahnerklarteingriffsrec365  4 года назад +3

    00:00 Begrüßung
    00:22 Überblick
    02:45 Grundrechte
    07:31 Tatbestand
    09:42 Rechtsfolge
    11:12 Rechtsfolge - Stufenfolge im Detail
    14:30 Anordnungskompetenz
    15:30 Form- und Verfahrensvorschriften
    16:35 Übermaßverbot
    19:31 Zusammenfassung in 4 Minuten
    HINWEIS: Die Videos stellen die Rechtslage zum Zeitpunkt des jeweiligen Erscheinens dar und basieren auf Literaturmeinungen sowie Rechtsprechung. Teilweise werden auch kritische Inhalte aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Jede Nutzerin / Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte auf Aktualität sowie Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.

  • @agonagon2464
    @agonagon2464 4 года назад +4

    Das ist das Beste was ich jemals gesehen habe !! Das kann man einfach laufen lassen und sich sogar die Lehrkraft sparen! Gibt es auch Vorträge im Ausländerrecht oder im Bundespolizeigesetzt ? Wäre mega dankbar! (Zurückweisung, Einreiseverweigerung, Visumsanulierung, .....)

    • @derhahnerklarteingriffsrec365
      @derhahnerklarteingriffsrec365  4 года назад +2

      Hallo Agon Agon und vielen Dank für deine Nachricht. Wir konzentrieren uns auf ausgewählte Eingriffsbefugnisse der Strafprozessordnung (StPO) und unseres rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG). Der Themenkomplex Ausländerrecht wird an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz durch das Fachgebiet Polizeirecht vermittelt. Unser Fachgebiet bietet dazu keine Vorlesungen an.

    • @agonagon2464
      @agonagon2464 4 года назад

      Alles klar:) trotzdem vielen Dank!

  • @martinb7393
    @martinb7393 4 года назад

    👍

  • @shortsLLC
    @shortsLLC 3 года назад

    Laut §163b muss zur IDF eine Person einer Straftat verdächtigt sein. Muss der Polizeibeamte mir diese Straftat, für die er mich verdächtigt artikulieren? Und wenn er das nicht tut/kann, kann ich mich dieser IDF dann widersetzen? Alles andere wäre dann doch Willkür. Gruß

    • @volkah8279
      @volkah8279 2 года назад

      Ja klar

    • @Khan.2301
      @Khan.2301 2 года назад +1

      Hallo, der Polizist ist verpflichtet dir den Tatvorwurf zu eröffnen, tut er das nicht, verstößt er gegen eine Verfahrensvorschrift, die Maßnahme ist damit nicht mehr formell rechtmäßig.

    • @robinho3235
      @robinho3235 3 месяца назад

      Da es den nachträglichen Rechtsbehelf, um die nachträgliche Rechtswidrigkeit durch ein Gericht feststellen zu lassen.
      Ein Recht auf Widerstand gibt es, ob dieser Möglichkeit, nicht.
      Der Kommentar: „Ja, klar!“ beweist die Ahnungslosigkeit oder Boshaftigkeit Ihnen gegenüber