Hatten wir genau so in unserem Betrieb, MA war 2 Jahre über Leihfirma im Betrieb, wurde übernommen und nach 1 Monat wollte man diesem Mitarbeiter kündigen. Der BR hat sich für den Mitarbeiter eingesetzt und Bedenken geäußert, da dieser Mitarbeiter sehr wertvoll für den Betrieb ist. Der AG hat dies erneut überlegt und den Mitarbeiter nicht entlassen.
„Auf eine Probezeit wird verzichtet. Es wird vereinbart, dass die gesetzliche Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet.“ ist das ausreichend um eine neue Stelle beim Jobwechseln zu sichern ? Wenn nicht, welche Sätze sollte man im Vertrag haben?
Hatten wir genau so in unserem Betrieb, MA war 2 Jahre über Leihfirma im Betrieb, wurde übernommen und nach 1 Monat wollte man diesem Mitarbeiter kündigen. Der BR hat sich für den Mitarbeiter eingesetzt und Bedenken geäußert, da dieser Mitarbeiter sehr wertvoll für den Betrieb ist. Der AG hat dies erneut überlegt und den Mitarbeiter nicht entlassen.
„Auf eine Probezeit wird verzichtet. Es wird vereinbart, dass die gesetzliche Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet.“
ist das ausreichend um eine neue Stelle beim Jobwechseln zu sichern ?
Wenn nicht, welche Sätze sollte man im Vertrag haben?
Man hat in der ersten 6..Monaten (Wartezeit) kein Kündigungsschutz nach KSchG. Hat aber nichts direkt mit der Probezeit zu tun.
Was tun, wenn es kein BR gibt?
Reicht bei der Probezeitkündigung der Grund:
"Mitarbeiter hat sich nicht bewährt"?