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  • @AkGe-nm7wn
    @AkGe-nm7wn 12 дней назад +1

    Gilt das auch beim Schweizer Führerschein wohne in der Schweiz und hatte vor 5 Jahren eine mpu Auflage wohne seit 4 Jahren in der Schweiz und habe ihn hier neu gemacht darf in D jetzt fahren?

  • @rob5126
    @rob5126 3 месяца назад +3

    So Sie sagen, das ich (NL) trotz MPU Anforderung von der FSST doch in Deutschland fahren kann mit meiner niederländische Führerschein?

  • @kkkawzop
    @kkkawzop 4 месяца назад +2

    wie ist es mitlerweile wenn ich noch nie einen führerschein hatte aber in der vergangenheit eine cannabis abhängigkeit hatte dadurch 2 jahre auf therapie war diese erfolgreich abgeschlossen habe zusätzlich noch 3 jahre bewährung+führungsaufsicht habe mit abstinenznachweisen zwischen 1-4 mal im monat?

  • @--Nirvana--
    @--Nirvana-- 5 месяцев назад

    Hi, habe meinen Führerschein (Pkw) und würde gerne Motorrad machen in Polen, (günstiger) ist dieser nach bestandenen Prüfung offiziell gültig in Deutschland? Dankeschön und liebe Grüße.

  • @gewoonboes
    @gewoonboes 5 месяцев назад

    Und was wann du kein termin kriegt bei sheizeverhersamt

  • @golf7.5rdjha
    @golf7.5rdjha 5 месяцев назад +2

    Bis 3:20 : Seit wann darf denn ein vom Staat ausgestelltes Dokument in Form von Führerschein verändert werden von jemand "anders"? 🤣🤣🤣🤣🤣🤣

    • @SEDURA-Consulting
      @SEDURA-Consulting 5 месяцев назад +1

      Aufgrund der Zuständigkeitsregelungen in Art. 2 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 Buchst. e und Abs. 3 Buchst. b und Art. 11 Abs. 1, 2 und 5 … der 3. Führerschein-Richtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) dürfen deutsche Behörden nur dann nach § 47 Abs. 2 Satz 2 und 3 FeV ein durchgestrichenes „D“ (= Gebrauchsverbot in Deutschland) auf einem EU-Führerschein vermerken, wenn der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Art. 12 der Richtlinie im Inland hat. Das durchgestrichene „D“ ist mit Anhang I Nr. 4 Buchst. a der 3. Führerschein-Richtlinie vereinbar, weil deutsche Führerscheine bei Entziehung der Fahrerlaubnis abzuliefern sind. Das auf einem EU-Führerschein lediglich vermerkte inländische Gebrauchsverbot bildet dazu das Funktionsäquivalent. Es greift geringer ein als die Ablieferungspflicht und stellt daher keine unzulässige Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar.
      VG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2022, Az. 6 L 2485/21

    • @giselaheidenreich4955
      @giselaheidenreich4955 2 дня назад +2

      Ein Bekannter von mir machte wegen MPU seinen Führerschein in Tchechien wurde auch schon angehalten konnte problemlos weiterfahren. Hat ihn jetzt umschreiben lassen in deutsch. Hat in Tchechien natürlich 185 Tage eingehalten sowie Fahrschule dort neu gemacht. Fährt heute noch.

    • @golf7.5rdjha
      @golf7.5rdjha 2 дня назад

      @@giselaheidenreich4955 Ja in Eger, As, Franzenbad, Sokolov, Karlsbad und Marienbad ist das alles ja noch machbar. Gibt noch Fahrschulen und der normale Weg für einen Deutschen mit 185 Tage plus drüben Leben mit Rechnungen ist ja auch kein Problem.

    • @giselaheidenreich4955
      @giselaheidenreich4955 2 дня назад

      @@golf7.5rdjha ja auch mit 185 Tage Wohnsitz, alles machbar. Natürlich praktische und theoretische Prüfung bestehen.