Die Anfechtungsgründe Teil 2 - BGB AT 19

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  • Опубликовано: 1 фев 2025

Комментарии • 26

  • @heartbreak-planet
    @heartbreak-planet 6 лет назад +69

    Mein geliebter Ehrenbruder, vielen Dank für diese aufschlussreiche Videoreihe!

  • @gaeeezt
    @gaeeezt 6 лет назад +34

    Danke für diese exzellente Zusammenfassung des BGB AT Stoffes! Du bist der einzig wahre Prophet für uns!

  • @superboi1360
    @superboi1360 4 дня назад

    Mein Lieber, Kuss auf die Nuss!!! Bin jetzt im ersten Semester und schreibe in 2 Wochen meine Klausuren. Habe in jedem Fach NUR mit deinen Videos gelernt und fühle mich besser vorbereitet als viele andere meiner Kommilitonen. Dass ich 6 Jahre nach der Veröffentlichung immernoch sagen kann, dass du alles perfekt erklärst, zeigt glaube ich, dass du was für die Ewigkeit kreiert hast. Wirklich großes Lob!!!! Freue mich schon auf die Videoreihen in den nächsten Semestern!

    • @ParagraphEinunddreiig
      @ParagraphEinunddreiig  3 дня назад

      Vielen Dank für dein Lob mein Lieber und ganz viel Erfolg bei den bevorstehenden Klausuren :)

  • @JetForcePeugeot
    @JetForcePeugeot 5 лет назад +3

    Bin kein Jura Student sondern Studiere Betriebswirtschaft und war absolut verloren hinsichtlich meiner Prüfung Wirtschaftsprivatrecht. Habe endlich Durchblick! VIELEN DANK!

  • @Sain.h999
    @Sain.h999 6 лет назад +17

    Hey, es wäre super, wenn du die AGB-Kontrolle noch behandelst.
    Deine Videos sind super! Vielen Dank!👍

    • @ParagraphEinunddreiig
      @ParagraphEinunddreiig  6 лет назад +7

      Die AGB KOntrolle habe ich bereits gemacht, wird bei mir allerdings im Schudlrecht AT behandelt ;) Also einfach mal die Suchfunktion benutzen, Grüße § 31

    • @Sain.h999
      @Sain.h999 6 лет назад +1

      Noch besser :)
      Vielen Dank für die Antwort und deine zahlreichen informativen Videos.

  • @lxnalke
    @lxnalke 2 года назад +1

    Danke für die tollen Zusammenfassungen & hilfreichen Erklärungen!! Weiter so 😊

  • @valonkrasniqi644
    @valonkrasniqi644 6 лет назад +4

    Vielen Dank erstmal für deine zahlreichen, super tollen und informativen Videos... könntest du evtl. noch den 823 erklären das wäre super! :-)

  • @leonie0468
    @leonie0468 3 года назад

    Dickes Danke für dieses Video! :)

  • @d.j9515
    @d.j9515 4 года назад

    Kuss geht raus, super danke

  • @hybdridathlete
    @hybdridathlete 5 лет назад +2

    Geile Videos. Aber ist dein Beispiel zu §120 nicht genau ein Stellvertreter und ist somit ein übertritt der Vertretungsmacht?

  • @eliazanandrea5033
    @eliazanandrea5033 6 лет назад +2

    super

  • @melisacetin6010
    @melisacetin6010 7 месяцев назад

    warum kann R nach §142 I BGB anfechten ? Müsste es nicht A sein ? (7:40)

  • @Mandarine553
    @Mandarine553 4 года назад

    Ist die Definition der Widerrechtlichkeit denn so vollständig? Ist damit nicht vor allem gemeint, dass das angedrohte Übel bzw. der Erfolg dessen rechtswidrig ist? Die Relation vom Schlag auf die Nase wäre ja immer rechtswidrig, auch wenn die Relation dazu 10 Mrd. Euro wären.

  • @fabianmay6396
    @fabianmay6396 5 лет назад

    Kann man nicht bei Beispiel 1 mit dem Autokauf noch auf Fahrlässigkeit eingehen ? Im Beispiel ist ja beschrieben , dass der B mit seinem Smartphone spielt und unaufmerksam sei.

  • @kd-he2ni
    @kd-he2ni 5 лет назад +1

    Eine Frage: nur 2 der 6 Anfechtungsgründe haben ein Schema, oder?

    • @ParagraphEinunddreiig
      @ParagraphEinunddreiig  5 лет назад +3

      Naja, im Grunde hat natürlich jeder Anfechtungsgrund sein eigenes Schema. Kommt halt nur darauf an ob man sich bei jedem Grund an ein Schema halten muss/möchte ;) Bei der unrichtigen Übermittlung, Arglistigen Täuschung und der widerrechtlichen Drohung halte ich ein festes Schema für unabdingbar, bei den Anfechtungsgründen des § 119 BGB hingegen für völlig unnötig!

  • @munich1974
    @munich1974 6 лет назад +2

    Ich habe jetzt mal die Definitionen zu den Gründen hier gelernt. Auf unseren Uni Folien steht das immer ein bisschen anders. Ist das ein Problem in der Klausur?

    • @danielmustermann1560
      @danielmustermann1560 6 лет назад +2

      Shindrafat Nein, solange es vom Sinn her auf das Gleiche hinausläuft, sollte es kein Problem sein. Es gibt nicht den „einen Wortlaut“ einer Definition, selbst in Lehrbüchern unterscheiden sich die Definitionen häufig vom Wortlaut her

    • @munich1974
      @munich1974 6 лет назад

      @@danielmustermann1560 danke!

  • @dreiahalb
    @dreiahalb 6 лет назад +5

    Ja? Merkt euch das bitte!

  • @Jenna8881
    @Jenna8881 4 года назад

    Eventuell eine dumme Frage, aberwas ist mit dem Motivirrtum ??