Danke für das Video! Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Einkommensgrenze denn? Auf die letzten 12 Monate vor der Geburt oder das Jahr 2023, wenn das Kind 2024 kommt?
@@kolbzerweck Sicher "immer das Jahr vor der Geburt"? Die Bemessungsgrenze für das maximale Einkommen ist nach meinem Verständnis immer das zu versteuernde Einkommen auf dem letztgültigen Steuerbescheid zum Zeitpunkt der Geburt. Angenommen der Steuerbescheid vor Vorjahres liegt im Juni des Folgejahres vor, dann wäre bei einer Geburt zwischen z.B. 06/24 und 05/25 der Einkommensbescheid für das Steuerjahr 2023 relevant. Sprich bei einer Geburt vor Juni ist hier das Einkommen des Vor-Vorjahres relevant! Theoretisch könnte man über eine spätestmögliche Abgabe der Steuererklärung (für das Steuerjahr 2024 bis 31.7.25, also Bescheiddaten frühestens im August vorliegend) noch hinauszögern bzw. gezielt beeinflussen. Damit wäre bis zu Geburtsdaten im August 2025 noch das Steuerjahr 2023 relevant.
Ist klar in § 1 Abs. 8 des BEEG geregelt: im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes (also immer das Kalenderjahr vor der Geburt). Bitte nicht verwechseln mit der Berechnung der Höhe des Elterngeldes. Dafür gibt es abweichende Regelungen.@@SlaSh1889
Wäre es eine Möglichkeit im Rahmen einer Brutto-Entgeltumwandlung z. B. das Weihnachtsgeld zusätzlich zur monatlichen Wandlung in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, um damit das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren? Für das Jahr 2023 gilt hier ein steuerfreier Betrag von maximal 7008 Eu.
Hallo Michael, das kann eine Lösung sein. Wir kennen die genauen Umstände nicht, aber so lange es deine steuerpflichtigen Einkünfte reduziert - go for it :)
Haben Sie hier noch einen Tip, was man tun kann, wenn man erst in 2024 von der Schwangerschaft erfahren hat? Ich hatte an eine IBA gedacht, aber das funktioniert seit 2022 ja leider nicht mit einer PV Anlage.
Schade, dass das Video die Möglichkeiten für Angestellte nicht so genau beschreibt. Selbständige haben natürlich mehr Möglichkeiten, bei Angestellten gestaltet sich das schon schwieriger. Gibt es Maßnahmen die rückwirkend als normaler Angestellter geltend gemacht werden können? Leider zählt ja immer der Steuerbescheid vom Vorjahr und wenn das Kind noch nicht in der „Pipeline“ ist, dann sind Spenden auf Verdacht ein teures Unterfangen. Welche kurzfristigen Möglichkeiten gibt es noch die bis ende des Jahres realistisch umzusetzen sind und ca. 20k€ zu viel Brutto eliminieren?
Urlaub(sgeld) ins darauffolgende Jahr schieben, Prämien verschieben (Weihnachtsgeld), Bescheinigung vom Arbeitgeber für bspw. „teuren“ PC, größere Möbel-/Büroanschaffungen, neue Brille, also Werbungskosten boosten mit allem was geht, ein wenig Arbeitszeitreduzierung für 2023,… weitere Ideen? Alles Ideen denke ich bei denen man nicht immer durchkommen wird, der Arbeitgeber muss schließlich auch gewillt sein. Aber ich denke, da muss man einfach an sämtlichen Fronten kämpfen. Je mehr möglich ist/wird, desto mehr Spielraum um knapp darunter zu landen.
@@timmkrause6684 die meisten Sachen sind bei mir leider schwer mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, da ich in einem Großkonzern arbeite. Das funktioniert leider meist nur bei kleineren Arbeitgebern. Das einfachste womit man eine größere Summe reduzieren kann ohne Geld direkt zu verbrennen ist in die Rentenversicherung einzuzahlen (bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch mit gewissem Risiko, aber über die Steuer bekommt man immerhin ungefähr die Hälfte zurück). Man kann für das 16.-17. Lebensjahr voll Rentenbeiträge nachzahlen (um die 1300€ pro Monat max) wenn man in der Schule war und für Ausbildungszeit über 8 Jahre nach dem 17. Lebensjahr (meist nur bei sehr langem Studium oder mehrfachen Ausbildungen bei denen man keine Beiträge eingezahlt hat). Alternativ noch in andere Basisrenten einzahlen (z.B. Rürüp, aber nur wenn man da eh schon einen Vertrag hat). Immobilienkäufe wären bei Vermietung noch steuerlich absetzbar. Ansonsten ist mir bis auf Zeit reduzieren (bringt aber auch Verluste mit sich und ist bis Ende des Jahres nicht mehr sehr gewinnbringend) leider noch nichts eingefallen was größere Summen bringt. Werbungskosten sind meist eher nur Peanuts.
@@timmkrause6684 Du kannst zusätzlich mit dem Arbeitgeber über ein Arbeitszeitkonto sprechen. Also jetzt Arbeitszeit und Gehalt reduzieren und im nächsten Jahr dann über einen Bonus oder Einmalzahlung auszahlen lassen. Alternativ kannst du auch Beiträge zur Rentenversicherung freiwillig zahlen.
@@kolbzerweck Danke. Weiß man eigentlich welcher konkrete Zeitraum als Berechnungsgrundlage dienen wird? Das Kalenderjahr oder Zeitpunkt der Geburt minus 1 Jahr? Oder steht das ebenfalls noch zur Debatte?
Naja, nicht wirklich hilfreich für ein einfaches Paar, welches über 150k kommt, keine immo oder gewerbliche Tätigkeit hat. Also zielt das Video nur genau auf dieses scenario ab.
Beiträge zur privaten Krankenversicherung vorauszahlen oder Spenden sind auch dann möglich. Alternativ könnt Ihr auch Werbungskosten z.B. für Fortbildungskosten, Reisekosten etc. geltend machen!
@@kolbzerweck Fortbildung reduziert auch? Und was das mit dem Kalenderjahr schon immer so... ich bin ehrlich gesagt ziemlich verletzt von der Entscheidung... dieses Land ist komplett Leistungsfeindlich... nur Abgaben... und wenn man aus ärmeren Verhältnissen es geschafft hat... ist man erst recht eine Melkkuh...
Super Video. Vielen Dank!
Danke für das Video! Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Einkommensgrenze denn? Auf die letzten 12 Monate vor der Geburt oder das Jahr 2023, wenn das Kind 2024 kommt?
Immer das Jahr vor der Geburt. Also in deinem Fall das Jahr 2023
Aber wie soll das im selben Jahr Berechnung werden? Für die Berechnung muss doch eine Steuererklärung vorliegen?
Die Berechnung des Elterngeldes hängt nicht vom aktuellen Einkommen, sondern vom zu versteuernden Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt ab!
@@kolbzerweck Sicher "immer das Jahr vor der Geburt"? Die Bemessungsgrenze für das maximale Einkommen ist nach meinem Verständnis immer das zu versteuernde Einkommen auf dem letztgültigen Steuerbescheid zum Zeitpunkt der Geburt.
Angenommen der Steuerbescheid vor Vorjahres liegt im Juni des Folgejahres vor, dann wäre bei einer Geburt zwischen z.B. 06/24 und 05/25 der Einkommensbescheid für das Steuerjahr 2023 relevant. Sprich bei einer Geburt vor Juni ist hier das Einkommen des Vor-Vorjahres relevant!
Theoretisch könnte man über eine spätestmögliche Abgabe der Steuererklärung (für das Steuerjahr 2024 bis 31.7.25, also Bescheiddaten frühestens im August vorliegend) noch hinauszögern bzw. gezielt beeinflussen. Damit wäre bis zu Geburtsdaten im August 2025 noch das Steuerjahr 2023 relevant.
Ist klar in § 1 Abs. 8 des BEEG geregelt: im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes (also immer das Kalenderjahr vor der Geburt). Bitte nicht verwechseln mit der Berechnung der Höhe des Elterngeldes. Dafür gibt es abweichende Regelungen.@@SlaSh1889
wie verhält es sich mit Kapitalerträge die ja meist pauschal vorab versteuert sind . zähle die dann noch "zu dem zu versteuernden Einkommen" ?
Wäre es eine Möglichkeit im Rahmen einer Brutto-Entgeltumwandlung z. B. das Weihnachtsgeld zusätzlich zur monatlichen Wandlung in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, um damit das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren? Für das Jahr 2023 gilt hier ein steuerfreier Betrag von maximal 7008 Eu.
Hallo Michael, das kann eine Lösung sein. Wir kennen die genauen Umstände nicht, aber so lange es deine steuerpflichtigen Einkünfte reduziert - go for it :)
Wer die Einkommensgrenze für die Prozesskostenhilfe nicht kennt, sollte sich dringend informieren, da es große Unterschiede geben kann.
Die Einkommensgrenze ist ein wichtiger Faktor, um zu entscheiden, ob man Prozesskostenhilfe bekommt oder nicht.
Haben Sie hier noch einen Tip, was man tun kann, wenn man erst in 2024 von der Schwangerschaft erfahren hat? Ich hatte an eine IBA gedacht, aber das funktioniert seit 2022 ja leider nicht mit einer PV Anlage.
PV-Anlage größer 30 kWp geht, z.B. als Investment.
Ohne klare Informationen zur Einkommensgrenze ist es schwer, notwendige rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Schade, dass das Video die Möglichkeiten für Angestellte nicht so genau beschreibt. Selbständige haben natürlich mehr Möglichkeiten, bei Angestellten gestaltet sich das schon schwieriger.
Gibt es Maßnahmen die rückwirkend als normaler Angestellter geltend gemacht werden können? Leider zählt ja immer der Steuerbescheid vom Vorjahr und wenn das Kind noch nicht in der „Pipeline“ ist, dann sind Spenden auf Verdacht ein teures Unterfangen.
Welche kurzfristigen Möglichkeiten gibt es noch die bis ende des Jahres realistisch umzusetzen sind und ca. 20k€ zu viel Brutto eliminieren?
Beiträge zur privaten KV (falls vorhanden) vorausbezahlen, Bonuszahlungen verschieben etc. hängt immer vom Einzelfall ab.
Urlaub(sgeld) ins darauffolgende Jahr schieben, Prämien verschieben (Weihnachtsgeld), Bescheinigung vom Arbeitgeber für bspw. „teuren“ PC, größere Möbel-/Büroanschaffungen, neue Brille, also Werbungskosten boosten mit allem was geht, ein wenig Arbeitszeitreduzierung für 2023,… weitere Ideen?
Alles Ideen denke ich bei denen man nicht immer durchkommen wird, der Arbeitgeber muss schließlich auch gewillt sein. Aber ich denke, da muss man einfach an sämtlichen Fronten kämpfen. Je mehr möglich ist/wird, desto mehr Spielraum um knapp darunter zu landen.
@@timmkrause6684 die meisten Sachen sind bei mir leider schwer mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, da ich in einem Großkonzern arbeite. Das funktioniert leider meist nur bei kleineren Arbeitgebern.
Das einfachste womit man eine größere Summe reduzieren kann ohne Geld direkt zu verbrennen ist in die Rentenversicherung einzuzahlen (bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch mit gewissem Risiko, aber über die Steuer bekommt man immerhin ungefähr die Hälfte zurück). Man kann für das 16.-17. Lebensjahr voll Rentenbeiträge nachzahlen (um die 1300€ pro Monat max) wenn man in der Schule war und für Ausbildungszeit über 8 Jahre nach dem 17. Lebensjahr (meist nur bei sehr langem Studium oder mehrfachen Ausbildungen bei denen man keine Beiträge eingezahlt hat). Alternativ noch in andere Basisrenten einzahlen (z.B. Rürüp, aber nur wenn man da eh schon einen Vertrag hat). Immobilienkäufe wären bei Vermietung noch steuerlich absetzbar.
Ansonsten ist mir bis auf Zeit reduzieren (bringt aber auch Verluste mit sich und ist bis Ende des Jahres nicht mehr sehr gewinnbringend) leider noch nichts eingefallen was größere Summen bringt. Werbungskosten sind meist eher nur Peanuts.
@@timmkrause6684 Du kannst zusätzlich mit dem Arbeitgeber über ein Arbeitszeitkonto sprechen. Also jetzt Arbeitszeit und Gehalt reduzieren und im nächsten Jahr dann über einen Bonus oder Einmalzahlung auszahlen lassen. Alternativ kannst du auch Beiträge zur Rentenversicherung freiwillig zahlen.
@@kolbzerweck Danke. Weiß man eigentlich welcher konkrete Zeitraum als Berechnungsgrundlage dienen wird? Das Kalenderjahr oder Zeitpunkt der Geburt minus 1 Jahr? Oder steht das ebenfalls noch zur Debatte?
Naja, nicht wirklich hilfreich für ein einfaches Paar, welches über 150k kommt, keine immo oder gewerbliche Tätigkeit hat. Also zielt das Video nur genau auf dieses scenario ab.
Beiträge zur privaten Krankenversicherung vorauszahlen oder Spenden sind auch dann möglich. Alternativ könnt Ihr auch Werbungskosten z.B. für Fortbildungskosten, Reisekosten etc. geltend machen!
@@kolbzerweck Fortbildung reduziert auch? Und was das mit dem Kalenderjahr schon immer so... ich bin ehrlich gesagt ziemlich verletzt von der Entscheidung... dieses Land ist komplett Leistungsfeindlich... nur Abgaben... und wenn man aus ärmeren Verhältnissen es geschafft hat... ist man erst recht eine Melkkuh...