Ansatzpflicht für Vermögensgegenstände & Schulden (§ 246 HGB) / Handelsbilanz 2/10

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 22 ноя 2024

Комментарии • 17

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 года назад +1

    Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere

  • @LNeuberty
    @LNeuberty 2 года назад +32

    Bei diesen tollen Videos kann man wirklich nur danke sagen. Vielen Dank, dass Ihr diesen Content FOR FREE zu Verfügung stellt !!

  • @schuubii
    @schuubii 2 года назад +12

    Vielen Dank Herr Dr. Juhn! Sehr informativ, wie immer kompetent und mit so viel Leidenschaft! Herr Dr. Hanke kann das Thema so gut erklären und macht dabei einen sehr sympathisch Eindruck! Freue mich auf die weiteren Videos! Danke dafür!

  • @Max_Superfoxi_der_Assessor
    @Max_Superfoxi_der_Assessor 2 года назад +8

    Chris Hanke LEGEND - so geil habe ich zu dem Thema noch keinen Dozenten erklären gehört. mega monster. danke!

  • @jordadahlin7275
    @jordadahlin7275 2 года назад +19

    Richtig gut. Bin gerade in der Vorbereitung zum WP-Examen, es wäre top, wenn ihr mal n Video zu den 4 Modulen machen würdet. Generelle Herangehensweise, Klausurentechnik etc… ähnlich wie ihr die Vorbereitung auf den Steuerberater erläutert habt.
    Diese Inhalte sind einem nicht gänzlich neu, jedoch bringt ihr eine gute Struktur in die Themen, so dass man das Ganze Zeug neu lernt und für sich auch besser einordnen kann.
    Wirklich guter Content, Hut ab

  • @1La2La3La4La
    @1La2La3La4La Год назад +1

    Den Herren, Prof. Doctor Hanke, finde ich einfach MEGA gut. Großer Respekt für sein Wissen. Leider habe ich viele andere Wirtschaftsprüfer mit Erfahrungen gesehen aber wenn es um Fachrunde geht, leider total 0 . ABER Herr Hanke, klasse! Vielen Dank fürs Video.

  • @pascalbeck9182
    @pascalbeck9182 2 года назад +4

    Sehr gutes Video! So ein hohes Maß an Detailverliebtheit ist einfach großartig.

  • @amira2619
    @amira2619 Год назад +1

    Ich habe das Thema erst jetzt verstanden, super erklärt wirklich. Vielen Lieben Dank!!!!

  • @alpa3720
    @alpa3720 2 года назад

    Super danke! Super informativ! Merci :)

  • @ck2610
    @ck2610 8 месяцев назад

    Ist zwar interessant, jedoch ist das ganze Thema digitaliserbar und komplett abbildbar, weil Abgrenzungen klar definiert sind.

  • @haraldludwig994
    @haraldludwig994 2 года назад +2

    Und wieder mal ein tolles Video! Vielen Dank dafür. Es macht einfach Spaß
    zuzuhören und im Minutentakt schlauer zu werden.
    Ich hätte da mal eine Frage an einen Juristen. Sie sprechen im Video den Leasingerlass
    an und sagen, dass dieser Relevanz sowohl für die Handels-, als auch für die
    Steuerbilanz habe.
    Gemäß Definition sind Erlasse Anordnungen von Verwaltungsbehören gegenüber
    nachgeordneten Dienststellen und somit Teil der Exekutive. Wie kann dann ein
    „Leasingerlass“ quasi „Gesetzeswirkung“ erlangen, ohne nicht wenigsten als
    Durchführungsverordnung eingestuft zu sein. Wird hier nicht das Prinzip der
    Gewaltenteilung verletzt? Nichts gegen den Inhalt des Erlasses, aber mir erschließt
    sich die Einordnung in die Hierarchie des Rechts nicht.

  • @dotic92
    @dotic92 2 года назад +4

    Auf die jetzigen Videoreihen freue ich mich riesig!
    Ich möchte mich in die Richtung Rechnungswesen/Umsatzsteuer/Besteuerung von KapG spezialisieren und aus diesem Grund möchte ich nächstes Jahr schon - seit Anfang des Monats ein Jahr ausgelernt - den BiBu starten, jedoch habe ich mit diesem Video Panik bekommen wie flüssig und detailliert Herr Hanke die Paragraphen genannt hat. Ist dies in der BiBu-Prüfung auch so extrem relevant wie beim StB-/WP-Examen?
    Das Video und das davor war sehr informativ und macht extrem Spaß diese zu schauen! Ich freue mich schon auf die nächsten Videos in dieser Reihe und weitere Videoreihen in diesem Bereich, vielen herzlichen Dank!
    //Edit: Für die Spezialisierung, ist hierfür ein Bachelor/Master zwingend notwendig oder genügt hier der BiBu vollkommen? Ansonsten müsste ich diese per Berufserfahrung - ich besitze keine Allgemeine Hochschulreife - vorweisen.

    • @Ferdi_-tj1wo
      @Ferdi_-tj1wo 2 года назад +1

      Hi Dominic, ich antworte dir mal auf die Fragen :)
      Zuerst einmal könntest du nach dem BIBU theoretisch studieren, da Bachelor Professionals (wie sie ja nun heißen) an jeder deutschen Hochschule ein Studium ihrer Wahl aufnehmen dürfen. Solltest du also z.B Taxation oder Accounting studieren wollen, ginge dies, eventuell sogar unter Anrechnung der im BIBU erbrachten Leistungen.
      Die Spezialisierung verstehe ich ehrlich gesagt nicht genau. Wenn du einen Arbeitgeber hast, kannst du mit ihm ja besprechen, in welchem Bereich du eingesetzt werden möchtest. Solltest du in die Selbständigkeit starten wollen, habe ich nur eine unverbindliche Aussage von meinem Chef (ebenfalls StB): Ein BIBU darf nicht selbständig die Aufgaben eines StBs erledigen, es sei denn, er erledigt die Aufgaben in seinem Namen/unter seiner "Federführung". Dafür würde der StB aber höchstwahrscheinlich Geld verlangen. Oder du arbeitest eben als Angestellter in seiner Kanzlei/seinem Unternehmen.
      Ob du als BIBU die Paragrafen so kennen musst wie Prof. Dr. Hanke weiß ich nicht, allerdings hast du ja legale Spickzettel in Form von Gesetzestexten in den drei Prüfungen. Ich glaube einfach, dass Prof. Dr. Hanke die Gesetze im Schlaf kennt, weil er es schon einige Zeit unterrichtet ;)
      Ich hoffe, ich konnte dir helfen, falls du noch Fragen hast, schreib gerne, dann beantworte ich diese so gut ich kann
      Viel Erfolg bei deinem Bilanzbuchhalter ;D bei welchem Anbieter planst du den Lehrgang zu besuchen, wenn ich mal so fragen darf?

    • @dotic92
      @dotic92 2 года назад +1

      ​@@Ferdi_-tj1wo Vielen Dank für deine Antwort/en!
      "Zuerst einmal könntest du nach dem BIBU theoretisch studieren, da Bachelor Professionals (wie sie ja nun heißen) an jeder deutschen Hochschule ein Studium ihrer Wahl aufnehmen dürfen. Solltest du also z.B Taxation oder Accounting studieren wollen [...]" - Mit dem BiBu - oder wie du richtigerweise schon genannt hast - respektive Bachelor Professional (in Bilanzbuchhaltung) kann ich ohne die Allgemeine Hochschulreife studieren? Mir ist bewusst, dass der BiBu äquivalent zum Bachelor (Uni) ist, aber wusste nicht, dass ich diesen ohne AHR starten könnte.
      "Die Spezialisierung verstehe ich ehrlich gesagt nicht genau. Wenn du einen Arbeitgeber hast, kannst du mit ihm ja besprechen, in welchem Bereich du eingesetzt werden möchtest." - Bei meinem jetzigen AG (StB-Kanzlei) mache ich nur FiBus und JA, das hatte ich denen so beim Übernahmegespräch gesagt, dass ich keine ESt machen möchte, da ich dort (es geht überwiegend nur um V+V) Defizite habe.
      "Solltest du in die Selbständigkeit starten [...]" - Das möchte ich nicht.
      "Ob du als BIBU die Paragrafen so kennen musst wie Prof. Dr. Hanke weiß ich nicht, allerdings hast du ja legale Spickzettel in Form von Gesetzestexten in den drei Prüfungen. Ich glaube einfach, dass Prof. Dr. Hanke die Gesetze im Schlaf kennt, weil er es schon einige Zeit unterrichtet ;)" - Dass dort Gesetztestexte verwendet werden dürfen ist mir bewusst, aber, ob dort auch extrem viele Paragrafen abgefragt werden ist so der Knackpunkt. Und ja, das ist überwiegend Erfahrung und das vermitteln von Wissen ist natürlich auch ein Aspekt der positiv mit einfließt.
      "Viel Erfolg bei deinem Bilanzbuchhalter ;D bei welchem Anbieter planst du den Lehrgang zu besuchen, wenn ich mal so fragen darf?" - Vielen Dank! :) Ich werde diesen wohl bei Dr. Endriss machen, da ich dort im September auch den FAIT starte und mir dieses Institut von mehreren empfohlen wurde (auch von meinen Chefs).

    • @Ferdi_-tj1wo
      @Ferdi_-tj1wo 2 года назад

      @@dotic92
      "Mit dem BiBu - oder wie du richtigerweise schon genannt hast - respektive Bachelor Professional (in Bilanzbuchhaltung) kann ich ohne die Allgemeine Hochschulreife studieren? Mir ist bewusst, dass der BiBu äquivalent zum Bachelor (Uni) ist, aber wusste nicht, dass ich diesen ohne AHR starten könnte." - Ich habe mal bei einem Weiterbildungsträger gearbeitet bzw. meine Ausbildung dort gemacht und das stand tatsächlich auf jedem Prospekt. Hier außerdem ein Ausschnitt aus einem Beschluss der Kultusministerkonferenz:
      "Inhaber folgender Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:
      1.1 Meister im Handwerk nach §§ 45, 51a, 122 Handwerksordnung (HwO)
      1.2 Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach
      §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern
      die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen" (unter folgendem Link auf Seite 3: www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_09_08-Hochschulzugang-ueber-berufliche-Bildung.pdf)
      "Bei meinem jetzigen AG (StB-Kanzlei) mache ich nur FiBus und JA, das hatte ich denen so beim Übernahmegespräch gesagt, dass ich keine ESt machen möchte, da ich dort (es geht überwiegend nur um V+V) Defizite habe." - Als BIBU kannst du auf jeden Fall mit der USt umgehen, da du u.a. eine Prüfung zum Thema "Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen" schreibst und USt mit eines der größten steuerlichen Themengebiete (mit ESt) ist. Ich würde einfach mit dem AG sprechen, dass du gerne in dem Bereich USt arbeiten möchtest. Da du bei einem StB arbeitest, gehe ich mal davon aus, dass du StFA bist oder? Als solcher kannst du auch eine "Doppelqualifikation" sowohl zum BIBU als auch zum StFW (Steuerfachwirt) machen. Die Themen sind fast identisch, bei uns mussten die Teilnehmer nur eine Blockwoche dranhängen nach den BIBU-Klausuren und waren damit auf die StFW-Prüfung vorbereitet :) Also ist die Thementiefe bei USt bei BIBUs und StFWs gleich.
      "Dass dort Gesetztestexte verwendet werden dürfen ist mir bewusst, aber, ob dort auch extrem viele Paragrafen abgefragt werden ist so der Knackpunkt. Und ja, das ist überwiegend Erfahrung und das vermitteln von Wissen ist natürlich auch ein Aspekt der positiv mit einfließt." - Wie viele Paragrafen dort abgefragt werden, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Einerseits denke ich mir, dass die Paragrafen evtl. nebensächlich sind, da es ja ein Abschluss der freien Wirtschaft ist, andererseits habe ich überlegt, dass ja dennoch mit Gesetzen gearbeitet wird und diese immer zitiert/angegeben werden müssen (z.B. das Prüfungsschema der USt: steuerbar nach § 1 UStG, steuerfrei nach §§ 4 ff. UStG, Verzicht auf Steuerbefreiung nach § 9 UStG, SteuerBMG nach § 10 UStG, Steuersatz nach § 12 UStG, Steuerschuldner nach §§ 13a/13b UStG, Steuerentstehung nach §§ 13/13b UStG, Vorsteuerabzug nach § 15 UStG, usw.). Also solltest du eher damit rechnen, dass du es können musst. Im Zweifel immer ein Beratungsgespräch vereinbaren oder anrufen oder eine Mail schreiben ;-)
      "Vielen Dank! :) Ich werde diesen wohl bei Dr. Endriss machen, da ich dort im September auch den FAIT starte und mir dieses Institut von mehreren empfohlen wurde (auch von meinen Chefs)." - Okay, das hört sich sehr gut an, ich denke, deine Chefs haben dann ihren StB-Vorbereitungslehrgang auch dort gemacht, dann wissen sie ja, wovon sie sprechen. :-) ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen :D

  • @sgtfrannigo2876
    @sgtfrannigo2876 Год назад

    gibt es das Skript irgendwo zum downloaden?