Noch besser, das 2003 vergebene Geschenk geschah unter der Annahme, dass der Bescheid durchgeht. Das Geschenk soll die Tochter also zurückgeben, um durch den Weiterverkauf den finanziellen Schaden zu reparieren 🤣
Die Frage ist eher, wenn der Einspruch erfolgreich gewesen und er den Betrag erstattet bekommen hätte, hätten dann alle betroffenen Geld zurück bekommen oder nur er...meine Vermutung ist das zweite
@@fragtrap0083 Ich bin an das fiktive Warhammer 40.000 Universum erinnert. Die Schlangen vor den Schaltern mancher Behörden sind so lang, dass erst dein Urenkel irgendwann an den Schalter kommt, dieser aber überhaupt nicht weiß, was sein Uropa überhaupt hier wollte und überhaupt nicht mehr weiß, wohin er anschließend zurück muss^^
Sehe ich auch so. Arbeite selbst bei einer Behörde und wenn jemand einen Widerspruch einlegt, zu dem Gerichtsverfahren anhängig sind, kommt das bei uns auch mit Vermerk ins (mittlerweile sogar elektronische ;) ) Archiv. Nach Entscheidung der Gerichte werden dann alle Vorgänge mit dem Vermerk automatisch zurückgeholt und die bekommen dann einen Bescheid.
So ist es, aber genau hier sieht man, die Medien manipulieren… Hätte die Behörde seinen Widerspruch einfach so abgelehnt, dann wäre es Willkür gewesen.
Eher traurig ist zu sehen bzw. zu erfragen, warum die Gerichte so lange für diesen Fall benötigt haben... Entweder ist der Fall auch irgendwo untergegangen oder die Gehälter von Staatsbediensteten (wozu die Mitarbeiter der Gerichte streng genommen auch dazu gehören) so niedrige Prio haben, daass er erst jetzt beaarbeitet werden "konnte" ...
Ja schon. Aber egal ob das Amt oder das Gericht für die Verzögerung verantwortlich ist so ein Brief ist nur dann sinnvoll wenn es auch noch zu den Lebzeiten der Empfänger ankommt...
Guten Tag Herr Schröder. Schön das es Ihnen noch gut geht. Sie waren von 1989 bis 1991 mein Lehrer an der BBS in Ahaus. Weiterhin alles Gute. Gruß aus Südlohn
Erinnert mich an ein Telefongespräch: *Ich:* Es dauert etwas länger? Die Mühlen der Behörden mögen langsam mahlen, dafür mahlen sie aber gründlich! *Sachbearbeiter:* Ja... manchmal mahlen sie auch nur langsam...
Wenn die Behörde innerhalb von 3 Monaten nicht tätig wird, kann man Untätigkeitsklage erheben. In diesem Fall ruhte das Widerspruchsverfahren aber aufgrund eines Gerichtsverfahrens. Gegen das Gericht ist prinzipiell auch die Untätigkeitsbeschwerde möglich. Dafür muss man aber nachweisen, dass das Gericht sich weigert, das Verfahren voranzutreiben. Daher sind Untätigkeitsbeschwerden extrem selten. Für Verfahren seit dem 3.12.2011 gibt es nur noch die Verzögerungsrüge.
Ich finde das eigentlich geil muss ich sagen! Das Problem war ja das Gerichtsverfahren. Ist doch toll dass man trotz der langen Wartezeit eine Bearbeitung bekommt 😂
Ja aber wenn die Mal was von mir brauchen hab ich 2 Wochen um Nachweise einzureichen. Nennt sich Sorgfaltspflicht, da sollte der Staat für Strafe an den Bürger zahlen müssen
@@giedrius2149 Naja, solange deine Nachweispflicht nicht an einem jahrzehntelangen Gerichtsverfahren festhängt, ist das schwerlich zu vergleichen. Was soll die Behörde denn machen, wenn die Gerichte sich 20 Jahre mit dem Urteil Zeit lassen?
@@alexlorenz3808 Zumal ein anderer Kommentator geschrieben hat, dass das Verfahren über mehrere Instanzen ging und anscheinend sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat. Wen sich jemand durch alle Instanzen klagt, dann dauert das eben seine Zeit. Was hätte die Behörde denn machen sollen?
@@giedrius2149wenn du wegen etwas klagst und das mit behörden zusammen hängt muss die behörde auch warten bis alles durch ist. Geschieht halt meist nicht für den einzelnen, sondern eher im Verein. Aber auch in diesem Fall war er ja nur ein Teil der "kläger" Sein Wiederspruch und der von anderen war ja die Grundlage für das Verfahren, der Herr hat sicherlich auch vor 20 jahren mal nen Brief vom Gericht bekommen um Stellung zu nehmen. Ich wäre deutlich wütender wenn das einfach "verjährt" Hätte ja uch positiv ausgehen können, dann stünden ihm immer hin noch ein paar jahre Monate geld zu und das in dem Fall sogar mit zuschlägen auf grund der Wartezeit, Inflation usw. Das wären sicherlich gute zwei bis viertausend Euro mal oben drauf auf seine Pension. Und das in diesem Fall sicher steuerfrei, da es ja unter die Besoldung fällt.
Hier fehlt viel Kontext, der aber wahrscheinlich sogar absichtlich weggelassen wurde, damit man ein bestimmtes Bild erzeugen kann. Es handelte sich seinerzeit um 900.000 (!) Widersprüche und ein Musterverfahren mit dem sich das OVG NRW und 2017 sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigen mussten. Zu den Widersprüchen ergehen wohl seit 2023 einzelne Widerspruchsbescheide an die Beteiligten.
Es gibt durchaus Verfahren die sich lange ziehen können. Gerade bei der beschriebenen Welle von 900.000 Widersprüchen. Widersprüche können ein Sachgebiet schon mächtig ausbremsen. Ein Widerspruchsbescheid muss gut begründet sein.
Es zeigt aber auch, dass diese Prozesse einfach viel zu lange dauern. Sicher ist hier für die satirische Wirkung der Kontext ausgelassen worden. In einem funktionierenden System sollte die Sache aber in wenigen Jahren bearbeitet sein. Ähnliches haben wir ja gerade mit der Cannabis Legalisierung und den damit verbundenen rückwirkenden juristischen Konsequenzen. Ich kann verstehen, dass das Bearbeiten von Mischdelikten lange dauern wird. Also Leute, die unter anderem wegen Cannabis verurteilt wurden. Wenn es aber Urteile einzig für den Besitz sind, sollten diese in einem Eilverfahren innerhalb weniger Monate abgehandelt werden. Hier kann es nicht sein, dass sich so etwas über Jahre zieht. Hier müssten 3/4 des Bürokratieapparates umgangen werden, um zielführend zu agieren. Ich weiß selbst wie unglaublich das in Deutschland manchmal ist. Da bekommt eine Behörde etwas, was sie eigentlich nur durchreichen, nicht aber bearbeiten muss. Die Sachbearbeiterin, die den Fall normalerweise zugewiesen bekommen sollte, ist aber gerade in Elternzeit. Also geht es an ihre Vertretung. Die Vertretung muss aber erst einmal eine Rücksprache mit einer wieder anderen Person halten. Die andere Person ist gerade für 2 Wochen im Urlaub, ohne Vertretung. Also liegt der Fall dann erst einmal 2 Wochen in der Abteilung. Dann stellt sich heraus, dass in dem Schreiben eventuell ein Rechtschreibfehler ist. (In dem mir bekannten Fall wurde im Titel eines Unternehmens AG falsch geschrieben (Ag.)) Dadurch hat sich die Bearbeitung des Ganzen um 2 Monate verzögert. Weil das erst einmal durch 3 Instanzen musste, die jeweils festgelegt haben, dass der Titel falsch geschrieben ist und das Anliegen daher nicht bearbeitet werden kann. Bis ein Bescheid geschrieben wurde, der den ursprünglichen Sachbearbeiter darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass das ursprüngliche Dokument neu geschrieben werden muss, weil der Firmentitel falsch ist, vergingen also 2 Monate. Dann wurde das Schreiben neu versendet und es dauerte wieder ewig, bis die Bearbeitung abgeschlossen werden konnte.
Sorry. wer hier jahrelang gebraucht hat, waren die Gerichte. Das wird zwar irgendwann im Beitrag beiläufig erwähnt, hat aber offensichtlich ihr Konzept und die Art und Weise wie sie Behörden darstellen WOLLEN gepasst.
Alle Fakten wurden mindestens ein Mal erwähnt, von wann der Fall war, wie lange er gedauert hat, und warum er so lange gedauert hat (die Gerichtsverfahren halt, was soll man da noch groß drum rum sagen, hä?). Und es hat im Beitrag noch Meinungen von betroffenen Personen gegeben. Oh my fucking god! Es hätte viel mehr auf die Gerichte eingedroschen werden müssen, inklusive Forderung nach Sippenhaft bei allen Beteiligten! Pah, abartig diese Typen! Aber das wäre dann zuviel gegen die Gerichte, nur die halbe Wahrheit, das wurde von den öffentlich-rechtlichen Zwangsvollstrecker nur so gedreht und berichtet, dass es ihrer links grün versifften unmenschlichen Ideologie entspricht. Das würde dann in etwa deinem Kommentar in diesem hypothetischen Fall entsprechen, richtig? Hauptsache auf das ein dreschen das mir, aus welchem Grund auch immer, nicht gefällt. Und selbst wenn ich keine Argumente habe, es keinen Sinn macht, ich notfalls auch lügen müsste, scheiß drauf, irgend ein paar Idioten werden mir schon nen Daumen nach oben geben, und wenn es nur 5 sind. Und dann, ja dann hat mein heutiger Tag und das Leben einen Sinn... Ich weiß, es läuft viel falsch bei denen. Aber, ich weiß das werdet ihr nie tun, da es mehr als 5 Sekunden Arbeit benötigt, und in der Zeit kann man ja nicht am Stammtisch rum gröhlen, also nein, dann nehmt doch die echten Argumente und Probleme, und nicht irgendwas, was man im Schlaf mit 40 Fieber als Blödsinn erkennt. Das ist ein Bärendienst für die Sache. Wie das „Klimakleben“.
Also meiner Erfahrung mit Behörden entspricht es 1 zu 1, man bekommt Fristen von ner Woche um Dinge einzureichen, bearbeitet wirds irgendwann mal wenn Sonne, Mond und Sterne richtig stehen, also nie.
Gerichte sind behören "das schweizerische Bundesgericht hat beispielsweise festgehalten, dass als Gericht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Behörde gilt..." quelle wiki Wären es jetzt Schiedsgericht, da wäre es was anderes. Aber hier handelt es sich um ordentliche Gerichte.
Das Problem ist doch nicht die Behörde, sondern dass es so lange mit dem Urteil gedauert hat. Eigentlich extrem lobenswert von der Behörde, das über so einen langen Zeitraum korrekt zu bearbeiten und nicht einfach zu shreddern.
Weil die Gerichte dank Richtermangel und sinnlosen Nachbarschaftsstreitigkeiten vollkommen überlastet sind. Die Stundenzettel von so manchen Richter will man gar nicht mehr sehen.
Ist doch logisch. Die Behörde kann nicht einfach selbst entscheiden, ob die Kürzung des "Weihnachtsgeldes" rechtmäßig war. Dass die Gerichte so lange brauchen ist natürlich ärgerlich, aber erst dann kann eine abschließende Antwort auf den Widerspruch erfolgen. Glauben die beiden ernsthaft, dass ein Behördenmitarbeiter beim Ausmisten den alten Fall gefunden hat und sich aus lauter Langeweile dachte: "hey, lass uns doch mal darauf antworten"?
Selbst das OVG Münster braucht dafür keine 20 Jahre. Das Aktenzeichen der Entscheidung hatte ein Eingangsjahr von 2005. Das muss beim LBV hinter das Regal gefallen sein.
@@countluke2334 so hat es Extra3 selbst dargestellt. Natürlich ist das Eingangsjahr auf 2005 datiert. Wie gesagt, was soll das LBV denn ohne Gerichtsentscheidung beschließen? Genaueres lässt sich auch auf den Internetseiten der Finanzverwaltung NRW nachlesen. Alle Widerspruchsbescheide zu der Kürzung der Sonderzahlung 2003 (die natürlich auch erst Jahre später hätten eingereicht werden können) werden ab 2024 verschickt.
@@danielfreibichler8772 Ja und für etwas das man schon lange vergessen hat muss man dann nen Baum meucheln um darauf zu schreiben dass dein Widerspruch (den du wie bereits schon erwähnt) eh schon vergessen hast abgelehnt wurde, haben unsere Behörden nichts Besseres zu tun? Steuerhinterziehern auf die Schliche kommen z.B.?
@@sockosophie3132 das Landesamt für Besoldung sucht nicht nach Steuerhinterziehern. Was sollten sie denn deiner Meinung nach tun? Den Fall einfach ablegen? Dann beschwerst du dich wieder, dass du nie Antwort bekommen hätte. Es gab übrigens schin Fälle, da wurde den Klägern Jahre später Recht gegeben. Anstatt dann (Bäume zu meucheln um) einen positiven Bescheid zu erlassen und eine Rückzahlung über mehrere Jahre zu veranlassen hätte man das auch einfach ablegen können? Vielleicht hat es der Kläger ja auch schon vergessen.
@@sockosophie3132 was soll die Behörde denn vorgehen? Sie kann den Vorgang nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Du wärst sicher der Erste, der sich beschwert, wenn die Behörde gar nicht antwortet. Und eine Antwort kann erst nach Abschluss aller Verfahren gegeben werden. Stell dir vor, die Gerichte hätten anders entschieden (ja, das gibt's auch und führte dazu, dass sigar rückwirkend Nachzahlung zu Gunsten der Beschäftigten fällig wurden). Hätte sich die Behörde auch denken können, dass es der alte Mann eh vergessen hat, er braucht jetzt keine nachträgliche Bewilligung mehr?
Die Behörde hat da ja alles richtig gemacht und ich finde es eher lobenswert, dass sie das nicht einfach geschreddert haben. Man sollte sich mal an das zuständige Gericht wenden und die fragen, was die 21 Jahre lang gemacht haben. Aber nicht unrechtens auf der Behörde herumhacken, bitte :)
Das ist zwar richtig. Ich denk nur, dass man das vielleicht VOR dem Erlassen von Verordnungen oder Gesetzen die Rechtmäßigkeit überprüft werden sollte. Das scheint in Deutschland inzwischen Brauch zu sein;" wir erlassen mal was und schauen, was passiert. Und wenn jemand klagt, ja. Dann gehen wir in die Verlängerung. Bis dem Klagenden die Luft ausgeht "
Moment. Der Herr beschwert sich jetzt über den Arbeits- und Kostenaufwand, den die Behörde mit dem Widerspruch hatte, den er selbst eingereicht hat? Ich glaube der Mann hat nach 21 Jahren das Verursacherprinzip vergessen.
@@dieterostermann4035 Offenbar ja nicht. Laut anderen Kommentaren hier ging es wohl um insgesamt 900.000 Widersprüche und für eine korrekte rechtliche Auslegung musste 2017 sogar das BVerfG angerufen werden. Das konnte der Herr als Widerspruchsführer sicherlich nicht im Vorfeld wissen, daraus der zuständigen Behörde jetzt aber einen Vorwurf zu machen, nur weil die einen Widerspruch korrekt bearbeitet wurde, kann ich nicht nachvollziehen.
@@alexlorenz3808 Doch, tatsächlich schon. Denn wenn man einfach nach gesundem Menschenverstand argumentiert, kommt man schnell darauf, dass es nach so langer Zeit nicht mehr relevant ist. Du hast es doch gehört, der Mann hatte sich nicht mal mehr an den Fall erinnert. Wenn du beim Umräumen deines Büros am Gericht auf einmal irgendein uraltes Dokument findest, das nie abgearbeitet wurde, wäre die logische Lösung, es wegzuwerfen. Denn falls die Sache wirklich wichtig wäre, hätte es in Zwischenzeit Nachfragen gegeben und es wäre aufgefallen. Klar, das Verhalten des Gerichts (und anschließend der Behörde) war juristisch korrekt. Aber es war weder logisch noch sinnvoll. Deswegen ist dieser Fall beim realen Irrsinn gelandet, um zu zeigen, dass Leute sich eher an irgendwelche Paragraphen klammern, anstatt mal nachzudenken.
@@Mis7erSeven "Einfach mal wegwerfen, wird schon nicht so wichtig sein." Hoffe du beschwerst dich bei deinem nächsten Kontakt mit einer Behörde dann nicht falls mal was untergeht oder auf dem Postweg verschwindet..
Die Behörde hat alles richtig gemacht, wir leben in einem Rechtsstaat, ich finde es gut das man hier dem Einspruch nach 21Jahren geantwortet hat und das ganze nicht unter den Tisch hat fallen lassen. Die Behörde kann nichts darfür wenn die Verfahren bei Gericht 21Jahre dauern. Ich denke mal das hier ein Musterverfahren abgehandelt wurde und die Ämter jetzt aufgrund des Musterverfahrens jeden einzelnen Einspruch abarbeiten. Für mich ist das keine Extra 3 Folge wert.
Das Urteil war erst 2017, zwar auch schon länger her, aber damit bekommt man nicht genug Aufmerksamkeit. Des weiteren müssen 900000 Einsprüche bearbeitet werden, kann man schnell per Google herausfinden. Mit den Infos wäre es aber nicht so ein Aufreger geworden....
Du bist mir n typ ey xD Bei 900k Einsprüchen, 21 Jahre, wären dann 252 Monate, was 3571 fälle pro Monat entspricht... ja ist schon echt viel näh xD Haben anscheinend sehr viel gearbeitet! Und plötzlich trudeln alle Briefe bei den Leuten ein, ja warum nun? Evtl weil man die 900k fälle in weniger als nem jahr ohne probleme schaffen kann aufeinmal?! Oder ist es der Fakt damit die einfach gesagt haben "ist uns egal, lass liegen, werden die eh vergessen"!
@@DYNAMiXRap Dir ist schon aufgefallen, dass das Urteil von Ende 2017 ist, die Bescheide gehen seit 2023 den Personen zu. Nicht 21 Jahre sondern seit 6 Jahren. Des weiteren wird nicht mehr Personal eingesetzt, diese Ablehnungsbescheide müssen also zusätzlich abgearbeitet werden. Es wurden wohl erst 2023 die entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen, um diese Masse abzuarbeiten. Ist für eine deutsche Verwaltung doch schon echt schnell :-D
@@renef9813 nö, hab nur 900k fälle gesehen und seit der Widerspruchsantragsstellung gerechnet, wie mans auch macht, 14 jahre fürn urteil macht´s nicht besser ;) die wissen damit die meisten höchstwarscheinlich schon hops sind, was denkt ihr was das so lange gedauert hat, keiner bock drauf gehabt^^ kaffeepausen müssen doch regulär 7:30std/8std gehen sonst kommen die doch zu nix ;)
@@DYNAMiXRap Du hast auf mein Kommentar geantwortet, da stand das drinnen. Das abschließende Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht, davor muss man durch alle Instanzen. Damit war man wohl schon länger fertig, die Verfassungsrichter haben aber ein paar mehr Fälle zu bearbeiten, die sind auch nicht mal eben wie an einem Amtsgericht abgehandelt da sie weitreichende Folgen haben. Der Beitrag von Extra3 suggeriert aber, dass die Behörde 21 Jahre untätig war, was Blödsinn ist. Wenn man solch einen Beitrag verfasst sollte man schon alle Details dazu bringen, dann wäre es aber kein so großer Aufreger mehr, wie wenn es "nur" 6 Jahre sind.
Öffentlich rechtliche Medien sollen ja staatliche Missstände aufzeigen, aber billige Stimmungsmache gegen korrekt arbeitende Behörden... dieses Format benötigt echt mehr Redakteure mit Sachverstand und rechtlichen Grundkenntnissen zur Darlegung von Zusammenhängen. So polemisch ist das keine Gebühren wert.
Es ist interessant wie lange die Gerichte brauchen um bei solch einem Massenwiderspruchsverfahren endlich mal ein abschliessendes Urteilt zu schreiben. Bald werden Strafverfahren genauso schnell entschieden :/
Es ist doch alles geklärt, warum das ganze 20 Jahre dauerte. Damit ist der Story die Luft raus. Nebenbei: Soooo wichtig war dem Herrn Pensionär der Widerspruch gegen die Weihnachtsgeldkürzung auch nicht, sonst hätte er sich daran erinnert.
Bei mir wurde mal ein Einkommenssteuerbescheid nach 8 Jahren geändert, weil eine Vorläufige Kurserklärung endlich vom BFH oder Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden war. Gab aber nur einen zweistelligen Betrag, leider zu wenig als das darauf noch Zinsen angefallen wären - dann hätte es sich nämlich richtig gelohnt 6 ‰ p.a. für ca. 6 Jahre zu einem Zeitpunkt, wo nan bei der Bank nicht mal nehr 1 % bekam!
In gewisser Weise kann ich die Zustellung dieses Bescheids nach so langer Zeit verstehen. Wenn die Rechtslage über den Sachverhalt des Widerspruchs nicht klar ist und deswegen geklagt wird, dann kostet das seine Zeit. Weil die deutschen Gerichte sind überlastet. Wenn die Gegenseite dann noch Berufung einlegt, dauert es noch länger. Nach endgültigen Urteil müssen dann alle Leute angeschrieben werden, die wegen der Sache Widerspruch eingelegt haben. So ist wohl die lange Bearbeitungszeit zu erklären.
Das Problem ist doch, DASS die Gerichte so lange brauchen! Ich musste mal 3,5 Jahre auf die Genehmigung einer Umschulung warten (das ging damals nämlich auch vor Gericht). In der Zeit konnte ich nicht arbeiten und habe auf Kosten der Allgemeinheit gelebt. ^^ Das waren etwa 7 % der Zeit in meinem erwerbsfähigen Alter. :D
Ich hab im Januar 2016 Einspruch gegen eine (m.M.n.) vorzeitige Wohngeldkürzung eingelegt (bin wegen Job in eine andere Stadt gezogen). Im Juli 2021 habe ich sechs Seiten von der Stadt im Briefkasten mit Antwort darauf. Leider habe ich sie nicht verstanden, bin aber auch nur Wirtschaftsingenieur. Nach dreimaligem Durchlesen habe ich dann beschlossen, dass das meine Zeit nicht wert ist und irgendjemand gut bezahltes eine Stunde an diesem Schreiben gesessen hat. Unbegreiflich.
Diese Schreiben wurden auch "Toten" (respektive den Erben) zugestellt. Das hat halt mehr als eine Person betroffen. Ich kapier die Aufregung hier nicht. Die Leute haben Widerspruch eingelegt, und haben damit schlicht nen Anspruch auf eine Entscheidung. Die konnte erst erfolgen, nachdem das vor Gericht durchexerziert war. Dass das solange gedauert hat, ist doch ein Qualitätsmerkmal: Es gab halt unzählige wichtigere Dinge zu tun, also war da niemand mit Priorität dran. Und trotzdem wurde das ganze Zeug nicht vergessen.
Man muss eben ein wenig Geduld haben mit den Ämtern. Für meine Gewerbeabmeldung vom 31. 12. 2004 kam der dazugehörige Kostenbescheid am 14. 12. 2023. ☕🥱😴
einfach nur unglaublich. Ich klage nun auch vor einem Verwaltungsgericht wegen Untätigkeit einer Behörde, es müsste laut Verwaltungsrecht innerhalb von drei Monaten entschieden werden, man hat mir direkt mitgeteilt, dass Entscheidungen derzeit ca. zwei Jahre dauern würden. Daraufhin habe ich direkt einen Anwalt eingeschaltet.
Wäre mir persönlich zu schnell - wie soll man denn mit all der Geschwindigkeit klarkommen, ist doch nicht jeder ein Formel-1-Racer! Früher hat man sich noch Zeit gelassen...
Man muß einfach bissel Geduld haben im Leben...zumindest, wenn es sich um deutsche Behörden handelt. Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man drüber lachen.
Ich wünschte ihr würdet in dieser miniserie aufklären warum manche sachen so sind. Die Behörde kann da vikt nix für, wenn die Gerichte so lange gebraucht haben dass du entscheiden. Die haben da nur 20.000 Einsprüche abgeordnet liegen die sie dann wenn dass Urteil gefällt wird alle einzeln bearbetein müsste zusätzlich zum anderen scheiß der da liegt. Können uns alle freuen wenn die Gerichte über die Doppelbestsuerung der Renten entscheiden...
@@TheBlakia Muss es nicht. Das ist längt geklärt. In Einzelfällen müssen FG und BFH dann klären, WENN es eine ist. Aber der Grundsatz ist: Die nachgelagerte Besteuerung der Rente ist KEINE Doppelbesteuerung. Denn das Konzept folgte auf die Rechtsprechung des BVerfG von 2002. Und 2021 hat der BFH sogar die übrigen Fragen geklärt, anschließend hat der Gesetzgeber die Tabelle angepasst. das Thema ist in der breiten Masse durch.
Ein Freund, der ist Beamter und Steuerfander, hat mal gesagt, dass in Deutschland eine Sanktionierung gegenüber den Beamten fehlt, wenn die ihrer Arbeit nicht nachkommen oder totale Arbeitsverweigerung hinlegen.
@@trembledore1687das passiert aber in der freien Wirtschaft auch oft genug. Theoretisch könnte man hier, tut man aber oft nicht. Insbesondere wenn die Person schon sehr lange da ist. Zu mir hat mal eine Führungskraft in so einem Fall gesagt, aussitzen ist hier für beide Seiten einfacher und billiger als der Gang vors Arbeitsgericht. „Die paar Jahre zur Rente bekommt man schon rum.“
Und was können jetzt die Beamten dafür, dass die Gerichte 20 Jahre gebraucht haben? Das Video zeigt eigentlich, dass sich Jemand bei der Behörde seiner Arbeit nachgekommen ist.
Also. Ich habe vor 2 monaten meinen Pflanzenschutznachweis bekommen, einen tag später eine rechnung und der bescheid kommt in der post. Rechnung bezahlt und der Schein ist immernochnicht da.
Irre, das ist schon mega extrem!! Wenn man in Österreich ein Haus mit Grundstück besitzt und es verkauft, dann laufen die Gemeinde Abgabe gebühren noch bis zu 7 Jahren auf deinen Namen weiter bis diese zum neuen Besitzer wechseln. Weil das Finanzamt diese Zeit zum bearbeiten benötigt (weil so viel Arbeit herrscht) 🤦♂️😂😂😂
Ja natürlich die müssen ja jeden cent von jedem innerhalb von gefühlt 10min sobald jemand einen zahlbrief bekommt einfordern Aber wenn die geld zahlen mussen dauert es Monate bis man ne antwort hat
Oh nein wie "mega extrem", dass eine Behörde ihren Job macht, der nun mal extrem lange gedauert hat weil 900.000 Widersprüche auf einem Schreibtisch lagen. Ganz Deutschland wird deswegen untergehen, weil ein Opa nach 20 Jahren einen Brief bekommen hat.
Nix Pappkarton. Das war in nem Ordner mit Neonschrift "Nicht archivieren!" Der Stand immer im selben Büro und hat 7 verschiedene Sachbearbeiter gesehen, die jeweils vom Vorgänger eingearbeitet wurden: "Den Ordner brauchst du, wenn das Gericht entschieden hat."
Überall im Öffentlichen Dienst wird gespart und Personal abgebaut, da braucht eine gründliche Bearbeitung sowohl in der Verwaltung als auch bei der Justiz viel länger, zumal die technische Büroausrüstung häufig veraltet ist.
das stimmt einfach nicht. Es "kann" in **Einzelfällen** besonders lange dauern - zum Beispiel dann wenn das Verfahren bis nach Karlsruhe geht. Aber die meissten Fälle sind nach 1 bis 2 Jahren abgearbeitet, ein guter Anteil dieser sogar in weniger als einem Jahr. Das sind halt dann zivilrechtliche Verfahren - die können sich mitunter auch bei den Gerichten auftürmen. Strafrechtliche werden meist auch von anderen Gerichten behandelt, die dann meist nicht "ganz" so viele aufgetürmt haben und dann kann es mitunter etwas schneller gehen. Wenn sich das Durchsetzen des eigenen Rechts für irgendeine Person nicht "lohnt", nur weil es mal etwas mehr als ein Jahr gedauert hat ... dann war für diese Person das eigene Recht auch nie an erster Stelle - und **dann** sollte man vllt. tatsächlich die Klage bleiben lassen. Ich persönlich kann es nicht so ganz nachvollziehen, das eigene Recht als weniger-wichtig anzusehen aber ... jedem das Seine. Manche Menschen schädigen sich scheinbar gerne selbst.
@@ololh4xx Lass es sich hier um 300-500€ handeln. Wenn ich 2 Jahre auf so was warten muss, eventuell noch mehrmals zum Gericht muss oder etliche Briefe beantworten muss, lohnt es sich auch nicht. Ich stecke soviel Zeit und Energie in eine Sache die im vergleich zum Zeitraum so mickrig ist dass ich selbst mit Flaschensammeln das 10x fache in der Zeit verdient hätte. Aus Prinzip müsste man auf sein Recht bestehen aber es wird so unattraktiv gemacht dass man besser drauf verzichtet.
@@ololh4xx Was ist das für eine absolut dumme Aussage. Natürlich ist mein Recht mir nicht egal, aber ich schätze die Nerven und kosten ab und es lohnt sich einfach nicht. 1-2 Jahre ist lang, wenn es etwas nichts großes ist.
@@ololh4xxDa muss ich Dir widersprechen. Bei Verfahren z.B. gegen Versicherungen laufen bei höhere Summen ab ca. 10.000.- immer langjährig außer die Privatperson gibt auf. Ich könnte Dir die ganzen Tricks, die die Versicherungen einsetzen um Verfahren langjährig zu betreiben an meinem Beispiel gut aufzeigen. Leider fallen die Gerichte immer wieder darauf rein und dadurch entstehen auch Arbeitsstaus in den Gerichten.
So sieht es aus. Ich hatte auch einen Fall der per Gutachter und Menschenverstand eindeutig war, selbst die Richterin sagte dies. Endergebnis: 50/50. Weiteres prozessieren hätte vermutlich weitere 1,5 Jahre gedauert mit dem Risiko das es gegen mich entschieden wird, da womöglich einer von den Rechtsprechern Lust dazu hat und früher in die Mittagspause möchte.
Ich kann ja verstehen, dass die Behörde auf die Gerichtsentscheidung gewartet hat... aber so in 21 Jahren könnte man dem Bürger schon mal ein kleines Update schicken. 😄
In Schleswig-Holstein läuft das Verfahren gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes auch seit Jahrzehnten. Letztes Jahr sollte eigentlich das Bundesverfasssungsgericht entscheiden.
Ich habe zwei Briefe dieser Art bekommen und etliche Kollegen, die damals mit mir Widerspruch eingelegt haben genauso. Viele meiner Kollegen sind auch mittlerweile in Pension. Ich will mir gar nicht ausrechnen, wie viel das ganze Porto gekostet hat.
Ich hatte mal einen kuriosen Fall mit der Krankenkasse: Ich habe ein bisschen was nebenher selbstständig verdient und den Fehler gemacht, das ordnungsgemäß bei der Steuer anzugeben, statt schwarz zu arbeiten. Dann kamen irgendwann so 20 Seiten Formulare von der Krankenkasse mit mehreren Briefen hin und her. Am Ende kam dann heraus: Ich muss 1 Euro Krankenkassenbeiträge nachzahlen. :D Die Krankenkasse musste, um das festzustellen, auch viel Zeit investieren (die Formulare sind ja nach wie vor per Hand auszufüllen und nicht digital, müssen also von denen erstmal händisch in irgendein System übertragen werden) und hatte ca. 10 Euro Portokosten :D. Die selbstständige Tätigkeit von zwei bis drei Stunden im Monat habe ich dann aufgegeben - denn ich habe nochmal so viel Zeit für den Bürokratieaufwand mit dem Staat/Krankenversicherung investieren müssen, sodass ich sogar, wenn ich das alles als Arbeitszeit werte, unter Mindestlohn gewesen wäre.
Zu spät wofür? Der Antragsteller hatte seinerzeit auf eine Erstattung/Nachzahlung gehofft, da seiner Meinung nach, die Kürzung des Weihnachtsgeldanspruchs unzulässig war. Dafür wäre es nie zu spät. Diese wurde nun aber abgelehnt. Er hat vermutlich auch nicht mehr damit gerechnet. Aber zu spät für eine Erstattung/Nachzahlung? Wohl kaum. Dafür ist es nie zu spät.
@@Reiner.Zufall Also wenn man sich 20 Jahre nicht drum gekümmert hat, bin mir da nicht so sicher. Aber grundsätzlich bin ich dann doch auf deiner Seite. Wäre natürlich schön, dann Geld zu bekommen. Besonders mit einer Verzinsung zu 4,12 % :D
Hätte er jederzeit machen können - einfach Widerspruch zurücknehmen und die damalige Kürzung akzeptieren. Hätte problemlos auf eine Seite gepasst. Oder hätte er auch abgelehnt, wenn der Widerspruch erfolgreich gewesen wäre und er für zwei Jahrzehnte Weihnachtsgeld nachbezahlt bekommen hätte?
Wahnsinn - wie viele Leute sich wünschen würden nicht in einem Rechtsstaat zu leben sondern in einem in dem Behörden willkürlich entscheiden die Anfragen ihrer Bürger zu ignorieren.
Und ich dachte schon unser Gesundheitsamt sei langsam weil Quarantänebescheide während der Corona Hochphase immer mindestens zwei Wochen nach Ende der Quarantäne kamen. Aber so gesehen waren die ja wirklich sehr sehr schnell😂
Na ja, immerhin hatte das hier einen Grund (das Gerichtsverfahren). Eine Freundin von mir musste jetzt schon zum 3. Mal einen Widerspruch einlegen bei demselben Amt, weil die dort entweder komplett unfähig oder vorsätzlich dreist sind.
@@4F6D hi.. das war ironisch gemeint.. sorry .. ich schreibe oft es leider so , das es falsch verstanden wird.. ich versuche es immer wieder, verständlicher zu schreiben.. gelingt mir nicht immer.. 🤗
Naja, nun muss man das Zitat des Pensionärs natürlich mal prüfen: „dass die Kosten für so einen Blödsinn verursachen“ Diesen „Blödsinn“ fand er ja vor 21 Jahren scheinbar so wichtig, dass der arme Oberstudienrat Einspruch gegen eine Geld-Kürzung eingelegt hat… Fraglich
Und nachdem er diesen Einspruch eingelegt hat, hat er das Thema aber sehr schnell vergessen und keine weiteren Nachfragen zum Fortschritt seines Falls gestellt. Damit sendete er eine unmissverständliche Nachricht, dass das Problem für ihn an Relevanz verloren hat. "Vergeben und vergessen" heißt das. Stell dir vor, du kommst mich besuchen und machst irgendwas in meiner Wohnung kaputt. Ich sag daraufhin, dass ich finanziellen Ersatz von dir haben will. Du hast aber andere Dinge im Kopf und vergisst das ganze. Ich spreche dich nie wieder auf das Thema an. Und dann fällt dir 20 Jahre später auf einmal ein "Achja, ich hab ja damals beim Herr Sieben in der Wohnung was kaputt gemacht." Dann antworte jetzt mal ganz ehrlich: Würdest du dann wirklich davon ausgehen, dass ich die ganze Zeit über sehnsüchtig darauf gewartet habe, das Geld von dir zu bekommen, und dass du die Sache deshalb jetzt unbedingt wieder hervorholen musst? Besonders dann, wenn die Wiederaufnahme der Sache mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden wäre und trotz der Tatsache, dass ich all die Jahre kein Interesse an dem Thema gezeigt habe? Die rechtliche Lage besagt, dass Zeitdauer für solche Prozesse nicht relevant ist. Aber der alte Mann und diese Sendung liefern mit diesem Beitrag einen Fingerzeig, dass die blinde Anwendung dieser rechtlichen Lage ohne eigenes Nachdenken zu ziemlich absurden (und unter Umständen schlechten) Resultaten führen kann.
Ich hab da eine blöde Frage, was ist wenn das 20 Jahre später, nicht abgelehnt wurde, sondern anerkannt wurde und die Person schon gestorben wäre? Weil ich mein in 20 Jahren kann sehr viel passieren😅
Die Problematik hierbei ist nicht dass das Land zu langsam gearbeitet haben, sondern dass es den Gerichten erlaubt ist solche Entscheidungen unendlich lange zu verschieben.
Anscheinend ist das kein Einzelfall. Ich kenne jemanden, die auch letztens einen Brief von ca. 2003 bekommen hat. Ich glaube sogar, dass es auch um etwas ähnliches ging.
hat nur 21 Jahre gedauert 😅 läuft doch. Ich warte noch immer auf eine Reaktion auf meinen Wiederspruch zum GEZ Bescheid von 1997. Bis heute keinen Bescheid erhalten und natürlich auch nix bezahlt.
Also so ein Irrsinn finde ich es nicht. Er hat Einspruch eingelegt, aufgrund des anhängenden Verfahrens wurde er ruhend gestellt und nach abschließender Entscheidung wird er ja darüber unterrichtet. Wird bei den ganzen Verfahren bzgl des Solidaritätszuschlags auch so erfolgen. Der Irrsinn ist wenn bei den Gerichten zu suchen in dem Fall.
Ich finde das schon richtig, wie hier gearbeitet wurde. Wenn diesen Widerspruchsbescheiden stattgegeben worden wäre hätten sich daraus Forderungen für die seither gekürzten Jahressonderzahlungen ergeben. Bei der Zahl wären das der Zahlungen im Milliardenbereich gewesen. Die Kürzung von Jahressonderzahlungen für die Beschäftigten waren aber dennoch Mist.
In 10 bis 20 Jahren wird extra3 seine helle Freude haben mit genau solchen Videos. Wenn ich einen Steuerbescheid bekomme, steht irgendwo auf der zweiten Seite immer sinngemäß 'dieser Steuerbescheid ergeht mit Vorbehalt'. Als ich damals meinen ersten bescheid bekommen habe, hab ich da mal angerufen und nachgefragt. Antwort: Weil irgendwann in den 80ern mal jemand gegen irgendeine Gesetzgebung klagte, ergehen seit über 30 Jahren alle Steuerbescheide mit Vorbehalt, bis die Rechtslage abschließend geklärt ist. Das heißt, seit rund 40 Jahren streiten sich zwei Seiten, von denen keine mehr aus den originalen Klägern/Anwälten besteht, darüber, ob irgendeine Rechtsspreche so stimmig ist oder nicht und wie darüber abschließend entschieden wird. Ich vermute da werden nicht zu viele Schreibtische gebunden, sonst wäre der Fall längstens durch. Aber allein die Tatsache, dass da auch nur 10 Beamte involviert sind und für so eine Aktenschubserei 5000 netto + saftige Pension kassieren ist schon ein bisschen ekelhaft. Wobei die betroffenen beamten vermutlich nichtmal was dafür können, dass man ihnen diesen Fall in die Hände drückt.
Wer hindert dich daran, selbst Beamter zu werden und diese Abernilliarden an Pension + sechs Monate Urlaub im Jahr bei einer 10 Stundenwoche abzukassieren? Also ich an deiner Stelle würde schleunigst in den Staatsdienst wechseln, wenn es da so zugeht wie du schreibst!
Welche Beamte haben denn bitte 5000€ Netto? Das ist die absolute Minderheit der Beamten. Und wenn es so einfach wäre, wieso macht es nicht jeder? Immer diese komischen Einstellungen...
@@nukularpictures Die Leute, die so etwas behaupten, muss man einfach fragen, warum sie dann nicht selbst Beamte geworden sind. Danach kommt eigentlich nichts mehr, denn alle wissen, was für ein Bulls*** das ist.
Da war die Akte bestimmt unter den Schrank gefallen und bei Aufräumarbeiten wieder aufgetaucht. 😂 Ich arbeite selbst in einer Behörde und hatte zufällig auch schon die ein oder anderen Akten und Posteingänge hinter dem Schrank oder hinter der Heizung gefunden.
Zum Glück wurde es abgelehnt. Man stelle sich vor er hätte Anspruch und bekommt eine Rückzahlung, ist aber umgezogen oder verstorben und die Erben haben Anspruch. Was für ein Aufwand!
Als öffentlich rechtlicher Rundfunk wäre hier eine Korrektur mehr als angebracht. Die zuständige Behörde kann dafür gar nichts. Siehe weitere Kommentare hier, dort wird es noch genauer erläutert.
Auch lustig, dass sich darüber beschwert wird, dass es kosten verursacht usw., Aber warum legt man dann erst Widerspruch ein. Ist doch klar, dass man damit selber dann die Kosten verursacht (ggf zusammen mit anderen die Widerspruch eingelegt haben).
Endlich hat er den Bescheid über die Kürzung des Weihnachtsgeld erhalten. Dann bekommt seine Tochter im Jahr 2003 wohl kein Weihnachtsgeschenk.
Rückwirkend die Bibi&Tina-Puzzles abnehmen 😂
Danke, habe herzlich gelacht 😀
Noch besser, das 2003 vergebene Geschenk geschah unter der Annahme, dass der Bescheid durchgeht. Das Geschenk soll die Tochter also zurückgeben, um durch den Weiterverkauf den finanziellen Schaden zu reparieren 🤣
Direkt Einspruch einlegen! xD
Die Antwort wird er dann aber nicht mehr erleben 😂😂
@@TheNargana ich glaub derartige asprüche sind dann teil der erbmasse.
@@TheNargana Generationenauftrag
Die Frage ist eher, wenn der Einspruch erfolgreich gewesen und er den Betrag erstattet bekommen hätte, hätten dann alle betroffenen Geld zurück bekommen oder nur er...meine Vermutung ist das zweite
@@fragtrap0083 Ich bin an das fiktive Warhammer 40.000 Universum erinnert. Die Schlangen vor den Schaltern mancher Behörden sind so lang, dass erst dein Urenkel irgendwann an den Schalter kommt, dieser aber überhaupt nicht weiß, was sein Uropa überhaupt hier wollte und überhaupt nicht mehr weiß, wohin er anschließend zurück muss^^
Da kann jetzt die Behörde aber nichts dafür, wenn die Gerichte da 20 Jahre für brauchen. Die hat dann doch in diesem Fall alles richtig gemacht.
Sehe ich auch so. Arbeite selbst bei einer Behörde und wenn jemand einen Widerspruch einlegt, zu dem Gerichtsverfahren anhängig sind, kommt das bei uns auch mit Vermerk ins (mittlerweile sogar elektronische ;) ) Archiv. Nach Entscheidung der Gerichte werden dann alle Vorgänge mit dem Vermerk automatisch zurückgeholt und die bekommen dann einen Bescheid.
So ist es, aber genau hier sieht man, die Medien manipulieren… Hätte die Behörde seinen Widerspruch einfach so abgelehnt, dann wäre es Willkür gewesen.
Eher traurig ist zu sehen bzw. zu erfragen, warum die Gerichte so lange für diesen Fall benötigt haben...
Entweder ist der Fall auch irgendwo untergegangen oder die Gehälter von Staatsbediensteten (wozu die Mitarbeiter der Gerichte streng genommen auch dazu gehören) so niedrige Prio haben, daass er erst jetzt beaarbeitet werden "konnte" ...
Ja schon. Aber egal ob das Amt oder das Gericht für die Verzögerung verantwortlich ist so ein Brief ist nur dann sinnvoll wenn es auch noch zu den Lebzeiten der Empfänger ankommt...
@@MynthioSeit wann bitteschön erledigen sich denn offene Forderungen durch den Tod des Gläubigers?
Ich würde aus Spaß einfach mal gegen den bescheid klagen..
Immerhin hat er jetzt gewissheit 😂
Mal sehen was dabei rauskommt vielleicht müssen sie auch wieder so lange warten bis sie eine Antwort bekommen
Und dann musst du 20 Jahre später doch was zahlen! :D
Dass würde ich wohl auch. Nicht um Recht zu haben, nur um mein WTF Ausdruck zu verleihen.
Ist nicht möglich, das Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht. Der Beitrag von Extra3 lässt da so einige Infos aus.
Guten Tag Herr Schröder. Schön das es Ihnen noch gut geht. Sie waren von 1989 bis 1991 mein Lehrer an der BBS in Ahaus. Weiterhin alles Gute. Gruß aus Südlohn
Dann kann er ja nun, wo die Aufregung vorbei ist, endlich wieder ruhig schlafen.
Erinnert mich an ein Telefongespräch:
*Ich:* Es dauert etwas länger? Die Mühlen der Behörden mögen langsam mahlen, dafür mahlen sie aber gründlich!
*Sachbearbeiter:* Ja... manchmal mahlen sie auch nur langsam...
😄😄😄
Wenn die Behörde innerhalb von 3 Monaten nicht tätig wird, kann man Untätigkeitsklage erheben. In diesem Fall ruhte das Widerspruchsverfahren aber aufgrund eines Gerichtsverfahrens. Gegen das Gericht ist prinzipiell auch die Untätigkeitsbeschwerde möglich. Dafür muss man aber nachweisen, dass das Gericht sich weigert, das Verfahren voranzutreiben. Daher sind Untätigkeitsbeschwerden extrem selten. Für Verfahren seit dem 3.12.2011 gibt es nur noch die Verzögerungsrüge.
Ich finde das eigentlich geil muss ich sagen! Das Problem war ja das Gerichtsverfahren. Ist doch toll dass man trotz der langen Wartezeit eine Bearbeitung bekommt 😂
Ja aber wenn die Mal was von mir brauchen hab ich 2 Wochen um Nachweise einzureichen. Nennt sich Sorgfaltspflicht, da sollte der Staat für Strafe an den Bürger zahlen müssen
@@giedrius2149 Naja, solange deine Nachweispflicht nicht an einem jahrzehntelangen Gerichtsverfahren festhängt, ist das schwerlich zu vergleichen. Was soll die Behörde denn machen, wenn die Gerichte sich 20 Jahre mit dem Urteil Zeit lassen?
@@alexlorenz3808 Zumal ein anderer Kommentator geschrieben hat, dass das Verfahren über mehrere Instanzen ging und anscheinend sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat. Wen sich jemand durch alle Instanzen klagt, dann dauert das eben seine Zeit. Was hätte die Behörde denn machen sollen?
@@giedrius2149wenn du wegen etwas klagst und das mit behörden zusammen hängt muss die behörde auch warten bis alles durch ist. Geschieht halt meist nicht für den einzelnen, sondern eher im Verein. Aber auch in diesem Fall war er ja nur ein Teil der "kläger" Sein Wiederspruch und der von anderen war ja die Grundlage für das Verfahren, der Herr hat sicherlich auch vor 20 jahren mal nen Brief vom Gericht bekommen um Stellung zu nehmen.
Ich wäre deutlich wütender wenn das einfach "verjährt"
Hätte ja uch positiv ausgehen können, dann stünden ihm immer hin noch ein paar jahre Monate geld zu und das in dem Fall sogar mit zuschlägen auf grund der Wartezeit, Inflation usw. Das wären sicherlich gute zwei bis viertausend Euro mal oben drauf auf seine Pension. Und das in diesem Fall sicher steuerfrei, da es ja unter die Besoldung fällt.
Hier fehlt viel Kontext, der aber wahrscheinlich sogar absichtlich weggelassen wurde, damit man ein bestimmtes Bild erzeugen kann.
Es handelte sich seinerzeit um 900.000 (!) Widersprüche und ein Musterverfahren mit dem sich das OVG NRW und 2017 sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigen mussten. Zu den Widersprüchen ergehen wohl seit 2023 einzelne Widerspruchsbescheide an die Beteiligten.
Es gibt durchaus Verfahren die sich lange ziehen können. Gerade bei der beschriebenen Welle von 900.000 Widersprüchen. Widersprüche können ein Sachgebiet schon mächtig ausbremsen. Ein Widerspruchsbescheid muss gut begründet sein.
Es zeigt aber auch, dass diese Prozesse einfach viel zu lange dauern. Sicher ist hier für die satirische Wirkung der Kontext ausgelassen worden. In einem funktionierenden System sollte die Sache aber in wenigen Jahren bearbeitet sein.
Ähnliches haben wir ja gerade mit der Cannabis Legalisierung und den damit verbundenen rückwirkenden juristischen Konsequenzen.
Ich kann verstehen, dass das Bearbeiten von Mischdelikten lange dauern wird. Also Leute, die unter anderem wegen Cannabis verurteilt wurden.
Wenn es aber Urteile einzig für den Besitz sind, sollten diese in einem Eilverfahren innerhalb weniger Monate abgehandelt werden.
Hier kann es nicht sein, dass sich so etwas über Jahre zieht. Hier müssten 3/4 des Bürokratieapparates umgangen werden, um zielführend zu agieren. Ich weiß selbst wie unglaublich das in Deutschland manchmal ist. Da bekommt eine Behörde etwas, was sie eigentlich nur durchreichen, nicht aber bearbeiten muss.
Die Sachbearbeiterin, die den Fall normalerweise zugewiesen bekommen sollte, ist aber gerade in Elternzeit. Also geht es an ihre Vertretung. Die Vertretung muss aber erst einmal eine Rücksprache mit einer wieder anderen Person halten. Die andere Person ist gerade für 2 Wochen im Urlaub, ohne Vertretung. Also liegt der Fall dann erst einmal 2 Wochen in der Abteilung.
Dann stellt sich heraus, dass in dem Schreiben eventuell ein Rechtschreibfehler ist. (In dem mir bekannten Fall wurde im Titel eines Unternehmens AG falsch geschrieben (Ag.))
Dadurch hat sich die Bearbeitung des Ganzen um 2 Monate verzögert. Weil das erst einmal durch 3 Instanzen musste, die jeweils festgelegt haben, dass der Titel falsch geschrieben ist und das Anliegen daher nicht bearbeitet werden kann. Bis ein Bescheid geschrieben wurde, der den ursprünglichen Sachbearbeiter darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass das ursprüngliche Dokument neu geschrieben werden muss, weil der Firmentitel falsch ist, vergingen also 2 Monate. Dann wurde das Schreiben neu versendet und es dauerte wieder ewig, bis die Bearbeitung abgeschlossen werden konnte.
Man hatte wohl auf ein baldiges ableben der Kläger gehofft...
Ja aber davon hat halt keiner was. Das ist halt einfach wieder nur typisch dumm-deutscher Papier-Schwachsinn.
@@DanielM.-mq4rm dann wäre es an die Erben ausbezahlt worden. Noch mehr Aufwand - die müssen ja ggf. erst ermittelt werden.
Sorry. wer hier jahrelang gebraucht hat, waren die Gerichte. Das wird zwar irgendwann im Beitrag beiläufig erwähnt, hat aber offensichtlich ihr Konzept und die Art und Weise wie sie Behörden darstellen WOLLEN gepasst.
Alle Fakten wurden mindestens ein Mal erwähnt, von wann der Fall war, wie lange er gedauert hat, und warum er so lange gedauert hat (die Gerichtsverfahren halt, was soll man da noch groß drum rum sagen, hä?). Und es hat im Beitrag noch Meinungen von betroffenen Personen gegeben.
Oh my fucking god!
Es hätte viel mehr auf die Gerichte eingedroschen werden müssen, inklusive Forderung nach Sippenhaft bei allen Beteiligten! Pah, abartig diese Typen!
Aber das wäre dann zuviel gegen die Gerichte, nur die halbe Wahrheit, das wurde von den öffentlich-rechtlichen Zwangsvollstrecker nur so gedreht und berichtet, dass es ihrer links grün versifften unmenschlichen Ideologie entspricht.
Das würde dann in etwa deinem Kommentar in diesem hypothetischen Fall entsprechen, richtig? Hauptsache auf das ein dreschen das mir, aus welchem Grund auch immer, nicht gefällt. Und selbst wenn ich keine Argumente habe, es keinen Sinn macht, ich notfalls auch lügen müsste, scheiß drauf, irgend ein paar Idioten werden mir schon nen Daumen nach oben geben, und wenn es nur 5 sind. Und dann, ja dann hat mein heutiger Tag und das Leben einen Sinn...
Ich weiß, es läuft viel falsch bei denen. Aber, ich weiß das werdet ihr nie tun, da es mehr als 5 Sekunden Arbeit benötigt, und in der Zeit kann man ja nicht am Stammtisch rum gröhlen, also nein, dann nehmt doch die echten Argumente und Probleme, und nicht irgendwas, was man im Schlaf mit 40 Fieber als Blödsinn erkennt. Das ist ein Bärendienst für die Sache. Wie das „Klimakleben“.
Also meiner Erfahrung mit Behörden entspricht es 1 zu 1, man bekommt Fristen von ner Woche um Dinge einzureichen, bearbeitet wirds irgendwann mal wenn Sonne, Mond und Sterne richtig stehen, also nie.
Na Sie sind ja offensichtlich eine/r von denen
Gerichte sind behören
"das schweizerische Bundesgericht hat beispielsweise festgehalten, dass als Gericht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Behörde gilt..." quelle wiki
Wären es jetzt Schiedsgericht, da wäre es was anderes. Aber hier handelt es sich um ordentliche Gerichte.
@@seuri678 Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist. In Deutschland sind Gerichte Gerichte, keine Behörden. 😉
Das Problem ist doch nicht die Behörde, sondern dass es so lange mit dem Urteil gedauert hat. Eigentlich extrem lobenswert von der Behörde, das über so einen langen Zeitraum korrekt zu bearbeiten und nicht einfach zu shreddern.
Und warum machen die dem Gericht nicht mal Druck?
@@Jan7727weil die Justiz unabhängig ist.
Der kann man nicht „Druck“ machen.
@@666HuskyFalsch! Rüge und Entschädigungsklage sind möglich!
Alles ist hier Problem! 😂
Weil die Gerichte dank Richtermangel und sinnlosen Nachbarschaftsstreitigkeiten vollkommen überlastet sind. Die Stundenzettel von so manchen Richter will man gar nicht mehr sehen.
Ist doch logisch. Die Behörde kann nicht einfach selbst entscheiden, ob die Kürzung des "Weihnachtsgeldes" rechtmäßig war. Dass die Gerichte so lange brauchen ist natürlich ärgerlich, aber erst dann kann eine abschließende Antwort auf den Widerspruch erfolgen. Glauben die beiden ernsthaft, dass ein Behördenmitarbeiter beim Ausmisten den alten Fall gefunden hat und sich aus lauter Langeweile dachte: "hey, lass uns doch mal darauf antworten"?
Selbst das OVG Münster braucht dafür keine 20 Jahre. Das Aktenzeichen der Entscheidung hatte ein Eingangsjahr von 2005. Das muss beim LBV hinter das Regal gefallen sein.
@@countluke2334 so hat es Extra3 selbst dargestellt. Natürlich ist das Eingangsjahr auf 2005 datiert. Wie gesagt, was soll das LBV denn ohne Gerichtsentscheidung beschließen? Genaueres lässt sich auch auf den Internetseiten der Finanzverwaltung NRW nachlesen. Alle Widerspruchsbescheide zu der Kürzung der Sonderzahlung 2003 (die natürlich auch erst Jahre später hätten eingereicht werden können) werden ab 2024 verschickt.
@@danielfreibichler8772 Ja und für etwas das man schon lange vergessen hat muss man dann nen Baum meucheln um darauf zu schreiben dass dein Widerspruch (den du wie bereits schon erwähnt) eh schon vergessen hast abgelehnt wurde, haben unsere Behörden nichts Besseres zu tun? Steuerhinterziehern auf die Schliche kommen z.B.?
@@sockosophie3132 das Landesamt für Besoldung sucht nicht nach Steuerhinterziehern. Was sollten sie denn deiner Meinung nach tun? Den Fall einfach ablegen? Dann beschwerst du dich wieder, dass du nie Antwort bekommen hätte. Es gab übrigens schin Fälle, da wurde den Klägern Jahre später Recht gegeben. Anstatt dann (Bäume zu meucheln um) einen positiven Bescheid zu erlassen und eine Rückzahlung über mehrere Jahre zu veranlassen hätte man das auch einfach ablegen können? Vielleicht hat es der Kläger ja auch schon vergessen.
@@sockosophie3132 was soll die Behörde denn vorgehen? Sie kann den Vorgang nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Du wärst sicher der Erste, der sich beschwert, wenn die Behörde gar nicht antwortet. Und eine Antwort kann erst nach Abschluss aller Verfahren gegeben werden. Stell dir vor, die Gerichte hätten anders entschieden (ja, das gibt's auch und führte dazu, dass sigar rückwirkend Nachzahlung zu Gunsten der Beschäftigten fällig wurden). Hätte sich die Behörde auch denken können, dass es der alte Mann eh vergessen hat, er braucht jetzt keine nachträgliche Bewilligung mehr?
Gut, das ist jetzt hier bezogen auf die Behörde alles akkurat gelaufen. Passt nicht in diese Rubrik.
Ja, es hätte beleuchtet werden sollen, warum das/die Gerichtsverfahren so lange dauerte
Ist bei extra 3 gerne mal so. Ist schon problematisch, dass viele das - anhand der Kommentare zu urteilen - für seriösen Journalismus halten.
@@marcokrueger3399 Wer eine Satire-Sendung ernst nimmt, ist selber schuld :D
@@Flori-an Der Meinung bin ich auch, leider tun das aber sehr viele 😅
Die Behörde hat da ja alles richtig gemacht und ich finde es eher lobenswert, dass sie das nicht einfach geschreddert haben. Man sollte sich mal an das zuständige Gericht wenden und die fragen, was die 21 Jahre lang gemacht haben. Aber nicht unrechtens auf der Behörde herumhacken, bitte :)
Das ist zwar richtig. Ich denk nur, dass man das vielleicht VOR dem Erlassen von Verordnungen oder Gesetzen die Rechtmäßigkeit überprüft werden sollte. Das scheint in Deutschland inzwischen Brauch zu sein;" wir erlassen mal was und schauen, was passiert. Und wenn jemand klagt, ja. Dann gehen wir in die Verlängerung. Bis dem Klagenden die Luft ausgeht "
Bla bla bla, alles toll
ohoh, da fühlt sich ein sesselfurzer angesprochen :)
@@haeyong1913 Hä
Kommentar verwechselt?
Moment. Der Herr beschwert sich jetzt über den Arbeits- und Kostenaufwand, den die Behörde mit dem Widerspruch hatte, den er selbst eingereicht hat? Ich glaube der Mann hat nach 21 Jahren das Verursacherprinzip vergessen.
Nein hat er nicht es ging ihm darum, dass diese Entscheidung 21 Jahre gedauert hatte, das hätte innerhalb von Monaten geklärt gehört.
@@dieterostermann4035 Offenbar ja nicht. Laut anderen Kommentaren hier ging es wohl um insgesamt 900.000 Widersprüche und für eine korrekte rechtliche Auslegung musste 2017 sogar das BVerfG angerufen werden. Das konnte der Herr als Widerspruchsführer sicherlich nicht im Vorfeld wissen, daraus der zuständigen Behörde jetzt aber einen Vorwurf zu machen, nur weil die einen Widerspruch korrekt bearbeitet wurde, kann ich nicht nachvollziehen.
@@alexlorenz3808 Doch, tatsächlich schon. Denn wenn man einfach nach gesundem Menschenverstand argumentiert, kommt man schnell darauf, dass es nach so langer Zeit nicht mehr relevant ist. Du hast es doch gehört, der Mann hatte sich nicht mal mehr an den Fall erinnert.
Wenn du beim Umräumen deines Büros am Gericht auf einmal irgendein uraltes Dokument findest, das nie abgearbeitet wurde, wäre die logische Lösung, es wegzuwerfen. Denn falls die Sache wirklich wichtig wäre, hätte es in Zwischenzeit Nachfragen gegeben und es wäre aufgefallen.
Klar, das Verhalten des Gerichts (und anschließend der Behörde) war juristisch korrekt. Aber es war weder logisch noch sinnvoll. Deswegen ist dieser Fall beim realen Irrsinn gelandet, um zu zeigen, dass Leute sich eher an irgendwelche Paragraphen klammern, anstatt mal nachzudenken.
@@Mis7erSeven "Einfach mal wegwerfen, wird schon nicht so wichtig sein."
Hoffe du beschwerst dich bei deinem nächsten Kontakt mit einer Behörde dann nicht falls mal was untergeht oder auf dem Postweg verschwindet..
Verursacherprinzip, nach 21 Jahren, ja ne ist klar. Der Mann hat jedes Recht, sich nach 21 Jahren darüber zu beschweren:D
Die Behörde hat alles richtig gemacht, wir leben in einem Rechtsstaat, ich finde es gut das man hier dem Einspruch nach 21Jahren geantwortet hat und das ganze nicht unter den Tisch hat fallen lassen. Die Behörde kann nichts darfür wenn die Verfahren bei Gericht 21Jahre dauern. Ich denke mal das hier ein Musterverfahren abgehandelt wurde und die Ämter jetzt aufgrund des Musterverfahrens jeden einzelnen Einspruch abarbeiten.
Für mich ist das keine Extra 3 Folge wert.
Das Urteil war erst 2017, zwar auch schon länger her, aber damit bekommt man nicht genug Aufmerksamkeit. Des weiteren müssen 900000 Einsprüche bearbeitet werden, kann man schnell per Google herausfinden. Mit den Infos wäre es aber nicht so ein Aufreger geworden....
Du bist mir n typ ey xD
Bei 900k Einsprüchen, 21 Jahre, wären dann 252 Monate, was 3571 fälle pro Monat entspricht... ja ist schon echt viel näh xD Haben anscheinend sehr viel gearbeitet! Und plötzlich trudeln alle Briefe bei den Leuten ein, ja warum nun? Evtl weil man die 900k fälle in weniger als nem jahr ohne probleme schaffen kann aufeinmal?! Oder ist es der Fakt damit die einfach gesagt haben "ist uns egal, lass liegen, werden die eh vergessen"!
Es ist auch erst dieses Jahr rechtskräftig geworden meines Wissens nach.
@@DYNAMiXRap Dir ist schon aufgefallen, dass das Urteil von Ende 2017 ist, die Bescheide gehen seit 2023 den Personen zu. Nicht 21 Jahre sondern seit 6 Jahren.
Des weiteren wird nicht mehr Personal eingesetzt, diese Ablehnungsbescheide müssen also zusätzlich abgearbeitet werden. Es wurden wohl erst 2023 die entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen, um diese Masse abzuarbeiten. Ist für eine deutsche Verwaltung doch schon echt schnell :-D
@@renef9813 nö, hab nur 900k fälle gesehen und seit der Widerspruchsantragsstellung gerechnet, wie mans auch macht, 14 jahre fürn urteil macht´s nicht besser ;) die wissen damit die meisten höchstwarscheinlich schon hops sind, was denkt ihr was das so lange gedauert hat, keiner bock drauf gehabt^^ kaffeepausen müssen doch regulär 7:30std/8std gehen sonst kommen die doch zu nix ;)
@@DYNAMiXRap Du hast auf mein Kommentar geantwortet, da stand das drinnen.
Das abschließende Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht, davor muss man durch alle Instanzen. Damit war man wohl schon länger fertig, die Verfassungsrichter haben aber ein paar mehr Fälle zu bearbeiten, die sind auch nicht mal eben wie an einem Amtsgericht abgehandelt da sie weitreichende Folgen haben.
Der Beitrag von Extra3 suggeriert aber, dass die Behörde 21 Jahre untätig war, was Blödsinn ist. Wenn man solch einen Beitrag verfasst sollte man schon alle Details dazu bringen, dann wäre es aber kein so großer Aufreger mehr, wie wenn es "nur" 6 Jahre sind.
Ich würde sofort Einspruch einlegen, bei solch übereilten Entscheidungen ist doch was falsch.
Öffentlich rechtliche Medien sollen ja staatliche Missstände aufzeigen, aber billige Stimmungsmache gegen korrekt arbeitende Behörden... dieses Format benötigt echt mehr Redakteure mit Sachverstand und rechtlichen Grundkenntnissen zur Darlegung von Zusammenhängen. So polemisch ist das keine Gebühren wert.
Hier liegt das ja eindeutig am Gericht, nicht an der Behörde
Schlimm wie lange Gerichte teilweise brauchen. Mehrere Jahre sind ja leider schon normal, aber 20.😵
Es ist interessant wie lange die Gerichte brauchen um bei solch einem Massenwiderspruchsverfahren endlich mal ein abschliessendes Urteilt zu schreiben. Bald werden Strafverfahren genauso schnell entschieden :/
Es ist doch alles geklärt, warum das ganze 20 Jahre dauerte. Damit ist der Story die Luft raus.
Nebenbei: Soooo wichtig war dem Herrn Pensionär der Widerspruch gegen die Weihnachtsgeldkürzung auch nicht, sonst hätte er sich daran erinnert.
Und hey ich dachte das ich 10 Jahre nach meinem Einspruch gegen meinen Bafög-Bescheid die Nachzahlung erhalten habe war übel....
Bei mir wurde mal ein Einkommenssteuerbescheid nach 8 Jahren geändert, weil eine Vorläufige Kurserklärung endlich vom BFH oder Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden war. Gab aber nur einen zweistelligen Betrag, leider zu wenig als das darauf noch Zinsen angefallen wären - dann hätte es sich nämlich richtig gelohnt 6 ‰ p.a. für ca. 6 Jahre zu einem Zeitpunkt, wo nan bei der Bank nicht mal nehr 1 % bekam!
In gewisser Weise kann ich die Zustellung dieses Bescheids nach so langer Zeit verstehen.
Wenn die Rechtslage über den Sachverhalt des Widerspruchs nicht klar ist und deswegen geklagt wird, dann kostet das seine Zeit.
Weil die deutschen Gerichte sind überlastet.
Wenn die Gegenseite dann noch Berufung einlegt, dauert es noch länger.
Nach endgültigen Urteil müssen dann alle Leute angeschrieben werden, die wegen der Sache Widerspruch eingelegt haben. So ist wohl die lange Bearbeitungszeit zu erklären.
Danke, du hast es verstanden. Andere sind nur am meckern. Natürlich stellt sich jetzt die Frage, wann das Gericht entschieden hat.
Das Problem ist doch, DASS die Gerichte so lange brauchen! Ich musste mal 3,5 Jahre auf die Genehmigung einer Umschulung warten (das ging damals nämlich auch vor Gericht). In der Zeit konnte ich nicht arbeiten und habe auf Kosten der Allgemeinheit gelebt. ^^ Das waren etwa 7 % der Zeit in meinem erwerbsfähigen Alter. :D
SO mega überlastet sind unsere Gerichte dann aber doch nicht, dass sowas satte 21 Jahre dauern muss.
Danke, das ist genau der Punkt. Es wäre ein Skandal wenn kein abschließender Bescheid auf den Widerspruch rausgehen würde. Egal wie lange es dauert
Der Widerspruchsbescheid hing einfach nur 21 Jahre in der Fax Warteschleife ;)
das schreiben wurde per internet explorer angefordert
Supi, und jetzt klagen, und 20 Jahre warten, ob die Klage abgewiesen wird 😅
Wie heißt es so schön: „Gut Ding will Weile haben.“ 😂😂😂
Ich hab im Januar 2016 Einspruch gegen eine (m.M.n.) vorzeitige Wohngeldkürzung eingelegt (bin wegen Job in eine andere Stadt gezogen). Im Juli 2021 habe ich sechs Seiten von der Stadt im Briefkasten mit Antwort darauf. Leider habe ich sie nicht verstanden, bin aber auch nur Wirtschaftsingenieur.
Nach dreimaligem Durchlesen habe ich dann beschlossen, dass das meine Zeit nicht wert ist und irgendjemand gut bezahltes eine Stunde an diesem Schreiben gesessen hat. Unbegreiflich.
01:50
Wenn man sich für die Rechtfertigung mehr Zeit nimmt, als für die Bearbeitung🫠
Die haben einfach gehofft dass er vorher verstirbt 😈
Diese Schreiben wurden auch "Toten" (respektive den Erben) zugestellt. Das hat halt mehr als eine Person betroffen.
Ich kapier die Aufregung hier nicht. Die Leute haben Widerspruch eingelegt, und haben damit schlicht nen Anspruch auf eine Entscheidung. Die konnte erst erfolgen, nachdem das vor Gericht durchexerziert war. Dass das solange gedauert hat, ist doch ein Qualitätsmerkmal: Es gab halt unzählige wichtigere Dinge zu tun, also war da niemand mit Priorität dran. Und trotzdem wurde das ganze Zeug nicht vergessen.
dann wäre es doch an die Erben gegangen?
Man muss eben ein wenig Geduld haben mit den Ämtern. Für meine Gewerbeabmeldung vom 31. 12. 2004 kam der dazugehörige Kostenbescheid am 14. 12. 2023. ☕🥱😴
Umgekehrt würde man sich beschweren wenn man nix hören würde
einfach nur unglaublich. Ich klage nun auch vor einem Verwaltungsgericht wegen Untätigkeit einer Behörde, es müsste laut Verwaltungsrecht innerhalb von drei Monaten entschieden werden, man hat mir direkt mitgeteilt, dass Entscheidungen derzeit ca. zwei Jahre dauern würden. Daraufhin habe ich direkt einen Anwalt eingeschaltet.
Wäre mir persönlich zu schnell - wie soll man denn mit all der Geschwindigkeit klarkommen, ist doch nicht jeder ein Formel-1-Racer! Früher hat man sich noch Zeit gelassen...
Oder wie es meine Mama immer zu sagen pflegt: „Eine alte Frau ist kein D-Zug!“
Ich würde mich lieber mir putin anlegen als mit der deutschen Bürokratie/behôrde
Er sollte dagegen unbedingt klagen. Dann haben seine Enkel in wieder 20 Jahren auch nochmal was zu lachen.
Hahahaha xD
Meine Mutter denselben Brief auch schon bekommen 😅😅😅😅
Wir haben uns alle ein wenig verarscht gefühlt ^^*
Man muß einfach bissel Geduld haben im Leben...zumindest, wenn es sich um deutsche Behörden handelt. Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man drüber lachen.
Ich finde es sollte eine Grenze geben, in welcher Zeit eine Nachzahlung verlangt werden darf.
Ich wünschte ihr würdet in dieser miniserie aufklären warum manche sachen so sind. Die Behörde kann da vikt nix für, wenn die Gerichte so lange gebraucht haben dass du entscheiden. Die haben da nur 20.000 Einsprüche abgeordnet liegen die sie dann wenn dass Urteil gefällt wird alle einzeln bearbetein müsste zusätzlich zum anderen scheiß der da liegt.
Können uns alle freuen wenn die Gerichte über die Doppelbestsuerung der Renten entscheiden...
Es gibt keine Doppelbesteuerung
@@tom4794genau das muss das Gericht rben klären. Aber ich bin auch der Meinung dass es kein is
@@TheBlakia Muss es nicht. Das ist längt geklärt. In Einzelfällen müssen FG und BFH dann klären, WENN es eine ist. Aber der Grundsatz ist: Die nachgelagerte Besteuerung der Rente ist KEINE Doppelbesteuerung. Denn das Konzept folgte auf die Rechtsprechung des BVerfG von 2002. Und 2021 hat der BFH sogar die übrigen Fragen geklärt, anschließend hat der Gesetzgeber die Tabelle angepasst. das Thema ist in der breiten Masse durch.
Ein Freund, der ist Beamter und Steuerfander, hat mal gesagt, dass in Deutschland eine Sanktionierung gegenüber den Beamten fehlt, wenn die ihrer Arbeit nicht nachkommen oder totale Arbeitsverweigerung hinlegen.
Ja, genau. Leute die gar nicht arbeiten haben nichts zu befürchten, Augen auf bei der Berufswahl und dann Happy Boreout.
@@trembledore1687das passiert aber in der freien Wirtschaft auch oft genug. Theoretisch könnte man hier, tut man aber oft nicht. Insbesondere wenn die Person schon sehr lange da ist.
Zu mir hat mal eine Führungskraft in so einem Fall gesagt, aussitzen ist hier für beide Seiten einfacher und billiger als der Gang vors Arbeitsgericht. „Die paar Jahre zur Rente bekommt man schon rum.“
@@fantomshepherd In der freien Wirtschaft gibt es dann aber keine automatischen Gehaltserhöhungen mehr so wie bei Beamten.
Und was können jetzt die Beamten dafür, dass die Gerichte 20 Jahre gebraucht haben? Das Video zeigt eigentlich, dass sich Jemand bei der Behörde seiner Arbeit nachgekommen ist.
@@5thElem3nt dort, wo auch anders, arbeiten Beamte, die nichts zu befürchten haben.
Wie kann man so eine Kleinigkeit ins Netz stellen.
Ist eine Unverschämtheit
Ich komme aus Heek und habe ein Ahauser Kennzeichen an meinem Auto. Ich hätte nicht gedacht, dass meine Hood mal bei realer Irrsinn auftaucht 😅
ahaus mentioned wooohoo
Also. Ich habe vor 2 monaten meinen Pflanzenschutznachweis bekommen, einen tag später eine rechnung und der bescheid kommt in der post. Rechnung bezahlt und der Schein ist immernochnicht da.
Irre, das ist schon mega extrem!!
Wenn man in Österreich ein Haus mit Grundstück besitzt und es verkauft, dann laufen die Gemeinde Abgabe gebühren noch bis zu 7 Jahren auf deinen Namen weiter bis diese zum neuen Besitzer wechseln.
Weil das Finanzamt diese Zeit zum bearbeiten benötigt (weil so viel Arbeit herrscht) 🤦♂️😂😂😂
Ja natürlich die müssen ja jeden cent von jedem innerhalb von gefühlt 10min sobald jemand einen zahlbrief bekommt einfordern
Aber wenn die geld zahlen mussen dauert es Monate bis man ne antwort hat
Oh nein wie "mega extrem", dass eine Behörde ihren Job macht, der nun mal extrem lange gedauert hat weil 900.000 Widersprüche auf einem Schreibtisch lagen. Ganz Deutschland wird deswegen untergehen, weil ein Opa nach 20 Jahren einen Brief bekommen hat.
83 kann ich nicht glauben. Herr Schröder hat sich gut gehalten! Glückwunsch 🍾
Nix Pappkarton. Das war in nem Ordner mit Neonschrift "Nicht archivieren!" Der Stand immer im selben Büro und hat 7 verschiedene Sachbearbeiter gesehen, die jeweils vom Vorgänger eingearbeitet wurden: "Den Ordner brauchst du, wenn das Gericht entschieden hat."
Überall im Öffentlichen Dienst wird gespart und Personal abgebaut, da braucht eine gründliche Bearbeitung sowohl in der Verwaltung als auch bei der Justiz viel länger, zumal die technische Büroausrüstung häufig veraltet ist.
Recht in Deutschland ist jahre langer Prozess. Lohnt sich oft gar nicht sein Recht einzufordern. Traurig eigentlich.
das stimmt einfach nicht. Es "kann" in **Einzelfällen** besonders lange dauern - zum Beispiel dann wenn das Verfahren bis nach Karlsruhe geht. Aber die meissten Fälle sind nach 1 bis 2 Jahren abgearbeitet, ein guter Anteil dieser sogar in weniger als einem Jahr. Das sind halt dann zivilrechtliche Verfahren - die können sich mitunter auch bei den Gerichten auftürmen. Strafrechtliche werden meist auch von anderen Gerichten behandelt, die dann meist nicht "ganz" so viele aufgetürmt haben und dann kann es mitunter etwas schneller gehen. Wenn sich das Durchsetzen des eigenen Rechts für irgendeine Person nicht "lohnt", nur weil es mal etwas mehr als ein Jahr gedauert hat ... dann war für diese Person das eigene Recht auch nie an erster Stelle - und **dann** sollte man vllt. tatsächlich die Klage bleiben lassen. Ich persönlich kann es nicht so ganz nachvollziehen, das eigene Recht als weniger-wichtig anzusehen aber ... jedem das Seine. Manche Menschen schädigen sich scheinbar gerne selbst.
@@ololh4xx Lass es sich hier um 300-500€ handeln. Wenn ich 2 Jahre auf so was warten muss, eventuell noch mehrmals zum Gericht muss oder etliche Briefe beantworten muss, lohnt es sich auch nicht. Ich stecke soviel Zeit und Energie in eine Sache die im vergleich zum Zeitraum so mickrig ist dass ich selbst mit Flaschensammeln das 10x fache in der Zeit verdient hätte. Aus Prinzip müsste man auf sein Recht bestehen aber es wird so unattraktiv gemacht dass man besser drauf verzichtet.
@@ololh4xx Was ist das für eine absolut dumme Aussage. Natürlich ist mein Recht mir nicht egal, aber ich schätze die Nerven und kosten ab und es lohnt sich einfach nicht. 1-2 Jahre ist lang, wenn es etwas nichts großes ist.
@@ololh4xxDa muss ich Dir widersprechen. Bei Verfahren z.B. gegen Versicherungen laufen bei höhere Summen ab ca. 10.000.- immer langjährig außer die Privatperson gibt auf. Ich könnte Dir die ganzen Tricks, die die Versicherungen einsetzen um Verfahren langjährig zu betreiben an meinem Beispiel gut aufzeigen. Leider fallen die Gerichte immer wieder darauf rein und dadurch entstehen auch Arbeitsstaus in den Gerichten.
So sieht es aus. Ich hatte auch einen Fall der per Gutachter und Menschenverstand eindeutig war, selbst die Richterin sagte dies. Endergebnis: 50/50. Weiteres prozessieren hätte vermutlich weitere 1,5 Jahre gedauert mit dem Risiko das es gegen mich entschieden wird, da womöglich einer von den Rechtsprechern Lust dazu hat und früher in die Mittagspause möchte.
...Ich komme ja vorallem nicht darauf klar, dass vor 21 Jahren 2003 war, in meinem Kopf sind vor 20 Jahren noch die 90er
Ich kann ja verstehen, dass die Behörde auf die Gerichtsentscheidung gewartet hat... aber so in 21 Jahren könnte man dem Bürger schon mal ein kleines Update schicken. 😄
In Schleswig-Holstein läuft das Verfahren gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes auch seit Jahrzehnten. Letztes Jahr sollte eigentlich das Bundesverfasssungsgericht entscheiden.
Ich habe zwei Briefe dieser Art bekommen und etliche Kollegen, die damals mit mir Widerspruch eingelegt haben genauso. Viele meiner Kollegen sind auch mittlerweile in Pension. Ich will mir gar nicht ausrechnen, wie viel das ganze Porto gekostet hat.
Dazu kommen noch die Papier- und Druckkosten! Die dürften nicht unerheblich sein.
Ich hatte mal einen kuriosen Fall mit der Krankenkasse: Ich habe ein bisschen was nebenher selbstständig verdient und den Fehler gemacht, das ordnungsgemäß bei der Steuer anzugeben, statt schwarz zu arbeiten. Dann kamen irgendwann so 20 Seiten Formulare von der Krankenkasse mit mehreren Briefen hin und her. Am Ende kam dann heraus: Ich muss 1 Euro Krankenkassenbeiträge nachzahlen. :D Die Krankenkasse musste, um das festzustellen, auch viel Zeit investieren (die Formulare sind ja nach wie vor per Hand auszufüllen und nicht digital, müssen also von denen erstmal händisch in irgendein System übertragen werden) und hatte ca. 10 Euro Portokosten :D. Die selbstständige Tätigkeit von zwei bis drei Stunden im Monat habe ich dann aufgegeben - denn ich habe nochmal so viel Zeit für den Bürokratieaufwand mit dem Staat/Krankenversicherung investieren müssen, sodass ich sogar, wenn ich das alles als Arbeitszeit werte, unter Mindestlohn gewesen wäre.
Jetzt ist es amtlich deutsche Behörden und Ämter sind Weltmeister im langsam Arbeiten
Ich hätte gesagt, nach 20 Jahren habt ihr eure Zeit gehabt. Jetzt ist zu spät.
Zu spät wofür? Der Antragsteller hatte seinerzeit auf eine Erstattung/Nachzahlung gehofft, da seiner Meinung nach, die Kürzung des Weihnachtsgeldanspruchs unzulässig war. Dafür wäre es nie zu spät. Diese wurde nun aber abgelehnt. Er hat vermutlich auch nicht mehr damit gerechnet. Aber zu spät für eine Erstattung/Nachzahlung? Wohl kaum. Dafür ist es nie zu spät.
@@Reiner.Zufall
Also wenn man sich 20 Jahre nicht drum gekümmert hat, bin mir da nicht so sicher.
Aber grundsätzlich bin ich dann doch auf deiner Seite. Wäre natürlich schön, dann Geld zu bekommen. Besonders mit einer Verzinsung zu 4,12 % :D
Hätte er jederzeit machen können - einfach Widerspruch zurücknehmen und die damalige Kürzung akzeptieren. Hätte problemlos auf eine Seite gepasst.
Oder hätte er auch abgelehnt, wenn der Widerspruch erfolgreich gewesen wäre und er für zwei Jahrzehnte Weihnachtsgeld nachbezahlt bekommen hätte?
….ich habe bei 20 Jahre zuvor an 1980 gedacht………was ist falsch mit mir.
Andere warten 7,5 Millionen Jahre auf eine Antwort. Das passt schon.
Er hat doch den Widerspruch selbst eingelegt.
Endlich mal wieder ein schöner realer irrsinn.
Wahnsinn - wie viele Leute sich wünschen würden nicht in einem Rechtsstaat zu leben sondern in einem in dem Behörden willkürlich entscheiden die Anfragen ihrer Bürger zu ignorieren.
Und ich dachte schon unser Gesundheitsamt sei langsam weil Quarantänebescheide während der Corona Hochphase immer mindestens zwei Wochen nach Ende der Quarantäne kamen. Aber so gesehen waren die ja wirklich sehr sehr schnell😂
Immerhin kam da was! Unser gesundheitsamt war mit Corona überhaupt nicht mehr erreichbar, ca 2 Jahre lang.
Es wird gemunkelt das die Antwort verhältnismäßig schnell kam
Na ja, immerhin hatte das hier einen Grund (das Gerichtsverfahren).
Eine Freundin von mir musste jetzt schon zum 3. Mal einen Widerspruch einlegen bei demselben Amt, weil die dort entweder komplett unfähig oder vorsätzlich dreist sind.
Das ist doch kein realer Irrsinn sondern Normalität.. 😂😂
War bestimmt das unterste Blatt vom Stapel der endlich mal abgearbeitet wurde..
Nein, informier dich mal darüber, dann wirst du verstehen warum es so lange gedauert hat und warum es in Ordnung ist.
@@4F6D hi.. das war ironisch gemeint.. sorry .. ich schreibe oft es leider so , das es falsch verstanden wird.. ich versuche es immer wieder, verständlicher zu schreiben.. gelingt mir nicht immer.. 🤗
@@uwelignow7212 Achso, ja gut Ironie durch Text verstehen ist auch immer so eine Sache.
Einspruch für das Weihnachtsgeschenk vom Urenkel!
Der burner echt… alter wird haben echt Probleme…
Naja, nun muss man das Zitat des Pensionärs natürlich mal prüfen: „dass die Kosten für so einen Blödsinn verursachen“
Diesen „Blödsinn“ fand er ja vor 21 Jahren scheinbar so wichtig, dass der arme Oberstudienrat Einspruch gegen eine Geld-Kürzung eingelegt hat…
Fraglich
Und nachdem er diesen Einspruch eingelegt hat, hat er das Thema aber sehr schnell vergessen und keine weiteren Nachfragen zum Fortschritt seines Falls gestellt.
Damit sendete er eine unmissverständliche Nachricht, dass das Problem für ihn an Relevanz verloren hat. "Vergeben und vergessen" heißt das.
Stell dir vor, du kommst mich besuchen und machst irgendwas in meiner Wohnung kaputt. Ich sag daraufhin, dass ich finanziellen Ersatz von dir haben will. Du hast aber andere Dinge im Kopf und vergisst das ganze. Ich spreche dich nie wieder auf das Thema an. Und dann fällt dir 20 Jahre später auf einmal ein "Achja, ich hab ja damals beim Herr Sieben in der Wohnung was kaputt gemacht."
Dann antworte jetzt mal ganz ehrlich: Würdest du dann wirklich davon ausgehen, dass ich die ganze Zeit über sehnsüchtig darauf gewartet habe, das Geld von dir zu bekommen, und dass du die Sache deshalb jetzt unbedingt wieder hervorholen musst? Besonders dann, wenn die Wiederaufnahme der Sache mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden wäre und trotz der Tatsache, dass ich all die Jahre kein Interesse an dem Thema gezeigt habe?
Die rechtliche Lage besagt, dass Zeitdauer für solche Prozesse nicht relevant ist. Aber der alte Mann und diese Sendung liefern mit diesem Beitrag einen Fingerzeig, dass die blinde Anwendung dieser rechtlichen Lage ohne eigenes Nachdenken zu ziemlich absurden (und unter Umständen schlechten) Resultaten führen kann.
@@Mis7erSeven Das was du dir da gerade ausgedacht hat gilt jedenfalls im deutschen Verwaltungsrecht nicht.
Ich hab da eine blöde Frage, was ist wenn das 20 Jahre später, nicht abgelehnt wurde, sondern anerkannt wurde und die Person schon gestorben wäre? Weil ich mein in 20 Jahren kann sehr viel passieren😅
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam aber sie mahlen
Die Problematik hierbei ist nicht dass das Land zu langsam gearbeitet haben, sondern dass es den Gerichten erlaubt ist solche Entscheidungen unendlich lange zu verschieben.
Anscheinend ist das kein Einzelfall. Ich kenne jemanden, die auch letztens einen Brief von ca. 2003 bekommen hat. Ich glaube sogar, dass es auch um etwas ähnliches ging.
Und ich dachte bei mir wäre es schlimm mit 3 monaten
Die einzige Frage, die ich mich frage ist: Warum hat man sich so beeilt? Man könnte ruhig noch 20 Jahre warten.
hat nur 21 Jahre gedauert 😅 läuft doch. Ich warte noch immer auf eine Reaktion auf meinen Wiederspruch zum GEZ Bescheid von 1997. Bis heute keinen Bescheid erhalten und natürlich auch nix bezahlt.
Nicht zu laut
Also so ein Irrsinn finde ich es nicht. Er hat Einspruch eingelegt, aufgrund des anhängenden Verfahrens wurde er ruhend gestellt und nach abschließender Entscheidung wird er ja darüber unterrichtet. Wird bei den ganzen Verfahren bzgl des Solidaritätszuschlags auch so erfolgen. Der Irrsinn ist wenn bei den Gerichten zu suchen in dem Fall.
Deutschland und seine Ämter......das wird sich nie ändern.
Typischer, ich hab keine Ahnung worum es da geht, aber gebe meinen Senf dazu - Kommentar
Tja dann muss man halt mal die Gesetze ändern. Die Verwaltung hat richtig gehandelt. Aufgrund des Widerspruchs waren es halt noch offene Verfahren.
Ich finde das schon richtig, wie hier gearbeitet wurde. Wenn diesen Widerspruchsbescheiden stattgegeben worden wäre hätten sich daraus Forderungen für die seither gekürzten Jahressonderzahlungen ergeben. Bei der Zahl wären das der Zahlungen im Milliardenbereich gewesen.
Die Kürzung von Jahressonderzahlungen für die Beschäftigten waren aber dennoch Mist.
In 10 bis 20 Jahren wird extra3 seine helle Freude haben mit genau solchen Videos. Wenn ich einen Steuerbescheid bekomme, steht irgendwo auf der zweiten Seite immer sinngemäß 'dieser Steuerbescheid ergeht mit Vorbehalt'.
Als ich damals meinen ersten bescheid bekommen habe, hab ich da mal angerufen und nachgefragt. Antwort: Weil irgendwann in den 80ern mal jemand gegen irgendeine Gesetzgebung klagte, ergehen seit über 30 Jahren alle Steuerbescheide mit Vorbehalt, bis die Rechtslage abschließend geklärt ist. Das heißt, seit rund 40 Jahren streiten sich zwei Seiten, von denen keine mehr aus den originalen Klägern/Anwälten besteht, darüber, ob irgendeine Rechtsspreche so stimmig ist oder nicht und wie darüber abschließend entschieden wird.
Ich vermute da werden nicht zu viele Schreibtische gebunden, sonst wäre der Fall längstens durch. Aber allein die Tatsache, dass da auch nur 10 Beamte involviert sind und für so eine Aktenschubserei 5000 netto + saftige Pension kassieren ist schon ein bisschen ekelhaft. Wobei die betroffenen beamten vermutlich nichtmal was dafür können, dass man ihnen diesen Fall in die Hände drückt.
Hach THomas hatte mit "Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand" einfach recht.
Wer hindert dich daran, selbst Beamter zu werden und diese Abernilliarden an Pension + sechs Monate Urlaub im Jahr bei einer 10 Stundenwoche abzukassieren? Also ich an deiner Stelle würde schleunigst in den Staatsdienst wechseln, wenn es da so zugeht wie du schreibst!
Welche Beamte haben denn bitte 5000€ Netto? Das ist die absolute Minderheit der Beamten.
Und wenn es so einfach wäre, wieso macht es nicht jeder?
Immer diese komischen Einstellungen...
@@nukularpictures Die Leute, die so etwas behaupten, muss man einfach fragen, warum sie dann nicht selbst Beamte geworden sind. Danach kommt eigentlich nichts mehr, denn alle wissen, was für ein Bulls*** das ist.
@@friedrichjunzt Stell dir vor, ich bin auf dem Weg dahin ;)
Och, so zwei Briefchen mit entsprechenden Ablehnung von einem Widerspruch von vor - ich glaube - 14 Jahren, erreichten uns vor drei Wochen.
Da war die Akte bestimmt unter den Schrank gefallen und bei Aufräumarbeiten wieder aufgetaucht. 😂 Ich arbeite selbst in einer Behörde und hatte zufällig auch schon die ein oder anderen Akten und Posteingänge hinter dem Schrank oder hinter der Heizung gefunden.
Wieso dauert das einfach so lange bei den Gerichten? Ich hatte auch mal einen Widerspruch der 16 Jahre bei Gericht gelegen hatte... unfassbar
Was ein schöner Dialekt von dem Herren! 😊
Nur noch peinlich
Cold Case Germany 😉
In Deutschland läuft es mal wieder 😆
Möchte gerne wissen ob da von 2003 oder von 2024 ausgegangen ist. Denn solche Sachen können sich ja verändern.
Hä ist doch super. Nichts wird vergessen sondern alles zu seiner richtigen Zeit bearbeitet.
ich finds beeindruckend das das schreiben in der zeit nicht verloren gegangen ist XD
Zum Glück wurde es abgelehnt. Man stelle sich vor er hätte Anspruch und bekommt eine Rückzahlung, ist aber umgezogen oder verstorben und die Erben haben Anspruch. Was für ein Aufwand!
Ja, so ist es ja allen gegangen, die Widerspruch eingelegt hatten. Nach dem Motto: Bis dahin sind ja viele gestorben.
Meine Oma, pensionierte Lehrbeamte, hat den selben Brief bekommen. Scheint also ein Massen-Vorgang gewesen zu sein, der SCHNELL BEARBEITET wurde.
Als öffentlich rechtlicher Rundfunk wäre hier eine Korrektur mehr als angebracht. Die zuständige Behörde kann dafür gar nichts. Siehe weitere Kommentare hier, dort wird es noch genauer erläutert.
Manchen Städten fällt auch gerne mal ein, nach 20 Jahren Erschließungsbeiträge zu erheben. Das wäre die wesentlich unangenehmere Post.
In Wien bekam einer nach 50 Jahren eine Garage genehmigt.
In der DDR wartete man 20 Jahre auf sein Auto.
Auch lustig, dass sich darüber beschwert wird, dass es kosten verursacht usw., Aber warum legt man dann erst Widerspruch ein. Ist doch klar, dass man damit selber dann die Kosten verursacht (ggf zusammen mit anderen die Widerspruch eingelegt haben).
Wenn unsere Behörden damals schon zu langsam waren, sollte er einen Einspruch einlegen, den nächsten Brief, der da kommt, sieht er sowieso nicht mehr😂
Wahnsinn 😂 😂
Intressat wäre es wenn der Einspruch rechtens gewesen wäre
Ich wette die 300 Weihnachtensgeld nach 20 Jahren hätte ihn gut getan