Danke, dass du dir so ne Mühe machst :) der geborene Lehrer! Ich hab unter anderem dank dir die Theorie besanden und im Januar wartet noch die Praktische + Mündliche. Danke schon mal!
17:50 Der Absender hat die Pflicht, die Güter zu entladen (§412 Abs. 1 HGB). Diese Pflicht ergibt sich aus dem Frachtvertrag, den der Absender mit den Frachtführer geschlossen hat. Die Entladung kann allerdings vom Empfänger durchgeführt werden, der als "Erfüllungsgehilfe des Absender" gilt. Hilft der Fahrer (Frachtführer) beim Entladen, so tut er dies als Erfüllungsgehilfe des Empfängers. Verursacht der Fahrer dabei ein Schaden, so haftet er nur, wenn er unaufgefordert mit geholfen hat.
Du bist und bleibst ein geiler Typ du hilfst mir Aktuell durch die Prüfung als externer nächstes Jahr steht das dritte 3 Jahr an in der Prüfung sollte ich die bestehen gebe ich einen aus ^^
Jep, völlig korrekt! Gebe ich dir völlig recht. Ist glaube ich aber auch eines meiner ersten Videos. Achte mittlerweile drauf, kommt immer noch ab und an mal vor. 😁 Aber trotzdem lieben Dank für dein Feedback 👌👌👌
Viel Erfolg!!!! Packste aber locker! Im letzten Live Video hab ich ja viel dazu gesagt und bei den IHK Tipps zur AP hab ich ja auch was das gesagt :) Und was genau komm, dass ist von IHK zu IHK ja unterschiedlich :)
Das ist völlig korrekt! Der Absender ist lt. HGB dafür verantwortlich. In der Praxis ist es allerdings so, dass dies vertraglich abgestimmt wird. Du kannst dir sicher vorstellen, dass nicht jeder Absender der Ware hinterherfährt und dann ablädt. Das übernehmen in der Regel dann Frachtführer oder Speditionen. Meist ist es auch der Fall, dass das Empfangslager (oder Endkunde) die Waren lieber selbst abladen möchten, da das eigene Personal die Betriebs- und Hilfsmittel bzw. das eigene Lagerumfeld viel besser kennen :) Auch aus Sicherheitsgründen. Leider noch ein altes Video, da hast du recht hab mich da ein wenig blöd ausgedrückt! Warenannahme ist ja schon neu, der Rest wird auch nochmal moderisiert :) Aber Danke! Gut aufgepasst :) Lieben Gruß ✌️✌️✌️
@@kevinschnirpa412 Ja gesetzlich ist dies ja so, in der Praxis siehts ja meistens anders aus, da es dann vertragliche Regelungen gibt. Gewöhnlich sollte solch eine Frage aber nicht kommen. Und wenns kommt, schreibst du wie es gesetzlich geregelt ist… Oder es steht in der Aufgabenstellung :)
Ja hilft sicherlich gut weiter, würde aber nebenbei noch paar Klausuren, Aufgaben etc rechnen. www.lagerlernen.de/basic-01 Hier mal ne kleine Anleitung :)
Ja, Warenannahme und -kontrolle definitiv (gibt dazu ein neues Video). Mangelhafte Lieferung und Lieferverzug auch. Warte aber noch bis heute Abend, da kommt ein neues Video über die Mangelhafte Lieferung, das ist dann aktueller als das hier ;)
Der Absender ist doch verantwortlich fuers abladen oder ? der empfaenger ist erfuellungsgehilfe des absenders und wenn der frachtfuehrer hilft nach anfragen ist er erfuellungsgehilfe vom empfaenger...
Korrekt, aber kaum ein Absender fährt seinen Waren hinterher und läd die ab, das wird dann in der Praxis vertraglich vereinbart, dass dein Frachtführer abladen darf.
Bin froh, dass es Menschen wie Dich gibt- die gerne ihr Wissen teilen und Ihre Freizeit dafür "opfern" ! Vielen,vielen Dank!
Vielen Dank für deine Worte!!! ✌️ Mach ich gerne!
Herzlichen Dank für ihre Mühe. Ich verstehe nach deinem Vedieo ganz gut. Ich fühle mich ganz sicher zu bestehen 😁👍🏻☺️
Hab ihn 22 Tagen schriftliche Prüfung und jz suchte ich deine Videos die sind wirklich so gut erklärt :)
Dankeschön 🫶🏼
Drück dir die Daumen, vielen Dank! ✊✊✊ Viel Erfolg beim Lernen
@@LagerLernenDankeschön hab ehrlich schiss davor😢
Danke, dass du dir so ne Mühe machst :) der geborene Lehrer!
Ich hab unter anderem dank dir die Theorie besanden und im Januar wartet noch die Praktische + Mündliche. Danke schon mal!
17:50 Der Absender hat die Pflicht, die Güter zu entladen (§412 Abs. 1 HGB). Diese Pflicht ergibt sich aus dem Frachtvertrag, den der Absender mit den Frachtführer geschlossen hat. Die Entladung kann allerdings vom Empfänger durchgeführt werden, der als "Erfüllungsgehilfe des Absender" gilt. Hilft der Fahrer (Frachtführer) beim Entladen, so tut er dies als Erfüllungsgehilfe des Empfängers. Verursacht der Fahrer dabei ein Schaden, so haftet er nur, wenn er unaufgefordert mit geholfen hat.
Das ist korrekt :)
Guckst dir aber auch ein unfassbar altes Video an 😀 Da gibt es ne neuere Version von
Du bist und bleibst ein geiler Typ du hilfst mir Aktuell durch die Prüfung als externer nächstes Jahr steht das dritte 3 Jahr an in der Prüfung sollte ich die bestehen gebe ich einen aus ^^
❤️
Beste Mann Elkopo
Vielen Dank für die Mühe. Die Videos helfen mir definitiv weiter. ;-)
Gerne! Freut mich!! Wenn du Fragen hast, kannst du dich gerne melden
du bist grad mein lebensretter omg abo hast du sicher
Vielen Dank
Gut gemacht. Kleiner Tipp...weniger Füllwörter wie "ja" "ähm" "so" benutzen, dann wäre das Video 10Min kürzer.
Jep, völlig korrekt! Gebe ich dir völlig recht. Ist glaube ich aber auch eines meiner ersten Videos. Achte mittlerweile drauf, kommt immer noch ab und an mal vor. 😁 Aber trotzdem lieben Dank für dein Feedback 👌👌👌
Was pasiert wann man 2mal 5 hat bei schriffliche abschlussprüfung. Ob ausgleich möglich wäre.
Bei der Fachkraft nicht. Würde da einfach mal bei deiner IHK anrufen und mal nachfragen. ✌️
Danke das du diese Videos machst :)
Wann ist dein nächster Livestream?
Nach den Ferien, wenn der Schulspass wieder anfängt ;)
@@LagerLernen Ok schade :D
Ich hab in 3 Wochen Praktische Prüfung :D
Viel Erfolg!!!! Packste aber locker! Im letzten Live Video hab ich ja viel dazu gesagt und bei den IHK Tipps zur AP hab ich ja auch was das gesagt :) Und was genau komm, dass ist von IHK zu IHK ja unterschiedlich :)
Ich danke dir für deine Hilfe.
Sehr gerne!!!!
Ist nach HBG nicht der Absender für die Entladung zuständig?
Das ist völlig korrekt!
Der Absender ist lt. HGB dafür verantwortlich.
In der Praxis ist es allerdings so, dass dies vertraglich abgestimmt wird. Du kannst dir sicher vorstellen, dass nicht jeder Absender der Ware hinterherfährt und dann ablädt. Das übernehmen in der Regel dann Frachtführer oder Speditionen. Meist ist es auch der Fall, dass das Empfangslager (oder Endkunde) die Waren lieber selbst abladen möchten, da das eigene Personal die Betriebs- und Hilfsmittel bzw. das eigene Lagerumfeld viel besser kennen :) Auch aus Sicherheitsgründen.
Leider noch ein altes Video, da hast du recht hab mich da ein wenig blöd ausgedrückt! Warenannahme ist ja schon neu, der Rest wird auch nochmal moderisiert :)
Aber Danke! Gut aufgepasst :)
Lieben Gruß ✌️✌️✌️
@@LagerLernen bedeutet in der Prüfung gebe ich an das der Absender die Entladung vornimmt ?
@@kevinschnirpa412 Ja gesetzlich ist dies ja so, in der Praxis siehts ja meistens anders aus, da es dann vertragliche Regelungen gibt. Gewöhnlich sollte solch eine Frage aber nicht kommen. Und wenns kommt, schreibst du wie es gesetzlich geregelt ist… Oder es steht in der Aufgabenstellung :)
SUPER :)
👍
Reicht es wenn man sich alle Videos reinzieht für die Prüfung in 2 Wochen?
Ja hilft sicherlich gut weiter, würde aber nebenbei noch paar Klausuren, Aufgaben etc rechnen.
www.lagerlernen.de/basic-01
Hier mal ne kleine Anleitung :)
❤️💛💚
Ist des für die IHK Zwischenprüfung relevant?
Ja, Warenannahme und -kontrolle definitiv (gibt dazu ein neues Video). Mangelhafte Lieferung und Lieferverzug auch. Warte aber noch bis heute Abend, da kommt ein neues Video über die Mangelhafte Lieferung, das ist dann aktueller als das hier ;)
LF 5 Bitte
LF 10 zu 11.
Der Absender ist doch verantwortlich fuers abladen oder ? der empfaenger ist erfuellungsgehilfe des absenders und wenn der frachtfuehrer hilft nach anfragen ist er erfuellungsgehilfe vom empfaenger...
Korrekt, aber kaum ein Absender fährt seinen Waren hinterher und läd die ab, das wird dann in der Praxis vertraglich vereinbart, dass dein Frachtführer abladen darf.