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Bravo, 👍 diesmal kann ich mit der Berichterstattung was Thailands neue Auslegung eigentlich seit Jahren bestehenden Gesetz was Auslandsüberweisungen betrifft, wirklich was anfangen mit Abstand das Beste und Zutreffendste was mir im deutschsprachigen Raum dazu bisher zu diesem Thema zu meinen Ohren und Augen gekommen ist!
Vielen Dank für die Ausführungen zu den anstehenden Änderungen im thailändischen Steuerrecht. Als ehemaliger Steuerberater (seit 5 Jahren im Ruhestand) - dem zudem das thailändische Steuerrecht nicht geläufig ist - frage - beziehungsweise wundere ich mich warum die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Königreich Thailand vom 10. Juli 1967 unerwähnt bleibt, bzw. dieses DBA möglicherweise von den thailändischen Behörden unbeachtet bleibt. Das. o.g. DBA ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag an dessen Bestimmungen sowohl die Bundesrepublik wie auch das Königreich Thailand gebunden ist. Es genießt als Lex Specialis Anwendungsvorrang vor den allgemeinen steuerrechtlichen Bestimmungen beider Länder. So ist zunächst ist im DBA u.a. geregelt auf welche Personen dieses Recht anzuwenden ist. 1. Zunächst muss die Person, auf deren deutsches Einkommen Steuern erhoben werden soll, zunächst entweder: a) Ein thailändischer Staatsangehöriger sein, oder b) Eine in Thailand ansässige Person sein. Hier stellt sich sodann die auslegungsbedürftige Regelung wer als ansässige Person anzusehen ist. Allerdings wurde dieser Begriff im DBA ausreichend deutlich und abschließend definiert. Danach ist eine als in Thailand ansässige Person anzusehen, wer: nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, (oder) ihres ständigen Aufenthalts,(oder) ihrer Eintragung, (oder) ihrer Errichtung, ihres Sitzes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Auch diese Begriffe bedürfen wieder Auslegung. aa) Wohnsitz unter Wohnsitz sind Räumlichkeiten zu verstehen, die objektiv zum dauerhaften Wohnen geeignet und bestimmt sind. Sie müssen eine selbstständige Lebensführung ermöglichen, also so ausgestattet sein, dass sie ihren Bewohnern eine dauerhafte Bleibe bieten. Es genügt eine bescheidene Bleibe. Eine abgeschlossene Wohnung i. S. d. Bewertungsgesetzes ist nicht erforderlich. Auch darauf, ob die Räumlichkeiten mit eigenen oder fremden Möbeln und Gerätschaften ausgestattet sind, kommt es nicht an. bb) ständiger bzw. gewöhnlicher Aufenthalt als gewöhnlichen Aufenthalt ist anzusehen, wenn er sich an einem Ort oder in einem Gebiet u. U. aufhält, die darauf schließen lassen, dass er sich dort nicht nur vorübergehend aufhält. Dies ist durch die Gesamtumstände im Einzelfall zu bestimmen, wobei die Gründe für den Aufenthalt, die Bindung zum In- bzw. Ausland (z. B. die familiären Verhältnisse) sowie die Häufigkeit zu berücksichtigen sind. Wie wir sehen, ist die viel zitierte 183 Tage Regelung also zunächst einmal unbeachtlich. Allerdings gilt auch grundsätzlich, das stets von einem gewöhnlichen Aufenthalt auszugehen ist, wenn dieser 6 Monate übersteigt. (kurzfristige Unterbrechungen sind nicht einzubeziehen und die 6 Monate müssen nicht ein einem Veranlagungszeitraum liegen, heißt auch ein Aufenthalt von September bis April des Folgejahres begründet einen gewöhnlichen Aufenthalt. 2. Zudem stellt sich die Frage, was ist mit denen, die sowohl in Th wie auch in D einen Wohnsitz wie auch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben? Auch diese Situation hat das BDA geregelt. a) Verfügt die Person in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen); b) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragsstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; c) Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragsstaaten oder in keinem der Vertragsstaaten, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Davon ausgehend, das die meisten deutschen Rentner, die in Thailand leben, den Bestimmungen des DBA's unterliegen, muss jedoch festgestellt werden, das das Recht Thailands deutsche Einkommen zu besteuern nicht uneingeschränkt ist. Das DBA regelt in den einzelnen Artikeln welches Land welche Einkünfte besteuern darf, so u.a.: 1. Art 6 unbewegliches Vermögen Zu Einkünften aus unbeweglichen Vermögen gehören in der Hauptsache Miete und Pacht. Nach dem DBA sind diese Einkünfte in dem Staat zu versteuern, in dem das Vermögen liegt. Mit anderen Worten, in Deutschland erzielte Mieten und Pachten sind ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig. Die thailändischen Behörden können nach dem geltenden Recht auf diese Einkünfte keine Steuern erheben. 2. Art 14 Einkünfte aus Arbeit Diese Einkünfte können nur in dem Staat besteuert werden, in dem sie bezogen werden, es sei denn die Arbeiten werden in dem anderen Staat ausgeführt. Mit anderen Worten, für in Deutschland geleistete Arbeit sind in Deutschland Steuern zu entrichten. Übt jedoch eine in Deutschland angestellte Person in Thailand aus, hat Thailand das Recht diese Arbeit zu besteuern. 3. Art 18 Ruhegehälter Bei diesem Artikel handelt es sich um den am meisten kontrovers diskutierten Artikel aller DBAs weltweit, ein Artikel, mit dem sich die deutschen Behörden ein grandioses Eigentor geschossen haben. Mehr dazu später. Eindeutig ist zunächst der Absatz 1 des Artikels. Der besagt nichts anderes, das bezogene Ruhegehälter nur dann in Deutschland zu besteuern sind, wenn diese in Deutschland bei dem zahlenden Betrieb steuermindernd geltend gemacht werden können. Mit anderen Worten zahlt der ehemalige Arbeitgeber eine zugesagte Betriebsrente direkt aus, führt das zu steuermindernden Ausgaben und nur Deutschland hat das Recht, diese Rente zu besteuern. Wird die Betriebsrente allerdings von einer Versicherung, einem Pensionsfond o.ä. ausgezahlt, führt dies in Deutschland nicht zu steuermindernden Ausgaben Hier erhält nach dem DBA Thailand das Recht diese Einkünfte zu besteuern. Hoch interessant ist jedoch der Absatz zwei dieses Artikels, der mit dem grandiosesten deutschen Eigentor aller Zeiten. Dieser Absatz betrifft die allgemeinen Renten, die von der DRV, der Knappschaft usw. bezahlt werden. Grundsätzlich wären die Renten in dem Staat zu besteuern, in dem diese gezahlt werden. (Das DBA führt hierzu aus, dass diese Renten in dem anderen Staat - in unserem Fall in Thailand - von der Steuer befreit sind). Aber: unverständlicherweise wurde diese Regelung auf Renten eingeschränkt, die vom einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, eingeschränkt. Die allgemeine deutsche Rente wird jedoch weder vom Vertragsstaat noch einem seiner Länder, noch einer Gebietskörperschaft, noch von einem Sondervermögen ausbezahlt. Die DRV wie auch die Knappschaft, die die Rente auszahlen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Körperschaften sind jedoch nicht Bestandteil der abschließenden Aufzählung des Abs. 2, somit hat Deutschland kein Recht diese Rente zu besteuern, zumindest sofern der Bezieher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz nach dem ersten Absatz in Thailand hat. Das bedeutet nichts anderes als das Thailand das uneingeschränkte Recht diese Renten an Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Thailand zu besteuern. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob diese Renten auf ein deutsches oder ein thailändisches Konto ausgezahlt werden. 4. Art 17 Ruhegehälter öffentlicher Dienst Hier gibt es wenig zu sagen, Ruhegehälter des öffentlichen Dienstes sind in Deutschland zu versteuern und bleiben in TH steuerfrei. Es ist zudem davon auszugehen, das andere Länder ebenfalls Abkommen mit Thailand geschlossen haben, deren Bestimmungen Vorrang vor dem allgemeinen Steuerrecht haben. Ich kann mir derzeit beim besten Willen nicht vorstellen, wie: 1. die thailändischen Behörden Steuererklärungen bearbeiten wollen/können in denen es eine Vielzahl vom thailändischen Recht abweichenden Bestimmungen gibt. 2. ein "normaler" Steuerpflichtiger eine thailändische Steuererklärung abgeben soll, bei der eine Vielzahl von konkurrierenden Vorschriften beachtet werden müssen. 3. welche kompetenten thailändischen Steuerberater verfügbar sind, denen es erlaubt ist Steuererklärungen für Dritte zu erstellen und die sowohl die Vorschriften des DBA's - mithin immerhin ein Teil des deutschen Steuerrechts - beherrschen.
Sehr guter Kommentar. Bin auch gespannt, wie die Thaibehörden das alles stemmen wollen. Ebenso wäre es Witz, wenn wie geschildert Immobilien (gekauft mit versteuertem Geld) nicht als Bestandsvermögen gezählt würden.
Ja, würde mich auch interssieren. Wenn in Thailand besteuert wird, sollte die Steuerpflicht in Deutschland enfallen. Wahrscheinlich kann man sich über eine Steuererklärung die in Deutschland einbehaltene Steuer zurückerstatten lassen.
Vielen Dank für die umfangreiche Zusammenfassung der aktuellen Sachlage ... Es bleibt jedoch eine Frage offen .. Greift das Doppelsteuerabkommen das Thailand mit vielen EU Ländern hat ? .. Was ist wenn ich in meinem Ursprungsland auf Grund meines Status immer als uneingeschränkt steuerpflichtig behandelt werde ?? Das ist bei pensionierten Beamten , Soldaten usw. in vielen Europäischen Ländern der Fall das Versorgungsbezüge / Pensionen direkt vor Ort versteuert werden und nur der steuerlich bereinigte Betrag zur Auszahlung kommt .. Vielen Dank vorab
Ich stelle mir immer noch die Frage,duerfen denn Renten ueberhaupt besteuert werden,denn sie wurden ja vor 2024 erarbeitet.Denn wenn ich das so verstanden habe,duerfen Ersparnisse,die vor 24 erziehlt wurden,nicht besteuert werden.Yaehlen dann nicht Renten zu Ersparnissen,die man sich ja im Leben erarbeitet hat?
Nach dem original thai paper sind zum Versteuern in betracht zu ziehen: Arbeitsentgelte im Ausl. Gewinne aus geschaeftstaetigkeit im Ausl. Gewinne die aus Eigentum im Ausland anfallen. Es geht nur um die Gelder die in einem Steuerjahr (01.01-31.12) , in dem man sich selber in TH mehr als 180 Tg. insgesamt Aufgegalten hat. Es nusa erst steuerlich beruecksichtigt werden in dem Jahr in dem das Geld eingefuehrt wird. Renten aus der gesetzlichen Versicherung sins keine Arbeitsentgelte. Auch sind die Rentenpunkte entstansen als man noch nicht in TH war . Sie sind auch keine Einkommen aus Geschaeftstaetigkeit. Sie sind auch keine Gewinne durch Eigentum. Eigentum ist etwas was man veraeussern kann. Z.b Aktienpakete, Bankguthaben, Haeuser, Urheberrechte. Mit Rentenanspruechen geht das nicht. Daher passt keines der o.g. Kriterien auf die normale Rentw in DE.
Einkünfte aus Schenkungen von Vorfahren sind, soweit sie 20 Millionen Thaibaht im Jahr nicht übersteigen,gemäß Artikel 42 des thailändischen Steuergesetzbuches steuerfrei.Dürfte daher m.E. wohl auch auf Erbschaften Anwendung finden.
Ich habe noch eine Frage. Mein deutscher Rentenanteil beträgt 900 Euro so bin ich in Deutschland unter der Steuerpflicht. Thailand möchte trotzdem eine Steuer erheben. Ist das dann nicht wie eine Doppelbesteuerung?
Super Überblick. LTR Visum ist der Königsweg bei mehr als 80000 USDollar Einkommen, da absolut steuerfrei. Ansonsten einfach Kurzfristkredit aufnehmen, dokumentieren und gleich (z.B.am selben Tag) wieder tilgen. Damit wurde das Geld aus einem Darlehen und nicht aus Einkommen generiert und überwiesen.
Hallo Axel, angenommen ich/wir würden den oben beschriebenen Königsweg wählen und ein LTR Visum ins Auge fassen, wäre dann ein Bestandsvermögen z.B. aus Ersparnissen als 80.000,00 USD Einkommen anerkannt oder muß es sich dabei um wiederkehrende Einkünfte nicht unter USD 80.000,00 handeln? Eine Idee?
Vielen Dank für die Infos, leider sind noch zuviele Fragen offen. Bargeldeinfuhr ist auch eine Möglichkeit. Freue mich auf weiter Infos sobald verfügbar. Gruß aus Pattaya...
Wie sieht es denn dann aus wenn man sein Depot Beispielsweise bei der Consors hat seinen Wohnsitz in Thailand bei der Bank anmeldet, die Dividenden gehen ja weiterhin auf mein deutsches Konto. Demnach wäre der Betrag lediglich nach Thailändischen Steuerecht zu versteuern was sowieso günstiger wäre. Da dann das Steuerabkommen zwischen Thailand und Deutschland ins greift.
Danke für den informativen Bericht. Wie hoch muss denn die Überweisung versteuert werden? Vielleicht sind es nur wenige Prozent! Dann kann ich auch länger als 180 Tage bleiben.
Mein Gedanke zu Renteneinkünften: auch wenn ich die Rente oder Pension erst heute ausbezahlt bekomme, erdient habe ich sie mir doch schon in den letzten 40 oder mehr Jahren. Könnte dies generell eine Argumentationsgrundlage sein?
Hi. Über das Jahr bin ich nicht länger als 180 Tage in Thailand. Eine Schenkung ist gemäß Deinem Video nach thailändischem Steuerrecht bis 20 Mio. Thb steuerfrei. Was könnte / würde es steuerrechtlich bedeuten, wenn ich einem Thai-Bürger einen höheren Betrag als Schenkung überweise um ein Haus zu kaufen? Dieser Betrag wäre aus einem Bestand der heuer frei und in D komplett versteuert wird. Was wäre dabei zu beachten, für den Thai, für mich. Momentan versuche ich hierüber Info zu erhalten. Dein Video war mir schon mal hilfreich. Könntes Du mir bitte soweit möglich auf meine Frage antworten. vielen Dank aus München ..
Wenn man sich nicht länger als 180 Tage im Jahr aufhält gilt man als nicht ansässig und ist daher komplett steuerfrei. Wenn Sie die Summe für das Haus in dieser Zeit überweisen besteht demnach keine Steuerpflicht für diesen Betrag.Halten Sie sich hingegen länger in Thailand auf, so unterliegt der nach Thailand eingeführte Betrag der Steuerpflicht. Dies gilt aber nicht für Schenkungen an die Ehefrau, soweit diese 20 Millionen Baht im Jahr nicht überschreiten. Die sind nach § 42 der thailändischen Steuergesetzgebung steuerfrei, müssen aber als Geschenk deklariert sein. Ob eine Überweisung an fremde Personen gleichgestellt ist müßte geprüft werden. Ich habe da so meine Zweifel.
Besten Dank für das informative Video. Eine Frage hätte ich, die in eine ähnliche Richtung wie die Verwendung ausländischer Debit- oder Kreditkarten zeigt: Meine beiden Kinder besuchen eine Privatschule auf Phuket - Kosten jährlich ca. 50'000 EURO. Ist der Betrag einkommenssteuerpflichtig, wenn ich diesen Betrag zum Beispiel mit WISE ab meinem Konto in Europa direkt an die Schule zahle. Der Betrag landet somit nicht auf meinem persönlichen Bankkonto in Thailand. Wahrscheinlich ist auch dies noch abschliessend geregelt - oder?
Besten Dank. Folgendes mail hat mich vorgestern noch erreicht. Die Schweize Botschaft in Bangkok freut sich, Sie zum virtuellen Townhall am 27. Februar 2024 von 15:00-16:00 Uhr (Bangkok-Zeit) mit einem hochrangigen Gast aus der Steuerabteilung des thailändischen Finanzministeriums einzuladen. Während dieser Live-Sendung wird ein Rechtsexperte der Abteilung für Rechtsangelegenheiten des thailändischen Finanzministeriums, Einblicke in die neue thailändische Steuerpolitik für Einkünfte aus dem Ausland geben und Fragen von Schweizer Bürgern beantworten. Fragen kann man per mail vorher einsenden bis Freitag, den 16. Februar, um 12 Uhr.
Danke! Solltest du daran teilnehmen bzw. sollte es eine Aufzeichnung oder Protokoll geben, freuen wir uns, wenn du deine Erkenntnisse mit uns teilst. Gerne per Email an kontakt@perspektiveausland.com
Der Podcast dieses Gesprächs der schweizerischen Botschaft wird ab 28.2. auf dem RUclips-Kanal "Swiss Embassy Thailand" Steuerfragen verfügbar sein. Viele Grüsse aus Hua Hin.
Ehrlich gesagt habe ich jetzt mehr Fragen wie vorher. Wenn ich eine normale Rente in Deutschland beziehe und diese dort versteuere und Sozialversicherung abführe und mir dann die "Nettorente" mach Thailand überweise und > 180 Tage mich im Lamd aufhalte muss ich dann nochmals Steuern abführen? Das wäre ja Wahnsinn.
@@manomanarven vielen Dank aber ich habe keine 180 Tage eingegrenzt. Das Doppelbesteuerungsabkommen von 1968 ist mir bekannt. Es gilt übrigens die Regel mit 179 Tagen. Ab 180 Tagen gilt das oben genannte Abkommen nicht mehr. Meine Frage zielt eher darauf ab wenn ich in Thailand eben länger lebe, also bsp. ein Jahr und länger.
@@hansguenterbernhardt6729Wenn ich mich mal einmischen darf in die Diskussion. Ich lebe selber in Thailand mit einem Ritirement Visum,beziehe aber keine Rente. Zu Ihrer Frage:Die normale Rente welche sie monatlich beziehen wird ab 01.01.2024 steuerpflichtig wenn sie sich länger als 180(183)Tage im Land aufhalten. Jeder zahlt Steuern in dem Land wo die betroffene Person ihren Lebensmittelpunkt hat.Weil eine Rente im Ausland erwirtschaftet wurde wird dieses Geld in Thailand steuerpflichtig. Das wurde im Video ja auch gesagt.
@@AP-ut8yp besten Dank, bedeutet dann dass ich meine Rente in Deutschland versteuere und das verbleibende Nettogehalt nach Thailand überweise um meine Lebenshaltungskosten zu begleichen. In Thailand würde ich dann nochmals auf das Netto Steuern zahlen. Hintergrund: ich habe nicht vor mich aus Deutschland abzumelden. In Deutschland gilt das Prinzip dass ich dort meine Steuern entrichten muss wo ich das Geld erwirtschaftet habe. So habe ich es verstanden.
@@hansguenterbernhardt6729 Hallo. So wie ich es im Video verstanden habe ist es so. Jetzt schreiben aber "Steuerexperten"Kommmentare und weisen auf Das Doppelbesteuerungsabkommen hin nachdem es nicht so sein soll.Die Situation ist im Augenblick noch ein wenig schwammig. Und wenn sie in D-Land noch gemeldet sind, sind sie dort auf jeden Fall steuerpflichtig. Ich würde ihnen raten einen Steuerspezialisten(Anwalt)zu Rate zu ziehen,oder einfach nur abzuwarten was passiert. Wenn das wirklich wirksam wird dann werden die Th.Steuerbehörden sie sicher anschreiben.
Hallo, was mir an Info fehlt: Einkünfte aus Vermietung werden in Deutschland versteuert. Richtig. ABER: Müssen diese Einkünfte dann in Thailand GAR NICHT versteuert werden, oder kann man lediglich die in Deutschland gezahlte Steuer auf die in Thailand fällige Steuer anrechnen? (In meinem Fall sind die deutschen Mieteinnahmen wegen des Steuergrundfreibetrages steuerfrei, also "kostenlos" versteuert. Im zweiten Fall müsste ich also meine Mieteinnahmen in Thailand VOLL versteuern, da nichts anzurechnen ist).
Wie sieht es aus wenn man nach 2024 im Ausland Vermögen erbt und dieses Vermögen jedoch noch vor 2024 erwirtschaftet wurde.. ist das dann auch Steuerfrei wenn man es nach Thailand überweist?
Bis 150.000 Baht im Jahr zahlt man überhaupt keine Steuern und für die nächsten 150.000 nur einen ganz geringen Steuersatz,nämlich nur 5 %. Ob der überhaupt voll berechnet wird ist fraglich, da es ja diverse Verminderungsfreibeträge gibt. So gibt es meines Wissens 60000 Baht Freibetrag für einen selbst und weitere Freibeträge für die Ehefrau und auch für Kinder und noch diverse andere.Aber gehen wir mal davon aus, dass Sie 600,00 Euro monatlich bzw. 7200,00 Euro jährlich haben. Das wären in etwa nach dem Wechselkurs 276000 Baht.Davon sind 150.000,00 Baht komplett steuerfrei , sodass noch 126.000 Baht steuerpflichtig wären. Hiervon können Sie noch 60.000 Baht für sich als Freibetrag abziehen, sodass noch -vorausgesetzt Sie könnten nichts weiteres absetzen- 66000 Baht steuerpflichtiges Einkommen verbleibt, worauf Sie lediglich 5 % Steuern zahlen, was eine Jahressteuer von 3.300 Baht, also weniger als 100 Euro ergeben würde.
210k Baht sind Steuerfrei 150k sind Minimal Einkommen welche nicht besteuert werden plus 60k Freibetrag laut Thai Steuergesetz aber davon hier kein Wort nur das übliche wie dankbar wir sein sollen unser Geld hier in Thailand ausgeben zu dürfen wer was anderes denkt oder argumeniert ist respektlos
Wie hoch sind die Steuern in Thailand überhaupt ? Welche Unterschiede gibt es bei den Einkunftsarten und gibt es eine KEST? Wie werden DBAs ausgelegt? Wenn man zb in der EU versteuert hat .. und es ein DBA gibt?
Ich habe eine Frage meine Thailändische Ehefrau wohnt seit Oktober 2022 in Deutschland. Für das deutsche Finanzamt brauche ich das Formular der Einnahmen in Thailand bis zur Ausreise. Muss ich das in Bangkok erledigen oder am Wohnort Phitsanulok? Ich freue mich, insofern ein Feedback möglich ist. Viele Grüße Manfred
Sehr gut geschildert. Zwei Anmerkungen: 1.1.24 kann ja nur gelten, wenn ich ab 1.1.24 uneingeschränkt steuerpflichtig bin. Ansonsten muss das Bestandsvermögen als solches gelten, solange man Steuerpflichtiger außerhalb Thailands war. Oder? Dann Immobilien (oder zB Gold) gelten weltweit eigentlich auch als Bestandsvermögen. Wieso soll dann der Erlös aus dem Verkauf wie geschildert steuerpflichtig dein?
Ja, das sind gute Fragen. Die Regelung gilt als Einkommen, das ab dem 1.1.2024 erzielt wurde. Bestandsvermögen ist nur Barvermögen, dass vor dem 1.1.24 bestand.
Ich war schon ein Jahr in Thailand, wie ist es wenn ich wieder nach Thailand komme? Ich bekomme Rente muss ich für die Steuer bezahlen, wenn ich sie auf ein Thailändischen Konto überwiesen bekomme.
Ja, soweit ich weiß in unbegrenzter Menge, aber Beträge ab 20.000 Dollar oder andere Währungen mit gleichem Wert müssen meines Wissens bei der Einreise beim Zoll deklariert werden. Aber Achtung: in Europa gilt die Deklarierungspflicht schon ab 10.000 Euro.
Wie sieht es denn aus wenn ich meiner thaländischen Ehefrau Geld als Schenkung auf ihr Konto überweise? Habe ich das richtig verstanden, dass das steuerfrei geht?
Ja, Geldgeschenke an die Ehefrau sind bis zu 20 Millionen Baht im Jahr steuerfrei. Da wurde jetzt auch im Thailand Tip drüber berichtet. Sie können es dort auch nochmal nachlesen.
Danke für diese sehr ausführliche Darstellung und Erläuterung! Besonders das Thema Bestandsvermögen finde ich sehr schwierig, wer über Jahrzehnte Kapital angespart hat (und das vermutlich auch irgendwann mal vor vielen Jahren bereits versteuert hat) würde bei einer Überweisung nach Thailand schlichtweg beraubt, wenn das als Einkommen gewertet würde. Aber nicht jeder kann sich gleich mehrere Konten dafür anlegen...
Also wie gesagt - das war erstmal nur Spekulation, aus Basis dessen, was in anderen Ländern (z.B. in UK) passiert ist, die das gleiche System haben. Da muss man vor Umzug in das Land ein separates Konto einrichten, auf dem danach keine Zuflüsse mehr erfolgen (Zinsen....). Von diesem "Clean Funds" Konto darf man dann steuerfrei überweisen. Ob es wirklich in Thailand soweit kommt, muss man abwarten.
@@PerspektiveAusland D.h. mann müsste dafür ein spezielles Sparkonto einrichten lassen, auf welches man auch keine Zinsen bekommen darf? Das Kapital wird dann einfach durch die Inflation "weggefressen" und man bekommt nicht mal die Minimalvezinsung?
Wenn ich z.b. meine Rente/Pension auf das Konto von meinem Kind überweise und mein Kind mir 2 oder 3 mal im Jahr einen Schenkung macht bleibt diese doch Steuerfrei, richtig? Auch wenn ich ein Elite Visa hab?
Leider etwas spät dran aber toll diese Informationen sind sehr gut, hilfreich und was ich bis jetzt weiss auch richtig. Was ich nicht nachlesen kann sind die Verwendung der Kreditkarten/Debitkarten die verwendet werden um Geld aus dem Ausland zu beziehen. Wäre sehr schön etwas darüber zu erfahren! Vielen Dank für diese Aussagen.
Dieser Punkt ist leider seitens der Behörden nicht geklärt. Siehe Video. Andere Länder, die das gleiche System wie Thailand haben, regeln dies unterschiedlich: Im UK ist die Verwendung von ausländischen Karten klar eine "steuerpflichtige Überweisung", in Mauritius dagegen ist die Verwendung ausländischer Karten "steuerfrei". Man muss sehen, wie Thailand entscheidet. Wir tippen, dass die Verwendung ausländischer Karten steuerfrei bleibt in Thailand (reine Spekulation!).
Hallo danke für dieses informative Video. Mich würde es interessieren ob die Steuer auch das Touristenvisum und das ED Visum betrifft wenn man sich hier länger als 180 Tage im Jahr aufhält und einen Thai Bank account hat? Falls ja wie wird das denn überprüft? Wir haben keine Steuernummer in Thailand
Vorsicht bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen, damit kannst beschränkt steuerpflichtig in Deutschland werden falls du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hast. Das heißt der Grundfreibetrag fällt weg, u. deine Rente wird ab dem ersten Euro voll versteuert. Du wirst dann auch ohne Kinderfreibetrag u. Splitting versteuert mit Steuerklasse 1. Alle Steuervergünstigungen fallen also weg.
ich reise hin und her in Asien, überall bin ich Tourist..... sollte ich in der Summe meiner Aufenthaltstage über 180 kommen, was ja bei 8 oder 9 Einreisen passieren kann, falle ich dann unter Resident? Rechnet die Immigration meine Aufenthaltstage zusammen, leitet diese Daten an das thailändische Finanzamt mit und die legen eine Akte über mich an???? Ich habe ja keine Adresse (ausser e-mail) wo man mich erreichen kann..... ich kann mir nicht vorstellen, das ich als Tourist irgendwie belangt werden kann..... oder habe ich etwas übersehen?????
Na ja, du hast recht. Die Umsetzung ist dann immer komplizierter, als man denkt. Wenn du durch Anwesenheit in Thailand steuerpflichtig wirst, ist es deine Verantwortung, dich mit den Behörden in Verbindung zu setzen.
Danke für den Bericht. Hat jemand Erfahrung, wo man die anderen 179 Tage neben einem Kurzurlaub ganz woanders im Jahr am besten verbringt? Internet muss gut sein. Kambodscha? Danke!
@@PerspektiveAusland Wie kriegt man da am besten ein Visum für 179 Tage ohne dem Staat Geld schenken zu müssen oder 100 000 in überteurte "ausgewählte Projekte" zu "investieren"? Das Turistenvisum wäre ja für 1 Monat mit einmaliger Verlängerung. Für ein Businessvisum müsste man auch einen Grund haben!
Wie sieht es mit Steuerfreibraegen aus, Welche und wie hoch sind die. Gibt es es einen Freibetrag für die Ehefrau? Kann sich meine Frau von einer Freundin in Deutschland unterstützen lassen, bis wiewiel. Bitte noch die aktuelle Steuer Tabelle. Vielen Dank Dank
einfach nichts nach thailand überweisen. mit der kreditkarte am atm die kohle holen oder wenn man aus de kommt oder wo auch immer 10tsd eur cash mitnehmen
Niemand erwähnt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand. Danach ist ganz klar geregelt, wie und was zu versteuern ist. Solange dieses Abkommen nicht aufgekündigt wurde, ist das maßgeblich.
Auf meinem thailändischen Bankkonto werden Zinsen automatisch von der Bank besteuert und abgezogen. Bekomme ich diese Steuern zurück, wenn ich weniger als 180 Tage in Thailand lebe?
Ich bin Schweizer und bin in der Schweiz angemeldet und bezahle in der Schweiz Steuern (AHV und Pension) und bin mehr als 180 Tage in Thailand (Non Immigrant "O"). Kommt da das Doppelsteuer-Abkommen CH/TH zur Anwendung?
Entschuldige der angesprochene Debitkarte stimmt nicht ganz denn seit 09.2023 bekomme eine Mehrbelastung bei Auszahlung am ATM Automaten. Die summe deckt nicht mit den Wechselkursen sondern da werde ich Prozentual belastet
Hallo wie sieht es denn aus wenn man das Glück hatte im Lotto Gewonnen zu haben, wo man das Geld auf eine Bank gebucht hat und keine Steuern bezahlen muss, ( Monaco ) und man von den Zinsen Lebt, wie viel Steuern muss man dann in Thailand bezahlen. Kann mir einer etwas dazu sagen ???
Interessant, dass nur das Verwenden von Debit Karten bisher ungeklärt ist. Dann hebe ich, falls das zum Problem werden sollte, mit meiner Kreditkarte Bargeld ab oder bezahle digital mit dieser. Credit Cards werden in keiner Quelle, die ich finden konnte, genannt - nur Debit Cards.
Danke vielmals für den informativen Bericht. Eine Frage dazu. Ich habe am 12. September das 20 Jahre Elit Visa beantragt, die Bestätigung im Dezember 23 erhalten und im Januar überwiesen. Mein Geschäft habe ich auf den 31.12.23 verkauft aber das Geld bekomme ich erst auf den ersten März 2024. das heisst der Eingang ist im 2024 aber verkauft im 2023. würde es da einen Weg geben sowie in der Buchhaltung einen Transitorischen zu bilden so das der Kapitalertrag im 23 ist? Somit wäre das Geld ja einen Ertrag vom 23?
Du hast in Deutschland auf den Verkauf des Unternehmens Steuern bezahlt. Hier muss man jetzt tiefer ins DBA einsteigen, aber auf keinen Fall musst du doppelt versteuern. Entweder fallen in Thailand gar keine Steuern an oder nur in geringem Umfang. Suche dir einen Steuerberater bzw. Anwalt in Thailand, der das im Detail für dich such klären kann.
Guten Abend, erst einmal Danke für die Infos. Eine Frage hätte ich zu der ganzen Steuergeschichte. Gibt es einen Freibetrag, so daß man z.B. erst ab einer gewissen Stumme steuerpflichtig wird, oder gilt die Steuer ab dem ersten Euro ? Danke Andreas Modos
Guten Morgen, da haben wir uns wohl missverstanden. In Deutschland gibt es ja einen Steuerfreibetrag, den ich verdienen darf, egal wie, ohne ihn zu versteuern. Da ich nur ~ 400 € Rente bekomme und der Rest meines Geldes nachweislich Erspartes ist, ist die Frage ob ich diese 400 dann versteuern müsste oder ob es da eben einen Freibetrag gibt. @@haraldmannel8484
Wenn ich Thailand steuerpflichtig bin aber kein Geld nach Thailand transferiert habe oder der Steuersatz 0% greift (also unter 150.000 transferiert) bin ich dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben? Ist das bereits geklärt?
In Deutschland bist Du doch auch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Im Bescheid steht dann, ob Du zahlen musst, befreit bist oder etwas rausbekommst.
Das Problem mit dem Elite-Visum habe ich nicht verstanden. Es gibt ja keine Verpflichtung, eine bestimmte Zeit in Thailand zu verbringen, also wenn man nachweisen kann, dass man 185 Tage ausserhalb von Thailand war (z.B. Reisestempel im Pass) dann ist man doch Safe? Ich bin sowieso der Meinung, man sollte eine 2-Länder-Strategie haben und in keinem Land mehr als 180 Tage verbringen. (Thailand in Kombination mit Malaysia oder Philippinen sollte sehr einfach machbar sein).
Wenn man ohnehin nicht beabsichtigt dauerhaft in Thailand zu bleiben braucht man auch kein teures Elitevisum. Grund des Elitevisums ist doch der garantierte mehrjährige Aufenthalt.Jetzt haben die Besitzes dieses Visums, die viel Geld gezahlt haben, einen steuerlichen Nachteil bei ganzjährigem Aufenthalt.
Mit diesem Gedanken spiele ich auch. Wäre ne Idee dafür eine Gruppe zu erstellen… Sind bestimmt einige hier dabei, die auch darüber sich Gedanken machen, oder auch müssen…
Vielen Dank fuer die tolle Erklaerung! Mich wuerde noch interessieren, was passiert mit Geldern aus einer Erbschaft, die nach TH ueberwiesen werden? Bei vererbten Immobilien, die verkauft wurden und das Geld nach TH ueberwiesen wurde, gehe ich mal davon aus, dass das in TH versteuert werden muesste.
§ 42 Für die Zwecke der Einkommensteuerberechnung sind die steuerpflichtigen Einkünfte der folgenden Kategorien steuerfrei: Einkünfte aus Unterhalt und Unterstützung oder Schenkungen von Vorfahren, Nachkommen oder Ehegatten, jedoch nur für den Teil, der 20 Millionen Baht während des gesamten Steuerjahres nicht übersteigt. (28) Einkünfte aus Unterhalt und Unterstützung aus moralischen Gründen oder aus Geschenken, die im Rahmen einer Zeremonie oder bei Anlässen gemäß Brauch und Tradition von Personen erhalten werden, die keine Vorfahren, Nachkommen oder Ehegatten sind, jedoch nur für den Anteil, der insgesamt zehn Millionen Baht nicht übersteigt Steuerjahr. (29) Einkünfte aus Schenkungen, bei denen ein Spender seine Absicht zum Ausdruck gebracht hat oder den Anschein erweckt, die Absicht zu haben, die Schenkungen gemäß den in einer Ministerialverordnung festgelegten Regeln und Bedingungen für religiöse, pädagogische oder gemeinnützige Aktivitäten zu verwenden.“ 14
Vielen Dank fuer die Super-Erklaerung! Wie soll ein Rentner vorgehen? Muessen wir uns bei der Steuerbehoerde melden oder warten wir bis sich die Steuerbehoerde bei uns meldet?
Wenn jemand feststellt, dass er aufgrund des nach Thailand transferierten Geldes steuerpflichtig ist muss er von sich aus eine Steuernummer beantragen und auch die Meldung abgeben. Das kann sich aufgrund der einfachen Berechnungsfaktoren des thailändischen Steuerrechts jeder selbst ausrechnen. Und übrigens: Geschenke an die Ehefrau sind bis zu 20 Millionen Baht im Jahr steuerfrei, sofern die Zahlung als solches deklariert wurde.Wer dies berücksichtigt wird wohl eher keine- oder nur geringfügige Steuern zahlen. www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/AEC/AseanTax-Thailand.pdf
Thailand 5-35% 20% 7% Thai individual income tax rates are progressive, up to 35%. Personal Income tax rates applicable to taxable income are as follows: Taxable Income per year (Baht) 0 - 150,000 150,000 - 300,000 300,000 - 500,000 500,000 - 750,000 750,000 - 1,000,000 1,000,000 - 2,000,000 2,000,000 - 4,000,000 Over 4,000,000 Tax rate Exempt 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% An individual is considered tax resident if he/she is in Thailand for 180 days or more in a😅
Wie definiert sich ein Steuerjahr? (von... bis) Ich bin z. B. im Oktober 2023 eingereist und bleibe bis Mai 2024. Also 2023 sins das 3 Monate und 2024 dann 5 Monate. Aber inagesamt 8 Monate.
Ich bekomme meine Rente auf ein deutsches Konto und ziehe in Thailand bei atm-m mit einer Visa Prepaid Card oder wieser kreditkarte wie sieht die Besteuerung aus
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind 150000 Bath pro Jahr steuerfrei. Meine Rente beziehe ich aus Deutschland und der Schweiz. Es sind trotzdem nicht mehr als ca. knappe 800000 Bath. Bin ich steuerfrei, wenn ich den Transfer nach Thailand zwischen mir und meiner thailändischen Ehefrau aufteile? Also so ca. alle zwei Monate 100000 Bath schenke.
Das würde ja bedeuten, dass Sie Ihrer Frau aufs Jahr 600.000,00 Baht schenken würden und nur noch 200.000,00 Baht übrig wären. Dann wären Sie steuerfrei, da Sie unter 270.000,00 Baht ( 150.000,00 und jeweils 60.000 Freibetrag für Sie und Ihre Frau) lägen.
§ 42 Für die Zwecke der Einkommensteuerberechnung sind die steuerpflichtigen Einkünfte der folgenden Kategorien steuerfrei: Einkünfte aus Unterhalt und Unterstützung oder Schenkungen von Vorfahren, Nachkommen oder Ehegatten, jedoch nur für den Teil, der 20 Millionen Baht während des gesamten Steuerjahres nicht übersteigt. (28) Einkünfte aus Unterhalt und Unterstützung aus moralischen Gründen oder aus Geschenken, die im Rahmen einer Zeremonie oder bei Anlässen gemäß Brauch und Tradition von Personen erhalten werden, die keine Vorfahren, Nachkommen oder Ehegatten sind, jedoch nur für den Anteil, der insgesamt zehn Millionen Baht nicht übersteigt Steuerjahr. (29) Einkünfte aus Schenkungen, bei denen ein Spender seine Absicht zum Ausdruck gebracht hat oder den Anschein erweckt, die Absicht zu haben, die Schenkungen gemäß den in einer Ministerialverordnung festgelegten Regeln und Bedingungen für religiöse, pädagogische oder gemeinnützige Aktivitäten zu verwenden.“ 14
Ich glaube du musst dich informieren. Ich weiß von jemandem der bei der Steuerbehörden nachfragt hat und sich den Gesetzes Text angesehen hat, passive Einkünfte sind steuerfrei!
Stimmt leider nicht. Hier ein englische Übersetzung eines FAQs der thailändischen Steuerbehörde zu dem wie steuerpflichtiges Einkommen definiert wird: Q1: What kind of income shall be taxed upon bringing into Thailand, according to Section 41 and DI. Paw. 161? A: Foreign-sourced income subject to Thai personal income tax upon bringing into Thailand is an assessable income under Section 40(1) to (8) of the Thai Revenue Code. Assessable income under Section 40 of the Revenue Code: 1. Employment 2. Independent personal services 3. Goodwill, copyright and other (intangible) rights 4. Interest income, dividends and capital gains 5. Rental from property 6. Professional services 7. Hire of work (i.e., services contracts) 8. Business, commerce, agriculture, industry, transport, etc.
@@PerspektiveAusland dann sind die Steuerbehörden in Thailand unwissend, aber ihr wisst es natürlich. Es ist so, dass passive Einkünfte immer noch steuerfrei sind!
Sehr gute Erklärung des Sachverhalts. Toll wäre es, wenn die Steuerberechnung noch erklärt werden könnte. Ich habe zwar auch schon einiges gelesen, bin aber etwas unsicher, wie die Freibeträge in Anspruch genommen werden können! Insbesondere interessiert mich die Berechnung für einen verheirateten über 65 jährigen wo die Ehefrau nicht arbeitet! Ist meine Annahme richtig...100000 Grundfreibetrag 60000 für den Ehemann 60000 für die Ehefrau und zusätzlich 190000 weil der Ehemann, also ich, über 65 Jahre jung ist! Update 23.2. Wahrscheinlich ist es so, das die 190000 kein Freibetrag sind! Es ändert sich die Besteuerungstabelle insofern, das 0 - 190000 frei sind anstatt wie bisher 0 -150000. Daraus ergibt sich lediglich eine Ersparnis von 5 % aus 40000 , also 2000 Baht!
Bei ständigem Wohnsitz im Ausland wirst du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Damit fallen Grundfreibeträge, Kinderfreibeträge u. Splitting weg, also alle steuerlichen Vergünstigungen, u. deine Rente wird ab dem ersten Euro mit Steuerklasse 1 versteuert. Das solltest du unbedingt vermeiden u. auf jeden Fall dein ersten Wohnsitz in Deutschland behalten.
bin abgemeldet aus D. Wohnsitz Thailand.Steuererklärung muss ich auch nicht mehr abgeben nach Rüvksprache mit FA Neubrandenburg. Nach DBA hat Thailand das Besteuerungsrecht
@@haraldmannel8484 dann hast du mit der DBA Glück gehabt, ohne kann es auch anders laufen bzw. das Gastland besteuert event. höher bzw. nochmal u. du bist auch noch beschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
@@anthonyblend9917 es kann allenfalls eine Aufrechnung der gezahlten Steuern stattfinden. In meinem Fall hat nur Thailand das Besteuerungsrecht für meine Rente aus der deutschen Rentenversicherung, weil dieses im DBA Thailand zugewiesen wurde. Außerdem würde ich als Verheirateter mit meinem Renteneinkommen in Deutschland keine Steuern bezahlen bei gemeinschaftlicher Veranlagung, weil man 2024 in diesem Fall über 2700 Euro Rente bekommen müsste! Also nur noch Thailand! Und da hoffe ich, das sie wegen der Komplexität der vielen DBA mit den Ländern und den Schwierigkeiten mit der Beschaffung der notwendigen Dokumente und ihrer Übersetzung, die Finger davon lassen. Denn der Finanzbeamte in der Provinz hat sicher Probleme, die englischsprachigen verschiedensten DBA in Juristensprache zu verstehen und richtig auszulegen!
Sehr geehrte Damen und Herren Ich lebe seit 8 Jahren in Thailand, bin Rentner und beziehe eine Altersrente. Gibt es in der neuen Regelung ab wieviel ich Steuern bezahlen muss (mindestbetrag) bezogen nur auf meine Rente. Im voraus herzlichen Dank. Mfg Roland Pfaffl
Danke für das Video. Sehr sachlich und informativ. Leider wurde nicht erwähnt, wie Ausländer in Thailand mit einem NON-O Visa, steuerlich behandelt werden, welche mit einer Thai Frau verheiratet sind und einem gemeinsamen Kind und keiner Arbeit mehr nachgehen. Weder in Deutschland noch in Thailand. Aber dennoch genug Cash in Deutschland haben. Das werden spannende Zeiten für der viele Farangs hier in Thailand. Aber ich hab schon einen Plan. 😊
Da will wohl ein deutscher Steuerberater neue Kunden gewinnen. Lasst Euch nicht verrückt machen! Thailand ist nicht Deutschland und was geschriegen ist wird in den seltensten Fällen umgesetzt.
Wenn ich das richtig verstehe bezieht sich das also nur auf nach Thailand überwiesene Beträge. Nehmen wir mal folgendes Szenario an: ich lebe mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand, habe aber mein Girokonto & Wertpapier-Depot in Deutschland, auf das Depot erhalte ich pro Jahr ca.40,000 EUR Dividenden und ich hebe jeden Monat (z.B.) 2.000 EUR per EC-Karte/Visa-Card/Master-Card an einem Geldautomaten in Thailand ab. >> sehe ich das korrekt, dass hier keine Steuer anfällt ? >> wie sollte sowas von den thailändischen Behörden überhaupt kontrolliert werden ??? Vielen Dank für ein Feedback !
Also erstmal ja - was im Ausland bleibt ist steuerfrei. Die Sache mit der Verwendung von Karten ist eben noch ungeklärt. Scheint steuerfrei zu sein, aber es ist ungewiss. Keine Ahnung, wer das wie kontrollieren will 😂
@@PerspektiveAusland Danke für die Antwort ! 👍 Kartenabhebung dürfte schwer zu kontrollieren sein, insbesondere wenn man das auch noch a7ufsplittet a la 1x EC-Karte ATM Bank X / 1x Visacard bei AT Bank Y / 1x Mastercard ATM Bank Z. 😂
Gute Idee. Geschenke an die Ehefrau sind nach der thailändischen Steuer-Gesetzgebung (§ 42) bis zum einem Betrag von 20 Millionen Baht im Jahr steuerfrei. Es muss allerdings erkennbar sein, dass es sich bei dem Geldbetrag um ein Geschenk handelt.
Wird interessant zu sehen, wie die Nachbarländer von Thailand darauf reagieren. Die freuen sich schon auf die Leute, die aus Thailand verscheucht werden. Und werden garantiert eine ähnliche Steuer einführen, wenn die merken, dass da ohne großen Aufwand was zu holen ist.
Ich befürchte die haben schon Blut geleckt, die $ Zeichen in ihren Augen kann ich förmlich riechen. Ich will mich ungerne überraschen lassen, deshalb werde ich für den Rest des Jahres meine Rente meiner Frau als „Geschenk“ überweisen, bleibt ja „in der Familie“. Somit kann ich entspannt der Entwicklung entgegen sehen. Im laufe des Jahres wird man sehen, wohin die Reise geht…
Genau. Aber wie ist es, wenn ich nach 179 Tagen Thailand verlasse und meine Thailändische Frau- 2 Staatsangehörigkeiten - in Thailand bleibt?? Sie hatte kein Einkommen, bekommt aber von mir Geld zum leben. Wird sie nun automatisch auch steuerpflichtig?
Hallo, vorerst einmal herzrlichen Dank für das informative Video. Ich bin Schweizer, demnächst 78 Jahre alt, und mit einer Thai verheiratet, in Chiang Mai in einem selbst gebauten und voll bezahlten Haus lebend. Ich habe zwei sehr hohe Renten, einmal die sstaatliche Rente der AHV in der Schweiz, zweitens die 2. Säule genannte Pensionskasse. Monatliche Rente ein paar hunderttausend Baht. Seit der Ankündigung der neuen Steuerregelungen in Thailand überweise ich unseren monatlichen Bedarf nicht mehr an mich, sosndern an meine Frau. Meine Fragen: 1. umgehe ich damit legal meine Steuerpflicht? 2. Wird dadurch und stattdessen meine Frau steuerpflichtig? Besten Dank für deine Antwort und möglicherweise nachfolgende Beratung.
Ja, es geht ja um den Betrag der aus dem Ausland überwiesen wird egal ob es an einen Expat oder an einen Thailänder überwiesen wird. Die Frage ist einfach ob es überhaupt Einnahmen aus der Rente betrifft oder nicht, das ist noch nicht geklärt. Das weiss noch keiner.
Wenn Ihre Frau ein eigenes Konto hat und Sie ihr einen Betrag von nicht mehr als 20 Millionen Baht im Jahr schenken, dann ist dies nach dem thailändischen Steuerrecht steuerfrei, sofern es als Geschenk deklariert wurde. Steuerfreie Geschenke sind daher legal.
Bin in Altersteilzeit, bekomme monatlich noch 2 Jahre mein Gehalt aufs deutsche Konto überwiesen. Meine Tochter überweist dann monatlich Geld auf mein thailändisches Konto. Mache jährlich meine Einkommenserklärung. Werden die Überweisungen meiner Tochter auch steuerpflichtig??
Du zahlst darauf doch ohnehin Steuern in Deutschland, oder? Diese Steuer wird in Thailand voll angerechnet gemäß den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens.
Thailand 5-35% 20% 7% Thai individual income tax rates are progressive, up to 35%. Personal Income tax rates applicable to taxable income are as follows: Taxable Income per year (Baht) 0 - 150,000 150,000 - 300,000 300,000 - 500,000 500,000 - 750,000 750,000 - 1,000,000 1,000,000 - 2,000,000 2,000,000 - 4,000,000 Over 4,000,000 Tax rate Exempt 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% An individual is considered tax resident if he/she is in Thailand for 180 days or more in a
Und was mich auch noch interessieren würde: wenn man so ein Darlehen oder eine Schenkung vom Ausland macht, und die Behörde dann rückwirkend Steuern dafür will, weil sie es doch rückwirkend verbieten und Steuern wollen? Dürfen sie das?
Bei denn Renten kommt doch die Doppelbesteuerung zum Zug also müsste man die in Thailand ja nicht mehr versteuern. Und wie soll man das Geld das man jetzt nach Thailand schickt und ende Jahr die Steuererklärung abgibt beweisen das es im 2023 verdient worden ist?
@@PerspektiveAusland Aber wie muss man in Thailand beweisen das das Geld das mann nach Thailand schickt schon versteuert ist? Ich zum Beispiel ziehe demnächst nach Thailand und möchte in denn nächsten Monaten einiges Geld auf mein Konto senden und wie soll ich das bei der Steuererklärung Beweissen?
@@PerspektiveAusland 1. Renten sind in Deutschland ja überhaupt nicht steuerpflichtig, wenn man dort keinen Wohnsitz mehr hat! 2. Stellt sich für mich folgende Frage bezügl. Einkünften, wie z.B. eine Pension, die nach DBA in Deutschland steuerpflichtig ist und dort versteuert wird. Müsse diese Einkünfte in TH gar nicht mehr versteuert werden oder werden die Deutschen Steuern nur angerechnet und es werden nur die in Thailand übersteigenden Steuern fällig!
@@videointhailandBei Pensionen bzw. Ruhegehältern gilt Artikel 18 Abs.2 des zwischen Deutschland und Thailand geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens. Hier greift die 183 Tageregelung aus dem Abkommen nicht.Pensionen werden in dem Land versteuert wo sie gezahlt werden und sind in dem anderen Land, also in Thailand komplett steuerfrei.
Das ist m. E. nur halbrichtig. Gem. DBA gilt, wenn Du in D versteuert wirst und die Steuer in Thailand höher ist, Deine in D bezahlte Steuer auf die thailändische angerechnet wird. Beispiel bei mir: ich zahle in D aktuell etwa 600 Euro Steuern (wegen Verlust aus Verm. + Verp., Freibeträge wegen Pflege von Verwandten, Behinderung usw.). In Thailand müsste ich aber voraussichtlich etwa 115K Steuern im Jahr zahlen (aktuell etwa 3.000 Euro). Dann verlangt der thailändische Staat die Differenz von 2.400 Euro von mir. Oder sehe ich das falsch? Das wäre schon ein Grund über ein anderes Zielland nachzudenken
Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung nicht. Ist man in Deutschland von der Steuer befreit weil man als in Thailand ansässige Person steuerpflichtig ist, so spricht doch nichts gegen die Zahlung von Steuern. Hier gibt es eine prozentuale Einkommensstaffelung, die ohnehin erst ab 150.001 Baht greift. Zudem kann man mit vielen Freibeträgen sein Einkommen reduzieren.Einfach mal nachlesen, was da infrage kommen könnte. Und von der Möglichkeit der steuerfreien Geldgeschenke könnte man ja auch noch Gebrauch machen. Siehe hierzu die Möglichkeiten nach § 42 der thailändischen Steuergesetzgebung. Also besteht kein Grund aus Thailand zu flüchten.
@@phenchansuayluk6497 Naja. 150K THB sind ja nun nicht wirklich viel, ein Farang kann davon nicht leben. Ich habe mal ausgerechnet daß ich mit meiner (nicht wirklich üppigen) Rente ohne Absetzungsmöglichkeiten, die ich noch nicht im Detail kenne, aktuell knapp 115.000 THB im Jahr Steuern zahlen müsste, also fast 10K im Monat. in D zahle ich aktuell etwa 600 Euro im Jahr. Finde den Fehler
@@phenchansuayluk6497 aber sehr wohl! Ich (und viele andere Rentner) bringe(n) Thailand Devisen, zahlen bereits Steuern (z.B. Umsatzsteuer) und sollen dann noch gemolken werden? Nur wenn die Expats gleiche Rechte und gleiche PREISE bekommen wie die Thais!
Das Ärgerliche ist, dass man auch dann eine Steuererklärung IN THAILÄNDISCHER SPRACHE abgeben muss, wenn die Zuflüsse nicht in Thailand steuerpflichtig sind (z.B.Beamtenpensionen, wo Deutschland das Besteuerungsrecht hat). Darüber hinaus wird man sämtliche Nachweise in die thailändische Sprache übersetzen (und vielleicht sogar in Bangkok beglaubigen) lassen müssen. Alles ein Heidenaufwand an Kosten und Zeit. Ob ausreichende Kapazitäten für Übersetzungen und Beglaubigung zur Verfügung stehen werden? Ich kann mir gut vorstellen, dass Expats zunächst Thailand für 1/2 Jahr den Rücken zukehren werden und später vielleicht ganz. Das bedeutet dann auch weniger Investitionen in Immobilien, was jetzt schon Touristen fast unmöglich gemacht wird, weil sie nur mit einem völlig überzogenen Höllenaufwand ein Bankkonto in Thailand eröffnen dürfen.
So weit ich weiß gibt es die thailändischen Steuerformulare auch in englischer Sprache.Eine Steuererklärung ist aber ohnehin auch nur dann einzureichen wenn man als Pensionär in Thailand überhaupt steuerpflichtig ist. Das ist nach dem Doppelbesteuerungsgesetz jedoch nicht der Fall, da für deutsche Pensionäre in Thailand keine Steuern erhoben werden. Dieser Passus steht dort in Artikel 18, Abs.2 in deutscher und thailändischer Sprache.Warum man dann trotzdem eine Steuererklärung einreichen sollte ist für mich nicht nachvollziehbar.
Doppelbesteuerungsabkommen Artikel 19, Abs.2 (2) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts eines der beiden Staaten an eine natürliche Person für frühere Dienstleistungen gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.
Mir ging es um das hier,weil ich eine Pension bekomme... Artikel 19 Öffentlicher Dienst (1) a) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden. b) Diese Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und i) ein Staatsangehöriger dieses Staats ist oder ii) nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten. (2) a) Ungeachtet des Absatzes 1 können Ruhegehälter oder ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden. b) Diese Ruhegehälter oder ähnlichen Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staats ist. (3) Auf Gehälter, Löhne, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften erbracht werden, sind die Artikel 15, 16, 17 oder 18 anzuwenden.
@@riklak Um welches Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich ? In Artikel 19 des zwischen Deutschland und Thailand geschlossenen Abkommens steht etwas ganz anderes.
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Bravo, 👍 diesmal kann ich mit der Berichterstattung was Thailands neue Auslegung eigentlich seit Jahren bestehenden Gesetz was Auslandsüberweisungen betrifft, wirklich was anfangen mit Abstand das Beste und Zutreffendste was mir im deutschsprachigen Raum dazu bisher zu diesem Thema zu meinen Ohren und Augen gekommen ist!
Vielen Dank für die Ausführungen zu den anstehenden Änderungen im thailändischen Steuerrecht. Als ehemaliger Steuerberater (seit 5 Jahren im Ruhestand) - dem zudem das thailändische Steuerrecht nicht geläufig ist - frage - beziehungsweise wundere ich mich warum die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Königreich Thailand vom 10. Juli 1967 unerwähnt bleibt, bzw. dieses DBA möglicherweise von den thailändischen Behörden unbeachtet bleibt.
Das. o.g. DBA ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag an dessen Bestimmungen sowohl die Bundesrepublik wie auch das Königreich Thailand gebunden ist. Es genießt als Lex Specialis Anwendungsvorrang vor den allgemeinen steuerrechtlichen Bestimmungen beider Länder.
So ist zunächst ist im DBA u.a. geregelt auf welche Personen dieses Recht anzuwenden ist.
1. Zunächst muss die Person, auf deren deutsches Einkommen Steuern erhoben werden soll, zunächst entweder:
a) Ein thailändischer Staatsangehöriger sein, oder
b) Eine in Thailand ansässige Person sein. Hier stellt sich sodann die auslegungsbedürftige Regelung wer als ansässige Person anzusehen ist. Allerdings wurde dieser Begriff im DBA ausreichend deutlich und abschließend definiert. Danach ist eine als in Thailand ansässige Person anzusehen, wer:
nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, (oder) ihres ständigen Aufenthalts,(oder) ihrer Eintragung, (oder) ihrer Errichtung, ihres Sitzes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Auch diese Begriffe bedürfen wieder Auslegung.
aa) Wohnsitz
unter Wohnsitz sind Räumlichkeiten zu verstehen, die objektiv zum dauerhaften Wohnen geeignet und bestimmt sind. Sie müssen eine selbstständige Lebensführung ermöglichen, also so ausgestattet sein, dass sie ihren Bewohnern eine dauerhafte Bleibe bieten. Es genügt eine bescheidene Bleibe. Eine abgeschlossene Wohnung i. S. d. Bewertungsgesetzes ist nicht erforderlich. Auch darauf, ob die Räumlichkeiten mit eigenen oder fremden Möbeln und Gerätschaften ausgestattet sind, kommt es nicht an.
bb) ständiger bzw. gewöhnlicher Aufenthalt
als gewöhnlichen Aufenthalt ist anzusehen, wenn er sich an einem Ort oder in einem Gebiet u. U. aufhält, die darauf schließen lassen, dass er sich dort nicht nur vorübergehend aufhält. Dies ist durch die Gesamtumstände im Einzelfall zu bestimmen, wobei die Gründe für den Aufenthalt, die Bindung zum In- bzw. Ausland (z. B. die familiären Verhältnisse) sowie die Häufigkeit zu berücksichtigen sind.
Wie wir sehen, ist die viel zitierte 183 Tage Regelung also zunächst einmal unbeachtlich. Allerdings gilt auch grundsätzlich, das stets von einem gewöhnlichen Aufenthalt auszugehen ist, wenn dieser 6 Monate übersteigt. (kurzfristige Unterbrechungen sind nicht einzubeziehen und die 6 Monate müssen nicht ein einem Veranlagungszeitraum liegen, heißt auch ein Aufenthalt von September bis April des Folgejahres begründet einen gewöhnlichen Aufenthalt.
2. Zudem stellt sich die Frage, was ist mit denen, die sowohl in Th wie auch in D einen Wohnsitz wie auch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben? Auch diese Situation hat das BDA geregelt.
a) Verfügt die Person in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);
b) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragsstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat;
c) Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragsstaaten oder in keinem der Vertragsstaaten, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.
Davon ausgehend, das die meisten deutschen Rentner, die in Thailand leben, den Bestimmungen des DBA's unterliegen, muss jedoch festgestellt werden, das das Recht Thailands deutsche Einkommen zu besteuern nicht uneingeschränkt ist. Das DBA regelt in den einzelnen Artikeln welches Land welche Einkünfte besteuern darf, so u.a.:
1. Art 6 unbewegliches Vermögen
Zu Einkünften aus unbeweglichen Vermögen gehören in der Hauptsache Miete und Pacht. Nach dem DBA sind diese Einkünfte in dem Staat zu versteuern, in dem das Vermögen liegt. Mit anderen Worten, in Deutschland erzielte Mieten und Pachten sind ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig. Die thailändischen Behörden können nach dem geltenden Recht auf diese Einkünfte keine Steuern erheben.
2. Art 14 Einkünfte aus Arbeit
Diese Einkünfte können nur in dem Staat besteuert werden, in dem sie bezogen werden, es sei denn die Arbeiten werden in dem anderen Staat ausgeführt. Mit anderen Worten, für in Deutschland geleistete Arbeit sind in Deutschland Steuern zu entrichten. Übt jedoch eine in Deutschland angestellte Person in Thailand aus, hat Thailand das Recht diese Arbeit zu besteuern.
3. Art 18 Ruhegehälter
Bei diesem Artikel handelt es sich um den am meisten kontrovers diskutierten Artikel aller DBAs weltweit, ein Artikel, mit dem sich die deutschen Behörden ein grandioses Eigentor geschossen haben. Mehr dazu später.
Eindeutig ist zunächst der Absatz 1 des Artikels. Der besagt nichts anderes, das bezogene Ruhegehälter nur dann in Deutschland zu besteuern sind, wenn diese in Deutschland bei dem zahlenden Betrieb steuermindernd geltend gemacht werden können. Mit anderen Worten zahlt der ehemalige Arbeitgeber eine zugesagte Betriebsrente direkt aus, führt das zu steuermindernden Ausgaben und nur Deutschland hat das Recht, diese Rente zu besteuern. Wird die Betriebsrente allerdings von einer Versicherung, einem Pensionsfond o.ä. ausgezahlt, führt dies in Deutschland nicht zu steuermindernden Ausgaben Hier erhält nach dem DBA Thailand das Recht diese Einkünfte zu besteuern.
Hoch interessant ist jedoch der Absatz zwei dieses Artikels, der mit dem grandiosesten deutschen Eigentor aller Zeiten. Dieser Absatz betrifft die allgemeinen Renten, die von der DRV, der Knappschaft usw. bezahlt werden.
Grundsätzlich wären die Renten in dem Staat zu besteuern, in dem diese gezahlt werden. (Das DBA führt hierzu aus, dass diese Renten in dem anderen Staat - in unserem Fall in Thailand - von der Steuer befreit sind). Aber: unverständlicherweise wurde diese Regelung auf Renten eingeschränkt, die vom einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, eingeschränkt. Die allgemeine deutsche Rente wird jedoch weder vom Vertragsstaat noch einem seiner Länder, noch einer Gebietskörperschaft, noch von einem Sondervermögen ausbezahlt. Die DRV wie auch die Knappschaft, die die Rente auszahlen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Körperschaften sind jedoch nicht Bestandteil der abschließenden Aufzählung des Abs. 2, somit hat Deutschland kein Recht diese Rente zu besteuern, zumindest sofern der Bezieher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz nach dem ersten Absatz in Thailand hat. Das bedeutet nichts anderes als das Thailand das uneingeschränkte Recht diese Renten an Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Thailand zu besteuern. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob diese Renten auf ein deutsches oder ein thailändisches Konto ausgezahlt werden.
4. Art 17 Ruhegehälter öffentlicher Dienst
Hier gibt es wenig zu sagen, Ruhegehälter des öffentlichen Dienstes sind in Deutschland zu versteuern und bleiben in TH steuerfrei.
Es ist zudem davon auszugehen, das andere Länder ebenfalls Abkommen mit Thailand geschlossen haben, deren Bestimmungen Vorrang vor dem allgemeinen Steuerrecht haben.
Ich kann mir derzeit beim besten Willen nicht vorstellen, wie:
1. die thailändischen Behörden Steuererklärungen bearbeiten wollen/können in denen es eine Vielzahl vom thailändischen Recht abweichenden Bestimmungen gibt.
2. ein "normaler" Steuerpflichtiger eine thailändische Steuererklärung abgeben soll, bei der eine Vielzahl von konkurrierenden Vorschriften beachtet werden müssen.
3. welche kompetenten thailändischen Steuerberater verfügbar sind, denen es erlaubt ist Steuererklärungen für Dritte zu erstellen und die sowohl die Vorschriften des DBA's - mithin immerhin ein Teil des deutschen Steuerrechts - beherrschen.
Hervorragender Kommentar
Ein wirklich super toller Beitrag! Herzlichen Dank dafür und alles Gute!
Super Bericht vielen Dank dafür
Sehr guter Kommentar. Bin auch gespannt, wie die Thaibehörden das alles stemmen wollen. Ebenso wäre es Witz, wenn wie geschildert Immobilien (gekauft mit versteuertem Geld) nicht als Bestandsvermögen gezählt würden.
Ich besorge mir jetzt den Vertrag von 1967. Herzlichen Dank für diesen kompetenten Beitrag.
Sehr informativ und mit Abstand das Beste, was ich bisher zu diesem Thema gehört habe.
Doppelbesteuerung wurde nicht erwähnt.
Ja, würde mich auch interssieren. Wenn in Thailand besteuert wird, sollte die Steuerpflicht in Deutschland enfallen. Wahrscheinlich kann man sich über eine Steuererklärung die in Deutschland einbehaltene Steuer zurückerstatten lassen.
Vielen Dank für die umfangreiche Zusammenfassung der aktuellen Sachlage ... Es bleibt jedoch eine Frage offen .. Greift das Doppelsteuerabkommen das Thailand mit vielen EU Ländern hat ? .. Was ist wenn ich in meinem Ursprungsland auf Grund meines Status immer als uneingeschränkt steuerpflichtig behandelt werde ?? Das ist bei pensionierten Beamten , Soldaten usw. in vielen Europäischen Ländern der Fall das Versorgungsbezüge / Pensionen direkt vor Ort versteuert werden und nur der steuerlich bereinigte Betrag zur Auszahlung kommt .. Vielen Dank vorab
Danke , endlich mal ein Video zum brisanten Thema mit Hand und Fuß
Bitte Regelung gem. Doppelbesteuerungsabkommen ergänzen. Danke.
Vielen Dank für eure Arbeit! Wie immer super informativ und hilfreich 👍🏽
Danke!
Ich stelle mir immer noch die Frage,duerfen denn Renten ueberhaupt besteuert werden,denn sie wurden ja vor 2024 erarbeitet.Denn wenn ich das so verstanden habe,duerfen Ersparnisse,die vor 24 erziehlt wurden,nicht besteuert werden.Yaehlen dann nicht Renten zu Ersparnissen,die man sich ja im Leben erarbeitet hat?
Logisch wäre es!
Nach dem original thai paper sind zum Versteuern in betracht zu ziehen:
Arbeitsentgelte im Ausl.
Gewinne aus geschaeftstaetigkeit im Ausl.
Gewinne die aus Eigentum im Ausland anfallen.
Es geht nur um die Gelder die in einem Steuerjahr (01.01-31.12) , in dem man sich selber in TH mehr als 180 Tg. insgesamt Aufgegalten hat.
Es nusa erst steuerlich beruecksichtigt werden in dem Jahr in dem das Geld eingefuehrt wird.
Renten aus der gesetzlichen Versicherung sins keine Arbeitsentgelte. Auch sind die Rentenpunkte entstansen als man noch nicht in TH war .
Sie sind auch keine Einkommen aus Geschaeftstaetigkeit.
Sie sind auch keine Gewinne durch Eigentum. Eigentum ist etwas was man veraeussern kann. Z.b Aktienpakete, Bankguthaben, Haeuser, Urheberrechte. Mit Rentenanspruechen geht das nicht.
Daher passt keines der o.g. Kriterien auf die normale Rentw in DE.
Herzlichen Dank für die aktuelle Information zum Thema. Es fehlte nur die Einkünfte aus einer Erbschaft. VG
Einkünfte aus Schenkungen von Vorfahren sind, soweit sie 20 Millionen Thaibaht im Jahr nicht übersteigen,gemäß Artikel 42 des thailändischen Steuergesetzbuches steuerfrei.Dürfte daher m.E. wohl auch auf Erbschaften Anwendung finden.
Super, Danke. Es wäre sehr Wichtig, verbindliches über die Freibeträge zu hören!
Ich habe noch eine Frage. Mein deutscher Rentenanteil beträgt 900 Euro so bin ich in Deutschland unter der Steuerpflicht. Thailand möchte trotzdem eine Steuer erheben. Ist das dann nicht wie eine Doppelbesteuerung?
Super Überblick. LTR Visum ist der Königsweg bei mehr als 80000 USDollar Einkommen, da absolut steuerfrei. Ansonsten einfach Kurzfristkredit aufnehmen, dokumentieren und gleich (z.B.am selben Tag) wieder tilgen. Damit wurde das Geld aus einem Darlehen und nicht aus Einkommen generiert und überwiesen.
Danke für die guten Tipps!
Hallo Axel, angenommen ich/wir würden den oben beschriebenen Königsweg wählen und ein LTR Visum ins Auge fassen, wäre dann ein Bestandsvermögen z.B. aus Ersparnissen als 80.000,00 USD Einkommen anerkannt oder muß es sich dabei um wiederkehrende Einkünfte nicht unter USD 80.000,00 handeln? Eine Idee?
@@markussetz8361 mindestens 80‘000 $ Einkommen pro Jahr oder weniger und zusätzlich hohe Investment in Thailand.
Kurzfristkredit gleich am selben Tag tilgen... da wäre ja Thailand schön blöd, wenn das klappen würde.
Kredit ist Kredit
👍 Danke für die Infos 😀
Werde die 179 Tage Regelung nutzen. 3 Mon. D 3 Mon Philippinen
Mit diesem Gedanken spiele ich auch schon, zumindest ähnlich. Unter 180 Tage in Thailand und 180 Tage irgendein Nachbarland…
Kommt für mich auch in Frage
Können die Schenkungen auch monatlich erfolgen?
Vielen Dank für die Infos, leider sind noch zuviele Fragen offen. Bargeldeinfuhr ist auch eine Möglichkeit. Freue mich auf weiter Infos sobald verfügbar. Gruß aus Pattaya...
Logo für mich, keine Überweisungen, Bargeldeinfuhr selber oder über Bekannte.!
@@ChristianBurerBlöde Frage aber eingeführtes Bargeld kann somit auch nach 180 Tagen Steuerfrei verwendet werden in Thailand?
Bargeld wird wahrscheinlich ähnlich wie Kartenzahlungen besteuert. Oder kann es noch absurder werden?
bis anhin die beste Aufklärung zu diesem Thema
Über das Doppelbesteuerungsabkommen habe ich nichts gehört, oder überhört?
Wie sieht es denn dann aus wenn man sein Depot Beispielsweise bei der Consors hat seinen Wohnsitz in Thailand bei der Bank anmeldet, die Dividenden gehen ja weiterhin auf mein deutsches Konto. Demnach wäre der Betrag lediglich nach Thailändischen Steuerecht zu versteuern was sowieso günstiger wäre. Da dann das Steuerabkommen zwischen Thailand und Deutschland ins greift.
Möchte sehen wie sie das durchsetzen wollen. Lebe von meinem erspArten
Laut Gesetzestext nicht betroffen - alles gut
Ganz einfach, wer ein Rentervisum beantragt, bekommt ein neues Formular: TM Tax. 😅😮😊
Danke für den informativen Bericht.
Wie hoch muss denn die Überweisung versteuert werden?
Vielleicht sind es nur wenige Prozent! Dann kann ich auch länger als 180 Tage bleiben.
Mein Gedanke zu Renteneinkünften: auch wenn ich die Rente oder Pension erst heute ausbezahlt bekomme, erdient habe ich sie mir doch schon in den letzten 40 oder mehr Jahren. Könnte dies generell eine Argumentationsgrundlage sein?
das habe ich mich auch schon gefragt!
clevere Idee ☝
Hi. Über das Jahr bin ich nicht länger als 180 Tage in Thailand. Eine Schenkung ist gemäß Deinem Video nach thailändischem Steuerrecht bis 20 Mio. Thb steuerfrei. Was könnte / würde es steuerrechtlich bedeuten, wenn ich einem Thai-Bürger einen höheren Betrag als Schenkung überweise um ein Haus zu kaufen? Dieser Betrag wäre aus einem Bestand der heuer frei und in D komplett versteuert wird. Was wäre dabei zu beachten, für den Thai, für mich. Momentan versuche ich hierüber Info zu erhalten. Dein Video war mir schon mal hilfreich. Könntes Du mir bitte soweit möglich auf meine Frage antworten.
vielen Dank aus München ..
Wenn man sich nicht länger als 180 Tage im Jahr aufhält gilt man als nicht ansässig und ist daher komplett steuerfrei. Wenn Sie die Summe für das Haus in dieser Zeit überweisen besteht demnach keine Steuerpflicht für diesen Betrag.Halten Sie sich hingegen länger in Thailand auf, so unterliegt der nach Thailand eingeführte Betrag der Steuerpflicht. Dies gilt aber nicht für Schenkungen an die Ehefrau, soweit diese 20 Millionen Baht im Jahr nicht überschreiten. Die sind nach § 42 der thailändischen Steuergesetzgebung steuerfrei, müssen aber als Geschenk deklariert sein. Ob eine Überweisung an fremde Personen gleichgestellt ist müßte geprüft werden. Ich habe da so meine Zweifel.
Besten Dank für das informative Video. Eine Frage hätte ich, die in eine ähnliche Richtung wie die Verwendung ausländischer Debit- oder Kreditkarten zeigt: Meine beiden Kinder besuchen eine Privatschule auf Phuket - Kosten jährlich ca. 50'000 EURO. Ist der Betrag einkommenssteuerpflichtig, wenn ich diesen Betrag zum Beispiel mit WISE ab meinem Konto in Europa direkt an die Schule zahle. Der Betrag landet somit nicht auf meinem persönlichen Bankkonto in Thailand. Wahrscheinlich ist auch dies noch abschliessend geregelt - oder?
Besten Dank. Folgendes mail hat mich vorgestern noch erreicht.
Die Schweize Botschaft in Bangkok freut sich, Sie zum virtuellen Townhall am 27. Februar 2024 von 15:00-16:00 Uhr (Bangkok-Zeit) mit einem hochrangigen Gast aus der Steuerabteilung des thailändischen Finanzministeriums einzuladen.
Während dieser Live-Sendung wird ein Rechtsexperte der Abteilung für Rechtsangelegenheiten des thailändischen Finanzministeriums, Einblicke in die neue thailändische Steuerpolitik für Einkünfte aus dem Ausland geben und Fragen von Schweizer Bürgern beantworten.
Fragen kann man per mail vorher einsenden bis Freitag, den 16. Februar, um 12 Uhr.
Danke! Solltest du daran teilnehmen bzw. sollte es eine Aufzeichnung oder Protokoll geben, freuen wir uns, wenn du deine Erkenntnisse mit uns teilst. Gerne per Email an kontakt@perspektiveausland.com
Der Podcast dieses Gesprächs der schweizerischen Botschaft wird ab 28.2. auf dem RUclips-Kanal "Swiss Embassy Thailand" Steuerfragen verfügbar sein. Viele Grüsse aus Hua Hin.
Ehrlich gesagt habe ich jetzt mehr Fragen wie vorher. Wenn ich eine normale Rente in Deutschland beziehe und diese dort versteuere und Sozialversicherung abführe und mir dann die "Nettorente" mach Thailand überweise und > 180 Tage mich im Lamd aufhalte muss ich dann nochmals Steuern abführen? Das wäre ja Wahnsinn.
Du bist bei 180 Tagen steuerfrei und basta.
Mehr gibt es nicht zu sagen
@@manomanarven vielen Dank aber ich habe keine 180 Tage eingegrenzt. Das Doppelbesteuerungsabkommen von 1968 ist mir bekannt. Es gilt übrigens die Regel mit 179 Tagen. Ab 180 Tagen gilt das oben genannte Abkommen nicht mehr. Meine Frage zielt eher darauf ab wenn ich in Thailand eben länger lebe, also bsp. ein Jahr und länger.
@@hansguenterbernhardt6729Wenn ich mich mal einmischen darf in die Diskussion. Ich lebe selber in Thailand mit einem Ritirement Visum,beziehe aber keine Rente. Zu Ihrer Frage:Die normale Rente welche sie monatlich beziehen wird ab 01.01.2024 steuerpflichtig wenn sie sich länger als 180(183)Tage im Land aufhalten. Jeder zahlt Steuern in dem Land wo die betroffene Person ihren Lebensmittelpunkt hat.Weil eine Rente im Ausland erwirtschaftet wurde wird dieses Geld in Thailand steuerpflichtig. Das wurde im Video ja auch gesagt.
@@AP-ut8yp besten Dank, bedeutet dann dass ich meine Rente in Deutschland versteuere und das verbleibende Nettogehalt nach Thailand überweise um meine Lebenshaltungskosten zu begleichen. In Thailand würde ich dann nochmals auf das Netto Steuern zahlen. Hintergrund: ich habe nicht vor mich aus Deutschland abzumelden. In Deutschland gilt das Prinzip dass ich dort meine Steuern entrichten muss wo ich das Geld erwirtschaftet habe. So habe ich es verstanden.
@@hansguenterbernhardt6729 Hallo. So wie ich es im Video verstanden habe ist es so. Jetzt schreiben aber "Steuerexperten"Kommmentare und weisen auf Das Doppelbesteuerungsabkommen hin nachdem es nicht so sein soll.Die Situation ist im Augenblick noch ein wenig schwammig. Und wenn sie in D-Land noch gemeldet sind, sind sie dort auf jeden Fall steuerpflichtig. Ich würde ihnen raten einen Steuerspezialisten(Anwalt)zu Rate zu ziehen,oder einfach nur abzuwarten was passiert. Wenn das wirklich wirksam wird dann werden die Th.Steuerbehörden sie sicher anschreiben.
Hallo, was mir an Info fehlt: Einkünfte aus Vermietung werden in Deutschland versteuert. Richtig. ABER: Müssen diese Einkünfte dann in Thailand GAR NICHT versteuert werden, oder kann man lediglich die in Deutschland gezahlte Steuer auf die in Thailand fällige Steuer anrechnen? (In meinem Fall sind die deutschen Mieteinnahmen wegen des Steuergrundfreibetrages steuerfrei, also "kostenlos" versteuert. Im zweiten Fall müsste ich also meine Mieteinnahmen in Thailand VOLL versteuern, da nichts anzurechnen ist).
Wie sieht es aus wenn man nach 2024 im Ausland Vermögen erbt und dieses Vermögen jedoch noch vor 2024 erwirtschaftet wurde.. ist das dann auch Steuerfrei wenn man es nach Thailand überweist?
Wie hoch ist denn die Steuer in Prozent?
www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/AEC/AseanTax-Thailand.pdf
www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/AEC/AseanTax-Thailand.pdf
Das kommt auf den Betrag an. Unter 150000 steuerfrei bis 300000 5 % , bis 500000 10 % usw.
150000 pro Monat oder im Jahr?
Gibt es Einkommens Freibeträge? Wenn man z. B . Unter 600€ liegen sollte?
Vielen Dank im vorraus für eine Antwort
F. H.
Bis 150.000 Baht im Jahr zahlt man überhaupt keine Steuern und für die nächsten 150.000 nur einen ganz geringen Steuersatz,nämlich nur 5 %. Ob der überhaupt voll berechnet wird ist fraglich, da es ja diverse Verminderungsfreibeträge gibt. So gibt es meines Wissens 60000 Baht Freibetrag für einen selbst und weitere Freibeträge für die Ehefrau und auch für Kinder und noch diverse andere.Aber gehen wir mal davon aus, dass Sie 600,00 Euro monatlich bzw. 7200,00 Euro jährlich haben. Das wären in etwa nach dem Wechselkurs 276000 Baht.Davon sind 150.000,00 Baht komplett steuerfrei , sodass noch 126.000 Baht steuerpflichtig wären. Hiervon können Sie noch 60.000 Baht für sich als Freibetrag abziehen, sodass noch -vorausgesetzt Sie könnten nichts weiteres absetzen- 66000 Baht steuerpflichtiges Einkommen verbleibt, worauf Sie lediglich 5 % Steuern zahlen, was eine Jahressteuer von 3.300 Baht, also weniger als 100 Euro ergeben würde.
210k Baht sind Steuerfrei 150k sind Minimal Einkommen welche nicht besteuert werden plus 60k Freibetrag laut Thai Steuergesetz aber davon hier kein Wort nur das übliche wie dankbar wir sein sollen unser Geld hier in Thailand ausgeben zu dürfen wer was anderes denkt oder argumeniert ist respektlos
Das was mir der Thailändische Staat an Steuern wegnimmt kann ich im Land dann auch nicht mehr ausgeben… Eigentor 🤷🏻♂️
Wie hoch sind die Steuern in Thailand überhaupt ? Welche Unterschiede gibt es bei den Einkunftsarten und gibt es eine KEST? Wie werden DBAs ausgelegt? Wenn man zb in der EU versteuert hat .. und es ein DBA gibt?
Ich habe eine Frage meine Thailändische Ehefrau wohnt seit Oktober 2022 in Deutschland. Für das deutsche Finanzamt brauche ich das Formular der Einnahmen in Thailand bis zur Ausreise.
Muss ich das in Bangkok erledigen oder am Wohnort Phitsanulok?
Ich freue mich, insofern ein Feedback möglich ist.
Viele Grüße
Manfred
Der Link zum Q&A wäre interessant :)
Sehr gut geschildert. Zwei Anmerkungen: 1.1.24 kann ja nur gelten, wenn ich ab 1.1.24 uneingeschränkt steuerpflichtig bin. Ansonsten muss das Bestandsvermögen als solches gelten, solange man Steuerpflichtiger außerhalb Thailands war. Oder?
Dann Immobilien (oder zB Gold) gelten weltweit eigentlich auch als Bestandsvermögen. Wieso soll dann der Erlös aus dem Verkauf wie geschildert steuerpflichtig dein?
Ja, das sind gute Fragen. Die Regelung gilt als Einkommen, das ab dem 1.1.2024 erzielt wurde. Bestandsvermögen ist nur Barvermögen, dass vor dem 1.1.24 bestand.
danke für die Information
Gerne!
Muss das gesamte Einkommen besteuert werden oder gibt es einen steuerfreien Betrag ?
Ich war schon ein Jahr in Thailand, wie ist es wenn ich wieder nach Thailand komme? Ich bekomme Rente muss ich für die Steuer bezahlen, wenn ich sie auf ein Thailändischen Konto überwiesen bekomme.
Darf man Bargeld steuerfrei nach Thailand importieren? Wenn ja wieviel?
Ja, soweit ich weiß in unbegrenzter Menge, aber Beträge ab 20.000 Dollar oder andere Währungen mit gleichem Wert müssen meines Wissens bei der Einreise beim Zoll deklariert werden. Aber Achtung: in Europa gilt die Deklarierungspflicht schon ab 10.000 Euro.
Danke sehr. Ich kenne das auch so mit 180 Tagen weltweit, aber in welchem § steht das bitte genau, damit ich falls etwas, angeben kann? Dankeschön
In den Artikeln, die in der Beschreibung verlinkt sind, gibt es Quellenangaben
Wie sieht es denn aus wenn ich meiner thaländischen Ehefrau Geld als Schenkung auf ihr Konto überweise? Habe ich das richtig verstanden, dass das steuerfrei geht?
Ja, Geldgeschenke an die Ehefrau sind bis zu 20 Millionen Baht im Jahr steuerfrei. Da wurde jetzt auch im Thailand Tip drüber berichtet. Sie können es dort auch nochmal nachlesen.
Danke für diese sehr ausführliche Darstellung und Erläuterung! Besonders das Thema Bestandsvermögen finde ich sehr schwierig, wer über Jahrzehnte Kapital angespart hat (und das vermutlich auch irgendwann mal vor vielen Jahren bereits versteuert hat) würde bei einer Überweisung nach Thailand schlichtweg beraubt, wenn das als Einkommen gewertet würde. Aber nicht jeder kann sich gleich mehrere Konten dafür anlegen...
Also wie gesagt - das war erstmal nur Spekulation, aus Basis dessen, was in anderen Ländern (z.B. in UK) passiert ist, die das gleiche System haben. Da muss man vor Umzug in das Land ein separates Konto einrichten, auf dem danach keine Zuflüsse mehr erfolgen (Zinsen....). Von diesem "Clean Funds" Konto darf man dann steuerfrei überweisen. Ob es wirklich in Thailand soweit kommt, muss man abwarten.
@@PerspektiveAusland D.h. mann müsste dafür ein spezielles Sparkonto einrichten lassen, auf welches man auch keine Zinsen bekommen darf? Das Kapital wird dann einfach durch die Inflation "weggefressen" und man bekommt nicht mal die Minimalvezinsung?
Wenn ich z.b. meine Rente/Pension auf das Konto von meinem Kind überweise und mein Kind mir 2 oder 3 mal im Jahr einen Schenkung macht bleibt diese doch Steuerfrei, richtig? Auch wenn ich ein Elite Visa hab?
Wäre das monatlich auch ohne Elite-Visa möglch? D.h. ich schenke meinem Sohn meine monatlichen Einnahmen und der gibt sie mir zurück...?
Leider etwas spät dran aber toll diese Informationen sind sehr gut, hilfreich und was ich bis jetzt weiss auch richtig. Was ich nicht nachlesen kann sind die Verwendung der Kreditkarten/Debitkarten die verwendet werden um Geld aus dem Ausland zu beziehen. Wäre sehr schön etwas darüber zu erfahren! Vielen Dank für diese Aussagen.
Dieser Punkt ist leider seitens der Behörden nicht geklärt. Siehe Video. Andere Länder, die das gleiche System wie Thailand haben, regeln dies unterschiedlich: Im UK ist die Verwendung von ausländischen Karten klar eine "steuerpflichtige Überweisung", in Mauritius dagegen ist die Verwendung ausländischer Karten "steuerfrei". Man muss sehen, wie Thailand entscheidet. Wir tippen, dass die Verwendung ausländischer Karten steuerfrei bleibt in Thailand (reine Spekulation!).
Mieteinkuenfte werden in D versteuert (zwingend) bei Wohnsitz in T. DBA kommt zur Anwendung! Bitte mal nachlesen:).
Korrekt.
Hallo danke für dieses informative Video. Mich würde es interessieren ob die Steuer auch das Touristenvisum und das ED Visum betrifft wenn man sich hier länger als 180 Tage im Jahr aufhält und einen Thai Bank account hat? Falls ja wie wird das denn überprüft? Wir haben keine Steuernummer in Thailand
Vorsicht bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen, damit kannst beschränkt steuerpflichtig in Deutschland werden falls du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hast. Das heißt der Grundfreibetrag fällt weg, u. deine Rente wird ab dem ersten Euro voll versteuert. Du wirst dann auch ohne Kinderfreibetrag u. Splitting versteuert mit Steuerklasse 1. Alle Steuervergünstigungen fallen also weg.
ich reise hin und her in Asien, überall bin ich Tourist..... sollte ich in der Summe meiner Aufenthaltstage über 180 kommen, was ja bei 8 oder 9 Einreisen passieren kann, falle ich dann unter Resident? Rechnet die Immigration meine Aufenthaltstage zusammen, leitet diese Daten an das thailändische Finanzamt mit und die legen eine Akte über mich an???? Ich habe ja keine Adresse (ausser e-mail) wo man mich erreichen kann..... ich kann mir nicht vorstellen, das ich als Tourist irgendwie belangt werden kann..... oder habe ich etwas übersehen?????
Na ja, du hast recht. Die Umsetzung ist dann immer komplizierter, als man denkt. Wenn du durch Anwesenheit in Thailand steuerpflichtig wirst, ist es deine Verantwortung, dich mit den Behörden in Verbindung zu setzen.
Private BU-Renten müssten dann auch steuerfrei sein, oder?
Danke für den Bericht. Hat jemand Erfahrung, wo man die anderen 179 Tage neben einem Kurzurlaub ganz woanders im Jahr am besten verbringt? Internet muss gut sein. Kambodscha? Danke!
Kambodscha ist super. Die haben letztlich gar keine Steuern. Steuern bezahlen nur Gehaltsempfänger in Kambodscha (sog. Salary Tax)
@@PerspektiveAusland Wie kriegt man da am besten ein Visum für 179 Tage ohne dem Staat Geld schenken zu müssen oder 100 000 in überteurte "ausgewählte Projekte" zu "investieren"? Das Turistenvisum wäre ja für 1 Monat mit einmaliger Verlängerung. Für ein Businessvisum müsste man auch einen Grund haben!
Wie sieht es mit Steuerfreibraegen aus, Welche und wie hoch sind die. Gibt es es einen Freibetrag für die Ehefrau? Kann sich meine Frau von einer Freundin in Deutschland unterstützen lassen, bis wiewiel. Bitte noch die aktuelle Steuer Tabelle. Vielen Dank Dank
Informationen: Klar & Deutlich
Danke!
Cooles und informatives Video! Dankeschön. Wie ist es als digitaler Nomade, der selbständig arbeitet?
einfach nichts nach thailand überweisen. mit der kreditkarte am atm die kohle holen oder wenn man aus de kommt oder wo auch immer 10tsd eur cash mitnehmen
Niemand erwähnt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand. Danach ist ganz klar geregelt, wie und was zu versteuern ist.
Solange dieses Abkommen nicht aufgekündigt wurde, ist das maßgeblich.
Auf meinem thailändischen Bankkonto werden Zinsen automatisch von der Bank besteuert und abgezogen. Bekomme ich diese Steuern zurück, wenn ich weniger als 180 Tage in Thailand lebe?
Ich bin Schweizer und bin in der Schweiz angemeldet und bezahle in der Schweiz Steuern (AHV und Pension) und bin mehr als 180 Tage in Thailand (Non Immigrant "O"). Kommt da das Doppelsteuer-Abkommen CH/TH zur Anwendung?
Vielen Dank
Gern!
Entschuldige der angesprochene Debitkarte stimmt nicht ganz denn seit 09.2023 bekomme eine Mehrbelastung bei Auszahlung am ATM Automaten. Die summe deckt nicht mit den Wechselkursen sondern da werde ich Prozentual belastet
hmmm ... die Infos stimmen nicht mit dem DBA überein.
Doppelbesteuerung abkommen?
Hallo wie sieht es denn aus wenn man das Glück hatte im Lotto Gewonnen zu haben, wo man das Geld auf eine Bank gebucht hat und keine Steuern bezahlen muss, ( Monaco ) und man von den Zinsen Lebt, wie viel Steuern muss man dann in Thailand bezahlen. Kann mir einer etwas dazu sagen ???
Interessant, dass nur das Verwenden von Debit Karten bisher ungeklärt ist. Dann hebe ich, falls das zum Problem werden sollte, mit meiner Kreditkarte Bargeld ab oder bezahle digital mit dieser. Credit Cards werden in keiner Quelle, die ich finden konnte, genannt - nur Debit Cards.
Ja korrekt. Man muss sehen, was hier entschieden wird. In U.K. z.B. können keine ausländischen Karten „steuerschonend“ verwendet werden.
Sehr hilfreich, vielen Dank.
Danke vielmals für den informativen Bericht. Eine Frage dazu. Ich habe am 12. September das 20 Jahre Elit Visa beantragt, die Bestätigung im Dezember 23 erhalten und im Januar überwiesen. Mein Geschäft habe ich auf den 31.12.23 verkauft aber das Geld bekomme ich erst auf den ersten März 2024. das heisst der Eingang ist im 2024 aber verkauft im 2023. würde es da einen Weg geben sowie in der Buchhaltung einen Transitorischen zu bilden so das der Kapitalertrag im 23 ist? Somit wäre das Geld ja einen Ertrag vom 23?
Du hast in Deutschland auf den Verkauf des Unternehmens Steuern bezahlt. Hier muss man jetzt tiefer ins DBA einsteigen, aber auf keinen Fall musst du doppelt versteuern. Entweder fallen in Thailand gar keine Steuern an oder nur in geringem Umfang. Suche dir einen Steuerberater bzw. Anwalt in Thailand, der das im Detail für dich such klären kann.
LTR Visum für über 50 Jährige Rentner. Sind das dann dann 1 Million THB bzw. 80000 THB oder sind das auch Dollars?
80.000 $
Guten Abend, erst einmal Danke für die Infos. Eine Frage hätte ich zu der ganzen Steuergeschichte. Gibt es einen Freibetrag, so daß man z.B. erst ab einer gewissen Stumme steuerpflichtig wird, oder gilt die Steuer ab dem ersten Euro ?
Danke
Andreas Modos
hallo, lies was ich geschrieben habe! Es gibt etliche Freibeträge!
Guten Morgen, da haben wir uns wohl missverstanden. In Deutschland gibt es ja einen Steuerfreibetrag, den ich verdienen darf, egal wie, ohne ihn zu versteuern. Da ich nur ~ 400 € Rente bekomme und der Rest meines Geldes nachweislich Erspartes ist, ist die Frage ob ich diese 400 dann versteuern müsste oder ob es da eben einen Freibetrag gibt.
@@haraldmannel8484
60000 für Verheiratete.Sehr wenig.
Mehr! 100000 plus 60000 plus 60000 plus 150000 plus über 65 190000
Wenn ich Thailand steuerpflichtig bin aber kein Geld nach Thailand transferiert habe oder der Steuersatz 0% greift (also unter 150.000 transferiert) bin ich dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben? Ist das bereits geklärt?
In beiden Fällen nein.Nur die Steuerpflichtigen brauchen ein Steuernummer und sind zur Meldung verpflichtet.
In Deutschland bist Du doch auch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Im Bescheid steht dann, ob Du zahlen musst, befreit bist oder etwas rausbekommst.
Das Problem mit dem Elite-Visum habe ich nicht verstanden. Es gibt ja keine Verpflichtung, eine bestimmte Zeit in Thailand zu verbringen, also wenn man nachweisen kann, dass man 185 Tage ausserhalb von Thailand war (z.B. Reisestempel im Pass) dann ist man doch Safe?
Ich bin sowieso der Meinung, man sollte eine 2-Länder-Strategie haben und in keinem Land mehr als 180 Tage verbringen. (Thailand in Kombination mit Malaysia oder Philippinen sollte sehr einfach machbar sein).
Ja genau, top 😊👍
Und wo wäre man dann steuerpflichtig?
Wenn man ohnehin nicht beabsichtigt dauerhaft in Thailand zu bleiben braucht man auch kein teures Elitevisum. Grund des Elitevisums ist doch der garantierte mehrjährige Aufenthalt.Jetzt haben die Besitzes dieses Visums, die viel Geld gezahlt haben, einen steuerlichen Nachteil bei ganzjährigem Aufenthalt.
Mit diesem Gedanken spiele ich auch. Wäre ne Idee dafür eine Gruppe zu erstellen… Sind bestimmt einige hier dabei, die auch darüber sich Gedanken machen, oder auch müssen…
By By Thailand....freue mich schon wenn die Russen und Chinesen wieder die Zelte abbrechen 😊😊😊
Im Augenblick kommen aber umso mehr.
Vielen Dank fuer die tolle Erklaerung! Mich wuerde noch interessieren, was passiert mit Geldern aus einer Erbschaft, die nach TH ueberwiesen werden? Bei vererbten Immobilien, die verkauft wurden und das Geld nach TH ueberwiesen wurde, gehe ich mal davon aus, dass das in TH versteuert werden muesste.
§ 42 Für die Zwecke der Einkommensteuerberechnung sind die steuerpflichtigen Einkünfte der folgenden Kategorien steuerfrei: Einkünfte aus Unterhalt und Unterstützung oder Schenkungen von Vorfahren, Nachkommen oder Ehegatten, jedoch nur für den Teil, der 20 Millionen Baht während des gesamten Steuerjahres nicht übersteigt.
(28) Einkünfte aus Unterhalt und Unterstützung aus moralischen Gründen oder aus Geschenken, die im Rahmen einer Zeremonie oder bei Anlässen gemäß Brauch und Tradition von Personen erhalten werden, die keine Vorfahren, Nachkommen oder Ehegatten sind, jedoch nur für den Anteil, der insgesamt zehn Millionen Baht nicht übersteigt Steuerjahr.
(29) Einkünfte aus Schenkungen, bei denen ein Spender seine Absicht zum Ausdruck gebracht hat oder den Anschein erweckt, die Absicht zu haben, die Schenkungen gemäß den in einer Ministerialverordnung festgelegten Regeln und Bedingungen für religiöse, pädagogische oder gemeinnützige Aktivitäten zu verwenden.“ 14
Vielen Dank fuer die Super-Erklaerung!
Wie soll ein Rentner vorgehen?
Muessen wir uns bei der Steuerbehoerde melden oder warten wir bis sich die Steuerbehoerde bei uns meldet?
Wenn jemand feststellt, dass er aufgrund des nach Thailand transferierten Geldes steuerpflichtig ist muss er von sich aus eine Steuernummer beantragen und auch die Meldung abgeben. Das kann sich aufgrund der einfachen Berechnungsfaktoren des thailändischen Steuerrechts jeder selbst ausrechnen. Und übrigens: Geschenke an die Ehefrau sind bis zu 20 Millionen Baht im Jahr steuerfrei, sofern die Zahlung als solches deklariert wurde.Wer dies berücksichtigt wird wohl eher keine- oder nur geringfügige Steuern zahlen. www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/AEC/AseanTax-Thailand.pdf
Wie hoch ist die Steuer??
www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/AEC/AseanTax-Thailand.pdf
Thailand
5-35% 20% 7%
Thai individual income tax rates are progressive, up to 35%.
Personal Income tax rates applicable to taxable income are as follows:
Taxable Income per year (Baht)
0 - 150,000
150,000 - 300,000 300,000 - 500,000 500,000 - 750,000 750,000 - 1,000,000 1,000,000 - 2,000,000 2,000,000 - 4,000,000 Over 4,000,000
Tax rate
Exempt 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
An individual is considered tax resident if he/she is in Thailand for 180 days or more in a😅
Witwenrente musste m.E. auch steuerfrei sein ?
Also keine Rente?
Wie definiert sich ein Steuerjahr? (von... bis) Ich bin z. B. im Oktober 2023 eingereist und bleibe bis Mai 2024. Also 2023 sins das 3 Monate und 2024 dann 5 Monate. Aber inagesamt 8 Monate.
180 Tage pro Kalenderjahr sind maßgeblich
@@PerspektiveAusland Vielen Dank!👍
Ich bekomme meine Rente auf ein deutsches Konto und ziehe in Thailand bei atm-m mit einer Visa Prepaid Card oder wieser kreditkarte wie sieht die Besteuerung aus
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind 150000 Bath pro Jahr steuerfrei. Meine Rente beziehe ich aus Deutschland und der Schweiz. Es sind trotzdem nicht mehr als ca. knappe 800000 Bath. Bin ich steuerfrei, wenn ich den Transfer nach Thailand zwischen mir und meiner thailändischen Ehefrau aufteile? Also so ca. alle zwei Monate 100000 Bath schenke.
Das würde ja bedeuten, dass Sie Ihrer Frau aufs Jahr 600.000,00 Baht schenken würden und nur noch 200.000,00 Baht übrig wären. Dann wären Sie steuerfrei, da Sie unter 270.000,00 Baht ( 150.000,00 und jeweils 60.000 Freibetrag für Sie und Ihre Frau) lägen.
Stichwort: Steuerfreie Schenkung :).
👍
§ 42 Für die Zwecke der Einkommensteuerberechnung sind die steuerpflichtigen Einkünfte der folgenden Kategorien steuerfrei: Einkünfte aus Unterhalt und Unterstützung oder Schenkungen von Vorfahren, Nachkommen oder Ehegatten, jedoch nur für den Teil, der 20 Millionen Baht während des gesamten Steuerjahres nicht übersteigt.
(28) Einkünfte aus Unterhalt und Unterstützung aus moralischen Gründen oder aus Geschenken, die im Rahmen einer Zeremonie oder bei Anlässen gemäß Brauch und Tradition von Personen erhalten werden, die keine Vorfahren, Nachkommen oder Ehegatten sind, jedoch nur für den Anteil, der insgesamt zehn Millionen Baht nicht übersteigt Steuerjahr.
(29) Einkünfte aus Schenkungen, bei denen ein Spender seine Absicht zum Ausdruck gebracht hat oder den Anschein erweckt, die Absicht zu haben, die Schenkungen gemäß den in einer Ministerialverordnung festgelegten Regeln und Bedingungen für religiöse, pädagogische oder gemeinnützige Aktivitäten zu verwenden.“ 14
Ich glaube du musst dich informieren. Ich weiß von jemandem der bei der Steuerbehörden nachfragt hat und sich den Gesetzes Text angesehen hat, passive Einkünfte sind steuerfrei!
Stimmt leider nicht. Hier ein englische Übersetzung eines FAQs der thailändischen Steuerbehörde zu dem wie steuerpflichtiges Einkommen definiert wird:
Q1: What kind of income shall be taxed upon bringing into Thailand, according to Section 41 and DI. Paw. 161?
A: Foreign-sourced income subject to Thai personal income tax upon bringing into Thailand is an assessable income under Section 40(1) to (8) of the Thai Revenue Code.
Assessable income under Section 40 of the Revenue Code:
1. Employment
2. Independent personal services
3. Goodwill, copyright and other (intangible) rights
4. Interest income, dividends and capital gains
5. Rental from property
6. Professional services
7. Hire of work (i.e., services contracts)
8. Business, commerce, agriculture, industry, transport, etc.
@@PerspektiveAusland dann sind die Steuerbehörden in Thailand unwissend, aber ihr wisst es natürlich. Es ist so, dass passive Einkünfte immer noch steuerfrei sind!
Das geht kräftig nach hinten los...😅
Kann sein!
Sehr gute Erklärung des Sachverhalts. Toll wäre es, wenn die Steuerberechnung noch erklärt werden könnte. Ich habe zwar auch schon einiges gelesen, bin aber etwas unsicher, wie die Freibeträge in Anspruch genommen werden können! Insbesondere interessiert mich die Berechnung für einen verheirateten über 65 jährigen wo die Ehefrau nicht arbeitet! Ist meine Annahme richtig...100000 Grundfreibetrag 60000 für den Ehemann 60000 für die Ehefrau und zusätzlich 190000 weil der Ehemann, also ich, über 65 Jahre jung ist!
Update 23.2. Wahrscheinlich ist es so, das die 190000 kein Freibetrag sind!
Es ändert sich die Besteuerungstabelle insofern, das 0 - 190000 frei sind anstatt wie bisher 0 -150000.
Daraus ergibt sich lediglich eine Ersparnis von 5 % aus 40000 , also 2000 Baht!
Bei ständigem Wohnsitz im Ausland wirst du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Damit fallen Grundfreibeträge, Kinderfreibeträge u. Splitting weg, also alle steuerlichen Vergünstigungen, u. deine Rente wird ab dem ersten Euro mit Steuerklasse 1 versteuert. Das solltest du unbedingt vermeiden u. auf jeden Fall dein ersten Wohnsitz in Deutschland behalten.
bin abgemeldet aus D. Wohnsitz Thailand.Steuererklärung muss ich auch nicht mehr abgeben nach Rüvksprache mit FA Neubrandenburg. Nach DBA hat Thailand das Besteuerungsrecht
@@haraldmannel8484 dann hast du mit der DBA Glück gehabt, ohne kann es auch anders laufen bzw. das Gastland besteuert event. höher bzw. nochmal u. du bist auch noch beschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
@@anthonyblend9917 es kann allenfalls eine Aufrechnung der gezahlten Steuern stattfinden. In meinem Fall hat nur Thailand das Besteuerungsrecht für meine Rente aus der deutschen Rentenversicherung, weil dieses im DBA Thailand zugewiesen wurde. Außerdem würde ich als Verheirateter mit meinem Renteneinkommen in Deutschland keine Steuern bezahlen bei gemeinschaftlicher Veranlagung, weil man 2024 in diesem Fall über 2700 Euro Rente bekommen müsste! Also nur noch Thailand! Und da hoffe ich, das sie wegen der Komplexität der vielen DBA mit den Ländern und den Schwierigkeiten mit der Beschaffung der notwendigen Dokumente und ihrer Übersetzung, die Finger davon lassen. Denn der Finanzbeamte in der Provinz hat sicher Probleme, die englischsprachigen verschiedensten DBA in Juristensprache zu verstehen und richtig auszulegen!
@@haraldmannel8484 meine Frau ist Thai, die Beamten machen dort nichts ohne Druck. Da kannst du weiter ruhig schlafen. 😂
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich lebe seit 8 Jahren in Thailand, bin Rentner und beziehe eine Altersrente. Gibt es in der neuen Regelung ab wieviel ich Steuern bezahlen muss (mindestbetrag) bezogen nur auf meine Rente. Im voraus herzlichen Dank.
Mfg
Roland Pfaffl
www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/AEC/AseanTax-Thailand.pdf
www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/AEC/AseanTax-Thailand.pdf
Pro Monat oder Jahr? 150000 pro Jahr sind gerade 5000 Euro
Danke für das Video. Sehr sachlich und informativ.
Leider wurde nicht erwähnt, wie Ausländer in Thailand mit einem NON-O Visa, steuerlich behandelt werden, welche mit einer Thai Frau verheiratet sind und einem gemeinsamen Kind und keiner Arbeit mehr nachgehen. Weder in Deutschland noch in Thailand.
Aber dennoch genug Cash in Deutschland haben. Das werden spannende Zeiten für der viele Farangs hier in Thailand.
Aber ich hab schon einen Plan.
😊
Wichtigste Antwort fehlt: Wie hoch sind den die Steuern? Ganz ehrlich, wenns 10% sind, dann "so what"
www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/AEC/AseanTax-Thailand.pdf
www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/AEC/AseanTax-Thailand.pdf
Da will wohl ein deutscher Steuerberater neue Kunden gewinnen. Lasst Euch nicht verrückt machen! Thailand ist nicht Deutschland und was geschriegen ist wird in den seltensten Fällen umgesetzt.
Wenn ich das richtig verstehe bezieht sich das also nur auf nach Thailand überwiesene Beträge. Nehmen wir mal folgendes Szenario an: ich lebe mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand, habe aber mein Girokonto & Wertpapier-Depot in Deutschland, auf das Depot erhalte ich pro Jahr ca.40,000 EUR Dividenden und ich hebe jeden Monat (z.B.) 2.000 EUR per EC-Karte/Visa-Card/Master-Card an einem Geldautomaten in Thailand ab. >> sehe ich das korrekt, dass hier keine Steuer anfällt ? >> wie sollte sowas von den thailändischen Behörden überhaupt kontrolliert werden ??? Vielen Dank für ein Feedback !
Also erstmal ja - was im Ausland bleibt ist steuerfrei. Die Sache mit der Verwendung von Karten ist eben noch ungeklärt. Scheint steuerfrei zu sein, aber es ist ungewiss. Keine Ahnung, wer das wie kontrollieren will 😂
@@PerspektiveAusland Danke für die Antwort ! 👍 Kartenabhebung dürfte schwer zu kontrollieren sein, insbesondere wenn man das auch noch a7ufsplittet a la 1x EC-Karte ATM Bank X / 1x Visacard bei AT Bank Y / 1x Mastercard ATM Bank Z. 😂
Tipp für Verheiratete, ich schenke das Geld meiner Frau und sie überweist es nach Thailand oder gibt es in Thailand eine Zusammenveranlagung?
Gute Idee. Geschenke an die Ehefrau sind nach der thailändischen Steuer-Gesetzgebung (§ 42) bis zum einem Betrag von 20 Millionen Baht im Jahr steuerfrei. Es muss allerdings erkennbar sein, dass es sich bei dem Geldbetrag um ein Geschenk handelt.
@@phenchansuayluk6497 gilt das auch für leibliche Kinder meinerseits in Thailand?
Weil nichts zurückkommt, dürfte es in den meisten Fällen tatsächlich ein Geschenk sein 😂😅😊
@@phenchansuayluk6497 Erkennbar heißt, dass es nicht am nächsten Tag zurücküberwiesen wird?
Wird interessant zu sehen, wie die Nachbarländer von Thailand darauf reagieren. Die freuen sich schon auf die Leute, die aus Thailand verscheucht werden. Und werden garantiert eine ähnliche Steuer einführen, wenn die merken, dass da ohne großen Aufwand was zu holen ist.
💯
Ich lebe schon seit 20J in Thailand und ich weis das hier vieles heiss gekocht und dann doch nur kalt gegessen wird.
Oder auch gar nicht mehr gegessen wird.
Ich befürchte die haben schon Blut geleckt, die $ Zeichen in ihren Augen kann ich förmlich riechen. Ich will mich ungerne überraschen lassen, deshalb werde ich für den Rest des Jahres meine Rente meiner Frau als „Geschenk“ überweisen, bleibt ja „in der Familie“. Somit kann ich entspannt der Entwicklung entgegen sehen. Im laufe des Jahres wird man sehen, wohin die Reise geht…
Genau. Aber wie ist es, wenn ich nach 179 Tagen Thailand verlasse und meine Thailändische Frau- 2 Staatsangehörigkeiten - in Thailand bleibt?? Sie hatte kein Einkommen, bekommt aber von mir Geld zum leben. Wird sie nun automatisch auch steuerpflichtig?
Wenn Sie das Geld als Geschenk zum Lebensunterhalt deklarieren besteht für ihr Frau keine Steuerpflicht.
Also alles gut 👍 alles sollte auch für alle geklärt sein und machbar
Hallo, vorerst einmal herzrlichen Dank für das informative Video. Ich bin Schweizer, demnächst 78 Jahre alt, und mit einer Thai verheiratet, in Chiang Mai in einem selbst gebauten und voll bezahlten Haus lebend. Ich habe zwei sehr hohe Renten, einmal die sstaatliche Rente der AHV in der Schweiz, zweitens die 2. Säule genannte Pensionskasse. Monatliche Rente ein paar hunderttausend Baht. Seit der Ankündigung der neuen Steuerregelungen in Thailand überweise ich unseren monatlichen Bedarf nicht mehr an mich, sosndern an meine Frau. Meine Fragen: 1. umgehe ich damit legal meine Steuerpflicht? 2. Wird dadurch und stattdessen meine Frau steuerpflichtig? Besten Dank für deine Antwort und möglicherweise nachfolgende Beratung.
Ja, es geht ja um den Betrag der aus dem Ausland überwiesen wird egal ob es an einen Expat oder an einen Thailänder überwiesen wird. Die Frage ist einfach ob es überhaupt Einnahmen aus der Rente betrifft oder nicht, das ist noch nicht geklärt. Das weiss noch keiner.
Wenn Ihre Frau ein eigenes Konto hat und Sie ihr einen Betrag von nicht mehr als 20 Millionen Baht im Jahr schenken, dann ist dies nach dem thailändischen Steuerrecht steuerfrei, sofern es als Geschenk deklariert wurde. Steuerfreie Geschenke sind daher legal.
Bin in Altersteilzeit, bekomme monatlich noch 2 Jahre mein Gehalt aufs deutsche Konto überwiesen. Meine Tochter überweist dann monatlich Geld auf mein thailändisches Konto.
Mache jährlich meine Einkommenserklärung.
Werden die Überweisungen meiner Tochter
auch steuerpflichtig??
Du zahlst darauf doch ohnehin Steuern in Deutschland, oder? Diese Steuer wird in Thailand voll angerechnet gemäß den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens.
Sehr informativ, vielen Dank hierfür.
Wie hoch sind denn die Steuern in Thailand? Gibt es Freibeträge?
Thailand
5-35% 20% 7%
Thai individual income tax rates are progressive, up to 35%.
Personal Income tax rates applicable to taxable income are as follows:
Taxable Income per year (Baht)
0 - 150,000
150,000 - 300,000 300,000 - 500,000 500,000 - 750,000 750,000 - 1,000,000 1,000,000 - 2,000,000 2,000,000 - 4,000,000 Over 4,000,000
Tax rate
Exempt 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35%
An individual is considered tax resident if he/she is in Thailand for 180 days or more in a
Danke für die Infos
Und was mich auch noch interessieren würde: wenn man so ein Darlehen oder eine Schenkung vom Ausland macht, und die Behörde dann rückwirkend Steuern dafür will, weil sie es doch rückwirkend verbieten und Steuern wollen? Dürfen sie das?
Bei denn Renten kommt doch die Doppelbesteuerung zum Zug also müsste man die in Thailand ja nicht mehr versteuern.
Und wie soll man das Geld das man jetzt nach Thailand schickt und ende Jahr die Steuererklärung abgibt beweisen das es im 2023 verdient worden ist?
Korrekt - und nicht nur bei Renten: Alle bereits im Ausland bezahlten Steuern werden gemäß DBA berücksichtigt.
@@PerspektiveAusland
Aber wie muss man in Thailand beweisen das das Geld das mann nach Thailand schickt schon versteuert ist?
Ich zum Beispiel ziehe demnächst nach Thailand und möchte in denn nächsten Monaten einiges Geld auf mein Konto senden und wie soll ich das bei der Steuererklärung Beweissen?
@@PerspektiveAusland 1. Renten sind in Deutschland ja überhaupt nicht steuerpflichtig, wenn man dort keinen Wohnsitz mehr hat! 2. Stellt sich für mich folgende Frage bezügl. Einkünften, wie z.B. eine Pension, die nach DBA in Deutschland steuerpflichtig ist und dort versteuert wird. Müsse diese Einkünfte in TH gar nicht mehr versteuert werden oder werden die Deutschen Steuern nur angerechnet und es werden nur die in Thailand übersteigenden Steuern fällig!
@@videointhailandBei Pensionen bzw. Ruhegehältern gilt Artikel 18 Abs.2 des zwischen Deutschland und Thailand geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens. Hier greift die 183 Tageregelung aus dem Abkommen nicht.Pensionen werden in dem Land versteuert wo sie gezahlt werden und sind in dem anderen Land, also in Thailand komplett steuerfrei.
Das ist m. E. nur halbrichtig. Gem. DBA gilt, wenn Du in D versteuert wirst und die Steuer in Thailand höher ist, Deine in D bezahlte Steuer auf die thailändische angerechnet wird. Beispiel bei mir: ich zahle in D aktuell etwa 600 Euro Steuern (wegen Verlust aus Verm. + Verp., Freibeträge wegen Pflege von Verwandten, Behinderung usw.). In Thailand müsste ich aber voraussichtlich etwa 115K Steuern im Jahr zahlen (aktuell etwa 3.000 Euro). Dann verlangt der thailändische Staat die Differenz von 2.400 Euro von mir. Oder sehe ich das falsch? Das wäre schon ein Grund über ein anderes Zielland nachzudenken
Dann zieht die Karawane halt weiter. Kambodscha soll noch sehr günstig sein.❤
Guter Punkt!
Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung nicht. Ist man in Deutschland von der Steuer befreit weil man als in Thailand ansässige Person steuerpflichtig ist, so spricht doch nichts gegen die Zahlung von Steuern. Hier gibt es eine prozentuale Einkommensstaffelung, die ohnehin erst ab 150.001 Baht greift. Zudem kann man mit vielen Freibeträgen sein Einkommen reduzieren.Einfach mal nachlesen, was da infrage kommen könnte. Und von der Möglichkeit der steuerfreien Geldgeschenke könnte man ja auch noch Gebrauch machen.
Siehe hierzu die Möglichkeiten nach § 42 der thailändischen Steuergesetzgebung. Also besteht kein Grund aus Thailand zu flüchten.
@@phenchansuayluk6497 Naja. 150K THB sind ja nun nicht wirklich viel, ein Farang kann davon nicht leben. Ich habe mal ausgerechnet daß ich mit meiner (nicht wirklich üppigen) Rente ohne Absetzungsmöglichkeiten, die ich noch nicht im Detail kenne, aktuell knapp 115.000 THB im Jahr Steuern zahlen müsste, also fast 10K im Monat. in D zahle ich aktuell etwa 600 Euro im Jahr. Finde den Fehler
@@phenchansuayluk6497 aber sehr wohl! Ich (und viele andere Rentner) bringe(n) Thailand Devisen, zahlen bereits Steuern (z.B. Umsatzsteuer) und sollen dann noch gemolken werden? Nur wenn die Expats gleiche Rechte und gleiche PREISE bekommen wie die Thais!
150000 baht im Monat oder im ganzen Jahr?
Das Ärgerliche ist, dass man auch dann eine Steuererklärung IN THAILÄNDISCHER SPRACHE abgeben muss, wenn die Zuflüsse nicht in Thailand steuerpflichtig sind (z.B.Beamtenpensionen, wo Deutschland das Besteuerungsrecht hat). Darüber hinaus wird man sämtliche Nachweise in die thailändische Sprache übersetzen (und vielleicht sogar in Bangkok beglaubigen) lassen müssen. Alles ein Heidenaufwand an Kosten und Zeit. Ob ausreichende Kapazitäten für Übersetzungen und Beglaubigung zur Verfügung stehen werden?
Ich kann mir gut vorstellen, dass Expats zunächst Thailand für 1/2 Jahr den Rücken zukehren werden und später vielleicht ganz. Das bedeutet dann auch weniger Investitionen in Immobilien, was jetzt schon Touristen fast unmöglich gemacht wird, weil sie nur mit einem völlig überzogenen Höllenaufwand ein Bankkonto in Thailand eröffnen dürfen.
So weit ich weiß gibt es die thailändischen Steuerformulare auch in englischer Sprache.Eine Steuererklärung ist aber ohnehin auch nur dann einzureichen wenn man als Pensionär in Thailand überhaupt steuerpflichtig ist. Das ist nach dem Doppelbesteuerungsgesetz jedoch nicht der Fall, da für deutsche Pensionäre in Thailand keine Steuern erhoben werden. Dieser Passus steht dort in Artikel 18, Abs.2 in deutscher und thailändischer Sprache.Warum man dann trotzdem eine Steuererklärung einreichen sollte ist für mich nicht nachvollziehbar.
Doppelbesteuerungsabkommen Artikel 19, Abs.2
(2) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts eines der beiden Staaten an eine natürliche Person für frühere Dienstleistungen gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.
@@riklak Artikel 19 regelt etwas anderes und ist nicht zutreffend, sondern Artikel 18 Abs.2.
Mir ging es um das hier,weil ich eine Pension bekomme...
Artikel 19 Öffentlicher Dienst
(1) a) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem
Staat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem
Staat besteuert werden.
b) Diese Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche
Person in diesem Staat ansässig ist und
i) ein Staatsangehöriger dieses Staats ist oder
ii) nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu
leisten.
(2) a) Ungeachtet des Absatzes 1 können Ruhegehälter oder ähnliche Vergütungen, die von einem
Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder
der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, nur in diesem
Staat besteuert werden.
b) Diese Ruhegehälter oder ähnlichen Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein
Staatsangehöriger dieses Staats ist.
(3) Auf Gehälter, Löhne, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften erbracht werden, sind die Artikel 15, 16, 17 oder 18 anzuwenden.
@@riklak Um welches Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich ? In Artikel 19 des zwischen Deutschland und Thailand geschlossenen Abkommens steht etwas ganz anderes.