CSRD Lunch Break - Alles was Sie über die CSRD wissen sollten in 60 Minuten!

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  • Опубликовано: 5 фев 2025
  • Die CSRD ist final. Soweit so gut. Aber was kommt nun auf mittelständische Unternehmen (Umsatzerlöse größer als € 50 Mio., Bilanzsumme größer als € 25 Mio., Mitarbeitende mehr als 250) zu?
    Im Kern vier Dinge:
    ➡️ 1.Pflicht zur Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts erstmals für das Geschäftsjahr 2025.
    ➡️ 2.Pflicht zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
    ➡️ 3.Pflicht zur Einbeziehung der Taxonomie-Quoten gemäß der Taxonomie-Verordnung in den Nachhaltigkeitsbericht.
    ➡️ 4.Pflicht zur Erstellung/Offenlegung des Lageberichts incl. Nachhaltigkeitsbericht im ESEF/XHTML-Format mit Kennzeichnung der Nachhaltigkeitsinformationen.
    In diesem Webinar mit Carsten Ernst erfahren Sie mehr über folgende Themen:
    Anwendungsbereich
    Zeitschiene
    Wesentlichkeitsanalyse
    Einbindung der Stakeholder
    Berücksichtigung der Wertschöpfungskette
    Inhaltliche Vorgaben für den Nachhaltigkeitsbericht
    Prüfung: durch wen und wie?
    Taxonomie-Quoten
    Offenlegung im ESEF-Format
    Mehr Informationen unter: www.wirtschaft...
    Anmelden zum Zertifikatslehrgang unter: www.accovalist...

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