Korrekte Darstellung der rechtlichen Lage. Leider sind in der Praxis viele Pflegekräfte irrtümlich der Meinung, dass das BVerfG Urteil von 2018 nur für Psychiatrien gelten würde.
Da muss ich Ihnen leider zustimmen. In der Theorie klingt das alles gut. Die Praxis sieht leider nach wie vor düster aus. Deswegen: wir sind die Anwältinnen der Patienten. Es liegt auch einen großen Teil an uns…
Korrekte Darstellung der rechtlichen Lage. Leider sind in der Praxis viele Pflegekräfte irrtümlich der Meinung, dass das BVerfG Urteil von 2018 nur für Psychiatrien gelten würde.
Da muss ich Ihnen leider zustimmen. In der Theorie klingt das alles gut. Die Praxis sieht leider nach wie vor düster aus. Deswegen: wir sind die Anwältinnen der Patienten. Es liegt auch einen großen Teil an uns…