00:00 Begrüßung 00:22 Überblick 02:45 Grundrechte 07:31 Tatbestand 09:42 Rechtsfolge 11:12 Rechtsfolge - Stufenfolge im Detail 14:30 Anordnungskompetenz 15:30 Form- und Verfahrensvorschriften 16:35 Übermaßverbot 19:31 Zusammenfassung in 4 Minuten HINWEIS: Die Videos stellen die Rechtslage zum Zeitpunkt des jeweiligen Erscheinens dar und basieren auf Literaturmeinungen sowie Rechtsprechung. Teilweise werden auch kritische Inhalte aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Jede Nutzerin / Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte auf Aktualität sowie Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
Das ist das Beste was ich jemals gesehen habe !! Das kann man einfach laufen lassen und sich sogar die Lehrkraft sparen! Gibt es auch Vorträge im Ausländerrecht oder im Bundespolizeigesetzt ? Wäre mega dankbar! (Zurückweisung, Einreiseverweigerung, Visumsanulierung, .....)
Hallo Agon Agon und vielen Dank für deine Nachricht. Wir konzentrieren uns auf ausgewählte Eingriffsbefugnisse der Strafprozessordnung (StPO) und unseres rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG). Der Themenkomplex Ausländerrecht wird an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz durch das Fachgebiet Polizeirecht vermittelt. Unser Fachgebiet bietet dazu keine Vorlesungen an.
Laut §163b muss zur IDF eine Person einer Straftat verdächtigt sein. Muss der Polizeibeamte mir diese Straftat, für die er mich verdächtigt artikulieren? Und wenn er das nicht tut/kann, kann ich mich dieser IDF dann widersetzen? Alles andere wäre dann doch Willkür. Gruß
Hallo, der Polizist ist verpflichtet dir den Tatvorwurf zu eröffnen, tut er das nicht, verstößt er gegen eine Verfahrensvorschrift, die Maßnahme ist damit nicht mehr formell rechtmäßig.
Da es den nachträglichen Rechtsbehelf, um die nachträgliche Rechtswidrigkeit durch ein Gericht feststellen zu lassen. Ein Recht auf Widerstand gibt es, ob dieser Möglichkeit, nicht. Der Kommentar: „Ja, klar!“ beweist die Ahnungslosigkeit oder Boshaftigkeit Ihnen gegenüber
00:00 Begrüßung
00:22 Überblick
02:45 Grundrechte
07:31 Tatbestand
09:42 Rechtsfolge
11:12 Rechtsfolge - Stufenfolge im Detail
14:30 Anordnungskompetenz
15:30 Form- und Verfahrensvorschriften
16:35 Übermaßverbot
19:31 Zusammenfassung in 4 Minuten
HINWEIS: Die Videos stellen die Rechtslage zum Zeitpunkt des jeweiligen Erscheinens dar und basieren auf Literaturmeinungen sowie Rechtsprechung. Teilweise werden auch kritische Inhalte aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Jede Nutzerin / Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte auf Aktualität sowie Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
Das ist das Beste was ich jemals gesehen habe !! Das kann man einfach laufen lassen und sich sogar die Lehrkraft sparen! Gibt es auch Vorträge im Ausländerrecht oder im Bundespolizeigesetzt ? Wäre mega dankbar! (Zurückweisung, Einreiseverweigerung, Visumsanulierung, .....)
Hallo Agon Agon und vielen Dank für deine Nachricht. Wir konzentrieren uns auf ausgewählte Eingriffsbefugnisse der Strafprozessordnung (StPO) und unseres rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG). Der Themenkomplex Ausländerrecht wird an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz durch das Fachgebiet Polizeirecht vermittelt. Unser Fachgebiet bietet dazu keine Vorlesungen an.
Alles klar:) trotzdem vielen Dank!
👍
Laut §163b muss zur IDF eine Person einer Straftat verdächtigt sein. Muss der Polizeibeamte mir diese Straftat, für die er mich verdächtigt artikulieren? Und wenn er das nicht tut/kann, kann ich mich dieser IDF dann widersetzen? Alles andere wäre dann doch Willkür. Gruß
Ja klar
Hallo, der Polizist ist verpflichtet dir den Tatvorwurf zu eröffnen, tut er das nicht, verstößt er gegen eine Verfahrensvorschrift, die Maßnahme ist damit nicht mehr formell rechtmäßig.
Da es den nachträglichen Rechtsbehelf, um die nachträgliche Rechtswidrigkeit durch ein Gericht feststellen zu lassen.
Ein Recht auf Widerstand gibt es, ob dieser Möglichkeit, nicht.
Der Kommentar: „Ja, klar!“ beweist die Ahnungslosigkeit oder Boshaftigkeit Ihnen gegenüber